Mit triefender Nase und Schädel aufgewacht, stehen viele Arbeitnehmer vor der Frage: Zur Arbeit quälen oder lieber doch zum Arzt gehen und sich ein Attest holen? Auch wenn Sie sich erstmal gar nicht krank fühlen, achten Sie auf Ihre Kollegen. Wer krank am Arbeitsplatz erscheint, riskiert, andere mit seinen eigenen Bakterien oder Viren anzustecken und schnell ist die Personaldecke ausgedünnt, weil alle flachliegen. Dies sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen.
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Ist der Gang zum Doktor unausweichlich, beachten Sie, dass auch eine Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen muss. Denn, wenn Sie nicht zur Arbeit erscheinen, muss er umdisponieren, damit dringende Aufgaben trotzdem erledigt werden.
Kurz & knapp: Ab wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG) besagt: Das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit und die Länge des voraussichtlichen Ausfalls müssen Sie zeitnah melden.
Sofern im Arbeitsvertrag nicht anderes festgehalten ist, muss die Krankmeldung (bzw. das Attest) bei einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung spätestens am darauffolgenden Tag beim Arbeitgeber vorliegen.
Arbeitgeber dürfen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen.
Wir klären im Folgenden alle Fragen, die rund um das Thema „Wann müssen Sie eine Krankmeldung abgeben?“ existieren. Dabei gehen wir auch darauf ein, ob eine Krankmeldung erst ab dem 3. Krankheitstag erfolgen muss oder Sie schon früher zur Anzeige beim Arbeitgeber verpflichtet sind.
Inhalt
Ab wie viel Tagen braucht man eine Krankmeldung?
Arbeitsvertraglich einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten schriftlich. So ist zumindest der gewöhnliche Weg, wenngleich auch mündliche Absprachen grundsätzlich gültig sind. Erkranken Sie, können Sie daher das entsprechende Dokument zur Hand nehmen und dort nachlesen, ab welchem Tag die Krankmeldung zu erfolgen hat.
Ab wann die Krankmeldung vom Arzt eingereicht werden muss, geht aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz hervor. Wollen Arbeitnehmer auch in der Krankheitsphase weiterhin ihr Gehalt bekommen – hierauf haben sie für sechs Wochen einen Anspruch – müssen sie bestimmte Spielregeln einhalten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist eine Krankmeldung und die abzusehende Dauer der Abwesenheit beim Arbeitgeber unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung, anzugeben.
Mit einem Anruf oder einer E-Mail vor Arbeitsbeginn, dass Sie sich auf dem Weg zum Arzt befinden, tun Sie Ihrer Pflicht genüge. Doch ab welchem Tag braucht man eine Krankmeldung bzw. ein Attest? Auch dies ist gesetzlich geregelt:
Bei Erkrankungen, die vermutlich länger als drei Tage anhalten werden, ist dem Arbeitgeber zudem eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, die unter anderem Auskunft darüber gibt, wie lange Sie der Arbeit fernbleiben werden. Diese ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag einzureichen. Wenn Sie länger krank sind, als die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angibt, müssen Sie am unmittelbar nächsten Arbeitstag eine Folgebescheinigung einreichen.
Krankmeldung – ab wann? Ist schon der erste Tag entscheidend?
Ihr Vorgesetzter darf dies sogar verlangen, ohne Ihnen seine Beweggründe mitzuteilen. Selbst, wenn Sie gar nicht „krank feiern“, sondern zum Beispiel wegen Migräne nur einen Tag ausfallen, müssen Sie auf Wunsch ein Attest ab dem ersten Tag beibringen.
Ab welchem Tag die Krankmeldung mit einem Attest bestätigt werden muss, sorgt bei vielen Arbeitnehmern für Unsicherheit, gerade wenn sie sich im Bekanntenkreis umhören und dort hören: „Also ich muss die Krankmeldung nicht erst ab dem dritten Tag, sondern schon am ersten abgeben.“ Handelt es sich hierbei um ein Vorgehen, das rechtens ist? Ob eine Krankschreibung schon ab dem ersten Tag gefordert werden kann, geht ebenfalls aus dem EntFG hervor. Hier steht geschrieben:
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Dieses Prozedere ist mit deutschem Recht vereinbar, wie auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied.
Krankmeldung – ab wann, wenn das Wochenende dazwischenliegt?
Da Menschen keine programmierbare Maschinen sind, ist es durchaus möglich, dass Halsweh, Fieber und andere Symptome erst am Wochenende so richtig durchschlagen und eine Krankmeldung erforderlich machen. Ab welchem Tag ist das Attest denn dann einzureichen?
Sollten Sie Ihrer Arbeit von Montag bis Freitag nachgehen und am Wochenende krankheitsbedingt so richtig krank werden, suchen Sie spätestens am Montag einen Arzt auf und lassen Sie sich untersuchen – sofern sich Ihre Lage noch nicht wieder so gebessert hat, dass Sie sich arbeitsfähig fühlen. Zwar gibt es auch Bereitschaftsärzte, die für eine Notfallbehandlung am Wochenende zur Verfügung stehen, doch diese stellen Ihnen für gewöhnlich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
Krankmeldung – ab welchem Tag muss das Attest abgegeben werden? In wessen Arbeits- oder Tarifvertrag steht, dass er erst am dritten Kalendertag die Krankmeldung einreichen muss, der ist bei einer am Sonntag auftretenden Erkrankung erst am Mittwoch dazu verpflichtet, den gelben Schein beim Arbeitgeber vorzulegen. Unter diesen Umständen ist es demnach auch erlaubt, erst am Dienstag oder Mittwoch zum Arzt zu gehen. Im Anschluss können Sie den ärztlichen Beleg dann direkt in der Firma vorbeibringen. So stellen Sie sicher, dass er rechtzeitig eintrifft und bei der Zustellung nicht verloren geht.
Carola meint
9. November 2017 at 8:27
Hallo,
wenn man bereits bei der Arbeit war und aus Krankheitsgründen früher nach Hause geht, zählt der Tag dann als Krankheitstag? Gibt es eine zeitliche Staffelung ?
Ich danke für eine Antwort.
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 11:50
Hallo Carola,
für diesen Fall gibt es keine einheitliche Regelung. Die Details sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber absprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven meint
7. November 2017 at 9:50
Hi,
es besteht eine Vereinbarung, dass im Krankheitsfall erst spätestens am dritten Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden muss. Wie verhält es sich denn, wenn der AN am Donnerstag & Freitag krank ist, am Montag aber wieder auf Arbeit erscheint. Muss am Montag eine AU vorgelegt werden? Arbeitstage sind Mo-Fr
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 10:56
Hallo Sven,
der folgende Montag wäre der dritte Arbeitstag in Krankheit, laut Ihrer Formulierung würde also kein Attest notwendig sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marita P. meint
5. November 2017 at 19:15
Guten Abend,
wärend meines Urlaubs in Österreich bin ich auf die Knie gestürzt, war im Krankenhaus und habe es röntgen lassen, Ergebniss: Prellungen und Blutergüsse unter der Kniescheibe.Ich hatte nachdem ich das Krankenhaus verlassen hatte , meine Firma gleich von dem Sturz und dem Besuch in der Klinik informiert. Nächsten Tag mußte mein Mann Wohnwagen ,Vorzelt, Motorräder und alles was wir dabei hatten alleine verstauen. Den nächsten morgen sind wir dann aufgebrochen nach Hause. Da wir in mehrere Staus gekommen sind, mit Tranzporter und Wohnwagen unterwegs waren,waren wir auch nicht sehr schnell, ( (80 km/h). wir sind erst am Freitag gegen Abend zu Hause angekommen und da die Ärzte geschlossen hatten, bin ich am Montag gleich zum Arzt mit dem Ärztebrief aus dem österreichischem Krankenhaus. Dieser hat mich dann von dem Montag bis Freitag krankgeschieben, rückwirkend durfter er es nicht. Jetzt meine Frage: Bekomme ich diese Tage im Urlaub 19.09.- 22.09 wo ich krank war wieder gutgeschrieben, da ich ja nicht schriftliches habe. Ich habe nur das ich im Krankenhaus war 19.09. und die Krankschreibung vom 25.09- 29.09.
Vielen lieben Dank
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 10:18
Hallo Marita,
bei einem kulanten Arbeitgeber ist es sicher möglich, den Urlaub erstattet zu bekommen, ein Rechtsanspruch darauf existiert jedoch nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cori meint
4. November 2017 at 19:53
Hallo liebes Arbeitsrechte.de-Team,
mein Mann ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und braucht ab dem ersten Krankheitstag ein Attest. Seit heute fühlt er sich erkältet, hofft aber, dass er am Montag arbeiten gehen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, will er zum Arzt gehen.
Unser Problem ist, dass mein Mann einen sehr langen Arbeitsweg hat und schon aus dem Haus müsste, bevor die Arztpraxen öffnen. Auch bei seiner Zeitarbeitsfirma und dem Einsatzbetrieb ist noch niemand da, wenn er aus dem Haus muss. Wie soll er sich in so einem Fall verhalten? Daheim bleiben, einen Arzttermin vereinbaren und dann den Firmen Bescheid geben? Oder muss er dennoch in die Arbeit fahren, wenn er sich zu krank fühlt?
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 9:34
Hallo Cori,
in diesem Fall empfiehlt es sich, den Arbeitgeber zu informieren und dann den Arzt aufzusuchen. So kann erfragt werden, wann das Attest vorgelegt werden muss.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Oliver B. meint
27. Oktober 2017 at 10:03
Ich muss nach zwei Krankheitstagen eine Krankmeldung vorlegen (Also, sollte ich den dritten Tag auch noch krank sein). Jetzt habe ich folgende Frage. Ich bin normal zur Arbeit gegangen, habe aber dann festgestellt, dass ich nicht fähig bin zu arbeiten und bin dann gegangen. Gilt dies schon als erster Kranktag oder wird der erste Kranktag ab dem nächsten Tag gerechnet?? Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 9:41
Hallo Oliver,
ab wann in einem solchen Fall eine Krankmeldung vorliegen muss, kann Ihre Personalabteilung beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anke B. meint
24. Oktober 2017 at 15:31
Guten Tag,
ich war im Krankenhaus habe dann von meiner Frauenärztin eine Au bis zum 23.10.17 bekommen die dann verlängert wurde, meine Chefin rief mich heute trotz Absprache ( falle den gasamten Oktober aus wegen Gebärmutterentfernung) an und war der Meinung ich bin meinen Plichten nicht nachgekommen,die Au hätte schon gestern neu vorliegenmüssen bzw. eine telefonische Meldung. Hat damit Recht trotz Abspache?
Ich habe nicht mal einen Arbeitsvertrag für evtl. Regelungen.
Vielen Dank
Anke
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 8:18
Hallo Anke,
in der Regel genügt bei Einvernehmlichkeit mit dem Arbeitgeber ein Telefonat um die Umstände abzuklären. Ohne Arbeitsvertrag ist es jedoch schwierig Ansprüche geltend zu machen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen in Ihrem Fall eine detaillierte Auskunft geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia meint
24. Oktober 2017 at 14:41
Hallo
Mein Problem, Mein Bruder arbeitet auf dem Bau und ist heute morgen mit Grippesymptomen aufgestanden. Er hat nun sein Polier bescheid gesagt das er heute abend geholt wird das er zum Arzt kann. Der Polier ist der Meinung er hat keine Lust auf Arbeit und soll sich doch bitte genau überlegen was er macht. Darf der das so einfach machen? Ich muss sagen er ist wirklich selten Krank. Dem Polier geht es nur um die Arbeit und nicht die Mitarbeiter.
arbeitsrechte.de meint
12. Dezember 2017 at 17:47
Hallo Claudia,
Drohungen sind absolut unangemessen, wenn sich ein Arbeitnehmer vorschriftsmäßig krankmeldet. Krankheiten sollten jedoch auch nicht „im Vorhinein“ angemeldet werden. Das erweckt den falschen Eindruck. Er sollte einfach direkt zum Arzt gehen und sich rechtzeitig vor Arbeitsantritt abmelden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susanne meint
18. Oktober 2017 at 9:55
Hi,
es besteht eine Vereinbarung, dass im Krankheitsfall erst spätestens am dritten Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden muss. Wie verhält es sich denn, wenn der AN am Donnerstag & Freitag krank ist, am Montag aber wieder auf Arbeit erscheint. Muss am Montag eine AU vorgelegt werden? Arbeitstage sind Mo-Fr
arbeitsrechte.de meint
7. Dezember 2017 at 13:05
Hallo Susanne,
muss erst ab dem dritten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorgelegt werden, bedeutet das in diesem Fall: Eine AU am Montag ist nicht mehr notwendig, da es nur zu zwei Ausfalltagen kam. Zur Sicherheit sollten Sie solche Fragen aber mit dem Arbeitgeber abklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karin J. meint
16. Oktober 2017 at 15:32
Liebes Arbeitsrechte.de- Team,
ich beziehe derzeit Krankegeld aufgrund von permanenten Rückenschmerzen undaraus resultierenden Depressionen. Meine Ärztin schreibt mich ab sofort immer nur 1 Woche krank. Sie unsterstellt mir, dass ich nicht mehr arbeiten möchte. Dies ist aber nicht der Fall, ich habe weiterhin permanente Schmerzen, kann nicht mehr richtig schlafen usw.
Sollte ich ggf. den Hausarzt nach über 20 Jahren wechseln.
Vielen Dank.
lisa m. meint
7. Oktober 2017 at 12:38
hi,
wegen eines bänderrisses darf ich kein auto fahren und bin krankgeschrieben. mein arbeitsplatz ist nur mit dem pkw zu erreichen – homeoffice hat der arbeitgeber abgelegt. jetzt habe ich ein konzert besucht und der arbeitgeber ist empört, wie ich krank auf ein konzert fahren kann aber nicht arbeiten kommen kann. (ich bin nicht selbst mit dem pkw gefahren sondern wurde mitgenommen) ich habe bereits gelesen, dass ich am gesellschaftlichen leben teilnehmen darf wenn es meine genesung nicht gefährdet – hat es in diesem falle nicht. wo finde ich hierzu eine rechtsgrundlage?
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 10:17
Hallo Lisa,
grundsätzlich ist es okay, mit Krankschreibung am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, wenn dadurch die Genesung nicht gefährdet ist. Eine Rechtsgrundlage gibt es dazu nicht. Nur Gerichtsentscheidungen. So wäre im Streitfall ein Anwalt der sichere Ansprechpartner.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lotti meint
6. Oktober 2017 at 10:00
Ein Bekannter arbeitet Montag, Freitag, Samstag und war nun vergangenen Samstag krank ohne AU und Montag dann auch. Nun hatte er 3 freie Tage und ist für heute und morgen krank mit AU. Nun ist die Frage, kann er den Samstag der letzten Woche und den Montag dieser Woche krank ohne AU nehmen, oder geht das nicht, weil es ein Wochenende ist?
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 9:51
Hallo Lotti,
wann es in Ordnung ist ohne Krankschreibung zu fehlen, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Ansonsten ist in den ersten drei aufeinanderfolgenden Werktagen einer Krankheit keine Krankschreibung nötig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcel meint
4. Oktober 2017 at 9:33
Im Arebitsvertrag steht, dass ich erst ab dem 3. Tag meine Krankschriebung vorlegen muss, darf der Arbeitgeber trotzdem früher verlangen? Und falls ja, wie lange vorher muss er das mitteilen. Er kann ja nixht zum Beispiel um 16 Uhr sagen, ich möchte eine Krannkschreibung, wenn der Arzt gar nciht mehr offen hat!?
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 8:47
Hallo Marcel,
der Arbeitgeber hat prinzipiell das Recht die Krankschreibung ab dem ersten Tag zu fordern. Widerspricht das einer vertraglichen Vereinbarung, kann ein Anwalt helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carry meint
27. September 2017 at 9:01
Hallo!
Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 30.09. fristgerechet gekündigt. Am Montag 18.09. wurde ich von meiner Hausärztin wegen Grippe bis einschließlich Freitag krankgeschrieben. Da ich am Montag 25.09. immernoch nicht auskuriert war, bin ich zur Vertretung meiner Hausärztin (da sich diese seit dieser Woche im Urlaub befindet) gegangen und der stellte eine Stirnhöhlenentzündung fest und schrieb mich ebenfalls bis einschließlich Freitag 29.09. krank. Beide Krankmeldungen habe ich fristgerecht vorab per E-Mail und dann noch per Post an meinen Arbeitgeber verschickt. Da mein Arbeitsverhältnis nun am 30.09. endet, forderte ich meinen Arbeitgeber auf mir meinen Resturlaub von 2,5 Tagen auszuzahlen.
Dieser antwortet mir, dass er für Samstag + Sonntag (23.09./24.09.) sowie den kommenden Samstag (30.09.) keine Krankmeldung erhalten hat und er somit meinen Resturlaub damit verrechnet.
Meine wöchentliche Arbeitszeit war von Montag – Freitag festgelegt (steht auch so im Vertrag). Ich habe dort auch nie samstags oder sonntags arbeiten müssen. Da kann er doch jetzt nicht fürs Wochenende eine Krankmeldung fordern?
Können Sie mir da weiterhelfen?
Grüße Carry
arbeitsrechte.de meint
13. November 2017 at 16:11
Hallo Carry,
eine solche Vorgehensweise erscheint uns nicht rechtens. Sie sollten sich demzufolge an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bianca meint
25. September 2017 at 12:29
Guten tag
Ich habe eine besondere frage
Ich habe mehrere folgebescheinigung bekommt wegen gesundheitlichen Probleme und der letzte was ich bekomme habe für eine Zeitraum von 5 Tage habe ich nicht zum Arbeitsamt gegeben. Ist das krankenmeldung gültig ob ich das nicht weitergegeben habe zum Arbeitsamt oder nicht(ich habe nur mündlich, telefonisch gesagt dass ich in die Zeitraum eine weitere folgebescheinigung bekommt habe aber nicht abgegeben) weil ich habe mich besser gefühlt und ich wollte weiter arbeitssuchend sein
Danke
arbeitsrechte.de meint
13. November 2017 at 13:58
Hallo Bianca,
es reicht nicht aus, lediglich telefonisch Bescheid zu sagen. Sie müssen die Folgebescheinigung bei der Agentur für Arbeit abgeben, sonst können Ihre Leistungen gekürzt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniela meint
22. September 2017 at 9:41
Hallo,
ich arbeite samstags und war an einem Samstag krank.
Krankschreibung wird lt. Vertrag vom ersten Tag an verlangt.
Ich konnte aber nicht zum Arzt fahren, ich kenne keinen der Hausbesuche macht (der wäre auch nur wegen der Krankschreibung gekommen, da die Erkrankung chronisch ist) + meine Hausärztin hat samstags keine Sprechstunde.
Muss ich wirklich wegen einem Tag krank sein, eine Krankschreibung vorlegen?
LG von Dani
arbeitsrechte.de meint
13. November 2017 at 10:32
Hallo Daniela,
tatsächlich kann der Arbeitgeber das verlangen. Selbst wenn Sie keinen Arzt antreffen konnten, müssen Sie sich rechtzeitig, vor Arbeitsantritt, als krank melden. Im Folgenden müssen Sie Ihrem Arbeitgeber zumindest nachweisen, dass Sie sich um den Arztbesuch bemüht haben und am nächstmöglichen Tag das Attest besorgen. Gibt es dabei Probleme, hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht. Reden Sie jedoch mit Ihrem Chef über die Regelung. In solchen Fällen gestaltet sich diese schwierig. Vielleicht lässt sich die Regel auf „am Tag nach der Krankmeldung“ anpassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katharina meint
15. September 2017 at 11:39
Guten Tag,
ich arbeite an drei Tagen in der Woche, Montags, Dienstags und Donnerstags. Wir müssen ab dem vierten Tag eine AU vorlegen.
Diese Woche war ich Montag und Dienstag krank, und musste mich jetzt auch für gestern krankmelden. Meine Vorgesetzte war sich nicht sicher, ob ich eine AU benötige. Eigentlich bin ich ja nur drei Tage krank gewesen (Mittwoch musste ich ja ohnehin nicht arbeiten), oder zählt mein freier Tag zur Krankheitszeit dazu? Können Sie mir da weiterhelfen?
Dankeschön 🙂
arbeitsrechte.de meint
6. November 2017 at 11:28
Hallo Katharina,
genau genommen müssen Sie bei der Regelung und dem geschilderten Fall noch kein Attest vorlegen. Aber es ist nicht optimal, wenn selbst Ihre Vorgesetzte unsicher ist. Daher sollten Sie sich mit dieser zusammen setzen und die Regelung so modifizieren, dass auch bei Ihrer Drei-Tage-Woche klar ist, wann Sie sich ordnungsgemäß mit einer AU krankmelden müssen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Melanie meint
6. September 2017 at 10:14
Guten Tag,
mit Interesse lese ich Ihre Beiträge zum Thema Krankschreibung und hab zu diesem Thema auch eine generelle Frage: ich bin Halbtagskraft und arbeite von Montag bis Donnerstag. Muss eine Krankschreibung trotzdem über die volle Woche, also bis Freitag ausgestellt werden oder bis Donnerstag?
Vielen Dank für eine Antwort
arbeitsrechte.de meint
2. Oktober 2017 at 16:33
Hallo Melanie,
eine Krankschreibung sollte grundsätzlich den Zeitraum erfassen, in dem Sie arbeitsunfähig sind. So vermeiden Sie rechtliche Probleme.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffi meint
4. September 2017 at 13:24
Liebes Arbeitsrechte.de-Team,
in meinem Arbeitsvertrag steht die übliche Klausel, demnach ich erst nach drei Tagen eine Krankschreibung benötige.
Nun setzten letzte Woche bei mir die ersten Symptome einer Erkältung ein, Heiserkeit, etwas Schnupfen…ich bin bis einschließlich Samstag aber weiter arbeiten gegangen, es ging mir sonst nicht weiter schlecht. Ab Samstagabend hatte ich dann nun mit Reizhusten zu kämpfen und hatte eine entsprechend kurze Nächte. Daher entschloss ich mich heute nun dazu noch zu hause zu bleiben, um den Husten abklingen zu lassen.
Meinen Arbeitgeber habe ich heute früh direkt informiert. Nun wurde mir gesagt, dass ich auch nur für einen Tag krank ein ärztliches Attest benötige.
Davon war aber zuvor nie die Rede. Weder schriftlich noch mündlich gab es dazu jemals eine Anweisung, dass das so zu handhaben ist. Eine Kollegin ist auch schon des Öfteren Migräne bedingt für einen oder zwei Tage zu hause geblieben. Nie war das ein Thema.
Kann der Arbeitgeber das so „spontan“ entscheiden?
Glücklicherweise war ich in den letzten 3 Jahren Betriebszugehörigkeit keinen einzigen Tag, daher bin ich nun aber auch etwas unsicher was dies nun in meinem Fall zu bedeuten hat.
Vielen Dank vorab
& Herzliche Grüße
Steffi
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 16:04
Hallo Steffi,
Ihre Schilderung nach verstößt Ihr Arbeitgeber in der Tat gegen die vertraglichen Vereinbarungen. Erfolgt dies ohne schlüssige Begründung empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ines P. meint
3. September 2017 at 16:36
03.09.2017
Hallo, an meinem freien Tag hatte ich einen Orthopäden-Termin.Dieser stellte mir für den nächsten Tag einen AU-Schein aus, woraufhin ich gleich nach Ausstellung beim AG vorstellig wurde. Habe den AU-Schein nicht abgegeben, sondern einen Tag frei genommen. Am darauf folgenden Tag war ich wieder zur Arbeit.Können mir jetzt für diesen Tag Minusstunden angerechnet werden oder bezahlt diesen Tag der AG?
Mit freundlichen Grüßen
Ines
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 15:59
Hallo Ines,
da Sie den entsprechenden Tag Urlaub genommen haben, sollten Ihnen keine Minusstunden angerechnet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Khadija meint
30. August 2017 at 9:35
Hallo,
ich arbeite von montags bis freitags. Ich war am Donnerstag und Freitag krank, ab Montag war ich wieder in der Arbeit. Muss ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen? Bei uns gilt die 3-Tage-Regelung.
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 15:48
Hallo Khadija,
da bei Ihnen die Drei-Tage-Regelung gilt und Sie lediglich an zwei Tagen krank waren, sollten Sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mia meint
22. August 2017 at 8:54
Hallo,
ich habe eine Überweisung zum Hautarzt, da ich eine sehr schmerzhafte Narbe habe und der Dermatologe soch diese (lt. Hausarzt dringend) ansehen sollte.
Bei 3 Praxen habe ich erst einen Termin im Dezember bekommen. Die 4.Praxis teilte mir mit ich solle zur offenen Sprechstunde (8.00-9.00)Uhr kommen. Als ich gestern zur offenen Sprechstunde um 8:00Uhr kam, teilte man mit mit ich soll um 10.00Uhr wieder kommen.
Da ich bis 9.00Uhr Gleitzeit hätte, ist das etwas blöd.
Meinen AG informierte ich unverzüglich. Meine Frage:
Muss der Arzt mit ein Attest von 8.-11Uhr ausstellen? Oder nur für die eine Stunde von 10.-11Uhr.
Hätte ich gleich einen Termin für 10 Uhr bekommen, hätte ich von 6-9.30Uhr zur Arbeit gekonnt und meine Arbeot kurzweilig unterbrechen.
Muss mein AG das Attest annehmen? Oder kann er mir dafür Stunden abziehen?
arbeitsrechte.de meint
11. September 2017 at 13:19
Hallo Mia,
zur Sicherheit sollten Sie sich alle abwesenden Stunden attestieren lassen. Sie sollten Arztbesuche aber auch grundsätzlich mit Ihrem Arbeitgeber absprechen, damit es dabei nicht zu solchen Unsicherheiten kommt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kschmitz meint
21. August 2017 at 10:18
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage. Am Freitag war ich krank und lag mit Magen Darm im Bett. Da mein Arzt im Urlaub war (3 Wochen) und ich nicht in meiner schlechten Verfassung zu einem Vertretungsarzt, der weiter weg ist gehen wollte, bin ich zuhause geblieben.
Am Montag war es leider nicht besser und daraufhin bin ich zu einem weiteren Vertretungsarzt gegangen. Dieser hat mich MO bis MI krankgeschrieben. Jetzt meint mein Arbeitgeber, dass ich auch eine Krankschreiben für FR brauche. Das ist aber leider nicht möglich, da der Arzt, der mich für MO-MI krankgeschrieben hat keine offizielle Vertretung für die Woche davor war (so sagen die in der Praxis). Und von meinem Hausarzt kann ich keine Krankschreiben bekommen, weil er ja gar nicht da war.
Ist das in einem solchen Fall ok, dass ich kein Geld bekomme für MO?
Vielen lieben Dank,
lg,e
arbeitsrechte.de meint
11. September 2017 at 11:39
Hallo Kschmitz,
können Sie nicht nachweisen, dass Sie am Montag unverschuldet erkrankt waren, ist Ihr Arbeitgeber in der Regel auch nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Um sicherzugehen, wie sich dies in Ihrem Fall genau verhält, können Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beate K. meint
17. August 2017 at 13:41
Guten Tag, nachdem ich Ihre Ausführungen zum Thema Krankmeldung/-schreibung gelesen habe verstehe ich Folgendes nicht: Gleich im ersten gelb-orangenen Kasten steht, dass prinzipiell zwischen einer Krankmeldung und einer ärztlichen Krankschreibung unterschieden werden muss – im weiteren Text ist dann fast ausschließlich nur noch von Krankmeldungen die Rede, auch wenn es sich vom Zusammenhang her um Krankschreibungen handeln müsste. Was denn nun?!? Es ist zumindest verwirrend, den Text zu lesen und dabei immer zu überlegen, was genau gemeint ist…
MfG, Beate K.
arbeitsrechte.de meint
4. September 2017 at 14:31
Hallo Beate K.,
wie Sie unserer Infobox entnehmen können, werden die Begriffe „Krankmeldung“ und „Krankschreibung“ häufig synonym verwendet. Daher tun wir dies im Ratgeber ebenfalls. Es sollte sich jedoch aus dem jeweiligen Kontext ergeben, wann beispielsweise von einem Anruf oder dem Dokument gesprochen wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kosta meint
13. August 2017 at 20:13
Hallo,
Ich hatte zwar schon einmal was gepostet, dieser Post wurde aber gelöscht.
Falls das dieses Mal wieder passiert, wäre ich sehr dankbar, wenigstens eine Begründung zu erhalten, warum das so ist.
Muss man sich beim Abgeben der Arbeitsunfähigkeitsbescheinung an die Briefkastenleerungszeiten des Arbeitgebers halten? Oder reicht es, wenn man die Bescheingung am dritten Tag Abends einwirft?
Vielen Dank
Mit feruendlichen Grüßen
Kosta
arbeitsrechte.de meint
25. August 2017 at 12:30
Hallo Kosta,
Ihr vorangegangener Kommentar wurde nicht gelöscht. Kommentare werden von uns jedoch erst nach eingehender Prüfung beantwortet und gemeinsam mit der Antwort veröffentlicht. Bis dahin sind sie nur für den Fragesteller und die Redaktion einsehbar. Bezüglich Ihrer Frage verweise ich auf die auf Ihren letzten Kommentar erteilte Antwort.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bezüglich
Kosta meint
11. August 2017 at 16:24
Hallo,
muss ich mich an Briefkasten-Leerungszeiten des Arbeitgebers halten oder kann die AU-Bescheinigung auch am dritten Tag Abends eingeworfen werden?
Vielen Dank
Kosta
arbeitsrechte.de meint
21. August 2017 at 13:04
Hallo Kosta,
der Arbeitgeber kann den Zugang des Nachweises über die Arbeitsunfähigkeit durch vertragliche Bestimmungen festlegen, ausschlaggebend sind dann also die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Fristen. Wie und in welcher Art und Weise die AU eingereicht werden muss, bestimmt der Gesetzgeber nicht. Dies ergibt sich regelmäßig aus betriebsinternen Regelungen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de