Kurz & knapp: Lohnsteuer
Die Lohnsteuer wird anhand des zu versteuernden Einkommens berechnet, welches sich aus dem Bruttolohn ergibt. Nutzen Sie dafür unseren Lohnsteuer-Rechner, den Sie hier finden.
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in Deutschland lohnsteuerpflichtig. Bei Minijobs kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug entweder pauschal mit 2% oder nach der individuellen Steuerklasse des Arbeitnehmers berechnen.
Die Lohnsteuer ist eine Unterform der Einkommensteuer, die speziell auf die Vergütung aus nichtselbständiger Arbeit erhoben wird. Die Einkommensteuer hingegen umfasst alle Einkommensarten, einschließlich selbständiger Arbeit, Kapitalerträgen und Mieteinnahmen.
Inhalt
Lohnsteuer-Rechner: Wie viel wird abgezogen?
Was ist die Lohnsteuer in Deutschland?
Die Lohnsteuer ist laut Definition eine Steuer auf das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, die in Deutschland und in vielen anderen Ländern erhoben wird. Sie ist eine Unterform der Einkommenssteuer, die direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird, bevor der Arbeitnehmer seinen Nettolohn erhält. Sie ist somit eine Art Quellensteuer, weil sie direkt an der Quelle des Einkommens erhoben wird. Die gesetzliche Grundlage für die Lohnsteuer bildet § 38 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Wie unterscheiden sich Einkommensteuer und Lohnsteuer? Während die Lohnsteuer automatisch vom Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit (Gehälter, Löhne) abgezogen wird, umfasst die Einkommensteuer alle Einkommensarten (auch aus selbständiger Arbeit, Kapitalerträgen, Mieteinnahmen etc.).
Wie funktioniert die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer berechnet der Arbeitgeber und zieht diese direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab. Ihr Arbeitgeber meldet mit der Lohnsteuer-Anmeldung daraufhin regelmäßig Ihre vom Lohn einbehaltene Steuer an das Finanzamt. Diese Meldung muss jeweils bis zum 10. des Folgemonats erfolgen.
Das Finanzamt kontrolliert daraufhin mittels der Lohnsteuer-Außenprüfung, ob die Berechnung und Übermittlung der Steuer seitens des Arbeitgebers ordnungsgemäß erfolgte.
Die Höhe der Lohnsteuer hängt unter anderem von der Ihrer Lohnsteuerklasse ab. Es gibt sechs verschiedene Lohnsteuerklassen, die je nach Familienstand, Kinderanzahl und weiteren Faktoren unterschiedlich sind.
Die Lohnsteuerpflicht wird durch den Grundfreibetrag begrenzt: Wenn Ihr Gehalt unter dieser Lohnsteuergrenze liegt, fällt keine Lohnsteuer an. Über das Jahr hinweg wird die einbehaltene Steuer in Ihrem Lohnsteuernachweis festgehalten, der Ihnen später als Nachweis für die Einkommensteuererklärung dient.
Wichtig ist auch die Lohnsteuer-Identifikationsnummer (Lohnsteuer-ID): Sie ist eine eindeutige, lebenslang gültige Nummer, die jedem Bürger in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt wird. Die Nummer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bei Beginn des Arbeitsverhältnisses mitteilen, damit dieser die korrekte Lohnsteuer abführen kann. Die Lohnsteuer-ID-Nummer besteht aus 11 Ziffern und enthält keine persönlichen Informationen.
Wer muss die Lohnsteuer zahlen?
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in Deutschland lohnsteuerpflichtig. Dies umfasst sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende. Sie müssen auch für eine kurzfristige Beschäftigung eine Lohnsteuer zahlen. Der Arbeitgeber kann diese in diesem Fall entweder anhand der individuellen Steuerklasse des Arbeitnehmers oder pauschal mit 25 Prozent berechnen. Die Lohnsteuer müssen auch Rentner zahlen, wenn ihre Renteneinkünfte über dem Grundfreibetrag liegen.
Müssen Sie bei einem Minijob die Lohnsteuer zahlen? Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt bei 538 Euro monatlich. Dieser Verdienst ist grundsätzlich steuerpflichtig. Arbeitgeber haben dabei zwei Optionen: Die Lohnsteuer kann mit 2 Prozent pauschaliert werden. Darin sind neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag enthalten. Alternativ kann die Lohnsteuer bei einem Minijob nach der individuellen Steuerklasse des Arbeitnehmers berechnet werden.
Arbeitnehmer müssen keine Lohnsteuererklärung machen, sondern eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Diese ist jedoch nicht verpflichtend. Eine Abgabepflicht besteht nur für Arbeitnehmer, die:
- Nebeneinkünfte über 410 Euro haben
- In Steuerklasse V oder VI sind
- Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beziehen
Auch wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht, können Arbeitnehmer freiwillig eine Steuererklärung einreichen, um eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuerhalten. Die Frist dafür liegt bei bis zu vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr. Die Erklärung umfasst Angaben zu den Einkünften, Werbungskosten (z. B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten), Sonderausgaben (z. B. Vorsorgeaufwendungen) und außergewöhnlichen Belastungen. Nach der Bearbeitung der Steuererklärung erhält der Steuerpflichtige einen Steuerbescheid. Daraus ergibt sich, ob eine Lohnsteuerrückerstattung erfolgt oder ob Sie die Lohnsteuer rückwirkend nachzahlen müssen.
Wie lässt sich die Lohnsteuer berechnen?
Um die Lohnsteuer zu berechnen, wird zunächst das zu versteuernde Einkommen ermittelt, indem vom Bruttolohn die Werbungskosten, Freibeträge und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Sie wird nach einem progressiven Steuersatz berechnet, was bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt.
Die konkrete Höhe der Lohnsteuer kann mit Lohnsteuertabellen oder unserem Rechner ermittelt werden, die die persönlichen Umstände und das Bruttoeinkommen berücksichtigen. Die Steuersätze für verschiedene Einkommenshöhen und Steuerklassen sind wichtig für die Berechnung der Lohnsteuer. Die Einkommensteuer-Grundtabelle gibt diese Steuersätze an.
Bei der Lohnsteuer hängt die Höhe von verschiedenen Faktoren ab:
- Einkommen: Der zu versteuernde Betrag, der durch die Höhe des Einkommens bestimmt wird. Deutschland hat ein progressives Steuersystem, bei dem höhere Einkommen einem höheren Steuersatz unterliegen.
- Freibeträge: Bestimmte Freibeträge (z. B. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag) können die Lohnsteuer reduzieren.
- Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag: In vielen Fällen kommen zusätzlich die Kirchensteuer (in den Bundesländern unterschiedlich) und der Solidaritätszuschlag hinzu.
- Lohnsteuerklasse: Es gibt sechs Lohnsteuerklassen (I bis VI), die verschiedene Lebenssituationen berücksichtigen.
Folgende Lohnsteuerklassen gibt es:
Lohnsteuerklassen | Personengruppen |
---|---|
Steuerklasse 1 | Ledige, Verheiratete mit beschränkter Steuerpflicht, Geschiedene und dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer |
Steuerklasse 2 | Alleinerziehende Arbeitnehmer |
Steuerklasse 3 | Eingetragene Lebenspartner oder Verheiratete, die nicht dauernd getrennt voneinander leben und sehr unterschiedliche Gehälter beziehen (Der Partner, der mehr verdient, erhält Steuerklasse 3) |
Steuerklasse 4 | Eingetragene Lebenspartner oder Verheiratete, die nicht dauernd getrennt voneinander leben und ein ähnliches Gehalt beziehen |
Steuerklasse 5 | Eingetragene Lebenspartner sowie Verheiratete, die nicht dauernd getrennt voneinander leben und sehr unterschiedliche Gehälter beziehen (Der Partner, der weniger verdient, erhält Steuerklasse 5) |
Steuerklasse 6 | Bei mehreren Arbeitsverhältnissen |
Um die monatliche Steuerlast zu reduzieren, können Sie eine Lohnsteuerermäßigung beantragen. Dazu fordern Sie einen individuellen Freibetrag an. Die Lohnsteuer wird daraufhin unter Abzug dieses Betrages berechnet.
Wie hoch der Lohnsteuersatz ist, richtet sich nach dem Gehalt des Arbeitnehmers und dessen Lohnsteuerklasse. Die aktuelle Lohnsteuertabelle ist notwendig, um die genaue Steuer für verschiedene Einkommenshöhen zu ermitteln.
Wie hoch ist die Lohnsteuer in Steuerklasse 1? Wie hoch die Lohnsteuer in Prozent ist, können Sie mit einem Lohnsteuer-Rechner herausfinden. Diesen finden Sie am Anfang des Textes.
Lohnsteuerjahresausgleich – nur für Arbeitgeber relevant
Der Lohnsteuerjahresausgleich bezieht sich heute auf Korrekturen, die Arbeitgeber vornehmen müssen, wenn Arbeitnehmer zu viel bezahlt haben, beispielsweise aufgrund von Änderungen bei steuerlichen Freibeträgen oder Gehaltsveränderungen im Laufe des Jahres. Früher bezeichnete dieser Begriff die freiwillige Einkommensteuererklärung, die heute nach wie vor genutzt wird, um eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzufordern.
Wenn ein Arbeitgeber am 31. Dezember eines Jahres mindestens zehn Mitarbeiter hat, ist er verpflichtet, über den Lohnsteuerjahresausgleich die zu viel einbehaltene Lohnsteuer zu korrigieren. Diese Korrektur erfolgt meist mit der Dezember-Lohnabrechnung, ohne dass die Arbeitnehmer aktiv werden müssen. Ausnahmen bestehen, wenn ein Mitarbeiter nur einen Teil des Jahres beschäftigt war. Details sind in 42b EStG geregelt.
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