Kurz & knapp: Kündigung wegen Burnout
Zunächst ist Burnout kein Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber muss mindestens prüfen, ob eine Umgestaltung der Tätigkeiten oder ein anderer Arbeitsbereich eine Alternative sind. Ausgeschlossen ist eine Kündigung wegen Burnout aber nicht. Hier lesen Sie mehr dazu.
Wenn sie wegen Burnout kündigen wollen, kann eine fristlose Kündigung unter Umständen möglich sein. Fristlos zu kündigen ist wegen Krankheit nicht möglich, außer es liegt ein wichtiger Grund vor, wie z. B. die Unzumutbarkeit die Arbeit fortzuführen.
Wenn Sie wegen Burnout eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten, gilt für Sie in der Regel keine Sperrzeit. Allerdings kann es eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung wegen Burnout geben. Mehr zu den Sperrfristen lesen Sie hier.
Inhalt
Wegen Burnout gekündigt: Welche Regeln gelten?
Wenn Sie als Arbeitnehmer an Burnout erkrankt sind, kann dies auch zu Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber führen. Und auch für Sie selbst kommen durch mögliche Fragen, wie z. B. ob Ihnen eine Kündigung wegen dem Erschöpfungssyndrom droht, weitere Belastungen auf.
Eine Kündigung wegen Burnout ist für Arbeitgeber sehr schwierig. Im Normalfall ist Burnout alleine kein wirksamer Kündigungsgrund. Ihr Arbeitgeber muss, wenn er Ihnen wegen Burnout eine Kündigung ausstellen will, mehrere Faktoren beachten. Erst wenn die folgenden vier Faktoren alle erfüllt sind, ist wirksame eine krankheitsbedingte Kündigung wegen Burnout möglich:
- Ihre Gesundheitsprognose muss negativ sein.
- Es besteht keine zumutbare Alternative zu Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz (z. B. Arbeiten im Home Office, anderer Tätigkeitsbereich, Wechsel auf Teilzeit etc.).
- Das Unternehmen wird in seinen betrieblichen Abläufen erheblich durch Ihre Erkrankung beeinträchtigt.
- In einer Interessenabwägung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber kommt heraus, dass die Beeinträchtigungen für Ihn unzumutbar wären.
Sie selbst können jederzeit kündigen, wenn Sie wegen Burnout nicht mehr in der Lage sind, Ihre Beschäftigung fortzuführen. Bedenken Sie allerdings, dass eine Eigenkündigung einige Nachteile für Sie haben kann. Insbesondere riskieren Sie mit einer eigenen Kündigung wegen Burnout eine mögliche Abfindung und Sperrfristen beim Arbeitslosengeld.
Als Alternative zu einer Kündigung können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag wegen Burnout einigen. Dieser geht in der Regel mit einer Abfindungszahlung einher und wird einvernehmlich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart.
Und was ist, wenn ich fristlos kündigen will? Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund (z. B. in Form der Unzumutbarkeit der Fortführung der Arbeit) vorliegt. Dies kann bei Burnout der Fall sein, insbesondere wenn die Kündigung auf ärztlichen Rat mit Diagnose Burnout erfolgt.
Kündigung wegen Burnout: Das gilt beim Arbeitslosengeld
Wenn Sie nach Ihrer Kündigung wegen Burnout Arbeitslosengeld beantragen, stellt sich für Sie möglicherweise die Frage nach eventuellen Sperrfristen. Dabei kommt es letztendlich darauf an, ob Sie wegen Burnout gekündigt wurden oder ob Sie sich selbst dazu entschieden haben, Ihren Job zu kündigen, weil Sie wegen Burnout keine Aufrechterhaltung Ihrer Arbeitsleistung garantieren konnten.
Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld tritt nur sehr selten ein, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt worden sind. So ist es auch bei einer Kündigung wegen Burnout. In der Regel werden Sperrzeiten nur verhängt, wenn eigenes Verschulden, wie z. B. eine Eigenkündigung oder eindeutiges Fehlverhalten am Arbeitsplatz, Grund für die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld sind.
Haben Sie wegen Burnout eine Kündigung erhalten, kann Arbeitslosengeld für Sie gesperrt werden, wenn Sie zuvor eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit vonseiten des Arbeitgebers abgelehnt haben. Ansonsten droht Ihnen insbesondere bei eigener Kündigung wegen Burnout eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. Die Sperrfrist beträgt zwölf Wochen und beginnt mit dem Tag der Arbeitslosigkeit.
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