Verschnupft, Dauerhusten, dröhnender Kopf, aber auch ein eingegipster Arm oder gar ein Krankenhausaufenthalt können Gründe für eine Krankschreibung sein. Doch viele Arbeitnehmer fragen sich in einer solchen Situation, was es bezüglich der Arbeitsstelle zu beachten gibt. Nicht selten sind sie verunsichert.
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Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber sein? Gibt es gesetzliche Vorschriften, die dabei beachtet werden sollten? Außerdem fragen sich Arbeitnehmer häufig: Wie melde ich mich eigentlich krank beim Arbeitgeber?
Kurz & knapp: Krankmeldung beim Arbeitgeber
Die Meldung der Krankheit beim Arbeitgeber ist unverzüglich vorzunehmen. Sie müssen ihn dabei sowohl über die Arbeitsunfähigkeit als auch über deren voraussichtliche Dauer informieren.
Dauert die Krankheit länger als drei Tage, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Tag dem Arbeitgeber vorliegen. Dieser darf aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt die Vorlage der AU verlangen.
Hier finden Sie ein kostenloses Muster einer Krankmeldung beim Arbeitgeber.
Im folgenden Ratgeber bekommen Sie einen Überblick darüber, welche Fristen bezüglich der Krankmeldung beim Arbeitgeber gelten und auf welchem Wege diese erfolgen sollte. Zudem zeigen wir Ihnen, wie es aussehen könnte, wenn Sie sich krankmelden. Dafür haben wir für Sie ein Beispiel aufgeführt, an dem Sie sich bei Ihrer nächsten Krankmeldung orientieren können.
Inhalt
In welchem Fall muss eine Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen?
Oft herrscht eine gewisse Verunsicherung, wenn es darum geht, dem Arbeitgeber eine Krankmeldung zu übermitteln. Viele befürchten, etwas falsch zu machen und einer Abmahnung oder gar Kündigung ins Angesicht blicken zu müssen. Doch zu solchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen muss es nicht kommen, wenn Sie im Vorfeld einiges beachten.
Prinzipiell gilt, dass Sie mit einer Krankmeldung zwei Pflichten nachkommen müssen. Das sind die
- Anzeigepflicht und
- die Nachweispflicht.
Diesen Pflichten entsprechend sind die Krankmeldung sowie die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der „gelbe Zettel“ voneinander zu unterscheiden.
Dabei ist die Krankmeldung beim Arbeitgeber auch im Gesetz festgelegt und durch den § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Dieser rechtlichen Grundlage folgend sollte die Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber unverzüglich erfolgen. Das meint, dass die Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern beziehungsweise Verzögern Ihrerseits gemacht werden muss.
Sobald Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit bemerken, sollten Sie sich krankmelden beim Arbeitgeber. Das heißt konkret, vor Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber informiert sein, damit dieser auf den Ausfall entsprechend reagieren kann. Viele machen den Fehler, dass sie mit der Krankmeldung an den Arbeitgeber solange warten, bis sie vom Arzt wieder kommen. Das kann jedoch verheerend sein. Denn nicht selten müssen Sie gerade nach einem Wochenende lange warten, bis Sie überhaupt eine Diagnose gestellt bekommen.
Melden Sie sich gar nicht, geht der Arbeitgeber davon aus, dass Sie unentschuldigt fehlen. Das kann wiederum eine Abmahnung begründen. Es ist ratsam, dass Sie Bescheid geben, auf dem Weg zum Arzt zu sein.
Krankmeldung: Wann diese konkret beim Arbeitgeber erfolgt sein muss, ist häufig im Arbeitsvertrag oder in den betrieblichen Vereinbarungen verankert.
Neben der Unmittelbarkeit der Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie dem Arbeitgeber oder einem Vorgesetzten von Ihrer Arbeitsunfähigkeit berichten. Eine kurze Nachricht an die Kollegen reicht meist nicht. Jedoch sind hier interne Richtlinien sowie Regelungen im Arbeitsvertrag entscheidend.
Daneben ist es bei der Krankmeldung gegenüber dem Arbeitgeber unerlässlich, dass Sie die voraussichtliche Dauer angeben.
Vorschriften darüber, wie eine Krankmeldung für den Arbeitgeber auszusehen hat, gibt es nicht. Sie können dies formfrei erledigen. Die meisten ziehen wohl ein Telefonat vor. Dabei kann ein Zeuge ebenso hilfreich sein wie eine kurze Notiz, mit wem Sie sich unterhalten haben. Dies ist besonders bei größeren Unternehmen zu empfehlen. Eine Krankmeldung beim Arbeitgeber per E-Mail ist auch zulässig. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit, machen Sie gegebenenfalls einen Screenshot.
Der Arbeitgeber zweifelt die Krankmeldung an
Gehen Sie mit einer Krankmeldung zum Arbeitgeber, kann es vorkommen, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit infrage gestellt wird. Sollte dies der Fall sein, muss der Arbeitgeber Tatsachen vortragen, die diese ernsthaften Zweifel begründen. Es müssen demnach Gegenbeweise erbracht werden. Derartige Nachforschungen dürfen jedoch nicht in die Privatrechte des Arbeitnehmers eingreifen.
Zweifel können sich aus der Bescheinigung selbst ergeben oder auf die Umstände des Zustandekommens der Krankschreibung sowie die Verhaltensweise des Arbeitnehmers zurückzuführen sein.
Ist die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorgetäuscht, kann Sie der Arbeitgeber außerordentlich kündigen und sogar die Entgeltfortzahlung für den entsprechenden Zeitraum zurückfordern.
Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber vorliegen?
Vor allem bezüglich der Fristen gibt es immer wieder Unsicherheiten auf Seiten der Arbeitnehmer. Wann erfolgt die Vorlage der Krankmeldung zu spät beim Arbeitgeber? Welche Fristen sind einzuhalten?
Grundsätzlich gilt gemäß Gesetz, dass bei einer Krankheit, die voraussichtlich länger als drei Tage dauert, eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss, um der Nachweispflicht entsprechend nachzukommen. Diese sollte spätestens am vierten Tag der Krankheit beim Arbeitgeber liegen. Wie Sie dies bewerkstelligen, obliegt Ihnen. In diesem Zusammenhang sind die Kalender- und nicht die Arbeitstage entscheidend.
Ein Zurückdatieren des Krankenscheins ist nur in Ausnahmefällen zulässig. In der Regel gilt jedoch, dass der Arzt zur taggenauen Ausstellung verpflichtet ist. Sollte ein späterer Zeitpunkt vermerkt worden sein, sind Sie bis dahin unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben.
Besteht eine Pflicht zur Krankmeldung beim Arbeitgeber auch nach 6 Wochen?
Um auf diese Frage antworten zu können, muss grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass in den ersten sechs Wochen nach der Krankmeldung beim Arbeitgeber eine Entgeldfortzahlung entsprechend § 3 EntgFG erfolgt. Bei Fortbestehen der Krankheit zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld. Meist stellt der Arzt deshalb nur einen Auszahlungsschein aus. Aber die Vorlage einer Krankmeldung beim Arbeitgeber kann auch in diesem Falle erforderlich sein.
Kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung auch ab dem 1. Tag verlangen?
Häufig orientieren sich Arbeitnehmer an den gesetzlichen Vorschriften und der üblichen Vier-Tage-Frist bezüglich einer Krankmeldung beim Arbeitgeber. Doch der Arbeitgeber kann gemäß § 5 Abs. 1 EntgFG auch verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Krankentag vorgelegt werden muss:
[…] Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen […].“
Dieser frühere Zeitpunkt kann bereits im Arbeits- oder im Tarifvertrag verankert sein. Des Weiteren hat der Arbeitgeber beziehungsweise der Vorgesetzte aufgrund seines Direktionsrechts die Möglichkeit, eine Vorlage der Krankmeldung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Frist einzufordern.
Sonderfall: Welche Fristen sind einzuhalten, wenn das Kind erkrankt?
Junge Mütter und Väter müssen meist zu Hause bleiben, wenn ein Sprössling erkrankt. Wenn Sie dadurch als Arbeitnehmer ausfallen, sollte der Arbeitgeber auch darüber informiert werden.
In einer solchen Situation müssen Sie eine Bescheinigung vom Kinderarzt vorlegen, wenn eine Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um den „gelben Schein“, sondern um einen Nachweis, dass Ihr Kind Pflegebedarf hat.
In der Regel muss der Arbeitgeber bei einer kurzen Erkrankung von maximal fünf Tagen weiter zahlen. Andernfalls gilt, dass Sie Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung haben. Dabei stehen ihnen pro Kind zehn, höchstens 20 Tage im Jahr zu. Für Alleinerziehende verdoppeln sich diese Zeiten.
Krankmeldung beim Arbeitgeber: Vorlage
Im Folgenden finden Sie eine Krankmeldung an den Arbeitgeber in einem Mustertext. Wie bereits angesprochen, müssen Sie zwar nicht auf bestimmte formale Aspekte achten, aber das nachstehende Beispiel kann Ihnen helfen, die richtigen Worte zu finden.
Adresse des Arbeitnehmers
Arbeitgeber
Abteilung/Jobtitel
Name des Ansprechpartners
Adresse des Arbeitgebers
Datum: xx.yy.zzzz
Krankmeldung
Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
leider bin ich erkrankt. Unter den gegebenen Umständen werde ich einen Arzt aufsuchen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reiche ich schnellstmöglich im Anschluss meines Arztbesuches ein. Dann erfahren Sie auch, wie lange dieser Ausfall dauern wird.
Mit freundlichen Grüßen
____________________
Unterschrift Arbeitnehmer
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Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Muster Krankmeldung beim Arbeitgeber (.DOC)
Muster Krankmeldung beim Arbeitgeber (.PDF)
Irina meint
22. Juni 2024 at 9:40
Muss ich mich beim Arbeitsgeber jedes mal melden beim Langzeitkrank schreiben.
Chiara meint
5. Juli 2023 at 18:47
Aufgrund der allgemein gestiegenen Krankheitsquote, wurde nun im Betrieb entschieden, dass bereits ab dem 1. Tag der Krankmeldung eine Bescheinigung vorzuweisen ist. Nun gehöre ich leider zu den Frauen, die unter Dysmenorrhoe so stark zu leiden habe, dass ich für 2 Tag auch mal koppelt außer Gefecht gesetzt bin. Da ich weiß, was ich habe, die Dauer absehbar ist und bis auf dass die Arztpraxen einen finanziellen Vorteil davon haben, hah ich für mich nie einen Grund gesehen, deswegen beim Arzt vorzusprechen. Daher meine Frage: Gibt es für solche fälle die Möglichkeiten z.B. einer Sondervereinbarungen per Attest wie bei einer chronischen Erkrankung bzw. was für Alternativen gäbe es? Vielen Dank im Voraus.
petra f. meint
13. Februar 2023 at 12:24
hallo ,
ich war eine woche vom hausarzt krank geschrieben .in dieser zeit war ich 2 tage im krankenhaus wegen infusionen . meine krankmeldung habe ich ordnungsgemäß abgegeben , nun aber will der arbeitgeben auch noch eine bescheininigung vom krankenhaus das ich dort tatsächlich war. kann er das verlangen ??
Ilona meint
7. Juli 2022 at 11:06
Hallo,
ich habe mal eine Frage zu der Dauer einer Krankmeldung.
Ich arbeite im Schichtbetrieb. Ich war 4 Tage krank, war einschließlich den 4. Tag krank geschrieben, hätte aber in der Nacht (22-6 Uhr morgens) den Dienst antreten müssen.
Nun meine Frage, wie lange gilt eine Krankmeldung? 24 Stunden täglich?
VG
Cecilia meint
25. März 2022 at 17:49
Guten Tag,
bin seit einem halben Jahr in der Ausbildung. Nun fordert mein Chef die AUs an den Tagen wo ich krank war von Anfang der Ausbildung bis jetzt an.
Habe diese alle vorgelegt, jedoch habe ich diese jetzt nicht mehr.
Was tu ich jetzt?
Jacky meint
1. Februar 2022 at 20:16
Guten Tag
Ich habe letze Woche meine Arbeit gekündigt. Nun habe ich eine Email meines Chefes erhalten, dass ich alle Krankmeldungen der letzten Monate übersenden soll. Ich war jedoch an zwei vereinzelten Tagen jeweils im Oktober sowie im Dezember wegen meinem kranken Kind daheim geblieben. Beide Male hatte ich rechtzeitig vor Arbeitsbeginn meine Abwesenheit bekannt gegeben. Ist die Forderung nach diesen Krankmeldungen zum jetzigen Zeitpunkt rechtens? Laut unserem Arbeitsvertrag muss erst nach 3 Tagen eine Krankmeldung eingereicht werden.
Über eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar. Lg
Jo meint
28. Januar 2022 at 2:57
Ich habe eine Frage bezüglich vortlaufender Krankheit.
Wie sieht es aus, wenn meine AU abgelaufen ist, ich jedoch am nächsten Werktag (Wochenende dazwischen / keine Arbeitstage) wieder von meinem Arzt krankgeschrieben werde, bezüglich Krankmeldung. Ist meine erste Krankmeldung ab Krankheitsbeginn „gültig“ oder muss ich mich am selben Tag nochmals krankmelden? Die Arbeitsunfähigkeit ist ja vortlaufend, ich habe mich auch nicht gesund gemeldet noch war ich arbeiten?
P. meint
29. Oktober 2021 at 8:47
Hallo ich habe eine Frage… ich werde operiert das wusste der Chef auch rechtzeitig. Im neuen Dienstplan stehe ich jetzt mit 19 Tage mit frei drin. Muss ich eine AU abgeben oder erst dann wieder wo ich offiziell arbeiten müsste.
Müller meint
4. Oktober 2021 at 22:15
Hallo, wir haben eine Mitarbeiterin, die sich rückwirkend hat krankschreiben lassen. Diese Au haben wir erhalten. Jetzt wurde die krankmeldung verlängert, jedoch wurde die AU noch nicht im Original abgegeben (vor 10 Tagen). Wir haben ein Foto zugeschickt bekommen. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir? Kann man die Tage als unbezahlten Urlaub abziehen?
Vielen Dank im Voraus