Kurz & knapp: Im Minijob Weihnachtsgeld erhalten
Sie haben auf Weihnachtsgeld bei einem Minijob Anspruch, wenn der Tarifvertrag oder der Arbeitgeber dies vorsehen. Dieser besteht dabei anteilig zur Beschäftigungsdauer.
Wie viel Weihnachtsgeld Sie als Minijobber erhalten, hängt von Ihrem individuellen Arbeitsvertrag, Ihrer Branche und der Betriebspraxis ab. Das Weihnachtsgeld kann aber beispielsweise 50 bis 100 Prozent eines Monatsgehalts betragen.
Bei einem Minijob ist das Weihnachtsgeld steuerfrei, wenn Sie die monatliche/jährliche Verdienstgrenze nicht überschreiten. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr dazu.
Inhalt
Hat man bei einem Minijob Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Die Vorweihnachtszeit ist für viele Arbeitnehmer mit der Erwartung eines Weihnachtsgeldes verbunden. Doch wie sieht es für Minijobber aus? Haben Sie ebenfalls Anspruch auf diese Sonderzahlung? Und ist Weihnachtsgeld bei einem Minijob steuerfrei? In diesem Artikel schauen wir uns näher an, wie es sich bei einem Minijob mit Ihrem Weihnachtsgeld verhält.
Sie haben bei einem Minijob auf Weihnachtsgeld keinen gesetzlichen Anspruch. Ob Sie diese Sonderzahlung dennoch erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Arbeitsvertrag: Ist im Arbeitsvertrag eine Regelung zum Weihnachtsgeld enthalten, besteht ein Anspruch darauf.
- Tarifvertrag: Gilt für den Minijob ein Tarifvertrag, der Weihnachtsgeld vorsieht, haben Minijobber ebenfalls ein Recht darauf.
- Betriebliche Übung: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen unter Umständen für Ihre geringfügige Beschäftigung Weihnachtsgeld zahlen – ein Anspruch darauf entsteht, wenn in den vergangenen Jahren regelmäßig und ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld gezahlt wurde.
Wie wird das Weihnachtsgeld bei einem Minijob berechnet?
Wie viel Weihnachtsgeld bei einem Minijob ausgezahlt wird, ist in der Regel abhängig von Ihrer Arbeitszeit und Ihrem Verdienst.
Dabei gibt es verschiedene Ansätze, wie die Berechnung erfolgen kann. Diese variieren je nach Arbeitgeber und sind gesetzlich nicht festgeschrieben.
Folgende Methoden können Anwendung finden, um bei einem Minijob das Weihnachtsgeld zu berechnen:
Sie erhalten einen prozentualen Anteil
Bei Ihrem Minijob wird das Weihnachtsgeld als Prozentsatz des Monatsgehalts berechnet, z. B. 50 Prozent oder 100 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 538 Euro und einem Prozentsatz von 50 Prozent ergibt sich: 538 Euro x 0,5 = 269 Euro Weihnachtsgeld für den Minijobber.
Das Weihnachtsgeld wird als fester Betrag ausgezahlt
Ein festgelegter Betrag wird im Minijob als Weihnachtsgeld ausgezahlt: Beispielsweise erhalten alle Minijobber 150 Euro.
Anteilige Berechnung des Weihnachtsgeldes
Bei nicht ganzjähriger Beschäftigung können Sie das Weihnachtsgeld bei einem Minijob auch berechnen, indem Sie es anteilig für die gearbeiteten Monate ermitteln. Dazu teilen Sie den Jahresbetrag des Weihnachtsgeldes durch zwölf und multiplizieren das Ergebnis mit der Anzahl der Monate, in denen Sie beschäftigt waren. Zum Beispiel: Wenn das jährliche Weihnachtsgeld 300 Euro beträgt und Sie 6 Monate gearbeitet haben, wäre die Berechnung:
(300 Euro / 12) x 6 Monate = 25 Euro x 6 Monate = 150 Euro Weihnachtsgeld.
Vorsicht! Sie können bei einem Minijob durch das Weihnachtsgeld die Verdienstgrenze überschreiten
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt bei 6.456 Euro im Jahr. Unter Umständen überschreiten Sie bei Ihrem Minijob diese Grenze, wenn Sie Weihnachtsgeld erhalten. Welche Folgen daraus entstehen, hängt davon ab, ob Ihr Arbeitgeber das Weihnachtsgeld regelmäßig oder einmalig zahlt.
Handelt es sich um eine einmalige oder nicht vorhersehbare Zahlung, kann die Minijobgrenze in bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr überschritten werden, ohne dass der Minijobstatus verloren geht. Allerdings darf das Arbeitsentgelt bei einem Minijob durch das Weihnachtsgeld in mehr als zwei Monaten 1.076 Euro im Monat nicht übersteigen.
Wurde die Zahlung vertraglich vereinbart oder wird regelmäßig gewährt, muss das Weihnachtsgeld für Aushilfen bei der Prüfung der Minijob-Grenze berücksichtigt werden. Überschreiten Sie dadurch die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 6.456 Euro, liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Midijob).
Doch ist das Weihnachtsgeld bei einem Minijob steuerfrei? Bei einem Minijob müssen Sie Weihnachtsgeld versteuern, wenn Sie die monatliche oder jährliche Verdienstgrenze überschreiten. Wenn dies nicht der Fall ist, kann das Weihnachtsgeld für eine geringfügige Beschäftigung steuerfrei ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall die pauschale Lohnsteuer von 2%.
Kurzfristige Beschäftigungen im öffentlichen Dienst sind Jobs, die entweder maximal drei Monate dauern oder höchstens 70 Arbeitstage umfassen. Diese Beschäftigungen dürfen insgesamt nicht länger als ein Jahr sein. In diesem Fall sind die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst nicht anwendbar. Deshalb haben Sie auch bei einem Minijob im öffentlichen Dienst auf Weihnachtsgeld keinen Anspruch im Rahmen des TVöD.
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