Arbeitnehmer, die ihren Lebensunterhalt als Möbelpacker, Maurer oder Handwerker verdienen, sind mit dem Heben und Tragen von schweren Lasten am Arbeitsplatz bestens vertraut. Fast täglich setzen sie ihren Körper während der Arbeitszeit einer hohen Belastung aus.
Damit daraus keine Gefährdung oder gar dauerhafte Schäden resultieren, wurde im Jahr 1996 die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit“ (kurz Lastenhandhabungsverordnung bzw. LasthandhabV) erlassen.
Kurz & knapp: Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Die Lastenhandhabungsverordnung gilt für alle Beschäftigten, die im Zuge ihrer Arbeit schwere Lasten allein durch Muskelkraft tragen, heben oder bewegen müssen. Weitere Infos dazu gibt es hier.
Zwar setzt die Verordnung keine Grenzwerte fest, jedoch können solche mit der sogenannten “Leitmerkmalmethode” berechnet werden. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.
Dass die Vorschriften aus der LasthandhabV eingehalten und notfalls Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergriffen werden, ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Wo die Lastenhandhabungsverordnung Anwendung findet, ob beim manuellen Heben und Tragen von Lasten bestimmte Grenzwerte festgesetzt sind und welche Pflichten für Arbeitgeber aus der Verordnung hervorgehen, erklären wir im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Für wen gilt die Lastenhandhabungsverordnung?
Grundsätzlich kommen alle Arbeitnehmer und -geber mit der Lastenhandhabungsverordnung in Berührung, die am Arbeitsplatz manuell (also durch menschliche Körperkraft) schwere Lasten heben, tragen, bewegen, ziehen, schieben oder absetzen müssen. Dies besagt § 1 LasthandhabV.
Weiterhin werden die Lasten beschrieben, um die es geht:
Diese Verordnung gilt für die manuelle Handhabung von Lasten, die aufgrund ihrer Merkmale oder ungünstiger ergonomischer Bedingungen für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bringt.“
Sind Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, die gleiche Leistung wie vorher zu erbringen oder stehen gar kurz vor der Arbeitsunfähigkeit, so ist dies nur allzu oft in starken Rückenschmerzen begründet.
Lastenhandhabungsverordnung: Wozu ist der Arbeitgeber verpflichtet?
In der Regel fallen gemäß Lastenhandhabungsverordnung drei generelle Punkte in das Aufgabenfeld des Arbeitgebers:
- Gefährdungsbeurteilung (mithilfe des Anhangs der LasthandhabV und der sogenannten „Leitmerkmalmethode“)
- Berücksichtigung der körperlichen Belastbarkeit der Beschäftigten
- Unterweisung der Beschäftigten in regelmäßigen Abständen
Im Folgenden werden die verschiedenen Aufgabengebiete des Arbeitgebers gemäß LasthandhabV genauer beleuchtet.
Lastenhandhabungsverordnung: Berechnung der Grenzwerte mittels Leitmerkmalmethode
Wie auch in der Biostoffverordnung (BioStoffV) oder der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung (LärmVibrationsArbSchV) hat der Arbeitgeber die Pflicht, eine angemessene Gefährdungsbeurteilung in puncto Heben und Tragen durchzuführen oder diese Aufgabe einer kompetenten Person zu übergeben.
Anhand dieser kann schließlich erst entschieden werden, welche Maßnahmen gemäß Lastenhandhabungsverordnung zu ergreifen sind.
Oft wird diese Beurteilung mit der sogenannten „Leitmerkmalmethode“ vorgenommen, da die Verordnung selbst keine Grenzwerte definiert. Das Heben und Tragen am Arbeitsplatz wird dabei auf vier Merkmale hin untersucht:
- Wie häufig und wie lange sind die Beschäftigten einer bestimmten Belastung ausgesetzt?
- Wie schwer ist das Gewicht der zu bewegenden Lasten?
- In welcher Körperhaltung befinden sich die Beschäftigten, wenn sie ihrer Arbeit nachgehen?
- Unter welchen Bedingungen findet die Lastenhandhabung statt?
Der nächste Schritt in der Beurteilung von Lastenhandhabungen anhand von diesen Leitmerkmalen besteht darin, mittels der gewonnenen Einschätzungen einen sogenannten Grenz- oder Risikowert zu errechnen. Dies geschieht unter Zuhilfenahme einer relativ komplexen Formel, die unter anderem von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfohlen wird:
Summe x Zeitwichtung (Wie viel Zeit wird dafür benötigt?) = Punktwert
Praktisch sind Werte zwischen 2 und 80 möglich. Bis 25 bewegen sich diese noch im Normalbereich, wobei ab einem Wert von 50 von einem hohen Risiko ausgegangen werden kann.
Lasten heben am Arbeitsplatz anhand von körperlichen Gegebenheiten
Doch nicht nur die auszuübende Tätigkeit muss anhand der mit der Leitmerkmalmethode durchzuführenden Berechnung miteinbezogen werden. Auch die Belastbarkeit der jeweiligen Personen spielt eine Rolle, wenn eine möglicherweise vorliegende Gefährdung festgestellt werden soll. Dies ist normalerweise im Bereich zwischen 25 und 50 der Fall.
Wie viel darf beispielsweise eine Frau heben? Wird im Arbeitsrecht in Bezug auf die manuelle Lastenhandhabung überhaupt zwischen Mann und Frau oder verschiedenen Altersklassen unterschieden?
Bereits im Jahr 1981 kam zur Lastenhandhabungsverordnung die „Hettinger-Tabelle“ hinzu, in der sich Angaben dazu befinden, wer welche Lasten heben darf. Am Arbeitsplatz sollten demnach in Bezug auf die Lastenhandhabungsverordnung folgende Gewichte in Kombination mit Alter und Geschlecht gelten:
Gelegentliches Lasten-Heben am Arbeitsplatz:
Alter | Maximale Last für Frauen | Maximale Last für Männer |
---|---|---|
15 bis 18 Jahre | 15 kg | 35 kg |
19 bis 45 Jahre | 15 kg | 55 kg |
älter als 45 Jahre | 15 kg | 45 kg |
Häufiges Lasten-Heben am Arbeitsplatz:
Alter | Maximale Last für Frauen | Maximale Last für Männer |
---|---|---|
15 bis 18 Jahre | 10 kg | 20 kg |
19 bis 45 Jahre | 10 kg | 30 kg |
älter als 45 Jahre | 10 kg | 25 kg |
(Quelle: Kompendium „Arbeitsschutzrecht“ – 2007; Taeger / Rose; Verlag Hüthig Jehle Rehm GmbH; www.hjr-verlag.de)
Sobald diese Richtwerte überschritten werden, müssen an und für sich Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gemäß Arbeitsschutzgesetz eingeleitet werden. Eine genauere Beurteilung ermöglicht jedoch die Leitmerkmalmethode, da sie noch weitere Punkte wie die Dauer der Ausübung sowie die Körperhaltung miteinbezieht.
Unterweisung gemäß LasthandhabV: Heben und Tragen am Arbeitsplatz
Wie bereits erwähnt, zählt auch die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter zu den Aufgaben des Arbeitgebers laut Lastenhandhabungsverordnung.
In § 4 LasthandhabV heißt es dazu:
Bei der Unterweisung […] hat der Arbeitgeber insbesondere den Anhang und die körperliche Eignung der Beschäftigten zu berücksichtigen. Er hat den Beschäftigten, soweit dies möglich ist, genaue Angaben zu machen über die sachgemäße manuelle Handhabung von Lasten und über die Gefahren, denen die Beschäftigten insbesondere bei unsachgemäßer Ausführung der Tätigkeit ausgesetzt sind.“
Der Anhang der Lastenhandhabungsverordnung nimmt demnach eine wichtige Position ein. Dort befinden sich schließlich die Merkmale, bei deren Verwirklichung die Sicherheit oder Gesundheit von Arbeitnehmern in Gefahr ist. Folgende Aspekte müssen demnach beachtet werden:
- Beschaffenheit der zu tragenden Last (Gewicht, Form, Größe, etc.)
- Arbeitsaufgabe der Beschäftigten (Körperhaltung und -bewegung, Entfernung der Last, Kraftaufwand, Schutzausrüstung, etc.)
- Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung (Raum, Platz, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Beleuchtung, Bekleidung, etc.)
Reinhold meint
13. September 2024 at 18:50
Hallo
Ich bin 63 Jahre alt bin 166groß und wiege 70 Kilo. Mein, Orthopäde hat mir ein ,5 Kg Schein ausgestellt.Ich bewege am Tag 5-6 Tonnen. Der Arbeitgeber reagiert nicht darauf. Seit 2 Jahren
cobruh meint
18. Juli 2024 at 7:46
Die ganze Verordnung ist so schwammig, dass sie quasi nutzlos ist.
Vor allem müsste ich meiner Firma erst Ärger machen, bevor sich von den Behörden überhaupt jemand damit beschäftigt und dann bin ich meinen Job sowieso los.
Bei uns müssen wir dauerhaft 30-60kg (manchmal auch um die 100kg) einsammeln und damit auf Paletten Tetris spielen, während man kein Platz zum manövrieren hat, dabei über Paletten laufen muss (weil alles voll ist) und unter Zeitdruck steht.
Also schwere Lasten, dauerhaft/häufig pro Std., alleine, unter Zeitdruck, bei hoher Stolpergefahr…
top secret meint
17. Juli 2023 at 21:17
Ich kenne es nur so man darf am pro Arbeitstag maximal 1 Tonne heben! Aber ob das richtig ist? Mir kommt das schon sehr viel vor!
Jörg meint
19. März 2023 at 8:58
Mein Chef bestellte eine Tischplatte mit einem Gewicht von 400kg. Der Schreiner kam an unserem Bürogebäude alleine an und es war ihm trotz seiner guten körperlichen Voraussetzungen (30 Jahre, ca. 100kg, regelmäßige Erfahrung mit dem Tragen schwerer Lasten) unmöglich, die Platte allein an sein Ziel im ersten Stock zu bringen.
Mein Chef wies die männlichen Mitarbeiter (weitgehend untrainierte Büroangestellte) daher an, die Platte mit dem Schreiner zusammen aus dem Hof durch ein enges und steiles Treppenhaus in den ersten Stock und von dort in sein Büro zu bringen.
Die Platzverhältnisse im Treppenhaus ließen es nicht zu, dass mehr als 4 Männer an der Aufgabe mitarbeiten konnten. Irgendeine Art Trageausrüstung wie eine Sackkarre o. ä. war nicht vorhanden, so dass jeder rechnerisch 100kg tragen musste. Da die Situation spontan entstand war keine Zeit, die Mitarbeiter in das Tragen solcher Lasten einzuweisen.
War das in Ordnung?
Vincent meint
27. Mai 2023 at 11:46
Nein, und absolut verantwortungslos.
Clark meint
11. Juni 2022 at 16:21
Gibt es eigentlich einen medizinischen Hintergrund für die unterschiedlichen Hebegrenzen bei Mann und Frau? Wieso ist die Lastenhanhabungsverordnung nicht auf Statur und Körpergewicht ausgelegt?
Ein 40jähriger untrainierter Mann, 179cm, 60Kilogram kann doch nicht generell mehr zugemutet werden als bspw. einer 25jährigen trainierten Frau, 179, 75kg
Vincent meint
27. Mai 2023 at 11:53
Ja, das ist nicht realitätsnah, aber ist doch in gewisser Weise nützlich, da es Extremfälle abdeckt. Natürlich sind in aller Regel Frauen weniger körperlich belastbar als Männer, sie haben auch einen anderen Körperbau. Im Allgemeinen sind Frauen auch eher weniger trainiert als Männer, da sie andere Schwerpunktbereiche haben, insbesondere in der Kindererziehung als Hausfrau. Natürlich gibt es immer Ausnahmen, ich kenne Frauen aus dem Arbeitsleben, die weitaus mehr heben (können) als (gewisse) Männer und es auch täglich tun. Es ist eben nun einmal eine Sache der Gewöhnung und des Trainings. Wenn man also nur den ganzen Tag Büroarbeit macht, kann es sich natürlich auch beim Heben bemerkbar machen (und andersrum).
tomjones99 meint
8. März 2024 at 2:20
@clark
zitat
Ein 40jähriger untrainierter Mann, 179cm, 60Kilogram kann doch nicht generell mehr zugemutet werden als bspw. einer 25jährigen trainierten Frau, 179, 75kg
ende
ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser 40 Jährige Mann auch noch mit 60 mehr Kraft hat als diese Frau. Da solltest du dringendst mal die Muskelstruktur studieren.
Unabhängig davon:
Seit wann macht Gleichberechtigung Stopp bei der Biologie?
Wenn dann gleiches Recht für alle, also die Werte für die Männer nach unten anpassen.
Oder gibt es Vergleichbares für Frauen?!
Die werden ja irgendwas besser können – müssen die das auch mehr machen fürs gleiche Geld?!
Onur meint
29. Mai 2022 at 21:43
Hallo,
Ich arbeite in einer Firma wo ich 10kg Gehäuse aufs Band auf und abpacken muss. In 7,5std hebe ich fast 7500kg. Ich habe ständig Rückenschmerzen mit 35 Jahren. Kann ich mich da iwie befreien lassen?
daniel meint
6. Februar 2022 at 18:27
Hallo
in der firma wo ich arbeite da
packt man in einer schicht alleine 15 bis 20 Tonnen zu a 25Kg Einheiten und wenn man mal weniger macht dann ist das gelaber wieder groß 😀 dazu macht man noch andere Tätigkeiten, Produktionsbänder leer fahren aufräumarbeiten,
und das wird jeden tag gefordert.
Destruktivus meint
25. Januar 2022 at 16:38
Meine Frage bezieht sich auf festziehen von Schrauben bei Überkopfarbeiten.
Im meinem Fall müssen über Kopf Schrauben mit 150Nm befestigt werden, mind 96 Stk am Tag. Freihand mittels Drehmomentschlüssel.
Gibt es bei solchen Arbeiten auch Vorschriften, an die sich ein Arbeitgeber halten müsste, für Häufigkeit, Alter etc?
Marc meint
19. Januar 2022 at 19:30
Hallo ich arbeite in einem palettenhandel. Eine normale trockene Palette wiegt 22,5 Kilo. Wie bekommen aber zur Zeit Paletten die mir Wasser durchträngt sind und mit Sicherheit über 40 Kilo wiegen. Da ich sie täglich 8 Stunden reparieren muss ist meine Frage ob ich das ablehnen darf ? Ich repariere so ca 150 Paletten am Tag und alle sind so schwer.
Andreas meint
29. Oktober 2021 at 11:36
Bei Stellenausschreibungen soll / muss immer m/w/d angegeben werden. Wenn ich jedoch einen „div“ einstelle, welche Arbeitsschutzvorschriften gelten dann für die betreffende Person? Ich lese immer nur „Männer“ / „Frauen“.
So lange die Arbeitsschutzverordnungen nicht entsprechend angepasst sind, ist es doch hochriskant, eine DIV-Person einzustellen. Man steht bereits mit einem Bein im Knast.
M. meint
27. September 2021 at 20:02
Hallo Arbeitsrechte.de-Team,
ich bin eine 1,50 kleine, 56jahre alte Frau und arbeite seit 7 Jahren in einem Lager wo wir Ware für unsere Geschäfte vorbereiten.
Es gibt Abteilungen wo ich keine Rückenprobleme bekomme, bei anderen wo ich schwere Kisten bewegen muss schon, mein Arbeitgeber meint per gesetzt ist eine Traglast von 25 kg für Frauen rechtlich ok für ihn bin ich damit überall einsetzbar, trotz Attest von unserem Betriebsarzt der gesagt hat das ich nur in bestimmten Abteilungen eingesetzt werden darf und auf meine Körpergröße Rücksicht genommen werden muss, werde ich weiterhin mit oben genanntem Argument überall eingesetzt.
Betriebsrat ist mit eingebunden , gibt es noch weitere Möglichkeiten mich zu wären
Jürgen meint
21. Mai 2021 at 9:05
Hallo,
Ich muss im Moment auf der Arbeit Fehlproduzierte (25KG) Zementsäcke ins Silo einarbeiten, das heißt mit E-Ameise auf Höhe der Vorlage fahren, den Sack anheben und rüberheben und aufschneiden und hochheben zum entleeren. Über den Tag verteilt waren es in den letzten Tagen 15.000 Kg. Gibt es keine Tages Grenze die dies beschränkt ?
S meint
18. Mai 2021 at 21:24
Hallo Arbeitsrechte.de-Team,
wir haben heute einen Garderobenspiegel geliefert bekommen.
Das Gesamtgewicht lag bei 32 kg und die Maße bei (185x27x65)cm.
Meine Frau kam gerade zur Mittagspause nach Hause als das Paket geliefert wurde. Vor einer Zustellerin alleine, die das Paket ohne Hilfe meiner Frau gar nicht aus dem Lieferwagen bekommen hätte.
Im Wagen waren noch weitere große und schwere Pakete.
Auf die Frage meiner Frau, was sie denn getan hätte, wenn sie nicht zufällig da gewesen wäre, antwortete sie „es wieder mitgenommen; ich kann es einfach nicht tragen“. Und auf die Frage, ob sie dies denn nicht bei ihrer Firma angesprochen habe, wurde ihr gesagt, dass „sie sich nicht so haben solle“.
Ich finde solche Zustände völlig inakzeptabel und bin nicht bereit, so etwas zu tolerieren.
Bei wem kann ich mich offiziell über das Transportunternehmen beschweren und auf welcher gesetzlichen Grundlage ist dies möglich?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße –
S
max meint
15. April 2021 at 10:52
hallo
habe frage bitte
ich arbeite bei Verpackung,wobei das gewicht im durchschnitt ca.6 kg ist
wir müssen das gewicht 4x in die Hand nehmen
im durchschnitt verpacken wir ca 300 stk am tag
das heisst 300×6= 1800 KG x 4 =7200 KG am tag
wobei die belastung bei 2 x hoch ist,,weil es in die Maschine rein und raus gehoben werden muss..
ist das eigentlich noch Normal 7200 kg am tag.
diese berechnung ist auch von minimalsten eigentlich ist es mehr..
bitte um info
Horst W. meint
20. November 2020 at 18:10
Einen schönen guten Abend,
ich arbeite in einer Firme welche Getränke-, und Essenautomaten aufstellt. Diese wiegen zwischen 180 und 300 kg. häufiger kommt es vor (ca 3mal pro Woche) das ich mehrere Automaten in den ersten oder gar zweiten Stock liefern muss. Ich habe zwar einen elektrischen Treppensteiger, der die Automaten die einzelnen Treppen hinauf lupft, dennoch muss ich das Gleichgewicht halten und dies geht ganz schön in Rücken und Schultern. Diese Arbeit tätigen wir zu zweit, wobei der Kollege immer unterhalb des Automaten ist, um diesen an die nächste Treppe zu drücken, was meines Erachtens nicht erlaubt ist, sollte der Automat mal das Gleichgewicht verlieren und die Treppen hinunter fallen.
Gibt es hierzu irgendwelche Werte?
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Auskunft. Ich werde im April 2021 59 Jahre!!
C., Ina meint
13. November 2020 at 6:53
Hallo,
ich arbeite in der Pflege (Sozialstation) und habe täglich ein oder mehrere Einkäufe für unsere Klienten zu erledigen. Wie schwer dürfen eigentlich diese Einkäufe jeweils sein? Oft sind es mehr als 10kg.
Ich wäre Ihnen außerordentlich dankbar mir zu antworten. Vielen Dank!
XY meint
26. Januar 2021 at 16:03
Die Tragkraft eines Ziehwagens (Einkaufswagens, volksmündig Hackenporsche) stellt die ihre Grenzlast da. Beim Tragen des Einkaufes, könne sie diesen in mehrere Taschen teilen und durch eine optimale Gewichtsverteilung (50% links/ 50% rechts) in einer gesunden Körperhaltung mit pausieren anliefern.
Sie sollten der Frage nachgehen, ,,wie häufig sie diese Tätigkeit ausüben können?“
Verlangen Sie von der Sozialstation eine Einweisung. Lassen Sie sich ihre Anweisung und Einweisung schriftlich geben, damit im Fall von gesundheitlichen Schäden ihren Anspruch auf eine nichtgeminderte Rente aufgrund gesundheitlicher Schäden zur Last des Betriebes sichern. Es ist ihr gutes Recht.
jan B. meint
29. Oktober 2020 at 14:22
Muß man nach einer gewissen zeit (jahren) dIE LASTENHANDHABUNGSVERORDNUNG
ERNEUERNß Läuft diese nach einer gewissen Zeit ab?
XY meint
26. Januar 2021 at 15:57
Sie kann durch Ergänzungen oder EU-Normen erweitert werden. Ablaufen tut sie aber nicht. Der Gesetzgeber könnte sie streichen, aber das wird politisch kaum umsetzbar sein.
Sascha meint
7. August 2020 at 16:43
Hallo Zusammen,
leider bin ich bei meiner Recherche zu meinem Problem nicht fündig geworden.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Es stellt sich für mich folgendes Problem
Es wird bei uns erwartet das wir Ware in Gestelle stecken um diese weiter zu bearbeiten
Die Teile wiegen ca. 3 kg/Stück und es werden händisch 250 Teile pro Gestell montiert.
Nach meiner Rechnung habe ich dann pro Gestellmontage 750 kg bewegt. (geplante Arbeitszeit dafür ca. 30 Minuten).
Nach der Fertigungsprozess soll die Ware wieder abmontiert werden und ebenfalls händisch eingeräumt werden, dh. ich befördere wieder 750 kg.
Sprich mit einem Prozessablauf habe ich 1,5 Tonnen bewegt. Es wird erwartet das ich 6 Gestelle mindestens am Tag so bearbeite was nach meiner Rechnung 9 Tonnen ergibt.
Kann mir einer sagen ob dies Arbeitsrechtlich zulässig ist?
Gibt es dazu irgendwelche Grenzwerte ect. ?
Tanja meint
18. Februar 2020 at 12:27
Guten Tag,
ich bin 162cm / 48Kg, darf ich Gegenstände von 300Kg mehrmals am Tag über längere Strecken manuell bewegen?
XY meint
26. Januar 2021 at 16:15
Ich gehe aufgrund ihrer angegeben Daten bei Ihnen von einer weiblichen Person aus, die nicht mehr als 15kg tragen darf.
Wie sie ohne technisches Hilfsmittel 300kg befördern wollen, erschließt sich mir nicht.
Mit einer elektrischen Ameise als Hilfsmittelbeispiel dürfen sie dies auch mehrmals tun.
In diesem Fall wäre aber die Zuglast als Körperbelastung maßgebend. Wäre die Ameise (Ziehhubhilfe) nicht elektrisch, müsste sich die Belastung auf ihren individuellen Körper angepasst werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.