Die Lenk- und Ruhezeiten sind ein komplexes und auch an einigen Stellen sehr verworrenes Thema. Umso weniger verwundert es, dass selbst eingefleischte „Brummi“-Fahrer sich die Frage stellen, wie die Lenkzeiten in Ihrem Unternehmen wirklich berechnet werden.
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Im PDF finden Sie:
- Infos über Lenkzeiten (täglich und wöchentlich)
- detailliere Erläuterungen über einzuhaltende Ruhezeiten
- Wissenswertes über Arbeits- und Pausenzeiten für Lkw-Fahrer
Ein Großteil des Güterverkehrs wird in den Industriestaaten per Lastkraftwagen transportiert und das nicht nur innerhalb der nationalen Grenzen. Desto wichtiger ist es, einheitliche Regelungen auf den Weg zu bringen.
Kurz & knapp: Lenk- und Ruhezeiten
Die Lenkzeit ist Teil der Arbeitszeit bei Berufskraftfahrern. Gemeint ist damit die Arbeit hinter dem Steuer. Lenk- und Ruhezeiten gelten für LKW-Fahrer, die ein Kfz mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht steuern.
Die Lenkzeit darf neun Stunden täglich bzw. 56 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Ihre Verlängerung auf zehn Stunden ist nur zweimal wöchentlich zulässig.
Ruhezeit steht dem LKW-Fahrer zur freien Verfügung, ohne dass er in irgendeiner Form arbeiten oder Bereitschaft leisten muss. Die tägliche Ruhezeit mindest innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums mindestens elf Stunden betragen. Wann und inwiefern eine Verkürzung oder ein Aufteilen möglich ist, erfahren Sie in unserem kostenlosen eBook.
Wie die europäischen Verordnungen und Richtlinien genau aussehen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber, der Ihnen zudem einen Überblick über die wichtigsten Begriffe zu den Lenk- und Ruhezeiten gibt.
Inhalt
Grundlegendes zu den Lenk- und Ruhezeiten
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass zwischen den Lenkzeiten und den Arbeitszeiten für Berufskraftfahrer zu unterscheiden ist. Sie betreffen zwei voneinander unabhängige Regelungskomplexe, die durch verschiedene Verordnungen und Gesetze abgedeckt werden.
Dazu zählen:
- Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Das Fahrpersonalgesetz (FPersV) sowie
- Die Fahrpersonalverordnung (FPersV)
- Die EU-Richtlinie 2002/15/EG und
- Die EU-Verordnung 561/2006.
Daneben sei noch das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrArbZG) zu erwähnen.
Sie beschreiben die sogenannten Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Deren Einhaltung wird vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sowie der Polizei kontrolliert. Dabei spielt der Tachograph beziehungsweise das EG-Kontrollgerät eine besondere Rolle. Im Gerät befindet sich die Fahrerkarte, die immer vom Lkw-Fahrer mitzuführen ist. Anhand dieser lässt sich die Aufzeichnung der letzten 28 Tage nachweisen.
Befindet sich kein Kontrollgerät im Fahrzeug, ist ein Tageskontrollblatt zu führen.
Generell müssen zu Zwecken der Nachvollziehbarkeit Angaben zu den Lenkzeiten, den sonstigen Arbeitszeiten, den Lenkzeitunterbrechungen und den Ruhezeiten gemacht werden.
Geltungsbereich der Lenk- und Ruhezeiten
Bevor es zur Erläuterung einzelner Begriffe und Aspekte geht, ist es wichtig, darauf einzugehen, für wen die Verordnungen gelten.
Die europäischen Richtlinien betreffen all jene Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3, 5 Tonnen und mehr aufweisen. In Deutschland betreffen die Lenk- und Ruhezeiten auch jene Kraftfahrzeuge, die mindestens 2,8 Tonnen auf die Waage bringen. Dies geschieht auf Grundlage der Fahrpersonalverordnung.
Ausgenommen von diesem Geltungsbereich sind Lenk- und Ruhezeiten bestimmter Busfahrer. Denn lediglich der Buslinienverkehr mit einer Gesamtstreckenlänge von 50 km wird im Zuge der EG-Verordnung nicht erfasst.
Ebenso ausgenommen sind Fahrzeuge mit maximal acht Sitzplätzen und Lkw der Polizei oder des Zivilschutzes. Schließlich unterliegen auch Fahrzeuge des Rettungsdienstes anderen Verordnungen.
Bedeutung der Lenk- und Ruhezeiten
Viele fragen sich, warum für den Lkw Lenk- und Ruhzeiten gelten und nicht auch für andere Fahrzeuge im Straßenverkehr.
Dabei steht die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt. Vor allem wenn die Pausen nur unzureichend oder gar nicht genommen werden, erhöht sich das Unfallrisiko als Folge von Übermüdung enorm. Insbesondere Unfälle unter Beteiligung von Lkw sind oft sehr schwer und können auch eine Vielzahl anderer Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft ziehen.
Daneben ist hervorzuheben, dass gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten zur Harmonisierung des Wettbewerbs beitragen, vor allem durch die europäische, einheitliche Regelung auch international. Denn es besteht dadurch eine Verbindlichkeit für alle Transportunternehmen.
Die Richtlinien und Bestimmungen haben außerdem eine höhere Flexibilität für den Fahrer und das jeweilige Unternehmen geschaffen.
Schließlich profitiert der Fahrer von der Erhöhung der Ruhezeiten. Denn dadurch ist ein wenig mehr Freizeit geschaffen worden.
Was sind Lenkzeiten?
Gerade in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten sind immer wieder Fragen offen, selbst bei Lkw-Fahrern, die seit 20 Jahren auf den europäischen Straßen unterwegs sind.
Wie bereits erwähnt, sind Lenkzeiten für Lkw-Fahrer von dessen Arbeitszeiten, die in Deutschland gelten, zu unterscheiden und abzugrenzen.
Generell beschreibt eine Lenkzeit alle Zeiten, in denen tatsächlich ein Fahrzeug gelenkt wird. Es sind demnach die konkreten Fahrzeiten beim Lkw, von denen die Rede ist.
Dabei ist es wichtig, zu berücksichtigen, dass in den gesetzlichen Richtlinien sowie Verordnungen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten die Gesamtlenkzeit angegeben wird. Dies bedeutet eine Zeitspanne zwischen zwei täglichen Ruhezeiten sowie zwischen einer täglichen und wöchentlichen Ruhezeit. An dieser Stelle sei nur kurz darauf hingewiesen, dass eine Ruhezeit das Äquivalent zur Lenkzeit darstellt.
Die täglichen Lkw-Lenkzeiten betragen in der Regel neun Stunden. Zweimal in der Woche kann die Tageslenkzeit jedoch auf 10 Stunden erweitert werden.
Wichtig! Ein Teil der Lenkzeiten beziehungsweise Fahrzeit für Lkw-Fahrer ist das vorübergehende Stehen des Fahrzeugs, unter anderem an der Ampel, Bahnschranke, der Kreuzung oder im Stau.
Die wöchentlichen Lkw-Fahrzeiten dürfen grundsätzlich 56 Stunden nicht überschreiten.
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die gemäß Arbeitszeitgesetz und Richtlinie 2002/15/EG bei 60 Stunden liegt, ist einzuhalten. Im Durchschnitt umfasst die Arbeitszeit für Lkw-Fahrer 48 Stunden (siehe § 21 a ArbZG).
Daneben gibt es die Einschränkung, dass innerhalb einer Doppelwoche nicht mehr als 90 Stunden gelenkt werden darf.
Wichtig! Alle Tätigkeiten neben dem eigentlichen Fahren zählen zur Arbeitszeit, nicht aber zur Lenkzeit. Das können neben den Be- und Entladevorgängen auch behördliche Aufgaben sein, wie das Ausfüllen von Frachtdokumenten.
Zusammenfassend sei festzuhalten:
- Wie lange darf ein Lkw-Fahrer demnach arbeiten? – Maximal 60 Stunden in der Woche
- Und wie lange dürfen Lkw-Fahrer letztlich fahren? – Maximal 56 Stunden in der Woche
- Nun ist noch zu klären: Wie lange darf ein Lkw-Fahrer am Stück fahren? – Gemäß den Sozialvorschriften für Lkw-Fahrer darf eine Einheit der Lenkzeiten nicht länger als 4,5 Stunden sein. Eine Lenkzeitüberschreitung begünstigt das Gefahrenpotential.
Es ist zu beachten, dass eine Lenkzeit, die um 23.00 Uhr an einem Sonntag erst beginnt, zur kommenden Woche hinzugerechnet wird.
Des Weiteren gilt eine neue Einheit der Lenkzeiten erst, wenn eine ausreichende Ruhezeit eingelegt wurde. Andernfalls summieren sich diese und die Lenkzeit wird überschritten.
Was sind Ruhezeiten?
Im Rahmen der Lkw-Fahrzeitenregelung sind die Ruhezeiten besonders akribisch zu berücksichtigen. Denn sie beschreiben eine Mindestdauer, die am Stück genommen werden muss. Diese Zeit steht dem Lkw-Fahrer zur freien Verfügung. Demnach dürfen in diesen zeitlichen Rahmen keine beruflichen Tätigkeiten fallen. Zudem ist die Bereitschaftszeit strikt davon abzugrenzen. Der Lkw-Fahrer befindet sich nicht in der Arbeitsbereitschaft. Auch die Zeit, die ein Fahrer in Doppelbesetzung im fahrenden Fahrzeug verbringt, ist davon auszuschließen. Anders geartet ist es mit dem Aufenthalt in der Schlafkabine (natürlich solange das Fahrzeug nicht fährt).
Die Lenk- und Ruhezeiten sind sehr ähnlich geregelt. Ebenso wie bei den Lenkzeiten ist auch zwischen der Wochenruhezeit für Lkw-Fahrer und der täglichen Ruhezeit zu unterscheiden.
Von der angemessenen Ruhezeit pro Tag wird gesprochen, wenn zwischen den Arbeitseinheiten 11 Stunden liegen. Diese müssen in einem 24-Stunden-Zyklus genommen werden. Die Ruhezeit kann aufgeteilt werden in einen drei- und einen neunstündigen Abschnitt. Die aufgezeigte Reihenfolge ist dabei verbindlich.
Verkürzte Ruhezeiten für den Lkw-Fahrer bestehen immer dann, wenn anstelle von 11 Stunden nur neun Stunden eingehalten werden. Das ist per se nicht ausgeschlossen, aber nur in Ausnahmefällen in Betracht zu ziehen.
Wichtig! Die Ruhezeit kann dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten verkürzt werden. In diesen Fällen muss die Zeit auch nicht nachgeholt werden.
Die wöchentliche Ruhezeit, auch als Wochenendruhezeit für Lkw-Fahrer zu verstehen, beträgt in der Regel 45 Stunden, die zusammenhängend genommen werden sollten. Das klassische Wochenende nach einer Fünf-Tage-Woche greift in diesem Falle nicht.
Die 45 Stunden sind demnach nicht unbedingt an einem Samstag und Sonntag einzuplanen, sondern nach einem Zyklus von 6 mal 24 Stunden.
Wie so oft im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten, gibt es auch hier eine Ausnahme beziehungsweise die Möglichkeit zur Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit. Der Fahrer darf eine Ruhezeit von nur 24 Stunden einlegen. Die ausstehenden 21 Stunden müssen aber ausgeglichen oder auf folgende Ruhezeiten angerechnet werden. Innerhalb der auf die Verkürzung folgenden drei Wochen muss eine zusammenhängende Ruhezeit erfolgen. Das kann entweder in direkten Anschluss an eine tägliche Ruhezeit erfolgen, die mindestens neun, aber in jedem Falle elf Stunden umfasst. Das bedeutet ganz konkret, dass der Fahrer eine Ruhezeit von 30 beziehungsweise 32 Stunden einplanen muss, bevor die nächste Lenkzeit beginnt.
Oder die nachzuholenden 21 Stunden schließen sich an eine Wochenendruhezeit von 45 Stunden an. Das würde dann eine zusammenhängende Ruhezeit von 66 Stunden bedeuten.
Wichtig! Nimmt man den Richtwert einer Doppelwoche, ist darauf zu achten, dass in diesem Zyklus mindestens zwei wöchentliche Ruhezeiten liegen. Darunter sollte laut Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer mindestens eine Wochenendruhezeit von 45 Stunden liegen.
Pausen und Fahrtunterbrechungen in Abgrenzung zu den Lkw-Ruhezeiten
Eine Fahrtunterbrechung als Teil der Lenk- und Ruhezeiten ist gemäß Artikel 4 d der EG-Verordnung 561/2006 ein
[…] Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird […]“
Grundsätzlich sollte eine Fahrtunterbrechung, die auch oft als Lenkzeitunterbrechung bezeichnet wird, nach 4,5 Stunden Lenkzeit erfolgen und umfasst insgesamt 45 Minuten. Diese kann, aber muss nicht, am Stück genommen werden. Sie kann auch aufgeteilt werden in 15 und 30 Minuten. Gemäß der Sozialvorschriften sollte jeder Kraftfahrer darauf achten, dass die gesamte Lenkzeit bis zur 30-minütigen Ruhepause nicht die Grenze von 4,5 Stunden überschreitet.
Das bedeutet, wenn Sie als Fahrer die Fahrtunterbrechung splitten wollen, ist dennoch auf die Einhaltung der maximalen Einsatzzeit für Lkw-Fahrer zu achten.
Des Weiteren muss die Reihenfolge der Pausen eingehalten werden, auf die etwas kürzere folgt die längere Fahrtunterbrechung.
Schließlich müssen an dieser Stelle neben den Lenk- und Ruhezeiten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes berücksichtigt werden. Denn erledigt der Fahrer vor Antritt der Fahrt noch andere Tätigkeiten, die zur Arbeitszeit zählen, muss bedacht werden, dass spätestens nach sechs Stunden eine Pause einzulegen ist. Für eine Gesamtarbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden gilt eine Pause von 30 Minuten als gesetzliche Mindestanforderung. Bei über neun Stunden ist sogar eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen.
Dies beschreibt auch die europäische Richtlinie 2002/15/EG in Artikel 5.
Wichtig! Im Unterschied zur Ruhezeit darf die Fahrtunterbrechung auch in einem fahrenden Fahrzeug absolviert werden, beispielsweise wenn eine Wartezeit ansteht, dessen Dauer vorher abzusehen war, etwa bei einer Abfertigung an der Grenze oder gar bei der Be- und Entladung.
Die sogenannten bezahlten Pausen gibt es für Lkw-Fahrer eher selten, da sie einen Pauschallohn bekommen und nicht nach geleisteten Stunden abgerechnet werden.
Lenk- und Ruhezeiten in der Übersicht
zeitliche Abschnitte im Arbeitsalltag | Zeiträume | Ausnahmen |
---|---|---|
Lenkzeit | 4,5 Stunden | - |
tägliche Lenkzeit | 9 Stunden | kann 2x pro Woche auf 10 Stunden verlängert werden |
wöchentliche Lenkzeit | 56 Stunden | in einer Doppelwoche 90 Stunden |
Fahrtunterbrechung | 45 Minuten | in 15- und 30-Minuten-Blöcke aufteilbar |
tägliche Ruhezeit | 11 Stunden | maximal dreimal pro Woche auf 9 Stunden reduzierbar |
wöchentliche Ruhezeit | 45 Stunden | 24 Stunden möglich, fehlenden 21 Stunden sind innerhalb von 3 Wochen nachzuholen |
Arbeitszeit | 48 Stunden | auf 60 Stunden erweiterbar |
(tägliche) Schichtzeit | 13 Stunden | bei reduzierter Ruhezeit auf 15 Stunden erweiterbar |
Doch was ist eigentlich die Schichtzeit für Lkw-Fahrer?
Vorab ist hervorzuheben, dass die Schichtzeit für Berufskraftfahrer nicht identisch mit der Lenkzeit ist.
Grundlegend beginnt die Schichtzeit beim Lkw mit dem Erscheinen des Fahrers am Arbeitsplatz. Dort kann als Erstes eine Besprechung erfolgen, in der die Aufträge sowie Aufgaben verteilt werden. Das zählt demnach bereits zur Schicht, ist aber nicht Teil der Lenkzeiten, da diese lediglich die eigentliche Fahrzeit beschreiben.
Die Lkw-Schichtzeit ist demnach als Arbeitszeit des Berufskraftfahrers zu verstehen und wird durch das Arbeitszeitgesetz reglementiert.
Wie bereits erwähnt, sind Arbeitszeiten sowie die Lenk- und Ruhezeiten zwei voneinander unabhängig zu betrachtende Komplexe, die dennoch miteinander verwoben sind und deshalb auch immer wieder große Verwirrung stiften.
Grundsätzlich liegt für den Lkw-Fahrer eine Schichtzeit zwischen dem Beginn und dem Ende der Arbeit, dies wird auch ganz klar im Arbeitsvertrag für Kraftfahrer festgehalten.
Gemäß Artikel 3 a der Verordnung 2002/15/EG ist die Arbeitszeit:
[…] die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende, während der der Beschäftigte an seinem Arbeitsplatz ist, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, und während der er seine Funktion oder Tätigkeit ausübt, d. h. — die Zeit sämtlicher Tätigkeiten im Straßenverkehr.“
Folgendes wird zur Arbeitszeit und nicht zu den Lenk- und Ruhezeiten gezählt:
- Fahren
- Be- und Entladen
- Reinigung und technische Wartungsarbeiten
- Gesetzliche und behördliche Formalitäten
- Überwachung des Be- und Entladeprozesses
- Andere Arbeiten zur Gewährleistung der Sicherheit von Fahrzeug und Ladung
- Wartezeiten, deren Dauer vorher nicht bekannt ist
Die maximale Arbeitszeit liegt bei 48 Stunden. Sie kann aber auf bis zu 60 Stunden erweitert werden, wenn der Durchschnitt der letzten vier Monate bei 48 lag.
Zwar ist die „Schichtzeit“ als Begriff im Gesetz nicht näher bestimmt, aber, wie erwähnt, ist sie als Arbeitszeit zu verstehen. Dennoch kann diese vor allem im Hinblick auf die einzuhaltende Ruhezeit etwas weiter gefasst werden.
Denn hält sich der Fahrer an die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden bleibt bei einem 24-Stunden-Zyklus eine Schichtzeit übrig von 13 Stunden. Wird die Ruhezeit verkürzt, ergibt sich eine Schicht für den Lkw-Fahrer von 15 Stunden, da die Ruhezeit nur neun Stunden beträgt.
Demnach setzt sich die Schicht aus der Arbeitszeit, der tatsächlichen Lenkzeit, der Bereitschaftszeit und den Fahrtunterbrechungen zusammen. Damit geht Schicht über die eigentliche Lenk-und Ruhezeit für Lkw-Fahrer hinaus.
Wichtig! Die Lenkzeitunterbrechungen und die Bereitschaftszeit werden nicht zur Arbeitszeit gezählt. Um dies ein wenig zu verdeutlichen, hier ein Beispiel:
- Die Gesamtlenkzeit innerhalb von 24 Stunden kann sich aus zweimal 4,5 Stunden und einer halben Stunde zusammensetzten.
- Bevor die eigentliche Lenkzeit beginnt, haben Sie als Fahrer bereits eine halbe Stunde Arbeitszeit absolviert.
- Zwischen den Lenkzeiten liegen dann Lenkzeitunterbrechungen sowie Bereitschaftszeiten von zusammen drei Stunden.
- Daraus resultiert eine Schichtzeit für Lkw-Fahrer von 13 Stunden.
- Die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden wird jedoch nicht überschritten, da die Fahrtunterbrechungen und die Bereitschaftszeit nicht mitgezählt werden.
Stimming meint
25. April 2018 at 1:03
Hallo.
Ich habe grundsätzlich 3×15 Stunden und 2x13h und manchmal Samstag 1hbis 13h zusätzlich.
Pro Tag 1x45min Pause, manchmal keine Pause wird wärend der Arbeit gedrückt.
So machen es alle.
Oder pro Tag 2..x 45h pause.
Fahrstunden in der Woche 36h bis 46h.
Alles andere ist reine Arbeitszeit.
Dies Übersteigt also die gesetzliche Gesamtarbeitszeit weit über normal in der Woche.
Das ist eigentlich was alle wissen wollen.
Das sind minimum 65h Arbeitszeit je Woche . Habe keine Bereitschaftszeiten.
Laut Arbeitsschutzgesetz 48 Stunden oder bei ihnen raus zu lesen 60 Stunden.
Was kann ich dagegen tun um das abzustellen ohne meinen Arbeitsplatz zu verlieren?
Warum schaut der Staat zu (BAG )und tut nichts dagegen.
Dieses wegschauen vom Verstoss gegen das Arbeitsschutzgestzt ,dass ist der eigentliche Grund warum wir Lkw-Fahrer in den Graben fahren um zu schlafen.
25.04.2018
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 16:00
Hallo Stimming,
leider können wir Ihren Arbeitgeber nicht dazu bringen, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Wir informieren lediglich über diese Gesetze.
Wir raten Ihnen daher, sich an Ihre Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Federico meint
10. Juni 2018 at 6:31
Hallo Stimming . genau das wollte ich auch wissen weil gerechnet passt nicht,aber finde nicht eine konkrete antwort.
Karl Heinz N. meint
24. April 2018 at 12:30
Habe eine Frage
Wenn ich nach den ersten 4,5 Stunden lenkzeit meine 45 min. Pause mache und mache dann nach 3 Stunden die nächste 45 min. Pause kann ich dann die restlichen 1,5 Stunden mit der 1 Stunde zusammen legen und noch 2,5 Stunden fahren.?…
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 14:25
Hallo Karl Heinz,
eine Verlängerung der Lenkzeit über die 9 Stunden hinaus ist nur zweimal pro Woche möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Viktor H. meint
10. April 2018 at 0:20
Wenn ich um 20:00 Uhr gehe, wann muss ich dann fertig werden? In der Nacht beträgt die Gesamtzeit 13-15 oder 10 Stunden?
arbeitsrechte.de meint
23. April 2018 at 8:53
Hallo Viktor,
die Schicht kann zwischen 13-15 Stunden dauern, allerdings sollte die Arbeitszeit rechtlich nicht mehr als 10 Stunden betragen und zwischen den Schichten die 11 Stunden Ruhe stattfinden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silvio meint
6. April 2018 at 22:04
Hallo
Habe eine Frage
wenn ich Freitag um 17 Uhr auf den Hof feierabend mache und habe um 05 uhr angefangen ,mus ich doch erst 9/11 std. ruhepause machen ,und dann beginnt die Wochendruhe 45 Std. ??? oder liege ich da falsch !!
Mein Chef sagt nein ab 17 Uhr beginnt gleich meine Wochendruhe !! das ist doch nicht richtig !!
Mit Freundlichem Gruß
Silvio
arbeitsrechte.de meint
20. April 2018 at 8:06
Hallo Silvio,
zu unterscheiden sind die wöchentlichen und die täglichen Lenk- und Ruhezeiten. Die tägliche Ruhezeit beträgt elf Stunden und darf maximal dreimal pro Woche auf neun Stunden reduziert werden. Einen Überblick hierüber finden Sie in unserem Ratgeber zu den Lenk- und Ruhezeiten in der dortigen Tabelle. Dort können Sie auch unser eBook herunterladen, um sich umfassender zu informieren. Zu konkreten Streitigkeiten lassen Sie sich bitte gegebenenfalls vom einem Anwalt beraten. Wie bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andy meint
2. April 2018 at 9:43
Hallo,
mir ist es immer noch unklar wie die tägliche Höchstarbeitszeit von 10std mit der höchst möglicher Schichtzeit von 15std vereinbar ist.
Wenn die 10std. durch Lenkzeit & andere Tätigkeiten aufgebraucht sind und ich meine Pausen gemacht habe, komme ich lange nicht auf die 15std. Schichtzeit auch nicht auf 13std..
Also nehmen wir mal 10std. Arbeitszeit zzgl. 1,5std. Pause sind 11,5std.. Die fehlenden 1,5std zur 13std Schichtzeit bzw die fehlenden 3,5std. bis zur 15std. Schichtzeit glänzen dann doch nur noch durch Pausenzeiten?
Es ist letztendlich doch so, dass wenn die 10std voll sind ist Schluss aus und fertig egal was man da noch zugrunde legt?
Das alles ist so verworren, da muss man ja den Überblick verlieren.
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 14:29
Hallo Andy,
bei den 13 bzw. 15 Stunden handelt es sich um Obergrenzen. Sie sind nicht gezwungen, diese auch zu erfüllen. Arbeitszeitgesetz und Lenk- & Ruhezeiten sind zwei voneinander unabhängig geltende Regelungskomplexe.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Chris meint
30. März 2018 at 20:16
Guten Abend,
wir sind ein Busunternehmen,das zunehmend mehr Fernfahrten bedient.
Durch die oft prekären Verkehrslagen wie Unfall,Bausstellen entstehen teilweise Stundenlange Staus.
Hier scheiden sich die Geister, die einen sagen durch die Wartezeit im Stau wird die gesetzliche Lenkzeit massiv überschritten,die anderen ( Geschäftsleitung ) sagen, Staus entschuldigen die Überschreitungen und müssen lediglich schriftlich festgehalten werden.
Ihrer Ansicht nach wird die Lenkzeit unterbrochen und erst wieder mit fließendem Verkehraufgenommen.
Was ist richtig ? Und wie verhält es sich mit mit den Arbeitszeiten ?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 12:24
Hallo Chris,
das Stehen im Stau ist Teil der Lenkzeit und gehört damit auch zur Arbeitszeit. Auch eine Lenkzeitüberschreitung durch Stau eine Ordnungswidrigkeit.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Brumm23 meint
22. März 2018 at 18:41
Hallo ,
Ich komme noch nicht klar mit lenk bzw.Arbeitszeiten
Es heißt „nicht Führertätigkeit“ VOR der Lenkzeit sind anzurechnen bzw. kann man dranhängen an die 4,5 st Lenkzeit. (Arbeitszeit Gesetz)
Meine frage : was ist mit ladungssicherung,papiere „Zwischendurch “
ist ja keine fahrtunterbrechung aber auch keine Lenkzeit .(sondern arbeitszeit)
Beispiel : fange um 6:00 an(kontrolle,papiere etc. ) abfahrt (6:30)
beim 1 kunden 8:00 dort 15 minuten Container aufnehmen (davon 10min stillstand wegen abplanen )
container leerfahren und zurück zum kunden 9:00uhr = 10min stillstand (papiere)
nächster kunde dasselbe (2x10min stillstand )
1) zählt als lenkzeit und Ich muss (6:30uhr+4,5std)bis 11:00 uhr mit der pause anfangen.
2) kann 40 min (2x10min (kunde1) +2x10min(kunde2) )die pause nach hinten (bis max. 6std.) sprich:bis 12:00 uhr mit der Pause anfangen.
mfg
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 15:39
Hallo Brumm23,
Ihre Beschreibung ist richtig. Fahrtunterbrechungen sind keine Lenkzeit und werden auch nicht auf diese aufgerechnet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bob meint
18. März 2018 at 11:39
Hallo zusammen,
da ich neu in der Branche bin habe ich eine Frage, um sicher zu gehen, dass ich es richtig verstanden habe:
Beispiel:
Ich fahre mit dem Lkw zum Kunden: 2 Stunden
Entladen: 1 Stunde
Weiterfahrt zum nächsten Kunden: 2 Stunden
Entladen: 1 Stunde
In diesem Beispiel beträgt die Lenkzeit 4 Stunden und die Arbeitszeit 6 Stunden – und ich muss laut Arbeitzeitgesetz eine Pause von 30 Minuten machen. Nach dieser Pause dürfte ich noch 30 Minuten fahren, bis ich die 45-minütige Lenkzeitunterbrechnung machen muss. Wenn ich die 30-Minuten-Pause aber auf 45 Minuten ausweite, hätte ich danach direkt wieder 4,5 Stunden Lenkzeit zur Verfügung, korrekt?
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 12:00
Hallo Bob,
prinzipiell ist Ihre Rechnung und Ihre Annahme korrekt, allerdings müssen Sie Folgendes beachten: Gemäß Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer nur 8 oder in Ausnahmefällen 10 Stunden am Tag arbeiten. Haben Sie also vor Ihrer Pause von 45 Minuten bereits 6 Stunden gearbeitet, dürfen Sie im Anschluss nur noch 2, maximal 4 Stunden an diesem Tag arbeiten und kommen so in keinem Fall auf weiter 4,5 Stunden Lenkzeit.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dana meint
15. März 2018 at 21:44
Hallo mein Mann fährt Montag Nacht 1.00 Uhr vom Firmen Gelände los Tagespendel und Samstag um 10.00 Uhr ist die Woche beendet. Montag gegen 17 Uhr geht’s weiter und Samstag Nacht um 4 ist die Woche wieder beendet. Dann fängt er wieder Montag Nacht 1.00 Uhr an.
Meine Frage ist es Recht so ein kurzes Wochenende für Lkw Fahrer die so ein harten Job machen. Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 9:56
Hallo Dana,
die wöchentliche Ruhezeit von Lkw-Fahrern muss mind. 45 Stunden am Stück betragen. Geht ein Lkw-Fahrer samstags um 4 Uhr ins Wochenende und fängt am folgenden Montag um 1 morgens wieder an zu arbeiten, ist diese Vorschrift eingehalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maik R. meint
7. Februar 2018 at 8:28
Guten Morgen
Frage:
LKW Fahrer im Baustellenbetrieb (Werksverkehr). Tägliche Lenkzeit/Arbeitszeit 8 -9 Stunden.
Es kommt vor das der Fahrer für seinen Arbeitgeber nach seiner regulären Schicht noch einen Bereitschaftseinsatz fahren muß. (Stördienst für Energieversorger/Stadtwerke) „Thema Gasstörung, Gefahr in Verzug“. Die Bereitschaftseinsätze sind nicht geplant und richten sich außschließlich nach der tatsächlichen Störung
Gibt es da eine Regelung?
mit freundlichen Grüßen
Maik R.
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 12:42
Hallo Maik,
welche Regelungen in Ihrem Fall angewendet werden können, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Busdriver meint
21. Januar 2018 at 23:00
Hallo,
Habe eine Frage.
Ich habe hauptberuflich eine Tätigkeit die dem Arbeitszeitgesetz unterliegt . Diese beträgt 35 Stunden pro Woche. Jetzt möchte ich gerne eine Nebentätigkeit als Busfahrer machen .
Meine Frage;
Muss ich dann nach 6 × 24 Stunden Zeiträumen eine Ruhezeit von 45 Stunden einhalten oder gilt dort das Arbeitszeitgesetz?
Zur Info: die Nebentätigkeit als Busfahrer findet maximal zweimal in der Woche statt .
Um Antwort wäre ich dankbar .
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 14:59
Hallo Busdriver,
das Arbeitszeitgesetz gilt für alle beruflichen Tätigkeiten, sowohl haupt- als auch nebenberuflich. Für Berufskraftfahrer gelten zusätzlich die Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers, seine Arbeitsstunden aus den verschiedenen Beschäftigungen so zu legen, dass sowohl das Arbeitszeitgesetz als auch das Fahrpersonalgesetz eingehalten wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
hyronimus meint
16. Januar 2018 at 19:27
Meine Lenkzeit beginnt um 20:00 Uhr. Lenkzeit 3,5 Std. 30 Minuten Pause. Jetzt ist es 0:00 Uhr. Es beginnt ein neuer Tag.
Darf ich jetzt wieder 9 oder 4,5 Stunden lenken.
arbeitsrechte.de meint
23. Februar 2018 at 12:11
Hallo hyronimus,
nach der gesetzlichen Regelung richten sich die Lenk- und Ruhezeiten nach 24-Stunden-Zyklen, ungeachtet der Kalendertage. Pro Zyklus sind 9 Stunden Lenkzeit zulässig. Nach spätestens 4,5 Stunden müssen mindestens 45 Minuten Pause eingelegt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
andreas meint
24. Dezember 2017 at 7:56
können feiertage bei lkw Fahrern als wochenruhe ausgleich angerechnet werden
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 9:16
Hallo Andreas,
nur reguläre Arbeitstage können als Ausgleichstage verrechnet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
meatmanfamily meint
22. November 2017 at 23:54
Wochenruhezeit von Samstag 12uhr bis Sonntag 22uhr sind 34 Stunden
Wieviel Stunden muss ich nachholen 21 oder 11?
arbeitsrechte.de meint
19. Januar 2018 at 11:06
Hallo meatmanfamily,
die Wochenruhezeit beträgt 45 Stunden. Sie müssen deshalb 11 Stunden nachholen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael St. meint
4. November 2017 at 15:03
Frage zur Schicht bzw zur täglichen Ruhezeit. Kann mein Chef anordnen das ich auf 9 Stunden verkürzen,bzw die Schichtzeit auf 15 Stunden verlängere?
LG Michael Steinberg
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 9:27
Hallo Michael,
die Schichtzeiten können innerhalb der zulässigen Grenzen durch den Arbeitgeber variiert werden. Diese kann jedoch maximal 10 Stunden betragen..
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dietmar meint
31. Oktober 2017 at 15:19
Hallo.
Ich transportiere ausschließlich Holz.meine ladetätigkeit befindet sich somit nicht auf öffentlichem Gelände.darf ich dann wenn ich in den wald laden fahre,meinen tacho auf out stellen??
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 12:10
Hallo Dietmar,
auch auf Waldwegen müssen die Messinstrumente des LKW eingeschaltet bleiben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
franco p. meint
30. Oktober 2017 at 9:45
hallo, wenn ich die pause verkürze auf 30 stunden, wie vielen stunden muss ich nachholen? vielen dank im voraus.
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 11:43
Hallo Franco,
bei 30 Stunden Ruhezeit in der Woche müssen noch 15 Stunden nachgeholt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Szymanski meint
13. Oktober 2017 at 11:39
Hallo, also das wird ja immer besser! Erst warte ich 3 Wochen und es kommt keine Antwort. Dann auf mein Nachfragen hin steht hier, dass bald geantwortet wird und nun heute sehe ich, meine komplette Frage ist gelöscht!
Ich versuche es jetzt nochmal und hoffe, dass ich endlich eine Antwort bekomme!!!
Was passiert, wenn man unter der Woche einen Urlaubtag hat als Fernverkehrsfahrer innerhalb BRD? Verringert sich die wöchentliche Schicht- und Lenkzeit? Wenn ja, um wieviel genau? Es wäre ja ein verschwendeter Urlaubstag, wenn man dann danach die Stunden nachholt um auf 90Std innerhalb 2 Wochen zu kommen.
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2017 at 16:30
Hallo Szymanski,
da uns in letzter Zeit einige Fragen erreicht haben, dauern die Antworten etwas länger als gewöhnlich. Dafür entschuldigen wir uns natürlich. Ihre Frage wurde allerdings nicht gelöscht, sondern am 6. November beantwortet. Die entsprechende Antwort finden Sie hier: https://www.arbeitsrechte.de/arbeitszeit-lkw-fahrer/#comment-4706
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Scaglione meint
25. September 2017 at 10:32
Hallo,
ich hätte eine frage, wenn man 8 stunden in der Werkstatt Arbeitet darf man dann noch auf Bereitschaft stehen? und wenn wie lange
arbeitsrechte.de meint
13. November 2017 at 13:46
Hallo Scaglione,
da der Bereitschaftsdienst als reguläre Arbeitszeit anzusehen ist und das Arbeitszeitgesetz die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden beschränkt, sollte nach Ablauf dieser Zeit normalerweise Schluss für Sie sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marco meint
22. August 2017 at 8:52
Hallo,
Thema Doppelbesatzung: laut VO(EG) 561 ist ein 20 stündiger ununterbrochener Fahrbetrieb des Fahrzeuges möglich. Aber es gibt ja noch das Arbeitszeitgesetz. Muss eine Doppelbesatzung auch nach 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von min. 30 Minuten (9h=45min) im stehenden Fahrzeug tätigen ?
arbeitsrechte.de meint
11. September 2017 at 12:14
Hallo Marco,
solange die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden, können Sie die verpflichtende Pause von 30 Minuten nach sechs Stunden auch im fahrenden Kfz tätigen, wenn es sich um eine Doppelbesatzung handelt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffen meint
17. August 2017 at 21:50
Grüße.
Super Seite mit tollen Infos. danke!!!
Frage1: Wie viele 15 Schichten darf ich in zwischen 2 Wochenruhezeiten machen ohne splitten?
Frage2:ich mache 30 Stunden Wochenruhezeit, muss ich dann 21Stunden ausgleichen oder reichen die fehlenden 15Stunden?
Frage3: Beispiel – Montag, der 01.02.2017 Arbeitsbeginn. ich arbeite 6 tage und verkürze meine Wochenruhezeit auf 24 Stunden. Wie zähle ich die 3 Wochen? ab dem 01.02 oder ab 08.02.2017????
DANKE schon mal.
arbeitsrechte.de meint
11. September 2017 at 11:27
Hallo Steffen,
15-Stunden-Schichten sind grundsätzlich nicht erlaubt, das Maximum liegt bei 10 Stunden Lenkzeit. Bei einer Wochenruhezeit von 30 Stunden müssen Sie in der Regel 15 Stunden ausgleichen. Drei Wochen nach dem Tag der letzten Wochenruhezeit beginnt die Frist zum Nachholen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael G. meint
25. Juli 2017 at 4:17
Wenn ich um 00:00 starte 4,5 h fahre 0,75 Pause 4,5 h fahre wieder 0,75 und dann noch 1 h fahre dann ist es ja 11:30 und ich habe meine Fahrzeit komplett ausgenutzt. Wenn ich jetzt 11h meine tägliche Ruhezeit mache ist es 22:30. Darf ich dann schon wieder zum Lenken beginnen oder muss ich warten bis es 00:00 ist? Mir wurde erklärt das ich erst um 00:00 zum Lenken beginnen darf, da der 24 Stunden Zyklus noch nicht vorbei ist und die Fahrzeit sonst zum vorherigen Tag zählt.
Danke
Mit freundlichen Grüßen Michael
arbeitsrechte.de meint
7. August 2017 at 8:45
Hallo Michael G.,
es ist korrekt, dass Sie erst um 0:00 Uhr wieder anfangen dürfen, da ansonsten noch keine 24 Stunden vergangen sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
JürgenS meint
6. Juli 2017 at 18:08
Was bedeutet konkret §21a Abs 1 Arbeitszeitgesetz die Formulierung: „…Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des AETR bleiben unberührt.“
bzw. das die Vorschriften der EU-Regelungen gegenüber dem deutschen Arbeitszeitgesetz Vorrang haben (weil internationales Recht)?
arbeitsrechte.de meint
24. Juli 2017 at 12:43
Hallo JürgenS,
dies bedeutet, dass die in den Europäischen Verordnungen getroffenen Vorgaben durch das Arbeitszeitgesetz nicht beeinträchtigt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rene E. meint
1. Juli 2017 at 21:00
Ich fahre z.b. Sonntag 19h los und mach
Am Samstag der Woche um 13h meine 24h Pause beginnt dann danach so zusagen mein neuer wöchentlich?
arbeitsrechte.de meint
10. Juli 2017 at 11:53
Hallo Rene E.,
wenn Sie sich nach der Wochenruhezeit wieder ans Lenkrad setzen, beginnt die Lenkzeit.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Niko meint
15. Juni 2017 at 15:06
ich habe noch eine frage,
ich bin frührentner und beziehe die volle eu rente,bin auf auf mini job basis angestellt(450 euro),
steht mir als angestellter urlaub zu?
nochmals danke für die antwort
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 9:46
Hallo Niko,
auch in einem Minijob haben Sie Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser richtet sich danach, an wie vielen Tagen in der Woche Sie tätig sind. Bei einer Fünf-Tage-Woche sieht das Bundesurlaubsgesetz beispielsweise 20 Urlaubstage im Jahr vor.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de