Mit triefender Nase und Schädel aufgewacht, stehen viele Arbeitnehmer vor der Frage: Zur Arbeit quälen oder lieber doch zum Arzt gehen und sich ein Attest holen? Auch wenn Sie sich erstmal gar nicht krank fühlen, achten Sie auf Ihre Kollegen. Wer krank am Arbeitsplatz erscheint, riskiert, andere mit seinen eigenen Bakterien oder Viren anzustecken und schnell ist die Personaldecke ausgedünnt, weil alle flachliegen. Dies sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen.
Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner
Ist der Gang zum Doktor unausweichlich, beachten Sie, dass auch eine Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen muss. Denn, wenn Sie nicht zur Arbeit erscheinen, muss er umdisponieren, damit dringende Aufgaben trotzdem erledigt werden.
Kurz & knapp: Ab wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG) besagt: Das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit und die Länge des voraussichtlichen Ausfalls müssen Sie zeitnah melden.
Sofern im Arbeitsvertrag nicht anderes festgehalten ist, muss die Krankmeldung (bzw. das Attest) bei einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung spätestens am darauffolgenden Tag beim Arbeitgeber vorliegen.
Arbeitgeber dürfen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen.
Wir klären im Folgenden alle Fragen, die rund um das Thema „Wann müssen Sie eine Krankmeldung abgeben?“ existieren. Dabei gehen wir auch darauf ein, ob eine Krankmeldung erst ab dem 3. Krankheitstag erfolgen muss oder Sie schon früher zur Anzeige beim Arbeitgeber verpflichtet sind.
Inhalt
Ab wie viel Tagen braucht man eine Krankmeldung?
Arbeitsvertraglich einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten schriftlich. So ist zumindest der gewöhnliche Weg, wenngleich auch mündliche Absprachen grundsätzlich gültig sind. Erkranken Sie, können Sie daher das entsprechende Dokument zur Hand nehmen und dort nachlesen, ab welchem Tag die Krankmeldung zu erfolgen hat.
Ab wann die Krankmeldung vom Arzt eingereicht werden muss, geht aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz hervor. Wollen Arbeitnehmer auch in der Krankheitsphase weiterhin ihr Gehalt bekommen – hierauf haben sie für sechs Wochen einen Anspruch – müssen sie bestimmte Spielregeln einhalten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist eine Krankmeldung und die abzusehende Dauer der Abwesenheit beim Arbeitgeber unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung, anzugeben.
Mit einem Anruf oder einer E-Mail vor Arbeitsbeginn, dass Sie sich auf dem Weg zum Arzt befinden, tun Sie Ihrer Pflicht genüge. Doch ab welchem Tag braucht man eine Krankmeldung bzw. ein Attest? Auch dies ist gesetzlich geregelt:
Bei Erkrankungen, die vermutlich länger als drei Tage anhalten werden, ist dem Arbeitgeber zudem eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, die unter anderem Auskunft darüber gibt, wie lange Sie der Arbeit fernbleiben werden. Diese ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag einzureichen. Wenn Sie länger krank sind, als die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angibt, müssen Sie am unmittelbar nächsten Arbeitstag eine Folgebescheinigung einreichen.
Krankmeldung – ab wann? Ist schon der erste Tag entscheidend?
Ihr Vorgesetzter darf dies sogar verlangen, ohne Ihnen seine Beweggründe mitzuteilen. Selbst, wenn Sie gar nicht „krank feiern“, sondern zum Beispiel wegen Migräne nur einen Tag ausfallen, müssen Sie auf Wunsch ein Attest ab dem ersten Tag beibringen.
Ab welchem Tag die Krankmeldung mit einem Attest bestätigt werden muss, sorgt bei vielen Arbeitnehmern für Unsicherheit, gerade wenn sie sich im Bekanntenkreis umhören und dort hören: „Also ich muss die Krankmeldung nicht erst ab dem dritten Tag, sondern schon am ersten abgeben.“ Handelt es sich hierbei um ein Vorgehen, das rechtens ist? Ob eine Krankschreibung schon ab dem ersten Tag gefordert werden kann, geht ebenfalls aus dem EntFG hervor. Hier steht geschrieben:
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Dieses Prozedere ist mit deutschem Recht vereinbar, wie auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied.
Krankmeldung – ab wann, wenn das Wochenende dazwischenliegt?
Da Menschen keine programmierbare Maschinen sind, ist es durchaus möglich, dass Halsweh, Fieber und andere Symptome erst am Wochenende so richtig durchschlagen und eine Krankmeldung erforderlich machen. Ab welchem Tag ist das Attest denn dann einzureichen?
Sollten Sie Ihrer Arbeit von Montag bis Freitag nachgehen und am Wochenende krankheitsbedingt so richtig krank werden, suchen Sie spätestens am Montag einen Arzt auf und lassen Sie sich untersuchen – sofern sich Ihre Lage noch nicht wieder so gebessert hat, dass Sie sich arbeitsfähig fühlen. Zwar gibt es auch Bereitschaftsärzte, die für eine Notfallbehandlung am Wochenende zur Verfügung stehen, doch diese stellen Ihnen für gewöhnlich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
Krankmeldung – ab welchem Tag muss das Attest abgegeben werden? In wessen Arbeits- oder Tarifvertrag steht, dass er erst am dritten Kalendertag die Krankmeldung einreichen muss, der ist bei einer am Sonntag auftretenden Erkrankung erst am Mittwoch dazu verpflichtet, den gelben Schein beim Arbeitgeber vorzulegen. Unter diesen Umständen ist es demnach auch erlaubt, erst am Dienstag oder Mittwoch zum Arzt zu gehen. Im Anschluss können Sie den ärztlichen Beleg dann direkt in der Firma vorbeibringen. So stellen Sie sicher, dass er rechtzeitig eintrifft und bei der Zustellung nicht verloren geht.
Bilal meint
21. November 2018 at 13:36
Hallo,
wie oft im Jahr, kann man von der Reglung 3 Tage krank ohne Attest in Anspruch nehmen?
Tine meint
12. November 2018 at 11:47
Hallo,
folgende Situation: Der Arbeitnehmer wohnt in einem Bundesland in dem am 01.11 Feiertag war, arbeitet aber in einem Bundesland ohne Feiertag. Er meldet sich am 01.11. krank, gibt eine Krankheitsbescheinigung vom Arzt für mehrere Tage mit Beginn und Feststellung 02.11. ab, da der heimische Arzt aufgrund seiner Abwesenheit in der Praxis (wegen des Feiertags) am 01.11. nicht krank schreiben darf.
Der Arbeitgeber besteht aber auf das Attest ab 01.11. wegen der Erstattung – welche Möglichkeiten gibt es für den Arbeitnehmer?
Andreas meint
6. November 2018 at 9:55
Sehr geehrte Damen und Herren,
letzten Dienstag habe ich mich krank gemeldet ohne AU. Da es am Folgetag nicht besser wurde bin ich zum Arzt gegangen und habe von Mittwoch bis Freitag eine AU bekommen. Mein Arbeitgeber meinte, dass wenn vor und der nach der Krankschreibung Tage ohne Krankmeldung habe geht das nur, wenn ich nochmal zum Arzt gehe und eine neue AU zu besorgen, andernfalls müsste ich für den einen Tag Urlaub oder Gleitzeit nehmen. Ist das rechtens ?
Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
arbeitsrechte.de meint
7. November 2018 at 11:32
Hallo Andreas,
Arbeitnehmer sind gemäß § 5 EntgFG verpflichtet, eine bestehende Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Absatz 1 der Vorschrift lautet:
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sascha meint
29. Oktober 2018 at 9:37
Hallo ich wurde am Freitag ins Krankenhaus gefahren in die Notaufnahme weil ich einen kleinen epileptischer anfall hatte. Wurde kurz untersucht und mir ging es aber wieder besser. Arzt wollte das ich übers Wochenende drin bleib weil die da keinen Neurologen da hatten. Dann kam der Vorschlag das ich mich ambulant untersuchen lassen können. Jetzt hab ich mich für Samstag und Montag krank gemeldet aber mir geht’s gut. Brauche ich jetzt für die 2 tage eine Schriftliche Krankmeldung?
arbeitsrechte.de meint
5. November 2018 at 8:35
Hallo Sascha,
in der Regel hat der Arbeitgeber das Recht für jeden Krankheitstag ein Attest zu erhalten. Wenn im Arbeitsvertrag keine abweichenden Vereinbarungen geschlossen wurden, gilt dies auch für Sie.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Denis meint
24. September 2018 at 13:07
Hallo,
bin in einem Unternehmen, dass auch am Wochenende arbeitet. Aufgrund von hoher Krankheitstage muss ich den Krankenschein am 1. Tag per Mail senden. Was soll ich tun wenn der Beginn der AU auf einen Samstag/Sonntag fällt?
Grüße
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2018 at 12:09
Hallo Denis,
der Arbeitnehmer hat seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Arbeitgeber können auch am Wochenende per Email benachrichtigt und die AU-Bescheinigung anschließend nachgereicht werden, sobald ein Arzt während der Öffnungszeiten aufgesucht wurde.
Bitte besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wie das in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Waice meint
23. September 2018 at 17:45
Hallo,
welche konsequenzen hat es , wenn man später als 4 Tage sine Arbeitsunfähigkeitbescheigigung bei Arbeitsgeben abgibt.
welches Recht hat in diesem Fall der Arbeitsgeben, darf er mich in der Probezeit kündigen.
Wer kann mir Antworten.
MfG
waice
Sven meint
20. September 2018 at 8:41
Hallo liebes Arbeitsrechte.de TEAM,
unser AG fordert die Krankmeldung schon ab dem ersten Tag. Das bedeutet aber doch nicht, dass die AU auch direkt am ersten Tag beim AG sein muss? (Das funktioniert technisch ja auch gar nicht)
Gillt in diesem Falle auch die Regel, zum Arzt gehen direkt am ersten Tag aber die AU muss beim AG am 4. Tag sein?
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 14:32
Hallo Sven,
diese Frage sollten Sie direkt an Ihren Arbeitgeber richten. Normalerweise gilt in einem solchen Fall: Sie melden sich am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber krank, gehen zum Arzt und legen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag vor, an dem Sie wieder arbeiten. Diese Regelungen können jedoch von Unternehmen zu Unternehmen variieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadine meint
18. September 2018 at 9:09
Hallo,
wie ist es wenn ein Mitarbeiter von Mittwoch bis Freitrag krankgeschrieben war mit Attest, und Montag und Dienstag nicht anwesend ist, keine mündliche Mitteilung und kein Attest. Wann muss er sich melden bzw. wann muss das Attest da sein?
Gruß Nadine
arbeitsrechte.de meint
9. Oktober 2018 at 14:34
Hallo Nadine,
ist ein Arbeitnehmer (krankheitsbedingt) verhindert, so muss er dies seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Unverzüglich bedeutet in diesem Zusammenhang ohne schuldhaftes Zögern. Anderenfalls kann sein Fehlen als unentschuldigt gelten und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heike W. meint
13. September 2018 at 20:08
Guten Tag,
mein Arbeitgeber hat eine 3tägige Karenzzeit eingeführt und will keinen Krankenschein vor dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt bekommen. Kann er verlangen, dass in dieser Zeit vorhandene Überstunden abgebaut werden? Kann ich trotzdem einen Krankenschein abgeben und muss er diesen akzeptieren?
arbeitsrechte.de meint
17. September 2018 at 8:56
Hallo Heike,
während einer Krankheit kann ein Arbeitnehmer nicht zum Abbau von Überstunden gezwungen werden. Ein Krankenschein kann jederzeit abgegeben werden und ein ärztliches Attest kann vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Federico meint
12. September 2018 at 14:50
Hallo,
Ich habe eine Fage.
Ich war in eine Woche von Montag bis Donnerstag Krank und war Krank geschrieben, dann am Freitag hatte ich ein Urlaubstag.
Am Montag war ich noch nicht Gesund und bin nicht zum Arbeit gegangen aber habe Morgens informiert das ich Krank war. Brauche ich ein Atest von Arzt für Montag auch? Weil das habe ich nicht.
Am Dienstag bin ich wieder zur Arbeit gegangen.
Danke
Gruß
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 9:30
Hallo Frederico,
der Arbeitgeber braucht, wenn nicht anders vereinbart, für jeden Tag der Krankschreibung ein Attest.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
11. September 2018 at 17:49
§ 5 des Entgeltfortzahlungsgesetz regelt den Zeitpunkt der Abgabe einer AU:folgendermaßen: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“
Also muss die AU normalerweise am 4. Kalendertag einr Krankheit dem Arbeitgeber zugehen.
Oder???
Markus meint
7. September 2018 at 11:15
Sehr geehrtes Arbeitsrechts-Team und Mitleser,
Ich habe bei meinem Betrieb eine Ausbildung gemacht. Im 3. Lehrjahr hat die Geschäftsführung beschlossen das nun alle Mitarbeiter ab dem 1. Tag eine Krankschreibung benötigen. Nun habe ich meine Lehre dort beendet und habe einen neuen Vertrag bekommen, in diesem steht aber nun das ich die Krankschreibung erst ab dem 3.Tag einreichen muss. Wie sieht das hier das Gesetzt? Welche Regelung gilt nun?
mfg, Markus
arbeitsrechte.de meint
25. September 2018 at 15:58
Hallo Markus,
sieht Ihr neuer Arbeitsvertrag eine andere Regelung vor, sollte diese auch Anwendung finden. Um sicherzugehen haben Sie jedoch die Möglichkeit, direkt bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen, wann dieser konkret eine Krankschreibung erwartet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bastian meint
28. August 2018 at 18:56
Moin Team von Arbeitsrechte.de,
Bei uns auf Arbeit gibt es im Mitarbeiter-Handbuch den Punkt „Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit“
dort steht unter anderem:
„Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die ärztliche Bescheinigung hat spätestens am 4. Tag im Personalbüro vorzuliegen. „Drei Tage im Jahr können auch ohne ärztliche Bescheinigung in Anspruch genommen werden“, dauert die Krankheit dann doch länger, ist die ärztliche Bescheinigung rückwirkend nachzureichen.
Diese Drei Tage bezeichnen Wir wie Woanders auch als Karenztage. Diese 3 Karenztage sind im Mitarbeiter-Handbuch geregelt. Ist gibt diesbezüglich nichts im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Auch haben Wir keinen Tarifvertrag.
Nun sollen vereinzelt Kollegen diese 3 Karenztage gestrichen werden, für ein Jahr. Da die Geschäftsleitung ihnen vorwirft diese auffällig nur am Wochenende zunehmen (Es betrifft die Schichtarbeiter im 5-Schichtensystem). Die GL belegt es sogar.
So nun endlich meine Frage: Darf der Arbeitgeber dies in Einzelfall Entscheidungen einfach machen, ohne die Zustimmung des Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 BetrVG. Bzw. dürfte der Arbeitgeber die Karenztage auch komplett aufheben und ab den 1. Krankheitstag eine AU verlangen?
Danke im Voraus
Bastian
arbeitsrechte.de meint
19. September 2018 at 15:47
Hallo Bastian,
§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG) lautet hierzu:
Von einer Zustimmungspflicht seitens des Betriebsrats diesbezüglich ist uns nichts bekannt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
22. August 2018 at 8:23
Guten Tag
Ich habe einen Werktagsvertrag dem zu Folge ich eine 6 Tage Woche habe. Ich muß dem zu Folge auch Samstag als Urlaubstag nehmen, obwohl ich da nicht arbeiten müsste. Muß ich nun im Falle einer Krankschreibung den Samstag auch mit abdecken? Mein Chef ist der Meinung, wenn ich bis Freitag krankgeschrieben bin, muss ich Samstag arbeiten. Bin ich aber bis einschließlich Samstag krankgeschrieben, bezahlt er nur von Mo-Fr. obwohl ich Sa Dienst gehabt hätte. Ist das so korrekt ?
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 15:43
Hallo Peter,
wenn die vertraglich vereinbarten Zeiten gearbeitet werden oder Sie attestiert krank sind, müssen diese auch bezahlt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marx meint
15. August 2018 at 10:09
Guten Tag,
ich bin einen Tag vor meinem 3-wöchigen Urlaub für 2 Wochen erkrankt. Wann muss ich den Krankenschein beim Arbeitgeber vorlegen bzw. ihn per Mail/telefonisch informieren? Wäre unmittelbar nach den 2 Wochen Krankheit noch in Ordnung, da der Arbeitgeber mit mir in der geplanten Urlaubszeit ja sowieso nicht rechnet? Würde mich über rechtliche Hinweise sehr freuen.
arbeitsrechte.de meint
3. September 2018 at 10:32
Hallo Marx,
Regelungen dazu befinden sich normalerweise in Ihrem Arbeitsvertrag. Allgemein sollten Sie Ihren Arbeitgeber direkt am ersten Tag der Krankheit telefonisch oder per E-Mail informieren; die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber normalerweise am ersten Arbeitstag vorliegen, der auf die Krankheit folgt. Da die gesetzlichen Vorschriften jedoch vertraglich angepasst werden können, sollten Sie einen Blick in Ihren Vertrag werfen, um sicherzugehen, wie sich das Ganze bei Ihrem Arbeitgeber verhält.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jenny meint
8. August 2018 at 15:55
Hallo zusammen,
in meinem Arbeitsvertrag steht „Der Mitarbeiter ist verpflichtet, jede Arbeitsunfähigkeit oder sonstige Dienstverhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich der vorgesetzten Stelle anzuzeigen. Dauert die AU länger als 3 Kalendertage ist eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen.“
Bedeutet das jetzt, dass ich theoretisch 3 Tage ohne Krankmeldung einfach zuhause bleiben könnte und mir keinen „gelben Schein“ holen muss?
Danke und Gruß
Jenny
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 15:52
Hallo Jenny,
dies bedeutet, dass Sie erst dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen müssen, wenn Sie länger als drei Tage krank sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Braunisch meint
7. Juli 2018 at 18:03
Ein Mitarbeiter ist häufig einzelne Tage krank und diese oft vor oder nach dem Urlaub, an Feiertagen und Zeirausgleichstagen. Ab sofort verlangt die Personalabteilung eine Krankmeldung ab dem 1.Tag. Jetzt hat der Mitarbeiter wieder Urlaub und rief mich einen Tag zuvor vom Arbeitsplatz, dass er Krank ist und 3 Stunden eher nach Hause geht. Ich machte auf ein Atest im Arzt aufmerksam. Danach rief der Mitarbeiter in der Personalabteilung an und bemerkte, dass eine Krankmeldung ja erst ab dem 1. Tag von ihm gefordert wird. Unsere Personalabteilung ist sich über die Rechtslage nicht sicher, hat aber eine Krankmeldung verlangt. Wie ist die Rechtslage?
arbeitsrechte.de meint
12. Juli 2018 at 11:29
Hallo Braunisch,
§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz lautet:
Zur genauen Rechtslage in Ihrem Fall lassen Sie sich bitte von einem Anwalt beraten. Wir bieten diese Beratung nicht an.
Peggy meint
21. Juni 2018 at 9:04
Eine frage mir ging es letzte woche freitag nicht gut und bin ich zuhause geblieben dachte es wird besser über das we wurde aber nicht dann habe ich montag und diennstag abgewartet und Mittwoch erst zum arzt gegangen kann ich mir die drei tage als ko tag nehmen ?der arzt hat nicht rückwirkend geschrieben
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 14:24
Hallo Peggy,
wenn keine Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber existieren, die das Fehlen entschuldigen, kann nur Ihr Arbeitgeber entscheiden, wie das Fehlen geahndet wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
20. Juni 2018 at 12:03
Hallo zusammen,
gibt es Ausnahmen von der Nachweispflicht gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG. Zum Beispiel, wenn man aufgrund der Schwere der Erkrankung (Depressionen u.ä.) nicht in der Lage ist das Attest dem Arbeitgeber zu übersenden.
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 13:12
Hallo Andreas,
Ausnahmen gibt es normalerweise nicht. Im Gespräch mit Ihrem Arzt können Sie jedoch Wege finden, wie das Attest trotzdem zum Arbeitgeber gelangen kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Timo meint
20. Juni 2018 at 7:18
Ich war Donnerstag und Freitag krank. Muss ich am Montag eine krankmeldung vorlegen? Wir haben die 3 Tage Regelung und arbeiten am Sonntag nicht.
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 12:48
Hallo Timo,
normalerweise sollte mit einer solchen Regelung am Montag noch keine Krankschreibung fällig werden. Bei Unsicherheiten können Sie sich an Ihre Personalstelle wenden und dort um Klärung bitten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susanne meint
6. Juni 2018 at 18:22
Hallo,
Ich habe mich an einem Freitag bei meinem Arbeitgeber telefonisch krank gemeldet. Aufgrund eines akuten psychischen Problems bin ich erst am Montag zum Arzt gegangen, hatte jedoch bereits am Freitag telefonisch Kontakt zu meinem Arzt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt mein Arbeitgeber ab dem ersten Tag. Diese wurde am Montag rückwirkend ausgestellt ab Freitag ausgestellt. Nun verlangt mein Arbeitgeber eine Bescheinigung meines Arztes, dass ich bereits am Freitag dort gewesen bin. Was kann ich tun? Kann mein Arbeitgeber darauf bestehen oder darf ich weitere Nachweise verweigern?
Gruß susann
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 9:04
Hallo Susanne,
hier stellt sich die Frage, ob der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend ausstellen dufte. Die wichtigsten Informationen zu der Frage, ob ein Arzt rückwirkend krankschreiben darf, haben wir in einem Ratgeber zusammengefasst.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
LaOe meint
22. Mai 2018 at 11:39
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wenn man krankgeschrieben ist und während dieser Krankschreibung die Kündigung erhält
( Probezeit 4 Wochen Kündigungsfrist), aber das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vor der 6 Wochen Lohnzahlungsfrist abläuft, wie verhält es sich??
Der AG meldet zum 31.5 das Arbeitsverhältnis ab und der AN ist nicht mehr Krankenversichert, oder wie??? Auch wenn der AG laut Lohnfortzahlunggesetz trotz Kündigung zur Zahlung angehalten ist. Ist man trotzdem Krankenversichrt bei (EX) AG ???? Es gibt eine Überschneidung Krankmeldung vom 24.4- bis über den Kündigungstermin hinaus, zwar sagt es aus das die Krankenkasse ab der 7.KW übernimmt. aber was passiert in der Überschneidung der Kündigung…..31.5 und der 6 Wochenfrist endet am 5.6??? Das sind die Tage die interessieren …..was passiert vom 1-5.6 ist man trotzdem bei AG versichert? Mit freundlichen Gruß Laoe
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2018 at 10:13
Hallo Laoe,
mit Ende der Anstellung endet auch die Versicherung durch den Arbeitgeber. Kündigungen während einer unverschuldeten Krankheit schützen in der Regel auch vor einer Kündigung. Sie sollten sich mit diesem Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
XXX meint
18. Mai 2018 at 17:58
Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag steht: „Im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf des dritten Kalendertages, dem Arbeitgeber eine ärztlich erstellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.“
Heißt das, ich brauche ab dem 1. Tag schon eine AU?
Ich arbeite 2 Tage die Woche auf 450€ Basis und war einen Tag krank. Die Krankmeldung erfolgte telefonisch, jedoch ohne AU. Dieser Tag würde mir im Nachhinein als Minusstunden angerechnet. Beim nächsten Mal habe ich dann am 1. Tag nachgefragt und bekam erst dann mündlich mitgeteilt, dass ich bereits am 1. Fehltag eine AU vorlegen müsse.
LG
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2018 at 9:07
Hallo XXX,
auch wenn eine Krankschreibung erst am dritten Tag abgegeben werden muss, muss sie dennoch ab dem ersten Tag ausgestellt sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Chris meint
16. Mai 2018 at 10:39
Hallo zusammen,
mir heute zum heutigen Tag eine Arbeitsanweisung per Email zugestellt, dass ich ab heute eine AU bereits ab dem 1. Tag vorzulegen habe. Im Arbeitsvertrag steht aber, dass ich diese er ab dem 3. Krankheitstag abzugeben habe. Wiegt § 5 Abs.1 Satz 3 des Entgeldfortzahlungsgesetzes höher als der ursprünglich vereinbarte Arbeitsvertrag? Desweiteren die Frage: In unserem Unternehmen gilt allgemein die 3-Tage-Regel (steht z. B. so im Intranet), auch andere Kollegen haben dies im Arbeitsvertrag. Wenn nun nur ich ab dem 1. Tag eine AU brauche, wie ist das mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar? Ich fühle mich diskriminiert. Würde das als Argument vor einem Arbeitsgericht bestand haben?
Danke und viele Grüße ans Team!
arbeitsrechte.de meint
17. Mai 2018 at 16:25
Hallo Chris,
in der Regel können Arbeitgeber sich dieses Recht vorbehalten, müssen es dann aber im Arbeitsvertrag oder an anderer Stelle vermerken. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ille meint
13. Mai 2018 at 13:30
Liebes Team. Ich muss auch am WE arbeiten. 1te frage .Ich bin seit Samstag krank , habe dieses auch Telefonisch an meiner Vorgesetzten gemeldet, bin ich verpflichtet dass in meiner Abteilung weiter zu geben , oder muss meine Vorgesetzte die Information weitergeben? Die Zuständige Person in meiner Abteilung hatte am Samstag frei , nun bekam ich am Sonntag einen Anruf das die zuständige Person in meiner Abteilung erst um Sonntag um 10 Uhr wüsste das ich mich Samstag krank gemeldet habe. Ist das okay oder hätte ich Sonntag nochmal anrufen müssen? Frage 2.Wenn es mir Montag wieder gut geht, kann ich dann ohne EU wieder Arbeiten gehen ? Oder muss ich zum Arzt. Es gilt die 3 Tage Regel. Mit freundlichen Grüßen Ille
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2018 at 14:17
Hallo Ille,
normalerweise ist ab dem dritten Tag eine Krankmeldung erforderlich, allerdings können andere Regelungen im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Was die erste Frage angeht, so kann dies nur ein Anwalt, mit Einblick in das Arbeitsverhältnis/den Arbeitsvertrag beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de