Key Facts
- Eine Kündigung kann nur zurückgewiesen werden, wenn der Arbeitgeber sie nicht selbst ausspricht.
- Falls die Kündigung von einem Vertreter ausgesprochen wird, benötigt dieser eine Vollmacht vom Arbeitgeber. Wenn diese Vollmacht nicht vorliegt, ist die Kündigung oftmals unwirksam.
- Der Arbeitnehmer muss eine solche Kündigung in jedem Fall aktiv zurückweisen. Sonst wird sie automatisch wirksam.
Wann kann ich eine Kündigung zurückweisen?

Inhalt
Wenn Sie eine Kündigung erhalten, kann die unter bestimmten Umständen unwirksam sein. Das wird in der Regel in einer Kündigungsschutzklage festgestellt. In manchen Fällen kann der Arbeitnehmer eine Kündigung zusätzlich zurückweisen. Er bleibt dann vorerst angestellt. Dieses Szenario kann immer dann eintreten, wenn die Kündigung nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von einem Stellvertreter vorgenommen wird. Grundsätzlich ist das natürlich erlaubt. Der Stellvertreter muss allerdings eine gültige Vollmacht des Arbeitgebers vorweisen können. Das geht aus § 174 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hervor:
Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.
Die Zurückweisung bei Kündigung ohne Vollmacht
Eine Vollmacht ist eine schriftliche Bestätigung dafür, dass ein Vertreter im Namen einer anderen Person handeln darf. Der Arbeitgeber muss also eine Vollmacht für seinen Vertreter unterzeichnen. Sonst kann dieser keine wirksamen Kündigungen in seinem Namen vornehmen. Die Kündigung durch Geschäftsführer oder Vorstände kann in der Regel allerdings nicht zurückgewiesen werden. Auch bei Personalleitern ist das oftmals nicht möglich, denn hier ergibt sich die Verantwortung für Personalfragen in der Regel direkt aus der Position und eine zusätzliche Vollmacht kann überflüssig sein. Ausnahmen gelten, wenn der Vorstand oder ein vergleichbares Gremium aus mehreren Personen besteht und die Kündigung nur von einer Person ausgesprochen wird. In einem solchen Fall kann sie unwirksam sein.
Wie kann ich eine unwirksame Kündigung zurückweisen?
Die Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmacht sollte schriftlich und so schnell wie möglich erfolgen, denn sie ist nur innerhalb der ersten Woche nach Erhalt der Kündigung möglich. Nach Ablauf dieser Frist wird die Kündigung wirksam, auch, wenn sie ohne eine Vollmacht ausgesprochen wurde. In Ihrem Schreiben sollten Sie direkten Bezug auf den Grund für die Zurückweisung nehmen. Sie finden hier ein Muster, das Ihnen als Orientierung dienen kann.
Wichtig: Sollten der Arbeitgeber oder der Bevollmächtigte die Vollmacht nachreichen, ändert das nichts mehr an der Unzulässigkeit der Kündigung.
Zurückweisung einer Kündigung wegen Fehlender Vollmacht: Muster
Mario Mustermann
Musterstraße 3
12345 Musterstadt
Musterfirma
Maria Musterfrau
Musterstraße 7
56789 Musterstadt
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich die auf den xx.xx.20xx datierte Kündigung, die mir am xx.xx.20xx durch [Name des angeblich Bevollmächtigten] ausgesprochen/unterzeichnet wurde [hier Zutreffendes auswählen] auf Grundlage des § 174 Absatz 1 BGB zurück.
Ich beanstande darüber hinaus die von [Name des angeblich Bevollmächtigten] behauptete Vertretungsmacht auf Grundlage des §180 Absatz 2 BGB.
Mit freundlichen Grüßen Ort, Datum _____________________
(Unterschrift des Arbeitnehmers)
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Fahrtkostenerstattung als Muster (.doc)
Fahrtkostenerstattung als Muster (.pdf)
Kurz und knapp: Zurückweisen einer Kündigung
Ein Arbeitnehmer kann eine Kündigung in bestimmten Fällen zurückweisen; nämlich dann, wenn sie von einem Vertreter ausgesprochen wird, der keine Vollmacht des Arbeitgebers hat.
Die Zurückweisung einer Kündigung ist möglich, wenn sie von einem Bevollmächtigten ausgesprochen wird, der keine Vollmacht des Arbeitgebers hat. Handelt der Arbeitgeber selbst, ist eine Zurückweisung nicht möglich. Hier finden Sie weitere Informationen.
Die Zurückweisung der Kündigung muss zügig erfolgen: Dem Arbeitgeber bleibt eine Woche Zeit, um die Zurückweisung in einem formlosen Schreiben zu erklären. Es empfiehlt sich, in diesem Schreiben auf die fehlende Vollmacht hinzuweisen. Ein Muster finden Sie an dieser Stelle.
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