Arbeitnehmer verbringen täglich in der Regel viele Stunden auf der Arbeit, Unfälle passieren eher selten. Doch das heißt nicht, dass durch eine Verkettung ungünstiger Umstände nicht doch einmal die Gesundheit eines Mitarbeiters in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
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Ursächlich für solche Zwischenfälle muss nicht zwingend die Tätigkeit in einem Hochrisikobereich sein. Manchmal ist es auch eine defekte Maschine oder die eigene Tollpatschigkeit, die dazu führt, dass ein Arbeitnehmer einen Unfall bei der Arbeit erleidet.
Kurz & knapp: Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall
Ja, bei einem Arbeitsunfall erfolgt die Entgeltfortzahlung sechs Wochen lang durch den Arbeitgeber.
Sind Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, springt die Krankenkasse ein.
Nein. Bei einem Arbeitsunfall wird kein Krankengeld, sondern das sogenannte Verletztengeld gezahlt.
Die Fragen, die sich nun stellen, sind: Haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall? Wer kommt für die Entgeltfortzahlung bei einem Arbeitsunfall auf? Und gibt es eine zeitliche Begrenzung – erhalten Sie irgendwann also kein Geld mehr? Wir machen Schluss mit den ungelösten Rätseln und geben Antworten rund um das Thema Arbeitsunfall und Lohnfortzahlung.
Inhalt
Arbeitsunfall: Wer zahlt?
Arbeitnehmer, die auf dem Weg zur Toilette hingefallen sind und sich den Arm gebrochen haben oder die sich anderweitig während des Arbeitens verletzt haben, müssen unbedingt behandelt werden – auch bei kleineren, vermeintlich harmlosen Zwischenfällen. Schließlich ist nicht klar, welche Auswirkungen sie nach sich ziehen.
Ist der Zwischenfall innerhalb von sechs Wochen ausgestanden, erfolgt die Lohnzahlung bei einem Unfall in dieser Zeit weiterhin durch den Arbeitgeber.
Zwar erscheinen Sie nicht zur Arbeit, doch das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass Sie weiterhin Anspruch auf Ihren Lohn haben – wenn Sie vor dem Unfall bereits für mindestens vier Wochen im Unternehmen tätig waren.
Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall, wenn Sie für länger als sechs Wochen ausfallen?
Anders sieht es bei schweren Unfällen aus, die nach eineinhalb Monaten noch nicht wieder so auskuriert sind, dass Sie zur Arbeit erscheinen können.
Die „Lohnfortzahlung“ bei einem Arbeitsunfall nach sechs Wochen wird von der Krankenkasse übernommen. Der Arbeitgeber ist ab diesem Zeitpunkt aus dem Schneider.
Bei längeren Erkrankungen fängt die Krankenkasse finanzielle Ausfälle auf. Für Fälle wie diese führt der Arbeitgeber schließlich jeden Monat einen gewissen Anteil Ihrer Vergütung ab – wenn Sie gesetzlich versichert sind.
Pro Monat erhalten Sie von der Krankenkasse damit einen Betrag, der in seiner Höhe 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts (Verletztengeld) entspricht. Achtung: Damit Sie von dieser Leistung profitieren können, müssen Sie mit dem Zahlschein sorgsam umgehen. Diesen finden Sie in der Regel in Ihrem Briefkasten vor. Damit nach einem Arbeitsunfall die „Lohnfortzahlung“ auch nach sechs Wochen klappt, ist dieser dem Arzt vorzulegen.
Er füllt das Dokument aus und setzt seine Unterschrift darunter. Alles, was Sie nun tun müssen, ist, die Bescheinigung wieder an die Krankenkasse zurückzuschicken. Diese zahlt Ihnen nun – bei formaler Korrektheit – das Verletztengeld rückwirkend zum angegebenen Zeitpunkt aus.
Stefan Lemke meint
10. Dezember 2018 at 14:24
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich war 6monate Angestellter.
Mir wurde der Zeigefinger stark eingeklemmt durch eine Hydraulische Anlage. Die mein Chef bediente ohne sich zu vergewissern ob die Anlage frei ist. Er gab seine Schuld zu und ich bekam nach dem 26.08.17 Lohnvortzahlung bis zu meinen Ablauf des Arbeitsvertrags am 15.09.17. Danach bekam ich für 3wochen Verletztengeld. Meldete mich Arbeitslos und bin immer noch auf Jobsuche. Habe für einen Tag bei einer Firma gearbeitet und war sonst aber Arbeitslos. Ich habe jetzt das Problem das der Finger immer noch nicht richtig verheilt ist. Wenn ich mich wieder beim Arzt melde und Verletztengeld bekomme. Bekomme ich das gleiche Geld wie beim ersten mal. 80% vom Arbeitgeber wo ich 6monate beschäftigt war oder wird das jetzt mit Arbeitslosengeld 2 und dem einen Tag Arbeit verrechnet?
Doreen M. meint
4. Dezember 2018 at 16:05
Hallo,
Ich hatte 2009 einen Arbeitsunfall und war deswegen lang krank geschrieben. Nun habe ich wieder auf Grund der damaligen Verletzung starke gesundheitliche Probleme wegen anstrengender körperlicher Arbeit und habe deswegen schon einen D-Arzt aufgesucht. Sollte dieser mich nun krank schreiben, mit welcher Zahlung kann ich rechnen? Beziehungsweise bin ich dann gleich wieder über die 6 Wochen Lohnfortzahlung drüber hinaus, zumal ich mittlerweile bei einem anderen Arbeitgeber bin, als der wo ich damals den Arbeitsunfall hatte.
Ganz lieben Dank für ihre Antwort.
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 9:18
Hallo Doreen,
in der Regel sollte es nicht sofort wieder ins Krankengeld gehen. Wie sich Ihre Lage genau gestaltet, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heiko meint
27. November 2018 at 17:39
Ich bin momentan krankgeschrieben durch Burnout inzwischen erhalte ich Krankengeld, muss in kürze erneut Operiert werden durch die spätfolgen eines arbeitsunfalls!
Wie verhält sich das zum krankengeld bekomm ich weiter hin nur die gesetzlichen 70% nach der OP oder bekomme ich nach der OP die 80% Verletztenentgelt ausgezahlt bei nahtloser Krankmeldung?
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:12
Hallo Heiko,
wie Krankengeld und Verletztengeld bei Ihnen verrechnet werden, kann Ihnen die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft mitteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ronjon meint
31. Oktober 2018 at 9:14
Hallo hab da mal paar Fragen. Befristeter Vertrag, verlängert fürs zweite Jahr und zweite Hälfte schon erreicht. Am 29.3 Arbeitsunfall 5 Monate Reha, krankgeschrieben bis zum 2.9, Arbeitsverhältnis wird nicht weiter fortgesetzt und endete am 31.8. (Ca 2Monate vor Ende Bescheid gegeben). Danach fühle ich mich fallen gelassen von der BG , Seit 3.9 Arbeitslos und eingeschränkten rechtem Arm in Beweglichkeit und Stärke, für Möbelmonteur nicht ausreichend. Es fehlt eine Eingliederung in denn Arbeitsmarkt also. Entsteht denn Anspruch auf weiter zusätzliche Verletztengeld zahlung nach dem 2.9?
arbeitsrechte.de meint
6. November 2018 at 15:28
Hallo Ronjon,
dies sollten Sie direkt mit der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft oder ggf. einem Rechtsanwalt klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Josef meint
25. Oktober 2018 at 16:14
Ist es richtig, das die … innerhalb der ersten 4 Wochen bei einem neuen Job wo man einen Betriebsunfall hat nicht zahlt ????
Axel meint
25. Oktober 2018 at 9:40
Ich bin Rentner und habe bei einer Zeitpersonalfirma einen Arbeitsvertrag vom 17.09.18 bis 13.12.18 als
Inventurhilfsarbeiter am 17.10.18 ist mir ein Arbeitsunfall passiert . Ich bin im Moment bis 14.11.18 krankgeschrieben . Gestern bekam ich per Einwurfeinschreiben meine Kündigung zum 01.11.18 , es ist kein Grund angeführt . Frage : Wie lange bekomme ich Verletztengeld ? Hat die Kündigung darauf Einfluß ?
arbeitsrechte.de meint
1. November 2018 at 9:45
Hallo Axel,
gemäß § 46 Abs. 3 SGB VII endet das Verletztengeld am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei Unklarheiten fragen Sie bitte bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder einem Anwalt nach.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Joanna G. meint
17. Oktober 2018 at 13:47
Wie sieht das aus, wen man Anfang des Jahres einen Arbeitsunfall und nach 9 Monaten immer noch schmerzt und man mehr als 6 Wochen dann Krank geschrieben ist und auf dem Krankenschein nicht vermerkt wird das es ein AU ist und man nur für 450€ angestellt ist
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:48
Hallo Joanna,
bitte wenden Sie sich an die Berufsgenossenschaft. Diese kann Ihnen sagen, welche Ansprüche Sie konkret haben.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Robert meint
20. September 2018 at 23:22
hallo,
meine frage zur lohnfortzahlung bei einem arbeitsunfall ist: wer bezahlt in den ersten sechs wochen verletztengeld wenn ich als arbeitnehmer erst 2 wochen in dem betrieb angestellt war bevor der arbeitswegeunfall passiert ist???
der betrieb muss ja laut diesem artikel für die ersten 6 wochen aufkommen wenn der arbeitnehmer 4 wochen bei dem arbeitgeber angestellt war vor dem unfall.
bei mir ist es so das die versicherung erst ab der sechsten woche überwiesen hat und mir natürlich die 1,5 monate übelst fehlen im moment.(unterhaltsschulden für die kids, gerade am obdachlos werden)
wenn mir irgendwer gute tipps zu dem thema geben kann wäre ich sehr dankbar…
arbeitsrechte.de meint
9. Oktober 2018 at 15:05
Hallo Robert,
Sie können sich z. B. ein eine öffentliche oder staatliche Schuldnerberatung in Ihrer Region wenden und sich dort umfassend beraten lassen. Diese ist in der Regel kostenlos. Sie hilft Ihnen dabei, zunächst Ihre Existenz zu sichern, sodass Sie nicht in die Obdachlosigkeit rutschen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Grazia meint
20. September 2018 at 9:04
Hallo,
mein Mann bekommt in der Zwischenzeit Geld von der BG und hat im September eine Umschulung begonnen, da er seinen Job nicht mehr ausführen konnte. Diese Ausbildung wird von der BG bezahlt.
Jetzt zu meiner Frage: wenn ich jetzt Lohnsteuerklasse wechseln möchte würde sich bei meinen Mann die Zahlung der BG verändern?
arbeitsrechte.de meint
15. Oktober 2018 at 14:55
Hallo Grazia,
der Wechsel der Lohnsteuerklasse sollte keine Auswirkung auf die Zahlung der BG haben. Eine kurze Rücksprache mit der BG kann das absichern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Netti meint
12. September 2018 at 4:08
Wenn ich jetzt 14 Tage krankgeschrieben war durch einen Arbeitsunfall. Bekomme ich da nicht komplett die 17 Tage bezahlt ? Weil mein Arbeitgeber mir 2 Wochenende nicht bezahlt hat und 2 Tage wo ich frei hatte. Ich arbeite auch Samstag und Sonntags . Also muss er nicht komplett 14 Tage zahlen ? Sondern kann einfach Wochenende weg lassen und Tag wo ich eigentlich frei hatte ?
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 9:13
Hallo Netti,
die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bezieht sich in der Regel auf die im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
NorbertK. meint
29. Juli 2018 at 22:37
Hallo,
*Arbeitgeber.
Zwar erscheinen Sie nicht zur Arbeit, doch das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass Sie weiterhin Anspruch auf Ihren Lohn haben – wenn Sie vor dem Unfall bereits für mindestens vier Wochen im Unternehmen tätig waren.
Nur wie verhält sich das wenn ich zum Unfall nur eine Woche in dem Unternehmen war und der Unfall nur deshalb geschah weil die von der BG vorgeschriebene Schutzausrüstung in der Firma nicht verfügbar war und diese erst nach meinem Unfall bestellt wurde
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 10:23
Hallo NorbertK.,
auch in diesem Fall gilt das Lohnfortzahlungsgesetz. Ein Anwalt kann Ihnen jedoch mitteilen, ob hier ein Schadensersatz zu beanspruchen ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Winkler meint
20. Juli 2018 at 7:08
Hallo, ich hatte ein Arbeitsunfall, erst hieß es, es währe eine schwere Prellung nach drei Wochen wurde durch ein MRT festgestellt das der Knochen abgebrochen und die sehne angerissen ist bin dadurch noch mal 3 Wochen krank. Meine Fragen hatte gestern ein Brief von der Krankenkasse im Briefkasten und dort steht drin, ihr entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber endet aufgrund anrechenbarer vorerkrankungszeiten bereits vor Ablauf von sechs Wochen. Ist dies Rechtens da ich noch kein Arbeitsunfall hatte? LG Frau Winkler
arbeitsrechte.de meint
30. Juli 2018 at 10:08
Hallo Frau Winkler,
leider machen Sie widersprüchliche Aussagen. Für uns ist nicht ersichtlich, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht. Für eine juristisch exakte Beratung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
L.E. meint
13. Januar 2023 at 12:51
wegen Arbeitsunfall 3 Tage krank
Deswegen habe kein Weihnachtsgeld bekommen
Hatt jemand so einen fall?
kann mir jemand antworten?
Anna meint
27. Juni 2018 at 19:55
Guten Tag,
ich hatte einen Wegeunfall und war 4 Wochen krank.
Ich bekomme mtl. einen Anwesenheitsbonus.
Wenn ich länger als 2 Tage im Monat krank bin wir der gestrichen.
Fällt der Bonus auch bei einem Wegeunfall weg?
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
4. Juli 2018 at 13:08
Hallo Anna,
Angaben dazu sollten sich normalerweise in Ihrem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung finden. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Blick in das entsprechende Dokument zu werfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven meint
22. Juni 2018 at 0:09
Ich hatte einen Betriebsunfall und bin jetzt in der 8 Wochen krankgeschrieben. Die Krankenkasse sagte mir ich bekomme 70% vom Bruttolohn aber hier lese ich immer 80% Prozent. Wieviel bekomme ich den nun?
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 13:14
Hallo Sven,
in der Tat bekommen Arbeitnehmer 70 Prozent des Brutto- bzw. 90 Prozent des Nettolohns von der Krankenkasse. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttolohns.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rausch meint
7. Juni 2018 at 16:50
Hallo, wir haben einen GfB, der hatte einen Unfall auf derHauptbeschäftigung und konnte in dieser Zeit auch nicht seiner Nebenbeschäftigung nachgehen.
Kann der AG von der Nebenbeschäftigung die Ausfallkosten für die 6 Wochen irgendwo geltend machen??
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 16:59
Hallo Rausch,
es gelten die Klauseln des jeweiligen Arbeitsvertrags. Arbeitgeber können in der Regel nicht Ausfallkosten erstattet bekommen. die im Krankheitsfall von Arbeitnehmern entstehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fabian R. meint
29. Mai 2018 at 17:01
Hallo,
hatte am 17.04. einen Arbeitsunfall Schien und Wadenbeinbruch. Meine Fragen hierzu:
Vor dem Unfall habe Ich durch Überstunden und Schichten 5500-6000 € Brutto verdient. Mein Grundgehalt ist aber 3100€ der Unterschied ist hoch. Von welchem Lohn bekomme ich nun 80%?
Und noch eine Frage normal bekomme Ich Urlaubsgeld 13 te Monatsgehalt? Bekomm ich die auch?
Danke und Gruß
Fabian R.
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 13:06
Hallo Fabian R.,
in der Regel ist der Bruttolohn maßgebend für das Krankengeld. Abweichungen im Einzelfall sind möglich. Auch beim 13ten Monatsgehalt kommt es darauf an, ob dieses als Vergütungsbestandteil im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder als Sonderzahlung für geleistete Arbeit gilt. Legen Sie einem Anwalt für Arbeitsrecht Ihren Arbeitsvertrag vor.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
John meint
18. Mai 2018 at 12:18
Hallo,
ich habe 2 Wochen nach Anstellung, auf dem Weg ins Geschäft, einen Wildunfall gehabt und war dadurch 2 Wochen krank geschrieben.
Jetzt meint mein AG, er müsse mir für diesen Zeitraum kein Entgelt bezahlen.
Ist das richtig und wenn ja, von welcher Stelle bekomme ich das Geld für diesen Zeitraum?
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2018 at 8:43
Hallo John,
während einer Krankschreibung ist der Arbeitgeber in der Regel zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nils meint
14. Februar 2023 at 0:32
Ich glaube, dass du deine Frist von 4 Wochen im Betrieb noch nicht eingehalten hast und dadurch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast(nur ne Einschätzung eines kleinen Meisters, der grad in Recht unterrichtet wird 😉
Nilsson meint
14. Februar 2023 at 0:48
Entgeltfortzahlung Entgeltfortzahlung
1. Das Wichtigste in Kürze
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmende, wenn sie arbeitsunfähig und schon seit mindestens 4 Wochen in dem Betrieb beschäftigt sind.
Bjanka meint
14. Mai 2018 at 22:29
Guten Abend!
Am 13.3.18 hatte ich einen Wegeunfall. Diagnose Mittelfußbruch. Am 15.3.18 wurde ich gekündigt. Ich war 5 Monate in einer Physiotherapie Praxis (unter 10 Angestellte) und war als 450 Euro Kraft angestellt (Büro). Mein Arbeitgeber kündigte mich während der Probezeit. Ist er trotzdem verpflichtet mir 6 Wochen meinen Lohn weiter zu zahlen?
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2018 at 15:35
Hallo Bjanka,
die Entgeltfortzahlung (bei Arbeitsunfähigkeit) endet nicht unbedingt mit der Kündigung. Ob Minijobber bzw. Ihr Einzelfall speziell hier eine Ausnahme macht, kann Ihnen aber nur ein Anwalt beantworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
A. Baier meint
30. April 2018 at 16:00
Hallo,
Ich hatte ein Arbeitsunfall am 31.07.2008. In diesem Jahr im März würde durch die anerkannt, dass ich nun doch berufsunfähig bin. Wer kommt für den Verdienstunfall über die Jahre auf. Bereits 01/2009 stellte die Agentur für Arbeit München fest durch Begutachtung, dass ich berufsunfähig bin. Im März 2018 sagte die Berufshelferin der BGW zum mir: Ja das stimmt, aber die BGW prüft Ihre Fälle gern selbst. Wer kommt für den Verdienstausfall auf, für den Eiertanz der BGW? Danke für die Antwort.
arbeitsrechte.de meint
7. Mai 2018 at 8:43
Hallo A. Baier,
um Ihre Situation genau bewerten zu lassen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Sozial- oder Versicherungsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Domenico meint
23. April 2018 at 11:24
Guten Tag
Ich hatte am 1 März 2018 einen Arbeitsunfall. Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma. Ich bin gewesen für 6 Wochen Krank. Diese Monat habe ich meine Lohnabrechnung bekommen aber mit einer Überraschung. Ich arbeite 8 Stunden pro Tag, aber die zeitarbeitsfirma hat mir bezahlt nur 6,8 Stunden pro Tag für jeden Tag krank war und Lohnfortzahlung 100%. Ich habe eine Frage. Wie viel Stunden muss eine Firma in dieser Situation bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Domenico
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 10:37
Hallo Domenico,
wir würden Ihnen in diesem Fall empfehlen, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag zu werfen. Möglicherweise befindet sich darin eine entsprechende Regelung. Ansonsten haben Sie stets die Möglichkeit, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Selim A. meint
20. März 2018 at 14:41
Hallo
Ich habe mal eine frage.
Ich hatte am 14.02 einen Arbeitsunfall. Beim laufen zwischen 2 Maschinen ist mein kniescheibe rausgegangen. Wurde am 13.03 operiert. Jetzt habe ich einen brief von der BG bekommen dort steht es gilt nicht als Arbeitsunfall da ich nirgendswo gestoßen bin. Gesetzlich soll das so sein stimmt das ?
Viele Grüsse und herzlichen Dank
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 14:49
Hallo Selim,
als Arbeitsunfall werden Unfälle bezeichnet, die durch die Arbeit verursacht worden. Ob das in Ihrem Fall zutrifft kann ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rudi meint
17. Oktober 2018 at 11:53
Es handelt sich nicht um einen Arbeitsunfall. Ein Arbeitsunfall ist es nur dann, wenn wärend der Ausübung der Arbeit eine Kraft von aussen auf den Körper einwirkt und dadurch eine Verletzung hervorruft.
In ihrem Fall ist keine Krafteinwirkung von aussen erfolgt, sondern der Unfall ist in Folge einer körperlichen Fehlfunktion erfolgt. (spontane Luxation der Kniescheibe)
So ist die Definition eines Arbeitsunfall durch die BG.
Sie haben das Recht einen Anwalt zu Rate zu ziehen und diesen Fall genau prüfen zu lassen.
Christof meint
5. März 2018 at 15:05
Hallo,
ich hatte einen Betriebsunfall auf Montage bei meinem ersten Arbeitgeber und war daraufhin 3 Monate krank geschrieben.
Ich habe noch einen Nebenjob 450 Euro Basis, den ich ja auch nicht mehr ausüben könnte.
Beide Arbeitgeber haben 6 Wochen bezahlt, der Rest kam von der Krankenkasse, allerdings nur der Betrag für meinen 1..Job.
Besteht auch ein Anspruch auf den Lohn aus dem 450 Euro Nebenjob?
Viele Grüße und herzlichen Dank
arbeitsrechte.de meint
20. März 2018 at 9:44
Hallo Christof,
das kommt auf die Bezahlung an. Bei einem Festlohn besteht auch dort Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Werden Sie jedoch ausschließlich für die geleisteten Stunden bezahlt, entfällt diese.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silvio meint
22. Februar 2018 at 11:44
Hallo
Da dies mein erster Unfall und ich mich nicht damit auskenne hoffe ich ihr könnt mir bitte helfen und Ratschläge geben
Also, ich habe am 22.Januar diesen Jahres den Bertrieb gewechselt
Nun bin ich am 01.Februar diesen Jahres so ungünstig gestürzt, das ich mir den Arm brach und dieser mit Platte und Schrauben operiert werden musste
Nun bin ich seit dem 05.Februar wieder zuhause und habe seit dem auch schon einige Krankengymastiken und ab nächster Woche auch Ergoterapie Termine
Nur wie geht es weiter?, werde laut Arzt wohl noch mindestens 3 Wochen ausfallen
Nur für paar Stunden und einfache arbeiten dürfte ich nicht arbeiten
Woher bekomme ich bitte Geld?, muss ja Miete usw zahlen?
Muss ich mich noch um irgendwas kümmern?
Den Brief von der Berufsgenossenschaft habe ich längst ausgefüllt zurück geschickt und halte mich auch an jeden einzelnen Termin
Danke im voraus
Silvio
arbeitsrechte.de meint
14. März 2018 at 13:29
Hallo Silvio,
für Lohnfortzahlung sind Sie nicht lange genug im Betrieb tätig gewesen (mindestens vier Wochen sind vorgegeben). Entsprechend können Sie Krankengeld erhalten. Dieses beziehen Sie durch die Berufsgenossenschaft und bekommen es durch die Krankenkasse ausgezahlt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kkdldröehmet meint
11. Januar 2021 at 8:33
Hallo, eine frage.
İst dann so, dass man 100% Entgelt bekommy oder nur 80% prozent ?
Kirsten K. meint
18. Januar 2018 at 23:13
Mein Mann hatte einen Arbeitsunfall am 14. Dezember 2017 als wir noch bei der TKK waren. Er ist weiterhin von der BG krankgeschrieben bis zum 11. Februar 2018.
Ab 27. Januar 2018 würde er Verletztengeld bekommen.
Wir sind jedoch ab 1. Januar 2018 zur AOK gewechselt. Wird das ein Problem sein, regeln die Kassen und die BG die Daten inkl. Wechsel der KK selbst?
Andere Frage ist, wie verhält es sich mit der 80% Regelung Verletztengeld da mein Mann in Altersteilzeit ist und sein Lohn aufgestockt ist. Von welchem Brutto bekommt er Verletztengeld?
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 13:49
Hallo Kirsten,
inwieweit der Datenaustausch zwischen den Krankenkassen erfolgt, können wir Ihnen nicht beantworten. Bitte stellen Sie diese Frage an die betreffende Krankenkasse.
Das Verletztengeld errechnet sich aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Melinda meint
4. Januar 2018 at 12:15
Schönen guten Tag
Ich beziehe Altersrente als Zahnärztin mit 62 von der VZN Düsseldorf und gehe weiter bei der Städte Region Aachen arbeiten. Hatte in meiner Arbeitszeit einen Unfall von der BG anerkannt wer muss nach 6 Wochen Krankengeld bezahlen ?
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
13. Februar 2018 at 18:05
Hallo Melinda,
das kommt auf die Umstände des Arbeitsunfalls an. Wird dieser als solcher anerkannt, zahlt nach der sechsten Woche die Krankenkasse, welche die Beträge von der zuständigen Berufsgenossenschaft erhält. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Fall genauer beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de