Kurz & knapp: Kündigung am letzten Tag der Probezeit
Das Kündigen von Angestellten am letzten Tag der Probezeit ist für Arbeitgeber möglich. Eine Kündigung muss dem Arbeitnehmer in Schriftform bis zum letzten Tag der Probezeit zugehen. Er muss also Kenntnis davon haben oder zumindest die Möglichkeit haben, von ihr zu erfahren. Eine mündliche Kündigung (auch in der Probezeit) reicht nicht aus.
Eine Kündigung kann jederzeit innerhalb der Probezeit ausgesprochen werden. Wenn Sie am letzten Tag der Probezeit kündigen, ist die Kündigungsfrist zu beachten, so wie auch in der Zeit davor. Das Gleiche gilt, wenn Sie gekündigt werden. Zwei Wochen nach dem Zugang des Kündigungsschreibens ist das Arbeitsverhältnis beendet.
Die Kündigung am letzten Tag der Probezeit ist ebenfalls möglich, auch wenn der Arbeitnehmer sie ausspricht. Auch er muss die Formvorgaben beachten.
Inhalt
Das Wichtigste zur Kündigung in der Probezeit und deren Zeitraum
Für die Kündigung gelten bestimmte Fristen, damit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber eine gewisse Vorbereitungszeit haben und weitere Schritte einleiten können nach Vertragsende. Dazu gehören das Suchen eines neuen Arbeitsplatzes oder eines anderen Angestellten. Vor allem in der Probezeit, in der Arbeitgeber prüfen, ob der Arbeitnehmer überhaupt für die Stelle geeignet ist, ist der Kündigungsschutz wichtig.
Aber auch der Arbeitnehmer kann prüfen, ob ihm die Stelle in diesem Unternehmen gefällt. Daher gelten allgemein kürzere Kündigungsfristen in der Probezeit. Doch kann man den Arbeitnehmer am letzten Tag der Probezeit kündigen? Und existiert für die Kündigung am letzten Tag der Probezeit eine besondere Frist? Muss die Beendigung des Arbeitsverhältnisses begründet werden und kann auch ein Arbeitnehmer am letzten Tag der Probezeit kündigen?
Kündigung am letzten Tag der Probezeit – Die Kündigungsfrist
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt Auskunft über die Kündigungsfristen. Nach § 622 Abs. 3 BGB kann ein Arbeitsverhältnis, das sich noch in der Probezeit befindet, jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ausnahmen gelten, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber etwas anderes vereinbart haben. Die Probezeit bezeichnet dabei den Zeitraum, in dem das neue Arbeitsverhältnis lediglich auf Probe besteht und muss im Arbeitsvertrag geregelt sein. Nach dem BGB darf sie höchstens 6 Monate betragen. Im Arbeits- oder Tarifvertrag kann jedoch eine geringere Zeit vereinbart sein für die Probezeit.
Diese kurze Kündigungsfrist von 2 Wochen besteht, da in der Probezeit Unternehmen prüfen können,
- ob der Angestellte zu ihm passt, ohne lange an ihn gebunden zu sein, wenn dem nicht so ist.
- ob der Arbeitnehmer den Aufgaben und Herausforderungen der Position gewachsen ist.
Eine Kündigung in der Probezeit am letzten Tag ist daher ebenfalls möglich, wie an jedem anderen beliebigen Tag innerhalb dieser Zeit – jedoch immer unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Wochen. Übergibt der Arbeitgeber also am allerletzten Tag der Probezeit die Kündigung, muss der Arbeitnehmer noch zwei Wochen bis zum Ende der Kündigungsfrist im Unternehmen arbeiten. Nach Zugang einer ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis dann exakt zwei Wochen später. Wichtig ist, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer allerdings wirklich noch innerhalb der Probezeit zugeht – denn sie ist an eine bestimmte Form gebunden; die Schriftform. Eine mündliche Aussprache reicht daher nicht aus.
Begründung der Kündigung innerhalb der Probezeit am letzten Tag
Kündigt Sie der Arbeitgeber ordentlich, muss er keine Begründung dafür angeben. Ordentliche Kündigung bedeutet, dass er die Kündigungsfrist einhält – die zwei Wochen in der Probezeit. Innerhalb dieser zwei Wochen muss der Arbeitnehmer weiter arbeiten. Ist die Kündigung dagegen willkürlich oder sittenwidrig, ist sie unwirksam; diskriminierende Gründe oder eine Kündigung wegen sexueller Orientierung sind keine wirksamen Gründe, um den Angestellten zu entlassen. Nach Ablauf der Probezeit ist ein Kündigungsgrund anzugeben, dieser kann verhaltensbedingt, betriebsbedingt oder personenbedingt sein.
Unternehmen und Angestellte müssen allerdings keine Kündigungsfrist einhalten, wenn sie fristlos kündigen. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Solche wichtigen Gründe für eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers können beispielsweise die Beleidigung von Kollegen durch den Arbeitnehmer sein, eine sexuelle Belästigung, eine Straftat wie Diebstahl oder ein dauerhaftes Verweigern der verpflichteten Arbeitsleistung sein. Es ist üblich, dass der Arbeitnehmer vor einer fristlosen Kündigung auch in der Probezeit abgemahnt wird.
Kurz zusammengefasst: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können also in der Probezeit am letzten Tag kündigen, ohne eine Begründung anzugeben, solange sie die Kündigungsfrist von 2 Wochen beachten. Das heißt, dass der Arbeitnehmer zwei Wochen nach Einreichung oder Erhalt der Kündigung aus dem Unternehmen aussteigt.
Die Kündigung am letzten Tag der Probezeit durch den Arbeitnehmer
Neben der Kündigung am letzten Tag der Probezeit durch den Arbeitgeber, kann auch der Arbeitnehmer in der Probezeit das Arbeitsverhältnis beenden. Folgende Gründe können in dieser Zeit beispielsweise auf Seiten des Angestellten zu seiner Aussprache der Kündigung führen:
- Der Angestellte identifiziert sich nicht mit der Unternehmenskultur.
- Die Erwartungen des Arbeitgebers passen nicht zu denen des Arbeitnehmers.
- Der Arbeitnehmer kann die Arbeitsbelastung nicht bewältigen.
Doch darf man als Arbeitnehmer überhaupt am letzten Tag der Probezeit kündigen? Genau wie der Arbeitgeber kann auch der Arbeitnehmer seine Kündigung noch am letzten Tag der Probezeit aussprechen oder einreichen. Es gelten dieselben Kündigungsfristen wie für den Arbeitgeber. Nach dem Ablauf der zweiwöchigen Frist scheidet der Angestellte dann aus dem Unternehmen aus.
Was geschieht mit dem Urlaubsanspruch bei Kündigung?
Bei einer Kündigung am letzten Tag der Probezeit bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Entweder bekommen Sie das Geld für die Urlaubstage ausbezahlt. Bestenfalls nehmen Sie nach Kenntniserlangung der Kündigung bis zum Ende Ihres Arbeitsverhältnisses, also innerhalb der Kündigungsfrist, den Resturlaub in Anspruch.
Die Kündigung am letzten Tag der Probezeit nach dem TVÖD
Besondere Regelungen gelten, wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet. Tarifliche Kündigungsfristen gelten, wenn
- die Regelungen des Tarifvertrags angewendet werden
- die Anwendung vom Tarifvertrag im Arbeitsvertrag geregelt ist
- Mitarbeiter und Unternehmen an den Tarifvertrag gebunden sind
Enthält der Tarifvertrag andere Regelungen, als das Bürgerliche Gesetzbuch vorsieht, dann wird die für Mitarbeiter günstigere Regelung angewandt. Dieses Prinzip heißt Günstigkeitsprinzip. Wird im Arbeitsvertrag auf das Gesetz verwiesen, gelten jedoch die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt beispielsweise nach § 34 Abs. 1 TVöD ebenfalls eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende bis zum Ende des sechsten Monats des Beschäftigungsverhältnisses. Der Personalrat muss bei einer ordentlichen Kündigung im öffentlichen Dienst mitwirken. Bei einer außerordentlichen Probezeitkündigung muss die Personalabteilung den Personalrat lediglich anhören.
Beteiligung des Betriebsrats: Arbeitnehmer können in Betrieben ab 5 Mitarbeitern einen Betriebsrat gründen. Bei einer Kündigung am letzten Tag der Probezeit muss der Betriebsrat vorher angehört werden. Da in der Probezeit das Kündigungsschutzgesetz noch nicht gilt, kann sich der Betriebsrat nur mit den Gründen befassen, die der Arbeitgeber für die Kündigung nennt.
Die Kündigung in einem Ausbildungsverhältnis
Die Kündigung am letzten Tag der Probezeit während der Ausbildung ist ebenfalls möglich. Das Berufsausbildungsverhältnis sieht eine Probezeit von mindestens einem und maximal vier Monaten vor. Während dieser Zeit können beide Vertragsparteien ohne die Angabe eines Grundes, auch wenn es sich um eine fristlose Kündigung handelt, das Vertragsverhältnis beenden. Auch hier muss das Kündigungsschreiben vor Ablauf der Probezeit zugegangen sein.
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