Es ist keine Seltenheit, dass Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten kürzen. Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen auch zulässig. In der Regel gilt, dass ein Abzug vom Lohn bis zum nicht pfändbaren Einkommen laut Arbeitsrecht nicht stattfinden darf. Dieser Wert liegt zurzeit bei 1.029,99 Euro.
Ob Ihr Chef einen Lohnabzug bei Krankheit, wegen einem entstandenen Schaden während der Arbeitszeit oder bei Minusstunden vornimmt – jeder Abzug muss im Einzelnen betrachtet werden.
Kurz & knapp: Lohnabzug
Laut § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Teil vom Gehalt abziehen, wenn Sie Arbeitsmaterial fahrlässig beschädigen.
Ein Lohnabzug bei Krankheit ist normalerweise nicht erlaubt.
Bei selbstverschuldeten Minusstunden kann der Lohn gekürzt werden. Sind diese jedoch durch den Arbeitgeber entstanden, muss der Lohn in gewohnter Höhe gezahlt werden.
In diesem Ratgeber finden Sie Informationen zur Rechtslage und erfahren, ob Sie eventuell einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten sollten, wenn Sie Ihr Geld nicht in voller Höhe erhalten haben.
Inhalt
Lohnabzug wegen Schaden
Jeder Arbeitnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich und muss mit Konsequenzen rechnen, wenn ihm durch Unaufmerksamkeit und daher Fahrlässigkeit Fehler bei der Arbeit unterlaufen. Dies ist in § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten.
Dem Arbeitnehmer muss jedoch erst einmal nachgewiesen werden, dass sein fahrlässiges und falsches Verhalten zu einer Beschädigung geführt hat. Laut § 249 BGB hat derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist,
den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Die Regelungen zum Lohnabzug bei Fehlern mit entstandenen Schäden müssen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Wenn dem nicht so ist, dann muss eine anderweitige schriftliche Vereinbarung herhalten. Existiert auch diese nicht, dann wird der Schaden normalerweise durch die Versicherung abgewickelt und der Chef kann seinen Mitarbeiter nicht ohne weiteres mit einem Lohnabzug konfrontieren. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt, wenn Ihnen in einem solchen Fall Lohn abgezogen wurde.
Lohnabzug bei Krankheit
Im Arbeitsrecht ist nach wie vor klar und deutlich festgeschrieben, dass bei Krankheit das Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt werden muss. Das Entgeltfortsetzungsgesetz sichert Teilzeit- sowie Vollzeitarbeitern zu, dass diese ihr Geld auch erhalten, wenn sie erkrankt sind und aus diesem Grund nicht bei der Arbeit erscheinen können.
Das Arbeitsverhältnis muss bei dieser Regelung jedoch mindestens vier Wochen bestanden haben und der Arbeitnehmer darf seine Krankheit nicht fahrlässig selbst verschuldet haben. Insgesamt sechs Wochen hat ein Arbeitgeber die Pflicht, seine Mitarbeiter bei Krankheit zu entlohnen.
Der einzige Lohnabzug, der wegen Krankheit vom Chef vorgenommen werden darf, betrifft laut § 4a des Entgeltfortzahlungsgesetzes Sonderzahlungen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld oder Anwesenheitsprämien:
Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.“
Lohnabzug bei Minusstunden
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.
Matthias meint
7. März 2019 at 9:22
Liebes Team,
Ich habe gelesen das Vertragsstrafen(Vstr.) nicht direkt vom Lohn abgezogen werden dürfen zumal ich netto nur knapp 1200€ habe und meinem Sohn Unterhaltspflichtig bin.
Mit der Mutter bin ich verheiratet sie selber steht auch in Arbeit und unsere beiden großen Jungs sind nicht meine leiblichen Kinder.
Nun soll aber anhand Einiger Rechtsschutz- und Gewerkschaftsseiten es nicht rechtens sein Vstr. vom Lohn abzuziehen sondern es als Forderung geltend machen.
Nun war ich im Januar diesen Jahres nicht erreichbar, da meine Sim Karte automatisch vom Anbieter gesperrt wurde, darüber habe ich aber keinerlei Info, SmS, Email oder dergleichen bekommen.
Deshalb ist mir das selber erstmal nicht aufgefallen. Jaja, ich weiß wer bekommt nicht mit das man nicht telefonieren oder SMS schreiben kann. Einer der zu 95% alles über WLAN erledigt und selbst in fast der ganzen Stadt frei WLAN zur Verfügung hat.
Zurück zur Sache:
Letzte persönliche Absprache war ich solle mich bereithalten zwecks Einsatzbeginn. Durch die automatische Sperrung war es aber allen andern unmöglich mich zu erreichen außer mit Whatsapp.
Demnach hatte ich mich versucht nun am Wochenende ( Beginn wäre Mittwoch gewesen) mit unserem Büro in Verbindung zu setzen.
Montags habe ich dann alles geklärt bekommen. Jedenfalls dachte ich das da mir gesagt wurde das die 4 Tage dann mit Resturlaub belegt werden.
Nun wurde mir aber trotz der Urlaubstage 187.90€ Vertragsstrafen vom nettolohn abgezogen. Der Betrug allerdings nur 893€ da auch noch eine Woche nicht gearbeitet werden konnte. Hierzu kommt das ich monatlich einen Abschlag von 200€ zum 26.ten jeden Monat bekomme da mein Gehalt immer erst zum 15ten des Monats gezahlt wird.
Somit wurden mir sagenumwobene 505.26€ überwiesen.
Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
11. März 2019 at 9:16
Hallo Matthias,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher nicht beurteilen dürfen, was im Einzelfall rechtens ist. Bitte wenden Sie sch mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
St. Müller meint
27. Februar 2019 at 20:51
Hallo,
seit 5/2017 bin ich in der jetzigen Firma. Das vertraglich vereinbarte Gehalt wurde 2 Monate gezahlt, danach gab es zu meiner Freude automatisch 100,–€ brutto mehr, ohne den Vertrag zu ändern (also inzwischen 18 Monate). Darf der AG den Lohn jetzt einfach wieder nach unten verändern, also was abziehen?
MfG
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 8:22
Hallo St. Müller,
wenden Sie sich an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, ob für sie ein bindender Anspruch besteht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tim meint
6. Februar 2019 at 20:22
Guten Tag zusammen , ich bin jetzt kurz vor Weihnachten ohne jedglichen Grund gekündigt worden! Ich wollte dann in der Kündigungsfrist arbeiten mein Chef sagte gib die Sachen ab ,da ich mich ja sowieso krank schreiben lassen. Würde . Dann blieb mein letztes Gehalt aus . Auf Nachfrage hieß es ich habe ja eine kwttensäge geklaut , Öl , und eine deichselbox . Und da ich meinen Schlüssel vor 7 Monaten verloren habe .( das habe ich gemeldet , wollte es über die Versicherung machen und mir wurde gesagt wäre nicht nötig , würde dann ein neuer ausgehändigt ) beim ersten Schlüssel habe ich ein Ausgabe Beleg unterschreiben beim 2. nicht . Bei der Kündigung habe ich alle Schlüssel abgeben und quittieren lassen . Was nun ? Darf er das alles ? Darf er einfach Gehalt einbehalten ? Einfach sagen das ich was geklaut habe , ich kann ja sagen das ich den Schlüssel abgegeben habe ,einen habe ich abgegeben da ich nur einen unterschrieben habe ? Was soll ich tun ?
arbeitsrechte.de meint
7. Februar 2019 at 17:34
Hallo Tim,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
V. Wöhlert meint
10. Januar 2019 at 2:04
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 11,25 Wochenstunden an Tagen nach Vereinbarung.
Stundenlohn 10,-€, so der Arbeitsvertrag.
Wenn der Arbeitsaufwand manchmal weniger Stunden beträgt, kann der Arbeitgeber hier Geld abziehen?
Alexandra meint
21. Dezember 2018 at 13:22
Hallo. Meine Frage ist ob mein Arbeitgeber meine Lohnfortzahlung halbieren darf?
Vor 2 Jahren war ich auch krank geschrieben und habe 100% Lohnfortzahlung bekommen. Da sich mein Stunden Lohn aber erhöht hat versteh ich nicht warum ich 2 jahre später nur die hälfte bekomme.
arbeitsrechte.de meint
9. Januar 2019 at 9:57
Hallo Alexandra,
gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) hat ein Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Er darf bei der Bezahlung gewöhnlich nicht schlechter gestellt werden, als wenn er arbeiten würde.
Zu weitergehenden Fragen Ihren Fall betreffend wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sarah meint
16. Dezember 2018 at 22:51
Hallo,
Mein Mann und ich haben uns getrennt letztes Jahr. Dieses Jahr habe ich die Steuerklasse gewechselt im November. Nun wurde meinem Mann die komplette Nachzahlung von Lohn abgezogen. Er bekommt demnach kein Gehalt diesen Monat. Er kann somit nicht Miete zahlen, kein Unterhalt und nix. Darf das Finanzamt einfach die komplette Summe aufeinmal abziehen so dass nix mehr über bleibt ? Gibt es nicht einen Mindest Erhalt?
Hans Peter meint
16. Dezember 2018 at 0:31
Hallo,
Ich bin in einem Küchenstudio tätig als Küchenplaner. Habe eine Garantierte Lohn das auch bezahlt wird, wenn weniger Küchen verkauft werden.
Alles was über eine Küchenverkaufsumsatz von 80000 Euro ist wird zusätzlich mit einer Prämie honoriert. In den letzten Monaten war der Umsatz weniger als 80000 Euro, aber der Chef hat wegen Fehler in der Planung die Folgekosten für neue Arbeitsplatte oder andere Küchenteile zu ersetzen in höhe von ca 1500 EURO vom Garantierten Lohn prozentual abgezogen z.b 300 Euro ohne vorher mit mir zu besprechen.
Darf der Arbeitgeber es so einfach machen und abziehen.
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2019 at 15:57
Hallo Hans Peter,
die wichtigsten Antworten zum Thema Lohnabzug haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst. Für Einzelfallfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silke E. meint
28. November 2018 at 16:06
Hallo
Ich war jetzt 7 Wochen krank.Als mein Lohnschein jetzt für diesen Monat kam stellte ich fest das mein Arbeitgeber gleich 2 Wochen Entgelt abgezogen hat,obwohl es ja nur 1 Woche über die gesetzlichen 6Wochen war.Auf Anfrage teilte man mir mit da die Lohnscheine schon zum 19.für den ganzen Monat erstellt werden und sie ja nicht wussten ob ich am 26.11 wieder arbeite ging man gleich vom ganzen Monat aus.Im Gegenzug hab ich aber für gute 3 Wochen Überstunden stehen.Darf er auf eigenen Verdacht hin erstmal über meine Krankheit hinaus einfach den Lohn abziehen?Ich jedenfalls finde es eine Frechheit
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:34
Hallo Silke,
Sie können sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Esra meint
1. November 2018 at 8:28
Entgeltkürzung bei Kinderbetreuung aufgrund Krankheit
von welchem Betrag hat der AG das Recht die fehlenden Std./Tage abzuziehen?
beispiel : reguläre Lohnpauschale brutto 1500,- Euro bei 120 std, tägl Arbeitszeit 6 std
man war dann zusätzlich anwesend und hat für einen speziellen Auftrag eine Anwesenheitsprämie in Höhe von 100 Euro zusätzlich erhalten.
Kind war 1 Tag krank und man bleibt der Arbeit fern. AG zieht 6 std vom Lohn ab, berechnet aber statt 1500,- Euro brutto 1600,- Euro brutto? darf er das? das würde ja heißen, dass diese 100 Euro Prämie auf 22 Arbeitstage verteilt worden sind, obwohl es ja nur diesen einen zusätzlichen Tag betrifft, an dem normalerweise noch nicht einmal gearbeitet worden wäre.
wo ist sowas geregelt?
für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MFG
Esra
Manuela meint
10. September 2018 at 18:40
Guten ABEND,
WERDEN HIER NOCH FRAGEN BEANTWORTET?
Mit freundlichen Grüßen
M.E.
arbeitsrechte.de meint
4. Oktober 2018 at 11:12
Hallo Manuela,
Sie können uns jederzeit Ihre Fragen stellen. Wir helfen Ihnen gern weiter, sofern Ihr Anliegen nicht in den Bereich der Rechtsberatung fällt. Denn derartige Fragen dürfen nur von einem Anwalt beantwortet werden.
Aufgrund der Vielzahl von Anfragen können wir leider nicht immer sofort antworten. Wir bitten daher um Verständnis, wenn unsere Antwort etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Norbert N. meint
24. Juli 2018 at 10:35
Hallo Hab mal eine frage der Chef meines Mannes hat nur die Hälfte vom Junilohn bezahlt bis heute was kann mein Mann machen kann er mit ansage zuhause bleiben bis das Geld wieder da ist oder seine gutstunden nehmen.
arbeitsrechte.de meint
10. August 2018 at 16:44
Hallo Norbert,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung erteilen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Bert meint
23. Juli 2018 at 15:42
Hallo,
bei uns in der Firma haben wir einige, die häufiger mal 12 – 15 Minuten zu spät kommen, oder auch mal nur 5 Minuten.
Um dies zu unterbinden, werden nun jedem, der zu spät kommt (egal ob 5 Minuten oder 15 Minuten) 1 Std. vom Lohn abgezogen (bzw. die 5 Minuten werden als 1 Std. bewertet).
Ist das rechtens ?
Wenn ja, wieso sollte ich mich dann noch beeilen, wenn mir eh 1 Std. abgezogen wird ?
arbeitsrechte.de meint
10. August 2018 at 14:17
Hallo Bert,
eine solche Vorgehensweise ist normalerweise nicht mit dem Arbeitsrecht vereinbar. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, sich in dieser Angelegenheit an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Johanna meint
12. Juli 2018 at 19:03
Hallo,
was passiert, wenn die Minusstunden durch den Arbeitgeber entstehen, weil das Büro für 3 Wochen vollständig schließt aufgrund Urlaubs des Chefs? Dürfen diese tatsächlich abgezogen werden?
Viele Grüße
Johanna Hoffmann
arbeitsrechte.de meint
17. Juli 2018 at 9:17
Hallo Johanna,
vom Arbeitgeber verschuldete Minusstunden dürfen Arbeitnehmern im Regelfall nicht nachteilig ausgelegt werden. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Simone meint
8. Juli 2018 at 13:35
Hallo,
ich habe am 01.05.18 einen neuen Arbeitsplatz angetreten und dachte es sei mein Traumjob. Pferd und Büro in Kombination. Ich habe im Eifer bei meiner Chefin mündlich ein Kurs mit meinem Pferd gebucht für Ende Juni. Am 15.06. hab ich plötzlich und unerwartet die Kündigung zum 30.06.18 erhalten aus betrieblichen Gründen sie hätte doch nicht mehr das Geld mich zu beschäftigen und auch nicht so viel zu tun. Zeitgleich hab ich eine Blutuntersuchung bei meinem Pferd angeordnet. Diagnose Blut anämie. Verdacht auf eine Infektion und hatte Verbot von meiner Tierärztin den Stall zu verlassen. Meine Chefin meinte es ist zu kurzfristig und ich müsste den Kurs inkl. Box trotzdem bezahlen. Ich hab sie gebeten Verständnis zu haben. Arbeitslos und ein krankes Pferd ist eine finanzielle extrem Belastung und Situation. Sie meinte das sie mich auf den 01.09. umbucht sie ist Unternehmerin und muss wirtschaftlich denken. Ich habe kein Anmeldeformular ausgefüllt oder unterschrieben. Sie hat mir ohne Absprache die Kursgebühr von meinem letzten Juni Nettogehalt abgezogen. Es steht nix auf der Abrechnung. Die Steuerberaterin hat mir ebenfalls vom brutto Gehalt einen Tag abgezogen weil ich ja nur bis zum 29.06. gearbeitet hab. Das kann doch auch nicht richtig sein da die Kündigung zum 30.06. ist. Ich hoffe ihr könnt mir einen Tip geben was ich nun machen kann. Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten.
Herzlichen Dank!
Viele Grüße
Simone Hintze
arbeitsrechte.de meint
12. Juli 2018 at 11:40
Hallo Simone,
wir können und dürfen Sie zu Ihrem Fall nicht beraten, weil dies unter die Rechtsberatung fällt. Das darf nur ein Anwalt. Sie können gegebenenfalls einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Dies kostet 15 Euro, erspart Ihnen aber die Anwaltskosten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffi meint
4. Juli 2018 at 14:23
Hallo ich habe gerade meine lohnabrechnung bekommen wo mir mein Arbeitgeber 2 Tage vom Lohn abgezogen hat wegen eines kinderkrankenscheins von Februar.
Diesen hat er angeblich nie bekommen und erst jetzt von der Krankenkasse da von erfahren. Bei uns werden nur die Stunden gezahlt die wir arbeiten, deshalb verstehe ich den Abzug vom Lohn nicht da dem Arbeitgeber ja kein Schaden entstanden is sondern mir. Ich konnte nicht arbeiten deshalb habe ich die stunden auch nicht bezahlt bekommen. Zum Ende des Monats Februar habe ich dann doch so viel gearbeitet das ich sogar Überstunden hatte. Trotz allem wurden mir die 2 Tage im Juli vom Lohn abgezogen und Geld von der kasse hatte ich auch nicht bekommen. Was kann ich nun tun?
arbeitsrechte.de meint
9. Juli 2018 at 10:57
Hallo Steffi,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt mit diesem Fall zu betrauen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Markus meint
28. Juni 2018 at 17:02
Hallo. Mein ex Chef hat mir Geld vom letzten Lohn abgezogen.,weil ich 18 pal Schulden hatte. Diese pal sind aber beglichen. Darf er das einfach so.
arbeitsrechte.de meint
5. Juli 2018 at 9:19
Hallo Markus,
ein Lohnabzug kann z. B. bei einer fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Beschädigung von Arbeitsmaterial oder bei Minusstunden gerechtfertigt sein. Ob Ihr Chef in Ihrem Fall dazu berechtigt war, können und dürfen wir nicht beurteilen. Dies bedarf einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Das fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beki meint
10. Juni 2018 at 10:21
Hallo. Ich bekomme von Arbeitgeber jeden Monat so genannte Premie von Arbeitsleistung. Jetz bin ich krank wie würde jetz berechnet. Fällen die ganze Premier aus oder würde die durchschnitt von letze 3 Monate berechnet. Danke
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 11:37
Hallo Beki,
dies ist maßgeblich davon abhängig, welche Vereinbarung hinsichtlich der Prämie in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mausi63 meint
8. Juni 2018 at 21:12
Hi.
Mein Lohn wurde gekürzt durch Krankheit obwohl ich keine 6wochen durchgängig krankgeschrieben war. Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 17:45
Hallo Mausi63,
das erscheint uns auch merkwürdig. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht genauer beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ch84 meint
7. Juni 2018 at 2:16
Hallo, ich habe eine Frage darf mein Chef mir als „strafe“ weil ich die von ihm gewünschte Arbeitsleistung trotz massiver überstunden nicht erbringe die lohnzahlung teilweise oder gar ganz verwehren? Eben dies hatte er mir angedroht , trotz massiver Mehrarbeit und Überstunden bekommen wir ein Projekt nicht hin, der Chef war so erbost das er nun 3 Sachen abwägt: den Lohn gar nicht, oder teilweise zu bezahlen, oder die lohnzahlung zu Stunden bis das Projekt gelöst wurde (Ich bin nur ein normaler Angestellter mit normalem festvertrag) danke sehr :).
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 9:31
Hallo Ch84,
in welchen Fällen ein Lohnanzug in Betracht kommen kann, haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst. Ob eine der dort benannten Fälle auf Sie zutrifft und Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn kürzen darf, ist eine Frage für den Anwalt. Wir dürfen hingegen keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hatice meint
6. Juni 2018 at 7:21
Hallo ich arbeite seit 3 und halb jahre in einer kleinbetrieb unter 10 leute meine frage ist. Mein cher hat mir bis zum 30.06. Gekundigt weil er selbst aufhören will bis zum 18.06. Soll ich Arbeiten und danach bekomme ich mein Rest Urlaub ich bin aber Krank kann er deswegen die Lohnfortzahlung kürzen.
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 15:18
Hallo Hatice,
die Lohnfortzahlung darf nicht berührt werden. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christine meint
8. Mai 2018 at 16:40
Hallo liebes Team,
Unsere Geschäftsführer haben diese Woche angekündigt, dass sie uns entsprechende Anteile vom Lohn abziehen, wenn wir am Ende des Monats nicht alle unsere Anwesenheitsstunden in der Zeiterfassung eingetragen haben.
Sicher, es kommt immer wieder vor, dass Stunden nicht zeitnah erfasst werden. Sei es wegen hoher Auslastung, Krankheit oder einfach vergessen.
Aber rechtfertigt das auch einen Lohnabzug?
Danke im voraus für eure Hilfe!
arbeitsrechte.de meint
14. Mai 2018 at 12:51
Hallo Christine,
ab wann ein Lohnabzug gerechtfertigt ist, kann nur ein Anwalt rechtssicher beurteilen. In der Regel sollen aber die Bemühungen der Arbeitnehmer und die Forderungen der Arbeitgeber verhältnismäßig sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
dirk r. meint
26. April 2018 at 12:50
hallo liebes Arbeitsrechtteam,
mit erlaubnis lkw immer mit nach hause genommen. fristgerecht selbst gekündigt. 4 tage vor fristende krank geworden. lkw am gleichen tag zurückgebracht. lohnabrechnung bereits vorliegen. im nachhinein wird der tag mit ausfall berechnet. ist es rechtens das ausser den spesen auch der ausfall abgezogen werden darf ?
vielen dank im vorraus
arbeitsrechte.de meint
3. Mai 2018 at 10:04
Hallo Dirk,
inwiefern ein Lohnabzug in Ihrer Situation gerechtfertigt ist, kann nur durch eine Rechtsberatung geklärt werden, welche wir jedoch nicht leisten dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadja meint
19. April 2018 at 9:06
Hallo,
ich war jetzt 4 Wochen auf Mutter-Kind-Kur. Mein Rückkehrdatum stand von vornherein fest und ich habe die entsprechenden Bescheinigungen auch meinem AG eingereicht. Dennoch wurden mir im laufenden Monat 6 Arbeitstage abgezogen, da “ es ja sein könnte, dass ich länger als die 6 Wochen abwesend bin und dann die Lohnfortzahlung eingestellt wird“ (Gehaltszahlung erfolgt per Monatsmitte, Abwesenheit vom 14.03. bis 10.04.)
Auf welcher Rechtsgrundlage darf dies der AG bereits nach 4 Wochen kürzen?
Herzlichen Dank.
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 10:31
Hallo Nadja,
eine solche Rechtsgrundlage ist uns nicht bekannt, wodurch uns der Abzug seltsam vorkommt. Lassen Sie sich am besten professionell von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Franz meint
7. April 2018 at 12:44
Lohnabzugberechnung!
I Februar habe ich eine neue Stelle begonnen. Bedingt durch die Grippewelle konnte 1 Tag absolut nicht Arbeiten gehen. Ärztlicher Attest wurde vorgelegt.
Da ja innerhalb der ersten Vier Wochen keine Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht wurde mein Gehalt gekürzt. Meiner Meinung nach fehlerhaft.
Wohl bemerkt für 1 Tag!
Abzug vom Gehalt wurde mit 2/20 berechnet also 2 Tage von 20 Arbeitstagen!
Bei der Erstattung Krankenkasse deren Berechnung als schlüssig zu sehen ist wurde 1/30 in Ansatz gebracht 30 Kalendertage sind, auch wenn der Februar nur 28 Tage hat, ein Buchhalterischer Wert der für jeden Monat gilt.
Die Frage ist kann ich diese Gehaltsabrechnung noch anfechten. Ich war davon ausgegangen das alles seine Richtigkeit hat bis heute die Abrechnung der Krankenkasse kam.
Mfg Franz
arbeitsrechte.de meint
20. April 2018 at 8:20
Hallo Franz,
Ihre Frage bedarf einer genauen Einfallprüfung, zu der wir nicht befugt sind, weil wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Zu der Frage, ob und inwieweit Sie die Abrechnung anfechten können und ob diese richtig ist, können Sie einen Anwalt konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kim.r meint
4. April 2018 at 19:34
Hallo
Laut meinem Vertrag bekomme ich 15.80 Euro die Std
Arbeite in der Produktion und bekomme Akkord Zuschlag von 20 %
Wenn die Maschine Störungen hat bekomme ich allerdings nur 9.75 für diese Zeit
In dieser Zeit reinige ich die Maschine oder packe dort an wo Hilfe gebraucht wird.
Die frage ist nun .. da in meinem Vertrag steht ich bekomme 15.80 die Std
Und nirgends steht das ich für Störung .. putzen oder sonstiges 9.75 Euro bekomme .
Ist das rechtens
Ich meine mein grundlohn zu bekommen ob ich nun an der Maschine oder gar putze oder aufreume .. in der Logistik aushelfe dieses zu bekommen .
Kann mir wer sagen ob ich im recht wäre wenn ich den Verlust geltend machen möchte
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 11:07
Hallo Kim,
leider ist es uns nicht erlaubt, Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de