Der Minijob ist vielen Menschen ein Begriff: eine geringfügige Beschäftigung, die entweder nur von kurzer Dauer ist oder bei der das regelmäßige Arbeitsentgelt eine gesetzliche Höchstgrenze von 538 Euro (vor Januar 2024: 520 Euro) nicht überschreitet.
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Relativ unbekannt ist dagegen der Midijob. Arbeitnehmer fragen sich häufig, wie sich der Midijob definiert, ob Sozialabgaben geleistet werden müssen und wie ein Midijob generell geregelt ist.
Kurz & knapp: Midijob
In einem Midijob liegt das Gehalt normalerweise zwischen 538,01 und 2.000 Euro (Stand: Januar 2024).
Ja. Im Gegensatz zu einem Minijob sind bei einem Midijob Abgaben zur Sozialversicherung zu leisten.
Arbeitnehmer im Midijob haben im Fall einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld.
In diesem Ratgeber informieren wir Sie ausführlich zum Thema Midijob: Was ist das eigentlich? Wie ist das Verhältnis zwischen Midijob und Krankenversicherung? Wie sieht der Arbeitsvertrag für einen Midijob aus? Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge? Das und mehr verraten wir im nachfolgenden Text.
Inhalt
Midijob: Eine Definition
Zunächst soll geklärt werden, was ein Midijob überhaupt ist. Bei einem Midijob – der auch als Gleitzonenfall oder Übergangsbereich bekannt ist – handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt regelmäßig zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro im Monat liegt (vor Januar 2024 lag der Bereich noch zwischen 520,01 und 2.000,00 Euro).
Dieser Rahmen wird beim Midijob als Gleitzone bezeichnet. Für einen Midijob müssen grundsätzlich Abgaben zur Sozialversicherung vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Für Normalverdiener liegt der gesetzliche Arbeitnehmeranteil hier bei 20 bis 21 Prozent des Bruttolohns. Dies gilt aber nicht im Midijob.
Denn bei einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt sich innerhalb der Gleitzone befindet, richtet sich der Anteil zur Sozialversicherung nach einer geringeren Bemessungsgrenze als dem Bruttolohn – nämlich nach dem sog. Gleitzonenentgelt – und kann zwischen 11 und 21 Prozent betragen.
Der Midijob bringt damit Vorteile für Beschäftigungen im Niedriglohnbereich. Denn vor Einführung der Gleitzone, musste ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsentgelt, das nur knapp über der Entgeltgrenze für Minijobs lag, trotzdem den vollen Sozialversicherungsanteil leisten, weil er einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachging.
Wer z. B. einen Bruttolohn von 600 Euro bezog, hatte trotzdem einen Sozialversicherungsbeitrag von rund 21 Prozent zu zahlen. Dies machte solche Beschäftigungen für Arbeitnehmer unattraktiv und sie entschieden sich lieber dazu, einen Minijob auszuüben, weil sie dadurch trotz schlechterer Bezahlung unterm Strich mehr Geld erhielten.
Mit der Regelung zum Midijob und der Einführung der Gleitzone ist dies nicht länger der Fall, weil sich die Beiträge nun nach dem Gleitzonenenentgelt richten und Arbeitnehmer im Midijob somit reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Hinweis: Da auch der Rentenversicherungsbeitrag reduziert wird, verringern sich durch den Midijob die Rentenansprüche. Arbeitnehmer können sich allerdings dazu entscheiden, freiwillig den vollen Rentenversicherungsbeitrag zu zahlen, um später eine höhere Rente zu erhalten. Entschließen Sie sich jedoch einmal dazu, können Sie dies später nicht rückgängig machen und wieder in die günstigere Berechnungsregelung zurückkehren.
Wie berechnet sich der Sozialversicherungsanteil beim Midijob?
Die Beiträge für jeden Versicherungszweig der Sozialversicherung werden beim Midijob getrennt berechnet: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Die Berechnung erfolgt jedoch immer nach demselben Prinzip: Der Gesamtbeitrag – also das, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen zur Sozialversicherung zahlen müssen – ergibt sich aus dem Gesamtbeitragssatz und dem Gleitzonenentgelt:
Gesamtbeitrag = Gesamtbeitragssatz x Gleitzonenentgelt
Der allgemeine Gesamtbeitragssatz wird von der jeweiligen Kasse festgelegt und variiert entsprechend. Das Gleitzonenentgelt lässt sich für den Arbeitnehmer individuell nach folgender Formel berechnen:
Gleitzonenentgelt = F x 538 + ([2.000/(2.000-538)] – [538/(2.000-538)] x F) x (Bruttoarbeitsentgelt – 538)
Bei der Variable F handelt es sich um einen Faktor, der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgegeben wird. Ab Januar 2024 beträgt dieser 0,6846.
„Kann ich bei einem Midijob in der Familienversicherung bleiben?“
Arbeitnehmer, die über eine Familienversicherung krankenversichert sind, müssen sich selbst bei einer Krankenkasse versichern, wenn sie einen Midijob ausüben. Die Krankenkasse können Sie frei auswählen.
Beispielrechnung zum Midijob und zur Versicherung
Zur Veranschaulichung soll ein Beispiel für die Berechnung des Beitrags zur Krankenversicherung dienen:
- Ein Arbeitnehmer erhält einen regelmäßigen monatlichen Lohn von 700 Euro.
- Der Beitragssatz seiner Krankenkasse beträgt 14,6 %.
- Faktor F wird vom Bundesministerium mit 0,6846 festgelegt.
Wie groß ist der Arbeitnehmeranteil zu den Sozialabgaben im Midijob?
Wie viel von dem Gesamtbeitrag muss nun aber der Arbeitnehmer im Midijob zahlen? Dies ergibt sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitgeberanteils:
Arbeitnehmeranteil = Gesamtbeitrag – Arbeitgeberanteil
Der Arbeitgeberanteil berechnet sich aus dem Monatsbruttogehalt und dem Beitragssatz für den Arbeitgeber. Letzterer beträgt die Hälfte des Gesamtbeitragssatzes, welcher von der jeweiligen Kasse vorgegeben wird:
Arbeitgeberanteil = Monatsbrutto x Beitragssatz (Arbeitgeber)
Betrachten wir dazu erneut unser obiges Beispiel zur Krankenversicherung:
- Das monatliche Gehalt für den Midijob beträgt 600 Euro brutto.
- Der Beitragssatz für den Arbeitgeber liegt bei der Krankenkasse bei 7,3 % (Hälfte des Gesamtbeitragssatzes von 14,6 %).
- Der Gesamtbeitragssatz wurde zuvor auf 77,52 Euro berechnet.
Es ergibt sich folgende Rechnung:
Arbeitgeberanteil = 600 € x 7,3 %
Arbeitgeberanteil = 43,80 €
Arbeitnehmeranteil = 77,52 € – 43,80 €
Arbeitnehmeranteil = 33,72 €
Für jeden anderen Versicherungszweig beim Midijob wäre die Rechnung an dieser Stelle beendet. Bei der Krankenversicherung gibt es allerdings eine Besonderheit, denn Arbeitnehmer müssen hier noch einen Zusatzbeitrag leisten. Dieser beträgt in der Regel 1 Prozent des Gesamtbeitrags.
Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag = 531,01 € x 1 %
Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag = 5,31 €
Arbeitnehmeranteil mit Zusatzbeitrag = 33,72 € + 5,31 €
Arbeitnehmeranteil mit Zusatzbeitrag = 39,03 €.
Der Arbeitnehmer in unserem Beispiel muss für seinen Midijob somit einen Anteil von 39,03 Euro für seine Krankenversicherung zahlen.
Nicht nur Arbeitnehmer profitieren von den reduzierten Beiträgen im Midijob, auch für Arbeitgeber lohnt es sich. Denn während er für einen Minijob eine Pauschale von knapp 31 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen müsste, belaufen sich die Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung in einem Midijob auf insgesamt nur rund 19 Prozent. Somit verursacht ein Midijob geringere Kosten für den Arbeitgeber als ein Minijob – zumindest in Hinsicht auf die Versicherungsbeiträge.
Midijob: Welche Steuern sind zu zahlen?
Ein Midijob bringt nicht nur aufgrund der reduzierten Sozialversicherungsbeiträge finanzielle Vorteile. Arbeitnehmer, die in den Lohnsteuerklassen 1 bis 4 sind, müssen im Midijob auch keine Lohnsteuer zahlen.
Dies gilt nicht, wenn Sie sich in Steuerklasse 5 oder 6 befinden. Die Steuerklasse 5 kann von Arbeitnehmern im Midijob nur gewählt werden, wenn sich ihr Ehepartner in Steuerklasse 3 befindet, welche mit zahlreichen Vergünstigungen verbunden ist. In diesem Fall wird das Gesamteinkommen beider Ehepartner – und damit auch das Entgelt aus dem Midijob – zur Steuerberechnung herangezogen.
Steuerklasse 6 gilt wiederum für Arbeitnehmer, die neben dem Midijob noch mindestens einer weiteren Beschäftigung nachgehen. In diesem Fall werden sie in zwei Steuerklassen eingeteilt: Für den Nebenjob gilt die Steuerklasse 6, für die Haupttätigkeit eine der fünf übrigen Steuerklassen.
Anders verhält es sich, wenn Sie als selbstständige oder freiberufliche Person nebenbei einen Midijob ausüben. Dann können für diesen auch die Steuerklassen 1 bis 5 gelten.
Diese arbeitsrechtlichen Regelungen gelten im Midijob
Wie in jedem Arbeitsverhältnis muss auch beim Midijob ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, der die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Arbeitsrecht gewährleistet und ggf. betriebsspezifische Sonderregelungen festhält.
Im Folgenden geben wir eine Übersicht, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer bei einem Midijob haben.
Midijob: Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmer arbeiten?
Ein Midijob ist auf maximal 2.000 Euro Monatsverdienst beschränkt. Dies beeinflusst für den Arbeitnehmer im Midijob auch die Stundenanzahl, die er maximal monatlich arbeiten darf.
Erhält er z. B. den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto pro Stunde, kann er somit höchstens 161 Stunden im Monat arbeiten, da er sonst insgesamt mehr als 2.000 Euro verdienen würde. Fällt der Stundenlohn höher aus, reduziert sich dementsprechend auch die zulässige Arbeitszeit.
Des Weiteren gilt auch für Arbeitnehmer in einem Midijob das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Nach diesem darf im Durchschnitt die werktägliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 48 Stunden betragen.
Steht mir im Midijob Urlaub zu? Und wenn ja, wie viel?
Auch Midijobber (und Minijobber) haben Anspruch auf Urlaub. Wie viele Urlaubstage Ihnen im Midijob zustehen, sollte in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein.
Darüber hinaus gibt es aber für alle Arbeitsverhältnisse – also auch für einen Midijob – einen gesetzlichen Urlaubsmindestanspruch. Für dessen Berechnung ist vollkommen unerheblich, wie viele Stunden Sie täglich oder monatlich arbeiten, entscheidend ist die Anzahl der Tage, die Sie im Durchschnitt pro Woche arbeiten.
Der Mindesturlaubsanspruch berechnet sich nach folgender Formel:
Urlaubstage im Jahr = 24 / 6 x durchschnittliche Anzahl der Arbeitstage pro Woche
Wenn Sie also z. B. nur 20 Stunden die Woche arbeiten, diese aber auf 5 Tage verteilen, stehen Ihnen gesetzlich mindestens 20 Urlaubstage im Jahr zu. Verteilen Sie die Stunden hingegen auf 4 Tage, sind es nur 16 Urlaubstage im Jahr.
Was passiert, wenn ich im Midijob krank werde?
Arbeitnehmer, die einen Midijob ausüben, haben im Krankheitsfall sechs Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Doch was ist danach?
Da Sie sich in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden und eine gesetzliche Krankenversicherung haben, wird Ihnen auch im Midijob Krankengeld gezahlt, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.
Wie funktioniert die Kündigung bei einem Midijob?
Bezüglich der Kündigung gelten im Midijob die gleichen Bedingungen wie für andere Arbeitsverhältnisse auch:
- Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben die gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen beim Midijob einzuhalten.
- Erfolgt die ordentliche Kündigung vom Midijob durch den Arbeitgeber hat dieser die Gründe anzugeben.
- Eine außerordentliche fristlose Kündigung vom Midijob kann nur aus einem wichtigen Grund geschehen.
- Die Kündigung vom Midijob muss schriftlich erfolgen.
Midijob, Arbeitslosengeld 1 und Bürgergeld – Was ist zu beachten?
Arbeitnehmer im Midijob leisten Sozialabgaben und haben deshalb Anspruch auf ALG 1, sofern sie mindestens ein Jahr lang beschäftigt gewesen sind.
Und wie sieht es aus, wenn Sie bei Bezug von Bürgergeld, ehemals „Hartz 4“, gleichzeitig einen Midijob ausüben? Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings kann es sein, dass die Einkünfte aus dem Midijob teilweise auf den Regelsatz angerechnet werden.
Das Jobcenter gewährt Ihnen einen Grundfreibetrag von 100 Euro sowie einen Freibetrag von 20 bis 30 % des Nettoeinkommens aus Ihrem Midijob. Die Einkünfte, die nach Abzug dieser Freibeträge übrig bleiben, werden Ihnen auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet.
Midijob als Student
Kann ich als Student in einem Midijob arbeiten und Kindergeld beziehen? Ja, das ist möglich. Haben Sie als Studierender Anspruch auf Kindergeld, gibt es für Sie keine Grenze hinsichtlich Ihres Einkommens. Allerdings muss die Arbeitszeit im Midijob weniger als 20 Stunden pro Woche betragen, da Sie sonst mit Abzügen beim Kindergeld rechnen müssen.
Und wie verhält es sich mit Midijob und BAföG? Beim BAföG existiert eine Obergrenze, wie viel ein Student jährlich verdienen darf. Diese Grenze liegt in der Regel bei 6.456 Euro. Dies entspricht einem durchschnittlichen Monatsverdienst von genau 538 Euro.
Da das Entgelt aus einem Midijob per Definition höher ausfällt, überschreitet ein Student mit einem Midijob in der Regel die Obergrenze für das Jahreseinkommen. Er muss deshalb mit Abzügen rechnen.
C.B. meint
5. April 2024 at 0:33
Hallo, ich bin 63 und bekomme die Altersrente wegen Schwerbehinderung GDB 50 Ich habe jetzt einen Midijob und bekomme im Monat 1200 € Ich habe gelesen, dass Rentner von dem Rentenversicherungsbeitrag und dem Arbeitslosenbeitrag befreit sind.Stimmt das? Und wieviel bekomme ich Netto raus. Ich bin verheiratet und habe die Steuerklasse 5 gehabt.
Mit freundlichen Grüßen
C.B.
Ilse meint
15. Februar 2024 at 14:44
Es ist irreführend zu behaupten, dass beim Midijob in den Steuerklassen I bis IV keine Lohnsteuer zu entrichten sei. Grundsätzlich gibt die Höhe des zu versteuernden Einkommens am Jahresende Aufschluss darüber, ob Steuern anfallen. Außerdem fallen bei einem Gehalt von z. B. 1.600 € sehr wohl auch in den o.g. Steuerklassen Lohnsteuern an. Die Einnahmen aus dem Midijob zählen im Gegensatz zum Minijob zu den Einkünften die in der Steuererklärung angegeben werden müssen und das zu versteuernde Einkommen dementsprechend erhöhen.
P.A meint
5. Januar 2024 at 19:21
Hallo,
Wie ich hier lesen konnte, bei Midijob muss man keine Steuern zahlen!
Ich habe einen Midijob ca. 1200 € und trotzdem werden mir Steuern abgezogen,Wie kommt das? Und was kann man dagegen tun?
Ich hoffe auf Ihre Antwort
Frau L meint
3. Februar 2023 at 18:25
Hallo, ich habe eine Teilzeit-Stelle mit 100 Std. im Monat. Nun ist mir aufgefallen, dass auf meinem Gehaltszettel Midijob mit “ja” vermerkt ist. Mein Bruttogehalt ist 1.800€, Lst-Kl 1. Wenn ich Ihren Beitrag richtig gelesen habe, müsste mir keine Lohnsteuer abgezogen werden, richtig?
Mal lese ich im Netz bis 1.600 keinen Lst-Abzug und mal bis 2000?
Danke bereits im voraus für die Antwort.
Stefan meint
6. Oktober 2022 at 12:08
Habe den Beitrag über Midijobber gelesen. Interessant. Ab er was ist, wenn jemand über 55 in den Midijob kommt, privat krankenversichert ist aber wegen des Alters nicht mehr in die gesetzliche kommt ?
Mandy meint
16. Februar 2022 at 12:48
Glück auf,
Zu meinem Midijob (1300€) möchte ich gerne auf Honorarbasis arbeiten. Diese Tätigkeit wäre sehr unregelmäß und würde ein paar hundert Euro nicht überschreiten. Gibt es eine Obergrenze, die ich nicht überschreiten darf? (Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale außen vor gelassen)
Danke für die Mühen!
K.F. meint
28. November 2021 at 17:46
Hallo
ich habe zur Sozialversicherungspflicht beim Midi-Job eine wohl ungewöhnliche Frage.
Ich bin Deutsche, lebe in der Schweiz, bin sowohl in Deutschland als auch der Schweiz Vollrentnerin und habe seit September einen Midi-Job in Deutschland, Pensum 1 Tag pro Woche a 8 Stunden.
Aufgrund der gesetzl. Regelung wurde ich für diesen Midi-Job in Deutschland angemeldet zur Kranken- und Pflegeversicherung. Selbstverständlich bin ich in der Schweiz obligatorisch krankenversichert – somit seit September also ‚doppelt versichert‘.
Müsste in meinem Fall nicht die Versicherungspflicht sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber entfallen?