Es ist keine Seltenheit, dass Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten kürzen. Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen auch zulässig. In der Regel gilt, dass ein Abzug vom Lohn bis zum nicht pfändbaren Einkommen laut Arbeitsrecht nicht stattfinden darf. Dieser Wert liegt zurzeit bei 1.029,99 Euro.
Ob Ihr Chef einen Lohnabzug bei Krankheit, wegen einem entstandenen Schaden während der Arbeitszeit oder bei Minusstunden vornimmt – jeder Abzug muss im Einzelnen betrachtet werden.
Kurz & knapp: Lohnabzug
Laut § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Teil vom Gehalt abziehen, wenn Sie Arbeitsmaterial fahrlässig beschädigen.
Ein Lohnabzug bei Krankheit ist normalerweise nicht erlaubt.
Bei selbstverschuldeten Minusstunden kann der Lohn gekürzt werden. Sind diese jedoch durch den Arbeitgeber entstanden, muss der Lohn in gewohnter Höhe gezahlt werden.
In diesem Ratgeber finden Sie Informationen zur Rechtslage und erfahren, ob Sie eventuell einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten sollten, wenn Sie Ihr Geld nicht in voller Höhe erhalten haben.
Inhalt
Lohnabzug wegen Schaden
Jeder Arbeitnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich und muss mit Konsequenzen rechnen, wenn ihm durch Unaufmerksamkeit und daher Fahrlässigkeit Fehler bei der Arbeit unterlaufen. Dies ist in § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten.
Dem Arbeitnehmer muss jedoch erst einmal nachgewiesen werden, dass sein fahrlässiges und falsches Verhalten zu einer Beschädigung geführt hat. Laut § 249 BGB hat derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist,
den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Die Regelungen zum Lohnabzug bei Fehlern mit entstandenen Schäden müssen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Wenn dem nicht so ist, dann muss eine anderweitige schriftliche Vereinbarung herhalten. Existiert auch diese nicht, dann wird der Schaden normalerweise durch die Versicherung abgewickelt und der Chef kann seinen Mitarbeiter nicht ohne weiteres mit einem Lohnabzug konfrontieren. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt, wenn Ihnen in einem solchen Fall Lohn abgezogen wurde.
Lohnabzug bei Krankheit
Im Arbeitsrecht ist nach wie vor klar und deutlich festgeschrieben, dass bei Krankheit das Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt werden muss. Das Entgeltfortsetzungsgesetz sichert Teilzeit- sowie Vollzeitarbeitern zu, dass diese ihr Geld auch erhalten, wenn sie erkrankt sind und aus diesem Grund nicht bei der Arbeit erscheinen können.
Das Arbeitsverhältnis muss bei dieser Regelung jedoch mindestens vier Wochen bestanden haben und der Arbeitnehmer darf seine Krankheit nicht fahrlässig selbst verschuldet haben. Insgesamt sechs Wochen hat ein Arbeitgeber die Pflicht, seine Mitarbeiter bei Krankheit zu entlohnen.
Der einzige Lohnabzug, der wegen Krankheit vom Chef vorgenommen werden darf, betrifft laut § 4a des Entgeltfortzahlungsgesetzes Sonderzahlungen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld oder Anwesenheitsprämien:
Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.“
Lohnabzug bei Minusstunden
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.
Kris meint
13. Oktober 2017 at 21:07
Hallo,
ich habe eine Frage. Mein Sohn ist in der Ausbildung bei einer Elektrofirma. Der Chef holt ihn morgens an einem vereinbarten Treffpunkt mit dem KFZ ab und bringt ihn abends entsprechend auch wieder nach Hause. Nun hat ihm der Chef diesen Monat ca. 30 Euro vom Lohn abgezogen und das als Fahrtkosten deklariert. Auf Nachfragen wurde meinem Sohn mitgeteilt, dass er alternativ zu diesem Lohnabzug morgens um 7.00 Uhr bei der Firma sein könne. In seinem Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.
Ist dieser Abzug zulässig ?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 11:55
Hallo Kris,
ein Abzug beim Gehalt, der im Vertrag nicht geregelt ist, ist zu beanstanden. Die Arbeitszeit jedoch kann der Arbeitgeber festlegen, wenn Sie nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
9. Oktober 2017 at 16:50
Hallo Arbeitsrechte.de,
mir wurde das Gehalt komplett gestrichen, da ich über eine erhebliche Anzahl an Minusstunden auf dem Konto verfüge. Das resultiert allerdings nicht aus dem Fehlen meiner Person am Arbeitsplatz. Da wir uns hier zur Pause etc. pp manuell am System abmelden müssen, entstehen natürlich Fehler (wir sind ja alles nur Menschen). Diese, aber in meinen Augen offensichtlichen, Fehler korrigiert allerdings nicht die Personalabteilung automatisch, nein, man muss dann jedes Mal einen Ausdruck seines Monatskontos holen, diesen dann korrigieren (sofern man noch weiß, ob man sich an diesem Tag z.B. am System vertippt hat), sich bei der/dem Vorgesetzten bestätigen lassen und erst dann wird es korrigiert. Soweit zum Ablauf. Und aus eben diesen Gründen hat sich seit 2014/2015 schon was angesammelt. Nun wie gesagt, die Frage, ob das so rechtlich einwandfrei ist bzw. wann sind denn die Minusstunden von 2014 als Bsp. „verjährt“. Eine besondere Vereinbarung ist mir aus dem Stehgreif jetzt nicht bekannt.
Andreas meint
5. Oktober 2017 at 17:16
Hallo,
um 6 Uhr war die Abfahrt nach Brüssel geplant (Montage), ich habe verschlafen und der Kollege mit dem ich mitfahren sollte hat mich auf meinem Handy um 6.40 Uhr erreicht. Da ich etwas weiter weg wohne habe ich ihm gesagt, dass ich in 1h in der Firma sei. Er ist alleine losgefahren, ohne die Erlaubnis der Vorgesetzes, selbst die Mitarbeiter in der Firma haben ihn es verboten. Ich wurde nachträglich mit dem Zug hochgeschickt und es entstand ein Schaden von 200 Euro für die Firma. Jetzt möchte die Firma nur mit 50% für den Schaden aufkommen und ich alleine soll für die anderen 50% haften. Dabei hatte mein Kollege selbst gehandelt und es hätte auch gereicht, wenn wir um 8Uhr losgefahren wären, hatten keinen festen Termin, es wäre kein Schaden entstanden für die Firma.
Wie soll ich handeln?
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 9:34
Hallo Andreas,
in einer solchen Situation empfiehlt es sich, mit einer schriftlichen Begründung, warum Sie den Schaden tragen sollen, zu einem Anwalt zu gehen und mit diesem Ihre Möglichkeiten diskutieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manfred meint
4. Oktober 2017 at 19:26
Guten Tag,
Es geht um folgendes Problem:
Wie verhält es Sich wenn man für den Betrieb seinen eigentlich freien Samstag „freiwillig“ Opfert da niemand weiter Zeit hatte. Weil jemand im Betrieb etwas abholen bzw. Kaufen möchte, wo der Chef den Endpreis bereits vorab festgelegt hat. ( für einen Intakten Artikel).
Jedoch als der Kunde da war wurde dennoch ein Defekt, für den man nichts kann, des hochwertigen Artikels festgestellt. Der Kunde wollte dann den genannten vereinbarten Preis nicht zahlen und forderte einen entsprechenden Nachlass.
Der Kontakt zum Chef war für Rückfragen zu der Zeit nicht möglich.
Daraufhin und um den Kunden entgegen zu kommen und bevor der Kauf gar nicht statt findet ist es dann grob Fahrlässig eigenmächtig einen Preisnachlass zu geben? Der Chef hat den Nachlass im nachhinein nicht akzeptiert und will den Fehlbetrag vom Gehalt abziehen mit der Begründung das man nicht Befugt wäre Preise eigenmächtig zu senken. Die Anmerkung des Kunden war, man hätte den Preis selbst so vorgeschlagen, was aber nicht stimmte da dieser den Nachlass forderte und nun Aussage gegen Aussage steht. Wie ist da die Lage muss man die Gehaltskürzung akzptieren? Angeblich hätte der Betrieb dadurch einen finanziellen verlust durch „Gutmütigeit.“
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 9:05
Hallo Manfred,
auch wenn dein Arbeitgeber einen berechtigten Schadensersatzanspruch haben sollte, kann der Schaden nicht einfach vom Gehalt abgezogen werden. Sie sollten einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen und ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber über die Regulierung des Schadens führen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manfred meint
23. September 2017 at 8:39
Hallo, ich habe gekündigt weil mein Chef ( als ich krankgeschrieben war ) bei meinem Arzt angerufen hat und sich beschwert hat das er mich krankgeschrieben hat und auch noch so lange ( 14 Tage ). Desweiteren hat er wissen wollen was ich genau habe. Ich weiß das der Arzt eine Schweigepflicht hat und er hat Ihm auch nichts gesagt. Ich muß aber noch sagen das bei uns im Geschäft zur zeit sehr wenig Arbeit ist und wir Minusstunden machen mußten und zwangsurlaub nehmen mußten ( von unserem Urlaub ) ich vermute das er gemeint hat das ich mich Krankschreiben lasse um dem Abzug vom Urlaub und Minusstunden zuentgehen weil ja eh nichtslos ist. Aber mein Arzt schreib nur Krank wenn man krank ist und nicht wenn man ihn drum bittet. Nun meine Frage! Darf er Gehalt abziehen wenn man keinen Urlaub mehr hat bis zum Jahresende ( mußte ich ja nehmen weil keine Arbeit da war ) und was kann ich machen wenn ich wieder ins Geschäft gehe und er mir sagt das ich wieder nach hause gehen kann weil er keine Arbeit für mich hat ( muß noch eine Woche ins Geschäft zum Arbeiten ) Kann er das Ohne weiteres und kann er Lohn abziehen oder muß er mir was schreiben? Wenn er was schreiben muß was?
arbeitsrechte.de meint
13. November 2017 at 10:44
Hallo Manfred,
unverschuldete Minusstunden, die in diesem Fall vorliegen, dürfen Ihnen niemals zur Last gelegt werden. Hier gilt § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht helfen, wenn Ihr Chef Ihnen das Gehalt auf diese Weise unrechtmäßig kürzt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Josi meint
10. September 2017 at 15:34
Hallo ich arbeite in einer Gebäudereinigungsfirma als Materialfahrer und unterhaltsreinigung ich bin auf 6h eingestellt und bin nun mehr als 7monaten hier aktiv. Nun fängt mein Arbeitgeber an mir 50h abzuziehen ohne das er mir das mitgeteilt hat und zieht zusätzlich noch jeden Tag 1,5h ab er meinte dazu 0,5h wären die Nutzung des Fahrzeuges und 1h meine Pause. Aber zu einer Pause komme ich nicht da ich ständig von Objekt zu Objekt fahren muss um meinen arbeitsplan einzuhalten . Hat er das Recht dazu ?
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2017 at 11:53
Hallo Josi,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katja meint
6. September 2017 at 10:21
Hallo,
mir wurde gestern von Kollegen mitgeteilt, dass allen Mitarbeitern aus meiner Filiale im kommenden Monat Gehalt abgezogen werden soll aufgrund eines Minusbestands bei der Inventur. Wir arbeiten bei einer Fitnesskette und im Monat Juli sollen laut der Verwaltung 200 Mitgliedsbänder fehlen. Der Betrag für diese beläuft sich insgesamt auf ca 350€ und soll unter allen Angestellten in meiner Filiale aufgeteilt werden, sodass jeder rund 65€ weniger Gehalt bekommt. Wir haben einen Mitarbeiter, der für die Inventur veranwortlich ist. Dieser hat der Verwaltung mitgeteilt, dass keine Mitgliedsbänder fehlen, er sich lediglich verzählt hatte. Die Verwaltung sowie die direkten Vorgesetzten lassen aber nicht mit sich reden. Und beziehen sich lediglich auf die letzte Dienstanweisung, in der folgendes steht:
Prüfung der Inventur:
„(…) Zukünftig wird jeder Mitarbeiter für die Fehlbestände aufkommen! Mit Hilfe der wöchentlichen Inventurlisten werden die fehlenden Artikel durch die Verwaltung dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnet, in Rechnung gestellt und von der Provision abgezogen.“
Wie schaut es jetzt rechtlich aus? Darf mein Arbeitgeber jedem Mitarbeiter jetzt den Betrag abziehen?
In der Anweisung steht, dass der Fehlbetrag von der Provision abgezogen wird. Was ist aber, wenn ein Mitarbeiter keine Provisionsabrechnung gemacht hat. Ist so eine Dienstanweisung überhaupt zulässig?
Als uns Mitarbeitern diese überreicht wurde, haben wir lediglich den Erhalt bestätigt und dass wir sie gelesen haben.
Vielen Dank schon mal für eure Antwort.
Viele Grüße!
Katja
arbeitsrechte.de meint
9. Oktober 2017 at 11:54
Hallo Katja,
eine solche Vorgehensweise ist in der Regel nicht zulässig. Um sicherzugehen, sollten Sie sich allerdings an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Roger O. meint
29. August 2017 at 16:38
Hallo , ich bin bei einer Spedition in der Lagerleitung beschäftigt.
Mein Grundlohn beträgt 2000,-€ Brutto plus Spesen wenn ich mal fahre.
Ich habe mir bei meinem Arbeitgeber einen Vorschuss in höhe von ca. 2000,-€ geholt der schriftlich festgehalten mit 150,-€ monatlich abgegolten werden sollte.
Nun habe ich gewisse Streitereien mit meinem Chef. Ich mache aber uneigeschrängt meine mir auferlegte arbeit !
Nun sehe ich heute auf mein Konto und bin geschockt !
Ich habe zwei Kinder im Alter von 5 und 8 und bin verheiratet.
Mein diesmaliger Monatslohn beträgt 769,12 € !
Ich stellte meine Chef telefonisch zur Rede und bekam als Antwort
Zitat :“Wenn man über mich redet anstatt mit mir, dann ist das so. Ich habe mir meinen Teil abgezogen !“
Meine Antwort war “ Mir fehlen die Worte “
Im Anschluss rief ich das hiesige Arbeitsgericht an , die mir bestätigten das er mir nicht so viel Geld auf einmal abziehen darf und ich solle eine Schreiben aufsetzen welches die Fragestellung lauten soll warum er soviel auf einmal abzieht !
Wie soll ich dieses Schreiben formulieren ?
Was soll ich reinschreiben und wie ?
Ich könnte heulen, ich muss miete zahlen, meine Familie ernähren.
Was soll ich tun ?
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 15:36
Hallo Roger O.,
leider ist es uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich die benötigte Unterstützung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stephanie meint
24. August 2017 at 9:34
Hallo,
ich habe den Fall, dass mir ein Teil meines Gehaltes abgezogen wurde. Ich war im Januar, März und Juni erkrankt. Jedes mal mit anderen Diagnosen. Als ich wieder in die Firma kam, sagte eine Kollegin, die Personalabteilung habe eine Anfrage an die Kasse gestellt. Da wäre nix eingegangen ( die letzten 3 hatte ich auf Grund der Erkrankung auch noch nicht dahin gesendet). Das war Ende Juni, also habe ich alle schnell dahin gesendet. Ich dachte damit wäre das erledigt, die Info an die Personalabteilung ging auch raus, dass nun alle Krankmeldungen bei der KK sind.
Ende Juli habe ich dann eine Gehaltskürzung bekommen, also eine Nachberechnung für Juni, wo mir wirklich die letzte Krankenwoche abgezogen worden ist. Seit dem versuche ich alle 2 Tage das zu klären, angeblich wurde eine neue Anfrage gestartet, Anfang diesen Monats. Nach dem heutigen Gespräch mit der KK wurde mir aber mitgeteilt, dass bis dato keine neue Anfrage gestartet wurde.
Was soll ich denn jetzt machen ? Ist das alles so rechtens ?
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 10:46
Hallo Stephanie,
wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Die Übersendungen zur Krankenkasse sind hier zu spät erfolgt und haben die Probleme verursacht. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen mögliche Handlungsoptionen aufzeigen und für Ihre Rechte eintreten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine S. meint
17. August 2017 at 7:02
Hallo, ich habe da mal eine Frage. Mein Arbeitgeber Bezahlt 9,20 € Stundenlohn. Wenn man Urlaub nimmt, Bezahlt er aber weniger Gehalt als wenn man arbeitet. Auch im Krankheitsfall Bezahlt er nur den Durschnitt der letzten 3 Monate . Wir arbeiten 6/3 das heißt 6 Tage arbeiten 3 Tage frei. Wenn man Urlaub nimmt, kann man die am Anfang 3 freien Tage nehmen aber nicht am Ende. Ist das alles so in Ordnung? Wir müssen Samstags und Sonntags arbeiten und an Feiertagen. Und wir bekommen einen Abschlag am 25 eines Monats und am 10 des darauf fallenden Monates. Warum geht das nicht am ende des Monats. Ist das erlaubt. Viele fragen, aber ich Überlege mir dann was neues zu suchen.
Gruß Sabine S.
arbeitsrechte.de meint
4. September 2017 at 15:05
Hallo Sabine S.,
diese Regelung erscheint uns nicht in Ordnung. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Robert meint
16. August 2017 at 13:05
folgender fall mein Chef hat mich in Probezeit gekündigt weil ich krank geschrieben alles soweit ok, aber er zahlt mir jetzt mein Gehalt nicht weil er mich zu hause nicht angetroffen hat und ist der Meinung das ich krank Feier was aber nicht der fall ist was kann ich tun? kann er mir eine Vertragsstrafe von ein Monatsgehalt machen wenn ich die Klausel im vertrag übersehen habe das ich innerhalb von 3 tagen den Schlüssel abgeben muss obwohl er ja selber für die Firma noch hat? solche Klauseln sind doch nichtig oder
arbeitsrechte.de meint
4. September 2017 at 13:17
Hallo Robert,
eine professionelle Rechtsberatung erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht. Klauseln, die Arbeitnehmer dazu verpflichten, eine Vertragsstrafe bei gewissen Pflichtverletzungen zu zahlen, sind nicht automatisch nichtig. Vielmehr kommt es darauf an, in welcher Höhe eine solche Strafe verlangt wird. Übersteigt sie ein Bruttomonatsgehalt, ist die Klausel unwirksam. Da es sich in Ihrem Arbeitsvertrag jedoch scheinbar um ein Monatsgehalt dreht, müsste Ihr Arbeitgeber im Recht sein. Wir würden Ihnen empfehlen, sich dies sicherheitshalber von einem Rechtsbeistand bestätigen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
daniel8979 meint
2. August 2017 at 15:31
Hallo… mein Chef hat vor zwei Monaten gesagt das wir jetzt fürs rauchen gehen ausstempeln müssen… soweit so gut… allerdings hat er jetzt die die ganzen minusstunden diesen Jahres auf einmal abgezogen ohne uns in Kenntnis zu setzen… darf er die minusstunden des ganzen Jahres ohne Vorankündigung einfach einbehalten?
arbeitsrechte.de meint
18. August 2017 at 15:00
Hallo daniel8979,
in der Regel kann eine Abrechnung nicht geleisteter Arbeitsstunden nur erfolgen, wenn vertraglich ein Stundenlohn vereinbart wurde. Grundsätzlich aber muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung entlohnen, die nicht erbracht wurde. Inwieweit die Abrechnung ohne Vorankündigung zulässig ist und ob etwaige Ansprüche bereits verjährt gewesen wären, können Sie bei einem Anwalt oder der Gewerkschaft in Erfahrung bringen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jens-Uwe meint
28. Juli 2017 at 11:08
Guten Tag Mein Chef hat mich heute angesprochen auf einen pack Fehler meinerseits der mir vor einer Woche passiert sein soll nur kann ich es nicht mehr nach vollziehen und er hat nur das Wort des Kunden und eventuelle Video beweise. Meine frage kann er mich dafür haftbar machen durch eventuelle verluste und wenn ja wie kann ich das verhindern?
arbeitsrechte.de meint
14. August 2017 at 9:28
Hallo Jens-Uwe,
haben Sie Arbeitsmaterial fahrlässig beschädigt, steht es Ihrem Arbeitgeber in der Regel zu, Ihnen die dadurch entstandenen Kosten vom Lohn abzuziehen. Eine professionelle Rechtsberatung erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Irina J. meint
25. Juli 2017 at 7:35
Hallo, ich habe mal eine Frage, bei meiner Mama auf Arbeit (Produktionsfirma) wird neuerdings verlangt eine Höhere Arbeitsleistung aufzubringen, es gab auch schon beschwerde von den Arbeitnehmern dass dies nicht zu schaffen ist. Da meinte der Arbeitgeber nur, wenn die Arbeitnehmer dies in der Vorgegeben zeit nicht schaffen und es entschtehen Schäden, dann wird dies vom Lohn abgezogen. Ist dies zulässig?
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
7. August 2017 at 11:43
Hallo Irina J.,
aufgrund Ihrer Schilderungen würden wir Ihrer Mutter dringend empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lora meint
14. Juli 2017 at 22:09
Hallo, ich arbeite als Lehrkraft bei einer Sprachschule. Im Vertrag steht es, dass ich 40 UE wöchentlich halten soll und dafür jährliches Gehalt in 12 gleichen Raten bekomme. Ich hatte jedoch im Laufe des Jahres nicht genug Kurse und jede Woche 3 Minusstunden machte, wobei ich in den ersten Monaten nur 30 Stun den arbeitete. In 2 Monaten geht mein Vertrag zu Ende, mein Chef teilte mir gestern mit, dass ich 150 Minusstunden habe. Er hat gesagt, dass er nie zusammengerechnet hat, wie viele Stunden ich tatsächlich arbeitete und es sei meine Schuld, dass ich Minusstunden habe. Er hat vorgeschlagen, dass mein Urlaub nicht ausbezahlt wird, oder dass ich im Urlaub arbeite, aber dann wird das zugunsten der Minusstunden abgerechnet. Ich war immer pünktlich in der Arbeit und habe selten die Vertretungen abgelehnt. Hat mein Arbeitgeber Recht, mein Gehalt zu kürzen oder meinen Urlaub nicht auszuzahlen?
Kann er mich zwingen, 13 Stunden am Tag zu arbeiten, um die Minusstunden aufzuarbeiten?
Mit freundlichen Grüßen
Lora
arbeitsrechte.de meint
31. Juli 2017 at 12:50
Hallo Lora,
die zulässige tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden. Nur in Ausnahmefällen sind maximal zehn Stunden täglich möglich. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um die Aussagen Ihres Arbeitgebers prüfen und Ihre Ansprüche beziffern zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susan K. meint
7. Juli 2017 at 14:37
Hallo!
Ich bin seit ca. 10 Monaten bei meinem jetztigen Arbeitgeber angestellt. In meinem Arbeitsvertrag ist das Gehalt genau festgelegt, 2100 brutto in den ersten 6 Monaten, nach der Probezeit 2500 brutto, mein AG hat mir im 7. und 8. Monat aber wieder das Gehalt der Probezeit ausgezahlt. Als ich ihn darauf angesprochen habe, meinte er, dass mir hin und wieder Fehler unterlaufen und dass das eine oder andere (noch) nicht so gut läuft (auf Details möchte ich nicht näher eingehen). Offentsichtlich hatte er anhand meines Lebenslaufs die Vorstellung gehabt, dass ich „mehr“ können müsste. Berechtigt das zu einer Lohnkürzung? Nun hatten wir nach 3 Monaten ein weiteres Gespräch auf mein Drängen hin und er hat mir bis auf weiteres 2200 angeboten, was ich auf 2300 „hochgehandelt“ habe. Ich denke, mir steht das vertraglich vereinbarte Gehalt zu. Was kann ich machen?
Schöne Grüße
arbeitsrechte.de meint
24. Juli 2017 at 11:22
Hallo Susan,
die vertraglichen Regelungen sind auch für den Arbeitgeber verbindlich. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder einen vorhandenen Betriebsrat, um Ihre Rechte durchzusetzen und Lösungsmöglichkeiten zu ergründen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadine meint
4. Juli 2017 at 12:58
Guten Tag,
darf der Arbeitgeber ein Verwarnungsgeld wg zu schnellem Fahren (Identität des Fahrers durch Foto nachgewiesen) einfach vom Lohn abziehen?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
17. Juli 2017 at 15:51
Hallo Nadine,
dies ist eine Möglichkeit. Die andere wäre gewesen, der Bußgeldstelle Ihre Daten mitzuteilen. Diese hätte im Anschluss daran einen Bußgeldbescheid an Sie versendet und Sie hätten das Verwarngeld zahlen müssen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
SandraW meint
3. Juli 2017 at 15:40
Guten Tag,
Ich hatte bis Ende Juni eine geringfügige Beschäftigung. Wurde vom AG gekündigt. Habe sehr viele Minusstunden von Oktober 2016 bis März 2017 gesammelt. Habe desöfteren darum gebeten eingesetzt zu werden. Jetzt wird das alles umgedreht und behauptet ich wollte nicht und meldete mich auch nie. Von meinem letzten Gehalt ( 442€) wurden jetzt knapp 400 € einbehalten. Ein Arbeitsvertrag existiert nicht und es werden nur Stundenzettel geschrieben. Was kann ich jetzt tun?
arbeitsrechte.de meint
17. Juli 2017 at 14:55
Hallo SandraW,
in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Robert meint
27. Juni 2017 at 12:52
Guten Tag.
Ich hab da mal eine Frage.
Ich arbeite in einer Firma die letztes Jahr verkauft wurde, an einem Großkonzern.
Wir haben natürlich einen eignen bestehenden Haustarifvertrag und der Großkonzern natürlich auch.
Unsere Arbeitsverträge wurden (noch) nicht geändert.
Die Arbeitnehmer vom Großkonzern verdienen wohl weniger als wir ( bei dem Tochterunternehmen).
Nun diskutieren wir, ob es möglich, rechtens wäre unseren Lohn runterzunehmen.
Ich habe gesagt das sie das nicht dürfen.
Sie könnten es uns anbieten aber da könnten wir vor Gericht gehen und würden sicherlich recht bekommen.
Das einzige was sie machen könnten, wäre neue Arbeitsverträge fertig zu machen, die dann aber mit dem Lohn nur für neue Arbeitnehmer die in unsere Firma kommen gelten würden.
Kann mir dazu einer genaueres sagen, wie es wirklich ist?
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 12:04
Hallo Robert,
durch eine Vertragsänderung können neue Vertragsinhalte vereinbart werden. Unterschreiben Arbeitnehmer die Vertragsänderung treten die Änderung zum vereinbarten Datum in Kraft. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir keine Handlungsvorschläge für individuelle Rechtsfragen geben können, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen. Wir empfehlen Ihnen daher sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
B. meint
22. Juni 2017 at 21:44
Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de,
auch ich möchte mich gern mit einer Frage an Sie wenden:
Ich arbeite in der Betreuung in einem Altenheim eines privaten Trägers. Eine Kollegin von mir erzählte mir, dass sie sich trotz körperlicher Beschwerden nicht krank schreiben lassen wolle, da ihr die Stunden dann nur anteilig bezahlt würden. (Es geht nicht um eine Krankschreibung über sechs Wochen, also um das Krankengeld, sondern um eine Zeit von 1-2 Wochen). Laut Vertrag hat sie eine 40 bis 60 Prozent-Stelle. In den nächsten zwei Wochen ist sie jedoch oft für 8 Stunden Tage geplant im Dienstplan, bei Krankheit würden ihr nur ein Teil der Stunden angerechnet. Kann dies rechtens sein?
Vielen Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen
B.
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 12:43
Hallo,
ausschlaggebend für die Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. Die hierin festgehaltene Arbeitszeit sowie die Vergütung bilden regelmäßig den Basiswert der Berechnung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kumbasar meint
17. Juni 2017 at 19:22
Hallo. Vor etwa 1 Monate habe ich Verkehrsunfall mit firmen Fahrzeug gemacht . Jetz hat mein AG mein Lohn zurück behalten. Darf er mein Lohn einfrieren?
LG Kumbasar
arbeitsrechte.de meint
19. Juni 2017 at 12:28
Hallo Kumbasar,
eine Beteiligung an der Schadensregulierung ist bei grob fahrlässigem Handeln des Mitarbeiters beim Unfall möglich. Allerdings ist eine Verrechnung mit dem Lohn in aller Regel unzulässig. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um sich über Ihre Rechte in Kenntnis setzen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
A. meint
15. Juni 2017 at 10:37
Hallo,
wenn man auf Mindestlohn Basis arbeitet und der Arbeitgeber aufgrund eines Krankenhausaufenthalts der im Vorfeld angezeigt, aber im Nachgang nicht nachgewiesen wurde, da keine Bescheinigung des KrkHs vorliegt, kann der AG dann den Lohn kürzen…. auch wenn man dadurch unter Mindestlohn fahlen würde?
Ablauf:
3 Tage Krankenhausaufenthalt + 5 Tage nachweislich arbeitsunfähig. AG behält den Lohn für 3 Tage ein.
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 15:37
Hallo A.,
Minusstunden dürfen vom Lohn abgezogen werden, wenn der Arbeitnehmer diese selbst verschuldet hat. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie genau beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
B.Matzner meint
27. Mai 2017 at 20:43
Mein Chef hat mir heute gesagt, dass zum einen die Kassendifferenz vom Lohn abgezogen wird. Allerdings arbeiten mehrer Leute an einer Kasse und er sagte, dass die Differenz immer durch alle geteilt werden würde, die an dem Tag an der Kasse gearbeitet haben. Also würde mir Lohn für den Fehler eines anderen abgezogen werden. Das kann doch nicht stimmen. Im Arbeitsvertrag gibt es hier zu keine Reglung.
Zweitens wurde mir gesagt, dass ich auch für nicht richtig reklamierte Ware, den Lohn abgezogen bekomme. Erklärung: Wenn wir ein elektrisches Gerät mit Mängeln bekommen, müssen wir einen Zettel ausfüllen, das Gerät testen und es an den Hersteller zurücksenden, dieser überweist dann das Geld an meinen Chef. Sollte der Hersteller, den Mangel aber nicht anerkennen auf Grund von Zettel und Gerät, würden mir die Kosten von meinem Lohn abgezogen werden. Dies würde dann locker pro Gerät mehrer Hundert Euro sein. Kann mein Chef das machen? Ich habe ja keinen Einfluss auf den Hersteller und fülle den Zettel mit Angaben des Kunden aus und teste es selber noch einmal (ohne das fachmännische Wissen zu haben). ehe ich alles einschicke und dies natürlich nach bestem Gewissen.
Mir kommt das alles sehr komisch vor.
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2017 at 11:27
Hallo B.Matzner,
in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und ihm das Problem schildern. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Krück meint
24. Mai 2017 at 12:33
Hallo.. Ich weiss gerade nicht weiter. Mein Arbeitgeber hatte letztes jahr nicht genug arbeit und hatte mich nur noch alle 2 wochen zum dienst eingeteilt. Das ich anderweitig eingesetzt werde könnte alle 2 wochen (damit ich keine minusstunden ansammele) lehnte er ab. Nun hab ich gekündigt und er möchte den letzten lohn einbehalten,da ich immer noch 40 minusstunden habe. Was ja nicht mein verschulden war. Vertraglich heisst es 19.5 std die woche. Das konnte er mir dann ja 5 monate nicht bieten. Muss ich trotzdem auf meinem lohn verzichten? Lg und danke
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2017 at 14:43
Hallo Krück,
sind diese Minusstunden auf das Verhalten Ihres Arbeitgebers zurückzuführen und demnach nicht von Ihnen verschuldet, so sind sie normalerweise auch nicht zulässig. Ihnen dürfen als Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen, wenn Ihr Arbeitgeber sich nicht an die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hält oder halten kann. Er hat demzufolge kein Recht dazu, Ihren Lohn einzubehalten. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ute meint
22. Mai 2017 at 10:56
Guten Morgen !
Ich habe eine Frage,ich bin für 2 Monate kommissarisch als Depart Manager benannt wurden,wurde aber gesundheitlich krank ( 4.Wochen),nun möchte man den 2 Monat (Mai) mir das Gehalt weil es nur kommissarisch war streichen.Da ich aber nicht vorraus sehen konnte das ich plötzlich erkranke,möchte man mir nun das Gehalt streichen. Darf ein Dienstgeber das tun? Und man rief mich deswegen an und bittet nun um ein Gespräch deswegen.
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2017 at 11:11
Hallo Ute,
hier gelten die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de