Erwachen Sie in der Früh und Ihr Schädel zerbirst fast, dann haben Sie vermutlich einen Migräneanfall. An Arbeiten ist in diesem Zustand kaum zu denken, da der stechende Schmerz im Kopf häufig auch mit Unwohlsein und Geräuschsensitivität einhergeht. Es hilft alles nicht: Auch, wenn Sie auf der Arbeit gebraucht werden, scheuen Sie sich nicht vor dem Gang zum Arzt.
Nutzen Sie den Entgeltfortzahlungsrechner
Die Frage, die sich nun stellt, ist: Wann muss ich mich krank melden? Erst, wenn ich den gelben Schein (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) in den Händen halte oder habe ich den Arbeitgeber spätestens zum regulären Dienstantritt über das Vorliegen einer Krankheit zu informieren?
Kurz & knapp: Krankmeldung
Bis zu welchem Zeitpunkt Sie die Krankmeldung spätestens abgeben müssen, entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag. Reichen Sie die Krankmeldung zu spät oder gar nicht ein, müssen Sie mit einer Abmahnung oder schlimmstenfalls einer Kündigung rechnen.
Verhalten Sie sich korrekt, erhalten Sie sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, obwohl Sie krankgemeldet sind.
Wie eine Krankmeldung per E-Mail aussehen könnte, verrät unser kostenloses Muster, welches Sie hier finden.
Wir erläutern im Verlauf des folgenden Ratgebers, wie Sie sich als Arbeitnehmer richtig krankmelden, ob eine Mail reicht, wie lange Sie eine Entgeltfortzahlung erhalten und ob Sie auch krank ohne Krankmeldung sein dürfen.
Inhalt
Gut zu wissen: Um die Krankmeldung ranken sich allerhand Irrtümer. Mit diesen wollen wir nun aufräumen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel: „7 Krankmeldungsirrtümer, von denen Arbeitnehmer wissen sollten„
Wann müssen Sie eine Krankmeldung gemäß Arbeitsrecht einreichen?
Ist der Weg zum Arzt unausweichlich, stellt sich die Frage: Wann müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie nicht auf Arbeit erscheinen werden? Schon auf dem Weg zum Arzt? Oder erst, wenn Sie definitiv wissen, wie lange Sie arbeitsunfähig sind?
In diesem Fall hilft ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag. In diesem haben Sie sich zu Beginn Ihres Vertragsverhältnisses darauf geeinigt, wann die Krankmeldung zu erfolgen hat.
Das bedeutet: Je nach Vereinbarung können Sie auch einen Tag krank sein, ohne Krankmeldung in Form der Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auf der Arbeit Bescheid sagen, dass Sie nicht erscheinen werden, müssen Sie natürlich trotzdem, schließlich rechnen die Kollegen mit Ihnen.
Welche gesetzlichen Grundlagen bei der Krankmeldung durch Arbeitnehmer einzuhalten sind, ist dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) zu entnehmen. Es führt auf, dass zu den Anzeige- und Nachweispflichten gehört, den Vorgesetzten bzw. die Personalabteilung zeitnah und unverzüglich über das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit und deren absehbarer Dauer zu informieren. Kommt es dazu, dass ein Arzt angesichts gravierender Gründe die Krankmeldung verlängern muss, ist auch dieser Beleg beim Arbeitgeber einzureichen.
Krankmeldung einreichen: Erst 3 Tage später?
So manch ein Arbeitnehmer ärgert sich, wenn er hört, dass ein Freund oder Bekannter, drei Tage krank ohne Krankmeldung sein darf. Ist das rechtens?
Die Krankmeldung für einen Tag muss demnach unbedingt erfolgen, jedoch nicht zwingend mit einem Besuch beim Arzt verbunden sein – wenn der Arbeitsvertrag dies vorsieht. Insbesondere bei wenig gravierenden grippalen Infekten, wie sie in der Herbst- und Winterzeit häufiger auftreten, kann dies den Arbeitnehmern entgegenkommen. Viele scheuen schließlich die Krankmeldung für einen Tag oder ein paar mehr und kommen trotzdem weiterhin zur Arbeit. Im schlechtesten Fall stecken sie damit einige andere Kollegen an, die im Folgenden der Reihe nach ausfallen. Gewonnen hat der Arbeitgeber damit nichts.
Müssen Sie bei der Krankmeldung über die Diagnose Auskunft erteilen?
Fällt ein Beschäftigter verdächtig häufig und immer an Montagen oder Freitagen aus, legt das bei so manchem Arbeitgeber den Verdacht nahe, dass gar keine wirkliche Erkrankung vorliegt und die Krankmeldung nur vorgeschoben ist. Nichtsdestotrotz gilt: Über die Ursachen einer Erkrankung darf Stillschweigen bewahrt werden, da es sich um eine sehr persönliche Angelegenheit handelt. Dem Arbeitgeber ist deshalb untersagt diesbezüglich weiterzubohren und Auskunft zu verlangen.
Krankmeldung per E-Mail schreiben – ist das erlaubt?
In den meisten Unternehmen ist es Usus, eine Krankmeldung telefonisch zu verkünden. Das heißt: Der erkrankte Arbeitnehmer ruft beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung durch, um mitzuteilen, dass er seiner vertraglich geschuldeten Leistung leider heute und in den folgenden Tagen nicht nachkommen kann. Damit ist die Sache für gewöhnlich erledigt. Schwieriger wird es, wenn es zum Streit mit dem Arbeitgeber kommt. Meint dieser, es sei gar keine Krankmeldung erfolgt, hilft es, einen Zeugen benennen zu können, der Ihre Aussage bestätigt. Entscheidend ist hierbei nicht nur die Angabe des Tags, sondern auch die Benennung der konkreten Uhrzeit und des Gesprächspartners.
Entscheiden Sie sich für diesen Weg, gilt es einiges zu beachten. Zwar bietet der schriftliche Weg den Vorteil der besseren Nachweisbarkeit im Streitfall, doch können Sie nicht sicherstellen, wann Ihre Nachricht tatsächlich auch gelesen wird. Auf Nummer sicher gehen Sie daher in der Regel, wenn Sie sich für die telefonische Krankmeldung entscheiden.
Krankmeldung per E-Mail schreiben – eine Vorlage
Wollen Sie trotzdem auf die E-Mail-Variante zurückgreifen, da Sie sich sicher sind, dass Ihr Arbeitgeber rechtzeitig davon Kenntnis nimmt, dass Sie arbeitsunfähig sind? Dann müssen Sie nur noch über den konkreten Wortlaut Ihrer Nachricht grübeln. Zeit sparen Sie mit unserem Muster. Wir zeigen im Folgenden, wie eine solche Formulierung aussehen kann.
ich bin auf dem Weg zu meinem Arzt, da ich mich nicht wohl fühle. Wenn mir bestätigt wurde, wie lange ich ausfallen werde, melde ich mich zügig wieder. Die ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reiche ich zeitnah ein.
Mit freundlichen Grüßen
Xyz (Arbeitnehmer)
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage handelt. Sie können die Übersicht anhand Ihrer eigenen Bedürfnisse anpassen.
Muster Krankmeldung per E-Mail (.doc)
Muster Krankmeldung per E-Mail (.pdf)
Krankmeldung im Urlaub – wenn Sie in den Ferien kalt erwischt werden
Viele Beschäftigte fiebern ihrem Urlaub geradezu entgegen, da ihnen nur begrenzt viele Urlaubstage im Jahr zustehen. Deshalb wird meist lange im Voraus gebucht und geplant, schließlich soll die freie Zeit so gut wie möglich genutzt werden.
Doch manchmal ist es echt verflixt: Kaum einen Tag in der wohlverdienten Auszeit und schon werden Sie krank. Das darf doch nicht wahr sein. Bei Experten ist dieses Phänomen als Poststress-Syndrom bekannt.
Zurückzuführen ist der Ausbruch einer Krankheit dabei auf Störungen im Immun- und Nervensystem, die bei plötzlicher Entspannung nicht mehr wie gewohnt funktionieren und aus dem Takt geraten.
Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, ihre Urlaubstage für Krankheit zu opfern. Deshalb sollte auch in diesem Fall der Gang zum Arzt nicht gescheut werden und eine Krankmeldung binnen einer Frist erfolgen. Hierbei gilt: Es ist die Kommunikationsmethode zu wählen, bei der am wenigsten Zeit verstreicht. Die Kosten hierfür können Sie Ihrem Arbeitgeber in Rechnung stellen. Drei Tage tatenlos verbringen, dürfen Sie in diesem Fall also nicht – egal, was in Ihrem Arbeitsvertrag oder einem etwaigen Tarifvertrag steht.
Krank im Urlaub – Gelten für die Krankmeldung hier andere Vorgaben?
Besonders achtsam sollten Sie sein, wenn Sie sich bei Ihrem Urlaub im Ausland aufhalten. Sind Sie krank im Urlaub muss die Krankmeldung wie folgt vonstatten gehen:
- Der Chef ist nicht nur vom Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit und über die voraussichtliche Dauer zu informieren. Ihm ist ebenfalls mitzuteilen, unter welcher Adresse Sie im Urlaubsland anzutreffen sind.
- Auch die gesetzliche Krankenkasse ist darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie erkrankt sind und wie lange der Arzt die Genesungszeit bemisst. Hiermit stellen Sie sicher, dass Sie nicht selbst die Behandlungskosten übernehmen müssen.
- Sollte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch gültig sein, wenn Sie aus dem Urlaub wieder zurück nach Hause kommen, müssen Sie Arbeitgeber und Krankenkasse dies ebenfalls so schnell wie möglich wissen lassen.
Werden Sie trotz Krankmeldung weiterbezahlt?
Wie aus dem Geschilderten hervorgeht, müssen bei der Krankmeldung ganz bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Aber weshalb? Damit Sie auch bei Krankheit weiterbezahlt werden! Das Entgeltfortzahlungsgesetz hält dies in § 3 „Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“ fest:
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. […]
Sie müssen demnach nicht um Ihre Existenz bangen, wenn Sie unverschuldet erkranken. Hierzu zählt das Gesetz im Übrigen auch die Zeiten, in denen Sie sich von einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Sterilisation erholen.
Krankmeldung nach 6 Wochen – das müssen Sie beachten
Erkrankte Arbeitnehmer haben ab ihrer Krankmeldung einen gesetzlich verbrieften Anspruch darauf, für die kommenden sechs Wochen weiterhin ihr Entgelt vom Arbeitgeber zu erhalten. Hierbei nicht berücksichtigt werden multiple Erkrankungen. Ziehen Sie sich also während Ihres Ausfalls noch weitere Krankheiten zu, hat dies keine Auswirkung auf die Länge der Entgeltfortzahlung.
Anders verhält es sich, wenn Sie kurz nach der Rückkehr aus einer Arbeitsunfähigkeitsphase erneut krank werden, in diesem Fall die Krankmeldung aber andere Gründe hat. Den Anspruch auf Fortzahlung des Lohns haben Sie dennoch.
- er, bevor die erneute Arbeitsunfähigkeit eintrat, für mindestens sechs Monate nicht infolge dieser Erkrankung arbeitsunfähig war.
- mindestens bereits 12 Monate verstrichen sind, seitdem er sich das erste Mal wegen besagter Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bestätigen hat lassen.
Haben Sie – unabhängig der Gründe der Krankmeldung – die Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, sitzen Sie finanziell nicht auf dem Trockenen. Im Folgenden springt für gewöhnlich die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen das sogenannte Krankengeld, das jedoch nicht ganz so hoch ausfällt, wie Ihr eigentlicher Verdienst. Um wie viel Geld es sich konkret handelt, ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch festgehalten. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf die Zahlung eines Betrages von mindestens 70 Prozent des Bruttogehalts und höchstens 90 Prozent ihres Nettoverdienstes. Von dem jeweils niedrigeren Betrag werden jedoch noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das, was dann unter dem Strich steht, erhalten Sie als Krankengeld pro Monat und das gewöhnlich für höchstens 78 Wochen.
Achtung: Um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren, müssen Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit, die sich über mehr als sechs Wochen hinzieht beachten: Vergessen Sie bei Verlängerung nicht, die Krankmeldung rechtzeitig zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Krankenkasse zu bringen. Heißt ergo: Weist der erste gelbe Schein beispielsweise eine voraussichtliche Krankheitsdauer von 5 Wochen und 3 Tagen aus und Sie fühlen sich nach dieser Zeit noch nicht wesentlich besser, müssen Sie allerspätestens am nächsten Werktag erneut einen Arzt aufsuchen und sich eine Folgebescheinigung ausstellen lassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie tatsächlich auch Krankengeld erhalten.
Krankmeldung nicht abgeben – Ist eine Kündigung die Folge?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben Rechte und Pflichten, die nicht nur im Arbeitsvertrag, sondern auch in Gesetzen niedergeschrieben sind. Dazu gehört auch, dass sich Beschäftigte unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden. Kommen sie diesem Erfordernis nicht oder zu spät nach, riskieren sie eine Abmahnung. Der Vorgesetzte weist mit dieser darauf hin, dass Sie sich fehlverhalten haben und in Zukunft bitte anders handeln.
Diesem Hinweis ist unbedingt Folge zu leisten, wenn Sie Ihren Job nicht verlieren wollen, denn: Wer eine Abmahnung ignoriert und den Warnschuss nicht versteht, der kann bei Wiederholung rechtmäßig entlassen werden. In diesem Fall ist von einer ordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen die Rede.
Matze meint
25. Juni 2020 at 20:53
Mal anderst herum:
was mache ich, wenn bei einer Kündigung mein Chef von mir eine Krankmeldung über die Kündigungsfrist verlangt, um keinen Lohn in dieser Zeit zahlen zu müssen?
Darf ich diese Aufforderung zur – immerhin schweren – Straftat tontechnisch als Beweismittel sichern? Immerhin handelt es sich um eine Aufforderung zum (Sozial-)Betrug, oder nicht?
arbeitsrechte.de meint
30. Juni 2020 at 12:28
Hallo Matze,
auch wenn Sie sich krankmelden, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen in der Regel sechs Wochen lang das Gehalt weiterhin zahlen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michi meint
16. Mai 2020 at 13:40
Guten Tag,
sie hat anfang April ein vertrag unterschrieben für kurzarbeit aber da wo sie arbeitet hat sie keine kurz Arbeit sie geht ihre volle Stunden in der woche bis sie eines tags krank worde. Und Jetzt stellt sich raus das sie für die eine Woche kurz arbeitergeld bekommt.
Jetzt meine frage an ihnen von Arbeitsrechte.de.
dürfen sie das kurz arbeitergeld zahlen auch wenn sie für eine woche krankgeschrieben ist?????
Thorsten meint
19. November 2019 at 17:23
Guten Tag,
in meinem Fall kann ich bei Krankheit 3 Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Zuhause bleiben. Wenn ich weiterhin Krank bin muss ich mir eine vom Arzt ausstellen lassen. Muss dann das Datum ab dem vierten Tag in der Bescheinigung stehen oder die drei Tage Rückwirkend? Vielen Dank!
JH meint
2. Oktober 2019 at 11:09
Muss ich mich bei einer Verlängerung der Krankschreibung erneut telefonisch beim AG melden, oder reicht es, wenn ein Kollege die Verlängerung am gleichen Tag im Büro abgibt?
Manni meint
6. August 2019 at 3:27
Ich hatte einen Arbeitsunfall der im KH behandelt wurde. Der Durchgangsarzt bzw Notarzt hat mich Tage AU geschrieben und das ich Ruhe halten soll, damit die genähte Wunde heilen kann. Der AG verlang aber das ich auf der Arbeit erscheine wegen der BG. Ich soll nur anwesend sein. Angeblich würden sie den Fall der BG melden und ich hätte keinen Nachteil. Würde der Firma aber einen riesigen Gefallen tun. Verliere ich meinen BG Schutz? Soll ich auf die Forderung eingehen? Fühle mich unter Druck gesetzt. Ist ein großer Konzern. Ist das alles so rechtens?
manni meint
6. August 2019 at 3:34
Entschuldigung, vier Tage AU geschrieben erstmal aber bis zum Fäden ziehen sind es 10 Tage. Diese soll ich wie gewohnt in der Firma erscheinen und die Zeit absitzen in einem Büro und anwesend sein damit der Firma kein Nachteil entstehen würde bei BG und im Mutterkonzern?
Zuerst wollte man mir auch die Ursache des Unfalles in die Schuhe schieben, das wurde allerdings schon revidiert.
Mein Arbeitsplatz ist ein Handwerklicher und die Zeit in einem Büro absitzen, da frage ich mich warum ich das machen soll? Was steckt hier dahinter?
Danke für eine Antwort
Dale meint
24. Juli 2019 at 12:45
Hallo … Ich habe am 01.07.2019 eine neue Arbeitsstelle angetreten. Am 22.07.2019 bin ich aufgrund eines Unfall bis zum 26.07.2019 Arbeitsunfähig geschrieben worden.
Erhalte ich für diese Zeit eine Entgeldfortzahlung ?
Gruss Dale
arbeitsrechte.de meint
25. Juli 2019 at 11:26
Hallo Dale,
in der Regel besteht erst ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ohne Unterbrechung bestanden hat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dana meint
15. Juli 2019 at 21:28
Hallo,
Ich war bis einschließlich Freitag krank geschrieben. Dieses habe ich meinem AG auch mitgeteilt. Am Montag bin ich wieder arbeiten gegangen. Jetzt soll ich eine schriftliche Abmahnung bekommen, weil ich mich nicht am Freitag gemeldet habe, das ich wieder arbeiten komme. Ist dies rechtens? Danke
Andrea meint
9. Mai 2019 at 13:42
Guten Tag , ich bin im Urlaub krankgeworden da ich zu diesen Zeitpunkt im Ausland war habe ich mich erst am letzten Urlaubstag – zu diesen Zeitpunkt war ich schon wieder in Deutschland zurück- bei meinen Arbeitgeber krankgemeldet -zuvor war beim Hausarzt der die Krankschreibung vorgenommen hat. Jetzt bin ich mittelerweile 3,5 Wochen krankgeschrieben. Ich habe mich bei jeder weiteren Krankmeldung immer ordnungsgemäss mich telefonisch bei meinen Vorgesetzten gemeldet und auch innerhalb der Frist die schriftliche Krankmeldung per Einschreiben an Arbeitgeber und Krankenkasse versand, Heute Donnerstag 9.Mai 2019 wollte ich eigentlich wieder arbeiten gehen, meine letzte Krankschreibung ging bis gestern Mittwoch 8. Mai 2019. Leider traten gestern erneut gesundheitliche Probleme auf wohin ich mich heute morgen vor meinen Arbeitsbeginn telefonisch bei meinen Arbeitgeber meldete, das ich heute nochmal zum Arzt gehe und mich danach nochmal melde.
Meine Frage nun: Lang es wie ich mich bei meinen Arbeitgeber telefonisch für heute abgemeldet habe?
Normalerweise verlangt er eine Abmeldung bis 12.00 Uhr am selben Tag. Da ich erst heute Nachmittag in die Sprechstunde kann von meinen Hausarzt, kann ich diese Zeit nicht einhalten. Ausserdem befürchte ich Probleme mit meinen Arbeitgeber zubekommen weil ich mich aus meinen Urlaub heraus Krankgemeldet habe.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Andrea
Remhagen meint
27. März 2019 at 15:51
Es reicht aus, dass die Arbeitsunfähigkeit in den Kenntnisbereich des Arbeitgebers gelangt. Selbst wenn Ihre Großmutter aus den USA anruft und Sie arbeitsunfähig meldet, reicht das aus.
Es gibt Situationen, in denen der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, selbst seinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Über die Diagnose braucht der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber keine Auskunft geben.
Wichtig ist lediglich, dem Arbeitgeber telefonisch unverzüglich (!) seine Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post oder durch einen Dritten zustellten zu lassen!
Sylvia meint
14. März 2019 at 10:51
Hallo, mein Mann hat mich telefonisch beim Bereichsleiter für heute krank gemeldet. Er verlangte, dass ich in Zukunft ihn persönlich bei einer Krankmeldung anrufen soll. Darf er das verlangen?
arbeitsrechte.de meint
15. März 2019 at 10:52
Hallo Sylvia,
eine persönliche Meldung in jedem Fall überschreitet den Rahmen des Notwendigen. Trotzdem kann es Konsequenzen haben, wenn Sie die Anweisung ignorieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea G. meint
7. März 2019 at 12:05
Hallo, in meinem Arbeitsvertrag steht:
Im Krankheitsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Arbeitsunfähigkeit ist am gleichen Tag telefonisch vorab mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Was bedeutet das für mich? Muss ich mich schon am ersten Tag, an dem ich krank bin und mich krank melde, krankschreiben lassen?
Jim meint
14. Februar 2019 at 12:39
Hallo, es ist natürlich sehr nett wenn man mal länger Krank wird, dass man dann eine Lohnfortzahlung erhält. Schließlich ist das mit der Gesundheit fast wie in der Lotterie. Bisher gab es bei mir zum Glück noch keinen größeren Fall wo ich länger ausgefallen bin, weil ich mich immer bewusst Ernähre und mich sportlich betätige.
Berit meint
4. Februar 2019 at 16:26
Hallo
ich arbeite auch Samstags.Ich habe mich an einem Samstag krank gemeldet und konnte den darauffolgenden Montag ebenfalls nicht.Am Dienstag war ich aber wieder arbeitsfähig,so dass ich dann wieder zur Arbeit erschienen bin.Ich hatte keine Krankschreibung,da wir sie in unserem Betrieb erst am dritten Tag vorlegen müssen.Mein Chef hat mir aber für Samstag und Montag Minusstunden angerechnet.Ist das rechtens?
Monika meint
14. Januar 2019 at 9:04
Hallo,
laut Arbeitsvertrag habe ich mich bei Krankheit unverzüglich krank zu melden. Per E-Mail wurde nun bestimmt, dass man sich telefonisch direkt beim Chef krank melden soll, nicht bei Angestellten. Ein Anruf beim Chef hatte zur Folge, dass dieser mich massiv unter Druck setzte und sagte, wir wären in der Firma unterbesetzt, was ich denn für eine Krankheit habe und dass ich ja noch keine 73 Jahre alt wäre und doch wohl am nächsten Tag zur Arbeit kommen könnte, obwohl ich ihm sagte, dass ich eine Woche lang vom Arzt krank geschrieben wäre. Ist das nicht schon eine Nötigung?
Anton meint
22. Oktober 2018 at 14:41
Hallo,
wir haben gerade die Diskussion bei uns im Team ob man bei einer verlängerten Krankmeldung auch in der Firma Bescheid geben muss.
Also wenn mich der Arzt nach der Erstmeldung noch weiter krank schreibt.
Außerdem würde uns interessieren ob man sich wieder gesund melden muss oder reicht es nach der Krankheit einfach wieder in der Arbeit zu erscheinen.
Danke schon mal für die Information.
Schöne Grüße
Anton
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 14:38
Hallo Anton,
sind Sie länger krank, als in der ersten Krankschreibung angegeben, müssen Sie natürlich Ihren Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen. Schließlich möchte dieser darüber Bescheid wissen, wann er wieder mit Ihnen rechnen kann. So etwas wie eine Gesundmeldung existiert allerdings nicht; Sie können im Anschluss an die Krankheit normalerweise einfach wieder arbeiten gehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
olga meint
16. Oktober 2018 at 14:32
Hallo ich bin 2wochen krankgeschieben ,habe die krankmeldung immer rechtzeitig abgegeben.habe heute angerufen und gesagt dassich wieder zu zuArbeit komme,meine Leiterin war sauer auf mich das ich zwischendurch sie nicht telefonisch angerufen hab.muss ich dass?
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:56
Hallo olga,
Arbeitnehmer sind nach § 5 EntgFG verpflichtet, ihrem Arbeitgeber unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Krankheit mitzuteilen. Von einer weitergehenden Verpflichtung ist uns nicht bekannt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom N. meint
3. Oktober 2018 at 12:40
Darf mein Arbeitgeber im Falle einer Krankschreibung von mir verlangen, ggfs. in einem anderen Bereich tätig zu sein? Z. B. ein Lagerarbeiter mit Kreuzbandriss führt dann eine sitzende Tätigkeit im Büro aus.
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 8:43
Hallo Tom,
eine Krankschreibung soll den Genesungsprozess unterstützen. Daher gilt sie umfänglich für den Patienten und nicht nur für eine bestimmte Tätigkeit.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
shane meint
18. Juli 2019 at 3:48
Hallo Tom,
Krank bedeutet Krank, mit einer AU musst Du nicht arbeiten, auch nicht in einem anderen Bereich. Sie zu das Du Gesund wirst, das ist viel wichtiger. Gesundheit geht vor!
Kreuzbandriss ist sehr unangenehm und verursacht schmerzen. Wenn Du stress hast dauert die Genesung länger.
Bleib zu Hause und erhole Dich
Kate meint
8. September 2018 at 20:38
Ich arbeite seit fast 30 Jahren in der Jugend und Heimerziehung. Habe seit 42 JahtlrennMigräne. Mal mehr Mal weniger. War dieses Jahr deswegen anb3 Tagen nicht da. Bei einem schweren Abfall kann ich kaum Aufstehen und reden. Habe einen neuen Chef. Der hat vor einigen Monaten die Dienstanweisung gegeben, dass am WE auf den Ab gesprochen werden muss. Ich hatte das nicht auf dem Schirm. War das erste Mal am WE. Hab die Kollegen über WhatsApp informiert und gebeten dies in die Tagesdokumentation zu schreiben.bAusserdembhabevichvEmail an die Verwaltung geschrieben. Trotzdem Abmahnung.bDenke,Ver will mich los werden. Ich bin zu teuer obwohl ich schon reduziert habe. Auch wegen der Migräne. Was soll ich tun?
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 11:13
Hallo Kate,
wenn Sie darauf achten, die Anweisungen in Zukunft einzuhalten, sollten sich keine Probleme ergeben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Charly Sp. meint
17. Juli 2018 at 22:57
Hallo,
ich habe eine Frage. Ich bin 16 Jahre alt und habe Sommerferien. Neben der Schule arbeite ich auch am Wochenende und natürlich jetzt auch in den Ferien. Wie ist das, wenn man krank ist? Kann mich der Kinderarzt krankschreiben lass für die Arbeit?
arbeitsrechte.de meint
30. Juli 2018 at 8:14
Hallo Charly,
ob eine Krankschreibung überhaupt nötig ist, sollten Sie mit Ihrem Vorgesetzten besprechen. Für Kinder und Jugendliche gelten in der Regel andere Regeln als für den regulären sozialversicherungspflichtig beschäftigten Erwachsenen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniela meint
8. Juni 2018 at 13:06
Hallo,
mein Arbeitstag geht von 8-16 Uhr, wenn ich um 12 nachhause gehe weil ich krank bin aber für siesen Tag keine Krankmeldung bringe,bekomme ich dann die vollen 8 Stunden bezahlt oder oder nur die 4 Stunden die ich anwesend war.
Vilan Dank im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 17:42
Hallo Daniela,
das ist von der Krankenregelung in Ihrem Arbeitsvertrag abhängig. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber ein Attest schon am ersten Fehltag fordern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea P. meint
31. Mai 2018 at 14:35
Hallo,
Ich bin wegen Mobbings krankgeschrieben, darf der Arbeitgeber verlangen das ich mich telefonisch krankmelde oder reicht ein Fax. Ich habe die Befürchtung das eine telefonische Krankmeldung ignoriert wird um zu behaupten ich hätte nicht angerufen, oder das ich am Telefon unter Druck gesetzt werden könnte.
Ein Fax wäre auch am ersten Tag in der Firma.
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 16:17
Hallo Andrea,
um jeden Nachteil zu vermeiden sollte die Krankschreibung am Tag der Erstellung persönlich und mit quittiertem Empfang beim AG abgegeben werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
shane meint
18. Juli 2019 at 3:44
Hallo Loredana,
ein Fax oder eine Email reicht vollkommen aus. Di brauchst nur den Sendebericht. Ist die AU angekommen braichst Du nicht anrufen, das mache ich auch so.
Loredana meint
23. Mai 2018 at 9:40
Darf mein Vorgestezter für einen Tag mir eien Krankmeldung zu anfordern? Und anstatt ich zum HR es senden, sollte ich an meinen Team Leiter senden?
Danke.
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2018 at 11:17
Hallo Loredana,
der AG hat das Recht, die AU ab dem ersten Tag zu fordern. Der Teamleiter muss in der Regel nur informiert werden, damit dieser die Planung anpassen kann. Jedoch kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihre Situation vollständig klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
MK meint
21. März 2018 at 18:17
Hallo,
mein Kollege lässt sich aufgrund seiner Erkrankung Krank melden, was auch natürlich kein problem ist.
Allerdings liegt die Krankmeldung morgens schon auf der Theke. Er bringt wahrscheinlich Abends rein?
Wir arbeiten im Einzelhandel und jeder hat einen Schlüssel.
Ist das Rechtlisch gesehen erlaubt ?
Beste Grüße
>M.K
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 11:36
Hallo MK,
das kommt auf die Regelungen an, die bei Ihnen zum Betreten der Geschäftsräumlichkeiten vorliegen. Allgemein gilt: Eine Krankmeldung muss so zügig wie möglich erscheinen. Im Arbeitsvertrag steht in der Rgel, wann das Attest vorzulegen ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lan T. meint
24. November 2017 at 16:43
Hallo,
Ich bin am 21.11.2017 bis 24.11.2017 arbeitsunfähig, den Krankenschein hattet meine Kollegin dem Gruppenleiter am 21.11.2017 vor Arbeitsbeginn abgegeben. Der Gruppenleiter hat trotzdem der Personalabteilung unter dem Grund ohne Tel.Krankmeldung als unentschuldigt gefehlt informiert.
war sein Verhalten korrekt
arbeitsrechte.de meint
15. Januar 2018 at 12:04
Hallo Lan T.,
Sie haben in diesem Fall zwar nicht unentschuldigt gefehlt, allerdings kann es sein, dass Sie sich nicht entsprechend dem Arbeitsvertrag verhalten haben, da Sie sich nicht telefonisch krankgemeldet haben, sollte dies darin vereinbart worden sein. Eine professionelle Einschätzung dazu, wie sich das Ganze in Ihrem Fall verhält, erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
shane meint
18. Juli 2019 at 3:41
Besorge Dir eine Kopie und beim nächsten mal schicke die AU per Email, Whatsapp oder Fax an Deinen Arbeitgeber.
Steffen P. meint
13. Juni 2017 at 13:45
Hallo
Bin am 07.06.17 am Fußballen operiert worden. Diagnose : – M20.1 L Hallux valgus
– M77.4 Metatarsalgie
– M67.17 L Beuge-Sehne-Kontraktur : D2-3
Wie lange werde ich bei diesem Krankheitsbild Arbeitsunfähig sein ?
Ich bin Auslieferungsfahrer in einem Fleischbetrieb.
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 10:09
Hallo Steffen P.,
diese Frage kann Ihnen ausschließlich Ihr behandelnder Arzt beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
shane meint
18. Juli 2019 at 3:40
Hallo Steffen,
Diagnosen:
M77.4
Schmerzen unter den Mittelfußköpfchen (Vorfußballen) werden als Metatarsalgie bezeichnet. Dabei haben die Beschwerden unterschiedliche Ursachen.
M77.17
Sonstige näher bezeichnete Gelenkschädigungen
Sonstige Sehnen- (Scheiden-) Kontraktur : Knöchel und Fuß [Fußwurzel, Mittelfuß, Zehen, Sprunggelenk, sonstige Gelenke des Fußes]
Arbeitsunfähigkeit 6-8 Wochen evtl. auch 3 Monate mit KG ohne KG länger