Kurz & knapp: Langzeitarbeitslos
Als Langzeitarbeitslose gelten Personen, die seit einem Jahr oder länger kein Arbeitsverhältnis haben, in dessen Rahmen sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Personen, die seit mindestens einem Jahr arbeitslos sind, können Bürgergeld beziehen. Darüber hinaus müssen ehemals Langzeitarbeitslose keinen Mindestlohn erhalten, wenn sie eine neue Beschäftigung antreten. Die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn greifen für ehemals Langzeitarbeitssuchende, nachdem das neue Arbeitsverhältnis sechs Monate bestanden hat.
Ja, es gibt verschiedene Reintegrationsprogramme, die finanzielle Zuschüsse für Langzeitarbeitslose bereitstellen, um ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. Ein Beispiel hierfür stellt das sogenannte Teilhabenchancengesetz dar; es sieht Geldzuschüsse für Arbeitgeber vor, die Langzeitarbeitslose einstellen, und umfasst verschiedene Betreuungsprogramme Weitere Informationen zu bestehenden Förderprogrammen erhalten Sie hier.
Inhalt
Langzeitarbeitslosigkeit: Eine Definition
Per Definition stellt Langzeitarbeitslosigkeit gemäß § 18 Absatz 1 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) stellt eine Form der Arbeitslosigkeit dar, bei der eine Person trotz aktiver Suche auf dem Arbeitsmarkt seit einem Jahr oder länger keine neue Beschäftigung findet und bei der Agentur für Arbeit oder den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) als arbeitslos gemeldet ist.
Die ständige Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland wird regelmäßig durch Berichte und Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamts oder durch verschiedene Forschungsinstitute erfasst und ausgewertet.
Laut Statista waren im Januar 2024 etwa 959.600 Menschen in Deutschland als langzeitarbeitslos gemeldet, was einen deutlichen Anstieg gegenüber den Vormonaten darstelle. Der Anteil Langzeitarbeitsloser an allen arbeitslosen Menschen lag bei ca. 34, 2 Prozent.
Was sind Gründe für Langzeitarbeitslosigkeit?
Strukturelle Veränderung auf dem Arbeitsmarkt, die zu einer Unverhältnismäßigkeit von Arbeitsnachfrage und Arbeitsangebot führen, können einen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit zur Folge haben. Derartige Entwicklungen ereignen sich beispielsweise durch den Abbau von Branchen und Industriezweigen, oder wenn die fachlichen Qualifikationen der Arbeitssuchenden den Anforderungen verfügbarer Stellen nicht (mehr) genügen bzw. diesen nicht (mehr) entsprechen.
Doch auch konjunkturelle Arbeitslosigkeit, die auftritt, wenn die Konjunktur abschwächt und Unternehmen Beschäftige entlassen, kann einen Anstieg der Langzeitarbeitssuchenden bedingen: Zwar stellt die konjunkturelle Arbeitslosigkeit in aller Regel ein kurz- oder mittelfristiges Problem dar, sie kann jedoch in einer Volkswirtschaft, die nur langsam wieder wächst, zu einem langfristigem Problem werden. Dergestalt können sogenannte Konjunkturarbeitslosen zu Langzeitarbeitslosen werden.
Darüber hinaus können ebenfalls individuelle Umstände (bspw. eine schwere chronische Krankheit oder längere Arbeitspausen wegen der Pflege von Familienangehörigen) sowie verschiedene Formen der Diskriminierung (bspw. Altersdiskriminierung und Rassismus) dazu führen, dass Personen langzeitarbeitslos werden.
Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit: Förderung durch das Teilhabechancengesetz
Die Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Personen in den Arbeitsmarkt wird mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit immer schwieriger. So ergab etwa eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die als IAB-Kurzbericht 12/2018 publiziert wurde, dass Langzeitarbeitslose während der Jobsuche besonders oft mit Vorurteilen konfrontiert werden und im Vergleich zu anderen Arbeitssuchenden deutlich seltener ein neues Arbeitsverhältnis finden.
Aus diesem Grund verfolgt die aktive Arbeitsmarktpolitik verschiedene Maßnahmen, um Personen, die langzeitarbeitslos sind, die Rückkehr in die Arbeitswelt zu erleichtern. Ein Beispiel hierfür ist das sogenannte Teilhabechancengesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.
Eine der zentralen Maßnahmen des Gesetzes stellt die Subvention von Arbeitsplätzen dar: Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose, die Bürgergeld beziehen, sozialversicherungspflichtig beschäftigen wollen, können nach dem Teilhabechancengesetz staatliche Lohnkostenzuschüsse beantragen, wodurch die anfallenden Lohnkosten entweder vollständig oder teilweise bezuschusst werden.
Arbeitgeber können die Zuschüsse beim örtlichen Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dort können sie sich zudem darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen sie die Zuschüsse beantragen können, und nach welche Kriterien (bspw. Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit oder Dauer des begonnenen Beschäftigungsverhältnisses) sich deren Höhe richtet.
Gut zu wissen: Ehemals Langzeitarbeitslose müssen in den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses keinen Mindestlohn erhalten; sie fallen innerhalb dieses Zeitraum unter die sogenannten Ausnahmen vom Mindestlohn. Die Vergütung nach dem gesetzlichen Mindestlohn erfolgt nach Ablauf der sechs Monate.
Darüber hinaus sieht das Teilhabechancengesetz ebenfalls verschiedene Fördermaßnahmen vor, die Langzeitarbeitslosen erweiterte Einstiegschancen zu Arbeitsplätzen bzw. Branchen eröffnen sollen, die diesen ansonsten verwehrt bleiben würden: Hierzu zählen berufliche Weitebildungs- und Qualifizierungsprogramme oder ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Coachings.
Gut zu wissen: Die Agentur für Arbeit ist dazu verpflichtet, Menschen, die langzeitarbeitslos sind, zu unterstützen und intensiv zu betreuen, indem sie Integrationspläne erstellt und Betroffenen Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und sozialen Integration durchführt.
Kommentar hinterlassen