Arbeitnehmer verbringen unter der Woche die meiste Zeit des Tages am Arbeitsplatz – zumindest wenn Sie vollzeitbeschäftigt sind. Das heißt: Häufig sitzen Sie mindestens acht Stunden vor ihrem Rechner, backen Brote oder beraten Kunden in Kleidungsgeschäften. Gemäß Arbeitsrecht erhalten sie für die Erfüllung ihrer übertragenen Aufgaben eine Vergütung, die sie für die aufgewendete Zeit quasi entschädigt.
Kurz & knapp: Mitarbeiterüberwachung
Mitarbeiter dürfen nur auf Basis der gesetzlichen Vorgaben wie z. B. dem Bundesdatenschutzgesetz überwacht werden. Häufig ist das Ganze nur erlaubt, wenn die betroffenen Mitarbeiter im Vorfeld ihre Zustimmung dazu gegeben haben.
Aus welchen Gründen Arbeitgeber unter anderem beschließen, ihre Mitarbeiter zu überwachen, lesen Sie hier. Einer der häufigsten Gründe ist wohl die Überprüfung der Arbeitszeit.
Halten sich Arbeitgeber nicht an die Bestimmungen des Gesetzgebers, müssen Sie schlimmstenfalls mit Freiheitsstrafen rechnen.
Inhalt
Spezifische Informationen zur Mitarbeiterüberwachung:
Ob sie dabei die nötige Sorgfalt an den Tag legen und alles mit rechten Dingen zugeht, bezweifelt so mancher Arbeitgeber und lässt seine Arbeitnehmer deshalb überwachen. So kann die eigene Karriere schneller einen Dämpfer erleben, als gewünscht.
In diesem Zusammenhang gilt es zu klären: Wie weit darf ein Unternehmen bei der Mitarbeiterüberwachung gehen? Welche Maßnahmen müssen Arbeitnehmer akzeptieren und wo wird der Bogen vom Chef überspannt? Informationen zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie in diesem Artikel. In ihm wird auch detailliert aufgeführt, was das Bundesdatenschutzgesetz zur Beauftragung Dritter bei der Überwachung von Mitarbeitern sagt.
Schlagzeilen rund um die Mitarbeiterüberwachung
Dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nicht vertrauen und sie deshalb manchmal auch – ohne ihr Einverständnis nur auf Verdacht hin – kontrollieren und ausspionieren, ist vielen Menschen in Deutschland wohl bewusst. Schließlich gingen schon einige solcher Skandale der illegalen Mitarbeiterüberwachung durch die Presse.
- LIDL
Bundesweite Bekanntheit in Sachen Arbeitsplatzüberwachung erlangte der Lebensmittel-Discounter LIDL in der Vergangenheit. Über Jahre sammelte das Unternehmen anlasslos Informationen darüber, wie sich seine Mitarbeiter am Arbeitsplatz verhielten.Dabei wurde auch nicht davor zurückgescheut, den einen oder anderen Detektiv einzusetzen, um zu aufzuzeichnen, wann wer wie lange auf der Toilette war und welche Mitarbeiter in einer besonderen Beziehung zueinander standen.
Sie setzten dabei neben quasi unsichtbaren Kameras auch Sprachaufnahmegeräte ein, um Vorgänge sehr konkret zu dokumentieren. Unnötig zu sagen, dass die Arbeitnehmer in diese Aktion nicht eingeweiht waren.
Auch die Deutsche Bahn ist in der Vergangenheit bereits wegen der breiten Überwachung ihrer Mitarbeiter auffällig geworden. 2009 deckten Journalisten auf: Hier kam es nicht nur zur Überwachung hochrangiger Arbeitnehmer, sondern auch ihrer Ehepartner, die anschließend an private Ermittler weitergeleitet wurden.Durch die Spiegelung der Festplatten der betroffenen Mitarbeiter, die Überprüfung ihrer Kontobewegungen und die Weitergabe von Daten aus dem persönlichen Bereich wurde gegen die geltenden Datenschutz-Bestimmungen verstoßen, da sie ohne Einverständnis übermittelt wurden. Begründet wurden diese Maßnahmen damit, die Korruption im Unternehmen reduzieren zu wollen.
Im Kreis Braunschweig nahm die Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz in einer Media-Markt-Filiale skurrile Formen an. Hier drohte – nach Angaben der Braunschweiger Zeitung – die Geschäftsführung an, bei Mitarbeitern einen Gentest durchführen zu lassen. Anlass dieses Schreibens war eine regelmäßig verunreinigte Toilettentür, die für erhitzte Gemüter sorgte.
Welchem Zweck folgt die Überwachung am Arbeitsplatz?
Aus den geschilderten Berichten geht hervor: Zur Mitarbeiterüberwachung greifen Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Gründen.
- Manche Firmen wollen überprüfen, ob Arbeitnehmer tatsächlich ihre Arbeitszeit einhalten und ihre Pausen nicht über Gebühr ausdehnen.
- Andere zielen darauf ab, den genauen Aufenthaltsort ihrer Mitarbeiter zu bestimmen, was gerade bei Personen im Außendienst interessant ist. Doch auch krank feiernden Mitarbeitern kann so auf die Spur gekommen werden.
- In bestimmten Unternehmen ist Diebstahl von Firmeneigentum ein großes Thema. Weshalb Bestände schwinden, kann durch die Überwachung der Mitarbeiter ebenfalls herausgefunden werden.
- Benutzt der Arbeitnehmer den zur Verfügung gestellten Internetanschluss tatsächlich nur für dienstliche Zwecke oder liest er tagtäglich Zeitung anstatt zu arbeiten? Auch das kann durch die Mitarbeiterüberwachung erforscht werden.
- Und schließlich ist gerade in Dienstleistungsberufen die Qualität der Beratung in der Regel von hoher Relevanz. Wie freundlich und kompetent dabei mit den Kunden umgegangen wird, steht bei so mancher Überwachung im Fokus.
Welche Formen der Überwachung von Mitarbeitern gibt es?
Das Verhalten von Arbeitnehmern kann auf ganz verschiedenen Wegen ausspioniert werden. Zurückgegriffen wird dabei von Unternehmen und beauftragten Detekteien in der Regel auf die technischen Möglichkeiten.
Schließlich sind Kameras und Mikrophone in den letzten Jahren immer kleiner und damit schwerer erkennbar geworden.
Ein Klassiker, der häufig auch nicht bei der Mitarbeiterüberwachung fehlt, ist die gute alte Beobachtung – auch Observation genannt. Durch gezieltes Hinschauen und an die Fersen heften, kann so mancher als arbeitsunfähig gemeldete Arbeitnehmer oder Langfinger überführt werden.
Videoüberwachung – ist das rechtens?
Eine besonders effiziente Art und Weise der Mitarbeiterüberwachung stellt die Aufzeichnung von Geschehnissen im Büro oder Lagerräumen dar. Schließlich muss keine Person engagiert werden, welche Mitarbeitern auf Schritt und Tritt folgt. Die Kameras schneiden mit, wer was wann mit wem im überwachten Bereich getan hat.
Unterschieden werden muss zwischen der:
- öffentlichen und offensichtlichen Videoüberwachung, durch für alle gut sichtbare Kameras
- und der verdeckten Aufzeichnung durch quasi unsichtbare Geräte
Mitarbeiter per Kameraüberwachung zu beobachten, erlaubt das Recht in Deutschland nur unter ganz bestimmten Umständen, denn: Durch die Aufzeichnung wird das Persönlichkeitsrecht des Überwachten deutlich tangiert und gegebenenfalls sogar beeinträchtigt.
Hierzulande ist der Datenschutz ein großes Thema. Grundsätzlich gilt: In Räumen, die öffentlich zugänglich sind, in denen also nicht nur Mitarbeiter verkehren, darf eine Überwachung per Videokamera stattfinden, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen kann und es gleichzeitig auch keine milderen Mittel gibt.
Verdächtigt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht zu haben bzw. eine Straftat begangen zu haben, dann darf unter denselben Voraussetzungen, allerdings nur kurz und ausnahmsweise, eine heimliche Videoüberwachung vorgenommen werden.
Bestimmte Räume sind immer von einer Mitarbeiterüberwachung ausgenommen. Dabei handelt es sich um:
- die Toiletten
- Umkleideräume
- Schlafräume
- die sanitären Anlagen
Die GPS-Überwachung am Arbeitsplatz
Das Global Positioning System (GPS) ist in vielerlei Hinsicht eine wirklich sinnvolle Technik. Es lokalisiert Sportler und schneidet mit, welchen Weg sie zurückgelegt haben, Autofahrer können sich dank GPS-basierter Navigationsgeräte an unbekannten Orten orientieren und finden immer den richtigen Weg. Diese Vorteile haben auch schon Arbeitgeber registriert und setzen das System unter anderem dazu ein, die Auslieferung von Waren zeitlich zu optimieren.
Doch darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter so überwachen? Schließlich sind alle zurückgelegten Wege so unmittelbar nachvollziehbar. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht Informationen, die eine Verbindung zwischen Personen und Standorten ziehen, als personenbezogene Daten an. Diese unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz, da eventuell ein Bewegungsprofil hieraus erstellt werden könnte.
Obacht: Was hier nicht mitgeschnitten werden darf, ist unter anderem, wann ein Fahrer eine Pause eingelegt hat und wie schnell er gefahren ist.
Bevor ein Arbeitgeber sich zum Einsatz einer solchen Maßnahme entschließt, gilt es deshalb, die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gegen die Interessen eines Unternehmens abzuwägen.
Die PC-Überwachung durch den Arbeitgeber
Arbeiten Sie in einem Büro und überwiegend am Schreibtisch, wissen Sie: Bei der täglichen Arbeit juckt es so manches Mal in den Fingern, einem als besonders spannenden Artikel zu folgen und die eigene Neugier zu befriedigen. Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages haben Sie sich jedoch dazu verpflichtet, Ihren Pflichten nachzukommen, die – je nach ausgehandelten Konditionen – manchmal auch besagen: Die Nutzung des Internets zu privaten Zwecken ist unzulässig.
Nicht jeder Arbeitgeber verlässt sich dabei auf Ihr Wort bzw. Ihre Unterschrift, sondern greift der Sicherheit halber zur Mitarbeiterüberwachung. Doch darf man Mitarbeiter am PC überwachen?
Wichtiges Stichwort in diesem Zusammenhang ist die informationelle Selbstbestimmung von Arbeitnehmern. Sie besagt: Es ist Ihrem Chef untersagt, Ihre Tätigkeiten rund um die Uhr am Arbeitsplatz zu kontrollieren.
Um nachvollziehen zu können, wozu Sie Ihren Arbeits-PC den lieben langen Tag so einsetzen, können sich Arbeitgeber ganz verschiedener Maßnahmen bedienen.
- Es kann auf Ihren Computer ein Programm gespielt werden, dass in einem bestimmten Zyklus einen Screenshot erstellt (Spionagesoftware).
- Der Browserverlauf, in dem besuchte Websites und die entsprechende Uhrzeit gespeichert wird, kann nach Feierabend eingesehen werden.
Grundlegend ist zu unterscheiden, ob ein Arbeitsvertrag oder eine Dienstvereinbarung die private Nutzung des Internets erlaubt. Dürfen Sie beispielsweise in der Pause den Computer nutzen, um persönliche E-Mails abzurufen oder Online-Portale zu besuchen, muss er unbedingt das Fernmeldegeheimnis berücksichtigen. Die Mitarbeiterüberwachung wird von den in § 88 Telekommunikationsgesetz aufgeführten Vorgaben beschränkt.
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: […] Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.“ (§ 87 BerTG).
Kontrolle am Arbeitsplatz – Mitarbeiter abhören
Wie grundsätzlich fast immer in der Mitarbeiterüberwachung gilt: Der Arbeitnehmer muss seine Zustimmung erteilen oder ein Gesetz muss die gewünschten Maßnahmen genehmigen. Nur dann darf Ihr Chef eine Überwachung starten – und das sowohl inhaltlich als auch die Metadaten betreffend (also wann der Anruf ein- oder ausging, wie lange er gedauert hat etc.).
Wollen Arbeitgeber die Telefonnutzung überwachen, stehen sie vor weniger großen Hürden bei der Erfassung und Speicherung von Metadaten als bei der Auswertung der Gesprächsinhalte.
Denn: Prinzipiell unterliegen telefonische Gespräche der Vertraulichkeit des Wortes. Ihrem Chef kann es demnach untersagt sein, Sie zu belauschen bzw. das Gesprochene aufzunehmen.
Ob Sie als Arbeitnehmer daher mit einer Überwachung Ihrer am Telefon geführten Gespräche rechnen müssen, geht unter anderem aus den Konditionen in Ihrem Arbeitsvertrag hervor. Wer das Arbeitstelefon auch zu privaten Zwecken nutzen darf, muss bei Gesprächen mit dem Partner oder Kindern nicht mit einem Zuhörer rechnen. Doch ausreizen sollten Sie dieses Privileg nicht: Wer häufig und ausgiebig telefoniert und darüber seine Arbeit vernachlässigt, muss damit rechnen, eine außerordentliche Kündigung serviert zu bekommen.
Welche Konsequenzen drohen, wenn die illegale Mitarbeiterüberwachung auffliegt?
Stellt sich heraus, dass sich ein Arbeitgeber unrechtmäßig der Mitarbeiterüberwachung bedient hat, um seine Arbeitnehmer auszuspionieren, können die Betroffenen auf ganz unterschiedliche Ahndungen bestehen.
- Wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt nicht öffentliche personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall muss mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro gerechnet werden. Es ist eine bis zu zweijährige Freiheitsstrafe zu befürchten, wenn die Tat vorsätzlich und gegen eine Vergütung ausgeführt wurde bzw. hierdurch der Überwachte geschädigt werden sollte.
- Wegen der unerlaubten Video- oder Telefonüberwachung können Mitarbeiter nämlich vor ein Arbeitsgericht ziehen, um Schmerzensgeld wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte einzufordern.
- Zeichnet eine Videokamera, die zur Mitarbeiterüberwachung montiert wurde, widerrechtlich auch Tonspuren auf, so handelt es sich um eine Straftat. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für diesen Verstoß eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Das gilt sowohl für jene, die nicht öffentliche Gespräche aufnehmen als auch solche, die diese Aufnahmen weiterreichen. Auch der Versuch ist bereits strafbar, da die Vertraulichkeit des Wortes hierdurch verletzt wird.
Sind Sie einer unzulässigen Mitarbeiterüberwachung zum Opfer gefallen? Das können Sie tun
Der Computer verhält sich nicht mehr wie gewohnt oder es gibt bei Ihren Telefonaten ein Knacken in der Leitung? Wenn sich bei Ihnen mit der Zeit ein ungutes Gefühl einschleicht und Sie glauben, vom Arbeitgeber überwacht zu werden, dann können diese Tipps hilfreich sein:
- Nehmen Sie Kontakt zum Betriebsrat auf, wenn das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, über einen solchen verfügt. Er weiß über etwaige Überwachungsmaßnahmen in der Regel Bescheid und gibt Ihnen Auskunft.
- Alternativer Ansprechpartner kann auch der Datenschutzbeauftragte des Betriebs sein.
- Auch die Bundesländer haben Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bestimmt. Mit Ihren Fragen können Sie sich deshalb an diese Stellen wenden.
- Und schließlich steht natürlich auch immer ein im Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt zur Verfügung. Dieser informiert Sie über Ihre Möglichkeiten, die erlittenen Verletzungen Ihrer Persönlichkeitsrechte wieder gutmachen zu lassen.
Simon meint
12. Juli 2023 at 20:23
Hallo,
darf der Arbeitgeber oder ein Abteilungsleiter eine Anwesenheitsliste von den jeniegen Mitarbeitern führen, welche sich aktuell im Gebäude befinden.
Aktueller Fall soll unter dem Deckmantel der Anwesenheitskontrolle im Brandfall erfolgen.
Overblood meint
29. Juli 2022 at 15:56
Wir haben von unserer Firma ein dienstlich geliefertes Smartphone mit einer Telefon-Flatrate bekommen. Uns wurde mitgeteilt dass wir mit dem Telefon außerhalb bzw. in unserer Pause damit telefonieren und surfen dürfen.
Das Smartphone hat zwei unterteilte Bereiche „Persönlich und Arbeit“, wenn ich auf den Persönlichen Bereich gehe, erscheint „Deine Organisation hat ein Sicherheitszertifikat installiert, somit kann dein sicherer Netzwerkverkehr überwacht oder bearbeitet werden.
Diese Information taucht nur auf wenn ich mich im „Persönlichen Bereich“ befinde. Das heißt für mich sie Überwachen meine Privatsphäre.
fc meint
8. November 2023 at 19:04
würd ich sowas von kündigen
Marco meint
10. September 2021 at 13:45
Hallo,
Ich habe seit kurzem ein System auf die CNC Drehmaschine gespielt bekommen, dieses System sieht wenn die Maschine steht und wenn sie produziert, wenn die Maschine nur mal 3 Minuten steht kommt sofort einer von den Vorgesetzten und frägt warum die Maschine steht. Die Maschine ist VIA Netzwerkkabel mit deren PC Verbunden und sehen alles was ich mache, ist sowas denn erlaubt ?
Michaela meint
31. Mai 2021 at 15:43
Hallo zusammen,
ich arbeite bei einem Dienstleister im Gesundheitswesen und schule neue Mitarbeiter. Seit Homeoffice über WebEx. Bei uns im Haus gibt es eine Stabsstelle ,die den Schulungsplan koordiniert und die Qualität überwacht. Seit dem wir alle im Homeoffice sind will diese Person immer mit eingeladen werden und gibt auch manchmal Kommentare ab oder mischt sich ein. Ist das rechtens? Ich möchte das nicht und habe das auch gesagt.
Christian meint
12. April 2021 at 22:29
Hallo,
In Bezug auf die Überwachung von Mitarbeitern und Sozialen Netzwerken.
Zum einen würde es mich interessieren, ob ein Arbeitgeber es seinen Arbeitnehmern es untersagen darf, Soziale Netzwerke zu nutzen, obwohl das Privatvergnügen für einen Arbeitgeber tabu ist.
Dann das Überwachen von Posts und Tweets, das fordern von löschen von Beiträgen? Ist das erlaubt?
Johannes meint
23. Februar 2021 at 11:14
In unserem Architektorbüro ist es aktuell in der Tat eine Herausforderung mit dem Home-Office. Der Grund ist, dass es in unserer Branche oft vorkommt, dass Mitarbeiter während der Arbeitszeit und mit den Arbeitsressourcen an „privaten“ Projekten und Aufträgen arbeiten. Das ist im Büro nur bedingt möglich, doch im Home Office ist das leider nicht zu überwachen. Wir setzen seit Corona deshalb das Tool „Wolfeye“ ein und sind sehr zufrieden (bei Chip Online herunterladen). Dieses Programm erlaubt praktisch alles zu überwachen, was der Mitarbeiter an seinem PC tut (oder nicht tut). Anders geht es nicht.
Deiss meint
18. November 2020 at 12:27
Hallo,
habe eine Frage, darf eine Chefin oder Refertin Projektentwicklerin auf meinen Status in What’s App gucken wenn ich krankgeschrieben bin? Wäre echt super mich zu informieren. Die Bildern wo ich in What’s App Status rein gemacht habe sind schon paar Jahre alt alte Erinnerungen.
Christiane L meint
14. November 2020 at 6:06
Hallo
Uch hab mal eine frage
Ich arbeite als reinigungskraft in einen Unternehmen momentan habe ich das Gefühl das ich kontrolliert werde vor ein paar Tagen kamm jemand von den bürokräften das sie mich kontrollieren wie ich putze wann ich es mache und wielang ich dafür brauch bis ich es bemerke wenn mann dann zum Chef geht heißt es nur wir nerven und er will nicht mehr davon hören wie soll ich mich jetzt verhalten
Jörg meint
15. Juli 2020 at 10:22
Ich bin Außendienstler und fahre zum Kunden von meinem Wohnort bzw. vom Hotel aus.
Die Arbeitszeit vor Ort beim Kunden wird auf Vertrauensbasis vom mir protokolliert und in einem Arbeitszeitnachweis auf Excel elektronisch übermittelt.
1. Darf der Arbeitgeber bzw. ein beauftragter Arbeitnehmer mich unangemeldet beim Kunden besuchen um meine Arbeitszeit vor Ort zu erfragen ?
2. Darf der Arbeitgeber meine Arbeitszeiten unangemeldet kontrollieren indem er die Uhrzeiten der Anwesenheit ( kommen und gehen) beim Kunden ( z.B and der Wache,beim Empfang etc. telefonisch erfragen, kopieren abschreiben oder einsehen um somit die Anwesenheit und die daraus resultierende Arbeitszeit mit meinen Angaben vergleicht.
Fred meint
18. Februar 2020 at 11:28
Mein Arbeitgeber will seit neustem das jeder Angestellte täglich ein Formular ausfüllt wo detailliert drauf steht wie viel und was gearbeitet wurde (Stückzahlen, Uhrzeit usw.) Der Betriebsleiter trägt die Zahlen dann in eine Liste ein und berechnet so den Umsatz. Dabei wird in der Liste das Gehalt jeden Arbeitnehmers gelistet und am Ende des Monats geguckt ob es sich lohnt das der Mitarbeiter hier angestellt ist. Bedeutet bei Kosten von ca 3000€ für den Arbeitgeber muss der Arbeitnehmer min. 6000€ „erarbeiten“.
Das alles weiß ich nur durch meinen direkten Vorgesetzten, alle anderen Mitarbeiter wissen nichts davon.
Ist das Rechtens denn für mich bedeutet das nur das Mein Chef mir nicht vertraut und das obwohl ich seit 4 Jahren ohne Probleme hier arbeite und die zwei wichtigsten Projekte aufgezogen habe.
Peter K. meint
17. August 2019 at 13:11
ich arbeite an einer tankstellewo im verkaufsraum eh schon viele kameras hängen, ABER eine kamera ist dabei die eine private kamera ist und nur der cheff über sein handy oder pc ansteuern kann..sie dient nicht zur überwachung des raumes.die mitarbeiter denken das es eine überwachungskamera ist wei sie vom aussehn genau so aussieht wie die anderen im raum. meine frage ist ob er das rechtlich überhaupt darf die mitarbeiter zu kontollieren
Peter meint
14. Mai 2019 at 8:13
Guten Tag,
seit einiger Zeit überwacht eine Führungskraft mehrere Mitarbeiter in Bezug auf die Anwesenheit am Arbeitsplatz und die Buchung der Pausenzeiten. Es wird ein handschriftliches Protokoll geführt. Da die Führungskraft nicht allen Mitarbeitern vorgesetzt ist, erfolgt daraufhin eine E-Mail mit der Aufstellung der Zeiten an die zuständigen Führungskräfte und der Bitte um Überprüfung der Pausenbuchungen. Die Mitarbeiter wurden im Vorfeld nicht über die Überwachung informiert. Selbst die zuständigen Führungskräfte waren von der E-Mail überrascht.
Einen Betriebsrat gibt es im Unternehmen leider noch nicht.
Wie ist das Datenschutzrechtlich zu bewerten und welche Konsequenzen drohen der Führungskraft?
Luisa meint
4. Mai 2019 at 22:12
Hallo
Ich bin eine Aushilfe und meine Chefin glaubt mir nicht das ich Wochenendseminare habe und hat jemanden darauf angesetzt rauszubekommen ob dies der Fall ist.
Der Jenige hat schlechte Arbeit geleistet denn er hat gesagt ich hätte keine obwohl ich Nachweise dafür habe die ich nach ihren Anschuldigungen auch vorbringen konnte nun möchte sie jedesmal schriftlich und vorab Nachweise das ich am Wochenende aufgrund von Seminaren nicht arbeiten kann
Ist das rechtens ?
andreas meint
6. März 2019 at 17:51
in unseren betrieb wird seit einiger zeit mit Kameras ,nur so voll gepflastert, ,nur zur Kontrolle der ausgeführten arbeiten so der Betriebsleiter ,jeder im Büro kann auf die monitore im Büro schauen ,nur uns Mitarbeitern aus der Montage ist das NICHT GESTATTET ,auch haben einige Mitarbeiter ein a p p die es ermöglicht auch von zu hause aus uns zu beobachten gefragt ob wir damit einverstanden sind interessiert dem Chef nicht. Das kann doch nicht erlaubt sen
Ella meint
3. März 2019 at 19:02
Die Firma, bei der ich arbeite, hat eine Überwachungskamera und niemand hat mir (mindestens) gesagt, das den Raum ueberwacht wird. Ich habe nach ungefaehr 2 Monate, die Kamera da gesehen.
(ich haette keine Mut, jemanden darueber zu fragen)
Komisch war festzustellen, das zwischen der Kamera und dem Kasten, wo man das Bargeld (Tausende von Euro taeglich) reintun gibt es eine Saule.
Waere es nicht sinnvoller, wenn genau diesen BargeldKasten ueberwacht waere?
Ich habe die Absicht, gegen meine Firma zur Polizei oder Anwalt zu gehen, wegen Mobbing. Ich sammle jetzt Beweise, weil ich frueher das nicht gemacht habe (ich habe schoen daruenter einmal gelitten) und ins Krankenhaus gelanden bin.
Ist es gesetzlich, wenn ich ein Microfon oder Kamera an mir habe, mit dem alleinigwn Zweck Beweise von Mobbing zu sammeln? Ich weiss nicht, wo ich darueber lesen kann.
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 9:49
Hallo Ella,
in der Regel ist eine Überwachung ohne das Wissen der Betroffenen nicht erlaubt. Weder durch den Arbeitgeber noch durch den Arbeitnehmer.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian meint
19. Dezember 2018 at 1:07
Hallo zusammen ich arbeite in einer Sicherheitsdienst Firma momentan in einer nachtschichten auf einer baustellenbewachung dort sind kamaras angebracht zur eigentlichen Überwachung des Geländes allerdings meint der Chef von der Firma für die wir arbeiten die Bänder an nächsten Tag sich anzugucken ob wir ordnungsgemäß unsere Runden geloffen sind allerdings ausschließlich nur für das es gab bzw gibt keinerlei Anzeichen einer Straftat die der Chef durch das Süchtigen von den Video aufklären konnte nun is die Frage is das verboten ja oder nein oder Grauzone weil ich bin von gesetzeswegen so aufgeklärt und habe es in meiner Ausbildung gelernt das dies theoretisch verboten ist vielleicht weiß irgendjemand etwas anderes vielen Dank im voraus
mit freundlichen Grüßen der Sicherheitsmitarbeiter
king of security meint
5. April 2021 at 15:19
jo is nich ok
Rene meint
2. November 2018 at 22:18
Es gibt die Möglichkeit in Whatsapp Datenschutz -Einstellungen zu tätigen.
Und du suchst dir deine Kontakte doch wohl selber aus!?
Und wenn, was soll das beweisen?
Der Standort von Handy und dir kann unterschiedlich sein…………
NW meint
5. August 2022 at 23:36
Mein Arbeitgeber ist zu mir nach Hause gekommen und hat mir einen Brief übergeben, dabei wurden ohne Zustimmung Videoaufnahmen gemacht. Ist das erlaubt?
Lehmann s. meint
27. Oktober 2018 at 9:02
Hallo, bei uns herrscht ein handyverbot auf arbeit seit neuesten werden wir Mitarbeiter ausgenommen der vorgesetzten in der Abteilung überwacht. Sprich, es macht irgendjemand von zuhause screenshots wenn Mitarbeiter die in whats app online sind während der Arbeitszeit, druckt diese per computer aus und bringt sie zu dem vorgesetzten. Ist das rechtens oder kann man dagegen etwas unternehmen?
Rene meint
25. Oktober 2018 at 23:48
Rechtsanwalt, Gewerkschaft , klar hört sich gut an.
Hätte nur gern eine Meinung gehört.
Vielleicht gibt es sogar wegweisende Urteile bezüglich Kundengesprächsaufzeichnung?
Wer aufzeichnet, ob mein Arbeitgeber oder der Auftraggeber ist mir unklar.
Bei Problemen wird sich der Auftraggeber von einem Standort von vielen auch trennen können.
Die Politik toleriert solche Beschäftigungsverhältnisse.