Verschnupft, Dauerhusten, dröhnender Kopf, aber auch ein eingegipster Arm oder gar ein Krankenhausaufenthalt können Gründe für eine Krankschreibung sein. Doch viele Arbeitnehmer fragen sich in einer solchen Situation, was es bezüglich der Arbeitsstelle zu beachten gibt. Nicht selten sind sie verunsichert.
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Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber sein? Gibt es gesetzliche Vorschriften, die dabei beachtet werden sollten? Außerdem fragen sich Arbeitnehmer häufig: Wie melde ich mich eigentlich krank beim Arbeitgeber?
Kurz & knapp: Krankmeldung beim Arbeitgeber
Die Meldung der Krankheit beim Arbeitgeber ist unverzüglich vorzunehmen. Sie müssen ihn dabei sowohl über die Arbeitsunfähigkeit als auch über deren voraussichtliche Dauer informieren.
Dauert die Krankheit länger als drei Tage, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Tag dem Arbeitgeber vorliegen. Dieser darf aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt die Vorlage der AU verlangen.
Hier finden Sie ein kostenloses Muster einer Krankmeldung beim Arbeitgeber.
Im folgenden Ratgeber bekommen Sie einen Überblick darüber, welche Fristen bezüglich der Krankmeldung beim Arbeitgeber gelten und auf welchem Wege diese erfolgen sollte. Zudem zeigen wir Ihnen, wie es aussehen könnte, wenn Sie sich krankmelden. Dafür haben wir für Sie ein Beispiel aufgeführt, an dem Sie sich bei Ihrer nächsten Krankmeldung orientieren können.
Inhalt
In welchem Fall muss eine Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen?
Oft herrscht eine gewisse Verunsicherung, wenn es darum geht, dem Arbeitgeber eine Krankmeldung zu übermitteln. Viele befürchten, etwas falsch zu machen und einer Abmahnung oder gar Kündigung ins Angesicht blicken zu müssen. Doch zu solchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen muss es nicht kommen, wenn Sie im Vorfeld einiges beachten.
Prinzipiell gilt, dass Sie mit einer Krankmeldung zwei Pflichten nachkommen müssen. Das sind die
- Anzeigepflicht und
- die Nachweispflicht.
Diesen Pflichten entsprechend sind die Krankmeldung sowie die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der „gelbe Zettel“ voneinander zu unterscheiden.
Dabei ist die Krankmeldung beim Arbeitgeber auch im Gesetz festgelegt und durch den § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Dieser rechtlichen Grundlage folgend sollte die Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber unverzüglich erfolgen. Das meint, dass die Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern beziehungsweise Verzögern Ihrerseits gemacht werden muss.
Sobald Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit bemerken, sollten Sie sich krankmelden beim Arbeitgeber. Das heißt konkret, vor Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber informiert sein, damit dieser auf den Ausfall entsprechend reagieren kann. Viele machen den Fehler, dass sie mit der Krankmeldung an den Arbeitgeber solange warten, bis sie vom Arzt wieder kommen. Das kann jedoch verheerend sein. Denn nicht selten müssen Sie gerade nach einem Wochenende lange warten, bis Sie überhaupt eine Diagnose gestellt bekommen.
Melden Sie sich gar nicht, geht der Arbeitgeber davon aus, dass Sie unentschuldigt fehlen. Das kann wiederum eine Abmahnung begründen. Es ist ratsam, dass Sie Bescheid geben, auf dem Weg zum Arzt zu sein.
Krankmeldung: Wann diese konkret beim Arbeitgeber erfolgt sein muss, ist häufig im Arbeitsvertrag oder in den betrieblichen Vereinbarungen verankert.
Neben der Unmittelbarkeit der Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie dem Arbeitgeber oder einem Vorgesetzten von Ihrer Arbeitsunfähigkeit berichten. Eine kurze Nachricht an die Kollegen reicht meist nicht. Jedoch sind hier interne Richtlinien sowie Regelungen im Arbeitsvertrag entscheidend.
Daneben ist es bei der Krankmeldung gegenüber dem Arbeitgeber unerlässlich, dass Sie die voraussichtliche Dauer angeben.
Vorschriften darüber, wie eine Krankmeldung für den Arbeitgeber auszusehen hat, gibt es nicht. Sie können dies formfrei erledigen. Die meisten ziehen wohl ein Telefonat vor. Dabei kann ein Zeuge ebenso hilfreich sein wie eine kurze Notiz, mit wem Sie sich unterhalten haben. Dies ist besonders bei größeren Unternehmen zu empfehlen. Eine Krankmeldung beim Arbeitgeber per E-Mail ist auch zulässig. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit, machen Sie gegebenenfalls einen Screenshot.
Der Arbeitgeber zweifelt die Krankmeldung an
Gehen Sie mit einer Krankmeldung zum Arbeitgeber, kann es vorkommen, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit infrage gestellt wird. Sollte dies der Fall sein, muss der Arbeitgeber Tatsachen vortragen, die diese ernsthaften Zweifel begründen. Es müssen demnach Gegenbeweise erbracht werden. Derartige Nachforschungen dürfen jedoch nicht in die Privatrechte des Arbeitnehmers eingreifen.
Zweifel können sich aus der Bescheinigung selbst ergeben oder auf die Umstände des Zustandekommens der Krankschreibung sowie die Verhaltensweise des Arbeitnehmers zurückzuführen sein.
Ist die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorgetäuscht, kann Sie der Arbeitgeber außerordentlich kündigen und sogar die Entgeltfortzahlung für den entsprechenden Zeitraum zurückfordern.
Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber vorliegen?
Vor allem bezüglich der Fristen gibt es immer wieder Unsicherheiten auf Seiten der Arbeitnehmer. Wann erfolgt die Vorlage der Krankmeldung zu spät beim Arbeitgeber? Welche Fristen sind einzuhalten?
Grundsätzlich gilt gemäß Gesetz, dass bei einer Krankheit, die voraussichtlich länger als drei Tage dauert, eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss, um der Nachweispflicht entsprechend nachzukommen. Diese sollte spätestens am vierten Tag der Krankheit beim Arbeitgeber liegen. Wie Sie dies bewerkstelligen, obliegt Ihnen. In diesem Zusammenhang sind die Kalender- und nicht die Arbeitstage entscheidend.
Ein Zurückdatieren des Krankenscheins ist nur in Ausnahmefällen zulässig. In der Regel gilt jedoch, dass der Arzt zur taggenauen Ausstellung verpflichtet ist. Sollte ein späterer Zeitpunkt vermerkt worden sein, sind Sie bis dahin unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben.
Besteht eine Pflicht zur Krankmeldung beim Arbeitgeber auch nach 6 Wochen?
Um auf diese Frage antworten zu können, muss grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass in den ersten sechs Wochen nach der Krankmeldung beim Arbeitgeber eine Entgeldfortzahlung entsprechend § 3 EntgFG erfolgt. Bei Fortbestehen der Krankheit zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld. Meist stellt der Arzt deshalb nur einen Auszahlungsschein aus. Aber die Vorlage einer Krankmeldung beim Arbeitgeber kann auch in diesem Falle erforderlich sein.
Kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung auch ab dem 1. Tag verlangen?
Häufig orientieren sich Arbeitnehmer an den gesetzlichen Vorschriften und der üblichen Vier-Tage-Frist bezüglich einer Krankmeldung beim Arbeitgeber. Doch der Arbeitgeber kann gemäß § 5 Abs. 1 EntgFG auch verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Krankentag vorgelegt werden muss:
[…] Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen […].“
Dieser frühere Zeitpunkt kann bereits im Arbeits- oder im Tarifvertrag verankert sein. Des Weiteren hat der Arbeitgeber beziehungsweise der Vorgesetzte aufgrund seines Direktionsrechts die Möglichkeit, eine Vorlage der Krankmeldung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Frist einzufordern.
Sonderfall: Welche Fristen sind einzuhalten, wenn das Kind erkrankt?
Junge Mütter und Väter müssen meist zu Hause bleiben, wenn ein Sprössling erkrankt. Wenn Sie dadurch als Arbeitnehmer ausfallen, sollte der Arbeitgeber auch darüber informiert werden.
In einer solchen Situation müssen Sie eine Bescheinigung vom Kinderarzt vorlegen, wenn eine Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um den „gelben Schein“, sondern um einen Nachweis, dass Ihr Kind Pflegebedarf hat.
In der Regel muss der Arbeitgeber bei einer kurzen Erkrankung von maximal fünf Tagen weiter zahlen. Andernfalls gilt, dass Sie Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung haben. Dabei stehen ihnen pro Kind zehn, höchstens 20 Tage im Jahr zu. Für Alleinerziehende verdoppeln sich diese Zeiten.
Krankmeldung beim Arbeitgeber: Vorlage
Im Folgenden finden Sie eine Krankmeldung an den Arbeitgeber in einem Mustertext. Wie bereits angesprochen, müssen Sie zwar nicht auf bestimmte formale Aspekte achten, aber das nachstehende Beispiel kann Ihnen helfen, die richtigen Worte zu finden.
Adresse des Arbeitnehmers
Arbeitgeber
Abteilung/Jobtitel
Name des Ansprechpartners
Adresse des Arbeitgebers
Datum: xx.yy.zzzz
Krankmeldung
Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
leider bin ich erkrankt. Unter den gegebenen Umständen werde ich einen Arzt aufsuchen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reiche ich schnellstmöglich im Anschluss meines Arztbesuches ein. Dann erfahren Sie auch, wie lange dieser Ausfall dauern wird.
Mit freundlichen Grüßen
____________________
Unterschrift Arbeitnehmer
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Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Muster Krankmeldung beim Arbeitgeber (.DOC)
Muster Krankmeldung beim Arbeitgeber (.PDF)
Andrea meint
17. März 2019 at 13:45
Hallo!
Inzwischen meinem Unternehmen mit Schichtarbeit müssen wir uns unter einer bestimmten Rufnummer, die rotierend mit einem Teamleiter besetzt sein sollte, umgehend krankmelden müssen.
Ich habe mich an einem Samstagmorgen zu meinem Arbeitsbeginn persönlich, nach einer notfallmäßigen Behandlung im KH krankmekden wollen ( ich hatte vom KH einen Nachweis über die Behandlung bekommen ), aber weder ein Teamleiter, noch Personaler war anwesend. Es wird bei nicht Erreichen von uns erwartet, daß wir mehrfach über den Tag, mindestens 3 x versuchen sollen, jemanden zu erreichen. Ich habe die Bescheinigung in den Briefkasten der Personalabteilung eingeworfen, aber telefonisch niemanden erreicht, montags aber eine AU nachgereicht. Kann man mich für die erfolglosen Meldung trotzdem belangen?
Vielen Dank!
Simge meint
22. Februar 2019 at 14:14
Hallo, ich hätte eine frage zur Krankmeldung.
Wenn man in der arbeit ist, aber es einem plötzlich schlecht geht und man nach hause geschickt wird, muss man trotzdem eine Krankmeldung für den Tag abgeben?
arbeitsrechte.de meint
22. Februar 2019 at 18:06
Hallo Simge,
dies sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom meint
13. Februar 2019 at 9:59
Hallo, in den letzten Jahren hatte ich wirklich viele verschiedenen Arten wie man eine Krankschreibung hinterlegen sollte. Bei den Zeitarbeitsfirmen war das immer am anstrengsten. Wenn ich krank bin möchte ich mich nicht noch mit unnötig komplizierten Organisation beschäftigen. eher will ich wieder gesund werden. Dank eures Blogs bin ich gut informiert.
Katharina meint
21. Januar 2019 at 14:52
Ich bin von Mo bis einschließlich Fr. krank geschrieben. Am Mi u. Do. hätte ich frei. Am Sa. u. So. gehe ich wieder arbeiten. Stehen mir die 2 freien Tage naträglich noch zu?
Madeleine meint
17. Januar 2019 at 9:36
Hallo, ich habe folgendes Problem. Wir haben einen AN, der wiederholt nicht seiner Anwesenheitspflicht nachkommt und dafür bereits abgemahnt wurde. Nun ist es so, dass er für den Zeitraum 7.-19.9.18 unentschuldigt fehlte und nur eine Original AU vom Arzt für den 17.-19.9. (Erstbescheinigung) vorgelegt hat. Im Nachhinein schickte er uns dann eine AU vom 7.-19.9. als Kopie, auch eine Erstbescheinigung, ausgestellt vom gleichen Arzt und nur das Exemplar für den Versicherten. Das Original für den AG hat er angeblich nicht. Wir haben jetzt berechtigte Zweifel an der Echtheit dieser AU. Kurzum wir denken er hat die AU manipuliert.
An wen kann man sich denn jetzt wenden, um herauszufinden, ob es die zweite AU vom 7.-19.9. überhaupt gab?
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 12:40
Hallo Madeleine,
ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, die möglichen Schritte herauszufinden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
7. Januar 2019 at 21:21
Ich arbeite bei einem Finanzdienstleister. Unsere Firma hat verschiedene Regionalmärkte mit einer Personalabteilung. Von “ ganz oben“ wurde schriftlich mitgeteilt, dass man sich bei der Personalabteilung krankmeldenm uss. Mein Regionalmarktleiter will aber, dass ich (wir) uns zusätzlich bei ihm krankmelden.
Ist dies rechtens?
arbeitsrechte.de meint
14. Januar 2019 at 12:53
Hallo Thomas,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Georg meint
20. Dezember 2018 at 11:39
Hallo ArbeitsrechtTEAM
Wer trägt die Kosten für das Versenden der AU per Post, wenn das Einreichen dieser AU nur per Post möglich ist?
Gibt es dazu evtl. Urteile?
Tanja meint
15. Dezember 2018 at 14:32
Hallo, ich erhalte seit einigen Wochen Krankengeld und habe meinen AG vor Ablauf der aktuellen AU mitgeteilt das ich weiterhin bis … Arbeitsunfähig bin und mitgeteilt wann ich wieder komme. Reicht das als Krankmeldung aus oder ist der „gelbe Schein“ zwingend beim AG abzugeben?
Rene L. meint
13. Dezember 2018 at 10:39
Hallo,
kann mich mein AG auffordern, Mails, die an mein Smartphone weitergeleitet werden, zu prüfen und ggf. an ihn weiterzuleiten?
Ich wurde heute dazu per Mail aufgefordert, weil ich heute mal kurz den Postkorb gecheckt habe und eine Mail von einem Kollegen beantwortet habe.
Vielen Dank!
Sifra meint
28. November 2018 at 12:57
Hallo ArbeitsrechtTEAM,
oben schreibt ihr:
Ein Zurückdatieren des Krankenscheins ist nur in Ausnahmefällen zulässig. In der Regel gilt jedoch, dass der Arzt zur taggenauen Ausstellung verpflichtet ist. Sollte ein späterer Zeitpunkt vermerkt worden sein, sind Sie bis dahin unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben.
Wie wird das in einem Fall gehandhabt in dem der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Mitteilt er kann die nächsten drei Tage nicht arbeiten würde aber vierten wieder arbeiten kommen.
Am dritten Tag fällt dem Arbeitnehmer jedoch auf das er am vierten Tag doch nicht arbeiten kann und geht erst am vierten Tag zu einem Arzt und lässt sich krank schreiben? Auch für die dreit Tage vorher.
Danke für eure Antwort
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:30
Hallo Sifra,
wenn der Arzt keine Kenntnis vom Krankheitsfall hat, kann er auch nichts zurückdatieren. In der Regel ist es auch nicht möglich, einfach drei Tage nicht zu arbeiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Renate meint
24. November 2018 at 15:45
Guten Tag,
Mein Arbeitgeber verlangt ab dem ersten Krankheitstag eine Krankmeldung, begründet dies damit, dass dies aus versicherungstechnischen Gründen erforderlich ist. Stimmt das? Bzw. er bietet mit an, den Fehltag an einem anderen Tag nachzuholen bzw. für diesen „Krankheitstag“ Gleitzeitstunden zu nehmen. Anzumerken ist, ich habe nur einen Teilzeitvertrag und arbeite wöchentlich im Wechsel einmal zwei und einmal drei Tage.
Ich bin nur für den einen Tag ausgefallen, da ich extreme Bauchkrämpfe hatte. Wie hehe ich mit dem Verhalten meines Chefs um? Kann er von mir verlangen, für diesen einen Tag Urlaub oder Gleitzeitstunden nehmen zu müssen? Da dies ein wiederkehrendes Problem ist, hätte ich gerne eine ein für allemal gültige Aussage. Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Renate
arbeitsrechte.de meint
3. Dezember 2018 at 9:56
Hallo Renate,
da es uns nicht erlaubt ist, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten, können wir Ihnen eine solche Aussage leider nicht geben. Wir würden Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alfred meint
24. November 2018 at 12:11
Hallo, ich habe mich bei meinem Arbeitsgeber krankgemeldet und das Attest wurde am folgenden Tag per Post nachgereicht. Ich habe eine Abmahnung bekommen und habe nach dem Grund gefragt, die Antwort lautete: „Sie haben sich krankgemacht, obwohl wir einen Einsatz für Sie hatten“ .
Könnten Sie mir bitte erklären, was ich falsch gemacht habe?
MfG
arbeitsrechte.de meint
30. November 2018 at 9:26
Hallo Alfred,
wir würden Ihnen empfehlen, sich damit an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Paul meint
15. November 2018 at 16:52
Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass man sich am Tag der Krankheit zu 2 Uhrzeiten Krank meldet: einmal bei der Abteilung bis 9Uhr (per Email oder Telefon) und dann ab 9uhr nochmal beim Sekretariat telefonisch?
Bei uns wird grade versucht sowas durchzusetzen.
arbeitsrechte.de meint
16. November 2018 at 15:52
Hallo Paul,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Elif meint
24. Oktober 2018 at 14:18
Was passiert, wenn der Arzt eine Woche krankschreibt, man am Montag darauf wieder hingeht zum Arzt geht aber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Tag bekommt?
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 15:05
Hallo Elif,
in diesem Fall haben Sie unentschuldigt auf der Arbeit gefehlt. Ihnen kann daher eine Abmahnung drohen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heidi meint
21. Oktober 2018 at 13:06
Hallo, kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich meine Krankmeldung persönlich abgeben muss und nicht durch meinen Mann?
Sonne23 meint
15. Oktober 2018 at 14:17
Sehr geehrtes Arbeitsrechtteam,
ab wann besteht Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber bezüglich eines Krankenhausaufentahltes?Habe einen voraussichtlichen Termin, aber kein definitives Datum und bin nicht krank geschrieben. Sofern ich es vorher melde,kann der Arbeitgeber mich kündigen? Wie bin ich hier rechtlich abgesichert sofern ich es vorab ohne Vorlage einer Krankmeldung melde?
Vorab vielen Dank für die Antwort!
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:06
Hallo Sonne,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine Rechtsberatung zu erteilen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Rechtslage von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Gaby meint
11. Oktober 2018 at 7:24
Hallo , eine Kollegin hat die Vorgabe sich ab dem ersten Tag krank zu melden . Sie hat nun 1.eine Whats app geschrieben , versucht ihre Cheffin anzurufen ( anruf is im Display nachweisbar ) und die AU eingescdannt und per Mail an die Firma geschickt . nun hat sie eine Abmahnung bekommen , weildie AU nicht im original am ersten Tag in der Firma vorlag . Ist das rechtens ? da sie krank war , konnte sie nicht selber in die Firma kommen .
Marcus meint
8. Oktober 2018 at 8:54
Hallo, eine Frage. Wenn ein Arbeitnehmer bis Samstag krank geschrieben ist und sich am Samstag bereits für nächste Woche krankmeldet, ohne beim Arzt gewesen zu sein (Arztbesuch findet eventuell am Montag dann statt) … ist diese Handhabe Rechtens? Kann der AN sich einfach mal auf Verdacht weiter krankmelden? Und darf der Arzt auch hier nachträglich etwas bescheinigen?
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 10:04
Hallo Marcus,
eine Prognose über den Krankheitsverlauf abzugeben sollte keine negativen Folgen haben. nachträgliche Bescheinigungen vom Arzt sind allerdings oft ein Streitpunkt, der vermieden werden kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Simone meint
22. September 2018 at 19:06
Hallo,ich bin seid 1.9.krankgeschrieben,vorraussichtlich bis 7.10.Mein Arbeitsvertrag geht bis 30.11.Es ist jedoch so „vereinbart“das bis ende Oktober gearbeitet wird,und in den November werden Überstunden und Urlaub „gesteckt“.Nun bekahm ich gerade ein Schreiben meiner Cheffin,in dem Sie mir erklärt,das ich bis jetzt 9,5 minusstunden hätte,und ich den November „allein mit meinem Urlaubsanspruch nicht schaffe,kündigt Sie mir anstatt zum 30.11.schon zum 31.10.Ist das Rechtens?
arbeitsrechte.de meint
15. Oktober 2018 at 15:18
Hallo Simone,
ob es sich um eine rechtlich einwandfreie Angelegenheit handelt, darf nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team vom Arbeitsrechte.de
Katja meint
21. September 2018 at 9:34
Wer kann helfen?
Ich war mit meiner Tochter am Montag beim Arzt. Sie hatte starke Schmerzen im Nacken, konnte ihren Kopf nur unter Schmerzen halten und bewegen. Rat der Ärztin „warm halten“ und Schmerzsaft nehmen. Eine ausführliche Diagnostik fand nicht statt. Auf die Frage, wann sie wieder in die Schule kann, bekam ich die Antwort, wenn es wieder geht. Die Schmerzen blieben die ganze Woche bestehen, obwohl wir jeden Tag gehofft haben, dass es besser wird. Am Freitag meldete ich mich bei der Ärztin, da ich eine Kinderkrankmeldung für mich benötigte. Diese wurde mir am Telefon verweigert, sie wird nicht rückwirkend ausgestellt und mein Kind hätte doch zur Schule gehen können.
Zum einen fand ich es unmöglich, dass die Ärztin dies so einfach sagte, ohne mein Kind nochmal gesehen zu haben. Zum anderen frage ich mich, ob es sich hierbei tatsächlich um eine rückwirkende Krankschreibung handelt? Die Untersuchung hat ja am Montag stattgefunden. Es ist ja nicht so, dass wir am Freitag hingegangen sind und gesagt haben, sie ist seit Montag krank. Was kann man machen, wenn sie die Ärztin bei ihrem Standpunkt bleibt? Krankenkasse kontaktieren oder ggf. den Anwalt?
Freu mich über fundierte Ratschläge!
Astral meint
14. November 2018 at 17:35
Verstehe ehrlich gesagt nicht, warum Sie sich nicht gleich am Montag eine Krankschreibung geben lassen, wenn Sie doch offensichtlich zu Hause bleiben müssen, um das Kind zu betreuen. Der Arbeitgeber oder die Schule muss ja gegebenenfalls auch einen Beleg bekommen. Sofern es nicht besser wird, sollte man spätestens mit Ablauf der AU nochmal persönlich beim Arzt vorstellig werden. Eigentlich normales Vorgehen.
Otto meint
19. September 2018 at 8:37
Hallo,
muss ich dem Arbeitgeber den Grund einer AUB mitteilen ?
Danke für Ihre Antwort
Vlg
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 10:28
Hallo Otto,
nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heike meint
30. Juli 2018 at 10:54
Hallo , ich bin jetzt schon seit 10 Wochen krank geschrieben, heute am letzten Krankheitstag habe ich versucht meine Chefin persönlich am Handy anzurufen , da sie nicht abnahm habe ich ihr eine Nachricht geschickt, nun verlangte sie plötzlich ich soll noch mal persönlich zurück rufen , was ich auch getan habe, wiederum erfolglos , dies habe ich ihr wieder per Nachricht mitgeteilt und mein Mann bringt jetzt persönlich die Krankmeldung vorbei. Kann mir da jetzt noch was passieren? Laura Arbeitsvertrag sollen wir uns bis 8.00 krank melden , da hab unser Geschäft erst um 10.oo geöffnet ist müssen wir uns bei ihr auf dem Handy krank melden , falls sie jetzt ja einen persönlichen Anruf verlangt, was machen wir denn wenn sie wie heute nicht ran geht ?
arbeitsrechte.de meint
10. August 2018 at 15:27
Hallo Heike,
mehr als zu versuchen, Ihre Chefin persönlich zu erreichen, können Sie nicht tun. Da sie die verpassten Anrufe mit Sicherheit gesehen hat, weiß sie immerhin, dass Sie versucht haben, sich persönlich krankzumelden. Geht sie allerdings nicht ans Telefon, kann sie Ihnen in der Regel auch nicht die Schuld daran geben, dass es zu keinem persönlichen Gespräch kam.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Selma meint
9. Juli 2018 at 22:37
Hallo hab eine Frage :
Meine Angestellte hatte sich für 3 Tage krankgemeldet per Telefon . Die AU sollte sie mir per Post zusenden . Diese verpasste sie bis ich sie darauf ansprach bei der Lohnberechnung für diesen Monat mit den Kranktagen . Sie teilte mir darauf hin weitere 3 Tage später , dass sie mir die AU nun per Post zukommen lässt ( inzwischen 3,5 Wochen nach der Erkrankung / Ausfall . Das Steuerbüro rechnete diese Fehltage als unentschuldigt ab da bis Dato keine AU vorlag . Was nun , wenn die AU so spät nachgereicht wird ?
im Vertrag ist geregelt , das die AU spätestens am 3. Tag dem AG vorliegen muss . Bitte um baldige Antwort
Vielen Dank im Voraus
Selma
arbeitsrechte.de meint
16. Juli 2018 at 9:47
Hallo Selma,
Verstöße gegen die vertraglichen Absprachen können entsprechend der vertraglichen Sanktionen geahndet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ben meint
6. Juni 2018 at 18:12
Wie ist die Meldepflicht beim Arbeitgeber wenn man schon lange aus der Lohnfortzahlung draußen ist ?
Vielen Dank vorab für eine Antwort
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 9:01
Hallo Ben,
in der Regel wird im Arbeitsvertrag festgelegt, wann und in welcher Form die Meldung der Arbeitsunfähigkeit zu erfolgen hat. Bitte fragen Sie im Zweifelsfalle bei Ihrem Arbeitgeber nach.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Weffi meint
24. Mai 2018 at 12:02
Hallo,
ich arbeite 4 Tage die Woche, d. h. von Montags bis Donnerstags. Freitags habe ich frei. Wenn ich mich Donnerstag krank melde, muss ich dann Montags eine AU-Bescheinig ung vorlegen, obwohl ich nur 1 Tag krank war? Wie gesagt, Freitags habe ich immer frei und bei uns wird am WE nicht gearbeitet.
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
arbeitsrechte.de meint
1. Juni 2018 at 9:25
HallO Weffi,
bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de