Arbeitnehmer verbringen täglich in der Regel viele Stunden auf der Arbeit, Unfälle passieren eher selten. Doch das heißt nicht, dass durch eine Verkettung ungünstiger Umstände nicht doch einmal die Gesundheit eines Mitarbeiters in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
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Ursächlich für solche Zwischenfälle muss nicht zwingend die Tätigkeit in einem Hochrisikobereich sein. Manchmal ist es auch eine defekte Maschine oder die eigene Tollpatschigkeit, die dazu führt, dass ein Arbeitnehmer einen Unfall bei der Arbeit erleidet.
Kurz & knapp: Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall
Ja, bei einem Arbeitsunfall erfolgt die Entgeltfortzahlung sechs Wochen lang durch den Arbeitgeber.
Sind Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, springt die Krankenkasse ein.
Nein. Bei einem Arbeitsunfall wird kein Krankengeld, sondern das sogenannte Verletztengeld gezahlt.
Die Fragen, die sich nun stellen, sind: Haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall? Wer kommt für die Entgeltfortzahlung bei einem Arbeitsunfall auf? Und gibt es eine zeitliche Begrenzung – erhalten Sie irgendwann also kein Geld mehr? Wir machen Schluss mit den ungelösten Rätseln und geben Antworten rund um das Thema Arbeitsunfall und Lohnfortzahlung.
Inhalt
Arbeitsunfall: Wer zahlt?
Arbeitnehmer, die auf dem Weg zur Toilette hingefallen sind und sich den Arm gebrochen haben oder die sich anderweitig während des Arbeitens verletzt haben, müssen unbedingt behandelt werden – auch bei kleineren, vermeintlich harmlosen Zwischenfällen. Schließlich ist nicht klar, welche Auswirkungen sie nach sich ziehen.
Ist der Zwischenfall innerhalb von sechs Wochen ausgestanden, erfolgt die Lohnzahlung bei einem Unfall in dieser Zeit weiterhin durch den Arbeitgeber.
Zwar erscheinen Sie nicht zur Arbeit, doch das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass Sie weiterhin Anspruch auf Ihren Lohn haben – wenn Sie vor dem Unfall bereits für mindestens vier Wochen im Unternehmen tätig waren.
Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall, wenn Sie für länger als sechs Wochen ausfallen?
Anders sieht es bei schweren Unfällen aus, die nach eineinhalb Monaten noch nicht wieder so auskuriert sind, dass Sie zur Arbeit erscheinen können.
Die „Lohnfortzahlung“ bei einem Arbeitsunfall nach sechs Wochen wird von der Krankenkasse übernommen. Der Arbeitgeber ist ab diesem Zeitpunkt aus dem Schneider.
Bei längeren Erkrankungen fängt die Krankenkasse finanzielle Ausfälle auf. Für Fälle wie diese führt der Arbeitgeber schließlich jeden Monat einen gewissen Anteil Ihrer Vergütung ab – wenn Sie gesetzlich versichert sind.
Pro Monat erhalten Sie von der Krankenkasse damit einen Betrag, der in seiner Höhe 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts (Verletztengeld) entspricht. Achtung: Damit Sie von dieser Leistung profitieren können, müssen Sie mit dem Zahlschein sorgsam umgehen. Diesen finden Sie in der Regel in Ihrem Briefkasten vor. Damit nach einem Arbeitsunfall die „Lohnfortzahlung“ auch nach sechs Wochen klappt, ist dieser dem Arzt vorzulegen.
Er füllt das Dokument aus und setzt seine Unterschrift darunter. Alles, was Sie nun tun müssen, ist, die Bescheinigung wieder an die Krankenkasse zurückzuschicken. Diese zahlt Ihnen nun – bei formaler Korrektheit – das Verletztengeld rückwirkend zum angegebenen Zeitpunkt aus.
Andrea meint
21. Juni 2017 at 2:26
Hallo,
Mein Mann hat auf dem Weg zur Arbeit (erster Arbeitstag) einen Wegeunfall erlitten. War zuvor 2,5 Monate arbeitslos. Er wird für gute 12 Wochen ausfallen. Wer ist für die Entgeldfortzahlzng zuständig?
Liebe Grüsse, Andrea
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 10:13
Hallo Andrea,
die Berufsgenossenschaft ist für die Entgeltfortzahlung zuständig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Helmut meint
20. Juni 2017 at 17:32
Hallo liebes Arbeitsrechte Team,
ich habe vor einigen Jahren bei einem Arbeitsunfall mein rechtes Auge verloren. Um mir einmal im Jahr eine neue Augenprothese anfertigen zu lassen habe ich jedes mal einen Tag Arbeitsausfall, den die BG auch bezahlt.
Ich bekomme von meinem Arbeitgeber eine Lohnausfallbescheinigung über den Bruttolohn mit dem Hinweis wie hoch in dem Fall der Nettolohn wäre. Diese Bescheinigung reiche ich bei der BG ein und bekomme nur den Nettoverdienst überwiesen. Ist das richtig? Wer bezahlt zB. die Lohnsteuer und Sozialabgaben?
MfG Helmut
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 11:31
Hallo Helmut,
an dieser Stelle ist nicht bekannt, inwiefern die Berufsgenossenschaft als Träger auch die abzugsfähigen KOsten trägt. Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft, um zu klären inwieweit die Kosten getragen werden oder ob dies im Falle der Lohnausfallbescheinigung erfolgt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven W. meint
10. Juni 2017 at 18:41
Hallo,
ich hatte im März einen Arbeitsunfall ( rechtes Sprungelenk OSG )…. Nun erhalte ich von der AOK verletzten Geld. Meine Frage ist…beträgt das Geld nich 100 % incl. allen Zuschläge wie Bekozulage,Feiertage, Sonntage und Nachtzulage, als wenn ich auch an den Tagen gearbeitet habe?
Mein Nettoverdienst war regelmäßig bei 2200 – ca 2400……nun fehlen aber gute 1000 euro..um an das Netto zu kommen. Müssen Zuschläge gezahlt werden und wehr zahlt die Jahresprämie die ich im Mai bekomme ? Warum zahlt AOK verletzensgeld nur gute 17 tage…wenn ich doch 22 Arbeitstage ( 180 – 200 std ) im Monat habe ?
liebe Grüße aus Erding
Sven
arbeitsrechte.de meint
12. Juni 2017 at 15:01
Hallo Sven W.,
das Verletztengeld beträgt normalerweise 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts. Sollte Ihnen die Zahlung zu gering vorkommen, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und mit ihm erörtern, wie in einer solchen Situation vorzugehen ist. Er kann Ihnen außerdem erläutern, ob in Ihrem Fall Zuschläge gezahlt werden müssen und wer für Ihre Jahresprämie aufkommt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hartmut meint
17. Mai 2017 at 9:37
Guten Tag
ich hatte im Mai 2014 einen Arbeitsunfall…Amputation li.Fuß..seitMärz 2017 bin ich Rentner wurde vom
Arbeitgeber nicht gekündigt…..kann ich Ansprüche auf Urlaub u. Weihnachtsgeld stellen??
AG hat diese jährlich gezahlt..
Mit freundlichem Gruß
Hartmut Braun
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2017 at 11:58
Hallo Hartmut,
auf diese Zahlungen besteht kein Anspruch. Jeder Arbeitgeber kann sich freiwillig dazu entschließen, diese Sonderzahlungen zu tätigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dennis meint
2. Mai 2017 at 16:06
Meine Freundin hatte auf der Arbeit einen Arbeitsunfall.
Sie hat es im Buch vermerkt und hat weiter gearbeitet, und ist zwei Tage später zum Artzt gegangen welcher nichts feststellen konnte.
5 Tage später ist es so schlimm geworden, dass sie nicht mehr weiter arbeiten konnte.
Ein anderer Artzt hat sie sofort krank geschrieben.
Nun verweigert der Arbeitgeber die Zahlung. Mit der Begründung, dass sie fahrlässig gehandelt hat.
Durch den verzögerten Arztbesuch habe sie eine Verschlimmerung ihrer Beschwerden billigend in Kauf genommen.
Nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber hat er angeboten die dauer der Krankheit nur als fehlzeit bzw. Minus Stunden zu berechnen. ( sie werden ihr vom „Freizeitkonto“ abgerechnet)
Ist das alles so rechtens?
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2017 at 17:39
Hallo Dennis,
es ist richtig, dass Ihre Freundin den Arbeitsunfall sofort hätte richtig melden und einen Arzt aufsuchen sollen. Da Sie das nicht getan hat, kann dies den Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. Verletztengeld verwirken. Sollten sich daraus für Ihre Freundin jedoch Minusstunden ergeben, ist dies normalerweise nicht rechtens. In diesem Fall sollte sich Ihre Freundin an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Iris meint
29. April 2017 at 11:55
Guten Morgen,
Ich bin 28 Jahre in einem Unternehmen beschäftig.Hatte vor 14 Tagen einen Arbeitsunfall mit Oberschenkelhalsbruch der operiert wurde.Jetzt falle ich mindestens 3-4 Monate aus.Kann mich mein Arbeitgeber darufhin,kündigen?
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 12:42
Hallo Iris,
üblich sind Kündigungen in solchen Fällen nur, wenn es zu immer wiederkehrenden Fehlzeiten durch Krankheiten kommt. Wegen einem Arbeitsunfall sollte es nicht gleich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen. Als langjährige Mitarbeiterin genießen Sie nach § 622 BGB außerdem einen besonderen Kündigungsschutz. Warten Sie erst einmal ab. Sollte eine Kündigung vorgelegt werden, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und mit einer Kündigungsschutzklage dagegen halten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Klaus-Dieter K. meint
28. April 2017 at 7:47
Hallo,
bin seid Juni 2016 durch einen Arbeitsunfall krank geschrieben. Ich beziehe von der Krankenkasse pro Tag 52.63EUR, bei einem Bruttoverdienst vom Mai 2016 in Höhe von 3.175EUR und eine Einmalzahlung von 1.300EUR. Meine Frage ist, ob der Betrag richtig von der Krankenkasse berechnet worden ist. In 30 Tagen bekomme ich 1.579EUR ausbezahlt. Dieser Betrag kommt mir wenig vor. Wer kann mir eine aussagekräftige Berechnung zu diesem Verletztengeld machen.
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 14:52
Hallo Klaus-Dieter K.,
normalerweise beträgt das Verletztengeld 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts. Allerdings werden im Regelfall auch Einmalzahlungen miteinberechnet, die in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit getätigt wurden. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, wenn Ihnen der Betrag zu gering vorkommt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex C. meint
27. April 2017 at 7:51
Guten Tag…ich wurde auf Arbeit von einem Menschen mit geistiger Behinderung angegriffen, wodurch mein Handgelenk so stark verletzt wurde dass ich operiert werden muss.Da ich im Schichtdienst arbeite fallen mir nun die Zuschläge für die verlorenen Sonn- und Feiertage weg.Zusätzlich verpasse ich den Unterricht in der Berufsschule und habe privat arge Einbußen, da mein Dach neu gedeckt werden muss und ich durch die OP aber nun ausfalle und dieses nicht bewerkstelligen kann.Zusätzlich hat mein Arbeitgeber bis heute(27.04-Unfall ereignete sich am 06.04) keine Infos oder Berichte an die BG eingereicht. //Werde ich trotzdem mein mir zustehendes Geld erhalten (nach OP mind.6 Wochen Gips)? Kann ich die Firma oder den Klienten auf Schadensersatz verklagen, da mir finanzielle, persönliche (ein geplanter Motorradurlaub konnte nicht durchgeführt werden)+(Für Freunde die mir beim Dach helfen sollten, sollte ich Ihre Motorräder warten…dies fällt nun auch aus) und auch Ausbildungstechnische Defizite entstanden sind??
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 15:16
Hallo Alex C.,
es ist uns leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Edwin meint
25. April 2017 at 14:26
Hallo
hatte Anfang Januar einen Betriebsunfall. Bin bis heute krank geschrieben (OP, Reha, usw.) Eigentlich hatte ich ab Mitte Februar Elternzeit angemeldet. Habe auch Elterngeld bekommen, obwohl ich krank geschrieben war. Lt. BGN musste ich jede Woche bis heute eine Krankmeldung dem Arbeitgeber vorlegen, was ich auch gemacht habe. Jetzt habe ich einen Bescheid von der Krankasse letzte Woche bekommen das mir Verletztengeld zusteht, rückwirkend. Außerdem ein Schreiben von der Elterngeldstelle das ich das bekommene Elterngeld zurück zahlen soll. Alles kein Problem.
Hat ja alles super lange gedauert, da Es keine richtige Aufklärung vom Arbeitgeber und Krankenkasse und Berufsgenossenschaft mir gegenüber gab. War froh das sich jetzt endlich alles geklärt hatte.
Heute ruft mich die Krankenkasse an, das der Arbeitgeber dagegen Einspruch eingelegt hat, das die Elternzeit aufgehoben wird rückwirkend (oder wie man das nennt, obwohl es ein Betriebsunfall war und der Arbeitgeber die Krankmeldungen verlangt hat. Weil das rückwirkende Verletztengeld wurde ja von der BGN festgelegt. Ich komme mir total hilflos vor. Seit Monaten warte ich auf Geld und Aufklärung, und jetzt das. Bitte helft mir. Was kann ich tun, weil im Moment verstehe ich gar nichts mehr.
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 15:28
Hallo Edwin,
uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, Hilfe bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ute meint
22. März 2017 at 14:32
Wie verhält es sich, wenn man in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis beschäftigt ist (WfbM Beschäftigte).
Das Werkstattentgelt wird 6 Wochen weitergezahlt.
Nach den 6 Wochen hat man hier keinen Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse.
Übernimmt die Krankenkasse das Verletztengeld trotz allem bei einem Arbeitsunfall?
arbeitsrechte.de meint
27. März 2017 at 11:51
Hallo Ute,
Krankengeld wird für gewöhnlich nur dann gezahlt, wenn eine lange Berufskrankheit vorliegt und anerkannt wurde. Entsprechend sollte die Zahlung von Verletztengeld aber bestehen, wenn Sie einen Arbeitsunfall erlebt haben und länger als 6 Wochen ausfallen, also auch in Ihrem Fall. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese kann Ihnen alle notwendigen Antworten geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra meint
21. März 2017 at 16:09
Hallo
Ich hatte am 04.08.2016 einen Arbeitsunfall.
Hatte Verdacht auf einen Kahnbeinbruch.
Wurde gegipst.
Nach knapp 4 Wochen kam der Gips ab.
Alles war blau und geschwollen.
Hab immer gesagt das ich totale Schmerzen hab.
Wurde in der Probzeit gekündigt.
Bekomme meine Lohnfortzahlung von der BG.
Konnte meine Finger monatelang nicht bewegen.
Auch jetzt kann ich noch nicht richtig greifen und habe Schmerzen.
Gehe täglich zur Ergo und KG.
Gestern sagte mein Arzt ich müsste ab dem 1. APRIL wieder arbeiten gehen oder mich arbeitslos melden.
Ich bin in der Pflege tätig.
Bin mich am bewerben.
Aber ich könnte noch gar nicht arbeiten.
Meine Therapeuten halten das für einen Witz.
Was kann ich jetzt machen?
arbeitsrechte.de meint
27. März 2017 at 8:57
Hallo Petra,
wir würden Ihnen empfehlen, die Meinung eines weiteren Arztes zu Ihrer Situation einzuholen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anette H. meint
13. März 2017 at 16:00
Hallo, ich hatte am 30.1.2017 einen Blitzeisunfall auf dem Betriebslände, also Wegeunfall. Da es nun ein Betriebsunfall wat, ist die BG für mich zuständig.Nun habe ich aber seit Anfang Januar meinen Vertrag auf ganztags aufgestockt. Das heißt bis Dezember nur halbtags gearbeitet und im Dezember Überstunden zur Einarbeitung geleistet. Welches Gehalt wird nun für das Verletztengeld zugrundegelegt? Mfg und schon Mal Danke für die Hilfe
arbeitsrechte.de meint
20. März 2017 at 9:37
Hallo Anette H.,
normalerweise richtet sich das Verletztengeld nach dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine G. meint
3. März 2017 at 19:04
Infolge eines Arbeitsunfalls mußte ich mich einer Handgelenk-OP unterziehen und bin voraussichtlich 3-4 Wochen arbeitsunfähig. Im Arbeitsvertrag steht eine Klausel das der Gehaltszuschlag(Leistungszuschlag, den ich monatlich immer erhielt) nur bei 60% monatlicher Anwesenheit gezahlt wird. Bekomme ich nun die Lohnfortzahlung in Höhe des Grundgehaltes oder in Höhe des bisher immer erhaltenen Gesamtgehaltes?
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 10:08
Hallo Sabine G.,
in der Regel wird das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate zur Berechnung herangezogen, wenn es zwischen Grundgehalt und ausgezahlten Lohn Unterschiede gibt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Holm F. meint
1. März 2017 at 11:49
Hallo liebes Team!Hatte am 16.02.17.einen Arbeitsunfall.Diagnose:Achillessehnenruptur(komplett).Nach sofortiger Operation und Krankenhausaufenthalt wurde ich am 21.02.wieder entlassen.Der Unfall wurde vom Arbeitgeber und Notarzt der Berufsgenossenschaft gemeldet.Nachdem ich wieder zu Hause war,setzte sich die BG.mit Mir tel.in Verbindung,um Mir mitzuteilen,das Sie den Arbeitsunfall nicht anerkennen wollen.Unfallberichtsbogen ist Mir aber zugegangen.Meine Frage an Sie:Wie ist die Rechtslage?Danke für Ihre Auskunft.L.G.Holm.
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 10:58
Hallo Holm F.,
in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und die Problematik mit ihm besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Leo K. meint
15. Februar 2017 at 17:21
Hallo, ich habe einen Arbeitsunfall gehabt. Die nächsten 6 Wochen bezahlt ja der Arbeitgeber. Meine Frage ist, wieviel muss er bezahlen? Den bruttolohn was im Vertrag festgehalten wurde oder einen Durchschnitt der letzten Monate, weil ich viel Überstunden mache und deswegen mehr verdiene? Vielen Dank im Voraus Grüsse Leo
arbeitsrechte.de meint
20. Februar 2017 at 11:15
Hallo Leo,
da Sie Ihrer Arbeit in den nächsten 6 Wochen nicht nachgehen – und demnach auch keine Überstunden machen können – ist Ihr Arbeitgeber normalerweise dazu verpflichtet, Ihnen den im Vertrag vereinbarten Lohn zu zahlen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Therese J. meint
13. Februar 2017 at 13:27
Ich arbeite als Gfb, bin familienversichert bei meinem Mann. Vor sechs Wochen habe ich einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Jetzt ist die Frage was passiert nach den 6 Wochen mit dem Verletztengeld. Bekomme ich das und wer bezahlt es.
Danke für die Antwort.
LG
arbeitsrechte.de meint
13. Februar 2017 at 13:47
Hallo Therese J.,
in diesem Fall handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall, sondern um einen sogenannten „Wegeunfall“. Sechs Wochen danach können Sie eine Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt mindestens vier Wochen im Unternehmen beschäftigt waren. Ist es Ihnen nach dieser Zeit noch nicht möglich, Ihrer Arbeit wieder nachzugehen, erhalten Sie normalerweise Verletztengeld von Ihrer Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft ausgezahlt. Meist ist mit 80 Prozent des Bruttoeinkommens zu rechnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ingo T. meint
29. Januar 2017 at 9:55
Hallo
Ich bin erst 8 Tage in einer Firma gewesen hatte dann einen Arbeitsunfall
( Muskelriss in der Wade ) wer zahlt jetzt meinen Lohn.
Mit freundlichen gruß Ingo
arbeitsrechte.de meint
2. Februar 2017 at 8:40
Hallo Ingo,
in der Regel erfolgt die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erst, nachdem Sie vier Wochen lang im Unternehmen tätig waren. In Ihrem Fall sollten Sie jedoch Krankengeld von Ihrer Krankenkasse erhalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stephan meint
10. November 2017 at 15:16
Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de,
bei Ihrer Antwort auf Ingo T’s. Frage widersprechen Sie sich mit Ihrem Wortlaut zur Antwort über eine generelle Lohntfortzahlung im Falle eines A-Unfalls oder auch Krankheit, da Sie selbst sagten, dass diee erst ab einer mindestens 4 wöchigen Arbeitszugehörigkeit überhaupt gezahlt würde. Nun sagt Ino T. ganz klar, dass er erst seit einer Woche bzw. 6 Tage beim AG arbeitet und Sie antworten, dass er nun 6 Wochen eine Lohnfortzahlung erhält durch den AG. Was stimmt denn nun? Soweit ich weiß, ist das Fehler aus Krankheitsgründen grundsätzlich abgesichert und zwar so, dass der AG immer 6 Wochen fortzahlen muss und danach die Krankenkasse. Es wäre ja auch fatal, wenn man erst 3 Wochen und 4 TAge arbeiten würde und dann ein Unfall auf Arbeit passieren würde und man dann garkeinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung hätte und somit Mittellos wäre. Sie meinten wahrscheinlich, dass nicht der AG die Lohnfortzahlung in diesem Falle übernehmenmuss sondern die KK sofort einspringt, weil eben erst 6 Tage und keine 4 Wochen im Betrieb gearbeitet wurde, richtig?
arbeitsrechte.de meint
4. Januar 2018 at 16:15
Hallo Stephan,
wir entschuldigen uns. Bei der Beantwortung des Kommentars ist uns tatsächlich ein Fehler unterlaufen. Es ist richtig, dass es die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erst ab vier Wochen der Unternehmenszugehörigkeit gibt. Sie liegen also richtig. Vielen Dank für diesen Hinweis!
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tim meint
25. Januar 2017 at 18:48
Hallo Arbeitrechte.de Team
Durch einen Wegeunfall (Tibiakopf-Fraktur 4 Monate Krank) muss ich nun meien Ausbildung um ca. 3-4 Monate verlängern, da ich die Fehlstundenhöchstgrenze überschreite. Nun habe ich bei der BG nachgefragt ob es soetwas wie Ausgleichszahlungen oder ähnliches gäbe? Die Antwort lautete „Nein“!
Ich suche nach möglichkeiten diesen Ausfall doch noch geltend zu machen, da ich ja mehr in der Arbeitswelt als in der Ausbildung verdienen würde und eine Familie ernähren muss.
Mit freundlichen Grüßen
Tim
arbeitsrechte.de meint
26. Januar 2017 at 9:38
Hallo Tim,
Sie sollten Ihr Anliegen einer Arbeitsschutzbehörde oder einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vortragen. Uns ist für dieses Szenario keine standardisierte Lösung bekannt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angelika meint
26. November 2017 at 23:25
Ich hab mal eine Frage mein Mann istseit September krank geschrieben, ist daher Arbeitsunfähig laut Arzt weil er einen Arbeitsunfall hatte, U JETZT die Dragees lange kann mein Mann Krankengeld bekommen wenn der Arzt ein erkannt. Nicht Arbeiten weil er meint es ist ein Risiko
arbeitsrechte.de meint
23. Januar 2018 at 14:19
Hallo Angelika,
für dieselbe Krankheit besteht allgemein ein Anspruch über 78 Wochen auf Krankengeld.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kay meint
23. Januar 2017 at 23:05
ich hatte am 16,02,16 einen Arbeitsunfall bei dem ich mein rechtes Auge stark verletzte. Durch die Einschrenkung meiner Seefähigkeit bin ich bis zum jetzigen Zeitpunkt krank geschrieben da ich nicht die gesetzliche Anforderung meines Seefeldes als Berufskraftfahrer einhalte. Meine Firma kündigte mich fristgerecht zum 01.11,16 nach ablauf meines Zeitvertrages, Nach der letzten Untersuchung am 19,01,17 wurde festgestellt das die Schäden am Auge dauerhaft bleiben. Heißt das ich meinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Wielange habe ich noch Anspruch auf Unfallgeld und wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten?
arbeitsrechte.de meint
26. Januar 2017 at 10:37
Hallo Kay,
in Bezug auf den Antrag auf Berufsunfähigkeit sollten Sie sich definitiv bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Generell haben Sie 78 Wochen einen Anspruch auf Verletztengeld.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gerhard B. meint
4. Juni 2017 at 20:24
Ich habe in September 78 Wochen Ferletzungsgeld erhalten.Nun soll ich mich beim Arbeitsamt melden.
Bekomme ich nun Arbeitslosengeld?
Ich wurde aber nicht von meinem Arbeitgeber gekündigt.
Und wie viel Prozent
arbeitsrechte.de meint
6. Juni 2017 at 16:13
Hallo Gerhard B.,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen. Uns ist nicht klar, weshalb Sie Arbeitslosengeld beantragen sollten, wenn Sie gar keine Kündigung erhalten haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
muratbirolcelebi meint
23. Januar 2017 at 13:17
Habe am 04,11.2016 meinen Arbeitsvertrag abgeschlossen, leider habe ich am 24.11.2016 einen Ünglücklichen Tag gehabt und habe einen Arbeitsunfall mit schlimmen Diagnosen in meinem knie Erhalten , da das Gesetz auch den Arbeitgeber in den ersten 28 Tage schützt, und ich danach Anspruch auf Verletztengeld habe ,weigert mein Chef den 24.11.2014 zu bezahlen, er sagt der Arzt hat dich ja auch zum 24 Krank geschrieben, dies ist richtig aber ich habe am 24.11.2016 um 05.30 Uhr die arbeit angefangen, und gegen 11 Uhr ist dieser Unfall pasiert. Ist das Richtig das der Arbeitgeber nicht zahlen brauch ????
arbeitsrechte.de meint
26. Januar 2017 at 10:54
Hallo muratbirolcelebi,
das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass Sie erst nach vier Wochen im Unternehmen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Ihr Chef ist also im Recht. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nancy meint
11. Januar 2017 at 9:29
Hallo,
Bin seid dem 15.Nov. 2016 in einem Betrieb beschäftigt und war am 6.12 – 14.12.16 krank gewesen durch ein Arbeitsunfall, meine Frage ist jetzt wer bezahlt mir die Tage?
Gruß
arbeitsrechte.de meint
12. Januar 2017 at 9:16
Hallo Nancy,
leider besteht erst ab einer vierwöchigen Beschäftigung in einem Betrieb der Anspruch auf Lohnfortzahlung (im Krankheitsfall bzw. bei einem Unfall) durch den Arbeitgeber. Deshalb bleiben die Tage vermutlich unbezahlt. In einem solchen Fall springt jedoch normalerweise die Krankenkasse ein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
ANGELINA meint
22. Mai 2017 at 20:33
Ich habe von der Krankenkasse 80% bekommen weil ich erst 2 Wochen im Unternehmen war
Simone meint
9. Januar 2017 at 19:48
Ich bin ich einem Altenpflegeheim seit 5 Jahren als Dauernachtschicht angestellt und erhalte deshalb auch monatlich meine Nachtschichtzuschläge,die sich je nach Anzahl der monatlichen Schichten auf ca. 500 Euro belaufen. Im August 2016 hatte ich einen Arbeitsunfall und war deshalb 4 Wochen arbeitsunfähig. In der Zeit der Arbeitsunfähigkeit hätte ich normal 20 Nachtschichten gehabt. Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir den Verdienstausfall der 20 Schichten ( Nachtschichtzulage ) zu zahlen?? Ich erhielt von ihm für die Zeit nur den Grundlohn. In welchem Gesetz finde ich dazu eine klare Regelung??
arbeitsrechte.de meint
12. Januar 2017 at 9:36
Hallo Simone,
besprechen Sie Ihren Fall mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann abschätzen, ob sich eine Klage lohnt. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dirk meint
6. Mai 2019 at 9:08
Meine Frau hatte arbeitsunfall.hat aber 2 Jobs.bei der einen Arbeit hatte sie denn arbeitsunfall. Wird nach 6 Wochen von der unfallkasse von beiden Jobs verletztengeld weiter bezahlt?
Thomas meint
2. Januar 2017 at 19:45
Hallo,
ich hatte vor 13 Jahren während meiner Ausbildung einen Anerkanten Arbeitsunfall.
Zwischenzeitlich habe ich den Arbeitgeber gewechselt.
Jetzt musste ich mich einer Stationären Folgebehandlung dieses Unfalls von vor 13 Jahren unterziehen.
Muss mein Arbeitgeber trotzdem 6 Lohnforrtzahlung leisten?
Gruß
arbeitsrechte.de meint
5. Januar 2017 at 10:04
Hallo Thomas,
Lohnfortzahlungen, die über 6 Wochen hinaus gehen, werden von der Krankenkasse übernommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tekhaus.V. meint
27. Oktober 2016 at 8:40
Trotz 24monate im Betrieb nach Arbeitsunfall gekündigt
Tekhaus.V. meint
27. Oktober 2016 at 8:38
Was ist wenn man länger als 3monate Krank geschrieben ist durch Arbeitsunfall.und nun die Kündigung bekommen hat.nicht prbezeit sondern schon 24 Monate beim Betrieb angestellt???????
arbeitsrechte.de meint
31. Oktober 2016 at 10:33
Hallo Frau Tekhaus,
ob Ihr Arbeitgeber sich rechtlich korrekt verhalten hat, können wir aus der Ferne ohne Kenntnis der Umstände leider nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich in mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, ob es sich lohnt, einen Arbeitsrechtsprozess anzustreben.
Das Team von Arbeitsrechte.de
F. meint
21. Juni 2017 at 21:12
Was erhalte ich nach Arbeitsunfall nach 6wochen bei2850,00€ brutto?
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 11:52
Hallo,
das Krankengeld, dass nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung von der Krankenkasse getragen wird, liegt in der Regel bei 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns.
Ihr Team von Scheidungsrechte.de