Im Jahr 2015 wurde das Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt. Vorher war es einigen Menschen trotz Vollzeitarbeitstätigkeit nicht möglich, ihre Kosten für Miete, Kleidung oder Nahrungsmittel selbst zu tragen. Es musste dementsprechend gehandelt werden. Eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze ist das Ergebnis.
Nutzen Sie den kostenlosen Mindestlohn-Rechner!
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt zur Zeit mindestens 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto pro Stunde und muss im Regelfall allen Arbeitnehmern gezahlt werden. Vertreter von Arbeitgebern und -nehmern bilden dabei eine sogenannte Mindestlohnkommission. Alle zwei Jahre beraten sie sich und entscheiden über die Anpassung des Mindestlohns. Im Jahr 2019 kam es beispielsweise zu einer Mindestlohnerhöhung von 8,84 auf 9,19 Euro.
Kurz & knapp: Mindestlohn als Aushilfe
Für Aushilfen besteht laut Mindestlohngesetz ein genereller Anspruch auf den Mindestlohn.
Oft werden Aushilfen mit “Minijobbern” gleichgesetzt und sollten daher ein Gehalt von 538 Euro im Monat (Stand: Januar 2024) nicht überschreiten, da sonst Steuern gezahlt werden müssen.
Durch den Anspruch auf Mindestlohn dürfen Aushilfen im Monat nur 43,3 Stunden arbeiten (Stand: Januar 2024).
Pflichtpraktikanten, Freiberufler oder Jugendliche unter 18 Jahren sind jedoch vom Mindestlohn ausgenommen. Dabei bilden sie nicht die einzigen Ausnahmen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob der Mindestlohn auch für Aushilfen gilt und was Arbeitgeber bei den Themen Aushilfsjob und Mindestlohn in allen Branchen jedem Fall beachten sollten.
Inhalt
Gilt der Mindestlohn auch für Aushilfen?
Ein genereller Anspruch auf den Mindestlohn besteht als Aushilfe zwar, allerdings bringt diese Regelung nicht nur Vorteile. Eine Beschäftigung als Aushilfe wird oft mit einem Minijob gleichgesetzt. Diese sind an einen Lohn von 538 Euro monatlich gebunden.
Dazu ergibt sich folgende Problematik:
- Aushilfen, die den Mindestlohn erhalten, haben zwar seit dem 1. Januar 2015 einen höheren Lohn pro Stunde, dürfen aber trotzdem die 538-Euro-Grenze im Monat nicht überschreiten (vor dem 1. Januar 2024 lag die Grenze noch bei 520 Euro).
- Wird diese überschritten, gelten sie nicht mehr als Minijobber und müssen ihr Einkommen versteuern sowie Beiträge zur Rentenversicherung zahlen (auch wenn sie dies im Vorfeld abgelehnt hatten).
- Aus diesem Grund reduzieren sich die zu leistenden Stunden. Gerade für Arbeitgeber ist dies ein Nachteil.
- Vielen ist es nicht möglich, mehrere Aushilfen einzustellen, weil dies schlichtweg das Budget sprengen würde.
- Dies bedeutet Mehrarbeit und Überstunden für die festangestellten Mitarbeiter, denen ebenfalls die Zahlung des Mindestlohns zusteht.
Der Mindestlohn für eine Aushilfe bzw. einen Minijobber führt dementsprechend dazu, dass diese maximal 43,3 Stunden im Monat arbeiten dürfen. Das monatliche Gehalt bleibt gleich, es müssen lediglich weniger Stunden gearbeitet werden.
Welche Pflichten bringt der Mindestlohn für eine Aushilfe mit sich?
Jeder Arbeitgeber hat dem Mindestlohngesetz zufolge die Pflicht, nachzuweisen, dass der Mindestlohn seiner Aushilfe auch gezahlt wird. Dies ist in § 17 MiLoG festgelegt:
Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer […] beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.“
Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Arbeitgeber den Mindestlohn für eine Aushilfe umgehen können. Lassen sie ihre Mitarbeiter beispielsweise trotzdem die gleiche Stundenanzahl wie vor dem Mindestlohn im Aushilfsjob leisten, ohne dies entsprechend zu vergüten, handelt es sich um Betrug.
Sarah meint
31. Juli 2019 at 15:31
Liebes Team
Ich war ohne Zahlung in einer Kneipe zum Probe arbeiten. Jetzt soll ich ab und zu aushelfen und gerade mal 8 € plus Trinkgeld erhalten. Das erscheint mir etwas wenig. Sollte ich hier verhandeln?
Ines meint
21. Dezember 2018 at 11:55
Hallo, meine Tochter hat auf ein Stellenangebot“Ausgilfskraft Pizzeria“ geantwortet. Nun soll sie Probearbeiten von 17.00 bis 22.30 Uhr, bekommt dafür aber kein Geld. Laut Besitzer sei das nicht üblich, da das Probearbeiten wie ein Praktikum sei??? Hinzuzufügen ist, dass sie Gastronomieerfahrung besitzt. Ist das Rechtens
arbeitsrechte.de meint
9. Januar 2019 at 9:30
Hallo Ines,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher nicht überprüfen können, was im Einzelfall rechtens ist. Bitte lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Elke Sch. meint
6. Oktober 2018 at 11:28
Hallo!
Habe ich als Mini-Jobberin Anspruch auf bezahlten Urlaub oder muss ich die Zeit, die ich frei haben möchte, vor- oder nacharbeiten, damit ich auf mein Geld komme?
Liebe Grüße
Elke
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 8:11
Hallo Elke,
auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub gemäß dem Bundesurlaubsgesetz.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefan meint
2. Oktober 2018 at 0:49
Hallo wenn ich mir die Fragen ansehe und die Antworten sehe ich das viele gar keinen Mindestlohn erhalten .Mich möchte nur eins Interessieren ob die wo gefragt haben beim Anwalt was erreicht haben weil ich habe da so ein ähnlichen Fall ich will aber jetzt keine Unruhe schüren weil ich den Unternehmer sehr gut kenne ,aber anonymer Weise würde es mich schon interessieren was so schon passiert ist .
Rosemarie B. meint
3. September 2018 at 21:18
Sehr geehrte Ratgeber, seit August 2018 arbeite ich (Rentnerin) in einer renomierten Hotelküche. Ich bewarb mich anfangs als Aushilfe, wobei ich gleich durchblicken ließ, dass ich lieber als Teilzeitkraft arbeiten würde. Allerdings wehrte man dieses ab. Nachdem ich nun mittlerweile sechs Tage Arbeit hinter mich gebracht habe und ich auch gerne hier bliebe, musste ich erfahren, dass ich einen Stundenlohn von 10.00 Euro bekomme. Ich war jedoch davon ausgegangen, dass ich nach Tarif entgolten werde. Mein letzter Verdienst vor zwei Jahren lautete 10.18 Euro pro Stunde, allerdings an anderer Stelle. Kann ich eine Anhebung meines Stundenlohns erwarten, oder muss ich erst mal aushalten? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine kurze Information zukommen lassen könnten und bedanke mich bereits jetzt dafür. Freundliche Grüße – Rosemarie Brombach
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 8:14
Hallo Rosemarie,
Aushilfen werden häufig nur zum Mindestlohn eingestellt, jede Verbesserung muss dann in der Regel mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bilquey meint
10. August 2018 at 2:52
Sehr geehrte Damen, Sehr geehrte Herren, Können Sie uns bitte weiterhelfen. Unsere Tochter, 18 Jahre, aus Frankreich, wurde eingestellt für einen Ferienjob in einem 4 Sternhotel in Deutschland (Schwarzwald) vom 11 Juli 2018 bis 05 August 2018. In der Berwerbung hat sich unsere Tochter für einen FERIENJOB berworben und nicht für ein Pflichtpraktikum oder Begleitendes Praktikum…..die Antwort vom Hotel war folgende… vielen Dank für Ihre e-mail und dem damit verbundenen Interesse an unserem Haus. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir Ihnen gerne in der von Ihnen gewünschten Zeit einen FERIENJOB bei uns im Hause anbieten können.Diese würde sich dann auf die Bereiche im Service im Restaurant (Frühstück, a la carte Service sowie Abendservice) sowie mittags im Geniessergärtchen beziehen. Desweiteren stellen wir Ihnen gerne in dieser Zeit ein Personalzimmer zur Verfügung…………….Unsere Tochter hatte 143 Stunden in diesem Betrieb gearbeitet, wurde nicht angemeldet, bekam keinen Anteil vom Trinkgeld (wurde im Betrieb ausgehängt, : Trinkeld ist für alle) und am letzten Tag Ihrer Abreise bekam sie einen Umschlag mit einem 100 Euro Schein….0.699 Euro pro Stunde… ?!?!?! ….Unsere Tochter hat in diesem Betieb wie eine Angestellte gearbeitet und nicht wie eine Praktikantin. Da wir selber einen Gastgewerbebetrieb haben, und wir auch sehr oft in diesem Hotel, wo unsere Tochter gearbeiet hat, übernachtet und gespeist haben, hatten wir volles Vertrauen zur der Direktion vom diesem Hotel……hat unsere Tochter Anspruch auf einen gerechten Lohn ? wenn ja, wie hoch wäre Ihr Lohnanspruch (netto) und hat sie auch Anspruch auf Trinkgeld ? ….Wir danken im Voraus für Ihre Antwort
arbeitsrechte.de meint
23. August 2018 at 14:52
Hallo Bilqey,
auch volljährige Aushilfen haben in der Regel einen Anspruch auf den Mindestlohn, also auf ordnungsgemäße Bezahlung. Zu der Frage, wie sich die Rechtslage in Ihrem Fall gestaltet, können Sie sich von einem Anwalt ausführlich beraten lassen. Wir dürfen diese Rechtsberatung nicht anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Allrounder meint
23. Mai 2018 at 15:13
Hallo liebes Team,
ich bin grade auf eine Stelle im Versand aufmerksam geworden und bin grade ein wenig stutzig.
Die Stelle ist als 450€ deklariert und mit 40Std/WO(!) ausgelegt?
Kann es sein, dass da ein Fehler unterlaufen ist oder sind Firmen mittlerweile wirklich so unverschämt?
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2018 at 11:58
Hallo Allrounder,
da der gesetzliche Mindestlohn auch für geringfügige Beschäftigungen gilt, ist es rein rechnerisch nicht zulässig, einen Arbeitnehmer in einer 40-Stunden-Woche mit einem Arbeitsentgelt von 450 Euro im Monat zu beschäftigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
simone meint
2. Mai 2018 at 13:03
hallo liebes team.ich hab eine frage.ich arbeite in einer küche.ich habe 4 feste tage und bin auf 442 euro angemeldet.nun meine frage wieviel bezahlter urlaub ( tage ) stehn mir zu.laut meinem chef stehn mir 9tage im jahr zu .ich selbst finde 9 tage für 4 feste tage in der woche zu wenig.
arbeitsrechte.de meint
7. Mai 2018 at 11:16
Hallo simone,
gemäß Bundesurlaubsgesetz sollten Ihnen bei einer Vier-Tage-Woche 16 Urlaubstage im Jahr zustehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
BAPsi meint
28. März 2018 at 21:11
Guten Tag,
ich bin etwas verunsichert.
Welchen Mindestlohn/Std. hat ein/e Hilfskraft (nicht gelernt) in der Gebäudereinigung (Minijob bis 450,00 € mtl.)
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 10:21
Hallo BAPsi,
Auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Lesen Sie hierzu unseren Ratgeber zum Thema Mindestlohn im Minijob.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Miwewes meint
28. März 2018 at 13:02
Hallo,gibt es eigentlich eine zuverlässige Stelle(Newsletter o.ä.) welche zeitnahe Informationen über die doch immer wieder abweichenden Mindestlöhne vom DEHOGA übermittelt,oder woher kann man diese erfahren.
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 10:08
Hallo Miwewes,
unserer Kenntnis nach gibt es keinen Newsletter von der Ihnen genannten Stelle. Aus zahlreichen anderen Quellen (Pressemitteilungen, Gewerkschaften etc) erhalten Sie aber zeitnahe Informationen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadine meint
7. März 2018 at 23:55
Hallo ich hätte da mal ne Frage ich habe als pauschal kraft in Februar gearbeitet und mein chef hatt mir 30:56 Stunden mit 7,50€ netto gezahlt ist das rechtens so denn i muss doch nicht unter 450€ versteuern lassen oder?
arbeitsrechte.de meint
26. März 2018 at 11:59
Hallo Nadine,
auch bei Minijobs können inzwischen soziale Abgaben (Sozialversicherung, Pflege- und Rentenversicherung) geleistet werden. Wenn Sie das nicht möchten, müssen Sie sich davon freistellen lassen. Erkundigen Sie sich bei der Minijob-Zentrale oder Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gerda C. meint
18. Februar 2018 at 16:35
Hallo,
wir haben einen Elektrofachbetrieb (1 Mann Betrieb) und benötigen nun ein paar Aushilfen, da uns das Risiko für einen fest eingestellten Mitarbeiter aktuell zu hoch ist.
Wir hatten nun jemanden da, aber der verlangt 25€/h. Er meint das wäre der Standard-Lohn für Elektromeister…. aber das ist doch bestimmt Brutto. Wie verhält sich sowas bei steuerfreien Nebenjobs??? Geht man da eher vom Netto-Lohn aus?
Danke schon mal.
Gruß
Gerda
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 9:35
Hallo Gerda C.,
wenn Sie sich unsicher sind bei der Einstellung eines Nebenjobbers, sollten Sie für Vertrags- und Gehaltsangelegenheiten einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Dieser beantwortet Ihnen alle Fragen und sorgt dafür, dass Sie als Arbeitgeber alles richtig machen. Bei Fragen zu Nebenjobbern steht aber auch die Minijob-Zentrale beratend zur Seite.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Denise meint
8. Februar 2018 at 21:05
Ich arbeite als Aushilfe ca. 12 h pro Woche und für 6,50€ die Stunde. An wen kann ich mich wenden, da mein Chef sich weigert uns den Mindestlohn zu zahlen?
lg Denise
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 15:59
Hallo Denise,
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüft in Deutschland, ob der Mindestlohn auch tatsächlich gezahlt wird. Normalerweise besteht die Option, dort anonym Verstöße zu melden. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht, wenn Sie Fragen zur genauen Vorgehensweise haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anna meint
10. Januar 2018 at 20:25
Hallo,
Ich habe die letzten zwei Monate in der Gastonomie als Aushilfe auf 450Euro Basis gearbeitet. Generell bekam ich 10Euro die Stunde. Bei Veranstaltungen wurde mir dann entweder nur 8Euro oder sogar nur 6,20Euro die Stunde bezahlt. Auf meine Rückfrage hin erklärte man mir, das ich in diesen Situationen nur auf Provisionsbasis bezahlt würde (somit abhängig davon, wie viel Umsatz an diesem Tag gemacht wurde). Folglich bekäme ich auch keinen Mindestlohn.
Ist das rechtlich denn zulässig?
Vielen Dank im Voraus
Anna
arbeitsrechte.de meint
19. Februar 2018 at 8:41
Hallo Anna,
da es uns leider nicht erlaubt ist, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten, würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Generell haben Aushilfen einen Anspruch auf den Mindestlohn.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Romy B. meint
3. Dezember 2017 at 11:00
Hallo,
meine Tochter ist 19 Jahre alt und macht derzeit ihr Abitur.
Nebenbei arbeitet sie als Aushilfe samstags auf geringfügiger Basis (450€) in einem Textilgeschäft.
Meine Frage:
Da sich der Laden nur über Aushilfen hält, ist es arbeitsrechtlich erlaubt, dass meine Tochter ALS AUSHILFE in dem Laden alleine arbeiten muss und letztendlich den Kassenabschluss alleine regeln muss?
Zudem bekommt sie einen Stundenlohn von 8,54€. Das ist doch kein Mindestlohn?!
MfG,
Romy
arbeitsrechte.de meint
1. Februar 2018 at 14:34
Hallo Romy B.,
welche Pflichten bzw. Aufgaben Beschäftigte im Einzelfall haben, regelt der jeweilige Arbeitsvertrag. Ergänzend kann der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts den Inhalt der Arbeit bestimmen, soweit er sich dabei an die arbeitsrechtlichen Regeln hält. Ob es zulässig ist, Ihre Tochter mit den benannten Aufgaben zu betrauen, können Sie bei einem Anwalt erfragen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Im Übrigen gilt der Mindestlohn auch im Minijob. Er liegt derzeit bei 8,84 € (nicht 8,54 €). Mehr hierzu können Sie in folgendem Ratgeber zum Mindestlohn im Minijob lesen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
G.F. meint
20. November 2017 at 16:58
Hallo,
vor vier Wochen habe ich begonnen in einer Tankstelle neben meinem Abitur zu arbeiten. Ich bin schon volljährig. Einen Arbeitsvertrag habe ich noch nicht. Den soll ich beim nächsten mal arbeiten bekommen. Gezahlt bekomme ich 6€ die Stunde (das ist schon einen Euro mehr als die anderen Aushilfen). Mein Chef gibt seine Email Adresse nicht raus und selber arbeitet er auch nur unter der Woche am Vormittag. Ich weiß nicht wie ich mein Recht auf den Mindestlohn geltend machen kann, da ich Angst habe, dass ich sonst gekündigt werde. Was kann ich machen und wie kann ich im Notfall gegen eine Unterbezahlung vorgehen? Wird der Anspruch auf den Mindestlohn durch eine Unterzeichnung des Vertrages nichtig? Kann man die Tankstelle eventuell beim FKS anonym melden und so die Zahlung des Mindestlohnes erzwingen?
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
15. Januar 2018 at 10:20
Hallo G.F.,
leider ist es uns nicht gestattet, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wie Sie in einem solchen Fall vorgehen sollten, besprechen Sie daher bitte mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra L. meint
3. November 2017 at 7:57
Guten Tag,
ich habe von 01.06.2015 – 31.01.2016 sozialversicherungspflichtig gearbeitet.
Davor und danach als Aushilfe geringfügig im Einzelhandel, 5 Jahre bei ein und dem selben Arbeitgeber.
Meine Frage: Der Neue Job, 01.04. – 31.05.2017 auf 450,- € Basis, ab dem 01.06.2017 Sozialversicherungspflichtig. 710.- € monatlich mit 20 Wochenstunden.
Ist der Arbeitgeber berechtigt für 1/2 Jahr nicht den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.
Weil ich wie er sagt, ich Langzeitarbeitslos war.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Liniek
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 9:10
Hallo Petra,
eine Beschäftigung unterhalb des Mindestlohn-Niveau anzubieten ist illegal. Jeder hat Anspruch auf den Mindestlohn unabhängig von der vorangegangenen Arbeitssituation. Sollte keine Verbesserung eintreten, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder das Arbeitsamt wenden. Dort können dann rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rudolf meint
23. Oktober 2017 at 21:32
Ich arbeite als Auslieferungsfahrer bei einem Catering-Unternehmen auf 450 €-Basis (Aushilfstätigkeit).
Dazu habe ich zwei Fragen:
a) Wie finde ich heraus, ob für mich der (höhere) tarifliche Mindestlohn für die Systemgastronomie bzw. der DEHOGA gilt? Anders gefragt, wo kann ich ermitteln, wo mein Arbeitgeber organisiert ist.
b) Meine Tätigkeit umfasst monatlich regelmäßig 60 h und mehr, so dass ich zwar am Monatsende 450 Euro erhalte (für ca. 50 h), der Rest an Überstunden landet auf einem Zeitkonto für bspw. die Sommerferien, wo – mangels Bedarf – weniger Stunden gearbeitet müssen. Ist dieses Konstrukt zulässig?
Rudolf meint
24. Oktober 2017 at 0:21
a) hat sich (für mich) insoweit erledigt, da der Tarifvertrag als allgemeinverbindlich für die Branche erklärt worden ist. Demnach müsste der höhere Mindestlohn von 9,25 Euro (Tarifgruppe 1) für mich gelten.
arbeitsrechte.de meint
12. Dezember 2017 at 17:23
Hallo Rudolf,
sie können sich bei der zuständigen Gewerkschaft oder bei einem Anwalt für Arbeitsrecht erkundigen. Für Überstunden müssen Sie eine Entlohnung oder alternativ einen Freizeitausgleich erhalten. Dann ist die Sammlung dieser erlaubt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
E. meint
26. August 2017 at 1:06
Hallo ich hätte da mal eine Frage.
Ich bin 19 Jahre alt und habe letztes Jahr mein Fachabitur beendet, bin seit einem Jahr ausbildungssuchend habe aber im Dezember 2016/Januar 2017 kurz in einem Callcenter gejobbt.
Nun wurde ich in einem Schreibwarengeschäft angenommen als Aushilfe. Bekomme aber nur 7.70€ pro Stunde, Als ich die Chefin drauf ansprach dass der Mindestlohn 8.84 ist sagte sie dass erst nach meiner Probezeit (6 Monate) der ML ausgezahlt wird.
Meine Frage ist jetzt ob das geht? Habe ich keinen Anspruch auf den ML nur weil ich in der Probezeit bin?
Auch habe ich mich erkundigt was die Ausnahmen angeht, und es stimmt schon dass ich zwar derzeit arbeitslos bin aber bei Hartz 4 bin ich nicht angemeldet und wie gesagt suche ich ne Ausbildung. Und habe auch zwischenzeitlich schon mal gejobbt deswegen zähle ich mich eigentlich nicht zu den Ausnahmen.
Hinzufügend soll ich 5 mal die Woche 3 Stunden arbeiten, d.h. 60 h im Monat.
Was sagen sie dazu?
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 11:10
Hallo,
allein die Probezeit begründet in der Regel noch nicht, dass unterhalb des Mindestlohns gezahlt wird. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Vorgang prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine F. meint
22. August 2017 at 12:09
Sehr geehrte Damen und Herren,
hat meine 18jährige Tochter als Schüler (ohne Berufsausbildung) in ihrem Nebenjob bereits Anspruch auf den Mindestlohn von 8,84€?
MfG und vielen Dank
S.
arbeitsrechte.de meint
4. September 2017 at 16:19
Hallo Sabine F.,
Ihre Tochter sollte als 18-Jährige einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, auch wenn Sie noch nicht über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
T. meint
9. Juli 2017 at 11:27
Sehr geehrte Damen und Herren,
Betr;. Aushifsjob
Kann mein Arbeitgeber bei abgesprochener, nicht täglicher, fünfstündiger Arbeitszeit von den erarbeiteten 44.20€ – 4,42€ für nicht in Anspruch zu nehmender Pause einbehalten?
Besten Dank
T
arbeitsrechte.de meint
24. Juli 2017 at 12:27
Hallo,
beachten Sie die Angaben in Ihrem Arbeitsvertrag, ob solche Abzüge hierin vorgesehen sind und unter welcher Voraussetzung. Lassen Sie entsprechende Klauseln von einem Anwalt auf deren Rechtmäßigkeit hin prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nicole meint
20. Juni 2017 at 0:24
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich arbeite als Aushilfe auf 450€ Basis als Servicekraft in der Gastronomie.
Letzten Monat bekam ich meinen Gehalt, der sich aufgrund mangelnder Veranstaltungen nur auf ca. 200€ belief. Mein Arbeitgeber multiplizierte meine Stundenzahl mit 8,50€, dem alten Mindestlohn. Als ich ihn darauf ansprach, dass dieser sich inzwischen auf 8,84€ belaufe, meinte er zuerst, dass 8,84€ der neue Brutto-Mindestlohn ist und ich dann durch Steuern nur 8,50€ als den Netto-Mindestlohn bekommen würde. Als ich ihm dann sagte, dass ich meine 200€ Gehalt nicht versteuern muss, da ich ja unter 450€ liege, meinte dieser dann, dass er indirekt für mich 33% meines Gehaltes versteuern muss, da ich ja als Aushilfe angemeldet bin.
Um einer peinlichen Situation zu entgehen nahm ich das so hin,
Hier jedoch meine Frage: stimmt das so?
Mal abgesehen davon, dass das generell dann keinen Sinn macht, weil so der Mindestlohn individuell für mich nach dem Betrag meines Gehaltes festgelegt werden würde, hat diese Aussage einen zwielichtigen Beigeschmack.
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
N.
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 11:15
Hallo Nicole,
in diesem Fall sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Eine solche Vorgehensweise des Arbeitgebers ist unserer Ansicht nach nicht korrekt, da er Sie bis 450 Euro ohne steuerliche Abzüge entlohnen muss.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ralf H. meint
15. Januar 2018 at 15:00
was ist mit den 2 % Pauschalsteuer, die der AG abziehen darf?
arbeitsrechte.de meint
22. Februar 2018 at 15:06
Hallo Ralf,
die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2 % kann der Arbeitgeber auf den Minijobber umlegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schwitzgebel meint
10. Dezember 2016 at 11:43
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Jahren arbeite ich für einen Arzt im Home-Office. Meine Aufgabengebiete sind Terminierungen, Planung der Tätigkeit als Dozentin an der Uni, Abrechnungen, Kongresse und Flüge organisieren, muss ständig erreichbar sein, so dass ich zeitweise mehr als 40 Stunden in der Woche erreichbar sein muss. Ich bin verbeamtet und konnte vor meiner Altersgrenze von 65 Jahren nicht mehr 450 € verdienen. Seit Oktober 2016 kürzt mir nun mein Gehalt auf 250 € ohne jegliche Absprache mit mir. Zieht in diesem Fall das Gewohnheitsrecht bzgl. der Gehaltseinweisung mit 450 €. Ich habe kein Arbeitsvertrag.
Vielen Dank.
L.
arbeitsrechte.de meint
15. Dezember 2016 at 10:01
Hallo Schwitzgebel,
beim Gewohnheitsrecht handelt es sich um ein sehr komplexes rechtliches Konstrukt, dessen Beurteilung nur ein Rechtsanwalt vornehmen kann. Wir bitten Sie daher, sich an einen solchen zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de