Hinweis: Seit 1. Januar 2025 liegt die Minijob-Grenze bei 556 Euro statt vormals 538 Euro monatlich.
Kurz & knapp: Mindestlohn im Minijob
Als Minijobber werden Arbeitnehmer bezeichnet, die geringfügig beschäftigt sind, also einen 556-Euro-Job ausüben (Stand: Januar 2025).
Auch im Minijob muss der Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde (Stand: Januar 2025) gezahlt werden. Hierauf haben die Arbeitnehmer einen Anspruch.
Sind Sie in einem Minijob beschäftigt und erhalten den Mindestlohn, darf Ihre Arbeitszeit pro Monat bei maximal 43,3 Stunden liegen, damit Sie noch als Minijobber gelten.
Inhalt
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Wie wirkt sich der Mindestlohn auf den Minijob aus?
Viele Arbeitnehmer gehen einer Beschäftigung acht Stunden am Tag und fünf Tage die Woche nach. Doch manche verdienen sich einen Teil ihres Lebensunterhaltes mit einer geringfügigen Beschäftigung – auch als 556-Euro-Job bekannt – hinzu.
Minijobs finden sich in verschiedenen Branchen, unter anderem der Gastronomie und dem Einzelhandel. Sie werden auch als atypische Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet, da seitens des Arbeitnehmers keine Steuern auf das Entgelt gezahlt werden müssen. Achtung: Das gilt für die Rentenversicherung nur, wenn sie sich von der Beitragszahlung befreien lassen.
In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um das Thema „Mindestlohn im Minijob“ und was Sie als Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter beachten müssen.
Die geringfügige Beschäftigung und der Mindestlohn – das müssen Arbeitgeber beachten
Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 wurde der Mindestlohn auch im damaligen 450-Euro-Job Pflicht, mittlerweile liegt die Minijobgrenze bei 556 Euro. Um die Entgeltgrenze einzuhalten und keine Versicherung zahlen zu müssen, arbeiten Mitarbeiter für das gleiche Geld nun mitunter weniger.
Arbeitgeber sind laut Arbeitsrecht in vielen Branchen dazu verpflichtet, laut § 17 des Mindestlohngesetzes …
- den Beginn
- das Ende
- und die Dauer der Arbeitszeit
pro Tag zu dokumentieren, um den Nachweis zur Einhaltung des Mindestlohns zu erbringen.
Schließlich liegt es nahe, bei einem vorgeschriebenen Mindestlohn für den Minijob, einfach die Stundenanzahl zu erhöhen und das Mehr an Arbeit nicht zu vergüten. So könnten die gesetzlichen Vorgaben umgangen werden. Diese sehen übrigens vor, dass es potenziell alle zwei Jahre zu einer Mindestlohnerhöhung kommen kann. Die Entscheidung hängt u. a. von den Erkenntnissen einer Mindestlohnkommission ab.
Die Dokumente, die nachweisen, ob der Mindestlohn für geringfügig Beschäftigte eingehalten wurde, müssen laut Gesetz für mindestens zwei Jahre vorgehalten werden. Die Frist beginnt mit dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt.
Wer kontrolliert, ob der Mindestlohn auch bei geringfügiger Beschäftigung eingehalten wird?
Ob geringfügig Beschäftigte den Mindestlohn von 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto in der Stunde bekommen, wird von der Zollverwaltung überprüft. Hilfestellung leisten ihnen zudem laut Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 2 Absatz 2 unter anderem:
- die Finanzbehörden
- die Bundesagentur für Arbeit
- die Träger der Rentenversicherung
- die Träger der Unfallversicherung
Es ist ihnen erlaubt, sich die Arbeitsverträge, Arbeitszeitnachweise und weitere Geschäftsunterlagen anzusehen, um sich ein Bild zu machen. Diese müssen vom Arbeitgeber vorgelegt werden.
Diese Bußgelder drohen, wenn Sie den Mindestlohn für die geringfügige Beschäftigung umgehen
Dass der Mindestlohn auch für den Minijob gilt, ist mittlerweile klar geworden. Doch mit welchen Konsequenzen müssen Arbeitgeber rechnen, wenn Sie die Vorgaben missachten?.
Das Mindestlohngesetz (§ 21) sieht vor, dass Unternehmen, die die Behörden nicht bei der Überprüfung, ob ein gesetzlicher Mindestlohn beim Minijob gezahlt wird, unterstützen, mit einem Bußgeld rechnen müssen.
Mit Strafzahlungen ist zu rechnen, wenn z. B. …
- eine anstehende Überprüfung entweder abgelehnt oder bei dieser nicht mitgewirkt wird
- der Zugang zum Grundstück oder der Geschäftsräume verweigert wird
- die erforderlichen Daten gar nicht, nur unvollständig, falsch oder zu spät weiterleitet werden
- die gesetzlich geforderten Aufzeichnungen zur Arbeitszeit nicht, nur unvollständig, falsch oder nicht im geforderten Zeitraum erstellt bzw. nicht lang genug aufbewahrt wurden.
- der Mindestlohn im Minijob nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wird
Arbeitgeber müssen bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Zuwiderhandlung mit Geldbußen bis zu schlimmstenfalls 500.000 Euro rechnen.
Andreas meint
20. März 2019 at 16:45
Hallo, ich arbeite bei einem Fitnesstudio als Minijobber/Aushilfe, 6,50€ die stunde immer nur freitags und wann meine Chefin mich braucht.Darf sie das ? Der Stundenlohn muss doch beachtet werden oder ? Und wie sage ich das dann meine Chefin hab bisschen Angst davor ihr das zu sagen und sie würde bestimmt sagen so mit dem Motto:“Juckt mich nicht“
Maik meint
15. Dezember 2018 at 15:50
Ich beschäftig in einer kleine Bauservice Firma 2 Minijobber muss ich denn Baumindestlohn zahlen oder nur denn Mindestlohn ??
Pepe meint
26. November 2018 at 17:50
Sehr geehrte Damen und Herrren,
ich arbeite als Minijobber auf Mindestlohnbasis in einem Unternehmen mit über 200 Beschäftigten ,
wovon ca. 25 % als Minijobber angestellt sind.
Die Festangestellten Arbeitnehmer erhalten an Feiertagen Entgeltfortzahlung, die Minijobber
müssen die Feiertage nacharbeiten.
Frage, ist dies nicht ein Unterlaufen des Mindestlohns?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
MfG
Pepe
Anonym meint
31. Oktober 2018 at 23:41
Ich arbeite in der gebäudereinigung. Darf mein Arbeitgeber von jetzt auf gleich mit mir einen neuen Arbeitsvertrag machen. Statt meine stundenanzahl einfach auf ne Pauschale gehen.
Jessica meint
16. Juli 2018 at 21:03
Hallo,
ich arbeite ab morgen als minijobberin in einem Geschäft als lagerarbeitin.
Ich arbeite 6h die Woche und bekomme 6,50$ die stunde und im Monat 130$.Der Mindestlohn wird hier auch nicht beachtet oder?
Der chef hat am anfang zu mir gesagt das es sowas wie taschengeld sein wird aber ist das nicht etwas zu wenig?
LG Jessi
arbeitsrechte.de meint
23. Juli 2018 at 9:07
Hallo Jessica,
in Deutschland gilt auch für Mini-Jobber ein Mindestlohn von 8,84 € pro Stunde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anke meint
24. Mai 2018 at 10:11
Ich arbeite in einer Firma als Gebäudereinigerin! Mindestlohn 10.30 Fehlanzeige! Mein Arbeitgeber behauptet das müßte er auch nicht! Er wäre ja schliesslich kein Gebäudereinigungs Unternehmen! So bekomme ich 8.84 und muss Lohnabgaben davon zahlen! Ich bin sozialversicherungspflichtig! Teilzeit! Zieht man alle Angaben ab,erreiche ich noch nicht mal 8.84€
Derksen meint
4. Mai 2018 at 6:52
Hallo
Ich habe eine Gebäudereinigungs Firma und 3 Minijob Angestellte.
Ich bezahle 10 € in der Stunde.
Mein Steuerberater meint ich müsste 10,30€ nach neuem Tarif bezahlen .
Ist das Richtig?
arbeitsrechte.de meint
7. Mai 2018 at 12:23
Hallo Derksen,
da Ihr Steuerberater mit Ihrem Fall sicherlich besser vertraut ist als wir, würden wir Ihnen empfehlen, ihm zu vertrauen oder ggf. eine zweite Meinung einzuholen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Elisabeth meint
18. April 2018 at 8:45
Hallo,
ich bin seit über 20 Jahren im selben Betrieb und nach den Kindern seit fast 9 Jahren auf Minijob Basis angestellt.
Meine Frage:
Darf der Arbeitgeber Url.-u. Weihnachtsgeld so wie Urlaubsanspruch Prozentual auf den Stundenlohn
Drauf rechnen ? Damit ich den Mindestlohn erreiche? Ohne diese Zulagen habe ich einen
Std Lohn von 8.-€
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 9:55
Hallo Elisabeth,
die angesprochenen Vergütungsgrundlagen haben nichts mit dem gewöhnlichen Arbeitslohn zu tun. Dieser muss eigenständig das Mindestlohnniveau erreichen. Weisen Sie Ihren Chef darauf hin. Bei Problemen hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rose meint
9. März 2018 at 18:57
Mini-Mini-Job für eine Haushaltshilfe
Für die 3 – wöchentliche Reiniging des Treppenhauses in einem privaten Mietshaus könnte ich eine Hilfe gebrauchen. Die Reinigungszeit ist ca. 30 Minuten. Die hochgerechnete Arbeitszeit pro Monat liegt unter 1 Stunde. Wenn ich 8 Euro pro Monat bezahle, liegt der Stundenlohn über dem Mindestlohn. Ist eine Anmeldung als Minijob für 8 Euro überhaupt möglich ?
arbeitsrechte.de meint
4. April 2018 at 17:25
Hallo Rose,
grundsätzlich ist ein Minijob immer als solcher einzustufen, wenn der monatliche Verdienst unter 450 Euro liegt. Wie viel dabei genau an Bezahlung herauskommt, spielt keine Rolle. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie dazu weiter beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gerd meint
8. Februar 2018 at 3:01
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Mindestlohn.
Ich arbeitet als Pizzabotin seit 2014 bist heute . Ich bekomme nur € 6,50,- pro Stunde. Ich Fahrer, die mit dem eigenen Auto fahren, bekommen € 6,50,- die Stunde plus etwas Fahrgeld.
Natürlich bekommen die Fahrer Trinkgeld, aber dies variiert sehr stark.
Der Chef behauptet, dass in dieser Branche der Mindestlohn gibt es nicht. Ich kann dir 3 euro stundenlohn geben.
Ich weiss es nicht mehr was ich machen soll.
Können Sie mir hier bitte eine richtige Auskunft geben?
Oder mir Hilfen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Gerd
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 15:39
Hallo Gerd,
auch Aushilfen haben einen Anspruch auf den Mindestlohn. Wir würden Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anna L. meint
7. Februar 2018 at 22:07
Hallo, ich arbeite 3 mal pro Woche für 4 Stunden in einem Kiosk. Mein neuer Chef meint, das er den mindestlohn nicht zahlen kann, sondern nur 6,50 € pro Stunde. Dafür gäbe es einmal pro monat 50 Euro pauschale. Nun habe ich gearbeitet und die pauschale kann er erstmal nicht zahlen meint er. Nachdem ich gesagt habe, das ich es dreist finde mich unter falschen vorraussetzungen einzustellen, bestehe ich nun auf den gesetzlichen Mindestlohn. Daraufhin meint er, das dieser nicht für unseren Bereich festgesetzt ist. Stimmt das?
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 15:22
Hallo Anna L.,
auch Minijobber haben einen Anspruch auf den Mindestlohn. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um sich über die weitere Vorgehensweise in einem solchen Fall beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Eva meint
17. Januar 2018 at 18:18
Hallo, ich bin seit März 2017 in Rente. Bin mit Abzüge in Rente gegangen also mit 63.Arbeite jetzt auf 450 Euro Basis und zwar 52 Stunden in einer Schweinemastanlage. Wieviel Stunden müste ich jetzt gehen um in den Genuss von dem Mindestlohn zu kommen.
arbeitsrechte.de meint
23. Februar 2018 at 12:43
Hallo Eva,
auch Minijobber haben in der Regel einen Anspruch auf den Mindestlohn. Um als Minijobber zu gelten, darf der Beschäftigte maximal 50,90 Stunden pro Monat arbeiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Arbeitgeber meint
10. Januar 2018 at 13:29
Minijobler soll an zwei Tagen der Woche aushelfen. Welche Arbeitszeit darf im Vertrag vereinbart werden?
arbeitsrechte.de meint
19. Februar 2018 at 10:38
Hallo Arbeitgeber,
dies ist in erster Linie davon abhängig, ob der betreffende Arbeitnehmer noch in anderen Arbeitsverhältnissen beschäftigt wird. Das Arbeitszeitgesetz schreibt eine Höchstgrenze von 48 Arbeitsstunden pro Woche bzw. 8 Arbeitsstunden täglich vor. Diese Höchstgrenze gilt für die Arbeitsstunden aus allen Jobs, die der Arbeitnehmer in einem Zeitraum ausübt.
Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Sie individuell beraten und Ihnen bei der Erstellung des Vertrags helfen kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Leonhardt G. meint
21. Dezember 2017 at 22:42
Hallo, ich bin erwerbsunfähig und arbeite im Rahmen der genehmigten Stunden in einer Arztpraxis an der Rezeption auf 400€ Basis. Da bin ich für die Abrechnung und für die allgemeinen Rezeptionsaufgaben tätig. Im Arbeitsvertrag steht Aushilfskraft. Gilt für mich auch der Mindestlohn in Höhe von 8,84€?
arbeitsrechte.de meint
9. Februar 2018 at 14:42
Hallo Leonhardt G.,
auch für Sie sollte der Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto pro geleistete Arbeitsstunde gelten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M. meint
26. November 2017 at 13:46
Hallo,
ich möchte einmal nachfragen, wie es mit dem Mindestlohn ist.
Der Monat hat ja unterschiedlich viele Wochen. Ich habe eine Wochenarbeitszeit von 11 h (an drei Tagen) und liege somit bei einem Monat mit 5 Wochen unter dem Mindestlohn mit einem Stundensatz von 50,9. Wird also der Mindestlohn auf das Jahr hochgerechnet oder betrifft dies jeden einzelnen Monat?
Vielen Dank schon einmal im voraus
arbeitsrechte.de meint
23. Januar 2018 at 14:01
Hallo M.,
der Mindestlohn bezieht sich auf den Bruttostundenlohn, der aktuell bei 8,84 Euro liegt. Für jede Arbeitsstunde ist dieser entsprechend zu zahlen und daher unabhängig von der Anzahl der eigentlichen Arbeitsstunden im Monat oder Jahr.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
jupp meint
29. Mai 2018 at 15:55
Was hast Du für einen Kalender?? Ich kenne keinen Monat mit 5 Wochen, oder hast Du schon einen 35. Januar gesehen?? Maximal 4,3 Wochen sind drin. Die 50,9 beziehen sich auf die maximalen Stunden, die Du zum Mindestlohn arbeiten kannst ohne über die 450,- € Grenze zu kommen. 11 Wochenstunden x 4,3 Wochen = 47,3 Monatsstunden x Mindestlohn 8,84 € = 418,132 € monatlich. Du arbeitest anscheinend keine 50,9 Stunden, also bekommst Du auch keine 450,- € .
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 12:53
Hallo Riemann,
Leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Nur ein Anwalt für Arbeitsrecht kann eine hinreichende Einschätzung der Lage geben und Sie über die Rechtsgrundlage aufklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefanie meint
21. November 2017 at 20:34
Ich arbeite auf Minijob-Basis bei einem Wach- und Sicherheitsdienst. Stundenlohn sind 9,39 €. Die Dienstzeiten sind werktags von 18:30 – 22:30. Habe ich Anrecht auf Nachtarbeitszuschlag, welcher in der Branche ab 20 Uhr gilt?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
15. Januar 2018 at 15:23
Hallo Stefanie,
Nachtzuschlag wird in der Regel erst ab 23 Uhr gezahlt. Früher haben Sie nur Anspruch darauf, wenn dies vertraglich festgelegt ist (im Arbeits- bzw. Tarifvertrag).
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
L. meint
10. August 2017 at 11:59
Hallo, ich arbeite seit knapp 1 Monat als Zeitungszusteller in Urlaubs oder Krankenvertretung auf 450 Euro Basis. Als ich meinen ersten Lohnzettel bekam wurden mir für 15,63 Stunden 128,64 Euro gezahlt. Müsste ich nicht 8,84 Euro bekommen obwohl ich nur Springer für Kranke und im Urlaub befindende Leute bin und da ich meine Zeitungen nachts von 3 bis 6 Uhr verteilt haben muss auch nen Nachtzuschlag bekommen?
arbeitsrechte.de meint
21. August 2017 at 12:11
Hallo,
auch in Minijobs ist der Mindestlohn (8,84 Euro brutto) vorgesehen. Lassen Sie Ihre Abrechnung ggf. dahingehend prüfen, ob eventuell Abzüge vorgenommen wurde. Prüfen Sie auch Ihren Arbeitsvertrag auf gewährte Nachtzuschläge und Vorgaben zu den Arbeitszeiten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt im einzelnen zu klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
dominique meint
11. Juni 2017 at 19:48
hallo… ich bin 16 jahre alt und habe mir neben der schule einen job gesucht.jetzt
arbeite ich seit einigen Tagen als Service Kraft in einem cafe und bekomme nur 6€ die stunde… aber auch als Schülerin steht mir der Mindestlohn zu oder?
arbeitsrechte.de meint
12. Juni 2017 at 7:51
Hallo dominique,
laut Gesetz haben Jugendliche unter 18 Jahren bzw. ohne abgeschlossene Berufsausbildung keinen Anspruch auf den Mindestlohn.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karin meint
6. April 2017 at 21:07
Ich arbeite seit über drei Jahren als Leiharbeiter in einen Markt. Ich bin als Geringverdiener eingestellt. Ich bekomme 9,23 € die Stunde. Gilt für mich auch das Gesetz dass ich ab den 9. Monat den gleichen Lohn bekomme die die Angestellten?
Gruß
arbeitsrechte.de meint
10. April 2017 at 13:50
Hallo Karin,
seit dem 1. April 2017 muss eine Gleichstellung hinsichtlich der Vergütung zwar spätestens nach neun Monaten erfolgen, allerdings bleiben Überlassungszeiten vor diesem Datum unberücksichtigt (§ 19 AÜG). Demnach gilt das neue Gesetz für Sie nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alana B meint
3. März 2017 at 23:32
Hi Arbeitsrecht team,
I need some advice on my current contract. I have been working since Nov 2016 for a startup company under mini job and receiving €450 per month – my contract states €8.50 per hour and I work 64 hours a month (16 hours a week) legally I need to know if this is right because I’m unsure if it is and if my calculations are correct at the rate of €8.50 an hour I should only be working for around 53 hours a month?
So 41 hours and 15 mins I have worked for free effectivly since November the 8th which at the hourly rate of 8.50 means I have been underpaid by 350.62 and of course this is probably less than the actual amount as the new minimum wage of €8.84 came into effect. Am I entitled to this money?How would I go about being able to ask for it to be paid to me. The job has caused me severe financial hardship by underpaying me and it would make things worse to confront them with these unpaid hours and incorrect minimum wage because maybe they would just fire me as a result of questioning it?
I sincerely apologise for writing in English to you but my German is not good enough to articulate the precise dilemma I am facing.
Kindest regards
Miserable minijobber.
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 9:58
Hello Alana B.,
as we are not allowed to give legal advise, we’d like to ask you to contact a lawyer or any other kind of legal support you can reach out to at your place of living. In this case only a lawyer can determine whether this is legally correct and which options you have.
Talking to our employer is a step you can take to see if they have a statement for you.
Your team at Arbeitsrechte.de
L. meint
2. März 2017 at 21:05
Hallo zusammen,
ich arbeite seit Mai 2016 als Kellnerin. Ich bekomme das Geld das ich verdienenimmer direkt auf die Hand, das waren 2016 8€ pro Stunde und ab Januar 8,10 € die Stunde. Begründet wird dies mit anteiligem Urlaubs- und Pausengeld und 2% pauschalsteuer.
Auf den Abrechnungen werden dann aber Sonn-und Feiertagszuschläge berechnet so wie ein Lohn von 8.90€ bzw. ab Januar von 9€ pro Stunde. Von diesem Geld habe ich allerdings noch nie etwas gesehen.
Meine Frage ist jetzt welche Beträge ich auf jeden Fall ausbezahlt bekommen muss, notfalls vor Gericht.
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 10:27
Hallo L.,
in jedem Fall steht Ihnen 2017 ein Brutto-Stundenlohn von 8,84 Euro zu. Dabei müssen Sie beachten, dass Ihnen der Nettolohn ausgezahlt wird, also nachdem die Steuern abgezogen wurden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
E. Schneider meint
20. Februar 2017 at 13:39
In einem normalen Arbeitsverhältnis gilt für den Bruttolohn der Mindestlohnsatz ;
der Arbeitnehmer hat dann also die Arbeitnehmeranteile bei der Sozialversicherung als Abzug zu tragen
bei geringfügiger Beschäftigung, gilt Brutto = Netto ; hier hat der Arbeitnehmer keinen Abzug zu tragen .
Habe ich da etwas falsch verstanden ?
arbeitsrechte.de meint
27. Februar 2017 at 11:57
Hallo E. Schneider,
es geht lediglich darum, dass es sich durch den höheren Mindestlohn möglicherweise nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Aus diesem Grund müssen normalerweise die Arbeitsstunden verringert werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anke meint
15. Februar 2017 at 3:17
Hallo, ich habe im November 2016 einen Minijob angenommen und die Entlohnung beträgt lt. Vertag 8,50€, passt sich der Mindestlohn an oder ist maßgebend was im Vertag steht?
Mit freundlichen Grüßen
Anke
arbeitsrechte.de meint
20. Februar 2017 at 8:19
Hallo Anke,
seit dem 1. Januar 2017 muss ein Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto pro Stunde gezahlt werden. Normalerweise sollte es in Ihrem Fall eine Vertragsanpassung geben, die entweder mehr Gehalt oder eine geringere Arbeitszeit vorsieht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karla meint
1. Februar 2017 at 9:46
Hallo, ich beginne ab heute Abend Arbeit als Reinigungskraft. Die Arbeitgeber wollte mir nur 8,50 bezahlen obwohl ich habe gefragt was ist mit neue Mindestlohn. Sie hat gesagt das bleiben wir in 8,50.Ich hab gedacht ist das Pflicht, die neue Mindestlohn zu bezahlen. Mfg Karlapes
arbeitsrechte.de meint
2. Februar 2017 at 9:10
Hallo Karla,
da haben Sie vollkommen Recht. Seit dem 1. Januar 2017 gilt der Brutto-Mindestlohn von 8,84 Euro. Wird weniger gezahlt, liegt ein Gesetzesverstoß vor. Sie können sich hiermit unter anderem an eine entsprechende Aufsichtsbehörde wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dan meint
2. Juni 2019 at 12:58
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bitte. Ich habe bei einen Arbeitgeber(vollzeit) gearbeitet der nach Tarife zählt. Jetzt arbeite ich nicht mehr dort aber möchte villeicht wieder dort als Mini job arbeit.
Meine Frage ist als vollzeit arbeiter nach Tarife( Beruf + Ehrfahrung in diese Branche) habe ich 15 € btutto bekommen. Als Mini job arbeiter gilt das gleiche so dass ich 15 € pro stunde bekommen kann oder in diesem Fall kann Arbeitgeber nach gesetz was anderes entschieden z.b. mindest Lohn?
z.b. ich dachte wenn ich 15 € pro stunde bekomme ist ungefähr 7 Stunde pro Woche .
Vielen lieben Dank
Mit freundlichen Grüßen
Dan
Franziska meint
14. Januar 2017 at 17:04
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Mindestlohn. Meine Schwester arbeitet als Pizzabotin neben ihrer Ausbildung. Sie bekommt nur € 5,- pro Stunde. Ein Fahrzeug hat sie zur Verfügung von der Firma. Andere Fahrer, die mit dem eigenen Auto fahren, bekommen € 6,- die Stunde plus etwas KM Geld.
Natürlich bekommen die Fahrer Trinkgeld, aber dies variiert sehr stark.
Der Chef behauptet, dass in dieser Branche der Mindestlohn nicht gilt.
Können Sie mir hier bitte eine richtige Auskunft geben?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Franziska
arbeitsrechte.de meint
19. Januar 2017 at 9:25
Hallo Franziska,
bitte fragen Sie einen Anwalt, ob in diesem Fall Mindestlohn beansprucht werden kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kerstin meint
21. August 2018 at 14:22
Hallo. Wie ist es denn ausgegangen?