Kurz & knapp: Kündigungsfrist verkürzen
Im Regelfall müssen die festgelegten Fristen eingehalten werden. In einigen Fällen können Sie jedoch auch schon früher das Arbeitsverhältnis beenden – beispielsweise mit einer fristlosen Kündigung.
Sie können entweder eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen oder eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Letzteres ist jedoch nur in bestimmten Fällen möglich.
Ja, Sie können dies mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Finden Sie gemeinsam eine Einigung, wird in der Regel ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt.
In der Probezeit gilt laut gesetzlichen Vorgaben bereits eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Inhalt
Wie lang ist die Kündigungsfrist eigentlich?
Arbeitnehmer werden in Deutschland durch viele gesetzliche Vorgaben und Regeln geschützt. Dazu gehört es, dass sie in der Regel nicht einfach von heute auf morgen ihren Arbeitsplatz verlieren können, wenn der Arbeitgeber dies so wünscht. Doch auch Arbeitgeber sind auf eine gewisse Planbarkeit angewiesen.
Dafür sorgen Kündigungsfristen. Zwischen Kündigung und tatsächlichem Arbeitsende muss erst eine bestimmte Zeitspanne vergehen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Sie gilt, wenn keine anderslautenden Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und -nehmer getroffen wurden. Doch in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen etc. werden in der Regel längere Fristen vereinbart.
Für die Kündigung durch den Arbeitgeber gelten wiederum andere gesetzliche Regeln. Hier hängt die Dauer der Frist davon ab, wie lange der Arbeitnehmer beschäftigt war. Sie reicht von einem Monat bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zu zwei Jahren bis zu sieben Monaten, wenn der Arbeitnehmer 20 Jahre oder länger beschäftigt war.
Ist es möglich, die Kündigungsfrist zu kürzen?
Nun können aber verschiedene Gründe dafür sorgen, dass Arbeitnehmer schon früher aus dem Arbeitsverhältnis entlassen werden möchten. Ist es möglich, die Kündigungsfrist zu verkürzen wegen einem neuen Job oder weil sich die Person zeitnah selbstständig machen möchte?
Grundsätzlich gilt, dass sich Arbeitnehmer an die für sie geltenden Kündigungsfristen halten müssen. Nur in bestimmten Fällen ist eine Kündigung mit verkürzter Kündigungsfrist möglich. Welche Optionen dabei bestehen, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
Wie kann man die Kündigungsfrist verkürzen?
Wie kann ich meine Kündigungsfrist verkürzen? Sie haben zwei Optionen:
- eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, meist in Form eines Aufhebungsvertrags, oder
- eine außerordentliche Kündigung.
Mit einem Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist verkürzen
Die Kündigungsfrist kann der Arbeitnehmer verkürzen, wenn er mit seinem Arbeitgeber eine einvernehmliche Vereinbarung trifft – also im Rahmen einer offenen Konversation eine Einigung gefunden wird, mit der beide Seiten einverstanden und zufrieden sind.
In der Regel wird dazu ein sogenannter Aufhebungsvertrag geschlossen. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung darüber, dass das bestehende Arbeitsverhältnis beendet wird. Die Einzelheiten werden individuell festgelegt – wie zum Beispiel
- eine verkürzte Kündigungsfrist,
- eine Abfindung,
- eine Freistellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
- die Ausstellung eines guten Arbeitszeugnisses oder
- der Umgang mit bestehenden Urlaubstagen oder Überstunden.
Dabei ist zu beachten, dass ein Aufhebungsvertrag zwingend der Schriftform bedarf. Bevor Sie diesen als Arbeitnehmer unterzeichnen, sollten Sie ihn außerdem von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. So können Sie sicherstellen, dass keine Klauseln aufgenommen werden, die Sie benachteiligen.
Beachten Sie: Ein Aufhebungsvertrag kann zwar dabei helfen, die gesetzliche, oder im Tarif- bzw. Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist zu verkürzen, allerdings hat dieser auch einige Nachteile. Dazu gehört es, dass ein Aufhebungsvertrag mit vereinbarter Verkürzung der Kündigungsfrist das Arbeitslosengeld beeinflusst. In der Regel führt die Vereinbarung nämlich dazu, dass eine Sperrzeit festgesetzt wird, innerhalb derer Sie keine Leistungen erhalten.
Kündigungsfrist einvernehmlich verkürzen: Muster zum kostenlosen Download
Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber gesprochen, ihm erklärt, warum Sie früher das Unternehmen verlassen wollen und eine einvernehmliche Lösung gefunden? Dann müssen Sie unter Umständen – wenn es keinen Aufhebungsvertrag gibt – im Anschluss ein Kündigungsschreiben mit Bitte um Verkürzung der Kündigungsfrist aufsetzen.
Möchten Sie die Kündigungsfrist so verkürzen, zeigt unsere Vorlage, wie ein solches Schreiben aussehen kann. Beachten Sie jedoch, dass dieses Muster lediglich zur Veranschaulichung dient. Sie sollten es nicht ungeprüft übernehmen. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Fehler.
Arbeitnehmer
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Arbeitgeber
Name des Ansprechpartners
XYZ-Straße 1
12345 Musterstadt
Musterstadt, den [Datum]
Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Bitte um Verkürzung der Kündigungsfrist
Sehr geehrte/r Frau/Herr xyz,
wie ich bereits im persönlichen Gespräch erörtert habe, bitte ich hiermit um die Aufhebung meines Arbeitsvertrags zum xx.yy.zzzz.
Meine mir noch zur Verfügung stehenden x Resturlaubstage werde ich vom xx.yy.zzzz bis zum xx.yy.zzzz nehmen.
Sollten Sie meiner Bitte nicht nachkommen, kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgerecht und ordentlich zum xx.yy.zzzz. Die noch offenen x Resturlaubstage werde ich in diesem Fall vom xx.yy.zzzz bis zum xx.yy.zzzz nehmen.
Ich bitte Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses sowie eine schriftliche Bestätigung zum Erhalt der vorliegenden Kündigung.
Bitte lassen Sie mir bis zum xx.yy.zzzz eine schriftliche Bestätigung darüber, dass Sie dem Aufhebungsvertrag zustimmen, zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
–––––––––––––––––––––––
Datum/Unterschrift
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Verkürzung der Kündigungsfrist durch außerordentliche Kündigung
Ist es möglich, die Kündigungsfrist zu verkürzen ohne Aufhebungsvertrag? Ja, auch das ist möglich, jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen. Dazu ist eine außerordentliche Kündigung nötig.
Haben Sie diese ausgesprochen, wird das Arbeitsverhältnis in der Regel mit sofortiger Wirkung beendet. Allerdings lässt sich die Kündigungsfrist so nur verkürzen, wenn die Arbeit dem Arbeitnehmer aus wichtigen Gründen nicht mehr zuzumuten ist.
Dazu kann es unter anderem kommen, wenn
- der Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt,
- es zu groben Verletzungen des Arbeitsschutzes kam,
- der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sexuell belästigt oder
- er wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts oder seiner Sexualität diskriminiert wurde.
Bevor Sie sich für eine außerordentliche Kündigung entscheiden, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Dieser kann prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt werden.
Kann auch der Arbeitgeber die Kündigungsfrist verkürzen?
Nicht nur der Arbeitnehmer kann die Kündigungsfrist verkürzen. Auch Arbeitgeber können in bestimmten Fällen eine Kündigungsfristverkürzung vornehmen. Doch wann ist das genau möglich?
So kann auch der Arbeitgeber selbst einen Aufhebungsvertrag, um die Kündigungsfrist zu verkürzen, vorschlagen. Der Arbeitnehmer ist jedoch nicht dazu verpflichtet, dem zuzustimmen. Es muss sich dabei um eine einvernehmliche Lösung handeln.
Eine weitere Option besteht in einer außerordentlichen Kündigung. Auch hierbei muss die festgelegte Kündigungsfrist nicht vom Arbeitgeber eingehalten werden. Dieses Vorgehen ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Dazu gehört es, dass unbedingt ein gravierender Kündigungsgrund vorliegen muss. Dem Arbeitgeber darf es nicht mehr zuzumuten sein, die Kündigungsfrist abzuwarten. Dazu zählen unter anderem die folgenden Gründe:
- Diebstahl
- Sexuelle Belästigung
- Mobbing
- Geschäftsschädigende Aussagen
- Arbeitsverweigerung
Mit der außerordentlichen Kündigung können Arbeitgeber also die gesetzliche Kündigungsfrist verkürzen, aber hierbei sind wichtige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Werden diese nicht eingehalten, ist die Kündigung nicht wirksam.
Kann ein Arbeitgeber die Kündigungsfrist verkürzen wegen Krankheit des Arbeitnehmers? Nein, auch in einem solchen Fall ist er an die gesetzlichen Regeln gebunden.
Verkürzte Kündigungsfrist: Gewisse Sonderfälle im Überblick
Es gibt noch einige besondere Fälle, die im Hinblick auf das Thema kürzere Kündigungsfrist von Belang sind. Auf diese gehen wir im Folgenden näher ein.
Verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit
Wenn ein Arbeitnehmer eine neue Beschäftigung aufnimmt, wird häufig zunächst eine bis zu sechs Monate lange Probezeit festgelegt. In diesem Zeitraum hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, herauszufinden, ob ihm Unternehmen und Tätigkeiten tatsächlich zusagen.
Gleichermaßen kann der Arbeitgeber prüfen, ob der Arbeitnehmer tatsächlich ins Team passt und seine Arbeit den Erwartungen entspricht. Das Gesetz gibt beiden Seiten das Recht, das Arbeitsverhältnis schnell und unkompliziert aufzulösen, falls es zu Unstimmigkeiten oder Unzufriedenheiten kommen sollte.
Dabei müssen Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber die Kündigungsfrist in der Probezeit nicht extra verkürzen. Vielmehr ist gesetzlich bereits eine kürzere Frist von zwei Wochen vorgesehen. Es muss des Weiteren kein Kündigungsgrund angegeben werden.
Eine verkürzte Kündigungsfrist kommt in der Probezeit jedoch nicht in Frage, wenn es sich bei der betreffenden Person um eine Schwangere handelt. Auch hier greifen die Regeln des Mutterschutzgesetzes, die einen besonderen Kündigungsschutz vorsehen.
Im Tarifvertrag festgelegte Kündigungsfrist: Ist das Verkürzen möglich?
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag, der zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften abgeschlossen wird. Darin wird unter anderem festgehalten, wie viel Urlaubstage die Arbeitnehmer erhalten und welche Sonderzahlungen es gibt.
Auch die Kündigungsfristen werden hier festgehalten. Kann sich beispielsweise die im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) festgelegte Kündigungsfrist verkürzen lassen? Hier gelten die gleichen Regeln wie für reguläre Arbeitsverträge auch. Das bedeutet, dass entweder eine außerordentliche Kündigung in Frage kommt oder aber die einvernehmliche Einigung mit dem Arbeitgeber.
Auch Personen, die nach einem Tarifvertrag angestellt sind, können mit ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. So können Sie etwa die in den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) festgelegte Kündigungsfrist verkürzen.
Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag verkürzen: Was tun bei betriebsbedingter Kündigung?
Eine betriebsbedingte Kündigung droht, wenn betriebliche Gründe dafür sorgen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr weiter beschäftigen kann. Dazu kann es etwa kommen, wenn ein Unternehmen umstrukturiert wird oder die Insolvenz durchläuft.
Grundsätzlich sind hierbei die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen zu beachten, wenn der Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung erhält. Die Kündigungsfrist zu verkürzen ist hierbei möglich, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet.
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