Arbeitnehmer, die ihren Lebensunterhalt als Möbelpacker, Maurer oder Handwerker verdienen, sind mit dem Heben und Tragen von schweren Lasten am Arbeitsplatz bestens vertraut. Fast täglich setzen sie ihren Körper während der Arbeitszeit einer hohen Belastung aus.
Damit daraus keine Gefährdung oder gar dauerhafte Schäden resultieren, wurde im Jahr 1996 die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit“ (kurz Lastenhandhabungsverordnung bzw. LasthandhabV) erlassen.
Kurz & knapp: Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Die Lastenhandhabungsverordnung gilt für alle Beschäftigten, die im Zuge ihrer Arbeit schwere Lasten allein durch Muskelkraft tragen, heben oder bewegen müssen. Weitere Infos dazu gibt es hier.
Zwar setzt die Verordnung keine Grenzwerte fest, jedoch können solche mit der sogenannten “Leitmerkmalmethode” berechnet werden. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.
Dass die Vorschriften aus der LasthandhabV eingehalten und notfalls Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergriffen werden, ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Wo die Lastenhandhabungsverordnung Anwendung findet, ob beim manuellen Heben und Tragen von Lasten bestimmte Grenzwerte festgesetzt sind und welche Pflichten für Arbeitgeber aus der Verordnung hervorgehen, erklären wir im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Für wen gilt die Lastenhandhabungsverordnung?
Grundsätzlich kommen alle Arbeitnehmer und -geber mit der Lastenhandhabungsverordnung in Berührung, die am Arbeitsplatz manuell (also durch menschliche Körperkraft) schwere Lasten heben, tragen, bewegen, ziehen, schieben oder absetzen müssen. Dies besagt § 1 LasthandhabV.
Weiterhin werden die Lasten beschrieben, um die es geht:
Diese Verordnung gilt für die manuelle Handhabung von Lasten, die aufgrund ihrer Merkmale oder ungünstiger ergonomischer Bedingungen für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bringt.“
Sind Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, die gleiche Leistung wie vorher zu erbringen oder stehen gar kurz vor der Arbeitsunfähigkeit, so ist dies nur allzu oft in starken Rückenschmerzen begründet.
Lastenhandhabungsverordnung: Wozu ist der Arbeitgeber verpflichtet?
In der Regel fallen gemäß Lastenhandhabungsverordnung drei generelle Punkte in das Aufgabenfeld des Arbeitgebers:
- Gefährdungsbeurteilung (mithilfe des Anhangs der LasthandhabV und der sogenannten „Leitmerkmalmethode“)
- Berücksichtigung der körperlichen Belastbarkeit der Beschäftigten
- Unterweisung der Beschäftigten in regelmäßigen Abständen
Im Folgenden werden die verschiedenen Aufgabengebiete des Arbeitgebers gemäß LasthandhabV genauer beleuchtet.
Lastenhandhabungsverordnung: Berechnung der Grenzwerte mittels Leitmerkmalmethode
Wie auch in der Biostoffverordnung (BioStoffV) oder der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung (LärmVibrationsArbSchV) hat der Arbeitgeber die Pflicht, eine angemessene Gefährdungsbeurteilung in puncto Heben und Tragen durchzuführen oder diese Aufgabe einer kompetenten Person zu übergeben.
Anhand dieser kann schließlich erst entschieden werden, welche Maßnahmen gemäß Lastenhandhabungsverordnung zu ergreifen sind.
Oft wird diese Beurteilung mit der sogenannten „Leitmerkmalmethode“ vorgenommen, da die Verordnung selbst keine Grenzwerte definiert. Das Heben und Tragen am Arbeitsplatz wird dabei auf vier Merkmale hin untersucht:
- Wie häufig und wie lange sind die Beschäftigten einer bestimmten Belastung ausgesetzt?
- Wie schwer ist das Gewicht der zu bewegenden Lasten?
- In welcher Körperhaltung befinden sich die Beschäftigten, wenn sie ihrer Arbeit nachgehen?
- Unter welchen Bedingungen findet die Lastenhandhabung statt?
Der nächste Schritt in der Beurteilung von Lastenhandhabungen anhand von diesen Leitmerkmalen besteht darin, mittels der gewonnenen Einschätzungen einen sogenannten Grenz- oder Risikowert zu errechnen. Dies geschieht unter Zuhilfenahme einer relativ komplexen Formel, die unter anderem von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfohlen wird:
Summe x Zeitwichtung (Wie viel Zeit wird dafür benötigt?) = Punktwert
Praktisch sind Werte zwischen 2 und 80 möglich. Bis 25 bewegen sich diese noch im Normalbereich, wobei ab einem Wert von 50 von einem hohen Risiko ausgegangen werden kann.
Lasten heben am Arbeitsplatz anhand von körperlichen Gegebenheiten
Doch nicht nur die auszuübende Tätigkeit muss anhand der mit der Leitmerkmalmethode durchzuführenden Berechnung miteinbezogen werden. Auch die Belastbarkeit der jeweiligen Personen spielt eine Rolle, wenn eine möglicherweise vorliegende Gefährdung festgestellt werden soll. Dies ist normalerweise im Bereich zwischen 25 und 50 der Fall.
Wie viel darf beispielsweise eine Frau heben? Wird im Arbeitsrecht in Bezug auf die manuelle Lastenhandhabung überhaupt zwischen Mann und Frau oder verschiedenen Altersklassen unterschieden?
Bereits im Jahr 1981 kam zur Lastenhandhabungsverordnung die „Hettinger-Tabelle“ hinzu, in der sich Angaben dazu befinden, wer welche Lasten heben darf. Am Arbeitsplatz sollten demnach in Bezug auf die Lastenhandhabungsverordnung folgende Gewichte in Kombination mit Alter und Geschlecht gelten:
Gelegentliches Lasten-Heben am Arbeitsplatz:
Alter | Maximale Last für Frauen | Maximale Last für Männer |
---|---|---|
15 bis 18 Jahre | 15 kg | 35 kg |
19 bis 45 Jahre | 15 kg | 55 kg |
älter als 45 Jahre | 15 kg | 45 kg |
Häufiges Lasten-Heben am Arbeitsplatz:
Alter | Maximale Last für Frauen | Maximale Last für Männer |
---|---|---|
15 bis 18 Jahre | 10 kg | 20 kg |
19 bis 45 Jahre | 10 kg | 30 kg |
älter als 45 Jahre | 10 kg | 25 kg |
(Quelle: Kompendium „Arbeitsschutzrecht“ – 2007; Taeger / Rose; Verlag Hüthig Jehle Rehm GmbH; www.hjr-verlag.de)
Sobald diese Richtwerte überschritten werden, müssen an und für sich Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gemäß Arbeitsschutzgesetz eingeleitet werden. Eine genauere Beurteilung ermöglicht jedoch die Leitmerkmalmethode, da sie noch weitere Punkte wie die Dauer der Ausübung sowie die Körperhaltung miteinbezieht.
Unterweisung gemäß LasthandhabV: Heben und Tragen am Arbeitsplatz
Wie bereits erwähnt, zählt auch die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter zu den Aufgaben des Arbeitgebers laut Lastenhandhabungsverordnung.
In § 4 LasthandhabV heißt es dazu:
Bei der Unterweisung […] hat der Arbeitgeber insbesondere den Anhang und die körperliche Eignung der Beschäftigten zu berücksichtigen. Er hat den Beschäftigten, soweit dies möglich ist, genaue Angaben zu machen über die sachgemäße manuelle Handhabung von Lasten und über die Gefahren, denen die Beschäftigten insbesondere bei unsachgemäßer Ausführung der Tätigkeit ausgesetzt sind.“
Der Anhang der Lastenhandhabungsverordnung nimmt demnach eine wichtige Position ein. Dort befinden sich schließlich die Merkmale, bei deren Verwirklichung die Sicherheit oder Gesundheit von Arbeitnehmern in Gefahr ist. Folgende Aspekte müssen demnach beachtet werden:
- Beschaffenheit der zu tragenden Last (Gewicht, Form, Größe, etc.)
- Arbeitsaufgabe der Beschäftigten (Körperhaltung und -bewegung, Entfernung der Last, Kraftaufwand, Schutzausrüstung, etc.)
- Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung (Raum, Platz, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Beleuchtung, Bekleidung, etc.)
Martin meint
18. Januar 2020 at 18:41
Hallo
Wie sieht die Kommissionierung aus? Arbeit in einem Lager. Gewicht von 0,1 kg bis 17 kg. Arbeitszeit 4 oder 7,5 Stunden. Frauen im Alter von 18 bis 65 Jahren. Irgendwelche Grenzen?
XY meint
26. Januar 2021 at 16:24
Es hat eine Anweisung über die richtige Körperhaltung beim Heben und Ablegen zu erfolgen.
Das Gewicht darf 15kg nicht überschreiten für Alter unter 45 Jahren. Ein Frau über 45 Jahren darf nicht über 10kg heben. Schwangere sind gänzlich ausgenommen (0,1KG ebenfalls unzulässig bei regelmäßiger Wiederholung).
Bitte beachten Sie auch das richtige Schuhwerk für die Kommissionierung. Sie dürfen ein zweites Schuhpaar zum Wechsel anfordern.
Beachten Sie unter Corona auch den Sicherheitsabstand. Ihr Betrieb sollte Abstandzonen von 2 Metern einzeichnen, damit ihre Gesundheit nicht durch andere mögliche Spreader übertragen wird.
Tragen sie Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe bei der Kommissionierung.
Wenn ihr Blutdruck zum Beispiel steigt und ihnen leicht unbehagen wird, dürfen sie eine kurze Pause einlegen, die zur sicheren Ausführung ihrer Arbeit beiträgt.
Lukas meint
18. Oktober 2019 at 21:49
Auf der arbeit muss ich immer schwere kisten aus einem regel heben und dabei auf einer leiter stehen, ist das heben und tragen schwerer lasten bei stehen auf einer Leiter erlaubt?
XY meint
26. Januar 2021 at 16:28
Nur wenn die Leiter fixiert ist und man technisch die zu bewegenden Kisten nicht anders bewegen kann, dürfen sie die Arbeit durchführen.
Eine bewegliche Leiter ohne Antirutschvorkehrung ist verboten. Der Arbeitsboden darf auch nicht feucht sein.
Bitte beachten Sie das maximal Gewicht das sie nach Lasthandhabung bewegen dürfen und die Traglast der Leiter. Wird eins der beiden überschritten, dann dürfen sie das nicht. SAFETY FIRST!
Angelika meint
13. Oktober 2019 at 18:01
Hallo,
bei Neueinstellung als Sicherheitskraft in der britischen Kaserne in Paderborn soll in Zukunft ein Fitnessprogramm eingeführt werden, wo man u. A. einen Körper/Gegenstand, 55 kg, 30 sek tragen/ziehen/schleppen soll, egal ob Frau/Mann, Alter. Wenn man den Fitnesstest beim 2ten Mal nicht besteht, soll wohl die Kündigung erfolgen.
Ist das überhaupt zulässig, so ein hohes Gewicht/Kündigung?
Silber meint
21. Januar 2020 at 14:40
Meine persönliche Meinung:
Ich halte diesen Test, der ja quasi ein Eignungstest darstellt, für absolut fair und gerechtfertigt. Erstens er gibt unabhängig vom Geschlecht im Sinne der Gleichstellung jedem die Chance sich zu qualifizieren und zweitens als -Gegenfrage zum Nachdenken – in Berufen, in denen gewisse geistige, psychische gefordert werden gibt es derlei Tests – genannt Einstellungstest – seit Ewigkeiten und niemand steht da und beschwert sich, dass man nicht eingestellt oder gekündigt wird, wenn man diesen nicht besteht. Wieso ist das bei einem Test auf körperliche Eigenschaft unangebracht?
XY meint
26. Januar 2021 at 16:31
Ja das ist zulässig, wenn der Test für die Sicherheit des Arbeitsplatzes relevant ist.
In diesem Fall sollen sie in einem Notfall in einer Kaserne eine Person von der Gefahrenquelle entfernen können. Unter diesem Hintergrund ist das angemessen.
Renate meint
5. September 2019 at 13:41
Hallo.
Warum gibt es keine Obergrenze an zu bewegendem Gewicht ? Außerdem möchte nicht jeder seinem Chef mit einem Anwalt kommen wenn man einfach nur wissen möchte wo die erbrachte Leistung einzuordnen ist. Ich bin Pferdepflegerin und bewege im Winter mindestens 2000 bis 2500 kg am Tag, eher mehr. Ich habe das auch schon 4 Wochen durchgehend ohne einen freien Tag bei Schnee und Eis (Offenställe) gemacht, kann mir aber nicht im Ansatz vorstellen dass das zulässig ist. Mit dem vorhandenen Leitfaden ist dem aber nicht beizukommen.
Patricia meint
6. August 2019 at 5:16
Hallo,
Ich habe einen Vertrag als Nachtwache auf 450 € Basis der leichte Reinigungstätigkeiten beinhaltet, Geräte putzen, 9 Std die Nacht. Nun wird von mir erwartet, dass ich auch noch Gewichte wegräumen und absortiere (Fitnessstudio), ich räume schon nur die Gewichte bis 15 kg und komme dennoch auf 1200 bis 1700 kg. Kann der Arbeitgeber das überhaupt von mir erwarten, oder muss das vertraglich ausgehandelt werden?
Ronny meint
20. Juni 2019 at 18:56
Hallo ich arbeite als Kraftfahrer und wollte nur mal wissen ob es eine höst Grenze gibt an Gewicht was ich mit einem Hubwagen ziehen darf da es nicht selten der Fall ist das ich eine Palette mit 700 bis 1400 kg bewegen muss
XY meint
26. Januar 2021 at 16:38
Das hängt mit ihrem Körperbau und der Muskelaufbau in einem Index im Verhältnis oder nicht?
Sie müssen 80% der Bewegungsenergie aus dem Stand aufbringen können, ansonsten sollte der Hubwagen elektrisch sein. Ich empfehle eine elektrische Ameise, dann ist das erlaubt.
Bitte denken Sie an ihre Ausbildung als Kraftfahrer. Wenn Sie nicht 80% der Bewegungslast zu ihrem Fahrerhaus hin abgesichert haben, dann könnten Sie sich genauso unter ihrer Last aus dem Laderaum verletzen.
Ingo meint
19. März 2019 at 9:40
Hallo, bei uns in der Brauerei wurden die 50 Liter Fässer reduziert bzw. Sie sollten abgeschafft werden. Als Vorbild galten immer die Italienischen Kollegen und Kolleginnen, laut einer EU Verordnung darf man nur noch 25 Kg heben. Können Sie mir sagen wie diese Verordnung heißt?
Leider sind bei uns 50 Liter Fässer wieder im Angebot. 50 Liter plus 12.50kg dann sind wir schon bei 62.50kg!!! Wie kann man dagegen vorgehen?
Andree V. meint
23. Februar 2019 at 10:27
9504 Kg am Tag heben (Verpackung) , ist das zulässig ? Die Arbeitszeit beträgt 7,45 Stunden,
gibt es diesbezüglich genauere Angaben die man einsehen kann ?
Lisa meint
31. Oktober 2018 at 7:27
Hallo, ich bin 17 Jahre alt und habe schon Rückenprobleme gerade mach ich ein Praktikum beim Krankentransport und muss am Tag 4-5 Leute die zwischen 90 & 150 Kilo wiegen mit einem Tragestuhl die Stockwerke runter tragen meine Frage ist darf ich das überhaupt mein Arbeitgeber sagt ich muss das machen
Hermann meint
22. Juni 2019 at 17:02
Habe auf bei meinen Job als Beifahrer im Krankenfahrdienst ein Problem.
Also ich muss einen Fahrgast drei mal die Woche mit einen Tragestuhl in
die erste Etage runter und nach der Dialyse wieder hochtragen. Der Fahrgast
wiegt inklusive Tragestuhl knapp über 150kilo.Habe mich durch die Lastenhandhabungsverordnung
informiert und konnte dem demzufolge entnehmen das das Limit für Hebelasten pro person auf 55 kilo
begrenzt ist.Das heisst das bei 2 Trägern ab 110kilo ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit besteht.
Desweiteren kommt dazu das sich meine Arbeitskollegen damit abwechseln diese Person zu Transportieren ,
ich aber als einziger Beifahrer permanent dazu eingeteilt werde.Habe seit geraumer Zeit nun auch Rückenprobleme und in meinen Armen anhaltende
Schmerzen.Mache den Job seit 4 Monaten und bin in meinen Aktionsradius durch die Schmerzen mittlerweile spürbar eingeschränkt.Da es mit den Schmerzen nicht besser
wird habe ich die Befürchtung das es nur eine Frage der Zeit ist bis ich mir was ernstes zuziehe.
Habe meinen Chef darüber informiert ,aber der meint das der Job nunmal so wäre, und wenn es mir nicht passt, das ich Kündigen soll.Meine Frage lautet : Wenn ich die Arbeit verweigere ,ist das mein Recht oder kann man mich dann wegen Arbeitsverweigerung fristlos kündigen?
Sandra meint
25. Oktober 2018 at 19:08
Hallo.meine Tochter ist bei einer packetfirma für autoteile.sie ist 20 Jahre alt aber auf Grund eines nierenleidens nicht voll belastbar.sie wird häufig an einer Stelle eingesetzt wo sie 20-30 Kilo gewicht heben muss.in der Firma sind auch andere Stellen wo Hilfsmittel zum heben vorhanden sind.dort würde sie aber nur eingesetzt werden wenn sie ein ärztliches Attest vorweist.die Ärztin sagt aber der Arbeitgeber darf das gar nicht verlangen.also Auskunft seid wann die Erkrankung vorliegt und wie viel sie heben darf.es sind auch genug Männer in der Firma die die schwere Arbeit machen könnten.wir wissen uns nicht mehr zu helfen da sie die arbeit braucht.was würden Sie uns empfehlen zu tun.danke
Kerstin meint
29. September 2018 at 19:19
Hallo Mitarbeiter des Arbeitsrechts,
mich interessiert der Unterschied zwischen häufigem und seltenen manuellen Heben von Lasten bei Frauen.Gibt es da ein Formblatt, Berechnung oder sonstiges?
Peter Sch. meint
5. August 2018 at 10:31
Ich arbeite als Bestattungshelfer, beim Abtransport von Verstorbenen in Wohnungen über Treppen mittels Trage oder im Gelände im Freien mit Trage darf ich maximal wieviele Kilo tragen ?
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 9:13
Hallo Peter,
wenn die Arbeit ohne Hilfe und Hilfsmittel erfolgt, gelten die oben aufgeführten Tabellen. Weitere Fragen dazu kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
TOBIAS meint
9. Juli 2018 at 21:16
Hallo, ich arbeite im Krankentransport nun haben wir ein neuen Dauerpatienten der 3 mal die Woche in die 2 Etage getragen werden muss. Dieser Patient wiegt im Durchschnitt 155 kg plus 18,5 kg für unseren Tragestuhl macht Summa sumarum 173,5 kg. Nun sind die Begebenheiten so das er maximal mit 3 Mann getragen werden kann.
Verstehe ich dann richtig das laut der Verordnung das gesamt Gewicht zu hoch ist für 3 Mann zwischen 19-45 Jahren? Ein selten oder oft beim Heben und Tragen kann bei uns kein Anklang finden da wir nie wissen was der nä. Auftrag bringt.
Können sich Arbeitnehmer auch weigern wenn die Körperliche Beschaffenheit es nicht schafft?
Lg Tobias
arbeitsrechte.de meint
16. Juli 2018 at 9:46
Hallo Tobias,
eine Weigerung seitens der Arbeitnehmer führt nicht zum gewünschten Ergebnis. Notieren Sie die Umstände und wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann die notwendigen Schritte einleiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcel meint
12. Juni 2018 at 18:46
Hallo, ich wollte mal fragen, ob es eine Regelung bzw Begrenzung gibt, wieviel KG ich über Kopf heben darf. Wir müssen Paletten abpacken von teilweise 2,80m Höhe. Da kommt es regelmäßig dazu, das die Kisten ganz oben 20KG und mehr wiegen. Wir erreichen diese oft nur auf Zehenspitzen.
arbeitsrechte.de meint
16. Juni 2018 at 11:04
Hallo Marcel,
prinzipiell dürfen Sie als Mann solche Lasten „häufig“ heben. Der Arbeitgeber muss jedoch darauf achten, dass keine Gesundheitsgefahren durch unsachgemäße Handhabung oder in Ihrem Fall durch die Höhe entstehen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an eine Arbeitsschutzbehörde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
F. meint
10. Juni 2018 at 21:59
Hallo ich bin 20 Jahre alt, 1.49 groß. Ich mache eine Ausbildung als raumaustatter. Ist es erlaubt das ich 25 kg Säcke spachtelmassr manchmal zur 1sten oder manchmal auch zur 4 oder 5 etage tragen muss , welches ich durch mein Asthma nicht schaffe. Ich kriege die Säcke kaum hoch und meine Arbeitsgeber habe ich auch schon Bescheid gesagt aber es wird nichts geändert.
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 9:30
Hallo F.,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter G. meint
30. Januar 2020 at 8:03
Ich arbeite im Bereich der Krankentransporte. Wir befördern Patienten im Tragestuhl und liegende Patienten. Die Patienten im Tragestuhl sind natürlich in allen Gewichtsklassen vertreten. 50 bis 150 kg, und müssen oft mehrere Treppen hoch getragen werden. Das ganze mehrere Male am Tag. Wir arbeiten zu zweit. Darunter auch einige sehr schmächtige weibliche Kolleginnen oder Kollegen um die 60 Jahre alt mit Vorerkrankungen. Bandscheiben und Knieprobleme sind bei uns an der Tagesordnung. Ist das eigentlich erlaubt?
J.P meint
30. Mai 2018 at 1:03
Hallo,
Meine Arbeits situation schaut so aus:
Wegen mögliche Unfälle , oder beschädigungen dürfen wir nicht
aus Packrobotter bereich ein elektrischen Ameisen benutzen so das wir MÜSSEN alles Manuel betätigen also Hubwagen. Die Palette wiegen 300-500 kg. Die
Arbeits stellen Arbeiten nur Frauen. Meine Frage wäre darf ich als Frau mit 36 Jahre eine Palette mehrmals Täglich mit eine Last zw. 300-500 kg mit Hubwagen ziehen. Und wo kann man wenden das was passieren könnte und wir durften Ameise benutzen.Vielen Dank für ihren Antworten in voraus.
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 13:43
Hallo J.P.,
die Angaben im Ratgeber beziehen sich in erster Linie auf das Heben von Lasten. Wie es sich mit technischen Hilfsmitteln verhält (Hubwagen), kann Ihnen beispielsweise die Berufsgenossenschaft, ein Anwalt für Arbeitsrecht oder die Bauanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katharina meint
27. Mai 2018 at 8:26
Auf dem neuen ob den ich wie ich ehrlich sagen muß etwas zu leichtfertig unterschrieben habe soll ich jeden Tag etwa 25 Essensboxen in eine Transporter laden . Bei den Kunden ausladen und auch wieder einladen. Voll wiegen die Kisten bis zu 40 Kilo leer etwa 15 kg. Ich habe Arthrose in der Lendewirbelsäule, Knie, Händen und Füßen. Darf ich diesen Job überhaupt ausüben ? Oder kann ich ihn kurzfristig Krankheitsbedingt kündigen. Mit 56 Jahren bin ich ja auch nicht mehr die jüngste.
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 10:29
Hallo Katharina,
besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages. Damit kann die Aufhebung des Arbeitsvertrages bewirkt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Clemens meint
21. Juni 2021 at 19:20
Hallo …. ich muss jeden Tag mehr als 1 tonne mit der Hand bewegen bzw. Umstappeln da ich in einem Baustoffhandel arbeite …. klar habe ich dort einen Stapler der alles von a nach b fährt … aber unsere Kunden wollen nie volle Paletten haben also muss ich umstappeln …. Beispiel 1 Palette 42 Sack, a 30 kg… der Kunde will nur 20 also muss ich mit der Hand umstappeln das sind dann gleich 600kg und das passiert jeden Tag und nicht nur 1 mal…. was muss mein Arbeit Geber dagegen tun ??
Michael B. meint
21. April 2018 at 14:16
Guten Tag
Ich arbeite in einer Spedition wo auch teilweise Kopierer mit über 120 kg über Treppe und mehrere Stufen eingebracht werden müssen. Mit einem Treppensteiger geht es oftmals nicht. Wir haben zwar spezielle Tragegurte (Kreuzgurte) doch ist es mühsam über eine steile Treppe zu gehen. Ich bin 55 Jahre.
Besten Dank
Michael
Sylvio H. meint
10. April 2018 at 13:51
Hallo
Ich muss täglich Paletten mit Bodenbelägen per normalen Hubwagen bewegen. Die Paletten wiegen bis 1000kg. Gibt es einen gesetzlichen Grenzwert oder ist der Arbeitgeber verpflichtet etwa einen elektrischen Hubwagen zur Verfügung zustellen
arbeitsrechte.de meint
23. April 2018 at 8:28
Hallo Sylvio,
Grenzwerte gibt es nur bei der händischen Beförderung von Lasten. Ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber könnte aber eine entsprechende Verbesserung begünstigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Udo meint
26. Dezember 2020 at 14:42
Was ist, wenn der Arbeitgeber keinen elektrischen Palettenhubwagen zur Verfügung stellt? was sollte ich dann tun? Ich könnte meinen Rücken verletzen.
chris n. meint
9. April 2018 at 21:35
Hallo ich muss jeden tag Körbe mit wahre (10-15 kg ) in wannen rein tun für die hälfte der Körbe muss ich mich Bücken weil die Körbe ca 40 cm über den Boden sind, komme jeden tag auf ein gesamt Gewicht von ca 9000 Kilo JA 9000 das ist kein drück Fehler . Ist in Deutschland sowas erlaubt ?? wo Kann ich Detaillierte Infos bekommen?
arbeitsrechte.de meint
23. April 2018 at 8:11
Hallo Chris,
in Deutschland sind die Bedingungen für das Heben und Tragen von Lasten in der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) festgeschrieben. Ob Ihre Arbeitsbedingungen diesen entsprechen können wir nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matthias meint
24. Juni 2019 at 23:24
Hallo ich arbeite in einem ziegelwerk u d wir müssen pro Tag ca. 6000 Steine a 4kg setzen und oft sind es kloster Steine mit 7-9 kg ist das rechtens
Michael E. meint
17. März 2018 at 7:17
Hallo,
ich arbeite bei UPS. Ziehe vom Laufband Pakete ab, die ich dann in die Sprinter lade.
Die Pakete wiegen teilweise bis zu 70 Kg. Ich bin jetzt 58 Jahre, habe zum Glück
noch keine Rückenprobleme, die sich aber bei der Dauerbelastung irgendwann ergeben
werden. Darf ich mich weigern, derart schwere Pakete zu bearbeiten?
Vielen Dank im voraus,
Michael Ebel
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 10:47
Hallo Michael,
gemäß der Lastenhandhabungsverordnung dürfen männliche Arbeitnehmer Lasten von max. 45 kg anheben. Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ana meint
23. April 2018 at 19:13
Hallo, ich bin Verbundzustellerin bei [edit. v. d. Red.].
Bei uns heißt es wir müssen bis 31,5 zustellen .
Leider kommt es immer häufiger vor dass wir immer so schwer schleppen müssen. Tiernahrung Ikea Regale Rasenmäher usw….
Inkognito meint
10. März 2018 at 13:55
Hallo Team von Arbeitsrechte,
ich bin 57 Jahre und KFZ Mechaniker,das wechseln der Räder am Fahrzeug ist mittlerweile immer schwerer geworden.Die Räder sind immer größer und wiegen zwischen 20 und 35Kg pro Rad.
Wir haben zwar eine Hebehilfe am Auto,aber wenn die Räder in Regale eingelagert werden müßen
ist nur Muskelkraft angesagt.Teilweise müssen die Räder über 180cm hoch in die Regale abgelegt werden.Wenn man bedenkt das man ein Rad mehrmals hochheben muß ,vom Rollbrett ins Regal,vom Regal runter aufs Rollbrett und das mal 4 für ein Auto und das bei 5 bis 8 Fahrzeugen am Tag.
Beispiel: 4x25kg (100 Kg) pro Rädersatz ins Regal,100Kg aus dem Regal,mal wenigstens 5x am Tag
so kommen locker mindestens 1000Kg die ich bewegen muß.
Gibt es da eine Höchstgrenze ,ist das gesetzlich geregelt?
arbeitsrechte.de meint
4. April 2018 at 17:37
Hallo Inkognito,
in Ihrem Alter dürfen Sie häufig bis zu 25 Kilogramm tragen. Bis zu 45 Kilogramm dürfen nur selten getragen werden. Das gibt die Lastenhandhabungsverordnung vor. Bemerken Sie jedoch körperliche Probleme, sollten Sie einen Arzt aufsuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Herr Mashkov meint
14. Februar 2018 at 11:49
Ich arbeite in einer Liferung Firma(Home Delivery). Wir arbeiten 2 Personen in einem Auto. Wir müssen mindestens 1000 kilo pro Tag liefern, und wir haben auch 2000-2500 Kilo in zwei Runden von 1000-1100 Kilogramm aufgeteilt. Jede Tour hat ungefähr 20 Kunden. Viele, oft 1000 kg Gefahren werden zum Beispiel im 4. Stock ohne Aufzug geliefert. Ein Paket variiert zwischen 1 und 57 kg. Ein Sofa wiegt zwischen 20 und 120 Kilogramm, alles in den Händen. Ein Waschmaschine 50-80 kilo und so weiter. Gibt es eine Grenze, wie viel kilo pro Tag können wir tragen? InAbetracht dessen, dass wir 90% der Fälle auf den Böden unserer Hände und den ganzen Tag tragen.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 8:18
Hallo Herr Mashkov,
festgelegte Grenzwerte gibt es so nicht, allerdings findet für manuelle Arbeitsprozesse eine Gefährdungsbeurteilung durch die Leitmerkmalmethode statt. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Betriebsarzt oder dem Arbeitgeber. Bei Zweifeln wenden Sie sich auch an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der kann Sie über Vorschriften zum Arbeitsschutz aufklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matze meint
4. Februar 2018 at 4:45
Hallo ich bin auf dem Bau tätig gibt es eine Beschränkung für das heben am ganzen Tag z.B 600kg mehr ist am Tag nicht zuzumuten oder gibt es sowas nicht !
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 9:51
Hallo Matze,
eine derartige Beschränkung gibt es nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schröder meint
23. April 2023 at 7:37
Hallöchen, ich muss soll eine schweißfolie in die Maschine legen denke die Rolle wiegt so 25 kg muss ich das noch ..
Marion R. meint
9. Januar 2018 at 13:10
Ich habe so einen Fall mir wurde gerade Kündige weil ich nicht mehr wie 6-7 kg 7,5 Stunden an Tag heben kann. Mit 57 Jahren gehen das nicht mehr auf dauer und die Lastenhandhabungsverordnung sollte man über denken .