Kurz & knapp: Kündigung vom Arbeitsvertrag per Mail
Einen Arbeitsvertrag per E-Mail zu kündigen ist rechtlich nicht möglich. § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verlangt für die Kündigung von einem Arbeitsvertrag immer die Schriftform.
Auch wenn Sie Ihr Kündigungsschreiben händisch aufsetzen und unterschreiben, wird die Kündigung nicht gültig, wenn Sie sie per Mail an Ihren Arbeitgeber schicken. Sie müssen die Kündigung zwingend physisch bei Ihrem Arbeitgeber einreichen oder als Brief an ihn senden.
Natürlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren Arbeitgeber vor Ihrer offiziellen Kündigung per E-Mail über Ihr Vorhaben zu informieren. Ggf. erhalten Sie dann ein Bleibe-Angebot, um Sie von einer tatsächlichen Kündigung abzuhalten. An der Kündigungsfrist würde eine Vorwarnung aber nichts ändern.
Inhalt
Kündigung vom Arbeitsvertrag per E-Mail: Was erreiche ich damit?
Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitsverhältnis anstreben, wäre per Mail zu kündigen oftmals der angenehmste und einfachste Weg. Denn Sie umgehen damit im Gegensatz zu einem persönlichen Gespräch eventuelle Diskussionen oder generell eine Konfrontation mit Ihrem Arbeitgeber. Doch kann man tatsächlich per E-Mail einen Arbeitsvertrag kündigen?
Gemäß § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss eine Kündigung in Schriftform geschehen, um gültig zu sein. Eine elektronische Form ist dabei komplett ausgeschlossen. Des Weiteren muss eine Kündigung original von Ihnen unterschrieben sein, um gültig zu sein. Eine Kündigung ohne Unterschrift ist selbst in Schriftform nicht gültig. Genauso ist eine unterschriebene Kündigung, die Sie per E-Mail übermitteln, nicht rechtskräftig.
Die Frage „Kann man einen Arbeitsvertrag per E-Mail kündigen?“ beschäftigt natürlich auch hin und wieder den ein oder anderen Arbeitgeber. Fakt ist: Diese Regel gilt für beide Parteien gleichermaßen. Auch von Ihrem Arbeitgeber kann die Kündigung von Ihrem Arbeitsvertrag nicht per E-Mail erfolgen – zumindest nicht wirksam.
Allerdings sollten Sie als Arbeitnehmer sicherheitshalber innerhalb von drei Wochen eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen, wenn Sie für Ihren Arbeitsvertrag eine Kündigung per E-Mail erhalten haben. Tun Sie das nicht oder nicht innerhalb der Frist, kann die Entlassung u. U. nach einigen Wochen für gültig erachtet werden.
Kündigung per Mail ankündigen: Was bringt das?
Wenn Sie per E-Mail kündigen, bleibt Ihr Arbeitsvertrag in der Regel bestehen und Sie sind weiterhin an das Unternehmen gebunden. Allerdings können Sie Ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen, dass Sie eine Kündigung planen. Eine solche Vorwarnung an Ihren Vorgesetzten, dass Sie eine Kündigung vom Arbeitsvertrag planen, ist per E-Mail möglich.
Häufig wird dazu geraten, dass Sie mit Ihrem Vorgesetzten bei einer Kündigung zwar durchaus das Gespräch suchen sollten, dies sollte dann allerdings persönlich stattfinden. Eine Information darüber, dass man das Arbeitsverhältnis kündigen möchte, kommt per E-Mail häufig eher schlecht an. Dies kann wiederum Auswirkungen auf ein mögliches Empfehlungsschreiben für zukünftige Jobs haben.
Wichtig: Sie erreichen mit einer Vorankündigung keine Auswirkungen auf Ihr Kündigungsdatum oder Ihre Kündigungsfrist. Der Zeitpunkt Ihrer ordentlichen Kündigung ist der, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber das offizielle unterschriebene Dokument aushändigen. Und ab diesem Zeitpunkt gilt auch Ihre Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Auch mit einer Vorwarnung wird eine Kündigung vom Arbeitsvertrag per E-Mail normalerweise nicht akzeptiert.
Eine Vorankündigung Ihrer geplanten Kündigung ergibt vor allem dann Sinn, wenn Ihre Kündigung finanzielle oder perspektivische Hintergründe hat. Denn damit geben Sie Ihrem Chef die Möglichkeit zu Gesprächen, in denen er Sie vor Erhalt der Kündigung mit einem verbesserten Angebot bezgl. Gehalt oder Position in der Firma zum Bleiben überreden kann.
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