Nach der Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten ist eine neue Richtlinie für mehr Lohntransparenz in der EU auf den Weg gebracht. Damit möchte die Union den Grundsatz der gleichen Bezahlung von Männern und Frauen stärken und zukünftig besser durchsetzen.
Größere Unternehmen müssen über Lohnverhältnisse berichten
Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sollen zukünftig dazu verpflichtet werden, einen jährlichen Bericht über betriebsinterne Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu veröffentlichen. Ob die Berichterstattung durch die Unternehmen selbst oder durch Steuer- und Sozialbehörden erfolgen wird, sollen die Mitgliedsstaaten entscheiden.
Die Berichterstattung soll die Lohntransparenz in der EU stärken. In der Folge sollen unternehmensinterne Veränderungen gemäß des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bewirkt werden. Wo Frauen und Männer die gleiche Arbeit verrichten, aber dennoch Unterschiede beim durchschnittlichen Entgelt in Höhe von mindestens 5 % bestehen, wäre eine Entgeltbewertung erforderlich. Dann muss das Unternehmen plausibel darlegen, dass keine Geschlechterdiskriminierung vorliegt und die Unterschiede anderweitig begründbar sind.
Die neue EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz soll den Gender Pay Gap in den Mitgliedstaaten verringern. Im EU-Durchschnitt verdienten Frauen im Jahr 2021 pro Stunde 13 % weniger als Männer. In Deutschland betrug der Lohnunterschied im gleichen Jahr sogar 18 %.
Lohntransparenz: EU will Auskunftsrechte für Bewerber und Beschäftigte
Durch die neue Richtlinie könnten Bewerber auf eine Stelle bereits vor einem Vorstellungsgespräch Auskunft über die Lohnverhältnisse eines Unternehmens erhalten. Dazu äußerte sich die EU-Kommissarin für Gleichheitspolitik, Helena Dalli:
Mit den neuen Vorschriften müssen Arbeitgeber die Höhe des Entgelts für eine neue Stelle von Anfang an erklären. Die Bezahlung darf nicht davon abhängen, wieviel eine Bewerberin oder ein Bewerber in der Vergangenheit verdient hat.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist das neue Auskunftsrecht für Beschäftigte: Arbeitnehmer sollen das Recht bekommen, von ihrem Arbeitgeber Auskunft über die durchschnittlichen Einkommen ihres Betriebs zu erhalten. Diese Angaben müssen nach Geschlecht und für die Gruppen von Arbeitnehmern, die gleiche/gleichwertige Arbeit verrichten, aufgeschlüsselt sein. Die Auskünfte können über Arbeitnehmervertretungen oder Gleichbehandlungsstellen ersucht werden.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie nach Inkrafttreten innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die deutsche Bundesregierung steht dementsprechend vor der Aufgabe, das Entgelttransparenzgesetz (EntTranspG) gemäß dem Unionsrecht anzupassen.
Im Video: EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz und Equal Pay
Quellen und weiterführende Links
- Pressemitteilung: EU-Kommission begrüßt politische Einigung auf neue Vorschriften über Lohntransparenz
- Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen
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