Es ist keine Seltenheit, dass Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten kürzen. Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen auch zulässig. In der Regel gilt, dass ein Abzug vom Lohn bis zum nicht pfändbaren Einkommen laut Arbeitsrecht nicht stattfinden darf. Dieser Wert liegt zurzeit bei 1.029,99 Euro.
Ob Ihr Chef einen Lohnabzug bei Krankheit, wegen einem entstandenen Schaden während der Arbeitszeit oder bei Minusstunden vornimmt – jeder Abzug muss im Einzelnen betrachtet werden.
Kurz & knapp: Lohnabzug
Laut § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Teil vom Gehalt abziehen, wenn Sie Arbeitsmaterial fahrlässig beschädigen.
Ein Lohnabzug bei Krankheit ist normalerweise nicht erlaubt.
Bei selbstverschuldeten Minusstunden kann der Lohn gekürzt werden. Sind diese jedoch durch den Arbeitgeber entstanden, muss der Lohn in gewohnter Höhe gezahlt werden.
In diesem Ratgeber finden Sie Informationen zur Rechtslage und erfahren, ob Sie eventuell einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten sollten, wenn Sie Ihr Geld nicht in voller Höhe erhalten haben.
Inhalt
Lohnabzug wegen Schaden
Jeder Arbeitnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich und muss mit Konsequenzen rechnen, wenn ihm durch Unaufmerksamkeit und daher Fahrlässigkeit Fehler bei der Arbeit unterlaufen. Dies ist in § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten.
Dem Arbeitnehmer muss jedoch erst einmal nachgewiesen werden, dass sein fahrlässiges und falsches Verhalten zu einer Beschädigung geführt hat. Laut § 249 BGB hat derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist,
den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Die Regelungen zum Lohnabzug bei Fehlern mit entstandenen Schäden müssen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Wenn dem nicht so ist, dann muss eine anderweitige schriftliche Vereinbarung herhalten. Existiert auch diese nicht, dann wird der Schaden normalerweise durch die Versicherung abgewickelt und der Chef kann seinen Mitarbeiter nicht ohne weiteres mit einem Lohnabzug konfrontieren. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt, wenn Ihnen in einem solchen Fall Lohn abgezogen wurde.
Lohnabzug bei Krankheit
Im Arbeitsrecht ist nach wie vor klar und deutlich festgeschrieben, dass bei Krankheit das Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt werden muss. Das Entgeltfortsetzungsgesetz sichert Teilzeit- sowie Vollzeitarbeitern zu, dass diese ihr Geld auch erhalten, wenn sie erkrankt sind und aus diesem Grund nicht bei der Arbeit erscheinen können.
Das Arbeitsverhältnis muss bei dieser Regelung jedoch mindestens vier Wochen bestanden haben und der Arbeitnehmer darf seine Krankheit nicht fahrlässig selbst verschuldet haben. Insgesamt sechs Wochen hat ein Arbeitgeber die Pflicht, seine Mitarbeiter bei Krankheit zu entlohnen.
Der einzige Lohnabzug, der wegen Krankheit vom Chef vorgenommen werden darf, betrifft laut § 4a des Entgeltfortzahlungsgesetzes Sonderzahlungen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld oder Anwesenheitsprämien:
Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.“
Lohnabzug bei Minusstunden
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.
Doreen meint
8. März 2018 at 6:30
Hallo liebes Team
Von meinem Mann wurde Geld einbehalten zu Unrecht wie ich meine ..Unsere
SOHN hätte in der gleichen Firma gearbeitet wie mein Mann..Der Chef hatte unseren Sohn bereits volljährig letzten Jahr im März Geld geliehen das er nicht alles zurückbezahlt hat …Jetzt hat er die Restschulden einfach einbehalten obwohl mein Mann nichts dafür kann.
Meine Frage ..Darf der Chef das .?..
arbeitsrechte.de meint
26. März 2018 at 12:04
Hallo Doreen,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, was in Ihrem Fall sicherlich notwendig wäre. Wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thies meint
28. Februar 2018 at 20:36
Guten Tag,
Meine Freundin arbeitet im Einzelhandel auf Teilzeitbasis.
Sie hat einen Arbeitsvertrag mit festgelegter monatsstundenzahl (25std pro Woche) und ein vertraglich festgehaltenes Bruttogehalt.
Sie wurde aufgrund von zu hoher Personaldichte und wenig Kundschaft nicht für Arbeit eingeteilt und hat somit einen Monat nur wenig gearbeitet. Sie hat bei dem zuständigen aber ihren Wunsch nach Zuteilung geäußert.
Darf der Arbeitgeber das Gehalt kürzen oder sogar komplett einbehalten?
arbeitsrechte.de meint
19. März 2018 at 10:52
Hallo Thies,
in der Regel darf der Arbeitgeber keine Minusstunden anrechnen, wenn diese durch den Arbeitnehmer nicht verschuldet (also wegen falscher Planung oder nicht ausreichender Arbeit) wurden. Der Arbeitgeber muss dann normalerweise die vertraglich festgelegten Wochenstunden trotzdem bezahlen. Voraussetzung ist ein Arbeitszeitkonto.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian meint
28. Februar 2018 at 17:05
Hallo,
ich habe eine Frage, ein Mitarbeiter in der Führung hat in seinem Arbeitsvertrag ein Festgehalt mit einer mindest Angaben von operativen Stunden zu leisten.
Dieser kommt er aber nicht nach.
Ist es denn möglich dort das Gehalt zu kürzen wenn er statt 180 Stunden nur gerade mal 110 gemacht hat?
Natürlich war genug Arbeit da aber der Arbeitnehmer hat seine Aushilfsstelle vorgezogen, somit ist dies doch nicht verschuldung vom Arbeitgeber oder ?
Lieben Dank für eure Antwort
arbeitsrechte.de meint
19. März 2018 at 10:29
Hallo Christian,
das kommt darauf an, ob ein Arbeitszeitkonto eingerichtet wurde. Ist ein Arbeitszeitkonto vorhanden, kann der Arbeitgeber normalerweise nicht geleistete Arbeitszeit, also Minusstunden, anrechnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martin meint
20. Februar 2018 at 15:05
Hallo…
Meine Frage …
Ich bin seit 26 Jahren in der gleichen Firma und bin vom Beruf Küchenfachberater.
Leider wurde ich im September schwer krank
( Was mein Chef sehr missviel)
Ich hatte eine schwere OP und danach war ich zur Reha und fange am 01.03 wieder an zu arbeiten.
In den letzten 4 Wochen habe ich meinen Resturlaub von 2017 genommen.
So dass ich für den Monat Februar wieder eine normale Abrechnung bekomme.
Nur das auf diese Abrechnung ein Minus 1200 E aufgeführt war…für Minus Provisionen ( für die Küchen die ich vor meine Krankheit verkauft habe ) mit der Begründung, das ja nacharbeiten erforderlich wären.
Wobei wir immer ein Vertreter haben …der sich um sowas kümmert.
Aber komischerweise hat mein Vertreter die gekürzte Provisionen auch nicht erhalten.
Mir ist klar, dass es reine Schikane ist aber wie gehe ich dagegen vor ??
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 15:07
Hallo Martin,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen in dieser Angelegenheit jedoch mit Sicherheit weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
marcel meint
14. Februar 2018 at 16:28
hallo
ich hab da mal ne frage!!!
mein Chef bezahlt mir 12 tage meiner Krankentage nicht ist das erlaubt.
nur weil ich an einem Samstag auf einer Party war für ne stunde
und jetzt unterstellt er mir das ich nicht krank war.
wobei ich die Woche nach dem besagten Samstag noch krank gewesen währ nur ich musste dann den Mittwoch wieder arbeiten.( mein Chef holte mich aus der kranken zeit)
wobei mich mein Arzt nicht an bett gefesselt hat.
und ich über all im netz lese das ich auch bei Krankheit zur Party gehen darf es darf nur nicht die Gesundheit gefährden…was es auch nicht tat weil ich nur 1 stunde da war
raus kam es weil es Fotos gab.
was kann ich machen
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 10:26
Hallo marcel,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich in diesem Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und mit ihm die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Erik meint
13. Februar 2018 at 18:48
Hallo Team von Arbeitsrechte.de,
Ich bin seit Juni 2017 in einer Firma angestellt. Probezeit waren 6 Monate. Also Dezember vorbei. Januar 2018 erfolgte eine Umfirmierung zu einer GmbH(vorher Einzelunternehmen). Heute mitte Februar bekomme ich eine korrigierte Gehaltsabrechnung mit Abzug wegen Krankheit im Januar. Es geht um ca 160€. Begründung: Weil das Arbeitsverhältnis noch nicht 4 Wochen alt war. Ich habe bisher weder eine Kündigung noch einen neuen Vertrag bekommen. Das kann doch nicht rechtens sein?
VG, Erik
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 10:20
Hallo Erik,
dem Entgeltfortzahlungsgesetz zufolge erhalten Arbeitnehmer ihr Gehalt auch dann, wenn sie arbeitsunfähig erkrankt sind. Dies gilt jedoch erst, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Krankheit mindestens vier Wochen Bestand hatte. War dem nicht so, erhalten Arbeitnehmer kein Gehalt vom Arbeitgeber, sondern Krankengeld von der Krankenkasse.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Oliver meint
13. Februar 2018 at 16:35
Ich arbeite in einer Zeitarbeitsfirma. Nun hat ein Kunde Mir auf einem Stundenzettel 19,5 Stunden gestrichen, weil ich ihm zu langsam bin und mein Verleiher hat dies auf meiner Januar Abrechnung so übernommen. 1. Darf der Kunde mir Stunden streichen, und 2. Darf mein Arbeitgeber mir 19,5 Stunden weniger bezahlen als ich gearbeitet habe?
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 7:57
Hallo Oliver,
alle tatsächlich gearbeiteten Stunden sollten bezahlt werden. Wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, um zu prüfen, ob sich Arbeitgeber und Kunde hier (Ihrem Arbeitsvertrag entsprechend) richtig verhalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Oliver meint
12. März 2018 at 21:22
Danke für die Information. Ich werde mich wohl noch mal mit meinem Arbeitgeber unterhalten müssen, ob wir das Problem außer gerichtlich klären wollen, ob ich mich an einen Anwalt wenden soll.
Katya meint
9. Februar 2018 at 7:03
Hallo, mein Mann arbeitet seit November 2017 in eine Elektrofirma. Im Arbeitsvertrag steht 12.50 pro stunde.
Seit Dezember bekommt jetzt 11.50 weil er nicht gut Deutsch spricht und er meint dass mein Mann nicht die Leistung bringt. Er hat ein Diplom als Elektroinstallateur und 28 Jahre Erfahrung mit sich. Ein sehr gute Elektriker, wirklich, nicht weil mein mann ist. Er hat ein fester Vertrag aber mit 6 Monate Probezeit. Was können Wir machen? Noch etwas , er spricht nicht schlecht, das ist nur eine Entschuldigung. Unsere freunde sprechen mit in und er antwortet auch , also wenn die andere in verstehen, warum der Arbeitsratgeber nicht?. Bis wann der Fliesen abmachen macht von seine Wohnung und die Strasse putzen lässt, kann er nicht sehen wenn er eine gute Elektriker ist!.
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 16:05
Hallo Katya,
wurden 12,50 Euro im Arbeitsvertrag vereinbart, muss sich der Arbeitgeber normalerweise auch daran halten. Sie haben hier die Möglichkeit, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Joela M. meint
1. Februar 2018 at 18:41
Hallo,
ich habe gekündigt und bin noch bis zum 15.02.2018 bei der Firma beschäftigt. Bereits am 15.01.208 habe ich meinen Dienstwagen abgegeben und dafür auch ein Übergabeprotokoll. Von einem befreundetem Kollegen erfuhr ich nun, dass man mir im Nachhinein bei der letzten Gehaltszahlung eine Innenraumreinigung abziehen will, weil das Auto angeblich Hundehaare gehabt hätte und nach Hund gerochen habe. Das Auto wurde 1 Stunde vor Übergabe 2 Stunden lang gereinigt von Innen und Außen., Gerüche gab es definitiv nicht. Dieses wurde mir bei Übergabe auf meinem Protokoll auch bestätigt.
Ist sowas rechtens? Bisher hat mich keiner dazu kontaktiert oder informiert seitens der Firma, aber ich gehe davon aus, dass einfach ein Lohnabzug erfolgen wird.
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 16:23
Hallo Joela,
im Falle eines Abzuges sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und diesem das Protokoll vorlegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mina meint
31. Januar 2018 at 5:34
Hallo zusammen…
Ich hätte einmal eine Frage an euch..
Zum ersten mein chef hat mir gekündigt.
Schön und gut. Ich bin froh darüber.
Er hat alle Mitarbeiter der Abteilung gekündigt.
Folgende Situation.
Seit Mai hatte er es nicht mehr geschafft den Lohn pünktlich zu zahlen.
Immer habe ich die Füße still gehalten.
Das Gehalt vom November was eigentlich am 15.ten Dezember drauf sein sollte kam am (08.01.2018)
Auf dem Kontoauszug der HAMMER.
Abzug 150,- für Reinigungskosten……….
Ich vermute Fahrzeug.
Seit dem 07.12 war ich bis 31.12 krank geschrieben wegen meiner Augen weil ich kein KFZ fahren kann. (Sehnerventzündung)
Ich wurde nicht darüber informiert.
Man hat mir keine Möglichkeit gegeben zu agieren.
Es ist nichts in meinem Arbeitsvertrag vermerkt.
Und es steht nichts davon auf meinem Lohnauszug…
Nun haben wir den 31.01.2018 und auch mein Gehalt vom Dezember ist immer noch nicht da.
Ebenso die 150,- Reinigungskosten die er mir einfach so abgezogen hat.
Auch auf dem Lohnauszug vom Dezember steht nichts davon.
Auf schriftliche Mahnungen hat er bisher nicht reagiert.
Kann ich hier irgendwas dagegen tun?
Er dreht alles wie er es braucht…
Von uns allen sind auch die Überstunden verpufft…
Da schenk ich ihm nicht noch die 150,-
Hoffe ihr könnt mir hier helfen…
Liebe Grüßle
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 15:44
Hallo Mina,
bei diesem Problem kann ein Anwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nico meint
30. Januar 2018 at 13:15
Hallo ich war letztes Jahr mehr als 30 Arbeitstage Krank dieses aber nicht am Stück, jetzt bin ich leider wieder 16 Tage seit 2018 Krank.
Meine Frage ist mein Arbeitgeber hat mir dieses immer abgezogen vom Gehalt, leider habe ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheingung letztes Jahr nicht zur Krankenkasse geben.
Meine Frage ist dürfen sie in einem Neuen Jahr das gleich wieder abziehen?
Lg Nico
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 15:23
Hallo Nico,
Lohnkürzungen sind in den wenigsten Fällen erlaubt, wenn sie nicht vertraglich vereinbart sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Laura meint
24. Januar 2018 at 21:14
Hallo liebes Team .
In meinem Vertrag ist ein arbeitszeitkonto angegeben und meine minusstunden betragen 290 viele weil ich wegen zu wenig arbeit auf Abruf Zuhause bleiben sollte / konnte
Jetzt habe ich gekündigt und laut Vertrag werden die minusstunden vom letzten Gehalt abgezogen .
Frage darf das ganze Gehalt einbehalten werden oder nur alles was über dem Existenzminimum liegt . Bekomme ich wirklich 0 € oder muss das ExistenzMinimum ausgezahlt werden
LG
arbeitsrechte.de meint
2. März 2018 at 16:38
Hallo Laura,
lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Sie dürfen nur die Minusstunden abgezogen bekommen, die Sie selbst verschuldet haben. Für alles andere haftet der Arbeitgeber selbst.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter S. meint
21. Januar 2018 at 17:32
Hallo, werde übertariflich bezahlt, nun sind wir verkauft worden und nun will man mich tariflich bezahlen, die Firma ist aber schon seit 2 Jahre in neuen Besitz und bis dato wurde ich auch noch übertariflich bezahlt.
Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 14:51
Hallo Peter,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, uns ist es nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silvia D. meint
17. Januar 2018 at 16:31
Hallo!
Ich arbeite bei einer Gemeinde als Raumpflegerin. Jetzt hab ich durch „Notgruppen“ im Kindergarten über zwei Jahre etwa 50 Minusstunden angesammelt. Was im Prinzip nicht meine Schuld ist, da ich die erforderlichen Stunden täglich arbeite, aber beim Notdienst nicht, da laut Kiga nicht nötig. Aus gewissen Gründen möchte ich diese Stunden nicht in anderen Einrichtungen abarbeiten. Könnte ich jetzt stattdessen auf einen Monatslohn verzichten, da dann die Minusstunden fast ausgeglichen wären?
Silvia D. meint
18. Januar 2018 at 16:23
Beziehungsweise eine „angenehmere“ Variante: diese Minusstunden aufgeteilt übers Jahr vom Lohn abrechnen lassen.?
arbeitsrechte.de meint
23. Februar 2018 at 12:37
Hallo Silvia D.,
Wenn die Minusstunden durch den Arbeitgeber entstanden sind, muss er in der Regel das volle Gehalt zahlen. Ein Lohnabzug kommt gewöhnlich nur bei selbstverschuldeten Minusstunden in Betracht.
Wie sich dies in Ihrem konkreten Fall darstellt, erfragen Sie bitte bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Teerling meint
17. Januar 2018 at 15:48
Hallo!
Ich arbeite als Integrationshilfe an einer Grundschule. Ich bekomme ein Festgehalt (nach TVöD). Bekomme aber nur einen Teil der geleisteten Stunden bezahlt. Die dadurch entstehenden Überstunden werden für die Schulferien etc. verwendet. Nun geht mein Integrationskind einen Monat lang in Kur und ich kann in dieser Zeit nicht arbeiten. Meine Chefin hat mir mitgeteilt, dass ich dadurch sehr viele Minusstunden haben werde. Das Problem ist, dass ich nicht die Möglichkeit habe, die Minusstunden nachzuarbeiten da ich nicht über meine vertraglich festgelegte, wöchentliche Stundenzahl kommen darf. Mein Gehalt für diesen „Kur“- Monat soll normal gezahlt werden. Nun habe ich immer nur einen befristeten Vertrag für ein halbes Jahr. (Laut Vertrag: „…Das Entgeld… nur für angeordnete und tatsächlich geleistete Arbeit….gezahlt“). Ich habe bedenken, dass mir beim letzten Monat bei Vertragsende mein Gehalt vielleicht nicht gezahlt werden könnte!? Wäre dies – sollte das der Fall sein – überhaupt rechtens? Und wie ist das wenn mein Integrationskind krank ist- dürfen mir dafür überhaupt Minusstunden angerechnet werden?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen!
arbeitsrechte.de meint
23. Februar 2018 at 12:32
Hallo Teerling,
Ihr Fall ist sehr speziell. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. zu Ihrem Anwalt können Sie sich jedoch von einem Anwalt beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
MARV meint
10. Januar 2018 at 16:26
Hallo in die Runde,
nehmen wir einmal an, ein Mitarbeiter war im Jahr 2017 mehrfach ewgen derselben Erkrankung immer wieder mal arbeitsunfähig und könnte in Summe auch über sechs Wochen gekommen sein. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt regulär weiter und unternimmt sonst nichts. Im November des Jahres erkrankt der Mitarbeiter erneut und wird für sieben Wochen am Stück krank geschrieben, geht im Dezember einen Tag regulär arbeiten und hat dann zwischen den Jahren Urlaub.
Für diese eine, siebte Woche, hat der Mitarbeiter Krankengeld von der Krankenkasse erhalten.
Im Januar geht kein Gehalt kein. Auf Nachfrage bekommt der Mitarbeiter die Nachricht, dass das eine Zusammenrechnung von Krankheitstagen sei und man ja das Gehalt irrtümlich weitergezahlt hatte und das sogar noch Ansprüche ausstünden. Das Gehalt wurde also zu 100% einbehalten.
Ist irgendetwas davon rechtens?
arbeitsrechte.de meint
19. Februar 2018 at 10:47
Hallo MARV,
hier Fall ist sehr speziell und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden. Da wir nicht befugt sind, Rechtsberatungen zu erteilen, können wir Sie nur an einen Anwalt für Arbeitsrecht verweisen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heike meint
28. Dezember 2017 at 22:00
Ich arbeite seit 01.06.2016 auf 450,- während meiner Elternzeit in einer Praxis.
Ab Januar kann ich wieder halbtags zu meinem alten Chef zurück, somit habe ich fristgerecht zum 31.12.2017 gekündigt. Mir stehen im Jahr 12 Tage Urlaub zu, die Praxis hat jedoch mindestens 29 Tage geschlossen. Heute wurden mir knapp 70,- überwiesen statt 450,-, d.h. er hat mir wohl Geld für den Urlaub abgezogen den ich nehmen MUSSTE weil ER die Praxis zu hatte. Im Arbeitsvertrag steht nichts dergleichen. Ist das rechtens?
Grüsse, Heike
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 9:57
Hallo Heike,
für eine rechtliche Einschätzung Ihrer Situation, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cleven meint
4. Dezember 2017 at 15:41
Hallo,
ich bekomme ein Grundgehalt und eine sog. Projektprämie. Da ich erkrankt war wurde mir nun rückwirkend die Projektprämie gestrichen und dies wurde mir 6 Wochen später mündlich mitgeteilt und das der zuviel überwiesene Betrag mit dem nä. Gehalt einbehalten wird. D.h. ich verliere 1. die Prämie und muss 2. auch noch auf den bereits gezahlten Teil aus Oktober verzichten. Lt. §20 meines Vertrages müssen jedoch alle Änderungen schriftlich mitgeteilt werden, ich denke dazu gehört doch sicher auch die Prämienvereinbarung, oder?
arbeitsrechte.de meint
1. Februar 2018 at 15:41
Hallo Cleven,
Ihre Frage lässt sich ohne eine Prüfung Ihres Vertrags kaum klären, zumal dies eine Rechtsberatung darstellen würde. Wir dürfen eine solche kostenlose Beratung nicht anbieten. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia v.V. meint
30. November 2017 at 11:03
Hallo.
Nach meiner Kündigung habe ich meine letzte Lohnabrechnung bekommen.
Der darauf angegebene Auszahlungsbetrag entspricht nicht dem der tatsächlich auf meinem Konto eingegangen ist.
Überwiesen wurden 49,60€zu wenig.
Auf Nachfrage wie die Differenz zu stande kommt, bekam ich die Antwort es wäre für unsachgemäß angegebene bzw verschmutze und defekte Arbeitsbekleidung abgezogen.
Ist dies zulässig? Muss nicht das was auf dem Lohnschein steht auch überwiesen werden?
Habe den AG damit konfrontiert und bis jetzt noch keine Antwort erhalten.
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 11:36
Hallo Claudia,
ob Abzüge nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfallen können ist im Arbeitsvertrag geregelt. Sollte das keine Lösung ergeben, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maria meint
24. November 2017 at 21:43
Liebes Team von Arbeitsrechte.de!
WIr sind mit meinem Mann vor 1,5 Jahren nach Deutschland gekommen. Mein Mann hat damals eine Stelle als Maler bei einer Zeitarbeitsfirma gefunden und bekam seinen Lohn und dazu noch Auslöse. Nach einigen Monaten hat er von seinem Chef mitbekommen, dass er keine AUslöse mehr bekommen darf, weil er in Deutschland mit seiner Frau lebt und sich angemeldet hat. Ich möchte wissen, wo es genau im Gesetzbuch steht, dass man keine Auslöse bekommt, wenn man als Ausländer (aus der EU) mit dem Ehepartner in Deutschland lebt. Seine Freunde leben hier ohne ihre Frauen, haben sich angemeldet, mieten Wohnungen und bekommen trotzdem Auslöse….
Was steht genau im Recht?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Maria
arbeitsrechte.de meint
22. Januar 2018 at 10:49
Hallo Maria,
nach Ihrer Schilderung ist nicht ganz klar, was Sie mit einer Auslöse meinen. Zu Streitigkeit über Zahlungsverpflichtungen des Arbeitgebers können Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frau Müller meint
20. November 2017 at 18:14
Hallo, ich habe 3 Jahre für einen grossen Konzern im Ausland gearbeitet, die Wohnung wurde vom AG gestellt. Der Arbeitsvertrag lokal, d.h. ausländisch. Nun habe ich meinen Vertrag enden lassen, da ich in Mutterschutz gehe. Der AG will mir jetzt die Kosten für meine Matratze in Rechnung stellen, da diese vor 2 Jahren bei Bezug der Wohnung brandneu war und der AG meint dass ich die Matratze nicht gepflegt hätte. Es wird mir unterstellt dass ich ohne Laken geschlafen hätte, was nicht stimmt. Bei einer Wohnungskontrolle, die regelmäßig gemacht wurde, wurde gesehen, dass ich einmal kein Laken drauf hatte. Ich finde das erstmal einen sehr starken Einschnitt in die Privatsphäre, und die Matratze hat nur die normalen Abnutzungsescheinungen, nichts weiter. Mir soll nun also ein beliebiger Anteil meines Gehaltes Lohn abgezogen werden, darf man das?
arbeitsrechte.de meint
15. Januar 2018 at 14:53
Hallo Frau Müller,
ein solcher Fall ist uns noch nicht untergekommen. Es scheint auch eher zweifelhaft, dass ein Lohnabzug in diesem Fall möglich ist. Zur Sicherheit sollten Sie sich jedoch von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ouertani meint
9. November 2017 at 12:37
Guten Tag,ich bin in einem Handwerksbetrieb tätig als Fachkraft.Es gibt jedes Jahr eine Prämie von 5000€ vom Arbeitgeber der unter den Mitarbeitern aufgeteilt werden soll.Doch leider kommen diese nie so an.Es werden ständig irgendwelche Dinge wie verlorene Leitern,verlorenes Werkzeug mit Abzug einberechnet und am Ende bleibt ca 1300€ Gesamtvolumen übrig.Ist dies rechtens?Lg S.O
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 12:00
Hallo Ouertani,
ob das rechtens ist hängt von den Umständen ab unter denen die Prämie gezahlt wird. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen da bessere Auskunft geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ina meint
24. Oktober 2017 at 14:28
Hallo, ich arbeite seit 4 Jahren als Zeitungszustellerin. Vor kurzem rief mein Chef an , um mich zu fragen ob ich damit einverstanden wäre, wenn ich von meinen Bezirken einen Teil abgeben würde, weil eine Kollegin in Scheidung lebt und mehr Geld braucht. Das habe ich abgelehnt, muss ja auch Miete zahlen und Auto für die Arbeit finanzieren. Er hat trotzdem gekürzt, so das ich jetzt nur noch die Hälfte an Einkommen habe. Darf er das so einfach oder was kann ich dagegen tun?
arbeitsrechte.de meint
12. Dezember 2017 at 17:44
Hallo Ina,
Ihr Chef darf nicht gegen die Auflagen Ihres Arbeitsvertrages verstoßen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie, wenn notwendig, auch vor einem Arbeitsgericht vertreten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jenny meint
16. Oktober 2017 at 17:22
Darf mein Arbeitgeber mir fehlende Tankbelege vom Lohn abziehen, ohne mich vorab davon in Kenntnis gesetzt zu haben welche Beläge angeblich fehlen? Die Tankungen sind in der Kreditkartenanrechnung belegbar, auch zu welcher Tageszeit, wo ich getankt habe und auch in welcher Summe ich getankt habe.
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 12:27
Hallo Jenny,
eine eigenmächtige Kürzung des Gehalts sollte von einem Anwalt begutachtet werden. Berechtigte Schadensersatzansprüche sollten extra gestellt werden und können nicht ohne Rücksprache und Vereinbarung vom Lohn gestrichen werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven W. meint
14. Oktober 2017 at 14:34
Hallo, ich würde mich gern mal erkundigen, ob der Arbeitgeber bei Krankheit den Grundlohn (ohne Bekozulage ) einfach so kürzen darf.
Also, ich arbeite am Flughafen im Bereich Personenkontrolle. Da ich wegen einer Krankheit ins Krankenhaus musste, mit eine anschließende OP, bin ich vorerst Krank geschrieben.
Heute kam mein Lohn zettel rein und siehe da, der Grundlohn stimmt mit dem vom letzten Monat nicht überein. Ich arbeite 174 Std. * den Stundenlohn ( z.B: 13,51,€ ) ergibt für mein Grundgehalt von 2350,74€.
Dies ist nicht der Fall. Laut Abrechnung sind es 1958,95 €. Das heißt, es fehlen gute 391,79 € zum geforderten Grundlohn. Krankmeldung sind nur 4 Tage auf der Lohnbescheinigung und mit „R“ bezeichnet. Darf er es einfach so kürzen ?
Würde mich über ein Nachricht freuen.
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 12:03
Hallo Sven,
auf Grund von Krankheit darf der vertraglich vereinbarte Lohn nicht einfach gekürzt werden. Wenn Ihr Arbeitgeber das nicht begründen kann, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de