Verschnupft, Dauerhusten, dröhnender Kopf, aber auch ein eingegipster Arm oder gar ein Krankenhausaufenthalt können Gründe für eine Krankschreibung sein. Doch viele Arbeitnehmer fragen sich in einer solchen Situation, was es bezüglich der Arbeitsstelle zu beachten gibt. Nicht selten sind sie verunsichert.
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Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber sein? Gibt es gesetzliche Vorschriften, die dabei beachtet werden sollten? Außerdem fragen sich Arbeitnehmer häufig: Wie melde ich mich eigentlich krank beim Arbeitgeber?
Kurz & knapp: Krankmeldung beim Arbeitgeber
Die Meldung der Krankheit beim Arbeitgeber ist unverzüglich vorzunehmen. Sie müssen ihn dabei sowohl über die Arbeitsunfähigkeit als auch über deren voraussichtliche Dauer informieren.
Dauert die Krankheit länger als drei Tage, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Tag dem Arbeitgeber vorliegen. Dieser darf aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt die Vorlage der AU verlangen.
Hier finden Sie ein kostenloses Muster einer Krankmeldung beim Arbeitgeber.
Im folgenden Ratgeber bekommen Sie einen Überblick darüber, welche Fristen bezüglich der Krankmeldung beim Arbeitgeber gelten und auf welchem Wege diese erfolgen sollte. Zudem zeigen wir Ihnen, wie es aussehen könnte, wenn Sie sich krankmelden. Dafür haben wir für Sie ein Beispiel aufgeführt, an dem Sie sich bei Ihrer nächsten Krankmeldung orientieren können.
Inhalt
In welchem Fall muss eine Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen?
Oft herrscht eine gewisse Verunsicherung, wenn es darum geht, dem Arbeitgeber eine Krankmeldung zu übermitteln. Viele befürchten, etwas falsch zu machen und einer Abmahnung oder gar Kündigung ins Angesicht blicken zu müssen. Doch zu solchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen muss es nicht kommen, wenn Sie im Vorfeld einiges beachten.
Prinzipiell gilt, dass Sie mit einer Krankmeldung zwei Pflichten nachkommen müssen. Das sind die
- Anzeigepflicht und
- die Nachweispflicht.
Diesen Pflichten entsprechend sind die Krankmeldung sowie die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der „gelbe Zettel“ voneinander zu unterscheiden.
Dabei ist die Krankmeldung beim Arbeitgeber auch im Gesetz festgelegt und durch den § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Dieser rechtlichen Grundlage folgend sollte die Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber unverzüglich erfolgen. Das meint, dass die Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern beziehungsweise Verzögern Ihrerseits gemacht werden muss.
Sobald Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit bemerken, sollten Sie sich krankmelden beim Arbeitgeber. Das heißt konkret, vor Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber informiert sein, damit dieser auf den Ausfall entsprechend reagieren kann. Viele machen den Fehler, dass sie mit der Krankmeldung an den Arbeitgeber solange warten, bis sie vom Arzt wieder kommen. Das kann jedoch verheerend sein. Denn nicht selten müssen Sie gerade nach einem Wochenende lange warten, bis Sie überhaupt eine Diagnose gestellt bekommen.
Melden Sie sich gar nicht, geht der Arbeitgeber davon aus, dass Sie unentschuldigt fehlen. Das kann wiederum eine Abmahnung begründen. Es ist ratsam, dass Sie Bescheid geben, auf dem Weg zum Arzt zu sein.
Krankmeldung: Wann diese konkret beim Arbeitgeber erfolgt sein muss, ist häufig im Arbeitsvertrag oder in den betrieblichen Vereinbarungen verankert.
Neben der Unmittelbarkeit der Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie dem Arbeitgeber oder einem Vorgesetzten von Ihrer Arbeitsunfähigkeit berichten. Eine kurze Nachricht an die Kollegen reicht meist nicht. Jedoch sind hier interne Richtlinien sowie Regelungen im Arbeitsvertrag entscheidend.
Daneben ist es bei der Krankmeldung gegenüber dem Arbeitgeber unerlässlich, dass Sie die voraussichtliche Dauer angeben.
Vorschriften darüber, wie eine Krankmeldung für den Arbeitgeber auszusehen hat, gibt es nicht. Sie können dies formfrei erledigen. Die meisten ziehen wohl ein Telefonat vor. Dabei kann ein Zeuge ebenso hilfreich sein wie eine kurze Notiz, mit wem Sie sich unterhalten haben. Dies ist besonders bei größeren Unternehmen zu empfehlen. Eine Krankmeldung beim Arbeitgeber per E-Mail ist auch zulässig. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit, machen Sie gegebenenfalls einen Screenshot.
Der Arbeitgeber zweifelt die Krankmeldung an
Gehen Sie mit einer Krankmeldung zum Arbeitgeber, kann es vorkommen, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit infrage gestellt wird. Sollte dies der Fall sein, muss der Arbeitgeber Tatsachen vortragen, die diese ernsthaften Zweifel begründen. Es müssen demnach Gegenbeweise erbracht werden. Derartige Nachforschungen dürfen jedoch nicht in die Privatrechte des Arbeitnehmers eingreifen.
Zweifel können sich aus der Bescheinigung selbst ergeben oder auf die Umstände des Zustandekommens der Krankschreibung sowie die Verhaltensweise des Arbeitnehmers zurückzuführen sein.
Ist die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorgetäuscht, kann Sie der Arbeitgeber außerordentlich kündigen und sogar die Entgeltfortzahlung für den entsprechenden Zeitraum zurückfordern.
Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber vorliegen?
Vor allem bezüglich der Fristen gibt es immer wieder Unsicherheiten auf Seiten der Arbeitnehmer. Wann erfolgt die Vorlage der Krankmeldung zu spät beim Arbeitgeber? Welche Fristen sind einzuhalten?
Grundsätzlich gilt gemäß Gesetz, dass bei einer Krankheit, die voraussichtlich länger als drei Tage dauert, eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss, um der Nachweispflicht entsprechend nachzukommen. Diese sollte spätestens am vierten Tag der Krankheit beim Arbeitgeber liegen. Wie Sie dies bewerkstelligen, obliegt Ihnen. In diesem Zusammenhang sind die Kalender- und nicht die Arbeitstage entscheidend.
Ein Zurückdatieren des Krankenscheins ist nur in Ausnahmefällen zulässig. In der Regel gilt jedoch, dass der Arzt zur taggenauen Ausstellung verpflichtet ist. Sollte ein späterer Zeitpunkt vermerkt worden sein, sind Sie bis dahin unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben.
Besteht eine Pflicht zur Krankmeldung beim Arbeitgeber auch nach 6 Wochen?
Um auf diese Frage antworten zu können, muss grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass in den ersten sechs Wochen nach der Krankmeldung beim Arbeitgeber eine Entgeldfortzahlung entsprechend § 3 EntgFG erfolgt. Bei Fortbestehen der Krankheit zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld. Meist stellt der Arzt deshalb nur einen Auszahlungsschein aus. Aber die Vorlage einer Krankmeldung beim Arbeitgeber kann auch in diesem Falle erforderlich sein.
Kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung auch ab dem 1. Tag verlangen?
Häufig orientieren sich Arbeitnehmer an den gesetzlichen Vorschriften und der üblichen Vier-Tage-Frist bezüglich einer Krankmeldung beim Arbeitgeber. Doch der Arbeitgeber kann gemäß § 5 Abs. 1 EntgFG auch verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Krankentag vorgelegt werden muss:
[…] Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen […].“
Dieser frühere Zeitpunkt kann bereits im Arbeits- oder im Tarifvertrag verankert sein. Des Weiteren hat der Arbeitgeber beziehungsweise der Vorgesetzte aufgrund seines Direktionsrechts die Möglichkeit, eine Vorlage der Krankmeldung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Frist einzufordern.
Sonderfall: Welche Fristen sind einzuhalten, wenn das Kind erkrankt?
Junge Mütter und Väter müssen meist zu Hause bleiben, wenn ein Sprössling erkrankt. Wenn Sie dadurch als Arbeitnehmer ausfallen, sollte der Arbeitgeber auch darüber informiert werden.
In einer solchen Situation müssen Sie eine Bescheinigung vom Kinderarzt vorlegen, wenn eine Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um den „gelben Schein“, sondern um einen Nachweis, dass Ihr Kind Pflegebedarf hat.
In der Regel muss der Arbeitgeber bei einer kurzen Erkrankung von maximal fünf Tagen weiter zahlen. Andernfalls gilt, dass Sie Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung haben. Dabei stehen ihnen pro Kind zehn, höchstens 20 Tage im Jahr zu. Für Alleinerziehende verdoppeln sich diese Zeiten.
Krankmeldung beim Arbeitgeber: Vorlage
Im Folgenden finden Sie eine Krankmeldung an den Arbeitgeber in einem Mustertext. Wie bereits angesprochen, müssen Sie zwar nicht auf bestimmte formale Aspekte achten, aber das nachstehende Beispiel kann Ihnen helfen, die richtigen Worte zu finden.
Adresse des Arbeitnehmers
Arbeitgeber
Abteilung/Jobtitel
Name des Ansprechpartners
Adresse des Arbeitgebers
Datum: xx.yy.zzzz
Krankmeldung
Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
leider bin ich erkrankt. Unter den gegebenen Umständen werde ich einen Arzt aufsuchen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reiche ich schnellstmöglich im Anschluss meines Arztbesuches ein. Dann erfahren Sie auch, wie lange dieser Ausfall dauern wird.
Mit freundlichen Grüßen
____________________
Unterschrift Arbeitnehmer
Laden Sie hier kostenlos das Muster für eine Krankmeldung beim Arbeitgeber herunter!
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Muster Krankmeldung beim Arbeitgeber (.DOC)
Muster Krankmeldung beim Arbeitgeber (.PDF)
Cookingchief meint
22. Mai 2018 at 10:10
Hallo,
ich hatte eigentlich eine Woche Urlaub!
Aber aufgrund von Erkrankung wurde ich krank geschrieben und musste ins KH! Wo ich bis Donnerstag war! Meine AG möchte das scheinbar anfechten obwohl er den Krankenschein schon vor meinem Urlaub erhalten hat! Er fordert alle Unterlagen ein die damit zu tun haben! Darf der das?
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2018 at 10:23
Hallo Cookingchef,
über die AU hinaus gibt es keine Dokumente, die für Ihren AG nützliche Informationen zum Fall enthalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Irmi M. meint
17. Mai 2018 at 15:14
Hallo liebes TEAM, ich wurde wegen meinem Fuß 2 Wochen krank geschrieben und es wurde nicht besser daraufhin hat mich mein Orthopäde weitere 2 Wochen krankgeschrieben. Am selben Tag war ich zur Routieneuntersuchzng im EDZ und musste am nächsten Tag ins Krankenhaus zur Op. Da wurde ich 4 wochen krankgeschrieben. Meine Krankenkasse sagt nun das die beiden Fälle als eines zählt und wenn ich nochmal zu hause bleibe sind die 6 Wochen überschritten. Das kann ich nicht glauben da es ja zwei verschiedene Krankheiten sind. Können sie mir weiterhelfen was jetzt stimmt .
Mit freundlichem Gruß
I. MOHR
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2018 at 8:28
Hallo Irmi,
bei Ihrem Problem kann Ihnen ein Anwalt für Versicherungs- oder Sozialrecht weiterhelfen. Dieser kann Ihren individuellen Fall beurteilen und entsprechende Schritte einleiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kati meint
16. Mai 2018 at 16:42
Hallo
Ich war 3 Monate krank bin dann im April wieder angefangen zu Arbeiten .
Nun hatte ich in sehr kurzer Zeit 2 x Kind Krank mit Bescheinigung vom Kinderarzt.
Nun falle ich wieder für ein paar Tage aus weil ich erkrankt bin.
Kann der Arbeitgeber (Kirchlicher Träger) mir Schwierigkeiten machen ?
Freundliche Grüße
Ivonne
arbeitsrechte.de meint
17. Mai 2018 at 17:08
Hallo Kati,
eine krankheitsbedingte Kündigung kann nur in bestimmten Extremfällen erfolgen. Ob Sie damit rechnen müssen, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht mit Sicherheit sagen. Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mario meint
17. April 2018 at 19:47
Hallo,
Eine Krankmeldung bei dem Arbeitgeber soll unverzüglich erfolgen. Muss ich mich auch am Wochenende beim Chef privat melden, wenn ich Samstags vom Arzt 1 Woche krankgeschrieben werde?
arbeitsrechte.de meint
27. April 2018 at 10:58
Hallo Mario,
unverzüglich bedeutet nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Gewöhnlich schreiben Arbeitgeber individuell vor, wie die Krankmeldung zur erfolgen hat. Bitte sprechen Sie daher zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, welche Regeln bei in Ihrem Unternehmen gelten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ralf meint
16. April 2018 at 16:00
Hallo,
Der Ärztliche Notdienst stellt keine AU aus (darf er nicht ) .Erfahrung am 13.04.2018 gemacht.
Frank meint
9. April 2018 at 16:08
Hallo,
ich bin aufgrund von Krankheit im Laufe des Arbeitstages zum Arzt gegangen. Auf dem Weg dorthin habe ich meinen direkten Vorgesetzten per E-Mail informiert. Die zuständige Personaldiensstelle erst beim Arzt – hier liegen 20 Minuten dazwischen.
Kann die Personalabteilung mir hier die Verschleppung meiner „unverzüglich“-keitspflicht vorwerfen?
Danke!
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 16:20
Hallo Frank,
in Ihrem Arbeitsvertrag sollte genau festgehalten sein, wann und bei wem Sie sich krankmelden und wann Sie die entsprechende Krankschreibung einreichen müssen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maria meint
8. April 2018 at 15:21
Hallo,
Wie schaut es aus, wenn man sonntag nacht in der notfallambulanz war und man am montag morgen hätte arbeiten müssen. Darf der arbeitgeber eine krankenhausbescheinigung verlangen als nachweis oddr reicht es aus, am montag zum arzt zu gehen?
arbeitsrechte.de meint
10. April 2018 at 10:12
Hallo Maria,
es reicht aus, am Montag ein Attest durch einen behandelnden Arzt zu erwerben. Da Sie am Sonntag nicht arbeiten müssen, müssen Sie für diesen Tag auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
roland meint
5. April 2018 at 12:02
Bin seit 2016 Krankgeschrieben bekomme jetzt geld von der Arbeitsamt bin aber noch im Arbeitsvehältnis. Meine frage muss ich meiner Firma eine Krankmeldung schicken auch wenn ich kein Geld von der Krankenkasse mehr bekomme.
arbeitsrechte.de meint
17. April 2018 at 11:58
Hallo roland,
besteht ein Arbeitsverhältnis, sind Sie zur Krankmeldung verpflichtet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christoph meint
16. März 2018 at 8:13
Hallo,
wenn ich das EntgFG (§ 5) richtig interpretiere, dann kann ich ja bis zu 3 Tagen zusammenhängend krank sein ohne eine AU vorzulegen, da lt. Gesetz diese erst vorzulegen ist, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert, oder?
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 10:01
Hallo Christoph,
ein Arbeitgeber kann die Vorlage der AU auch bereits vor Ablauf der 3 Tage verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass dies im Arbeitsvertrag festgehalten ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bettina meint
8. März 2018 at 0:13
Ich habe einen Arbeitgeber und bin seit einem Schlaganfall erst im Krankenhaus und jetzt in der Reha. Ich bin jetzt über 6 Wochen krank. Wenn ich jetzt von meinem Arbeitgeber gekündigt werde, muß ich mich dann beim Arbeitsamt melden zwecks der rentenPunkte, bzw. Bin bin ich da überhaupt krankenversicbert. Meine Frau hat eine rente. Wie ist das da..?
arbeitsrechte.de meint
26. März 2018 at 12:03
Hallo Bettina,
zunächst empfehlen wir Ihnen, sich bei einem Anwalt zu erkundigen, ob Sie nach längerer Krankheit überhaupt eine Kündigung zu erwarten haben und ob unter Umständen der Kündigungsschutz greift. Das Arbeitsamt empfiehlt normalerweise sich frühzeitig als arbeitslos oder arbeitssuchend zu melden, wenn Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis bald zu Ende geht. Nehmen Sie Ansprüche des Arbeitsamtes oder Jobcenters in Anspruch, werden auch die Krankenversicherungsbeiträge übernommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kathi meint
1. März 2018 at 19:10
Liebes Team von Arbeitsrecht.de,
für den Fall, dass jemand während eines Arbeitstages aus Krankheitsgründen den Arbeitsplatz verlässt, hat unsere Geschäftsleitung heute per Intranet-Meldung verkündet, dass alle Mitarbeiter per sofort eine AU vorlegen müssen, wenn eine Gehaltsfortzahlung für die nicht geleisteten Stunden gewünscht wird. Man muss dabei berücksichtigen, dass ansonsten die allgemein übliche 3-Tageregel gilt. Darf der Arbeitgeber dies verlangen? Auch dann, wenn ich am nächsten Tag wieder gesund bin?
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 10:50
Hallo Kathi,
generell darf der Arbeitgeber die Krankschreibung ab dem ersten Tag verlangen. Das gilt auch für halbe Tage.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heike meint
23. Februar 2018 at 10:42
Guten Morgen,
ich möchte – zu meiner Klarheit und Sicherheit – noch mal zu den Fristen zur Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachfragen:
1. Ist im Arbeitsvertrag eine Frist verankert, und der Arbeitgeber verlangt frühere Abgabe – was gilt dann? Darf das Dirketionsrecht den Arbeitsvertrag „aushebeln“?
2. Und zu dem von Ihnen geschriebenen Passus „Grundsätzlich gilt gemäß Gesetz, dass bei einer Krankheit, die voraussichtlich länger als drei Tage dauert, eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss, um der Nachweispflicht entsprechend nachzukommen. Diese sollte spätestens am darauffolgenden Tag beim Arbeitgeber liegen. “
Was ist mit „darauffolgender Tag“ gemeint? Der Tag nach dem ersten Krankheitstag oder der vierte Tag?
Ich bedanke mich herzlich im Voraus für die Antworten.
Viele Grüße, Heike Schönfeld
arbeitsrechte.de meint
19. März 2018 at 10:31
Hallo Heike,
auch Arbeitgeber müssen sich an Klauseln im Arbeitsvertrag halten. Eine Aushebelung der darin festgesetzten Vorgaben ist nicht möglich. Die gesetzliche Abgabe erfolgt am vierten Tag der Krankheit, ja. Im Zweifelsfall hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Judith R. meint
12. Februar 2018 at 14:11
Habe immer meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am selben Tag der Austellung vom Arzt dem Arbeitgeber per Mail vorab gesendet. Damit keine Verzögerung eintritt und da der Postweg bis zu 3 Tage dauern kann. Jetzt verlangt der Arbeitgeber das das Original noch am selben Tag bei ihm Abgegeben wird. Ist aber nicht machbar da 70 km Entfernung. Was kann ich tun?
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 13:20
Hallo Judith,
sollte der Arbeitgeber die Unzumutbarkeit der Zustellung nicht anerkennen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wolfgang meint
9. Februar 2018 at 8:42
Ich bin bis zum Ende einer Woche (Freitag) krank geschrieben. In der darauf folgenden Woche gehe ich nochmals zum Arzt und werde erneut für eine woche krank geschrieben. Diese neue „weiterführende AU“ hat der AG in der zweiten Woche, Mittwochs erhalten. Kann er mich jetzt abmahnen? Wann muss eine weiterführende AU dem AG vorliegen?
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 12:52
Hallo Wolfgang,
unentschuldigtes Fehlen kann abgemahnt werden. Wenn der Umgang mit der AU im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt ist, muss diese schnellstmöglich beim Arbeitgeber eingehen. Oft lassen sich auch Absprachen mit dem Arbeitgeber treffen, die den Umgang für alle Beteiligten bequemer gestalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nesli meint
5. Februar 2018 at 13:39
Wie gehe ich vor, wenn der Mitarbeiter eine ganze Woche jeden Tag ab Mittags krank ist und nach Hause geht? Kann ich eine Krankmeldung verlangen? Der Fall war allerdings schon im November 2017. Er ist jetzt bei uns aufgepoppt.
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 8:50
Hallo Nesli,
normalerweise darf der Arbeitgeber ab dem ersten Tag eine Krankschreibung verlangen. Welche Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben, sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alenka meint
29. Januar 2018 at 9:29
Bei einer Folgekrankmeldung muss ich die sofort nach dem Artzt abgebe oder laufe des ersten Tages? Ich kann sie erst am laufe des Tages abgeben. Ee verlangt sie so schnell wie möglich.
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 15:06
Hallo Alenka,
so schnell wie Ihnen möglich ist, ist „so schnell wie möglich“.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Axel T. meint
24. Januar 2018 at 7:51
Ich habe folgende Frage: Die AU-Bescheinigung ist beim Arbeitgeber abzugeben. Ich arbeite in einer Außenstelle meines Arbeitgebers (Behörde). Habe ich meine Pflicht zur Abgabe der AU-Bescheinigung auch dann erfüllt, wenn ich sie in der Außenstelle abgebe bzw. dorthin schicke und sie dann über einen vorhandenen Kurierdienst zum Hauptsitz der Behörde gebracht wird? Gilt dies als Information des Arbeitgebers?
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 16:44
Hallo Axel,
bitte erfragen Sie bei Ihrer Personalabteilung, an welcher Stelle die Bescheinigung abzugeben ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Klaus P. meint
27. Dezember 2017 at 13:58
Ich arbeite als Pfleger in einem Altenheim, natürlich in Schichten und auch Sonn-und Feiertags. Nun fordert unser Arbeitgeber per Dienstanweisung, dass bei einer Erkrankung am Wochenende oder während der Feiertage eine Bescheinigung vom Ärztlichen Notdienst beigebracht wird. Ist das rechtens? Bisher genügte die unverzügliche telefonische Krankmeldung und die Vorlage des Attests am darauffolgenden ersten Werktag. Der Ärztliche Notdienst wird sich bedanken wenn man ihn beispielsweise wegen einer Erkältung in Anspruch nimmt. Fraglich auch. ob der gegebenenfalls überhaupt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Von der Ungleichbehandlung gegenüber Menschen, die nicht am Wochenende arbeiten müssen, einmal abgesehen. Wie sehen Sie das?
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 9:28
Hallo Klaus,
für eine rechtliche Beurteilung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sepp meint
22. Dezember 2017 at 23:48
Meine Frage: Wenn die Krankschreibung beim Arbeitgebern nicht im Hand abgegeben ist,sonder mit der Post verschickt. Dürfen die Arbeitgeber diese Tage trotz die Krankschreibung vom meine Urlaubstage abziehen?
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 9:07
Hallo Sepp,
es ist in jedem Fall unrechtmäßig den Urlaubsanspruch zu ändern. Sie sollten sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen und diesem Ihren Fall schildern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susanne B. meint
7. Dezember 2017 at 10:39
Ich bin geringfügig beschäftigt. Habe ich auch Anspruch auf Lohnfortzahlung wenn mein Kind erkrankt? Kann ich auch eine Bestätigung vom Arzt vorlegen, dass ich zur Pflege von meinem Kind zu Hause bleiben muss?
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 9:02
Hallo Susanne,
auch in einer geringfügigen Beschäftigung besteht das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (auch beim Kind). Der Anspruch ergibt sich aus der im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeit.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Laisel meint
6. Dezember 2017 at 19:06
Meine Frage:
ich hatte für die letzten 3 Wochen im Mai Urlaub eingereicht; war aber ab Mitte Januar bereits krank. Habe dann im Februar ordentlich gekündigt zum 31.05.2017.
Ich war eigentlich bis Mitte Juni krank geschrieben, habe aber leider die letzte Krankmeldung nicht an meinen Arbeitgeber geschickt – was ca. die letzten 10 Tage im Mai waren; dadurch habe ich keine Ausbezahlung meines Urlaubs für diese 10 Tage bekommen. Nun ist mir die Krankschreibung für diese 10 letzten Tage im Mai bis einschl. Mitte Juni in die Hände gefallen, diese habe ich dann vor ca. 6 Wochen an meinen alten Arbeitgeber geschickt. Habe ich jetzt überhaupt noch Anspruch auf die Ausbezahlung dieser 10 Tage Urlaub? Oder gibt es eine Frist nach der man ein Attest nicht mehr einreichen darf?
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 8:43
Hallo Laisel,
natürlich ist es nicht verboten, zu versuchen die ausstehenden Ansprüche noch einzufordern. In Arbeitsverträgen sind jedoch häufig sogenannte Ausschlussklauseln, die solchen Forderungen einen Zeitrahmen setzen, der sich meist an der Kündigung orientiert.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
grafmüller meint
2. November 2017 at 12:04
Hallo, darf ein Langzeitkranker (länger als 5 monate) während seiner krankmeldung urlaub machen ? Wäre dankbar um rückmeldung
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 8:27
Hallo grafmüller,
ein Angestellter darf während der Krankheit alles tun, was seiner Genesung zuträglich ist. Das kann auch einen Urlaub einschließen. Zur Sicherheit sollten Sie den Sachverhalt mit Ihrem Arzt abklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea meint
4. Oktober 2017 at 16:50
Meine Frage: wird ein Mitarbeiter seiner Anzeigepflicht gerecht, wenn er seinen Krankenschein (unkommentiert) in den Briefkasten seines Arbeitgebers steckt – ohne jeglichen weiteren Kontakt? Wenn nicht – mit welchen Konsequenzen muss er rechnen?
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 9:00
Hallo Andrea,
der Anzeigepflicht ist nachgekommen, wenn die Krankschreibung beim Arbeitgebern ankommt. Einen unkommentierte Krankschreibung könnte übersehen werden oder verloren gehen. Eine Vernachlässigung der Anzeigepflicht kann wie ein unentschuldigtes Fehlen gewertet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jupp meint
21. September 2017 at 17:03
Hallo,
wann muss eine schriftliche Krankmeldung bei einem Krankenhausaufenthalt erfolgen?
Kann es im Anschluss eingereicht werden?
Gibt es dazu gesetzliche Bestimmungen?
Danke vorab
arbeitsrechte.de meint
13. November 2017 at 10:08
Hallo Jupp,
Sie müssen Ihren Arbeitgeber immer rechtzeitig, vor Arbeitsbeginn, über ihm bis dahin unbekannte Fehlzeiten informieren. Bis wann Sie ein schriftliches Attest vorlegen müssen, steht im Arbeitsvertrag. Daran müssen Sie sich halten. Ansonsten gilt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hülya G. meint
27. Februar 2019 at 10:43
Hallo ich habe 1 befristetetem vertag ich bi 4 monate dort angestelt probezeit ist vorbei 1.11.2018 habe ich angefangen dort un var 2 mahl krank 1mahl 1 tag 2-mal 2 tage und 3 tage ich angerufen das ich krank bin hat mir getdogt kündigun ist unterwegst zu ihnen kan er das machen
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 8:12
Hallo Hülya,
in der Regel kann eine Kündigung nicht wegen unverschuldeter Krankheit erfolgen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carmela H. meint
29. August 2017 at 21:01
Kann ein Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall dem Arbeitnehmer kündigen wenn er bis Sonntag krank geschrieben war (7 Woche) und den folge Krankenschein Dienstags abgibt?
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 16:08
Hallo Carmela H.,
normalerweise erhält ein Arbeitnehmer in einem solchen Fall zunächst eine Abmahnung. Schließlich handelt es sich um eine Vertragsverletzung. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten, daher würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und eine mögliche Kündigungsschutzklage mit ihm zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de