Kurz & knapp: Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
Gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Arbeitnehmer mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende kündigen. Diese gesetzliche Kündigungsfrist greift in der Regel, nachdem das Arbeitsverhältnis über einen Zeitraum von sechs Monaten hinausgeht.
In der Probezeit haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Recht, das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Kündigungsfrist von zwei Wochen wieder zu beenden (§ 622 Absatz 3 BGB).
Es ist zwar möglich, eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, allerdings darf die Frist für Arbeitnehmer nicht länger sein als die für Arbeitgeber (§ 622 Absatz 6 BGB). Weist der Vertrag keine Angaben zur Kündigungsfrist auf, greifen normalerweise die gesetzlichen Vorgaben.
Inhalt
Gilt für die Kündigung durch Arbeitnehmer eine Frist?
Heutzutage bleiben die wenigstens Menschen ihr ganzes Leben lang in einem Unternehmen beschäftigt. Gründe für einen Jobwechsel können neben dem Drang nach Weiterentwicklung auch der Wunsch nach einer beruflichen Veränderung sein. Möglich ist dies etwa durch eine Umschulung, Fort- oder Weiterbildung.
Wollen sich Angestellte beruflich neu orientieren, ist es allerdings erforderlich, das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden. Doch welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer? Gelten besondere Regelungen, wenn das Beschäftigungsverhältnis schon seit mehr als 5 Jahren besteht oder wenn kein Arbeitsvertrag vorliegt?
Kündigungsfrist durch Arbeitnehmer: Was müssen Sie beachten?
Welche gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gelten, ergibt sich aus:
- dem Arbeitsvertrag,
- dem Tarifvertrag,
- der Betriebsvereinbarung oder
- dem Gesetz.
Darüber hinaus spielt es außerdem noch eine Rolle, ob ein Arbeitsverhältnis ordentlich oder außerordentlich gekündigt wurde. Denn auch dieser Umstand beeinflusst im Arbeitsrecht die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer.
Wie ist die Kündigungsfrist zu berechnen?
Arbeitnehmer müssen dabei beachten, dass nicht das Datum des Kündigungsschreibens, sondern das Datum des Zugangs der Kündigung gilt. Die Berechnung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer erfolgt gesetzlich nach den §§ 187 ff. BGB. Werden bei der Berechnung Fehler gemacht, sodass daraus verlängerte Kündigungsfristen resultieren, können Arbeitnehmer unter Umständen dadurch benachteiligt werden. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer gibt es demnach nicht.
Ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer: Welche Frist gilt?
Sie wollen Ihr Arbeitsverhältnis beenden und stellen sich die Frage: “Wie lange ist meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer?” Ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch schafft hier Klarheit, denn unter § 622 Abs. 1 heißt es darin:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Der Gesetzgeber sieht demnach grundsätzlich bei der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vor, dass Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht vier Wochen zum fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen können. Zu welchen Datum die Kündigung demnach konkret beim Arbeitgeber eintreffen muss, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Monat der Kündigung | zum Monatsende | zum 15. des Folgemonats |
---|---|---|
Monate mit 30 Tagen | 2. | 17. |
Monate mit 31 Tagen | 3. | 18. |
Februar | 31. Januar | 15. |
Februar im Schaltjahr | 1. Februar | 16. |
Abweichend von den gesetzlichen Vorgaben können Unternehmen auch eine individuelle Kündigungsfrist für Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Kündigung vereinbaren. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen nur greifen, wenn diese für den Angestellten von Vorteil sind. Somit darf die Kündigungsfrist vom Arbeitnehmer niemals länger sein als die vom Arbeitgeber. Zudem gilt es zu beachten, dass sich durch Verträge und Vereinbarungen die vierwöchige Kündigungsfrist für Angestellte nur verlängern lässt. Eine Verkürzung ist hingegen nicht möglich.
Übrigens! Laut Gesetz verlängert sich die Kündigungsfrist nicht für Arbeitnehmer, die nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit kündigen wollen. Eine entsprechende Staffelung der Fristen können Unternehmen aber ggf. individuell vereinbaren.
Außerordentliche Kündigungsfristen für Angestellte
Ist eine Fortführung der Beschäftigung aus wichtigem Grund nicht mehr möglich, können Angestellte eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung gemäß § 626 BGB einreichen. In diesem Fall gilt die allgemeine Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht. Auch vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen finden dann keine Anwendung.
Damit die Beschäftigung für den Arbeitnehmer unzumutbar ist, muss ein wichtiger bzw. schwerwiegender Grund vorliegen. In der Regel handelt es sich dabei um Pflichtverstöße, wie etwa beträchtliche Lohnrückstände, Mobbing, Diskriminierung oder Gewalt.
Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Angestellte von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Verstreicht diese Frist, geht der Gesetzgeber davon aus, dass keine Unzumutbarkeit vorliegt. Somit müsste dann die Kündigungsfrist, die gesetzlich für Arbeitnehmer gilt, eingehalten werden.
Abweichende Kündigungsfristen für Arbeitnehmer
Wie so häufig sieht der Gesetzgeber abweichend von der allgemeinen Kündigungsfrist für Arbeitnehmer Ausnahmen und Sonderregelungen vor. So beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in der Probezeit in der Regel zwei Wochen. Grundsätzlich darf die Probezeit höchsten eine Dauer von sechs Monaten haben.
Darüber hinaus kann eine kürzere Kündigungsfrist für Arbeiter vereinbart werden, wenn diese vorübergehend als Aushilfe eingestellt sind. Eine Beschäftigung gilt als vorübergehend, wenn sie nicht länger als drei Monate dauert.
Außerdem gelten bei der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer folgende weitere gesetzliche Sonderregelungen:
- Gemäß § 86 SGB IX darf die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit einer Behinderung vier Wochen nicht unterschreiten.
- Während die Kündigungsfrist in der Probezeit für normale Arbeitnehmer zwei Wochen beträgt, müssen sich Auszubildende laut § 22 BBG an keiner Kündigungsfrist halten.
- Laut § 113 InsO beträgt die Kündigungsfrist für Insolvenzverwalter drei Monate zum Monatsende, sofern nicht eine kürzere Frist vereinbart ist.
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer ohne Arbeitsvertrag
Bei einem Arbeitsverhältnis ohne schriftlichen Arbeitsvertrag gilt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, die im BGB festgelegt ist. Das Gesetz regelt außerdem den Urlaubsanspruch, die Arbeitszeit, Anspruch auf branchenüblichen Lohn, Pausenzeiten und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer ohne Arbeitsvertrag beträgt dementsprechend vier Wochen und das Arbeitsverhältnis kann zum Fünfzehnten bzw. Monatsende gekündigt werden.
Obwohl kein Arbeitsvertrag existiert, bedarf die Kündigung der Schriftform, denn ohne ein Kündigungsschreiben ist sie nicht wirksam.
Grundsätzlich gilt bei der Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedliche Fristen haben.
Marion meint
9. Januar 2024 at 21:23
Hallo,
ich möchte Mitte oder Ende Februar aus dem Betrieb ausscheiden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Ich bin seit 10 Jahren in dem Betrieb. Bis wann muss die Kündigung eingehen und schreibe ich es dann so zb…..hiermit kündige ich zum 15.02. 2024 oder zum 29.02.2024…? Oder soll ich lieber schreiben zum nächstmöglichen Termin?
Danke
Anke meint
6. Juli 2023 at 20:59
Hallo, gibt es so etwas wie eine Quartals- gebundene Kündigungsfrist .
Ich habe am 4.juli meine Kündigung eingereicht und soll noch bis einschließlich Dezember arbeiten .
Der Grund ist dass man bei der bremisch evangelischen Kirche bis zum Ende eines Quartal ’s kündigen soll und dann zählt erst die 3monatige Kündigungsfrist.
Insgesamt war ich 5 Jahre bei meinem Träger beschäftigt.
Ist das rechtlich zulässig ?
A.U. meint
6. Juli 2023 at 20:58
Hallo, gibt es so etwas wie eine Quartals- gebundene Kündigungsfrist .
Ich habe am 4.juli meine Kündigung eingereicht und soll noch bis einschließlich Dezember arbeiten .
Der Grund ist dass man bei der bremisch evangelischen Kirche bis zum Ende eines Quartal ’s kündigen soll und dann zählt erst die 3monatige Kündigungsfrist.
Insgesamt war ich 5 Jahre bei meinem Träger beschäftigt.
Ist das rechtlich zulässig ?
H. H. meint
22. Juli 2023 at 13:51
Hallo Frau U.,
ich bin zwar kein Anwalt oder sonstiger Rechtsberater aber ich habe die gleiche Klausel in meinem Arbeitsvertrag „Außerhalb der in § 1 Ziffer 3 genannten Probezeit ist das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende ordentlich kündbar.“
Die Klausel ist m.E. rechtens und bedeutet, dass Sie tatsächlich bis zum 31.12. angestellt bleiben.
Hätten Sie im 2. Quartal (also vor dem 30.06.) gekündigt hätten Sie zum 30.09. ausscheiden können. In meinem Fall heißt das, dass ich mit der Kündigung bis zum 30.09. warten kann um zum Jahreswechsel auch einen Arbeitgeberwechsel vorzunehmen (und nebenbei für meinen Arbeitgeber seine „Reaktionszeit“ auf 3 Monate verkürze).
Viele Grüße
H. H.