Kurz & knapp: Minusstunden
Ob und wie viel Sollstunden zulässig sind, ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag. Außerdem ist ein Arbeitszeitkonto erforderlich.
Nein, in der Regel ist das nicht möglich. Er muss Sie vielmehr mit ausreichend Arbeit versorgen. Unter welchen Bedingungen eine Anordnung von Minusstunden ausnahmsweise erlaubt ist, lesen Sie hier.
Wenn Sie als Arbeitnehmer Fehlzeiten verursachen, so müssen Sie diese Minusstunden in der Regel vor- oder nacharbeiten, um die geschuldete Arbeitszeit zu erreichen.
Nein. Wenn Sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind, müssen Sie weder arbeiten noch die Fehlzeiten nachholen.
Inhalt
Was sind Minusstunden und wie entstehen sie?
Minusstunden entstehen, wenn Arbeitnehmer weniger Arbeitsstunden leisten, als vertraglich vereinbart wurde. Arbeitet er zum Beispiel in einer Woche nur 38 Stunden, obwohl eine 40-Stunden-Woche im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, so sammelt er damit zwei Minusstunden.
Diese Sollstunden sind damit quasi das Gegenteil von Überstunden, in denen Beschäftigte mehr bzw. länger arbeiten, als vertraglich vereinbart.
Die Gründe für Minusstunden können sowohl auf Seiten des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers liegen, wie die folgende Gegenüberstellung verdeutlicht:
Durch Arbeitnehmer verursacht:
- kommt zu spät zur Arbeit
- macht zu lange Pause
- erledigt während der Arbeitszeit persönliche Geschäfte
- macht früher Feierabend
Der Arbeitnehmer muss diese Minusstunden nacharbeiten, weil er sie verursacht hat und verpflichtet ist, die vertraglich geschuldete Arbeitszeit zu erbringen.
Durch Arbeitgeber verursacht:
- schlechte Auftragslage
- saisonale Schwankungen
- betriebliche oder organisatorische Ursachen
Der Arbeitnehmer muss diese Minusstunden nicht abbauen, weil er sie nicht zu vertreten hat. Etwas anderes gilt nur, wenn Sollstunden vertraglich vereinbart sind und ein Arbeitszeitkonto geführt wird.
Wann dürfen Arbeitnehmer Minusstunden ansammeln?
Minusstunden werden im Arbeitsrecht nicht einheitlich gehandhabt. Neben den gesetzlichen Regelungen spielen die jeweiligen arbeits- bzw. tarifvertraglichen Vereinbarungen sowie Betriebsvereinbarungen eine wichtige Rolle.
Zunächst einmal sind Arbeitnehmer verpflichtet, die gesamte vertraglich geschuldete Arbeitszeit zu erbringen. Verstoßen sie wiederholt gegen die Arbeitszeitregelungen, droht ihnen eine Abmahnung und schlimmstenfalls die Kündigung. Denn nicht jedes Arbeitsverhältnis lässt Fehlzeiten zu.
Arbeitnehmer dürfen nur dann Minusstunden ansammeln, wenn ein Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung derartige Sollstunden ausdrücklich erlaubt.
Eine solche Minusstunden-Vereinbarung sollte darüber hinaus folgende Fragen klar und transparent beantworten:
- Inwieweit darf die Tages- oder Wochenarbeitszeit von der vertraglich vereinbarten Stundenzahl abweichen?
- Darf der Beschäftigte später mit der Arbeit beginnen oder seine Arbeitszeit auf den Abend verschieben?
- In welcher Kernarbeitszeit muss der Arbeitnehmer auf jeden Fall anwesend sein?
- Wie viele Minusstunden sind maximal erlaubt?
- In welchem Zeitraum müssen Minusstunden nachgearbeitet werden?
In der Regel ist ein Arbeitszeitkonto erforderlich, um Minusstunden erfassen und verrechnen zu können, es sei denn, es gilt ein Tarifvertrag, der flexible Arbeitszeiten ermöglicht. Der Arbeitgeber darf ein solches Konto allerdings nicht unangekündigt einführen, sondern benötigt die Zustimmung des Arbeitnehmers.
So ermöglicht zum Beispiel ein Gleitzeitkonto mit einer Kernarbeitszeit und einer Obergrenze für Überstunden und Minusstunden flexible Arbeitszeiten.
Eine solch flexible Gestaltung bietet sich vor allem in Branchen an, in denen viele Schichtdienste anfallen, die Auftragslage stark schwankt oder bei Saisonarbeit wie beispielsweise in der Landwirtschaft.
Eine Alternative hierzu bietet die Vertrauensarbeitszeit, bei welcher der Arbeitgeber keine festen Arbeitszeiten vorgibt. Der Arbeitnehmer muss lediglich einen bestimmten täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeitrahmen einhalten. Die Beschäftigten müssen ihre (selbst verursachten) Minusstunden in diesem Fall eigenverantwortlich nacharbeiten.
Keine Minusstunden durch Urlaub, Feiertag und Krankheit
Bestimmte Fehlzeiten für Umstände, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat, gelten nicht als Minusstunden. Laut Gesetz fallen insbesondere folgende Zeiten der Abwesenheit:
- Krankheit: Ist ein Arbeitnehmer krank geworden, darf ihm dies nicht zum Nachteil gereichen. Vielmehr ist der Beschäftigte während seiner Arbeitsunfähigkeit gesetzlich geschützt. Er hat dann laut § 3 I 1 EntgFG Anspruch auf Lohnfortzahlung in voller Höhe. Allerdings darf der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.
- Feiertage: Auch Arbeitszeit, die aufgrund gesetzlicher Feiertage wegfällt, geht zulasten des Arbeitgebers. Er darf diese Zeit nicht als Sollstunden anrechnen, sondern muss stattdessen für diese Zeit den vollen Lohn zahlen.
- Urlaub: Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub und Bildungsurlaub – bei vollem Lohn. Deshalb darf der Arbeitgeber diese Auszeiten auch nicht als Minusstunden anrechnen.
Muss ich Minusstunden machen, wenn der Arbeitgeber sie anordnet?
Zunächst einmal darf der Arbeitgeber keine Minusstunden anordnen, weil es keine Arbeit gibt. Denn es ist sein Job, für ausreichend Aufträge und Arbeit zu sorgen, und sein Risiko, wenn seine Beschäftigten wegen fehlender Aufträge nichts zu tun haben.
Er gerät laut § 615 BGB in Annahmeverzug, wenn er die von seinen Mitarbeitern angebotene Arbeitsleistung nicht annehmen kann. Das bedeutet, er muss sie trotzdem voll entlohnen und darf auch nicht von ihnen verlangen, dass sie die entsprechenden Stunden nacharbeiten.
Um solche Auftragsschwankungen und saisonbedingten Arbeitsflauten aufzufangen, bietet sich eine temporäre Reduzierung der Arbeitszeit an, die im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung verankert wird.
Denkbar ist beispielsweise folgende vertragliche Regelung: Der Arbeitnehmer sammelt Überstunden, wenn viele Aufträge zu erfüllen sind oder wenn saisonbedingt sehr viel Arbeit anfällt. Diese werden auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Bei zu wenig Arbeit dürfen Minusstunden angeordnet und mit dem Zeitguthaben verrechnet werden.
Der Teufel steckt hier oft im Detail, sodass Arbeitgeber und Arbeitnehmer mitunter in Streit darüber geraten, ob und inwieweit angeordnete Minusstunden zulässig sind, wann der Arbeitgeber das Arbeitszeitkonto damit belasten darf und ob er Unterstunden mit Überstunden oder Lohn verrechnen darf. Zu diesen Fragen bieten die folgenden Abschnitte einen kleinen Überblick.
Darf der Arbeitgeber Minusstunden vom Gehalt abziehen?
Ob der Arbeitgeber das Gehalt kürzen darf, weil der Arbeitnehmer Minderarbeitsstunden angesammelt hat, hängt von den jeweiligen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, den einschlägigen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ab:
Eine Verrechnung von Minusstunden mit dem Gehalt ist in der Regel nur zulässig, wenn …
- ein Arbeitszeitkonto existiert,
- dem der Arbeitnehmer diesem ausdrücklich zugestimmt hat und
- wenn eine vertragliche Vereinbarung eine Lohnkürzung ausdrücklich vorsieht.
im Übrigen dürfte eine Lohnkürzung höchstens dann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstößt, und zum Beispiel …
- mehr Sollstunden ansammelt als vertraglich vorgesehen oder
- diese nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens nacharbeitet oder
- unentschuldigt fehlt und die dadurch entstandene Minderarbeit nicht nachholt.
Ermöglicht der Arbeitgeber eine flexible Arbeitszeitgestaltung, so werden auf einem Arbeits- oder Gleitzeitkonto Minusstunden und Überstunden erfasst:
- Der Beschäftigte kann Minderarbeit durch Mehrarbeit ausgleichen – im Rahmen der arbeits- bzw. tarifvertraglichen Regeln.
- Auch in diesem Fall darf der Arbeitgeber Minusstunden nur dann vom Gehalt abziehen, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht.
Die arbeitsvertragliche Regelung, dass der Arbeitnehmer Minusstunden durch vorher gutgeschriebene Überstunden abbauen darf, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Kürzung des Gehalts. Denn nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 17. Mai 2022 (Az: 2 Ca 494/21) ist der normale Lohn ist in diesem Fall nicht als Vorschuss zu werten.
Arbeitszeitkonto: Verrechnung von Minusstunden und Plusstunden
Wie bereits erwähnt, kann ein Arbeitnehmer nur dann (unverschuldete) Sollstunden ansammeln, wenn ein Arbeitszeitkonto besteht und er diesem zugestimmt hat. Aber das gibt dem Arbeitgeber noch nicht das Recht, Mehr- und Minderarbeit miteinander zu verrechnen.
Laut Bundesarbeitsgericht dürfen Minusstunden nur dann mit Zeitguthaben bzw. Überstunden verrechnet werden, …
„… wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet.“
[Quelle: BAG, Urteil vom 21.03.2012, 5 AZR 676/11]
In dem zugrunde liegenden Streitfall diente das Arbeitszeitkonto lediglich der Erfassung und Dokumentation von Überstunden. Diese Mehrarbeit sollte grundsätzlich durch Freizeit ausgeglichen werden. Einer Verrechnung mit Minusstunden sahen aber weder der Tarifvertrag noch die geltenden Betriebsvereinbarungen vor. Deshalb war sie auch nicht zulässig.
Kann ich Minusstunden mit meinem Urlaub verrechnen?
Bleiben zum Jahresende nicht nur Minusstunden, sondern auch einige Tage Resturlaub übrig, stellt sich die Frage, ob sich beides miteinander verrechnen lässt. Das ist in der Regel nicht zulässig – aus folgendem Grund:
Urlaub wird immer nur für die Zukunft gewährt, nicht jedoch rückwirkend. Deshalb sollte er auch im Laufe des Jahres in Anspruch genommen werden, weil der Anspruch darauf sonst verfällt.
Die Minusstunden gilt es jedoch trotzdem auszugleichen. Sie können nicht im Nachhinein in Urlaub umgewandelt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits 1997 entschieden (Az.: 9 AZR 43/97).
Auch eine Verrechnung mit Bildungsurlaub ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter für eine genehmigte Weiterbildung freistellen und ihm während dieser Zeit das volle Gehalt zahlen.
Was passiert mit Minusstunden bei einer Kündigung?
Möchte ein Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle aufgeben oder der Arbeitgeber kündigt, stellt sich die Frage, wie etwaige Minderarbeit gehandhabt werden.
Auch hier gilt: Was mit den Minusstunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses passiert, hängt davon ab, was im Arbeits- bzw. Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung dazu geregelt ist.
In der Regel gilt diesbezüglich Folgendes:
- Auch bei einer Kündigung sind (einvernehmliche) Minusstunden im vereinbarten Ausgleichszeitraum abzubauen. Der Beschäftigte muss die Kündigungsfrist dafür nutzen.
- Sofern entsprechende vertragliche Vereinbarungen bestehen und ein Arbeitszeitkonto geführt wird, dürfen Unterstunden mit Überstunden verrechnet werden.
- Eine Gehaltskürzung ist in der Regel ebenfalls nur möglich, sofern diese Möglichkeit ausdrücklich vertraglich vorgesehen ist und ein Arbeitszeitkonto besteht.
Minusstunden vor dem Mutterschutz und in der Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft sollte dem Arbeitgeber immer mitgeteilt werden, damit dieser den Mutterschutz gewährleisten kann. Schwangere dürfen dann nur noch eine gewisse Stundenanzahl arbeiten. Für eine bestimmte Zeit vor und nach der Geburt besteht sogar ein Beschäftigungsverbot. Außerdem können Arbeitnehmerinnen in dieser Zeit nicht gekündigt werden.
Sollten trotz verringerter Stundenanzahl Minusstunden anfallen, dann gelten normalerweise die bereits erwähnten Regelungen. Das bedeutet: Besteht ein Arbeitszeitkonto, dann dürfen Minusstunden mit dem Lohn oder mit Plusstunden verrechnet werden, wenn es dafür eine vertragliche Grundlage dafür existiert.
Abgesehen davon ist es nicht zulässig, das werdende Mütter trotz Beginn des Mutterschutzes etwaige Minusstunden abarbeiten. Der Arbeitnehmer hat sich unbedingt an den angeordneten Mutterschutz zu halten!
Im Hinblick auf Minusstunden in der Schwangerschaft regelt § 23 Abs. 1 Mutterschutzgesetz Folgendes:
„Durch die Gewährung der Freistellung nach § 7 darf bei der schwangeren oder stillenden Frau kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind.“
Minusstunden in der Schwangerschaft dürfen also nicht durch entsprechende Vorsorgeuntersuchungen entstehen.
Aufgezwungene Minusstunden für Zeitarbeiter ohne Einsatz?
Zeitarbeitnehmer werden dabei an Unternehmen verliehen, die einen höheren Personalbedarf haben. Leiharbeiter schließen in der Regel einen Arbeitsvertrag mit ihrem Verleiher, nicht jedoch mit dem Betrieb, an den sie periodisch verliehen werden.
Was passiert nun, wenn für diese Beschäftigten in Zeitarbeit kein Einsatz erfolgt? Sind Minusstunden die Folge?
In der Vergangenheit gab es bereits rechtliche Auseinandersetzungen, bei welchen es genau um diesen Sachverhalt ging. Dabei hatten Zeitarbeiterfirmen Einsatzzeiten ohne Auftrag als Minusstunden verbucht. Das ist nicht so ohne Weiteres zulässig:
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber (Verleiher) das Risiko der Nichtbeschäftigung, auch wenn es sich um Zeitarbeit handelt. Er ist dafür verantwortlich, dass seine Leiharbeiter Arbeit finden. Gelingt es dem Verleiher nicht, ausreichend Aufträge zu beschaffen, muss er laut § 11 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und § 615 BGB trotzdem das volle Gehalt zahlen.
Dieses Beschäftigungsrisiko darf der Verleiher nicht auf seine Zeitarbeiter abwälzen, indem er einsatzfreie Zeiten als Minusstunden mit Überstunden oder Urlaub verrechnet oder ihnen das Gehalt kürzt. Außerdem darf der Verleiher das vereinbarte Arbeitszeitkonto nicht dafür ausnutzen, um die Regeln des § 11 Abs. 4 AÜG zu umgehen.
Keine Minusstunden im Ausbildungsverhältnis
Auszubildende haben in dem Sinne kein reguläres Arbeitsverhältnis, weil sie den Beruf im Unternehmen erst erlernen. Weil sie keine Arbeitsleistung schulden wie Arbeitnehmer, sind Minusstunden bei einem Azubi auch nicht möglich. Wird ein Auszubildender doch einmal früher heimgeschickt, dann handelt es sich rechtlich um eine bezahlte Freistellung.
Tim Bo meint
19. Juni 2018 at 15:43
Hallo,
Ich bin als studentische Hilfskraft am Empfang der Universität eingestellt. Vertraglich sind 10Std/Woche festgelegt. Während des Semesters kann ich diese 10 Stunden durch den regulären Dienst und durch zusätzliche Wochenendbetreuungen abdecken. In der Vorlesungsfreien Zeit sieht es allerdings so aus, dass ich abgesehen von vereinzelten Veranstaltungsbetreuungen nicht auf die reguläre Stundenzahl komme. Nach zwei Jahren wurde mir jetzt zum ersten Mal gesagt, dass ich 380 Minusstunden hätte und werde nun von meinem Chef als unflexibel und arbeitsunwillig hingestellt, wenn ich nicht jedem Termin zusage, den er mir nennt. Ich habe allerdings noch einen zweiten Job und ein Studium um das ich mich kümmern muss, daher ist mir das nicht möglich. Desweiteren arbeite ich während des Semesters im Schnitt 13, 5 Std die Woche, also mehr als die vertraglich vereinbarten 10 Std, um meinem Arbeitgeber entgegen zu kommen und springe sehr oft ein, wenn irgendwo Not am Mann ist (Die letzten zwei Wochen habe ich 17 Std geareitet). Gleichzeitig sind hier noch andere Leute als Hilfskräfte eingestellt (wohlgemerkt mit weniger vertraglichen Wochenstunden), die allerdings gar nicht regulär arbeiten, sondern nur ab und an Veranstaltungen am Wochenende betreuen und damit nie im Leben auf ihre Stunden kommen können. Ich bin jedoch der einzige, der laufend Probleme mit meinem Arbeitgeber hat, weil ich mich wegen der Minusstunden bei meinem Vorgesetzten erkundigt haben. Dazu muss man sagen, dass mein Vorgesetzter sich für die alltäglichen Abläufe hier nicht interessiert und nur mitbekommt, wenn jemand sich für seine Veranstaltungen meldet oder eben nicht.
Mir wurde jetzt damit gedroht, dass meine Stunden gekürzt werden oder ich den Job ganz verliere. Ich habe demnächst ein Gespräch darüber mit meinem Chef.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
LG Tim
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 11:46
Hallo Tim Bo,
es kommt darauf 1. darauf an, ob ein Arbeitszeitkonto existiert und 2. aus welchem Grund die Minusstunden während der vorlesungsfreien Zeit angefallen sind. Gab es nämlich in dieser Zeit nicht ausreichend Arbeit, liegt die Verantwortung hier normalerweise beim Arbeitgeber. Minusstunden, die der Arbeitnehmer nicht selbst verschuldet hat, dürfen auch nicht als solche angerechnet werden. Auch ist fraglich, ob und wie lange der Arbeitgeber die Minusstunden rückwirkend einfordern kann. Da wir allerdings keine Rechtsberatung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu erkundigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ina meint
16. Juni 2018 at 19:43
Hallo,dürfen Minusstunden durch Einbehalten der Feiertagszuschläge abgebaut werden?
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 14:27
Hallo Ina,
aus der Rechtsprechung geht hervor, dass eine Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto bzw. über die Verrechnung der Minusstunden mit Lohn vorhanden sein muss. Prüfen Sie deshalb genau Ihren Arbeitsvertrag und wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anna-Lena meint
7. Juni 2018 at 13:58
Hallo ,
ich habe einen Arbeitsvertrag in dem Festgehalten wurde das ich 69,9+ stunden im Monat habe mit einer Wöchentlichen Arbeitszeit von 16,9+.vertraglich auch festgehalten mit einem Arbeitszeitkonto.
Diese habe ich aber seit meiner Einstellung nie gehabt ich war immer bei 15,5 std mal selten mehr eher weniger !!
Nun habe ich gekündigt da ich eine bessere Stelle bekommen habe und meine Chefin will nun meine Minusstunden verrechnen.
Geht das so einfach ? Immerhin hat Sie mir ja weniger Std gegeben als es laut vertrag festgehalten war .
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 10:03
Hallo Anna-Lena,
Ihre Frage lässt sich erst nach eingehender Prüfung beantworten. Weil dies unter die Rechtsberatung fällt, können und dürfen wir hierzu keine Aussage treffen. Sie haben aber die Möglichkeit, sich juristischen Rat bei einem Anwalt einzuholen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karin meint
6. Juni 2018 at 21:52
Ich arbeite in einem Kindergarten, wurde im Oktober 2017 eingestellt. Meine Kindergartenleitung hat mir meine Arbeitszeit aufgeschrieben. Nach dieser stundenzeit hab ich nun bis heute gearbeitet. Nun wurde festgestellt, dass ich dadurch eine halbe Stunde weniger wöchentliche Arbeitszeit abgeleistet habe. Bin ich nun in der Pflicht die Zeit nachzuarbeiten?
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 9:24
Hallo Karin,
wir dürfen keine juristische Auskunft zu Einzelfallfragen geben. Bitte lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Anwalt beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Oskar meint
5. Juni 2018 at 22:30
Hallo, wenn ich die Minusstunden nicht verschuldet habe sondern diese durch Fehlplanung zustande kamen, muss ich sie dann durch Mehrarbeit wieder ausgleichen? Ich darf jetzt am Wochenende ran und kann sie kaum ausgleichen damit, denn durch die Freitage kommen immer wieder neue Minusstunden hinzu. Und da ich Wochenende arbeite brauch ich auch Ausgleichsfrei und an diesen Tagen fehlen mir dann auch wieder Stunden.
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 15:03
Hallo Oskar,
in der Regel darf ein Mangel an Arbeit nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Dieser sogenannte Auftragsverzug liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann einschätzen, ob ein solcher Fall bei Ihnen vorliegt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
susanne meint
1. Juni 2018 at 8:45
hallo,
ist es rechtlich erlaubt, minusstunden mit dem freiwillig gewährtem urlaub zu verrechnen (habe 32tage urlaub im jahr)?? steht wohl so in meinem vertrag…wäre aber ja nicht wirksam, wenn es nicht mit geltendem recht vereinbar ist, oder? zur info: wir haben ein arbeitszeitkonto, die minusstunden entstehen durch den dienstplan!
2. frage: ich arbeite in einem pflegeheim im schichtdienst, bekomme ein monatliches festgehalt! meine wochenarbeitszeit beträgt 35, 8 std., macht im durchschnitt 155std. mtl. diese 155std. berechnet mein arbeitgeber jeden monat als sollarbeitszeit, unabhängig davon, ob der monat einen feiertag hat oder nicht! er rechnet die feiertage nicht aus der sollarbeitszeit heraus. für gearbeitete feiertage bekommen wir einen zuschlag u. und die geleisteten stunden sind sozusagen überstunden! aber müssen nicht auch die feiertage vom sollkonto abgezogen werden, an denen man nicht arbeitet?? also z.b. mai: 155std minus 3 feiertage (á 6std/ tagesdurchschnitt), also 137sollstunden?? mein arbeitgeber behauptet nämlich, das wäre nicht so im pflegebereich ( höre ich das erste mal…arbeite schon 12 jahre im pflegebereich)! auch wenn man an einem feiertag urlaub hat, zählt den als urlaubstag und es gibt keinen stundenausgleich!
arbeitsrechte.de meint
7. Juni 2018 at 12:22
Hallo Susanne,
in der Regel ist eine Verrechnung von Minusstunden mit Urlaub nicht zulässig. Die Rechtslage hierzu ist jedoch sehr komplex, sodass sich eine Beratung durch einen Anwalt empfiehlt. Wir dürfen diese Beratung nicht anbieten.
Ähnliches gilt für die Berechnung der Sollarbeitszeit bei Feiertagen. Eine Beurteilung derart komplexer Einzelfallfragen bedarf einer juristischen Prüfung, z. B. durch Rechtsanwalt oder die eigene Gewerkschaft.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hecker meint
31. August 2018 at 11:16
mE. ist das kein Einzelfall
G.Hecker
Angelika meint
24. Mai 2018 at 16:25
Guten Tag,
Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente und habe einen Minijob mit 42 Stunden im Monat im Einzelhandel. Leider lässt mich meine Vorgesetzte immer nur höchstens 9 Stunden die Woche arbeiten.
Auch kommt es oft vor, dass ich nach zwei Stunden wieder nach Hause geschickt werde obwohl 3 Stunden im Arbeitsplan stehen. Nun bin ich schon mit fast 15 Stunden im Minus. Da ich aber nur täglich drei Stunden arbeiten kann und es mir Angst macht, wegen den Minusstunden meinen Job zu verlieren, möchte ich wissen, ob meine Vorgesetzte so handeln darf.
Vielen Dank für eine Antwort
arbeitsrechte.de meint
1. Juni 2018 at 10:03
Hallo Angelika,
ob Ihre Vorgesetzte so handeln darf, dürfen wir leider nicht beurteilen, weil dies eine Rechtsberatung darstellt. Sie können sich jedoch von einem Rechtsanwalt beraten lassen, gegebenenfalls mithilfe eines Beratungshilfescheins.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carmen meint
16. Mai 2018 at 22:22
Hallo,
Ich arbeite als Pflegefachkraft in einer Senioreneinrichtung. Wir arbeiten seid mehr als 1 Monat mit Leiharbeitern zusammen. Jetzt geht meine PDL hin und schreibt einen Dienstplan wo er die festen Mitarbeiter der Einrichtung ins Minus plant.
Ist das rechtens und wo kann ich das ggf. nachschauen.
Vielen Dank im Voraus
arbeitsrechte.de meint
17. Mai 2018 at 17:27
Hallo Carmen,
verschuldet der Arbeitgeber Minusstunden, dürfen Ihnen diese nicht zur Last gelegt werden. Ihnen darf also nicht das Gehalt gekürzt werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 615 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BG). Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie rechtlich unterstützen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alice meint
25. April 2018 at 22:27
Ein Kollege ist nach 4,13 Stunden bei einem geplanten Dienst von 7,50 Stunden krank nach Hause gegangen. Er bekommt nur die 4,13 Std. als Arbeitszeit anerkannt. Die Begründung, er hätte direkt zum Arzt gehen müssen, um sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu holen. Ansonsten steht im Tarifvertrag, dass erst bei Krankheit, länger als drei Tage, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen ist.
Ist das richtig?
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 17:00
Hallo Alice,
inwiefern die Bestimmungen Ihres Tarifvertrags rechtmäßig sind, können wir leider nicht beurteilen. Wir raten Ihnen deshalb, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anni meint
25. April 2018 at 8:15
Hallo,
mein AG hat mich betriebsbedingt gekündigt, mit der Begründung dass meine Stelle zum 30.01.2018 entfällt. Auf Grund eines Sozialplanes, habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und wechsele nun zum 01.06. in eine Transfergesellschaft. Bis dahin bin ich noch arbeiten (in meiner ursprünglichen Stelle, die es ja offiziell bereits nicht mehr gibt).
Nun bekomme ich natürlich durch die fehlende Arbeit meine Stunden einfach nicht mehr zusammen. Ich sitze schon oft da und versuche irgendwie die Zeit rumzubekommen. Aber mittlerweile fällt mir einfach nichts mehr ein. Meine Minusstunden fangen an, sich zu häufen. Kann mir der AG diese nach Beendigung des Verhältnisses vom Lohn abziehen? Oder greift hier das BGB §615 ?
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 16:08
Hallo Anni,
in der Regel liegt es in der Verpflichtung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass sein Arbeitnehmer seiner Beschäftigung vertragsgemäß nachgehen kann. Kommt es durch das Fehlen von Arbeit zu einem Defizit an Arbeitszeit, kann dieses prinzipiell nicht als Minusstunden angerechnet werden, da es nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Diana meint
17. April 2018 at 17:02
Ich habe folgendes Problem,mir wurde mein befristeter Vertrag nicht verlängert,was ja nicht das Problem ist,das eigentliche Problem ist,das ich am 28.3.Bescheid gegeben habe,zwecks Dienstplan,der wurde am 4.4. gedruckt und ich wurde,obwohl man wusste das ich krank bin,mit eingeplant und erzählt mir jetzt das ich Minusstunden ansammeln würde,der Dienstplan hätte aber ohne mich geplant werden könne.Was die da jetzt in Anschluß machenist doch dann nicht rechtens.Oder?
arbeitsrechte.de meint
27. April 2018 at 10:43
Hallo Diana,
wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, unverzüglich zum Arzt geht und dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, so hat er für die Zeit der Krankheit weiterhin Anspruch auf sein Gehalt, § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Wenden Sie sich bei Rechtsstreitigkeiten gegebenenfalls an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Volker meint
17. April 2018 at 13:40
Hallo, ich arbeite in einer Wohngruppe und mein Arbeitgeber hat mir trotz 40 Std. Vertrag jeden Dienstag frei vorgeschrieben, so dass jede Woche quasi 8 Std. Minus angefallen sind. Jetzt erwartet er von mir, während die Leitung für drei Wochen in den Urlaub fährt, dort einzuziehen um diese Std. abzuarbeiten. Ich habe die Std. frei nehmen müssen! Kein Eigenverschulden. Sind diese Minusstunden rechtens, da ich jetzt kündigen werde und Angst habe einen Monat keinen Lohn zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen, Volker
arbeitsrechte.de meint
27. April 2018 at 10:36
Hallo Volker,
ob die angeordneten Minusstunden in Ihrem Fall rechtens sind, darf nur ein Anwalt beantworten. Dies fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht anbieten dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea meint
11. April 2018 at 22:47
Hallo zusammen, ich befinde mich im letzten Ausbildungsjahr zur Erzieherin. Ich habe einen 30 Std. Vertrag. Mir wurden Minusstunden angerechnet, da mir der Arbeitgeber keine Arbeit gegeben hat. Nach mehrmaligem fragen nach Arbeit wurde ich vertröstet mit Worten:“ mach dir keine Sorgen..etc.“ nun hab ich viele Minusstunden. Der Arbeitgeber gibt mir keine Garantie dass ich bis zum Vertragsende die Stunden reinarbeiten kann aufgrund des flexiblen Arbeitsmodells. Was kann ich tun?
arbeitsrechte.de meint
23. April 2018 at 10:01
Hallo Andrea,
der sogenannte Auftragsverzug, bei dem der AG keine Arbeit für den AN hat, darf nicht zu Lasten der Angestellten gehen. Sie können sich damit an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
ManuelaM. meint
10. April 2018 at 18:23
Hallo, ich arbeite im Einzelhandel und habe einen Vertrag von monatlich 50 Std.
Seit letzter Woche schickt unser Chef uns ständig nach Hause mit der Begründung Stunden zu sparen weil der Umsatz zurück gegangen ist. Letzte Woche war ich nur 6 Std. arbeiten und diese Woche auch nur 6 Std.
Vom Lohn wird mir nichts abgezogen allerdings muss ich die Minusstunden irgendwann wieder raus arbeiten. Ein Arbeitszeitkonto haben wir meines Wissens nicht.
Wie soll ich mich verhalten und kann ich mich auf meine Vertragsstunden berufen, dass diese eingehalten werden?
Danke für eine Antwort und einen schönen Tag.
arbeitsrechte.de meint
20. April 2018 at 10:06
Hallo ManuelaM.,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Die Frage, wie Sie sich am besten verhalten sollen, kann Ihnen jedoch ein Rechtsanwalt beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manuela meint
5. April 2018 at 19:18
Hallo,
Ich arbeite für die Kirche von Mittwoch bis Freitag (23,4 Std die Woche) iIm Zeitsystem sind diese Std gefünftelt (von Mo-Fr. jeweils 4,68 Std.) Das heißt konkret, dass ich montags und dienstags wenn ich nicht arbeite Minusstunden aufbaue die ich durch die 7,8 Std von Mittwoch-Freitag wieder aufhole. Jetzt war ich aber 3 Wichen hintereinander ab mittwochs krank, sodass ich keine Gelegenheit hatte, die Minusstunden von montags und dienstags wieder aufzuarbeiten. Somit haben sich eine Menge Minusstunden aufgebaut, die ich bei einer 3 Tage Woche schwer wieder einholen kann. Im Vertrag sind die Tage nicht festgelegt, nur die Stunden, aber mit meinem Vorgesetzten so vereinbart. Sind die Minusstunden rechtens?
arbeitsrechte.de meint
17. April 2018 at 13:24
Hallo Manuela,
in der Regel darf eine Krankheit nicht zur Folge haben, dass Ihnen Minusstunden zur Last gelegt werden. Außerdem gilt für gewöhnlich auch: Minusstunden, die durch Planung des Arbeitgebers entstehen, dürfen Ihnen nicht als solche ausgelegt werden. Hier greift der Annahmeverzug nach § 615 BGB. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nina meint
15. März 2018 at 13:14
Guten Tag,
ich arbeite im Einzelhandel. Das Geschäft ist von Montag-Freitag von 9-18 Uhr und samstags von 10-16 Uhr auf. Einen Tag in der Woche bekommen wir frei und arbeiten 8,5 Stunden unter der Woche mit 30 min. Pause und samstags 6 Stunden ohne Pause. Damit erreichen wir 40 Stunden. Jetzt ist das Problem, dass der Vertrag natürlich auf 40 Stunden auf 6 Tage dei Woche läuft und jedes mal, wenn Feiertage oder Krankheitstage sind, ist der Arbeitgeber der Meinung, dass diese Tage 6,4 Stunden zählen. Dadurch kommen wir natürlich ins Minus. Ist das rechtens?
Vielen Dank im vorraus
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 9:42
Hallo Nina,
weichen die tatsächlichen Arbeitszeiten von den vertraglich vereinbarten Zeiten (5 Tage statt 6 Tage) ab, ist dies in der Regel unzulässig. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Arbeitsvertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian meint
8. März 2018 at 18:16
Ich arbeite als Angestellter 42h/Woche. Dabei werden mir bis 18 Überstunden pro Monat auf 0 gekürzt. Ich mache regelmäßig einige davon. Mein Gleitzeitkonto steht aber momentan auf -0,5h. Ich müsste jetzt 18,5 Überstunden machen um dies auszugleichen. Ist das so rechtens? (Gehalt ist unter Beitragsbemessungsgrenze)
arbeitsrechte.de meint
26. März 2018 at 12:16
Hallo Christian,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, weshalb wir Ihnen nicht verbindlichen sagen können, ob sich Ihr Arbeitgeber hier richtig verhält. Erkundigen Sie sich direkt bei einem Anwalt unter Vorlage des Arbeitsvertrages.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anna meint
28. Februar 2018 at 0:00
Guten Abend,
Ich habe zum 31.3.18 gekündigt.
Mein Chef meint ich hätte 200 minusstunden.
Nun möchte er das ich in meinem Urlaub (7 Tage stehen mir noch zu) Arbeiten komme um so 112h plus zu machen die restlichen 88h wird er mir von meinem Gehalt abziehen obwohl ich kein Arbeitszeit Konto zugestimmt und auch keine Einsicht darüber habe.
Hilfe 😕
MfG Anna
arbeitsrechte.de meint
20. März 2018 at 9:06
Hallo Anna,
ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie juristisch unterstützen und notfalls auch vor einem Arbeitsgericht verteidigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel meint
23. Februar 2018 at 12:41
Guten Tag.
Ich möchte Ihnen meine Situation schildern.
Ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel auf Teilzeit von 25 Wochenstunden.
Jetzt kommt es vor, das die wöchentlichen Stunden mal mehr (häufig 27,5) betragen und dann wieder weniger (22 Std.).
Ich habe kein Stundenkonto, weder Vertraglich, noch im nachinein irgendetwas unterschrieben.
Ich gehe davon aus, das dass Management hier Stunden schiebt und da die Situation etwas „Angespannt“ ist würde ich gerne wissen, ob diese „Stundenschieberei“ rechtens ist.
mein Teilzeitentgelt bekomme ich aber vollständig.
arbeitsrechte.de meint
19. März 2018 at 10:36
Hallo Daniel,
problematisch wird die Situation erst, wenn Sie mehr arbeiten, als sie bezahlt bekommen. Fest steht: Unverschuldete Minusstunden dürfen Ihnen nicht zur Last gelegt werden. Lassen Sie Ihren Fall aber am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ulla meint
22. Februar 2018 at 21:59
Lt. meinem Arbeitsvertag arbeite ich als Teilzeitkraft in der Woche durchschnittlich 26 Std.. Ich arbeite in einem saisonalen Kulturbetrieb, wo in den Monaten April – Oktober die Hochsaison ist. Seit über 10 Jahren sind meine Arbeitstunden relativ ausgeglichen, wobei ich in der Nebensaison (November – März) immer mit MInusstunden von ca .10 % / und mehr pro Monat gearbeitet habe.
Nun möchte mein AG, dass ich vom November bis März nur noch 8,5 Stunden / Woche arbeite und die angesammelten Minusstunden in der Haupsaison abarbeite. Das kommt mir extrem viel vor.
Wenn ich das pauschal umrechne komme ich auf über 200 Minussstunden, wobei ich 2 Wochen Urlaub (52 Std) i.d. Nebensaison schon abgerechnet habe. Laut meiner Berechnung müsste ich dann in den 7 Monaten Hauptsaison 32 Stunden/ Woche arbeiten. Jetzt sind meine Bedenken, dass ich das körperlich nicht schaffe. Auch habe ich einen 27 km weiten Arbeitsweg und müsste mehr Tage als bisher arbeiten (5 AT statt 4 AT) . Kann ein AG von heute auf morgen ohne Begründung mir eine derartige Stundenumverteilung verordnen, nachdem ich 10 Jahre relativ gemäßigt gearbeitet habe?
arbeitsrechte.de meint
16. März 2018 at 10:17
Hallo Ulla,
in der Regel ist eine derartige Änderung nicht möglich, wenn der Arbeitsvertrag etwas anderes vorsieht. Wir würden Ihnen daher empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gustav meint
17. Februar 2018 at 13:40
Hallo,
ich arbeite in der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Schichtdienst, unsere Schichten gehen 25 Stunden (was von uns so gewollt ist und mit extra-Vereinbarung rechtens ist). Mein Arbeitgeber plant bei guter personeller Lage die Schichten so ein, dass gewollt Minusstunden entstehen mit der Begründung, dass wir dann zu einem späteren Zeitpunkt ja einspringen können, wenn jemand krank wird; das erfahren wir dann höchstens 1 Tag vorher, manchmal kommt der Anruf auch 2 Stunden vor Schichtbeginn. Bin ich dazu verpflichtet zum Dienst anzutreten, obwohl ich laut Dienstplan frei habe? In meinem Arbeitsvertrag kommt das Wort Minusstunden nicht vor, nur Überstunden sind geregelt, die auf „dem Stundenkonto gutgeschrieben“ werden. Eine genaue Bezeichnung oder § zu Arbeitszeitkonto gibt es nicht. Ich bin nicht bereit für die mangelnde Planung meines Arbeitgebers meine Freizeitplanung über Bord zu schmeißen mit der von ihm verschuldeten Begründung „Du hast aber Minusstunden“. Was kann ich tun?
Vielen Dank im Voraus.
Gustav
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 9:09
Hallo Gustav,
diese Angelegenheit bedarf einer Rechtsberatung (mit Einsicht in den Arbeitsvertrag). Diese dürfen wir leider nicht anbieten. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
wilbra meint
15. Februar 2018 at 18:59
Guten Tag,
ich habe seit 3,1/2 Jahren einen Minijob mit festem Gehalt von 450€. Die werden mir vom ersten Monat an automatisch auf mein Konto überwiesen. Durch Änderungen im Betrieb ist nun nicht mehr genug Arbeit da. Erstens ist der Betriebsablauf geändert worden und zweitens sind nach meiner Einstellung mehrere Leute fest Angestellt worden, die machen nun Praktisch meine Arbeit. Es war vereinbart das ich 10,00 € bekomme, dass heisst 45 Std im Monat Arbeiten. Nun habe ich bereits 98 Std Bezahlt bekommen ohne zu Arbeiten. Ich melde mich obwohl man mir gesagt hat “ Wir melden uns “ regelmäßig 2 x die Woche und man sagt mir das es zur Zeit sehr Ruhig ist.. Es gab immer wieder Monate wo ich mal mehr und mal weniger Arbeit hatte. Nun ist aber nicht mehr abzusehen das es mehr Arbeit wird. Muss ich das zuviel gezahlte Geld zurück Erstatten wenn mein Chef mir nun Kündigt ?
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 8:45
Hallo wilbra,
normalerweise ist der Arbeitgeber verpflichtet ein fest vereinbartes Gehalt zu zahlen, wenn für Sie Minusstunden anfallen, die Sie selbst nicht verschuldet haben. Da es in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt, für ausreichend Beschäftigung zu sorgen. Wenn Sie sich dennoch unsicher sind, fragen Sie einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tobias meint
25. Juni 2018 at 11:56
Darf mein Meister jede minute zählen die ich zu spät komme ohne das selbe Prinzip zu nutzen diese Minuten Minuten weiße aus zu bügeln?!?
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 8:26
Hallo Tobias,
eine Erfassung der Arbeitszeit und die Methode der Erfassung ist in der Regel arbeitsvertraglich festgelegt. Häufige Verspätungen stellen aber einen validen Abmahn- und Kündigungsgrund dar.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gabriele meint
7. Februar 2018 at 11:56
Ich bin angestellt als Frühstücksservicekraft und habe einen 24 Stunden Teilzeitangestelltenvertrag. Meine Chefin schickt mich immer nach Hause wie es ihr passt und zieht mir die Stunden ab. Es kann auch sein, dass wir keine Zimmer haben und sie mir am Abend schreibt das ich am anderen Tag nicht kommen soll. Jetzt habe ich bereits über 30 Minusstunden. Von Gehalt zieht sie es mir nicht ab, hat aber vor mir weniger Urlaub zu geben. Ich aber brauche auch meinen Urlaub.
Ausserdem arbeite ich 6 Tage in der Woche im Hotel, bin 53 Jahre und habe 28 Tage Urlaub. Empfinde ich für zu wenig.
Dann kommt leider noch dazu, dass ich die Toiletten und Gasträume nebenher noch putzen muss, obwohl es nicht in meinem Vertrag steht. Teilweise unzumutbare Arbeit.
Sie sagt sich, in meinem Alter finde ich nicht so schnell eine neue Arbeit. Fühle mich richtig ausgebeutet.
Vielen Dank im Voraus
Denis meint
13. Januar 2018 at 17:40
Hallo und Guten Tag, ich arbeite als Altenpfleger im Schichtdienst bei einer 5,5 Tage Woche und mein Arbeitgeber hat die Arbeitszeiten geändert So das wir keine 7,27 Stunden sondern nur noch 7,00 Stunden machen im Frühdienst. 1. Ist es erlaubt somit Überstunden abzubauen ? 2. Ist es erlaubt die Minusstunden mit in den in den nächsten Monat zu nehmen ?
MFG
arbeitsrechte.de meint
22. Februar 2018 at 10:08
Hallo Denis,
Arbeitsstunden dürfen nur angepasst werden, wenn es dabei zu keinen Konflikten mit den Klauseln im Arbeitsvertrag kommt. Minusstunden, die Sie nicht selbst verschuldet haben, dürfen Ihnen auch nicht zur Last gelegt werden. Weitere Infos erhalten Sie bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Josef meint
15. November 2017 at 19:34
Guten Tag,
ich arbeite im Schichtdienst bei einem Jugendhilfeträger in einer 5 Tagewoche.
Schichtdienst, ist nach Dienstplan von Montag bis Sonntag möglich. Es gibt
Dienste, welche länger als acht Stunden betragen, ebenso wird am Wochen-
ende gearbeitet. Wenn ich am Wochenende erkranke muss ich die Stunden
nacharbeiten und verfalle ins Minus. Wir besitzen kein Arbeitszeitkonto.
Ist das rechtens? Gibt es Gesetzesgrundlagen, aus denen ich entnehmen
kann, das es nicht rechtens ist? Bisher habe ich da vergebens gesucht.
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
9. Januar 2018 at 17:40
Hallo Josef,
Minusstunden dürfen niemals durch Krankheit entstehen. Es gibt genug arbeitsrechtliche Urteile, die das belegen. Stellt Ihr Arbeitgeber sich quer, lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
HFC meint
2. April 2019 at 16:34
Guten Tag liebes Arbeitsrecht Team,
meine Frage
Wie verhält sich dies, wenn Arbeitnehmer/Mitarbeiter X ca 10 Jahre in einer Firma ist, dieser ca 400 Minusstunden hat
(die Minusstunden sind nicht Seitens des Arbeitnehmers X verschuldet sondern seitens des Arbeitgebers wegen eventuell zu wenigen Aufträgen/zu wenig Arbeit)
Mitarbeiter X hat einen Führerschein (ist noch zu erwähnen)
Wie soll man da je auf einen grünen Zweig kommen? (ich weiß einige Leute/Arbeitgeber möchten dies sogar das man nie auf einen grünen Zweig kommt oder zuviel Geld hat, damit man am Unternehmen gebunden ist)
Fall 2
Mitarbeiter Y hat in einer Zeit von ca 3 Jahren 800 Minusstunden und mehr
Dieser hat keinen Führerschein aber immer eine Mitfahrgelegenheit bzw hat immer einen Fahrer
Gibt es da keine Regelung das es ab einem Zeitraum von XY Monaten/Jahren genullt wird ansonsten kommt man wie bereits erwähnt nie auf einen Grünen Zweig
Ich kenne/kannte sowas bis vor kurzem gar nicht, da ich es aus meiner alten Firma kenne wo ich selbst im Durchschnitt immer 200-400+ Überstunden hatte, wo der gute Chef sogar selbst nach und nach diese ausgezahlt hat damit es den Mitarbeitern gut geht und diese mehr Geld in den Taschen haben (aber solche Arbeitgeber wird es nur noch selten geben, wie ich derzeit mitbekomme)
Die Überstunden wurden sogar mit einer Mehrarbeitzulage vergütet
Andere Mitarbeiter hatten sogar bis zu 1200 und mehr Überstunden auf die Jahre gesammelt
Irgendetwas läuft total verkehrt in diesem Staat, andere wünschen sich mehr Freizeit wegen Familie etc aber müssen schuften bzw Stunden schrubben und Leute wie ich die keine Familie haben und auch nicht möchten gehen nur das nötigste Arbeiten das man gerade so die Rechnungen zahlen kann
Aber so bzw mit diesem System hält man sich seine Sklaven und verhindert das man ja nicht wegkommt/weggeht
Susi meint
26. Juni 2018 at 22:15
Hallo , ich arbeite im Einzelhandel 40 std pro Woche von Mo- Sa 6 Tage zu verrichten.Meist wird dies auf 4-5 Tage aufgeteilt . Somit arbeite ich mal mehr als 8 Std und mal weniger . Wenn ich in einer Woche 45 std gearbeitet habe und in der nächste nur 35 std um die davor 5 Überstunden abzubauen ,werde aber dann in der 35 Std. Woche krank , bleiben die 35std. Oder wird diese auf 40 std abgehoben da ich die 5 Std. Nicht abbauen kann ?
Liebe Grüße und Danke
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 9:57
Hallo Susi,
auch in der Krankheitszeit wird die im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit berechnet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de