Es ist keine Seltenheit, dass Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten kürzen. Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen auch zulässig. In der Regel gilt, dass ein Abzug vom Lohn bis zum nicht pfändbaren Einkommen laut Arbeitsrecht nicht stattfinden darf. Dieser Wert liegt zurzeit bei 1.029,99 Euro.
Ob Ihr Chef einen Lohnabzug bei Krankheit, wegen einem entstandenen Schaden während der Arbeitszeit oder bei Minusstunden vornimmt – jeder Abzug muss im Einzelnen betrachtet werden.
Kurz & knapp: Lohnabzug
Laut § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Teil vom Gehalt abziehen, wenn Sie Arbeitsmaterial fahrlässig beschädigen.
Ein Lohnabzug bei Krankheit ist normalerweise nicht erlaubt.
Bei selbstverschuldeten Minusstunden kann der Lohn gekürzt werden. Sind diese jedoch durch den Arbeitgeber entstanden, muss der Lohn in gewohnter Höhe gezahlt werden.
In diesem Ratgeber finden Sie Informationen zur Rechtslage und erfahren, ob Sie eventuell einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten sollten, wenn Sie Ihr Geld nicht in voller Höhe erhalten haben.
Inhalt
Lohnabzug wegen Schaden
Jeder Arbeitnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich und muss mit Konsequenzen rechnen, wenn ihm durch Unaufmerksamkeit und daher Fahrlässigkeit Fehler bei der Arbeit unterlaufen. Dies ist in § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten.
Dem Arbeitnehmer muss jedoch erst einmal nachgewiesen werden, dass sein fahrlässiges und falsches Verhalten zu einer Beschädigung geführt hat. Laut § 249 BGB hat derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist,
den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Die Regelungen zum Lohnabzug bei Fehlern mit entstandenen Schäden müssen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Wenn dem nicht so ist, dann muss eine anderweitige schriftliche Vereinbarung herhalten. Existiert auch diese nicht, dann wird der Schaden normalerweise durch die Versicherung abgewickelt und der Chef kann seinen Mitarbeiter nicht ohne weiteres mit einem Lohnabzug konfrontieren. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt, wenn Ihnen in einem solchen Fall Lohn abgezogen wurde.
Lohnabzug bei Krankheit
Im Arbeitsrecht ist nach wie vor klar und deutlich festgeschrieben, dass bei Krankheit das Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt werden muss. Das Entgeltfortsetzungsgesetz sichert Teilzeit- sowie Vollzeitarbeitern zu, dass diese ihr Geld auch erhalten, wenn sie erkrankt sind und aus diesem Grund nicht bei der Arbeit erscheinen können.
Das Arbeitsverhältnis muss bei dieser Regelung jedoch mindestens vier Wochen bestanden haben und der Arbeitnehmer darf seine Krankheit nicht fahrlässig selbst verschuldet haben. Insgesamt sechs Wochen hat ein Arbeitgeber die Pflicht, seine Mitarbeiter bei Krankheit zu entlohnen.
Der einzige Lohnabzug, der wegen Krankheit vom Chef vorgenommen werden darf, betrifft laut § 4a des Entgeltfortzahlungsgesetzes Sonderzahlungen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld oder Anwesenheitsprämien:
Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.“
Lohnabzug bei Minusstunden
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.
Heiko M. meint
21. Mai 2017 at 10:01
Hallo,
ich arbeite seit 2 Monaten in einem Betrieb der häuslichen Krankenpflege. Schon seit dem ersten Tag sammeln sich bei mir die Minusstunden an, da ich auf dem Dienstplan nur für Schichten eingeteilt bin, die im Schnitt ca 4 – 5 Std dauern. Auch wird mir im Dienstplan immer wieder Überstundenfrei eingetragen, obwohl ich jetzt nach 2 Monaten schon ca 100 Minusstunden habe. Ich habe die Leitung schon mehrmals darauf agesprochen und bekam immer zur Antwort, ich solle mir mal um meine Stunden keine Sorgen machen. Ich habe jetzt ein besseres Jobangebot und werde in der Probezeit fristgerecht kündigen. Was passiert nun mit den Minusstunden? Kann der AG diese vom finalen Gehalt abziehen? Es ist auch nicht möglich die Minusstunden in den 2 Wochen noch nachzuarbeiten, da der Frühdienst max 9 Std beträgt und um 7Uhr startet und der Spätdienst max 6 Std beträgt, aber bis 22.30 Uhr dauert. Nun kann ich aber auch nicht Früh- und Spätdienst arbeiten, da meine Ruhezeit von 22.30 Uhr bis 7.00Uhr ja dann nur 8,5Std betragen würde.
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2017 at 9:05
Hallo Heiko,
grundsätzlich können Sie nur Minusstunden anhäufen, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Einführung eines Arbeitszeitkontos verabredet haben. Darüber hinaus müssen Minusstunden normalerweise nur ausgeglichen werden, wenn Sie als Arbeitnehmer selbst direkten Einfluss auf deren Entstehung hatten. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jörg meint
15. Mai 2017 at 19:20
hallo!
meine freundin ist kosmetikerin mit stundenlohn(mindestlohnsatz).
problem ist ihre chefin bezahlt sie nur nach kunden…kurz erklärt: sie steht manchmal von früh bis abend (7-9stunden) auf der arbeit aber bekommt nur übertrieben gesagt 4-5stunden bezahlt weil sie zwischen drin manchmal ne halbe bis 1 stunde kein kunde hat und dann rumsitzt oder regale putzt um die zeit rum zu kriegen…
ist das rechtens oder moderne sklaverei?
eine antwort auf meine mail adresse wäre super…
lg jörg
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2017 at 12:34
Hallo Jörg,
antworten können wir nur hier: Der Arbeitgeber darf dem Mitarbeiter keine Minusstunden berechnen, nur weil gerade wenig Kundenbetrieb herrscht. Das verstößt gegen § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ihre Freundin sollte sich diesbezüglich anwaltliche Hilfe suchen, wenn die Chefin nicht auf diese Tatsache reagiert.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susanne meint
15. Mai 2017 at 17:52
Hallo,
mein Sohn arbeitet seit einigen Monaten in einem großen Hotel als Hilfskraft im Stewarding, die Probezeit hat er bestanden. Bei der Ausübung seiner Aufgaben hat er einen Geschirrbruch verursacht. Die Rollen eines Gitterwagens hatten sich auf dem unebenen Boden verkantet und dabei sind vier Kisten Geschirr zu Bruch gegangen. Nun wurden ihm mit der letzten Lohnzahlung 400,- Euro vom Netto-Lohn abgezogen und es sollen noch einmal weitere 400 Euro einbehalten werden. Die effektive Lohnzahlung betrug damit knapp 800 Euro.
Begründet wurde dieses Vorgehen damit, dass er den Schaden fahrlässig verursacht hätte. Wie und von wem wird bitte entschieden, ob es sich hierbei um fahrlässiges Verhalten handelt? Zudem steht ihm nun anscheinend die Kündigung ins Haus, welche ebenfalls mit diesem Vorfall begründet wird.
Über die Höhe des Lohnabzugs wurde er im Vorfeld nicht informiert.
Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel bzgl Schadensersatz enthalten.
Muss er dies nun in dieser Form tolerieren, oder macht es Sinn sich um Rechtsbeistand zu bemühen?
Vielen Dank vorab für jegliche Information hierzu.
Susanne
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2017 at 12:31
Hallo Susanne,
die herrschende Rechtsprechung sagt: Nur mittlere und schwere Fahrlässigkeit können dazu führen, dass ein Arbeitnehmer in diesem Fall haften muss. Aber auch dann kommt es nur zu einer sogenannten Mithaftung. So werden Arbeitnehmer vor horrenden Schadenssummen bewahrt. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann das Recht Ihres Sohnes verteidigen und womöglich die Abzüge rückgängig machen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Aleyna meint
11. Mai 2017 at 7:50
Hallo,
Ich arbeite auf 450 € Basis. Bei uns ist jetzt das Problem das meine Chefin uns alte Arbeitskleidung fast 1 Jahr später vom Gehalt streicht ohne davor bescheid gesagt zuhaben. Es hieß im Dezember 2016 rum das wir uns in eine Liste eintragen sollen in der wir schreiben sollen wie viele t-Shirts und Schürzen jeder zuhause hat die sollte jegliche zur Bestandskontrolle dienen. Als es vor knapp 1 Monat hieß wir bekommen neue Arbeitsklamotten wurde nicht gesagt das wir die neue und die alte Kleidung bezahlen müssen hierbei wurde der Lohn dann anhand der Liste gestrichen. Jetzt ist meine Frage darf sie dies überhaupt?
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2017 at 11:19
Hallo Aleyna,
grundsätzlich können die Kosten für Arbeitskleidung auf Arbeitnehmer übertragen werden. Dies muss jedoch im Vorfeld vertraglich geregelt worden sein. Wir würden Ihnen daher empfehlen, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag zu werfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lisa U. meint
9. Mai 2017 at 11:48
Hallo,
ich arbeite als Physiotherapeutin in einer Praxis im Angestellten-verhältnis (40 Stunden Woche).
Da im letzten Jahr leider zu wenig Patienten auf alle Therapeuten verteilt kamen, haben sich bei mir einige Minusstunden angesammelt. Insgesamt belief es sich auf 110 Minusstunden. Diese habe ich bis auf 20 Minusstunden aufgearbeitet, in dem ich von mo bis fr ca 45 -47 Stunden arbeitete. Ich habe im April fristgerecht gekündigt und beginne im August eine neue Stelle. Mein Arbeitgeber fing vor ca 3 Wochen damit an unserer Arbeitspläne bzw die Taktung der Patienten so eng zusammen zu verschieben (20 minuten-taktung ohne Lücken), dass ich wieder mehr und mehr ins Minus falle. Meine Frage : Wenn ich bis Ende der Beschäftigung noch Minusstunden habe, werden die dann vom Gehalt oder Resturlaub abgezogen?
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2017 at 9:55
Hallo Lisa U.,
in der Regel werden angesammelte Minusstunden bei einer Kündigung vom Gehalt abgezogen. Dies ist jedoch nur bei selbst verschuldeten Minusstunden der Fall. In Ihrer Situation liegt die Schuld jedoch beim Arbeitgeber, weshalb Ihnen normalerweise das Gehalt nicht gekürzt werden dürfte.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Joe meint
5. Mai 2017 at 10:29
Hallo,
ich arbeite in einem Familienbetrieb auf 450€-Basis, mit fünf weitere Kollegen.
Nun wurde vom Finanzamt eine strengere Kassenbuchhaltung verlangt, worauf vom Chef mündlich angekündigt wurde je Fehler eine Stunde Arbeitszeit vom Gehalt abzuziehen.
Ist das überhaupt zulässig?
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2017 at 16:23
Hallo Joe,
eine solche Regelung ist unserer Meinung nach nicht zulässig, da sie Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mira meint
25. April 2017 at 20:27
Hallo,
folgendes Problem.
Ich arbeite in einer alternativen Heilpraxis mit Übernachtungsmöglichkeit( kleines Landhotel). Kunden wollten zimmer buchen, die ich gleich bestätigen sollte. ich konnte jedoch keine Auskunft zu den preisen geben, da mir diese von der Chefin nicht mitgeteilt wurden. Ich wollte mich erst noch nach den preisen erkundigen bevor ich fest die Zimmer vergebe. Die Chefin konnte mir keine Auskunft geben da sie die Preise(besonder Personengruppe mit Sonderkonditionen) nicht mehr finden konnte…(das ging über eine Woche so, dass sie mir nichts sagen konnte) nach tagen habe ich da angerufen und gesagt sie können die Zimmer gern buchen ich kann allerdings keine Auskunft zu den Preisen geben…die haben sich natürlich andere Zimmer besorgt..und dieser Ausfall soll mir jetzt vom Lohn abgezogen werden.
Muss ich das so hinnehmen?
LG
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 16:05
Hallo Mira,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Ein solches Verhalten sollte kein Arbeitnehmer hinnehmen müssen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jennifer T. meint
25. April 2017 at 13:59
Hallo
Mein Mann wurde fristlos gekündigt dar wir aber im Januar einen Vorschuss bekommen haben und dieser monatlich mit 100€ getilgt wurde(darüber liegt nichts schriftlich vor) will der Chef jetzt denn kompletten Restbetrag von sein April Lohn einbehalten. Darf er diese? Wir sind eine 5 Köpfige Familie müssen ja auch Miete etc. bezahlen
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 16:26
Hallo Jennifer T.,
bitte wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Da keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, sind Sie mit einem Rechtsbeistand in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lola meint
19. April 2017 at 5:32
Hallo!
Ich arbeite in einer Physiotherapie als Praxishilfe – Teilzeit 20 St./ Woche .
Jetzt wurde mir im Februar ein relativ hoher Betrag ( komischerweise nicht passend zu meinem Stundenlohn) abgezogen, mit der Begründung das dieser Monat nur 28 Tage hat.
Ist das gerechtfertigt? Ich bekomme ja auch in einem Monat mit 31 Tagen nicht mehr Geld bezahlt?! Meinen Kollegen ( staatlich geprüfte Physiotherapeuten usw) geht das genauso. Ich dachte es gibt ein festes Grundgehalt….. ????
LG
arbeitsrechte.de meint
19. April 2017 at 12:10
Hallo Lola,
generell richtet sich die Bezahlung nach dein Vereinbarungen in Ihrem Arbeits- bzw. Tarifvertrag. Für gewöhnlich kommt tatsächlich eine aufs Jahr festgelegte Soll-Stunden-Anzahl zum Tragen, wodurch Arbeitnehmer nicht durch unverschuldete Minusstunden – beispielsweise in kurzen Monaten wie dem Februrar – einen Nachteil erfahren. Bestimmte Verträge können aber auch anderweitiges festlegen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann, falls nötig, Ihr Recht vor dem Arbeitsgericht verteidigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Arno S. meint
15. April 2017 at 14:27
Hallo, habe als Leiharbeiter in einer Malerfirma in Düsseldorf gearbeitet. Ich war eine Woche auf der Baustelle und habe gemerkt das zunehmend Druck gemacht wurde und meiner Meinung nach aber schon über dem Niveau was man sonst als Leiharbeiter in Malerfirmen wegstecken muss. Ich teilte dies meinem Arbeitgeber bereits Freitags, nach einer Auseinandersetzung mit dem Vorarbeiter der Firma, mit! Der antwortet mir darauf nur: Solange DIE mir Geld überweisen is mir alles andere EGAL! Am Montagmorgen ging das psychospielchen noch vor der der Arbeit im Lager weiter! Ich gab dem Vorarbeiter zu verstehen das er seinem Chef ausrichten sollte, er könnte mich abmelden. Der Vorarbeiter antwortete mir daraufhin: Dann gib mir Deinen Stundennachweis und dann kannste abhauen! Ich habe mir die Unterschriften geben lassen und war weg! Später habe ich bei meiner Leihbude angerufen und diesen ZUSTAND mitgeteilt! Mein Disponent sagte mir am Telefon…wir haben noch einen anderen Kunden… mittags lag die fristlose Kündigung im Briefkasten. Jetzt habe ich, mehr als einen Monat nach der fristlosen Kündigung die Lohnabrechnung bekommen. Laut dieser hätte ich noch 114,63 Euro bekommen! Ebenso ist vermerkt: Schadensersatzbetrag – 81,43 Euro —> Auszahlungsbetrag 0,00 Euro! Hat jmd. vielleicht einen Rat ob das gerechtfertigt ist? Wer zahlt mir Schadensersatz für so ein kaputtes System?
arbeitsrechte.de meint
19. April 2017 at 12:12
Hallo Arno S.,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und mit ihm die Problematik zu erörtern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jennifer K. meint
23. März 2017 at 16:43
Hallo, ich habe folgende Frage. Ich arbeite in einem Versicherungsunternehmen. Dort bekomme ich wie jeder Arbeitnehmer mein monatliches Gehalt. Zusätzlich bekommt jeder Angestellter ein sogenannten Tankgutschein. Das bedeutet, dass einmal im Monat für 44 € getankt werden darf und anschließend gegen Vorlage des Kassenbons beim Chef die 44 € in bar wieder bekommt. Da ich aber nun zum 01.05 2017 gekündigt habe, sagt mein Chef nun das ich eventuell nur den halben Tankgutschein erhalten werde, weil er mich voraussichtlich ab dem 15.04.2017 freistellen möchte. Nun ist meine Frage, ist das erlaubt da er die Freistellung veranlasst?
arbeitsrechte.de meint
27. März 2017 at 11:21
Hallo Jennifer K.,
da Sie in diesem Fall nur einen halben Monat arbeiten würden, scheint es gerechtfertigt, die Höhe des Tankgutscheins ebenfalls zu halbieren. Schließlich handelt es sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Retep meint
22. März 2017 at 17:30
Hallo
Hab mal eine frage ich war lange krank geschrieben wegen Psychisch prob. Hatte eine einarbeitung gemacht von zwei wochen.
Danach war ich eine Woche voll arbeiten und dann bekam ich einen ausschlag heute habe ich mit bekommen dad meine Firma mir nicht für die drei Wochen geld gezahlt hat das kann doch ne stimmen.
arbeitsrechte.de meint
27. März 2017 at 10:42
Hallo Retep,
wir würden Ihnen empfehlen, zunächst einmal bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen, weshalb er Sie für diese Zeit nicht entlohnt hat. Da uns die individuellen Umstände Ihres Falls nicht vorliegen, können wir Ihnen leider keine genaue Antwort liefern. Normalerweise müssen Sie jedoch für die geleistete Arbeit auch entlohnt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Corinna meint
21. März 2017 at 21:24
Hallo mir wurde etwas vom Gehalt abgezogen in diesem Fall 80 Euro. Der Sachbestand ist der das ich krank war aber da der Arzt erst am nächsten Tag einen Termin hatte war ich erst am Folgetag da und habe nicht darauf geachtet das der erste Tag nicht auf der AU vermerkt war. Gut , mein Fehler Pech gehabt die Stunden fehlen mir , die Sache ist aber diese das ich in diesem Monat trotz des Fehltages meine Sollstunden erfüllt habe und sogar 1,1 Überstunden gemacht habe. ( Geht wir haben 12 Stunden Dienste).
Nun meine Frage ist das zulässig?
arbeitsrechte.de meint
27. März 2017 at 11:26
Hallo Corinna,
ein Lohnabzug bei selbstverschuldeten Minusstunden ist in der Regel gerechtfertigt. Haben Sie Ihre Sollstunden jedoch trotzdem erfüllt und sogar Überstunden geleistet, sollte Ihnen diese Arbeitszeit auch vergütet werden. Wir würden Ihnen empfehlen, Ihren Arbeitgeber darauf anzusprechen und ggf. einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Corinna meint
5. April 2017 at 8:48
Danke so hab ich es mir schon gedacht, hab mit meinem Arbeitgeber gesprochen ( direkter Vorgesetzter ) er wolle sich drum kümmern, mir im Zweifelsfall das mir zuwenig bezahlte Geld in Form eines Bonus auszahlen, Donnerstag soll ich genaueres erfahren. Ich danke Ihnen für ihre Antwort, es gibt einem doch etwas mehr Sicherheit wenn man von anderer Seite bestätigt bekommt ,das man in seiner Meinung nicht falsch lag. Also danke. Es ging eh auch eher ums Prinzip als die paar Euro…..
Rainer Sch. meint
3. März 2017 at 22:51
Hallo,ich habe folgende Frage: Ich bin Angestellter in einem Sicherheitsunternehmen und werde nach Stunden bezahlt. Nun habe ich einen Dienstbeginn verschlafen und bin 30 Minuten zu spät gekommen. Als Reaktion hat mein Arbeitgeber mir für 3 Stundenkeinen Lohn bezahlt….als Strafe. Es sind noch andere Kollegen betroffen, teilweise mit bis zu 15 Stunden. Ist so etwas zulässig?
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 7:55
Hallo Rainer,
in der Regel dürfte Ihr Arbeitgeber Ihnen in einer solchen Situation lediglich den Lohn für die Zeit abziehen, in der Sie Ihrer Arbeit nicht nachgekommen sind. Ansonsten verletzt er normalerweise die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Rechte und Pflichten. Wir würden Ihnen und Ihren Kollegen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Theresia meint
1. März 2017 at 13:07
Lohnabzug bei Akkordarbeit auf 450€ Basis , seit kurzem arbeite ich in einer Firma mit Montagearbeit, mal an Maschinen , mal zur Kontrolle per Augenschein. In der Stunde muss immer eine Anzahl an Stücken erreicht werden. Wird diese Leistung nicht erbracht, wird der Lohn gekürzt. Bei erreichen weit über die Stückzahl hinaus wird auch keine Prämie bezahlt. Bei meiner Einstellung ohne schriftlichen Arbeitsvertrag wurde mir eine 450€ Stelle mit 50,5 Stunden im Monat zugesagt. Von einer Lohnkürzung wurde nicht gesprochen. Meine Frage: darf mein Chef bei einem Stundenlohn knapp über dem Mindestlohn bei Nichterreichen der Stückzahl den Lohn kürzen?
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 11:33
Hallo Theresia,
normalerweise verhält es sich beim Akkordlohn so, dass Sie nach erreichter Stückzahl bezahlt werden. Eine geringere Stückzahl bedeutet daher in der Regel auch einen geringeren Lohn, wobei eine höhere Zahl einen höheren Lohn rechtfertigen sollte. Da weder Sie noch Ihr Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
27. Februar 2017 at 20:38
Hallo zusammen,
Ich hab mal eine Frage, mein Chef will mir Lohn oder Urlaubstage abziehen wegen Zuviel minusstunden, er schickt mich jedesmal (teilweise fünfmal die Woche) früher nach Hause wenn keine Arbeit mehr da ist, von daher sehe ich es garnicht ein das ich dafür bezahlen soll, hab ich damit recht?
Mit freundlichen Grüßen
TW
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 10:07
Hallo Thomas,
wenn keine Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto getroffen wurde, hat Ihr Arbeitgeber normalerweise auch nicht das Recht dazu, Ihren Lohn mit den Minusstunden zu verrechnen, wenn Ihre Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen unterschritten wurde. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hahn meint
17. Februar 2017 at 13:58
Hallo,
bei mir steht eine Stundenerhöhung an, bisher arbeite ich 20Stunden wöchentlich, ab März werden es 30Stunden wöchentlich sein. Ich helfe damit meinem Arbeitgeber aus einem personellem Engpass…
Darf mein Arbeitgeber den Stundenlohn kürzen? (wollte er schon mal, als ich von 20 auf 40Stunden wechseln wollte, da hieß es ich bekäme statt dem doppelten Gehalt (da ja doppelte Arbeitszeit) 500€ abgezogen.
Ist das rechtens?
Danke und mit freundlichem Gruß
E.Hahn
arbeitsrechte.de meint
20. Februar 2017 at 11:32
Hallo Hahn,
wird lediglich die Arbeitszeit in Ihrem Arbeitsvertrag angepasst, ist eine Kürzung des Stundenlohns nicht erlaubt. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen jedoch einen neuen Vertrag mit verändertem Gehalt vorlegen und Sie unterschreiben diesen, so hat er das Recht dazu.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra W. meint
16. Februar 2017 at 12:39
Hallo liebes Arbeitsrechte.de Team!
Mein Freund hat im letzten Jahr zunächst ab Oktober bis Dezember keinen Lohn erhalten und dann die Kündigung bekommen. Heute war dann der Gerichtstermin, wo angekündigt wurde, dass man gerade mit Hilfe eines Anwalts Forderungen aufstellen und diese Forderungen dann mit dem aussteheneden Lohn verrechnen würde. Es gab im Vorfeld keine Abmahnungen oder entsprechenden Schreiben, wo die Arbeit in irgendeiner Weise als unzureichend / mangelhaft aufgeführt wurden. Hierzu wurde bereits ein neuer Gerichtstermin vereinbart. Da der ehemalige Arbeitgeber mittlerweile insolvent ist haben wir Bedenken, dass er diese ihm anlasten will. (Über die Art der Betriebsführung und Auftragsabwicklung möchte ich mich hier nicht äußern…) Ist das überhaupt zulässig?
Es handelt sich um eine ‚wir machen alles# Bauunternehmung.
Über eine Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
Petra W.
arbeitsrechte.de meint
20. Februar 2017 at 11:08
Hallo Petra W.,
wir würden Ihnen in diesem Fall empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Ihnen die Unterstützung zukommen lassen, die Sie benötigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jacqueline meint
8. Februar 2017 at 20:53
Hallo….
Mein Arbeitgeber schickt mich seid einigen Wochen zu einem Auftrag bei dem ich nur auf 35 Std die Woche komme. Allerdings unterschreitet dies meine vertraglichen Wochenstunden und dementsprechend zahlt er mir am Ende des Monats weniger aus. Is dies rechtens oder muss er mich nach meinen vertraglichen Stunden bezahlen da ich an den minusstunden nicht schuld bin?
arbeitsrechte.de meint
13. Februar 2017 at 11:23
Hallo Jacqueline,
normalerweise müssen Ihnen die vertraglich vereinbarten Stunden auch vergütet werden. Wenn die Minusstunden aus betrieblichen Gründe zustande kamen und kein Arbeitszeitkonto vorhanden ist, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen das vereinbarte Gehalt zu zahlen. Weniger Stunden und ein daraus resultierendes geringeres Gehalt sind in der Regel nur dann erlaubt, wenn Sie als Arbeitnehmerin dem auch zugestimmt haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marlene meint
6. Februar 2017 at 22:00
Hallo, ich arbeite im ambulant betreuten Wohnen. Kann mir meine Arbeitszeit weitestgehend selbst einteilen, so wie meine Klienten Zeit haben. Nun habe ich zum 28.02 einen Aufhebungsvertrag wegen neuem Arbeitsplatz. Leider hat sich in der letzten Woche heraus kristallisiert, dass ich meine Stunden nicht ableisten kann, da einige meiner Klienten, die Betreuung nicht annehmen(aufgrund der Kündigung und daraus entstehenden psychischen Problemen). Ich habe meine Chefs darauf aufmerksam gemacht und sie gebeten eine Lösung zu finden, damit ich meine Stunden leisten kann. Das war vor 4 Tagen und ich habe immer noch keine Vorschläge. Nun befürchte ich, dass sie mir meinen Lohn kürzen. Wäre das rechtens, da ich die Minusstunden erstens nicht verursacht habe und sie zweitens um Behebung des Problems gebeten habe.
Liebe Grüße
Marlene
arbeitsrechte.de meint
13. Februar 2017 at 10:00
Hallo Marlene,
in diesem Fall kommt es normalerweise darauf an, wie viele Stunden in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sind. Kommen Sie nicht auf die vereinbarte Stundenzahl, haben dies nicht selbst verschuldet und verfügen außerdem nicht über ein Arbeitszeitkonto, so ist ein Lohnabzug im Regelfall nicht gerechtfertigt. Wir würden Ihnen trotzdem empfehlen, das Ganze mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bunsenn meint
6. Februar 2017 at 19:47
Hallo Leute von Arbeitsrechte.de,
mir hat Chefe 20 Euro Lohnabzug OHNE Vorankündigung ausgesprochen weil ich in der Personenbeförderung das Nichtraucherschutzgesetz mißachtet habe. Beweise hat er keine, außer dass die Autos stinken. Da wurde aber auch jahrelang drin gequalmt.. Es stimmt, dass ich gelegentlich rauche, werde das auch einstellen. Aber so aus der Kalten mit Lohnkürzung um die Ecke zu kommen halte ich für nicht rechtmäßig.
Es gibt weder eine Betriebsvereinbahrung wo das festgehalten wurde (muss von mir auch unterschrieben werden, oder?) noch ist das Einhalten dieses Gesetzes im Vertag geregelt.
Geht doch mal garnicht, sowas, oder?
Vielen Dank für diese Frageplatform und fürs antworten!
Grüße Bunsenn
arbeitsrechte.de meint
13. Februar 2017 at 9:44
Hallo Bunsenn,
normalerweise finden sich die Regelungen zum Lohnabzug im Arbeitsvertrag oder einer anderen schriftlichen Erklärung, die beide Parteien unterschreiben müssen. Ist dies nicht der Fall, werden entstandene Schäden durch die Versicherung abgewickelt und ein Lohnabzug ist im Regelfall nicht gerechtfertigt. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
5. Februar 2017 at 9:21
Hallo,
Ich bin LKW Fahrer und transportiere Baumaschinen. Neulich habe ich bei der Verladung unabsichtlich einen Radlader verkratzt!
Dieser Lack schaden wurde mir nun in Rechnung gestellt!
Ist dies zulässig? Ich soll nun meinem AG 300 Euro für die Reparatur überweisen!
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
6. Februar 2017 at 9:45
Hallo Michael,
ob Sie sich an den Kosten beteiligen müssen, kann auch darauf ankommen, inwiefern Sie selbst die Mitschuld am Unfall tragen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihr Problem zu klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tina meint
2. Februar 2017 at 22:00
Hallo mir wurde Gehalt abgezogen , weil ich im Jahr 2016 6 Wochen und 3 Tage insgesamt krank war . Mein Arbeitgeber hat Anfrage bei meiner Krankenkasse gemacht , ob meine Erkrankungen alle dieselbe waren . Meine Krankenkasse antwortete mit nem Schreiben Sie habe die keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von mir erhalten . Habe diese zeitgleich alle abgeschickt , wie die zu meinem Arbeitgeber . Mein Arbeitgeber geht jetzt davon aus , es war ein und dieselbe Krankheit und hat mir die drei Tage einfach vom Gehalt abgezogen . Meine Frage ist das rechtlich in Ordnung ohne mich als Arbeitgeber zu informieren ? Meine Krankenkasse hat sich auch nicht bei mir gemeldet bezüglich so einer Anfrage , dann hätte ich ja Duplikate dieser Bescheinigungen nachreichen können .
arbeitsrechte.de meint
6. Februar 2017 at 10:14
Hallo Tina,
bestand die Krankheit 6 Wochen und 3 Tage am Stück, ist der Arbeitgeber nur für die ersten 6 Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Danach übernimmt die Krankenkasse mit mindesten 70 % des Bruttolohns. Haben Sie trotz dieser Info das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihren Fall genau analysieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
K. meint
31. Januar 2017 at 12:00
Hallo,
wenn ein Arbeitgeber entstandene Minusstunden vom Lohn abzieht, gibt es da ein Frist wie weit der Zeitraum sein darf für den abgezogen wird? Also wenn z.B. die Stunden sich über einen längeren Zeitraum angesammelt haben. Durch früher gehen oder später kommen.
Vielen Dank
Katja
arbeitsrechte.de meint
2. Februar 2017 at 10:08
Hallo Katja,
prüfen Sie in jedem Fall Ihren Arbeits- bzw. Tarifvertrag. Ist dort ein Zeitraum genannt, in dem Ihr Arbeitszeitkonto zum Ausgleich gebracht werden muss, ist diese Vorgabe verpflichtend! Minusstunden verfallen in diesem Fall also auch, wenn die vertraglichen Klauseln missachtet werden. Steht nichts dazu in Ihrem Vertrag, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann genau prüfen, welche Ausschlussfrist in Ihrem Fall gilt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beate meint
14. Januar 2017 at 14:49
Hallo,
ich habe im Juni 2016 meinen Arbeits Schlüssel verloren, es war nicht erkennbar wem der Schlüssel gehört, ich meldete dieses auch gleich meinem Chef. Er meinte, da müssen sofort die Schlösser gewechselt werden und ich müsste die Kosten dafür tragen, weiteres wurde erst mal nicht unternommen ( Schriftverkehr etc.. ) Soweit gut, nun aber wurden die Schlösser tatsächlich erst ca. 9 Wochen danach ausgetauscht, jetzt mittlerweile knapp 7 Monate danach, wurde mir der entstandene Schaden in höhe von 160 Euro ohne Kenntnisnahme meiner Seits das Er das tut , von meinem Dezember Lohn abgezogen. Ist das denn so Rechten ?
arbeitsrechte.de meint
19. Januar 2017 at 9:37
Hallo Beate,
es handelt sich hierbei um eine Einzelfallfrage. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann sie umfassend beraten. Wir dürfen dies nicht tun.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beate meint
24. Januar 2017 at 16:00
Herzlichen Dank !!!! Somit werde ich einen Fachanwalt aufsuchen, denn nichts von alldem was Sie beschrieben habe liegt mir vor !!
m.f.G.
B.Z.
Natalie meint
4. Dezember 2018 at 0:17
Ich habe mal eine Frage, kann mein Chef meine Arbeitsstunden kü4ezen weil ich egal was ich versucht habe meine Prozente nicht erreichen könnte? Ich arbeite in einem Fall Center und gebe Firmen die Möglichkeit bürostühle kostenfrei und unverbindlich zu testen. Nicht so einfach da jeder meint man wolle ihnen was verkaufen. Auf jeden Fall soll ich pro Std. 1 teststuhl vereinbaren, allerdings ist das schwerer als es klingt. Mein Chef meinte wenn ich meine Prozente nicht erreiche kürzt er mir meine Arbeitsstunden von 24 auf 20std. Die Woche. Mir würde dann dadurch ca. 150€ monatl. fehlen. Jetzt meine Frage o er das machen darf. Ich arbeite sehr gern dort aber ich glaube das er mir morgen sagen wird das er mir die Std. Kürzen wird. Wäre sehr dankbar um Tasche Antwort.
LG Natalie
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 9:08
Hallo Natalie,
eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrages ist in der Regel nicht zulässig. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation genau beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas L. meint
10. März 2018 at 14:01
sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem besteht bei mir.Ich hab die letzten 20 Jahre bei einem mittelständigen Betrieb im Elektrogewerbe gearbeitet.Ich hatte im Feb. eine Zusage für ein Job im öffentlichen Dienst bekommen und hatte folglich meine Kündigung zum 28.2. abgegeben.Nun sind in den letzten Monaten, durch fehlende Aufträge und fehlendes Arbeitsvolumen eine Anzahl an Minusstunden angefallen,die sich auf -85 Stunden belaufen
Jetzt hab ich meine letzte Lohnabrechnung erhalten und mir wurde mein Lohn, bis zur Pfändungsgrenze, teilweise einbehalten.Desweiteren wurde,für nicht mehr vorhandenes Werkzeug, (Nusskasten, Bohrerset,Feilenset,e.c.) ebenfalls ein Betrag in Höher des Neuanschaffungspreises abgezogen!!!
Was darf mein ehemaliger Arbeitgeber und was nicht?
Desweiteren spiel ich mit dem Gedanken,mit Hilfe eines Rechtsbeistandes, meine Fahrzeiten zu den letzten Baustellen beim Arbeitsgericht geltend zu machen,sofern dies möglich ist.
Ich bin als Monteur jeden Tag mit dem Firmentransporter,mehr oder weniger regional unterwegs zu den jeweiligen Baustellen gewesen.Diese Fahrtzeit zählte jedoch nicht zu unserer Arbeitszeit,welche bei uns erst auf der Baustelle anfing und dort ebenso endete.
D.h., ich bin jeden Tag in meiner Freizeit mit dem Firmenwagen,in Arbeitssachen unterwegs zu den Baustellen gewesen und auch wieder zurück gefahren
Dabei waren die letzten Baustellen eher weiter entfernt (>100km) wobei Fahrzeiten von 1,5-2 Stunden pro Strecke keine Seltenheit waren
Die jeweiligen Baustellenorte sind über meine Kopien der Wochenraporte nachweisbar
Besteht die rechtliche Möglichkeit,diese gefahrenen Stunden als Arbeitszeit geltend zu machen?
Mit freundlichen Grüßen
Thom
arbeitsrechte.de meint
5. April 2018 at 9:19
Hallo Thomas,
leider ist es uns nicht gestattet, Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
13. März 2019 at 19:45
Einsatzwechseltätigkeit. Steuer. Spesen.