Aufgrund der vielen Menschen in Deutschland, die nicht in der Lage waren, ohne die Unterstützung des Staates für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, obwohl sie sich in einem Arbeitsverhältnis befanden, wurde am 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Die damit verbundenen Vorschriften sind im Mindestlohngesetz (MiLoG) dokumentiert.
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Es existieren jedoch einige Ausnahmen, welche beispielsweise Pflichtpraktikanten, Auszubildende oder Freiberufler vom Mindestlohn ausschließen. Außerdem kommt alle zwei Jahre eine sogenannte Mindestlohnkommission zusammen, die über eine mögliche Mindestlohnerhöhung entscheidet. Zuletzt wurde dieser übrigens auf 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto die Stunde festgesetzt.
Kurz & knapp: Mindestlohn im Gastgewerbe
Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland im Jahr 2015 eingeführt.
Ja, Mitarbeiter im Gastgewerbe müssen den Mindestlohn erhalten. Sie zählen nicht zu den Personengruppen, die vom Mindestlohn ausgenommen sind.
Informationen dazu, wie sich die Einführung des Mindestlohns auf das Gastgewerbe ausgewirkt hat, finden Sie hier.
Ob der Mindestlohn auch im Gastgewerbe gezahlt werden muss, welche Auswirkungen dies mit sich bringt und was der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) zum Mindestlohn sagt, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Inhalt
Muss im Gastgewerbe der Mindestlohn gezahlt werden?
Obwohl sich Vertreter des deutschen Gastgewerbes lange dagegen gesträubt hatten, gilt seit dem 1. Januar 2015 der Mindestlohn auch im Gastgewerbe. Wegen „besonderer Härte“ in Bezug auf den Mindestlohn versuchten der DEHOGA sowie die NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten), die gesetzliche Lohnuntergrenze noch bis 2017 per Tarifvertrag zu vermeiden. Dieser Versuch scheiterte jedoch.
Der DEHOGA steht dem Mindestlohn im Hotel- und Gaststättengewerbe immer noch kritisch gegenüber. Gerade in der Gastronomie sei es oft gar nicht so einfach, eine feste Arbeitszeit einzuhalten. Diese muss jedoch seit der Einführung vom Mindestlohn im Gaststättengewerbe von Gastronomen dokumentiert werden. Lassen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter unbezahlte Überstunden schieben, werden sie spätestens bei einer Kontrolle überführt und müssen mit einer Strafe rechnen.
Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn im Gastgewerbe?
In kaum einer anderen Branche sind die Kosten für Personal so hoch, wie im Gastgewerbe. Benötigte Produkte können teurer werden, Servicekräfte müssen bezahlt werden. Hinzu kommen Lieferanten, Großhändler und Reinigungspersonal. Weil seit 2015 alle dieser Berufsgruppen den Mindestlohn im Gastgewerbe erhalten, ist ein Anstieg der Kosten keine Überraschung:
- Einige Arbeitgeber hatten keine andere Wahl und mussten ihre Angestellten entweder an weniger Tagen einsetzen oder schlichtweg Personal entlassen.
- Außerdem hatte auch das Hotelgewerbe mit dem Mindestlohn zu kämpfen. Hotelgewerbe sowie Gaststättengewerbe sind sich einig: Ein Mindestlohn im Gastgewerbe von 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto ist vollkommen in Ordnung, wenn es um die Bezahlung der eigenen Mitarbeiter geht.
- Was vielen jedoch Kopfzerbrechen macht, sind weitere Kosten, die der Mindestlohn in der Hotellerie oder einer ähnlichen Branche mit sich bringt.
Einer Umfrage der DEHOGA zufolge kam es seit der Einführung des Mindestlohns in knapp drei Viertel der Unternehmen zu einer Steigerung der Personalkosten. Die Umsätze würden ansteigen, die Erträge jedoch zurückgehen. Ein Schuldiger kann laut der DEHOGA schnell ausgemacht werden: Der Mindestlohn im Gastgewerbe.
Johannes meint
29. März 2022 at 17:31
Hallo,
ich bekomme in einem Hotel an der Rezeption 9,80 die Stunde obwohl der gesetzliche Mindestlohn seit 1.1.22 9,82 beträgt. Ist dies irgendwie zu rechtfertigen?
MfG
Mond6 meint
25. März 2022 at 10:43
Hallo Robert,
vermutlich kennst du das Gastgewerbe nur als Kunde? Vermutlich gehörst du zu den Gästen die sagen: „Die Waren für das Gericht kann ich mir für 6 € bei Aldi kaufen. Mehr als 10 € für das Gericht zu verlangen ist unangemessen.“ ?
Dir ist auch sicherlich bewusst das alle Trinkgelder >160 € versteuert werden müssen?
Ich habe nach meiner Ausbildung in der Gastronomie noch 5 weitere Jahre dort gearbeitet und hatte sehr viel Spass an meinem Beruf.
Dann musste ich die Entscheidung treffen Geld zu verdienen um eine Familie versorgen zu können oder weiterhin für einen unterirdischen Lohn weit über 200 Stunden im Monat ohne freie Wochenenden zu arbeiten und monetäre Unterstützung von Ämtern beantragen zu müssen.
Heute verdiene ich als Quereinsteiger knapp 36 € p. Stunde und habe eine 38,5 Std. Woche.
Zurück zur Eingangsfrage: Das oben genannte Gericht muss mind. 30 € Kosten um angemessen Löhne bezahlen zu können.
Lieber Robert, bedenke bitte auch das in Restaurants nicht nur Servicemitarbeiter beschäftigt sind. Wann hast du schon mal den Reinigungskräften, Küchenmitarbeitern, Gärtnern etc. Trinkgeld gegeben?
Helga meint
10. Juni 2021 at 16:15
Hallo!
Ich habe eine Verständniss-Frage, obwohl der Fall schon häufig geschildert wurde.
Ich arbeite in einem Restaurant im Service ubd bekomme 9 Euro. Mindestlohn ist zur Zeit 9,50 Euro.
Es ist doch richtig, dass ich die 9,50 EUR mindestens ausbezahlt bekommen muss oder?
Es steht immer dabei Mindestlohn 9,50 Brutto….da darf mir doch nichts von abgezogen werden, wenn ich bis 450 EUR verdiene. Ist das richtig?
Mein Chef sagt, dass er Unkosten hat (Beiträge etc.) uns das wir die selber tragen müssten.
Auch ist es so, dass die Küche weniger Lohn bekommt und die Renigungskraft auch weniger bekommt. Ist das überhaupt zulässig?
Vielen Dank schon mal im voraus.
Bella meint
20. Oktober 2019 at 8:03
Hallo, wir sind in einem kleinen Gasthof servicekräfte als gering Verdiener oder auf 450€ angestellt! Wir werden mach umsatzbeteiligung bezahlt, also 10% vom Umsatz!
Gehen wir mal davon aus, es arbeiten 4 Bedienungen 10 Stunden auf einer Veranstaltung mit einem Umsatz von 3000€! Dann müssen wir 4 uns 300€ teilen, also 75€ prp Person! Macht einen stufendenlohn von 7,50€! Ist das rechtlich in Ordnung!?
Wenn wir unser Trinkgeld nicht hätten, würden wir nicht auf den Mindestlohn kommen!!