Kurz & knapp: Kündigung bestätigen
Ja, bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung. Sie ist auch dann wirksam, wenn Sie keine Bestätigung des Eingangs der Kündigung erhalten. Allerdings ist es ratsam, wenn Sie den tatsächlichen Zugang des Schreibens beweisen können.
Arbeitgeber sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung auszustellen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Der Arbeitgeber kann Ihnen die Kündigung schriftlich bestätigen – das muss aber freiwillig geschehen und kann von Ihnen nicht eingefordert werden. Um einen Nachweis des Eingangs der Kündigung zu erhalten, können Sie die Unterlagen per Post als Einschreiben versenden. Eine andere Option besteht darin, die Kündigung persönlich vor Zeugen einzureichen. Nähere Informationen haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.
In einem solchen Bestätigungsschreiben vermerkt der Arbeitgeber, wann die Kündigung einging und zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Inhalt
Infos für Arbeitnehmer: Muss ich die Kündigung bestätigen?
Lässt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Kündigung zukommen, kann es durchaus vorkommen, dass er Ihnen zusätzlich ein Formular übergibt, mit dem Sie die Kündigung bestätigen sollen. Für Arbeitgeber ist ein solcher Nachweis von großer Bedeutung, falls es im Nachhinein zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte.
Aber muss ein Arbeitnehmer eine Kündigung bestätigen? Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, ein solches Dokument zu unterzeichnen. Sollten Sie dies doch tun, ist es von größter Bedeutung, dass Sie die dort gemachten Angaben – etwa zum Ende des Arbeitsverhältnisses – genau prüfen.
Achten Sie außerdem darauf, dass das Dokument keine Klausel enthält, mit der Sie auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten. Unterschreiben Sie dies, können Sie im Nachhinein nicht mehr gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen.
Muss der Arbeitgeber die Kündigung bestätigen?
Wie verhält es sich nun, wenn Sie selbst als Arbeitnehmer kündigen? Ist eine schriftliche Bestätigung der Kündigung durch den Arbeitgeber zwingend nötig?
Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass der Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, Ihnen eine Bestätigung der Kündigung auszustellen. Trotzdem ist es ratsam, wenn Sie sich den Erhalt der Kündigung bestätigen lassen bzw. eine andere Art des Nachweises der Zustellung vorlegen können.
Hier haben Sie als Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten:
- Sie können Ihre Kündigung persönlich abgeben und dies bestätigen lassen oder Sie bitten in Ihrem Schreiben um die Ausstellung eines Belegs des Eingangs des Dokumentes.
- Sie versenden die Kündigung per Post als Einschreiben. Auf diese Weise erhalten Sie einen Nachweis darüber, dass Ihr Schreiben beim Arbeitgeber eingegangen ist.
- Anstatt sich den Erhalt der Kündigung vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen, können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich im Beisein eines Zeugen einreichen. Dieser kann dann im Nachhinein Auskunft darüber geben, dass die Kündigung tatsächlich abgegeben wurde.
Müssen Sie eine mündliche Kündigung schriftlich bestätigen lassen? Laut § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss eine Kündigung zwingend in schriftlicher Form erfolgen. Damit ist eine mündliche Kündigung – bis auf einige wenige Ausnahmen – nicht rechtswirksam, was eine Bestätigung derer obsolet macht.
Warum ist es wichtig, als Arbeitnehmer einen Nachweis über den Zugang der Kündigung zu besitzen?
Aus welchem Grund sollten Sie sich als Arbeitnehmer aber nun eigentlich die Mühe machen, sich vom Arbeitgeber den Erhalt der Kündigung bestätigen zu lassen?
Das liegt daran, dass der Eingang der Kündigung bezüglich der Kündigungsfrist eine wichtige Rolle spielt. Diese läuft nämlich erst dann, wenn sie beim Arbeitgeber eingegangen ist – und nicht, wie fälschlicherweise oft vermutet wird, wenn der Kündigende sie aufsetzt oder abschickt.
Kommt es zu einem Rechtsstreit mit Ihrem Arbeitgeber über die Kündigungsfrist, müssen Sie als kündigende Person nachweisen, wann Ihr Schreiben zugestellt wurde. Aus diesem Grund sollten Sie sich den Erhalt der Kündigung unbedingt bestätigen lassen.
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