Verschnupft, Dauerhusten, dröhnender Kopf, aber auch ein eingegipster Arm oder gar ein Krankenhausaufenthalt können Gründe für eine Krankschreibung sein. Doch viele Arbeitnehmer fragen sich in einer solchen Situation, was es bezüglich der Arbeitsstelle zu beachten gibt. Nicht selten sind sie verunsichert.
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Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber sein? Gibt es gesetzliche Vorschriften, die dabei beachtet werden sollten? Außerdem fragen sich Arbeitnehmer häufig: Wie melde ich mich eigentlich krank beim Arbeitgeber?
Kurz & knapp: Krankmeldung beim Arbeitgeber
Die Meldung der Krankheit beim Arbeitgeber ist unverzüglich vorzunehmen. Sie müssen ihn dabei sowohl über die Arbeitsunfähigkeit als auch über deren voraussichtliche Dauer informieren.
Dauert die Krankheit länger als drei Tage, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Tag dem Arbeitgeber vorliegen. Dieser darf aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt die Vorlage der AU verlangen.
Hier finden Sie ein kostenloses Muster einer Krankmeldung beim Arbeitgeber.
Im folgenden Ratgeber bekommen Sie einen Überblick darüber, welche Fristen bezüglich der Krankmeldung beim Arbeitgeber gelten und auf welchem Wege diese erfolgen sollte. Zudem zeigen wir Ihnen, wie es aussehen könnte, wenn Sie sich krankmelden. Dafür haben wir für Sie ein Beispiel aufgeführt, an dem Sie sich bei Ihrer nächsten Krankmeldung orientieren können.
Inhalt
In welchem Fall muss eine Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen?
Oft herrscht eine gewisse Verunsicherung, wenn es darum geht, dem Arbeitgeber eine Krankmeldung zu übermitteln. Viele befürchten, etwas falsch zu machen und einer Abmahnung oder gar Kündigung ins Angesicht blicken zu müssen. Doch zu solchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen muss es nicht kommen, wenn Sie im Vorfeld einiges beachten.
Prinzipiell gilt, dass Sie mit einer Krankmeldung zwei Pflichten nachkommen müssen. Das sind die
- Anzeigepflicht und
- die Nachweispflicht.
Diesen Pflichten entsprechend sind die Krankmeldung sowie die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der „gelbe Zettel“ voneinander zu unterscheiden.
Dabei ist die Krankmeldung beim Arbeitgeber auch im Gesetz festgelegt und durch den § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Dieser rechtlichen Grundlage folgend sollte die Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber unverzüglich erfolgen. Das meint, dass die Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern beziehungsweise Verzögern Ihrerseits gemacht werden muss.
Sobald Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit bemerken, sollten Sie sich krankmelden beim Arbeitgeber. Das heißt konkret, vor Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber informiert sein, damit dieser auf den Ausfall entsprechend reagieren kann. Viele machen den Fehler, dass sie mit der Krankmeldung an den Arbeitgeber solange warten, bis sie vom Arzt wieder kommen. Das kann jedoch verheerend sein. Denn nicht selten müssen Sie gerade nach einem Wochenende lange warten, bis Sie überhaupt eine Diagnose gestellt bekommen.
Melden Sie sich gar nicht, geht der Arbeitgeber davon aus, dass Sie unentschuldigt fehlen. Das kann wiederum eine Abmahnung begründen. Es ist ratsam, dass Sie Bescheid geben, auf dem Weg zum Arzt zu sein.
Krankmeldung: Wann diese konkret beim Arbeitgeber erfolgt sein muss, ist häufig im Arbeitsvertrag oder in den betrieblichen Vereinbarungen verankert.
Neben der Unmittelbarkeit der Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie dem Arbeitgeber oder einem Vorgesetzten von Ihrer Arbeitsunfähigkeit berichten. Eine kurze Nachricht an die Kollegen reicht meist nicht. Jedoch sind hier interne Richtlinien sowie Regelungen im Arbeitsvertrag entscheidend.
Daneben ist es bei der Krankmeldung gegenüber dem Arbeitgeber unerlässlich, dass Sie die voraussichtliche Dauer angeben.
Vorschriften darüber, wie eine Krankmeldung für den Arbeitgeber auszusehen hat, gibt es nicht. Sie können dies formfrei erledigen. Die meisten ziehen wohl ein Telefonat vor. Dabei kann ein Zeuge ebenso hilfreich sein wie eine kurze Notiz, mit wem Sie sich unterhalten haben. Dies ist besonders bei größeren Unternehmen zu empfehlen. Eine Krankmeldung beim Arbeitgeber per E-Mail ist auch zulässig. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit, machen Sie gegebenenfalls einen Screenshot.
Der Arbeitgeber zweifelt die Krankmeldung an
Gehen Sie mit einer Krankmeldung zum Arbeitgeber, kann es vorkommen, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit infrage gestellt wird. Sollte dies der Fall sein, muss der Arbeitgeber Tatsachen vortragen, die diese ernsthaften Zweifel begründen. Es müssen demnach Gegenbeweise erbracht werden. Derartige Nachforschungen dürfen jedoch nicht in die Privatrechte des Arbeitnehmers eingreifen.
Zweifel können sich aus der Bescheinigung selbst ergeben oder auf die Umstände des Zustandekommens der Krankschreibung sowie die Verhaltensweise des Arbeitnehmers zurückzuführen sein.
Ist die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorgetäuscht, kann Sie der Arbeitgeber außerordentlich kündigen und sogar die Entgeltfortzahlung für den entsprechenden Zeitraum zurückfordern.
Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber vorliegen?
Vor allem bezüglich der Fristen gibt es immer wieder Unsicherheiten auf Seiten der Arbeitnehmer. Wann erfolgt die Vorlage der Krankmeldung zu spät beim Arbeitgeber? Welche Fristen sind einzuhalten?
Grundsätzlich gilt gemäß Gesetz, dass bei einer Krankheit, die voraussichtlich länger als drei Tage dauert, eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss, um der Nachweispflicht entsprechend nachzukommen. Diese sollte spätestens am vierten Tag der Krankheit beim Arbeitgeber liegen. Wie Sie dies bewerkstelligen, obliegt Ihnen. In diesem Zusammenhang sind die Kalender- und nicht die Arbeitstage entscheidend.
Ein Zurückdatieren des Krankenscheins ist nur in Ausnahmefällen zulässig. In der Regel gilt jedoch, dass der Arzt zur taggenauen Ausstellung verpflichtet ist. Sollte ein späterer Zeitpunkt vermerkt worden sein, sind Sie bis dahin unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben.
Besteht eine Pflicht zur Krankmeldung beim Arbeitgeber auch nach 6 Wochen?
Um auf diese Frage antworten zu können, muss grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass in den ersten sechs Wochen nach der Krankmeldung beim Arbeitgeber eine Entgeldfortzahlung entsprechend § 3 EntgFG erfolgt. Bei Fortbestehen der Krankheit zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld. Meist stellt der Arzt deshalb nur einen Auszahlungsschein aus. Aber die Vorlage einer Krankmeldung beim Arbeitgeber kann auch in diesem Falle erforderlich sein.
Kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung auch ab dem 1. Tag verlangen?
Häufig orientieren sich Arbeitnehmer an den gesetzlichen Vorschriften und der üblichen Vier-Tage-Frist bezüglich einer Krankmeldung beim Arbeitgeber. Doch der Arbeitgeber kann gemäß § 5 Abs. 1 EntgFG auch verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Krankentag vorgelegt werden muss:
[…] Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen […].“
Dieser frühere Zeitpunkt kann bereits im Arbeits- oder im Tarifvertrag verankert sein. Des Weiteren hat der Arbeitgeber beziehungsweise der Vorgesetzte aufgrund seines Direktionsrechts die Möglichkeit, eine Vorlage der Krankmeldung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Frist einzufordern.
Sonderfall: Welche Fristen sind einzuhalten, wenn das Kind erkrankt?
Junge Mütter und Väter müssen meist zu Hause bleiben, wenn ein Sprössling erkrankt. Wenn Sie dadurch als Arbeitnehmer ausfallen, sollte der Arbeitgeber auch darüber informiert werden.
In einer solchen Situation müssen Sie eine Bescheinigung vom Kinderarzt vorlegen, wenn eine Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um den „gelben Schein“, sondern um einen Nachweis, dass Ihr Kind Pflegebedarf hat.
In der Regel muss der Arbeitgeber bei einer kurzen Erkrankung von maximal fünf Tagen weiter zahlen. Andernfalls gilt, dass Sie Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung haben. Dabei stehen ihnen pro Kind zehn, höchstens 20 Tage im Jahr zu. Für Alleinerziehende verdoppeln sich diese Zeiten.
Krankmeldung beim Arbeitgeber: Vorlage
Im Folgenden finden Sie eine Krankmeldung an den Arbeitgeber in einem Mustertext. Wie bereits angesprochen, müssen Sie zwar nicht auf bestimmte formale Aspekte achten, aber das nachstehende Beispiel kann Ihnen helfen, die richtigen Worte zu finden.
Adresse des Arbeitnehmers
Arbeitgeber
Abteilung/Jobtitel
Name des Ansprechpartners
Adresse des Arbeitgebers
Datum: xx.yy.zzzz
Krankmeldung
Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
leider bin ich erkrankt. Unter den gegebenen Umständen werde ich einen Arzt aufsuchen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reiche ich schnellstmöglich im Anschluss meines Arztbesuches ein. Dann erfahren Sie auch, wie lange dieser Ausfall dauern wird.
Mit freundlichen Grüßen
____________________
Unterschrift Arbeitnehmer
Laden Sie hier kostenlos das Muster für eine Krankmeldung beim Arbeitgeber herunter!
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Muster Krankmeldung beim Arbeitgeber (.DOC)
Muster Krankmeldung beim Arbeitgeber (.PDF)
Sven meint
7. September 2021 at 14:58
Ich habe eine Frage: Ich habe eine AUB an meinen Arbeitgeber zeitnah abgegeben.
Dieser behauptet nun es bis heute kein Brief eingegangen.
Ich melde meine AU auch immer zeitnah telefonisch.
Ich habe jetzt eine Fotokopie von der AUB für Versicherte gemacht (ohne den untereren Teil) und per Mail eingereicht.
Reicht das als Nachweis oder muss ich beim behandelten Arzt mir eine neue AUB geben lassen?
E. meint
25. Juli 2021 at 22:02
Hallo,ich habe mein Arbeitsgeber frühzeitig Bescheid gesagt,das ich Krankgeschrieben werde diese Woche noch.Trotzdem bekomme ich fristlose Kündigung von 22.07.2021,mein Krankmeldung ist auch von 22.07.2021 für zwei Wochen ist.Soll es von Arbeitgeber anerkannt und bezahlt werden, oder nicht?
Dankeschön fürs Antwort geben.
Susanne meint
6. Juli 2021 at 6:31
Hallo ich habe meine Krankmeldung fotografiert und via Mail an den Arbeitgeber geschickt. Das original habe ich leider vergessen abzugeben. Nun hat der Arbeitgeber mir für die fehlenden Tage nur Kurzarbeitergeld bezahlen lassen… Ist das richtig?
Frank meint
8. Juni 2021 at 8:57
Der AG verlangt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit die Vorlage einer Bescheinigung, was er ja kann.
Wann muss diese zeitlich dem AG vorliegen?
– Am gleichen Tag Vorlage?
– Am gleichen Tag zur Post bringen (kann am Folgetag, aber auch 2 Tage später ankommen)?
– Am gleichen Tag per Fax/EMail (mit Scan)?
Danke
Susanne meint
7. Juli 2021 at 7:03
Er hat sie via Email bekommen…
Bezahlt hat er aber nur mit Kurzarbeit..
Susanne meint
16. März 2021 at 14:36
Hallo Arbeitsrechte Team, Ich bin länger krankgeschrieben und jetzt bis einsschliesslich Sonntag 21.03.2021. Meine Chefin verlangt, daß ich bis spätestens Freitag davor die nächste AU ihr senden soll. E’s gibt nur keine Termine mehr beim Arzt diese Woche. Erst Montag wieder. Ich werde auch weiterhin noch krankgeschrieben. Die Info hat sie von mir. Frage- bis wann spätestens muß der Folgeschein beim Arbeitgeber vorliegen? Mit freundlichem Gruß, susanne
M. meint
13. November 2019 at 11:41
Sehr geehrte Damen und Herren,
muss einem Arbeitgeber unbedingt der original Durchlag der AU vorliegen oder reicht ein Foto z.B. per WhatsApp?
Herzlichen Dank
Freundliche Grüße
M.
Anis meint
22. Oktober 2019 at 11:17
Hallo Zusammen,
wir haben ein Mitarbeiter der fast jede Zwei Monate krankschreiben lässt,je nachdem manchmal 10 Tage und manchmal eine Woche.
Wir arbeiten in einem Kindergarten,der Mitarbeiter ist nett und hilf-bereit aber seiner ständiger Krankmeldung macht uns kein Spaß mehr.
Der Arbeitgeber will ihm kündigend.
PS. Viele Gespräche mit ihm sind schon stattgefunden aber es hat nichts gebracht.
Hat der Arbeitgeber recht ihm zu kündigen ?
Danke und Viele Grüße
Rudi meint
21. Oktober 2019 at 16:16
Hi Liebes Arbeitsrechte.de Team ich wurde zum 1.10.19 eingestellt und hatte gerade 3 tage im Schichtdienst unerwartet ins Krankenhaus eingelievert, nun hat mir die Klinik nur die Entlassungspapiere gegeben die der Arbeitgeber nicht anerkannt hatte nur die Krankmeldung vom Hausarzt die dann Nach den Krankenhaus 1 woche war, wie ist es denn jetzt mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, muss er drotz fehlende Zeit vom Krankenaufenthalt zahlen obwohl er die Entlassungspapiere nicht anerkannt hat weiterzahlen?
Gruß Rudi
arbeitsrechte.de meint
24. Oktober 2019 at 17:22
Hallo Rudi,
normalerweise haben Sie erst einen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ohne Unterbrechung bestanden hat (§ 3 Absatz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Sollten Sie innerhalb dieser vier Wochen erkranken, springt in der Regel die Krankenkasse ein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wolfgang meint
14. Oktober 2019 at 0:07
Hallo ich hätte mal eine Frage,
wie oft kann ein Mitarbeiter die Drei Tage Krankregelung ohne AU in Anspruch nehmen.
In vielen Firmen ist es üblich, das ein Mitarbeiter bis zu Drei Tage wegen Krankheit zu Hause bleiben kann, und das ohne Krankmeldung vom Arzt. Gibt es eine Gesetzliche Regelung wie oft im Monat oder Jahr dies vom Mitarbeiter in Anspruch genommen werden kann/darf? Oder gibt es fristen zwischen den jeweiligen Fehlzeiten (also bei einer Krankheit von Zwei X Drei Tagen) die Eingehalten werden müssten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Grüße: Wolfgang
Sylvia meint
20. September 2019 at 8:49
Guten Tag,
ich erhalte Krankengeld. Bin seit Mai krankgeschrieben, was noch auf unbestimmte Zeit so sein wird. Kann ich die AU nur per Post mtl. an den Arbeitgeber senden, ohne ihn tel. auch noch darüber zu informieren.
Gruß Sylvia
Thomas meint
19. September 2019 at 13:47
Hallo
Situation:
Mitarbeiter wurde schriftlich verpflichtet ab dem ersten Tag ein Attest abgeben zu müssen.
Nun kommt er am Montag einfach nicht zur Arbeit – keine Info,Mail Telefonat Whatsup-nichts
Nachmittags geht der Chef bei Ihm vorbei – liegt im Bett-kann Ihn nicht mal anschauen und
sagt nur Handy sei kaputt( lebt in einer WG) und er sei krank…er würde am nächsten Tag zum Arzt gehen..- Chef läßt ihm eine Abmahung an diesem Abend einwerfen !
Am Mittwoch nachmittag Anruf beim Chef auf sein Privathandy ( Frau vom Chef war dran) und teilt ihr mit das er die ganze Woche krank sei….
Donnerstag – whatsup mit Bild der Krankmeldung – festgestellt am Mittwoch – arbeistunfähig seit Montag bis Freitag
Welche Tage muss die Firma jetzt übernehmen ?
vielen Dank auf kommendes Feedback
Ann meint
3. September 2019 at 12:03
Hallo,
Wie sieht es aus wenn ich von Dienstag bis Freitag krankgeschrieben bin, bin ich dann verpflichtet dort zu hausen wo ich gemeldet bin oder ist es auch erlaubt bei dem Partner zu wohnen und dort seine Ruhe zu genießen?
Gibt es dazu vil irgendwo einen Paragraphen wo man etwas findet.
Vielen Dank:)
Frank S. meint
11. September 2019 at 12:35
Gute Frage
Normalerweise darfst du dich von deinem Partner gesund pflegen lassen. Auch wenn du Bettlägerig geschrieben bist. Dann braucht man ja Hilfe und das ist wohl beim Partner einfacher, als wenn der zu dir kommen muss.
Würde mich Interessieren ob ich da richtig liege.
Solange du aber nicht Bettlägerig bist darfst du sogar einkaufen, was jetzt nicht heißt shoppen sondern um dich zu versorgen. Viele haben Angst das sie gesehen werden vom Chef oder Mitarbeitern. Aber dich zu versorgen darf dir niemand verwehren.
Gruß Frank
Philip meint
26. August 2019 at 17:58
Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem auf der Arbeit. Ein Mitarbeiter ist eine Woche nach seinem ersten Arbeitstag für 2 Tage erkrankt. Krankmeldung liegt vor. Er bekommt für diese 2 Tage Krankengeld von der Krankenkasse, da 4 Wochen Wartezeit. Das eigentliche Problem besteht darin, dass die Personalabteilung ihm für diese 2 Tage nur die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 6,25 Stunden pro Tag eingetragen hat. Laut Dienstplan hätte er aber an beiden Tagen jeweils eine 10-Stunden-Schicht gehabt. Hätten ihm da nicht 20 Stunden angerechnet werden müssen?
Mfg
Philip
Christine H. meint
21. August 2019 at 21:28
Hallo,
Ich hatte an meinen freien Tag und an den darauffolgenden Tag eine Zahn Op. Ich habe den zweiten Termin vor meiner Arbeitszeit gelegt. Leider ging es mir nach der ersten Op nicht gut und ich habe meine Zahnärztin davon in Kenntnis gesetzt. Darauf hin wurde ich für den freien Tag und den darauffolgenden Tag krank geschrieben. Den Rest der Woche sprich Montag ,Donnerstag, Freitag so wie Samstag habe ich gearbeitet.Meine Arbeitszeit beträgt 26,5 Stunden,die Woche.
Mein Chef ist der Meinung,dass ich nur meine normale Arbeitszeit berechnet bekomme. Es wäre ungerecht den anderen Kollegen gegenüber wenn ich noch Überstunden erhalten würde. Sie würden auch ihren freien Tag opfern für Arztbesuche. Ist das in Ordnung was der Chef sagt?
Peter meint
27. Juni 2019 at 20:31
Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich einer Nachfolge Krankmeldung. Ich bin bis Sonntag krank geschrieben, erhalte aber bereits am Donnerstag vorher eine weitere Krankmeldung für eine Woche. Ich würde jetzt einfach Donnerstag per Einschreiben meine Krankmeldung dem Arbeitgeber zukommen lassen. Bin ich meiner Nachweispflicht nachgekommen oder muss ich mich nochmals telefonisch oder per E-Mail beim Arbeitgeber melden (In meinem Vertrag findet sich keine Regelung dazu).
Danke schonmal im Voraus für die Antwort
Schöne Grüße
Peter
Adam meint
7. Juni 2019 at 12:56
Hallo! Eine Arbeitnehmer in hat sich zwar ordnungsgemäß am 31. Mai sofort krank gemeldet, jedoch fehlt bis heute immer noch der Krankenschein. Was tun?
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2019 at 8:57
Hallo Adam,
§ 5 Abs. 1 EntgFG besagt:
Für weitergehende Fragen zu Ihrem Anliegen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt, wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lexi meint
11. November 2022 at 8:54
Guten Morgen liebes Arbeitsrecht Team,
meine Frage knüpft an die o. g. an.
wie verhält es sich in folgender Konstellation:
Gemäß EntgFG sowie Tarifvertrag kann ich aus gesundheitlichen Gründen bis zu drei Tage ohne Bescheinigung abwesend sein.
Nunmehr bin ich zwei Tage Zuhause gewesen und nach Verschlechterung der Symptome am dritten Tag zum Arzt.
Dieser hat mir für weitere fünf Tage eine AU-Bescheinigung ausgestellt. Da es ja in diesem Fall insgesamt sieben Tage Krankheit sind, und somit länger als drei Tage gem. EntgFG, stelle ich mir die Frage, ob ich für die zwei Tage vor der Bescheinigunh auch ein Attest benötige, da die Krankheit ja zusammenhängend ist oder meint die gesetzliche Regelung, dass erst ab dem 4. Tag und dann fortlaufend eine AU benötigt wird , und nicht dann auch noch rückwirkend?
Vorab vielen Dank
Liebe Grüße
Lexi
Karolina meint
4. Juni 2019 at 6:41
Ich habe eine weitere Frage:
Ich war in diesem Jahr durch eine Reha und anschließender Krankschreibung 6,5 Wochen krankgemeldet.
Von meinem Arbeitgeber darf ich bis zu drei Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krank zu Hause bleiben.
Gilt dies auch, wenn ich vor kurzem erst ins Krankengeld gerutscht gewesen bin?
Oder könnte es wegen eventuell zusammenhängender Erkrankung dann ohne gelben Schein keine Lohnfortzahlung geben?
Ich wohne am Dorf und setzte mich mit Fieber generell nicht hinter das Steuer um zum Arzt zu fahren, wenn ich weiß ich bin in wenigen Tagen wieder fit.
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2019 at 8:11
Hallo Karlina,
bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber, wie das in Ihrem Betrieb gehandhabt wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carsten meint
15. Mai 2019 at 14:42
Hallo ich habe einer Mitarbeiterin gekündigt und sie bis zum 30.09. unter der Fortzahlung des Gehaltes von der Arbeit frei gestellt.
Ist sie verpflichtet mir Krankenscheine auszuhändigen, obwohl sie nicht mehr unmittelbar tätig ist?
Sie ist trotz Freistellung ja noch Mitarbeiterin. Müsste sie bei langfristiger Krankheit Lohnfortzahlung bei der Krankenkasse beantragen?
Vielen Dank
Carsten
arbeitsrechte.de meint
20. Mai 2019 at 8:24
Hallo Carsten,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Janine meint
26. April 2019 at 12:32
Guten Tag,
was passiert wenn man nach monatelanger Krankschreibung wieder versucht zu arbeiten, dies aber nach hinten losgeht und man wieder krankgeschrieben wird? Bekommt man dann das ursprüngliche Krankengeld oder wird dies dann neu berechnet im Falle einer Stundensatzkraft?
Vielen Dank!
M.O. meint
17. Mai 2022 at 8:08
Normalerweise gibt es in solchen Fällen von der Krankenkasse einen stufenförmigen Wiedereingliederungsplan
Marion meint
26. April 2019 at 9:01
guten tag fange nach langer Krankheit am dienstag 7 mai das arbeiten wieder an. bin also bis 6 mai krankgeschrieben jetzt soll ich von dienstag bis samstag arbeiten ist das rechtens dachte immer Krankschreibung ist auch ein Arbeitstag
Frank P. meint
15. April 2019 at 14:03
Guten Tag,
ein MA der sich noch in der Probezeit befindet, wurde in der vergangenen Woche bis einschließlich 12.04.19 krankgeschrieben. Die Bescheinigung dafür habe ich vorab per E-Mail bekommen.
Nun habe ich mich am Freitag auch per E-Mail an den MA gewandt mit der Frage obe er seine Arbeit am Montag wieder aufnehmen wird. Leider habe ich bis Montag Früh keine Antwort erhalten und wusste so nicht ob er gesund oder weiterhin krank ist.
Da das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beiderseits ohne Angaben von Gründen zu kündigen ist habe ich mich für diesen Weg entschieden und die Kündigung vorab per E-Mail und per Post abgeschickt.
Nun habe ich eine weitere Folgemeldung vom Hausarzt bekommen mit Ausstellung 12.04.19.
Hätte diese Meldung bzw. eine Mitteilung an den Betrieb bereits am Freitag erfolgen müssen?
Gruss
arbeitsrechte.de meint
18. April 2019 at 12:14
Hallo Frank P.,
es ist gesetzlich nicht geregelt, wann die nach der AU benötigte Folgebescheinigung beim Arbeitgeber eingegangen sein muss. Es können aber Fristen im Arbeitsvertrag festgelegt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
12. April 2019 at 11:07
Hallo würde heute von meinem Arzt rückwirkend von gestern bis einschliesslich Sonntag krank geschrieben.
Muss die Au heute direkt vorgelegt werden oder kann ich sie auch per Post schicken.
So das sie morgen ankommt.
Gruss
arbeitsrechte.de meint
15. April 2019 at 9:51
Hallo Sabine,
Vorschriften dazu sollten sich in Ihrem Arbeitsvertrag befinden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Erdmann meint
12. April 2019 at 10:21
Liebes Team von Arbeitsrechte,
ich habe eine Frage: ich war in der letzten Woche einen Tag krank mit Attest, da es mit immer noch nicht gut ging, hab ich einen weiteren Tag krank ohne Krankenschein gefehlt (bis uns im Unternehmen kann man 3 Tage ohne Krankenschein fehlen).
Der Arbeitgeber sagt jetzt, dass geht nicht., und bezieht sich auf unser Personalhandbuch. Dort steht geschrieben: An eine Krankheit mit Attest dürfen keine 3 Tage ohne Krankenschein angehangen werden.
Da expliziert 3 Tage darin stehen, meine Frage: muss ich logischer Weise davon ausgehen, dass das auch schon einen Tag betrifft?
Anna meint
1. April 2019 at 14:25
Hallo,
mein Mann lag vom 26.3. bis 29.3. im Krankenhaus AU für den Arbeitgeber wurde vom Hausarzt ausgestellt. Heute musste er, wegen der gleichen Krankheit, in einer anderen Klinik vorstellig werden und wurde stationär aufgenommen. Wer stellt ihm eine AU o.ä. für den Arbeitgeber aus. Die Klinik sagt der Hausarzt macht das. Kann das sein??
Wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Anna
Erdmann meint
12. April 2019 at 10:23
Hallo,
reicht zur Vorlage beim Arbeitgeber nicht automatisch eine Bescheinigung der Klinik, dass man stationär aufgenommen wurde? Und beim Verlassen der Klinik eine Bescheinigung über die gesamte Dauer des Aufenthalts?
Mandy meint
28. März 2019 at 16:09
Frage: Eine Arbeitnehmerin ist neu eingestellt worden und war bereits in der Probezeit oft krank. Seit dem ersten Tag nach der Probezeit ist sie nun dauerkrank. Sie hat einige Abmahnungen dafür erhalten weil sie nie eine krankmeldung macht und immer verspätet oder erst auf nachfrage einen Krankenschein abgibt. Nun wurde sie 3 mal abgemahnt weil wieder 3 Mal keinen Krankmeldung erfolgte oder ein Krankenschein abgegeben wurde. Gliechzeitig wurde ihr die Kündigung gesendet. Am darauf folgenden Tag kam eine Information sie ist schwanger im 2. Monat und hat ab sofort Berufsverbot vom Arzt. Somit besteht Kündigungsschutz.
Kann also eine Schwangere machen was sie will und muss sich nie krank melden oder einen Krankenschein abgeben weil sie vom Staat geschützt ist? Ist eine Firma solchen Leuten hilflos ausgesetzt? Bedeutet die Firma muss nach 3 Jahren für die 3 Jahre und die Zeit davor Urlaub nachbezahlen?
Wenn Sie wieder schwanger ist muss die Firma dann 6 Jahre Urlaub nachzahlen oder gewähren? Außerdem kündogte die Arbeitnehmerin an dass sie gleich wenn Sie mal wieder gesund geschrieben wird eine lange Kur macht. Diese muss die Firma dann ebenfalls bezahlen weil wieder eine neue Krankheitsphase vorliegt?
Wenn Die Arbeitnehmerin dann wieder schwanger ist kann es sein dass die Firm 9 Jahre Urlaub nachzahlen oder gewähren muss?
Eine andere Arbeitnehmerin wurde auch am Anfang der Schangerschaft vom Arzt berufsunfähig geschrieben. Als sie nach 3 jahren zurück kam war sie zwar wieder neu krank geschrieben aber verlangte 83 Tage Resturlaub für die Zeit der Schwangerschaft.
arbeitsrechte.de meint
1. April 2019 at 14:29
Hallo Mandy,
vertragliche Regelungen gelten für alle Mitarbeiter gleichermaßen. Dennoch genießen Schwangere einen gewissen Kündigungsschutz. Sollte eine schwangere Mitarbeiterin wiederholt gegen ihre Pflichten verstoßen, empfiehlt es sich für den Arbeitgeber, sich von einem Anwalt zu seinen rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de