In der heutigen Zeit muss alles besonders schnell gehen: Anstatt einen Brief zu schreiben, tippen wir SMS und anstatt die Eltern zu besuchen, klingeln wir einfach kurz durch, um zu fragen, ob alles in Ordnung ist.
Es ist kein Geheimnis, dass Zeit gerade in der Arbeitswelt bares Geld ist. Wieso dann nicht auch das Arbeitsverhältnis telefonisch kündigen?
Kurz & knapp: Kündigung per Telefon
§ 623 BGB besagt, dass eine Kündigung in der Regel nur dann wirksam ist, wenn sie schriftlich erfolgt.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Hier finden Sie ein Beispiel für einen Fall, in dem eine Kündigung am Telefon tatsächlich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat.
Wurde Ihnen am Telefon mündlich gekündigt, sollten Sie sich dagegen wehren und notfalls eine Klage einreichen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob eine Kündigung per Telefon überhaupt rechtskräftig ist und wie Sie sich als Arbeitnehmer verhalten sollten, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kündigung telefonisch zukommen lässt.
Inhalt
Ist eine telefonische Kündigung laut Arbeitsrecht gültig?
Macht es überhaupt einen Unterschied, ob eine Kündigung per Telefon, per E-Mail oder mit der Post zugestellt wird? Wenn Sie mündlich gekündigt haben, ist diese Kündigung laut § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) automatisch ungültig. Dort heißt es:
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“
Im Arbeitsrecht muss eine Kündigung demnach stets schriftlich erfolgen. Dies schließt eine Kündigung per Telefon aus. Wenn Sie sich als Arbeitgeber darüber hinwegsetzen und Ihrem Angestellten trotzdem telefonisch kündigen, sollten Sie sich den Inhalt von § 125 BGB ins Gedächtnis rufen:
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“
Existieren Fälle, in denen eine Kündigung per Telefon als wirksam angesehen wurde?
Es existiert ein Fall, in dem eine telefonische Kündigung eine Arbeitnehmerin im Jahr 2012 tatsächlich ihren Job kostete. Die besagte Frau war als Friseurin tätig und führte gerade ein Telefongespräch mit ihrer Arbeitgeberin, als die zwei Frauen in einen heftigen Streit gerieten.
In ihrer Aufregung hatte die Angestellte ihre Emotionen nicht mehr im Griff und sprach ihrer damaligen Chefin im Eifer des Gefechts eine fristlose mündliche Kündigung aus. Auch die Bitten der Arbeitgeberin, wenigstens die im Arbeitsvertrag festgehaltene Kündigungsfrist einzuhalten, tat die betroffene Frau verständnislos ab.
Nach diesem Gespräch verhielt sich die Chefin des Friseursalons absolut korrekt, indem sie ihrer ehemaligen Mitarbeiterin eine schriftliche Kündigung zukommen ließ, um sich abzusichern. Das ihr gekündigt worden war, erfuhr die betroffene Friseurin zwei Wochen später.
In diesem Fall wurde die Kündigung per Telefon als wirksam eingestuft und führte dazu, dass die Friseurin keine andere Wahl hatte, als sich mit der Situation zu arrangieren und das nächste Mal genauer nachzudenken, bevor sie eine mündliche Kündigung als Arbeitnehmerin ausspricht.
Chris meint
25. November 2018 at 15:42
Ich wurde auch nur telefonisch gekündigt wegen Krankheitsfall! Eine schriftliche habe ich bis jetzt noch nicht! Habe mich früh genug bei der Sekretärin gemeldet und ihr mitgeteilt, dass ich nicht kommen kann wegen Schüttelfrost und fieber! War zwar in der probezeit , aber das kann man sich ja nicht aussuchen! Naja krankmeldung habe ich ihr per E -Mail geschickt und es wurde zuerst behauptet, dass die nichts bekommen hätten, dann war alles geklärt , so dass ich eigentlich wieder kommen konnte und dann kam der Anruf von der Sekretärin, dass ich nicht mehr kommen brauch! Was kann ich jetzt tun? Weil von der Kündigungsfrist wurde nichts erwähnt! ?
arbeitsrechte.de meint
3. Dezember 2018 at 10:02
Hallo Chris,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Florian W. meint
29. Juli 2018 at 10:56
Hallo,
Ich habe einen 450€ Job. Entschuldigung, ich HATTE einen 450€ Job. Meine Aufgabe war es Kinder mit besonderem Förderbedarf zur Schule zu fahren und sie am Nachmittag wieder nach Hause zu fahren. Es gab 2 Tage in einer Woche an denen ich Krank war, weil ich mich bei den Kindern angesteckt habe. Schwerer bronchialer husten. Ich rief am Morgen, deutlich vor Arbeitsbeginn (06:00 Uhr) an und habe bescheid gegeben.
An Wochenenden habe ich später Mietwagenfahrten übernommen (Transporte von kranken, behinderten und alten Menschen) und wurde gefragt, ob ich besondere Fahrten machen würde. Besondere Fahrten dauerten von 4 – 10 Stunden pro Fahrgast. Die erste Zeit habe ich kein Problem damit gehabt, aber nach einem halben Jahr habe ich meiner Chefin gesagt, dass ich diese Fahren nicht mehr machen möchte, da diese verlorene Zeit meine Leistung in der Abendschule beeinträchtigten.
Ich wurde daraufhin an einem Wochenende Krank, von Samstag auf Sonntag, und habe mich bei meiner Chefin gemeldet und bescheid gegeben. Sie wurde sauer, aber hat für mich jemanden gefunden, der diese 10 Stunden fahrt übernehmen konnte.
Einige Monate später (heute – 29.07.18) bin ich nochmal krank geworden. Diesmal hat die enorme Hitze der vergangenen Tage seinen Einfluss ausgeübt. Ich hatte starke Kreislaufprobleme, Schwindelgefühl, das Gefühl mich übergeben zu müssen usw. Ich fühlte mich nicht wohl genug um zu telefonieren, also schrieb ich eine Nachricht über mein Handy. In der Nachricht stand, dass es mir schlecht geht, ich Kreislaufprobleme habe und ob es jemand Anderen gäbe, der für mich fahren kann. Kurz darauf bekam ich einen Anruf meiner Chefin. Ob das mein Ernst wäre, sagte sie. Wie sie einen anderen Fahrer bekommen soll, sagte sie. Ich habe mich mehrfach für die entstandenen Umstände entschuldigt und meine Situation nochmal erläutert, aber darauf folgte nur die Aussage, dass ich nicht mehr wieder kommen bräuchte und das Arbeitsverhältnis damit beendet sei (demnach eine Kündigung per Telefon). Bisher habe ich nichts schriftliches erhalten. Ich habe nichts weiter gesagt, aufgelegt und vorerst keinen weiteren Kontakt gehalten, weil ich nicht klar denken kann.
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 10:15
Hallo Florian,
wenden Sie sich damit an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihre Situation genau beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
petra n. meint
5. September 2017 at 9:52
ich bin derzeit krank wegen eines unfalles seit 1.8.17. ich habe bei meiner chefin die lohnfortzalung im krankheitsfall beantragt(schriftlich per 1.9.17). meine chefin ist auch meine freundin, aber da ich den antrag in SIE form stellte hat sie mich gestern angerufen deswegen ,warum Sie,obwohl wir doch freundinnen sind und hat gesagt ,ich brauche gar nicht mehr zum arbeiten zu kommen nach beendigung meiner krankheit. ist es denn etwa falsch,anträge in Sie form zu beantragen oder gelten auch die Du form? ich habe einen 100€ job und auch da würde die 6Wochenlohnfortzahlung gelten, und da ich nur schwer laufen kann-mit stock-,angeblich würde ich ohne stock laufen,aber nach meinem sturzunfall geht das noch nicht ohne.ich habe zur zahlung eine frist angegeben,da ich ja auch mal lebensmittel kaufen müsste und ich muß ja auch zum arzt u.therapie usw. und das passt dem betrieb auch nicht. habe ich als kranker etwa keinen ausgang?ich bin alleinstehend,30%behinderung und etwas bewegung dient doch auch meiner genesung.ist das auch schon mobbing,wenn ich nicht mal vor die tür darf und ich glaube nicht,das ich das geld bekomme. ich denke ich könnte ab 26.9. wieder arbeiten gehen,zeitweise. was soll ich jetzt tun,das ich die Lohnfortzahlung bekomme?ich muß ja auch nochmal zum arzt und auch zu meinen therapien bis 25.9.17 und da muß ich mit dem stock gehen. die behauptung,das ich rente bekäme stimmt auch nicht, da kann man doch nicht sagen ,ich hätte genug geld und ohne einen gültigen rentenbescheid bekomme ich doch keine Rente. wie komme ich jetzt an mein recht,mein geld zu bekommen? bei der minijobzentrale sagte man mir, ich hätte als minijobber auch anrecht auf die Weiterzahlung bis 6 Wo bei Krankheit und sogar auch auf bezahlten Urlaub. und das wort Gute Besserung kannten meine Kollegen bisher auch nicht,dabei bin ich doch wirklich krank. darf man mich auch wegen meiner Behinderung einfach so mündlich kündigen, noch dazu weil ich noch immer krankgeschrieben bin? Ich trau mich schon gar nicht zum Arzt, weil ich da am betrieb vorbeilaufen muß mit dem Gedanken ständig beobachtet zu werden.meiner genesung hilft das bestimmt auch nicht weiter und ich habe schlaflose Nächte,außer meinen sonstigen noch gesundheitlichen Einschränkungen. muß ich mir das ständig gefallen lassen,was kann ich tun?
mit freundlichen Grüßen und danke für Ihre Mühe
petra n.
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 16:15
Hallo Pertra,
in Ihrem Fall ist die Zuhilfenahme eines Anwalt anzuraten. Ggf. haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de