Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, haben Sie in der Regel zwei Optionen: Sie akzeptieren die Beendigung der Zusammenarbeit oder Sie erheben eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Haben Sie Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung oder ist diese sogar offensichtlich unwirksam, sollten Sie sich für Letzteres entscheiden.
Kurz & knapp: Kündigungsschutzklage
Vorrangig zielt eine Kündigungsschutzklage darauf ab, den Arbeitsplatz des Betroffenen zu erhalten. Wird die Kündigung als unwirksam angesehen, besteht das Arbeitsverhältnis wie gewohnt fort. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch auch einem Vergleich zustimmen, wobei das Arbeitsverhältnis beendet wird und der jeweilige Mitarbeiter stattdessen eine Abfindung erhält.
Informationen zum Ablauf einer Kündigungsschutzklage finden Sie hier.
Welche Kosten Kündigungsschutzklagen verursachen, kann pauschal nicht gesagt werden. Allgemein setzt sich der Gesamtbetrag aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen, die sich wiederum nach dem Streitwert richten. Dieser beläuft sich in der Regel auf die Höhe von drei Bruttomonatsgehältern. Ein Anwalt kann Sie über die Kosten informieren, die in Ihrem individuellen Fall zu erwarten sind, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage anstreben.
Die Kündigungsschutzklage zielt auf eine Weiterbeschäftigung ab, dazu sollten Sie bereit sein. Oftmals lassen sich Arbeitgeber aber bereits mit Androhen bzw. Einreichen der Klage auf Verhandlungen bzgl. einer Abfindung ein. CONNY übernimmt das gerne für Sie.
Inhalt
Spezifische Informationen zur Kündigungsschutzklage:
In Deutschland sind Arbeitnehmer durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Das Gesetz gilt immer dann, wenn mehr als zehn Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind (§ 23 KSchG) und der betroffene Arbeitnehmer seit mehr als sechs Monaten ohne Unterbrechung dort angestellt ist (§ 1 KSchG).
Im Ratgeber finden Sie Informationen dazu, wann eine Kündigung vonseiten des Arbeitgebers überhaupt als unwirksam angesehen wird, welches Ziel eine Kündigungsschutzklage verfolgt und welche Fristen einzuhalten sind. Weiterhin erklären wir, wie Kündigungsschutzklagen ablaufen, ob Sie dafür einen Anwalt benötigen und mit welchen Kosten in etwa zu rechnen ist.
Wann gilt eine Kündigung durch den Arbeitgeber als unwirksam?
Es existieren mehrere Situationen, in denen sich Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung durch den Arbeitgeber ergeben können. Zum Teil ist die Unwirksamkeit einer Entlassung sogar offensichtlich. Über das Einreichen einer Kündigungsschutzklage sollten Sie mitunter bei Vorliegen folgender Szenarien nachdenken:
- Ihr Arbeitgeber hat Ihnen aufgrund eines schweren Verstoßes gegen die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Pflichten fristlos gekündigt. Dieser Pflichtverstoß hat so allerdings gar nicht stattgefunden.
- Sie haben eine ordentliche krankheitsbedingte Kündigung erhalten, obwohl Sie in den vergangenen Jahren nur etwas über sechs Wochen pro Jahr krank waren.
- Obwohl § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eindeutig besagt, dass eine Kündigung nur dann wirksam ist, wenn sie schriftlich erfolgt, hat Ihr Arbeitgeber Ihnen in mündlicher Form gekündigt.
- Ihr Chef hat Ihnen gegenüber eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen. Jüngere Mitarbeiter, die noch nicht so lange im Unternehmen beschäftigt sind wie Sie und zudem derselben Tätigkeit nachgehen, wurden jedoch nicht entlassen.
- Ihnen wurde trotz vorliegender Schwangerschaft und damit entgegen des in § 17 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) definierten Kündigungsverbotes gekündigt.
Befinden Sie sich in einer der vorliegenden oder einer ähnlichen Lage, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren und sich beraten lassen, bevor Sie die Kündigung einfach so hinnehmen. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass diese nicht rechtens war und Sie dennoch zu Ihrem Recht kommen können, indem Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Welches Ziel verfolgen Kündigungsschutzklagen?
Grundsätzlich geht es bei einer Kündigungsschutzklage darum, den Erhalt des Arbeitsplatzes zu erreichen. Wird zu Ihren Gunsten entschieden, sprich der Arbeitgeber verliert die Kündigungsschutzklage, gilt die ursprünglich ausgesprochene Kündigung als unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht wie gewohnt fort.
Der betroffene Arbeitnehmer muss dann nicht nur weiterhin beschäftigt und entsprechend entlohnt werden: Gegebenenfalls ist der Arbeitgeber in einem solchen Fall zusätzlich dazu verpflichtet, eine Gehaltsnachzahlung nach der erfolgreichen Kündigungsschutzklage vorzunehmen, die den zurückliegenden Zeitraum abdeckt.
Wichtig: Bei einem Kündigungsschutzprozess soll festgestellt werden, ob das Arbeitsverhältnis durch die ergangene Kündigung wirksam beendet wurde oder weiterhin Bestand hat. Reichen Sie erst gar keine Kündigungsklage ein, gilt die Kündigung automatisch als wirksam, selbst wenn sie aus objektiver Sicht nicht gerechtfertigt war! Das Gleiche geschieht, wenn Sie die entsprechende Frist versäumen, in der die Klage erhoben werden muss.
Kündigungsschutzklage: Welche Frist ist maßgeblich?
Streben Sie eine Kündigungsschutzklage an, haben Sie für diesen Schritt nicht unbegrenzt Zeit. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein. Von dieser Regelung gibt es normalerweise nur zwei Ausnahmen:
- Es bedarf der Zustimmung einer Behörde für die Kündigung. In diesem Fall läuft die Frist erst dann, wenn dem Arbeitnehmer die behördliche Entscheidung mitgeteilt wurde.
- Es handelte sich um eine mündliche Kündigung. Hier kann der Beschäftigte auch nach der Klagefrist noch eine Kündigungsschutzklage erheben.
Wird die Frist für die Kündigungsschutzklage nicht eingehalten, kann dies fatale Folgen für den betroffenen Arbeitnehmer haben. Gemäß § 7 KSchG zufolge wird die Entlassung dann automatisch als wirksam erachtet! Übrigens: Sie können eine Kündigungsschutzklage mit oder ohne Anwalt einreichen. Doch auch wenn in dieser Angelegenheit vorerst kein Anwaltszwang herrscht, ist es nicht empfehlenswert, die Kündigungsklage auf eigene Faust durchzuboxen.
Das Kündigungsschutzrecht ist sehr komplex und es ist zu erwarten, dass die andere Partei sich anwaltlich vertreten lässt. Durch Erfahrung, Verhandlungsgeschick sowie das notwendige Knowhow kann ein Anwalt die Erfolgsquote bei Ihrer Kündigungsschutzklage durchaus erhöhen.
Welcher Ablauf bei einer Kündigungsschutzklage denkbar ist
In der Regel können sich Betroffene bei einer Kündigungsschutzklage auf folgenden Ablauf einstellen:
- Nachdem alle Anträge für die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht fristgerecht eingegangen sind, startet der Kündigungsschutzprozess.
- Es kommt zunächst einmal zu einer sogenannten Güteverhandlung, deren Ziel es ist, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.
- Bei diesem Punkt der Kündigungsschutzklage können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vergleich schließen. Dies gestaltet sich dann meist so, dass das Arbeitsverhältnis wirksam beendet wird, der betroffene Mitarbeiter dafür jedoch eine Abfindung erhält. Diese soll ihn für den Verlust seiner Arbeitsstelle entschädigen.
- Kommt keine Einigung zustande, verpflichtet das Gericht den Arbeitgeber dazu, innerhalb einer bestimmten Frist eine schriftliche und ausführliche Begründung für die ergangene Kündigung vorzulegen. Der Arbeitnehmer kann daraufhin seine Gründe für die Unwirksamkeit dieser vorbringen.
- Anschließend überprüft das Gericht die vorliegenden Kündigungsgründe. Die Beweislast liegt hierbei gänzlich beim Arbeitgeber.
- Danach findet der sogenannte Kammertermin statt. Es handelt sich dabei um eine ausführliche Verhandlung, durch die erneut eine Einigung herbeigeführt werden soll.
- Scheitert dieser Versuch abermals, fällt das Gericht ein Urteil.
Wird die Entlassung als unwirksam angesehen, kommt es zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach gewonnener Kündigungsschutzklage. Gibt das Gericht dem Arbeitgeber Recht, können Sie Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. Weiterhin können Sie die Kündigungsschutzklage jederzeit zurückziehen, wenn Sie Ihre Meinung geändert haben. Ob dies allerdings ratsam wäre, sollten Sie mit Ihrem Anwalt besprechen.
Mit welchen Kosten bei einer Kündigungsschutzklage zu rechnen ist
Allgemein setzt sich der zu erwartende Betrag aus den Gerichtskosten sowie den Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage zusammen. Deren Höhe ist wiederum abhängig vom sogenannten Streitwert, der sich im Regelfall auf drei Bruttomonatsgehälter beläuft. Es ist demzufolge nicht möglich, eine pauschale Aussage darüber zu treffen, wie hoch die Anwalts- bzw. die Gerichtskosten bei einer Kündigungsschutzklage ausfallen.
Je weniger Sie monatlich verdienen, desto geringer auch die Kosten bei einer solchen Klage. Verdienen Sie beispielsweise 2.000 Euro brutto im Monat, ergibt dies einen Streitwert von 6.000 Euro. Die Gesamtkosten bei einer Kündigungsschutzklage würden hier aus etwa 1.400 Euro bestehen, wenn ein Urteil ergangen ist. Bei einem erzielten Vergleich wären es in etwa 100 Euro mehr. Ihr Anwalt kann Sie entsprechend über die zu erwartenden Kosten informieren.
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