Der Lebensmitteldiscounter LIDL, die Deutsche Bahn oder die Elektronik-Fachmarktkette Media Markt haben es vorgemacht – teilweise bringen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern schlichtweg kein Vertrauen am Arbeitsplatz entgegen und beschließen, auf einen Verdacht hin zu überwachen, wie effizient diese arbeiten, wenn sie sich unbeobachtet fühlen.
Aufgrund der technischen Möglichkeiten, die im Bereich der Mitarbeiterüberwachung mittlerweile möglich sind, schlagen manche Arbeitgeber jedoch über die Strenge und halten sich nicht an die gesetzlich festgesteckten Grenzen.
Kurz & knapp: Mitarbeiter abhören
Generell ist es nicht erlaubt, Mitarbeiter am Arbeitsplatz abzuhören.
Liegen eine Zustimmung sowie weitere bestimmte Voraussetzungen vor, kann der Chef seine Mitarbeiter legal abhören. In diesem Fall ist die Mitarbeiterüberwachung erlaubt.
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
In diesem Ratgeber können Sie nachlesen, inwiefern Sie als Chef Ihre Mitarbeiter abhören dürfen, was verboten ist und welche Sanktionen fällig werden können, wenn Sie gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen.
Inhalt
Wann dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter abhören und wann nicht?
Grundsätzlich unterliegt das Abhören von Telefonaten am Arbeitsplatz dem Fernmeldegeheimnis und ist aus diesem Grund verboten. Eine Ausnahme liegt laut Arbeitsrecht jedoch dann vor, wenn der betroffene Arbeitnehmer seine Zustimmung gegeben hat. Diese sollte in schriftlicher Form erfolgen.
In diesem Fall dürfen sowohl
- der Inhalt des Gesprächs,
- sowie die Metainformationen (Dauer des Gesprächs, wann der Anruf einging, etc.)
aufgezeichnet werden. Doch selbst wenn der Mitarbeiter dem Abhören oder einer anderweitigen Überwachung im Unternehmen zugestimmt hat, gilt dies dadurch nicht automatisch auch für seinen Gesprächspartner. Beide müssen die Überwachung erlauben, weshalb private Gespräche nicht vom Chef belauscht oder aufgezeichnet werden dürfen.
Wie sieht die Strafe für das illegale Abhören von Mitarbeitern aus?
Jede Person sollte selbst entscheiden dürfen, welche Daten sie betreffend gespeichert und weiterverwendet werden. Möchte ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter abhören, verletzt er so ein feststehendes Grundrecht.
Werden Arbeitnehmer heimlich bei der Arbeit aufgezeichnet oder bei Telefongesprächen belauscht, handelt es sich laut § 201 des Strafgesetzbuches (StGB) um die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
Krystyna meint
21. Juni 2024 at 22:08
Hallo
Ich und meine Kollegin haben komisch Gefühl in die Arbeit Platz unsere Chefin weiß zu viel was werd in Sturzpunkt gesprochen 🤔🤔🤔wir vermuten das sind Wanzen oder durch Computer kann uns hören ? 🤔🤔Das ist echt Nicht schön das Sie uns abhört und dann tut soo werd von anderen gehört oder Bew haben gesagt 🙈🙈🙈 Solche Menschen arbeiten in Anrichtung in die Arbeit mit Menschen 🙈🙈👎👎👎das ist echt kriminell was die machen ich hoffe jemand nimmt die in die Lupe
Mittlerweile kommen wir zu Arbeit mit Bauchschmerzen und komischen Gefühlen wir unsere Berufen sind gefragt Alte Menschen brauchen uns – aber PDL macht uns fertig nur verlogene wie kann Mann solche Menschen solche Position stelle geben kein Wunder das gute Examinierte wollen nicht arbeiten oder sind ständig Durch solche Menschen krank PDL 🤔🤔
Petrick meint
31. August 2020 at 21:28
Bei uns wurden ein Private Telefonat zwischen zwei Kollegen aufgezeichnet, und anschließend in der Firmen intern Whats App Gruppe teilweise veröffentlicht. Aus dem privaten Gespräch wurde Teilbereiche zitiert. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich um dagegen vor zugehen und welche Strafen erwarten meinen Arbeitgeber? Da das in meinen Augen ein Vertrauensbruch ist und ich zur Zeit auch mit meinem Privaten PC aus dem Homeoffice arbeite, frage ich mich natürlich was man sonst noch auf meinem PC ausspioniert hat.
Melanie meint
30. August 2019 at 19:17
Wie sieht es aus wenn Cameras aufgestellt wurden die ein Mikrofon enthalten !?
Und komischer weise Dinge bei ihm landen die sich nicht anders erklären lassen .
Alexandra meint
23. Februar 2019 at 22:53
Hallo wir haben die Vermutung das wir abgehört werden haben uns ein wanzenaufspürgerät gekauft haben es natürlich auch getestet und es zeigt auch an das eine Wanze vorhanden ist wie sollte man am besten weiter verfahren Wanze selber suchen oder gleich Polizei dazu holen
Sabine meint
13. Juli 2019 at 21:50
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Silli meint
14. November 2018 at 6:48
Guten Tag,
mir ist vor einer Woche eine E-Mail meines Vorgesetzten an unseren Niederlassungsleiter zugespielt worden, aus der hervor geht, dass ich bei einem vertraulichen Gespräch mit unserem Betriebsrat belauscht wurde. Mein Vorgesetzter hat beinahe wortwörtlich den Inhalt des vertraulichen Gespräches an unseren Niederlassungsleiter weiter gegeben. Das Ganze ist jetzt schon rund 5 Jahre her, hatte für mich jedoch unangenehme Konsequenzen, die ich mir bis dato nicht erklären konnte. Wie verhalte ich mich in dieser Situation jetzt am Besten? Welche Möglichkeiten habe ich nach so lange Zeit noch? Kann ich dagegen vorgehen und wenn ja, welche Wege kann ich hier einschlage? Vielen Dank vorab!
arbeitsrechte.de meint
14. November 2018 at 13:06
Hallo Silli,
hierzu kann Sie ein Rechtsanwalt umfassend beraten. Wir hingegen bieten diese Rechtsberatung nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
R. Tarmo meint
27. Juli 2018 at 3:18
wie sieht es rechtlich aus, wenn das Abhören durch einen damit beauftragten Kollegen (Maulwurf) erfolgt, wenn es sich also um ein Ausspionieren handelt ?
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 9:25
Hallo Tarmo,
um die rechtliche Situation bewerten zu lassen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrechte.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de