Die Lenk- und Ruhezeiten sind ein komplexes und auch an einigen Stellen sehr verworrenes Thema. Umso weniger verwundert es, dass selbst eingefleischte „Brummi“-Fahrer sich die Frage stellen, wie die Lenkzeiten in Ihrem Unternehmen wirklich berechnet werden.
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Im PDF finden Sie:
- Infos über Lenkzeiten (täglich und wöchentlich)
- detailliere Erläuterungen über einzuhaltende Ruhezeiten
- Wissenswertes über Arbeits- und Pausenzeiten für Lkw-Fahrer
Ein Großteil des Güterverkehrs wird in den Industriestaaten per Lastkraftwagen transportiert und das nicht nur innerhalb der nationalen Grenzen. Desto wichtiger ist es, einheitliche Regelungen auf den Weg zu bringen.
Kurz & knapp: Lenk- und Ruhezeiten
Die Lenkzeit ist Teil der Arbeitszeit bei Berufskraftfahrern. Gemeint ist damit die Arbeit hinter dem Steuer. Lenk- und Ruhezeiten gelten für LKW-Fahrer, die ein Kfz mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht steuern.
Die Lenkzeit darf neun Stunden täglich bzw. 56 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Ihre Verlängerung auf zehn Stunden ist nur zweimal wöchentlich zulässig.
Ruhezeit steht dem LKW-Fahrer zur freien Verfügung, ohne dass er in irgendeiner Form arbeiten oder Bereitschaft leisten muss. Die tägliche Ruhezeit mindest innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums mindestens elf Stunden betragen. Wann und inwiefern eine Verkürzung oder ein Aufteilen möglich ist, erfahren Sie in unserem kostenlosen eBook.
Wie die europäischen Verordnungen und Richtlinien genau aussehen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber, der Ihnen zudem einen Überblick über die wichtigsten Begriffe zu den Lenk- und Ruhezeiten gibt.
Inhalt
Grundlegendes zu den Lenk- und Ruhezeiten
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass zwischen den Lenkzeiten und den Arbeitszeiten für Berufskraftfahrer zu unterscheiden ist. Sie betreffen zwei voneinander unabhängige Regelungskomplexe, die durch verschiedene Verordnungen und Gesetze abgedeckt werden.
Dazu zählen:
- Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Das Fahrpersonalgesetz (FPersV) sowie
- Die Fahrpersonalverordnung (FPersV)
- Die EU-Richtlinie 2002/15/EG und
- Die EU-Verordnung 561/2006.
Daneben sei noch das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrArbZG) zu erwähnen.
Sie beschreiben die sogenannten Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Deren Einhaltung wird vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sowie der Polizei kontrolliert. Dabei spielt der Tachograph beziehungsweise das EG-Kontrollgerät eine besondere Rolle. Im Gerät befindet sich die Fahrerkarte, die immer vom Lkw-Fahrer mitzuführen ist. Anhand dieser lässt sich die Aufzeichnung der letzten 28 Tage nachweisen.
Befindet sich kein Kontrollgerät im Fahrzeug, ist ein Tageskontrollblatt zu führen.
Generell müssen zu Zwecken der Nachvollziehbarkeit Angaben zu den Lenkzeiten, den sonstigen Arbeitszeiten, den Lenkzeitunterbrechungen und den Ruhezeiten gemacht werden.
Geltungsbereich der Lenk- und Ruhezeiten
Bevor es zur Erläuterung einzelner Begriffe und Aspekte geht, ist es wichtig, darauf einzugehen, für wen die Verordnungen gelten.
Die europäischen Richtlinien betreffen all jene Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3, 5 Tonnen und mehr aufweisen. In Deutschland betreffen die Lenk- und Ruhezeiten auch jene Kraftfahrzeuge, die mindestens 2,8 Tonnen auf die Waage bringen. Dies geschieht auf Grundlage der Fahrpersonalverordnung.
Ausgenommen von diesem Geltungsbereich sind Lenk- und Ruhezeiten bestimmter Busfahrer. Denn lediglich der Buslinienverkehr mit einer Gesamtstreckenlänge von 50 km wird im Zuge der EG-Verordnung nicht erfasst.
Ebenso ausgenommen sind Fahrzeuge mit maximal acht Sitzplätzen und Lkw der Polizei oder des Zivilschutzes. Schließlich unterliegen auch Fahrzeuge des Rettungsdienstes anderen Verordnungen.
Bedeutung der Lenk- und Ruhezeiten
Viele fragen sich, warum für den Lkw Lenk- und Ruhzeiten gelten und nicht auch für andere Fahrzeuge im Straßenverkehr.
Dabei steht die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt. Vor allem wenn die Pausen nur unzureichend oder gar nicht genommen werden, erhöht sich das Unfallrisiko als Folge von Übermüdung enorm. Insbesondere Unfälle unter Beteiligung von Lkw sind oft sehr schwer und können auch eine Vielzahl anderer Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft ziehen.
Daneben ist hervorzuheben, dass gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten zur Harmonisierung des Wettbewerbs beitragen, vor allem durch die europäische, einheitliche Regelung auch international. Denn es besteht dadurch eine Verbindlichkeit für alle Transportunternehmen.
Die Richtlinien und Bestimmungen haben außerdem eine höhere Flexibilität für den Fahrer und das jeweilige Unternehmen geschaffen.
Schließlich profitiert der Fahrer von der Erhöhung der Ruhezeiten. Denn dadurch ist ein wenig mehr Freizeit geschaffen worden.
Was sind Lenkzeiten?
Gerade in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten sind immer wieder Fragen offen, selbst bei Lkw-Fahrern, die seit 20 Jahren auf den europäischen Straßen unterwegs sind.
Wie bereits erwähnt, sind Lenkzeiten für Lkw-Fahrer von dessen Arbeitszeiten, die in Deutschland gelten, zu unterscheiden und abzugrenzen.
Generell beschreibt eine Lenkzeit alle Zeiten, in denen tatsächlich ein Fahrzeug gelenkt wird. Es sind demnach die konkreten Fahrzeiten beim Lkw, von denen die Rede ist.
Dabei ist es wichtig, zu berücksichtigen, dass in den gesetzlichen Richtlinien sowie Verordnungen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten die Gesamtlenkzeit angegeben wird. Dies bedeutet eine Zeitspanne zwischen zwei täglichen Ruhezeiten sowie zwischen einer täglichen und wöchentlichen Ruhezeit. An dieser Stelle sei nur kurz darauf hingewiesen, dass eine Ruhezeit das Äquivalent zur Lenkzeit darstellt.
Die täglichen Lkw-Lenkzeiten betragen in der Regel neun Stunden. Zweimal in der Woche kann die Tageslenkzeit jedoch auf 10 Stunden erweitert werden.
Wichtig! Ein Teil der Lenkzeiten beziehungsweise Fahrzeit für Lkw-Fahrer ist das vorübergehende Stehen des Fahrzeugs, unter anderem an der Ampel, Bahnschranke, der Kreuzung oder im Stau.
Die wöchentlichen Lkw-Fahrzeiten dürfen grundsätzlich 56 Stunden nicht überschreiten.
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die gemäß Arbeitszeitgesetz und Richtlinie 2002/15/EG bei 60 Stunden liegt, ist einzuhalten. Im Durchschnitt umfasst die Arbeitszeit für Lkw-Fahrer 48 Stunden (siehe § 21 a ArbZG).
Daneben gibt es die Einschränkung, dass innerhalb einer Doppelwoche nicht mehr als 90 Stunden gelenkt werden darf.
Wichtig! Alle Tätigkeiten neben dem eigentlichen Fahren zählen zur Arbeitszeit, nicht aber zur Lenkzeit. Das können neben den Be- und Entladevorgängen auch behördliche Aufgaben sein, wie das Ausfüllen von Frachtdokumenten.
Zusammenfassend sei festzuhalten:
- Wie lange darf ein Lkw-Fahrer demnach arbeiten? – Maximal 60 Stunden in der Woche
- Und wie lange dürfen Lkw-Fahrer letztlich fahren? – Maximal 56 Stunden in der Woche
- Nun ist noch zu klären: Wie lange darf ein Lkw-Fahrer am Stück fahren? – Gemäß den Sozialvorschriften für Lkw-Fahrer darf eine Einheit der Lenkzeiten nicht länger als 4,5 Stunden sein. Eine Lenkzeitüberschreitung begünstigt das Gefahrenpotential.
Es ist zu beachten, dass eine Lenkzeit, die um 23.00 Uhr an einem Sonntag erst beginnt, zur kommenden Woche hinzugerechnet wird.
Des Weiteren gilt eine neue Einheit der Lenkzeiten erst, wenn eine ausreichende Ruhezeit eingelegt wurde. Andernfalls summieren sich diese und die Lenkzeit wird überschritten.
Was sind Ruhezeiten?
Im Rahmen der Lkw-Fahrzeitenregelung sind die Ruhezeiten besonders akribisch zu berücksichtigen. Denn sie beschreiben eine Mindestdauer, die am Stück genommen werden muss. Diese Zeit steht dem Lkw-Fahrer zur freien Verfügung. Demnach dürfen in diesen zeitlichen Rahmen keine beruflichen Tätigkeiten fallen. Zudem ist die Bereitschaftszeit strikt davon abzugrenzen. Der Lkw-Fahrer befindet sich nicht in der Arbeitsbereitschaft. Auch die Zeit, die ein Fahrer in Doppelbesetzung im fahrenden Fahrzeug verbringt, ist davon auszuschließen. Anders geartet ist es mit dem Aufenthalt in der Schlafkabine (natürlich solange das Fahrzeug nicht fährt).
Die Lenk- und Ruhezeiten sind sehr ähnlich geregelt. Ebenso wie bei den Lenkzeiten ist auch zwischen der Wochenruhezeit für Lkw-Fahrer und der täglichen Ruhezeit zu unterscheiden.
Von der angemessenen Ruhezeit pro Tag wird gesprochen, wenn zwischen den Arbeitseinheiten 11 Stunden liegen. Diese müssen in einem 24-Stunden-Zyklus genommen werden. Die Ruhezeit kann aufgeteilt werden in einen drei- und einen neunstündigen Abschnitt. Die aufgezeigte Reihenfolge ist dabei verbindlich.
Verkürzte Ruhezeiten für den Lkw-Fahrer bestehen immer dann, wenn anstelle von 11 Stunden nur neun Stunden eingehalten werden. Das ist per se nicht ausgeschlossen, aber nur in Ausnahmefällen in Betracht zu ziehen.
Wichtig! Die Ruhezeit kann dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten verkürzt werden. In diesen Fällen muss die Zeit auch nicht nachgeholt werden.
Die wöchentliche Ruhezeit, auch als Wochenendruhezeit für Lkw-Fahrer zu verstehen, beträgt in der Regel 45 Stunden, die zusammenhängend genommen werden sollten. Das klassische Wochenende nach einer Fünf-Tage-Woche greift in diesem Falle nicht.
Die 45 Stunden sind demnach nicht unbedingt an einem Samstag und Sonntag einzuplanen, sondern nach einem Zyklus von 6 mal 24 Stunden.
Wie so oft im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten, gibt es auch hier eine Ausnahme beziehungsweise die Möglichkeit zur Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit. Der Fahrer darf eine Ruhezeit von nur 24 Stunden einlegen. Die ausstehenden 21 Stunden müssen aber ausgeglichen oder auf folgende Ruhezeiten angerechnet werden. Innerhalb der auf die Verkürzung folgenden drei Wochen muss eine zusammenhängende Ruhezeit erfolgen. Das kann entweder in direkten Anschluss an eine tägliche Ruhezeit erfolgen, die mindestens neun, aber in jedem Falle elf Stunden umfasst. Das bedeutet ganz konkret, dass der Fahrer eine Ruhezeit von 30 beziehungsweise 32 Stunden einplanen muss, bevor die nächste Lenkzeit beginnt.
Oder die nachzuholenden 21 Stunden schließen sich an eine Wochenendruhezeit von 45 Stunden an. Das würde dann eine zusammenhängende Ruhezeit von 66 Stunden bedeuten.
Wichtig! Nimmt man den Richtwert einer Doppelwoche, ist darauf zu achten, dass in diesem Zyklus mindestens zwei wöchentliche Ruhezeiten liegen. Darunter sollte laut Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer mindestens eine Wochenendruhezeit von 45 Stunden liegen.
Pausen und Fahrtunterbrechungen in Abgrenzung zu den Lkw-Ruhezeiten
Eine Fahrtunterbrechung als Teil der Lenk- und Ruhezeiten ist gemäß Artikel 4 d der EG-Verordnung 561/2006 ein
[…] Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird […]“
Grundsätzlich sollte eine Fahrtunterbrechung, die auch oft als Lenkzeitunterbrechung bezeichnet wird, nach 4,5 Stunden Lenkzeit erfolgen und umfasst insgesamt 45 Minuten. Diese kann, aber muss nicht, am Stück genommen werden. Sie kann auch aufgeteilt werden in 15 und 30 Minuten. Gemäß der Sozialvorschriften sollte jeder Kraftfahrer darauf achten, dass die gesamte Lenkzeit bis zur 30-minütigen Ruhepause nicht die Grenze von 4,5 Stunden überschreitet.
Das bedeutet, wenn Sie als Fahrer die Fahrtunterbrechung splitten wollen, ist dennoch auf die Einhaltung der maximalen Einsatzzeit für Lkw-Fahrer zu achten.
Des Weiteren muss die Reihenfolge der Pausen eingehalten werden, auf die etwas kürzere folgt die längere Fahrtunterbrechung.
Schließlich müssen an dieser Stelle neben den Lenk- und Ruhezeiten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes berücksichtigt werden. Denn erledigt der Fahrer vor Antritt der Fahrt noch andere Tätigkeiten, die zur Arbeitszeit zählen, muss bedacht werden, dass spätestens nach sechs Stunden eine Pause einzulegen ist. Für eine Gesamtarbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden gilt eine Pause von 30 Minuten als gesetzliche Mindestanforderung. Bei über neun Stunden ist sogar eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen.
Dies beschreibt auch die europäische Richtlinie 2002/15/EG in Artikel 5.
Wichtig! Im Unterschied zur Ruhezeit darf die Fahrtunterbrechung auch in einem fahrenden Fahrzeug absolviert werden, beispielsweise wenn eine Wartezeit ansteht, dessen Dauer vorher abzusehen war, etwa bei einer Abfertigung an der Grenze oder gar bei der Be- und Entladung.
Die sogenannten bezahlten Pausen gibt es für Lkw-Fahrer eher selten, da sie einen Pauschallohn bekommen und nicht nach geleisteten Stunden abgerechnet werden.
Lenk- und Ruhezeiten in der Übersicht
zeitliche Abschnitte im Arbeitsalltag | Zeiträume | Ausnahmen |
---|---|---|
Lenkzeit | 4,5 Stunden | - |
tägliche Lenkzeit | 9 Stunden | kann 2x pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden |
wöchentliche Lenkzeit | 56 Stunden | in einer Doppelwoche 90 Stunden |
Fahrtunterbrechung | 45 Minuten | in 15- und 30-Minuten-Blöcke aufteilbar |
tägliche Ruhezeit | 11 Stunden | maximal dreimal pro Woche auf 9 Stunden reduzierbar |
wöchentliche Ruhezeit | 45 Stunden | 24 Stunden möglich, fehlenden 21 Stunden sind innerhalb von 3 Wochen nachzuholen |
Arbeitszeit | 48 Stunden | auf 60 Stunden erweiterbar |
(tägliche) Schichtzeit | 13 Stunden | bei reduzierter Ruhezeit auf 15 Stunden erweiterbar |
Doch was ist eigentlich die Schichtzeit für Lkw-Fahrer?
Vorab ist hervorzuheben, dass die Schichtzeit für Berufskraftfahrer nicht identisch mit der Lenkzeit ist.
Grundlegend beginnt die Schichtzeit beim Lkw mit dem Erscheinen des Fahrers am Arbeitsplatz. Dort kann als Erstes eine Besprechung erfolgen, in der die Aufträge sowie Aufgaben verteilt werden. Das zählt demnach bereits zur Schicht, ist aber nicht Teil der Lenkzeiten, da diese lediglich die eigentliche Fahrzeit beschreiben.
Die Lkw-Schichtzeit ist demnach als Arbeitszeit des Berufskraftfahrers zu verstehen und wird durch das Arbeitszeitgesetz reglementiert.
Wie bereits erwähnt, sind Arbeitszeiten sowie die Lenk- und Ruhezeiten zwei voneinander unabhängig zu betrachtende Komplexe, die dennoch miteinander verwoben sind und deshalb auch immer wieder große Verwirrung stiften.
Grundsätzlich liegt für den Lkw-Fahrer eine Schichtzeit zwischen dem Beginn und dem Ende der Arbeit, dies wird auch ganz klar im Arbeitsvertrag für Kraftfahrer festgehalten.
Gemäß Artikel 3 a der Verordnung 2002/15/EG ist die Arbeitszeit:
[…] die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende, während der der Beschäftigte an seinem Arbeitsplatz ist, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, und während der er seine Funktion oder Tätigkeit ausübt, d. h. — die Zeit sämtlicher Tätigkeiten im Straßenverkehr.“
Folgendes wird zur Arbeitszeit und nicht zu den Lenk- und Ruhezeiten gezählt:
- Fahren
- Be- und Entladen
- Reinigung und technische Wartungsarbeiten
- Gesetzliche und behördliche Formalitäten
- Überwachung des Be- und Entladeprozesses
- Andere Arbeiten zur Gewährleistung der Sicherheit von Fahrzeug und Ladung
- Wartezeiten, deren Dauer vorher nicht bekannt ist
Die maximale Arbeitszeit liegt bei 48 Stunden. Sie kann aber auf bis zu 60 Stunden erweitert werden, wenn der Durchschnitt der letzten vier Monate bei 48 lag.
Zwar ist die „Schichtzeit“ als Begriff im Gesetz nicht näher bestimmt, aber, wie erwähnt, ist sie als Arbeitszeit zu verstehen. Dennoch kann diese vor allem im Hinblick auf die einzuhaltende Ruhezeit etwas weiter gefasst werden.
Denn hält sich der Fahrer an die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden bleibt bei einem 24-Stunden-Zyklus eine Schichtzeit übrig von 13 Stunden. Wird die Ruhezeit verkürzt, ergibt sich eine Schicht für den Lkw-Fahrer von 15 Stunden, da die Ruhezeit nur neun Stunden beträgt.
Demnach setzt sich die Schicht aus der Arbeitszeit, der tatsächlichen Lenkzeit, der Bereitschaftszeit und den Fahrtunterbrechungen zusammen. Damit geht Schicht über die eigentliche Lenk-und Ruhezeit für Lkw-Fahrer hinaus.
Wichtig! Die Lenkzeitunterbrechungen und die Bereitschaftszeit werden nicht zur Arbeitszeit gezählt. Um dies ein wenig zu verdeutlichen, hier ein Beispiel:
- Die Gesamtlenkzeit innerhalb von 24 Stunden kann sich aus zweimal 4,5 Stunden und einer halben Stunde zusammensetzten.
- Bevor die eigentliche Lenkzeit beginnt, haben Sie als Fahrer bereits eine halbe Stunde Arbeitszeit absolviert.
- Zwischen den Lenkzeiten liegen dann Lenkzeitunterbrechungen sowie Bereitschaftszeiten von zusammen drei Stunden.
- Daraus resultiert eine Schichtzeit für Lkw-Fahrer von 13 Stunden.
- Die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden wird jedoch nicht überschritten, da die Fahrtunterbrechungen und die Bereitschaftszeit nicht mitgezählt werden.
Gabriel meint
17. September 2024 at 16:11
Frage an die Experten, ich bin schon zu lange raus…
Folgendes Szenario:
Du fährst von Mo bis Sa, machst dann eine verkürzte „Wochenendruhezeit“ .
Dann fährst du Mo und Di. Machst Mittwoch frei und hast somit ausgeglichen.
Soweit so gut, jetzt fährst du aber Do, Fr und Sa wieder.
Darf ich jetzt wieder verkürzen und am Montag fahren oder muss ich von Samstag abend ab die 45h einhalten
David meint
4. Dezember 2023 at 18:52
Hallo.
Habe heute um 4.00 die Tour gestartet. und um 17.55 ausgestempelt. 2 mal 45min Pause machen müssen um Wiese heim zu komm. Morgen soll ich um 5.00 schon wieder anfangen. Ist das eig überhaupt zulässig ??
VG David
M.K. meint
3. November 2023 at 20:37
Wenn ich nach 3 Tagen Fahren 24h Pause mache, kann ich danach wieder 6 Tage fahren?
C. meint
24. Juli 2023 at 20:08
Vielleicht sollte bei den Verkürzungen auf dieses „Der Fahrer kann….“ verzichtet werden. Denn durch § 106 GewO kann der Arbeitgeber / Disponennt sogar vorschreiben, dass der Fahrer auf 9 Stunden verkürzen muss, sofern er nicht schon 3x verkürzt hat.
Heißt also, wenn der Unternehmer einen Auftrag angenommen hat, wo ein Entlade oder auch Beladetermin vorgegeben ist, der Fahrer diesen Termin aber nur einhalten kann, wenn er die tägliche Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzt, dann darf der Unternehmer dem Fahrer im gesetzlichen Rahmen vorschreiben, dass er zu verkürzen hat.
Es wird zwar immer gerne die Ausrede seitens der Fahrer genommen, das über den Gesundheitszustand nicht der Unternehmer zu entscheiden hat, aber wer nach 9 Stunden Pause aufgrund des Gesundheitszustandes nicht fahren kann, kann das mit 2 Stunden mehr Pause auch nicht.
Dominik meint
19. April 2023 at 22:07
Hallo, wenn ich Montags losfahre und Freitag nach Hause komme sind das 4 tägliche Ruhezeiten im Lkw. Darf ich diese dann 3x verkürzen auf 9 std? Oder muss ich bei 4 „Übernachtungen“ definitiv 2x 11 std haben?
gruss Dominik
Georg meint
24. April 2022 at 15:10
Bei einer zwei Mann Besatzung ist welche gesetzliche Wochenschichtzeit zulässig.
Unsere Tour beinhaltet einen durchschnittlichen 12 Stunden Tag.
Eine Wochenschichtzeit von über 60 Stunden.
Muß der Arbeitgeber die längere Schichtzeit vergüten Finanziell oder in einen Freizeitausgleich uns gewähren?
Grüße Georg
Danny meint
15. März 2022 at 14:54
Hallo,
kann mich mein Vorgesetzte dazu zwingen meine Ruhezeit auf 9Std zu verkürzen?
Gruß Danny
Maik meint
10. Oktober 2021 at 22:24
Hallo,
Warum werden nich alle Pausenstunden über ordinäre 11h Tagesruhezeit als Kompensation gerechnet?
Stehe oftmals 24h und mehr und das mehrmals innerhalb 14 Tage im internationalen Fernverkehr(Weil keine Ladung)….wieviel Stehzeit dem Fahrer und Unternehmer da sinnlos vergeudet wird….digitalisiertes Steinzeitalter sag ich nur.
Man steht nich immer 30 Stunden welche als Kompensation gelten….
24h mehrmals sollten auch anerkannt werden sonnst verdient man garnix mehr.
Wenn du dann heim kommst musst du obendrein 66h Pause machen, als ob man nich schon genug gestanden hatte….Hallo EU, bitte um Änderung und mehr Flexibilität im Fahrerzeitsystem…bevor absolut niemand mehr Lkw fahren will.
Peter meint
10. September 2021 at 15:03
Hallo meine frage Ich bin am Sonntag Morgen um 5 aus dem LKW gestiegen Habe Dann 6 Tage Urlaub gehab Steig am Kommenden Samstag wieder ein Kann ich dann eine ganz normale Woche Fahren bis Feitag
Andreas meint
10. Mai 2021 at 11:23
Habe mal eine Frage
Ich bin Betonfahrer ich habe eine ganze Woche gearbeitet auch Samstag noch.Die nächste Woche ist Donnerstag ein Feiertag,darf ich dann Samstag wieder arbeiten.
Fatih Yaman meint
20. Juni 2021 at 23:09
Ja klar
Braunwald meint
4. März 2021 at 15:05
Schönen guten Tag,
auch nach stundenlangem suchen und lesen im Netz, habe ich nichts passendes gefunden zum folgenden Thema.
Ich hatte mal was von einer 15 Minuten-Regel gehört, dabei soll es sich um eine Lenkzeitüberschreitung handeln, wenn man unmittelbar, also innerhalb von 15 Minuten auf dem Betriebsgelände ankommt. Gibt es solche Regelung, wenn ja wie soll ich die beweisen?
Das andere Thema bezieht sich auf Artikel 12 561/2006 in dem es ja heisst, der Fahrer darf von der regulären Lenkzeit abweichen, bei ein unerwartetes Ereignis. Wie hoch darf diese Zeit abweichen maximal?
Beispiel: ich steh bzw. rolle auf einer Autobahn, die mir einen Zeitverlust von 30 Minuten einbringt. Diese 30 Minuten fehlen mir am ende der Lenkzeit, um noch auf den Betriebshof anzukommen, darf ich da den Artikel 12 zu grunde legen. Gibt es für solch einen Fall eine Formblatt, oder wie soll ich das beweisen?
Christian meint
18. August 2020 at 16:29
Hallo liebes Team,
ich habe folgende Frage:
Darf ich bei einer 15h Schichtzeit auch 10h Lenkzeit haben? Oder ist dies Verboten.
Irgendwo hab ich mal gehört wenn man eine 15h Schichtzeit macht darf man keine 10h Lenken.
Gruß
Chris
Bernd meint
27. Juli 2020 at 18:49
Frage? Die Wöchentliche Arbeitszeit beträgt für 6 Tage 48 Std. Ich arbeite 4,5 Tage die Woche und habe meisst 48-50 Std. die Woche. Das heißt jeden Tag zwischen 10 und 14 Std. Ist das Zulässig?
Würde mich über eine Antwort freuen
Danke
Gruß Bernd
Ps. ich bin Lkw Fahrer
David meint
27. Juni 2020 at 15:35
Guten Tag die tägliche Ruhezeit sind ja 11 Stunden wie reduziert man die auf 9 Stunden die Pause das man keine 11 Stunden Ruhezeit machen müsste?
Würde mich über ein Antwort freuen
Beste Grüße
David
N:TIMM meint
28. Mai 2020 at 11:02
guten tag, darf der Disponent die 9 stunden pause den Fahrer anweisen ´?
C. meint
24. Juli 2023 at 20:10
Ja darf er, solange es sich im gesetzlichen Rahmen bewegt. Heißt, wenn Du schon 3x verkürzt hast, kann er vorschreiben soviel er will. Was nicht mehr geht, geht nicht mehr.
Ansonsten ist die Anweisung durch § 106 GewO (Weisungsrecht des Arbeitgebers) abgedeckt.