Der Minijob ist vielen Menschen ein Begriff: eine geringfügige Beschäftigung, die entweder nur von kurzer Dauer ist oder bei der das regelmäßige Arbeitsentgelt eine gesetzliche Höchstgrenze von 538 Euro (vor Januar 2024: 520 Euro) nicht überschreitet.
Nutzen Sie den Gleitzonen-Rechner!
Relativ unbekannt ist dagegen der Midijob. Arbeitnehmer fragen sich häufig, wie sich der Midijob definiert, ob Sozialabgaben geleistet werden müssen und wie ein Midijob generell geregelt ist.
Kurz & knapp: Midijob
In einem Midijob liegt das Gehalt normalerweise zwischen 538,01 und 2.000 Euro (Stand: Januar 2024).
Ja. Im Gegensatz zu einem Minijob sind bei einem Midijob Abgaben zur Sozialversicherung zu leisten.
Arbeitnehmer im Midijob haben im Fall einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld.
In diesem Ratgeber informieren wir Sie ausführlich zum Thema Midijob: Was ist das eigentlich? Wie ist das Verhältnis zwischen Midijob und Krankenversicherung? Wie sieht der Arbeitsvertrag für einen Midijob aus? Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge? Das und mehr verraten wir im nachfolgenden Text.
Inhalt
Midijob: Eine Definition
Zunächst soll geklärt werden, was ein Midijob überhaupt ist. Bei einem Midijob – der auch als Gleitzonenfall oder Übergangsbereich bekannt ist – handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt regelmäßig zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro im Monat liegt (vor Januar 2024 lag der Bereich noch zwischen 520,01 und 2.000,00 Euro).
Dieser Rahmen wird beim Midijob als Gleitzone bezeichnet. Für einen Midijob müssen grundsätzlich Abgaben zur Sozialversicherung vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Für Normalverdiener liegt der gesetzliche Arbeitnehmeranteil hier bei 20 bis 21 Prozent des Bruttolohns. Dies gilt aber nicht im Midijob.
Denn bei einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt sich innerhalb der Gleitzone befindet, richtet sich der Anteil zur Sozialversicherung nach einer geringeren Bemessungsgrenze als dem Bruttolohn – nämlich nach dem sog. Gleitzonenentgelt – und kann zwischen 11 und 21 Prozent betragen.
Der Midijob bringt damit Vorteile für Beschäftigungen im Niedriglohnbereich. Denn vor Einführung der Gleitzone, musste ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsentgelt, das nur knapp über der Entgeltgrenze für Minijobs lag, trotzdem den vollen Sozialversicherungsanteil leisten, weil er einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachging.
Wer z. B. einen Bruttolohn von 600 Euro bezog, hatte trotzdem einen Sozialversicherungsbeitrag von rund 21 Prozent zu zahlen. Dies machte solche Beschäftigungen für Arbeitnehmer unattraktiv und sie entschieden sich lieber dazu, einen Minijob auszuüben, weil sie dadurch trotz schlechterer Bezahlung unterm Strich mehr Geld erhielten.
Mit der Regelung zum Midijob und der Einführung der Gleitzone ist dies nicht länger der Fall, weil sich die Beiträge nun nach dem Gleitzonenenentgelt richten und Arbeitnehmer im Midijob somit reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Hinweis: Da auch der Rentenversicherungsbeitrag reduziert wird, verringern sich durch den Midijob die Rentenansprüche. Arbeitnehmer können sich allerdings dazu entscheiden, freiwillig den vollen Rentenversicherungsbeitrag zu zahlen, um später eine höhere Rente zu erhalten. Entschließen Sie sich jedoch einmal dazu, können Sie dies später nicht rückgängig machen und wieder in die günstigere Berechnungsregelung zurückkehren.
Wie berechnet sich der Sozialversicherungsanteil beim Midijob?
Die Beiträge für jeden Versicherungszweig der Sozialversicherung werden beim Midijob getrennt berechnet: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Die Berechnung erfolgt jedoch immer nach demselben Prinzip: Der Gesamtbeitrag – also das, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen zur Sozialversicherung zahlen müssen – ergibt sich aus dem Gesamtbeitragssatz und dem Gleitzonenentgelt:
Gesamtbeitrag = Gesamtbeitragssatz x Gleitzonenentgelt
Der allgemeine Gesamtbeitragssatz wird von der jeweiligen Kasse festgelegt und variiert entsprechend. Das Gleitzonenentgelt lässt sich für den Arbeitnehmer individuell nach folgender Formel berechnen:
Gleitzonenentgelt = F x 538 + ([2.000/(2.000-538)] – [538/(2.000-538)] x F) x (Bruttoarbeitsentgelt – 538)
Bei der Variable F handelt es sich um einen Faktor, der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgegeben wird. Ab Januar 2024 beträgt dieser 0,6846.
„Kann ich bei einem Midijob in der Familienversicherung bleiben?“
Arbeitnehmer, die über eine Familienversicherung krankenversichert sind, müssen sich selbst bei einer Krankenkasse versichern, wenn sie einen Midijob ausüben. Die Krankenkasse können Sie frei auswählen.
Beispielrechnung zum Midijob und zur Versicherung
Zur Veranschaulichung soll ein Beispiel für die Berechnung des Beitrags zur Krankenversicherung dienen:
- Ein Arbeitnehmer erhält einen regelmäßigen monatlichen Lohn von 700 Euro.
- Der Beitragssatz seiner Krankenkasse beträgt 14,6 %.
- Faktor F wird vom Bundesministerium mit 0,6846 festgelegt.
Wie groß ist der Arbeitnehmeranteil zu den Sozialabgaben im Midijob?
Wie viel von dem Gesamtbeitrag muss nun aber der Arbeitnehmer im Midijob zahlen? Dies ergibt sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitgeberanteils:
Arbeitnehmeranteil = Gesamtbeitrag – Arbeitgeberanteil
Der Arbeitgeberanteil berechnet sich aus dem Monatsbruttogehalt und dem Beitragssatz für den Arbeitgeber. Letzterer beträgt die Hälfte des Gesamtbeitragssatzes, welcher von der jeweiligen Kasse vorgegeben wird:
Arbeitgeberanteil = Monatsbrutto x Beitragssatz (Arbeitgeber)
Betrachten wir dazu erneut unser obiges Beispiel zur Krankenversicherung:
- Das monatliche Gehalt für den Midijob beträgt 600 Euro brutto.
- Der Beitragssatz für den Arbeitgeber liegt bei der Krankenkasse bei 7,3 % (Hälfte des Gesamtbeitragssatzes von 14,6 %).
- Der Gesamtbeitragssatz wurde zuvor auf 77,52 Euro berechnet.
Es ergibt sich folgende Rechnung:
Arbeitgeberanteil = 600 € x 7,3 %
Arbeitgeberanteil = 43,80 €
Arbeitnehmeranteil = 77,52 € – 43,80 €
Arbeitnehmeranteil = 33,72 €
Für jeden anderen Versicherungszweig beim Midijob wäre die Rechnung an dieser Stelle beendet. Bei der Krankenversicherung gibt es allerdings eine Besonderheit, denn Arbeitnehmer müssen hier noch einen Zusatzbeitrag leisten. Dieser beträgt in der Regel 1 Prozent des Gesamtbeitrags.
Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag = 531,01 € x 1 %
Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag = 5,31 €
Arbeitnehmeranteil mit Zusatzbeitrag = 33,72 € + 5,31 €
Arbeitnehmeranteil mit Zusatzbeitrag = 39,03 €.
Der Arbeitnehmer in unserem Beispiel muss für seinen Midijob somit einen Anteil von 39,03 Euro für seine Krankenversicherung zahlen.
Nicht nur Arbeitnehmer profitieren von den reduzierten Beiträgen im Midijob, auch für Arbeitgeber lohnt es sich. Denn während er für einen Minijob eine Pauschale von knapp 31 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen müsste, belaufen sich die Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung in einem Midijob auf insgesamt nur rund 19 Prozent. Somit verursacht ein Midijob geringere Kosten für den Arbeitgeber als ein Minijob – zumindest in Hinsicht auf die Versicherungsbeiträge.
Midijob: Welche Steuern sind zu zahlen?
Ein Midijob bringt nicht nur aufgrund der reduzierten Sozialversicherungsbeiträge finanzielle Vorteile. Arbeitnehmer, die in den Lohnsteuerklassen 1 bis 4 sind, müssen im Midijob auch keine Lohnsteuer zahlen.
Dies gilt nicht, wenn Sie sich in Steuerklasse 5 oder 6 befinden. Die Steuerklasse 5 kann von Arbeitnehmern im Midijob nur gewählt werden, wenn sich ihr Ehepartner in Steuerklasse 3 befindet, welche mit zahlreichen Vergünstigungen verbunden ist. In diesem Fall wird das Gesamteinkommen beider Ehepartner – und damit auch das Entgelt aus dem Midijob – zur Steuerberechnung herangezogen.
Steuerklasse 6 gilt wiederum für Arbeitnehmer, die neben dem Midijob noch mindestens einer weiteren Beschäftigung nachgehen. In diesem Fall werden sie in zwei Steuerklassen eingeteilt: Für den Nebenjob gilt die Steuerklasse 6, für die Haupttätigkeit eine der fünf übrigen Steuerklassen.
Anders verhält es sich, wenn Sie als selbstständige oder freiberufliche Person nebenbei einen Midijob ausüben. Dann können für diesen auch die Steuerklassen 1 bis 5 gelten.
Diese arbeitsrechtlichen Regelungen gelten im Midijob
Wie in jedem Arbeitsverhältnis muss auch beim Midijob ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, der die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Arbeitsrecht gewährleistet und ggf. betriebsspezifische Sonderregelungen festhält.
Im Folgenden geben wir eine Übersicht, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer bei einem Midijob haben.
Midijob: Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmer arbeiten?
Ein Midijob ist auf maximal 2.000 Euro Monatsverdienst beschränkt. Dies beeinflusst für den Arbeitnehmer im Midijob auch die Stundenanzahl, die er maximal monatlich arbeiten darf.
Erhält er z. B. den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto pro Stunde, kann er somit höchstens 161 Stunden im Monat arbeiten, da er sonst insgesamt mehr als 2.000 Euro verdienen würde. Fällt der Stundenlohn höher aus, reduziert sich dementsprechend auch die zulässige Arbeitszeit.
Des Weiteren gilt auch für Arbeitnehmer in einem Midijob das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Nach diesem darf im Durchschnitt die werktägliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 48 Stunden betragen.
Steht mir im Midijob Urlaub zu? Und wenn ja, wie viel?
Auch Midijobber (und Minijobber) haben Anspruch auf Urlaub. Wie viele Urlaubstage Ihnen im Midijob zustehen, sollte in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein.
Darüber hinaus gibt es aber für alle Arbeitsverhältnisse – also auch für einen Midijob – einen gesetzlichen Urlaubsmindestanspruch. Für dessen Berechnung ist vollkommen unerheblich, wie viele Stunden Sie täglich oder monatlich arbeiten, entscheidend ist die Anzahl der Tage, die Sie im Durchschnitt pro Woche arbeiten.
Der Mindesturlaubsanspruch berechnet sich nach folgender Formel:
Urlaubstage im Jahr = 24 / 6 x durchschnittliche Anzahl der Arbeitstage pro Woche
Wenn Sie also z. B. nur 20 Stunden die Woche arbeiten, diese aber auf 5 Tage verteilen, stehen Ihnen gesetzlich mindestens 20 Urlaubstage im Jahr zu. Verteilen Sie die Stunden hingegen auf 4 Tage, sind es nur 16 Urlaubstage im Jahr.
Was passiert, wenn ich im Midijob krank werde?
Arbeitnehmer, die einen Midijob ausüben, haben im Krankheitsfall sechs Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Doch was ist danach?
Da Sie sich in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden und eine gesetzliche Krankenversicherung haben, wird Ihnen auch im Midijob Krankengeld gezahlt, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.
Wie funktioniert die Kündigung bei einem Midijob?
Bezüglich der Kündigung gelten im Midijob die gleichen Bedingungen wie für andere Arbeitsverhältnisse auch:
- Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben die gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen beim Midijob einzuhalten.
- Erfolgt die ordentliche Kündigung vom Midijob durch den Arbeitgeber hat dieser die Gründe anzugeben.
- Eine außerordentliche fristlose Kündigung vom Midijob kann nur aus einem wichtigen Grund geschehen.
- Die Kündigung vom Midijob muss schriftlich erfolgen.
Midijob, Arbeitslosengeld 1 und Bürgergeld – Was ist zu beachten?
Arbeitnehmer im Midijob leisten Sozialabgaben und haben deshalb Anspruch auf ALG 1, sofern sie mindestens ein Jahr lang beschäftigt gewesen sind.
Und wie sieht es aus, wenn Sie bei Bezug von Bürgergeld, ehemals „Hartz 4“, gleichzeitig einen Midijob ausüben? Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings kann es sein, dass die Einkünfte aus dem Midijob teilweise auf den Regelsatz angerechnet werden.
Das Jobcenter gewährt Ihnen einen Grundfreibetrag von 100 Euro sowie einen Freibetrag von 20 bis 30 % des Nettoeinkommens aus Ihrem Midijob. Die Einkünfte, die nach Abzug dieser Freibeträge übrig bleiben, werden Ihnen auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet.
Midijob als Student
Kann ich als Student in einem Midijob arbeiten und Kindergeld beziehen? Ja, das ist möglich. Haben Sie als Studierender Anspruch auf Kindergeld, gibt es für Sie keine Grenze hinsichtlich Ihres Einkommens. Allerdings muss die Arbeitszeit im Midijob weniger als 20 Stunden pro Woche betragen, da Sie sonst mit Abzügen beim Kindergeld rechnen müssen.
Und wie verhält es sich mit Midijob und BAföG? Beim BAföG existiert eine Obergrenze, wie viel ein Student jährlich verdienen darf. Diese Grenze liegt in der Regel bei 6.456 Euro. Dies entspricht einem durchschnittlichen Monatsverdienst von genau 538 Euro.
Da das Entgelt aus einem Midijob per Definition höher ausfällt, überschreitet ein Student mit einem Midijob in der Regel die Obergrenze für das Jahreseinkommen. Er muss deshalb mit Abzügen rechnen.
Sloot meint
4. September 2021 at 12:05
Hallo,
ich habe als Student einen midi job (3 Jahre) ausgeführt, habe somit auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Das Studium habe ich abgebrochen, einen neuen Job angefangen, diesen wieder Coronabedingt verloren und muss nun ALG 1 beantragen. Wird der Midijob mit eingerechnet?
Reinhold meint
17. August 2021 at 16:59
Ich habe einen Midijob und mein Mann ist Rentner. Wir haben beide StKlasse 4.
Bei der Steuererklärung muss ich nach meinen Informationen die Einkünfte aus dem Midijob nicht angeben.
Was ist mit den Abzügen? Kann ich die in der Einkommensteuererklärung geltend machen? Oder auch nicht?
Detlef meint
20. Februar 2021 at 19:37
Mein Arbeitgeber führt mich seid dem 1.6.2019 als Midijober unter 1300 Brutto .
Hat die Sozialabgaben alle korrekt nach Berechnungsfaktor abgeführt.
Jedoch seid 1.6.2019 bis 31.12.2020 auch Steuern auf meinen Lohn abgeführt.
Bei Steuerklasse 1 brauche ich im Midijob keine Steuern zahlen.
Wie bekomme ich mein Geld vom Finanzamt zurück ?
Danke
Kirstin H. meint
3. März 2020 at 21:30
Hallo,
auch ich bin seit 7 Monaten einem Midijob bei einer Firma angetreten, eine Vollzeitjob konnte ich wegen den Kids leider nicht annehmen. Nun ist es aber so, dass meine Arbeitszeit weit über die 1300 € Grenze geht, Brutto komme ich in den letzten 3 Monaten über 1600 €. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass er mir die Überstunden (die über 1300€) auszahlen kann, jedoch muss ich für alle Überstunden die volle Sozialversicherungsabgaben übernehmen, stimmt das ? Ich kann nirgendswo Infos im Internet zu den Überstunden finden.
Edeltraud meint
2. Mai 2021 at 10:25
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob bei einem Midijob die regulären Feiertage bezahlt werden müssen.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Neulen meint
10. Dezember 2019 at 9:12
Guten Morgen, wie sieht es bei einem Student mit Überschreitung der Regelstudienzeit und selbst in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bei einem Minijob im Vergleich Midijob aus?
Zur Zeit seit August 2019 in einem Minijob beschäftigt, aber immer über die 450,00 € Grenze.
Welche Änderung (Krankenversicherung )gäbe es für Ihn bzw. auch für den AG bei einem Wechsel in einen Midijob?
Vielen Dank im Voraus !
Liebe Grüsse
Michael M. meint
7. Dezember 2019 at 14:51
Hallo,
von meinem Brutto-Gehalt 1.173,51 werden mir im Midijob Lohn- und Kirhensteuer abgezogen.
Ich habe Steuerklasse 1, da heisst es doch, dass beides nicht anfällt, oder gibt es da Ausnahmen?
Mit freundlichen Grüßen
Pawlitke meint
4. Dezember 2019 at 17:51
Vielen Dank für den guten Artikel. Das mit den verringerten Rentenansprüchen stimmt seit 1. Juli 2019 nicht mehr.Auch bei geringerer Einzahlung hat man vollen Rentenanspruch. Auch der Gleitzonenrechner ist etwas irreführend. Ich habe z.b. Steuerklasse 5 und mein Mann 3,somit wird mir bei dem Midijob auch Lohnsteuer abgezogen. Hierüber hat mich das Finanzamt informiert. Die Sozialabgaben kann man kpl. bei der Krankenkasse anfragen.
C M meint
26. November 2019 at 19:52
Hallo.
Wenn jemand der beispielsweise sparrsam und umweltfreundlich zu einem Teil ein Landwirschaftlicher selbstversorger ist und auf eigenem Grundstück wohnt und mit wenig Geld zum Leben auskommen kann, aber viel Zeit dafür braucht, nur aus Versicherungsgründen in ein möglichst kurzzeitiges Arbeitsverhältniss möchte.
Genügt ein ( Minijob oder ) Midijob um voll versichert zu sein in der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung ?
Freundliche Grüße.
StY meint
4. November 2019 at 23:16
Hallo Arbeitsrechte.de,
ich als Student verdiene 472 Euro und nach Abzug der RV kommt man auf 453. Dabei bin ich noch gesetzlich in einem anderen EU-Land versichert. Muss ich in dem Fall noch KV in DE zahlen? Das scheint mir nicht notwendig zu sein, da ich die KV sowieso in EU zahle und der Betrag nur um 3 Euro die 450 überschreitet.
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüsse
Susanne meint
31. Oktober 2019 at 20:56
Ich arbeite seit 5 Jahren auf teilzeit 80std im monat.möchte nun zu midijob wechseln .um dann anspruch auf Alg1 zu haben muss ich dann erst wieder 1 jahr im midijob arbeiten .oder zählen die letzten 5 jahre
Kolbe meint
27. August 2019 at 14:26
Hallo, ich bin Rentnerin mit 63 1/2 und kann einen MIDI Job im Krankenhaus ausüben. Zur Zeit bin ich auf 7,5 std. In der Woche eingestellt.
Wieviel Stunden wäre es bei einem MIDI Job? LG
Heidi P. meint
16. August 2019 at 20:50
Hallo.
ich arbeite in 3 Minijobs zu 100,-€ , zu 270,-€ und zu 140,-€. Somit wäre ich Sozialversicherungspflichtig.
Wer zahlt die Sozialversicherung?
Karin meint
1. August 2019 at 16:03
Ich bin in Altersrente und beginne einen MIDI Job.
Für welche soz. Vers muss ich Beiträge leisten?
Srbeitslosen- und Rentenvers. Wohl nicht, da ich keine dort als Altersrente raus bin.
Wie ist es mit der Kranken- u. Pflegevers.? Lt. Agentur f. Arbeit auch nicht, da diese Vers. Durch die Rente bezahlt wird u. Ich ja nicht 2x Vers. Zahlen muss.
C.F. meint
18. Mai 2019 at 22:34
Hallo,
ich arbeite Halbtags (30 Stunden Woche) hauptberuflich mit Steuerklasse 1 und möchte in einem anderen Job als Midijob für 50 Stunden im Monat für 800 EUR brutto arbeiten.
Der MIdijob ist Saisionarbeit bei der ich etwa in einem halben Jahr Überstunden mache und in dem anderen halben Jahr, diese wieder abbummle, ich bekomme immer das gleiche Gehalt.
Werden die vergünstigten Abzüge ohne Lohnsteuer in meinem MIdijob veranschlagt?
arbeitsrechte.de meint
20. Mai 2019 at 9:07
Hallo C.F:,
bitte erfragen Sie dies bei einem Steuerberater oder Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia meint
5. Mai 2019 at 21:06
Hallo , was ist wenn man 1 oder 2 Monate innerhalb eines midijobs weniger als 450,01€ verdient aufgrund weniger geleisteter Stunden ?
Peter H. meint
19. April 2019 at 11:12
Hallo Team von Arbeitsrechte.de,
ich bin arbeitslos, 62 Jahre alt und werde im Anschluss an die Arbeitslosigkeit einen Midijob annehmen. Bis zur Erreichung meiner Regelaltersrente werde ich dort verbleiben (13 Monate). Muss mein Arbeitgeber Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen? Ich hatte mal gelesen- weiß aber nicht mehr wo-, dass AG für AN im Midijob nach Vollendung ihres 55. Lebensjahres und aus der Arbeitslosigkeit kommend, keine Beiträge zur ALV zahlen müssen.
Sollte das zutreffen währe ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Gesetzes- Quelle nennen könnten.
Mit besten Grüßen
Peter H.
Brigitte meint
22. Februar 2019 at 14:58
Vielen Dank für diese ausführlichen Informationen. Ich bin jetzt in einem Minijob und privat krankenversichert. Der Arbeitgeber braucht für mich keine Pauschale in die KV abführen. Frage: Wäre das bei einem Midijob auch so?
Außerdem bin ich Selbständig (Kleinunternehmer) und bezahle (freiwillig) monatlich in die Arbeitslosenversicherung.
Frage: Würde sich das bei einem Midijob ändern?
Vielen Dank schon vorab für Ihre Antworten.
Beste Grüße
A. Müller meint
19. Februar 2019 at 13:50
Liebes Team von Arbeitsrechte.de,
ich stehe vor dem selben Problem wie Rüdiger. Lohnt es sich für mich in einen Midijob zu wechseln, wenn mein Mann Steuerklasse III und ich die V habe ? Sicher braucht man genaue Einkommensangaben aber man könnte ja mal eine Beispielrechnung veröffentlichen – z. B. Mann 4000,- € und Frau 600,- € . Dann kann jeder den es betrifft, zumindest ungefähr abschätzen, ob es sich lohnt oder nicht.
Viele Grüße
arbeitsrechte.de meint
22. Februar 2019 at 17:24
Hallo A. Müller,
ob es sich in Ihrem Fall lohnen würde, in einen Midijob zu wechseln, kann nur ein Steuerberater beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rüdiger M. meint
6. Februar 2019 at 20:16
Hallo, wie kann ich heraus finden, wie groß der steuerliche Nachteil für mich ist (Steuerklasse 3), wenn meine Frau mit SK5 ab jetzt von einem Minijob in einen Midijob mit 700,- EUR brutto wechselt, und ich in SK3 bleibe, mein BEK liegt bei gut 100 TEURO ? Danke und Grüße
arbeitsrechte.de meint
11. Februar 2019 at 8:31
Hallo Rüdiger,
über die exakten steuerlichen Konsequenzen kann Sie leider nur ein Steuerberater informieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Albert meint
14. Januar 2019 at 11:45
Ich bin Vollrentner, 69 J, und möchte einen Midijob antreten. (800 €)
Mit welchen SV-Abzügen muss ich rechnen?? Ich bin privat versichert.
Besten Dank für eine ANtwort
Henri meint
19. Dezember 2018 at 20:22
Hallo
Midijobs wurden genau wie Minijobs jetzt auf 18 Monate begrenzt, dann 3 Monate Pause.
Wenn man bereits Rente bezieht, bekommt man dann trotzdem ALG1 während der 3 monatigen Pause?
C Quast meint
28. Oktober 2018 at 13:55
Sehr aufschlussreich, Dankeschön!
H. meint
23. Oktober 2018 at 1:33
Hallo,
ich arbeite Mo.-Fr. in einem Midijob mit 60 Std. pro Monat (8,84€/Std.). Wenn ein Feiertag auf einem regulären Arbeitstag fällt, muss mein AG diesen bezahlen auch wenn ich an diesem Tag nicht arbeiten muss?
Mein AG meint nein, da er nicht tariflich entlohnt.
MfG. H.
arbeitsrechte.de meint
1. November 2018 at 9:15
Hallo H.
§ 3 BUrlG besagt folgendes:
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Franz meint
4. Oktober 2022 at 6:50
Franz: Der Fragesteller möchte aber wissen ob der AG bei einem gesetzlichen Feiertag -Ostermontag, Karfreitag, usw.- den Lohn auch bezahlen muss. Würde auch mich interessieren. Danke für Ihre Antwort schon jetzt und freundliche Grüße
Ute meint
16. Oktober 2018 at 11:08
Wie sind die Regelungen im Fall privat Krankenversicherter?
Bodo meint
17. August 2022 at 23:14
das gilt für Midijobber über 55:
Bezüglich Ihres bevorstehenden Midi Jobs, verhält es sich so, dass der Gesetzgeber eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung für privat Versicherte über 55 Jahre ausschließt.
Das bedeutet Sie unterliegen keiner Versicherungspflicht. Teilen Sie das bitte so Ihrem Arbeitgeber mit.
Sie können nur entweder in der Privaten Krankenversicherung oder in der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Sie müssen auf Ihrer Seite also keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Versicherung abführen, das verhält sich bei Ihrem Arbeitgeber anders, aber dort kann er Rücksprache mit entsprechenden Stellen halten.
heinz g. meint
2. Oktober 2018 at 12:17
Danke, Ihr Beitrag ist sehr interessant aber wie sieht es bei einem Rentner wie mich mit € 787,50 br. aus. Nach 5 Jahren suche habe ich jetzt mit gut 79 J. vor 3 Wochen einen Minijob bekommen. Ein Midijob würde mich im gleichen Betrieb auch interessieren, falls es für beide Seiten passt.
Mit freundlichem Gruß