Arbeitnehmer verbringen unter der Woche die meiste Zeit des Tages am Arbeitsplatz – zumindest wenn Sie vollzeitbeschäftigt sind. Das heißt: Häufig sitzen Sie mindestens acht Stunden vor ihrem Rechner, backen Brote oder beraten Kunden in Kleidungsgeschäften. Gemäß Arbeitsrecht erhalten sie für die Erfüllung ihrer übertragenen Aufgaben eine Vergütung, die sie für die aufgewendete Zeit quasi entschädigt.
Kurz & knapp: Mitarbeiterüberwachung
Mitarbeiter dürfen nur auf Basis der gesetzlichen Vorgaben wie z. B. dem Bundesdatenschutzgesetz überwacht werden. Häufig ist das Ganze nur erlaubt, wenn die betroffenen Mitarbeiter im Vorfeld ihre Zustimmung dazu gegeben haben.
Aus welchen Gründen Arbeitgeber unter anderem beschließen, ihre Mitarbeiter zu überwachen, lesen Sie hier. Einer der häufigsten Gründe ist wohl die Überprüfung der Arbeitszeit.
Halten sich Arbeitgeber nicht an die Bestimmungen des Gesetzgebers, müssen Sie schlimmstenfalls mit Freiheitsstrafen rechnen.
Inhalt
Spezifische Informationen zur Mitarbeiterüberwachung:
Ob sie dabei die nötige Sorgfalt an den Tag legen und alles mit rechten Dingen zugeht, bezweifelt so mancher Arbeitgeber und lässt seine Arbeitnehmer deshalb überwachen. So kann die eigene Karriere schneller einen Dämpfer erleben, als gewünscht.
In diesem Zusammenhang gilt es zu klären: Wie weit darf ein Unternehmen bei der Mitarbeiterüberwachung gehen? Welche Maßnahmen müssen Arbeitnehmer akzeptieren und wo wird der Bogen vom Chef überspannt? Informationen zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie in diesem Artikel. In ihm wird auch detailliert aufgeführt, was das Bundesdatenschutzgesetz zur Beauftragung Dritter bei der Überwachung von Mitarbeitern sagt.
Schlagzeilen rund um die Mitarbeiterüberwachung
Dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nicht vertrauen und sie deshalb manchmal auch – ohne ihr Einverständnis nur auf Verdacht hin – kontrollieren und ausspionieren, ist vielen Menschen in Deutschland wohl bewusst. Schließlich gingen schon einige solcher Skandale der illegalen Mitarbeiterüberwachung durch die Presse.
- LIDL
Bundesweite Bekanntheit in Sachen Arbeitsplatzüberwachung erlangte der Lebensmittel-Discounter LIDL in der Vergangenheit. Über Jahre sammelte das Unternehmen anlasslos Informationen darüber, wie sich seine Mitarbeiter am Arbeitsplatz verhielten.Dabei wurde auch nicht davor zurückgescheut, den einen oder anderen Detektiv einzusetzen, um zu aufzuzeichnen, wann wer wie lange auf der Toilette war und welche Mitarbeiter in einer besonderen Beziehung zueinander standen.
Sie setzten dabei neben quasi unsichtbaren Kameras auch Sprachaufnahmegeräte ein, um Vorgänge sehr konkret zu dokumentieren. Unnötig zu sagen, dass die Arbeitnehmer in diese Aktion nicht eingeweiht waren.
Auch die Deutsche Bahn ist in der Vergangenheit bereits wegen der breiten Überwachung ihrer Mitarbeiter auffällig geworden. 2009 deckten Journalisten auf: Hier kam es nicht nur zur Überwachung hochrangiger Arbeitnehmer, sondern auch ihrer Ehepartner, die anschließend an private Ermittler weitergeleitet wurden.Durch die Spiegelung der Festplatten der betroffenen Mitarbeiter, die Überprüfung ihrer Kontobewegungen und die Weitergabe von Daten aus dem persönlichen Bereich wurde gegen die geltenden Datenschutz-Bestimmungen verstoßen, da sie ohne Einverständnis übermittelt wurden. Begründet wurden diese Maßnahmen damit, die Korruption im Unternehmen reduzieren zu wollen.
Im Kreis Braunschweig nahm die Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz in einer Media-Markt-Filiale skurrile Formen an. Hier drohte – nach Angaben der Braunschweiger Zeitung – die Geschäftsführung an, bei Mitarbeitern einen Gentest durchführen zu lassen. Anlass dieses Schreibens war eine regelmäßig verunreinigte Toilettentür, die für erhitzte Gemüter sorgte.
Welchem Zweck folgt die Überwachung am Arbeitsplatz?
Aus den geschilderten Berichten geht hervor: Zur Mitarbeiterüberwachung greifen Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Gründen.
- Manche Firmen wollen überprüfen, ob Arbeitnehmer tatsächlich ihre Arbeitszeit einhalten und ihre Pausen nicht über Gebühr ausdehnen.
- Andere zielen darauf ab, den genauen Aufenthaltsort ihrer Mitarbeiter zu bestimmen, was gerade bei Personen im Außendienst interessant ist. Doch auch krank feiernden Mitarbeitern kann so auf die Spur gekommen werden.
- In bestimmten Unternehmen ist Diebstahl von Firmeneigentum ein großes Thema. Weshalb Bestände schwinden, kann durch die Überwachung der Mitarbeiter ebenfalls herausgefunden werden.
- Benutzt der Arbeitnehmer den zur Verfügung gestellten Internetanschluss tatsächlich nur für dienstliche Zwecke oder liest er tagtäglich Zeitung anstatt zu arbeiten? Auch das kann durch die Mitarbeiterüberwachung erforscht werden.
- Und schließlich ist gerade in Dienstleistungsberufen die Qualität der Beratung in der Regel von hoher Relevanz. Wie freundlich und kompetent dabei mit den Kunden umgegangen wird, steht bei so mancher Überwachung im Fokus.
Welche Formen der Überwachung von Mitarbeitern gibt es?
Das Verhalten von Arbeitnehmern kann auf ganz verschiedenen Wegen ausspioniert werden. Zurückgegriffen wird dabei von Unternehmen und beauftragten Detekteien in der Regel auf die technischen Möglichkeiten.
Schließlich sind Kameras und Mikrophone in den letzten Jahren immer kleiner und damit schwerer erkennbar geworden.
Ein Klassiker, der häufig auch nicht bei der Mitarbeiterüberwachung fehlt, ist die gute alte Beobachtung – auch Observation genannt. Durch gezieltes Hinschauen und an die Fersen heften, kann so mancher als arbeitsunfähig gemeldete Arbeitnehmer oder Langfinger überführt werden.
Videoüberwachung – ist das rechtens?
Eine besonders effiziente Art und Weise der Mitarbeiterüberwachung stellt die Aufzeichnung von Geschehnissen im Büro oder Lagerräumen dar. Schließlich muss keine Person engagiert werden, welche Mitarbeitern auf Schritt und Tritt folgt. Die Kameras schneiden mit, wer was wann mit wem im überwachten Bereich getan hat.
Unterschieden werden muss zwischen der:
- öffentlichen und offensichtlichen Videoüberwachung, durch für alle gut sichtbare Kameras
- und der verdeckten Aufzeichnung durch quasi unsichtbare Geräte
Mitarbeiter per Kameraüberwachung zu beobachten, erlaubt das Recht in Deutschland nur unter ganz bestimmten Umständen, denn: Durch die Aufzeichnung wird das Persönlichkeitsrecht des Überwachten deutlich tangiert und gegebenenfalls sogar beeinträchtigt.
Hierzulande ist der Datenschutz ein großes Thema. Grundsätzlich gilt: In Räumen, die öffentlich zugänglich sind, in denen also nicht nur Mitarbeiter verkehren, darf eine Überwachung per Videokamera stattfinden, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen kann und es gleichzeitig auch keine milderen Mittel gibt.
Verdächtigt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht zu haben bzw. eine Straftat begangen zu haben, dann darf unter denselben Voraussetzungen, allerdings nur kurz und ausnahmsweise, eine heimliche Videoüberwachung vorgenommen werden.
Bestimmte Räume sind immer von einer Mitarbeiterüberwachung ausgenommen. Dabei handelt es sich um:
- die Toiletten
- Umkleideräume
- Schlafräume
- die sanitären Anlagen
Die GPS-Überwachung am Arbeitsplatz
Das Global Positioning System (GPS) ist in vielerlei Hinsicht eine wirklich sinnvolle Technik. Es lokalisiert Sportler und schneidet mit, welchen Weg sie zurückgelegt haben, Autofahrer können sich dank GPS-basierter Navigationsgeräte an unbekannten Orten orientieren und finden immer den richtigen Weg. Diese Vorteile haben auch schon Arbeitgeber registriert und setzen das System unter anderem dazu ein, die Auslieferung von Waren zeitlich zu optimieren.
Doch darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter so überwachen? Schließlich sind alle zurückgelegten Wege so unmittelbar nachvollziehbar. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht Informationen, die eine Verbindung zwischen Personen und Standorten ziehen, als personenbezogene Daten an. Diese unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz, da eventuell ein Bewegungsprofil hieraus erstellt werden könnte.
Obacht: Was hier nicht mitgeschnitten werden darf, ist unter anderem, wann ein Fahrer eine Pause eingelegt hat und wie schnell er gefahren ist.
Bevor ein Arbeitgeber sich zum Einsatz einer solchen Maßnahme entschließt, gilt es deshalb, die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gegen die Interessen eines Unternehmens abzuwägen.
Die PC-Überwachung durch den Arbeitgeber
Arbeiten Sie in einem Büro und überwiegend am Schreibtisch, wissen Sie: Bei der täglichen Arbeit juckt es so manches Mal in den Fingern, einem als besonders spannenden Artikel zu folgen und die eigene Neugier zu befriedigen. Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages haben Sie sich jedoch dazu verpflichtet, Ihren Pflichten nachzukommen, die – je nach ausgehandelten Konditionen – manchmal auch besagen: Die Nutzung des Internets zu privaten Zwecken ist unzulässig.
Nicht jeder Arbeitgeber verlässt sich dabei auf Ihr Wort bzw. Ihre Unterschrift, sondern greift der Sicherheit halber zur Mitarbeiterüberwachung. Doch darf man Mitarbeiter am PC überwachen?
Wichtiges Stichwort in diesem Zusammenhang ist die informationelle Selbstbestimmung von Arbeitnehmern. Sie besagt: Es ist Ihrem Chef untersagt, Ihre Tätigkeiten rund um die Uhr am Arbeitsplatz zu kontrollieren.
Um nachvollziehen zu können, wozu Sie Ihren Arbeits-PC den lieben langen Tag so einsetzen, können sich Arbeitgeber ganz verschiedener Maßnahmen bedienen.
- Es kann auf Ihren Computer ein Programm gespielt werden, dass in einem bestimmten Zyklus einen Screenshot erstellt (Spionagesoftware).
- Der Browserverlauf, in dem besuchte Websites und die entsprechende Uhrzeit gespeichert wird, kann nach Feierabend eingesehen werden.
Grundlegend ist zu unterscheiden, ob ein Arbeitsvertrag oder eine Dienstvereinbarung die private Nutzung des Internets erlaubt. Dürfen Sie beispielsweise in der Pause den Computer nutzen, um persönliche E-Mails abzurufen oder Online-Portale zu besuchen, muss er unbedingt das Fernmeldegeheimnis berücksichtigen. Die Mitarbeiterüberwachung wird von den in § 88 Telekommunikationsgesetz aufgeführten Vorgaben beschränkt.
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: […] Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.“ (§ 87 BerTG).
Kontrolle am Arbeitsplatz – Mitarbeiter abhören
Wie grundsätzlich fast immer in der Mitarbeiterüberwachung gilt: Der Arbeitnehmer muss seine Zustimmung erteilen oder ein Gesetz muss die gewünschten Maßnahmen genehmigen. Nur dann darf Ihr Chef eine Überwachung starten – und das sowohl inhaltlich als auch die Metadaten betreffend (also wann der Anruf ein- oder ausging, wie lange er gedauert hat etc.).
Wollen Arbeitgeber die Telefonnutzung überwachen, stehen sie vor weniger großen Hürden bei der Erfassung und Speicherung von Metadaten als bei der Auswertung der Gesprächsinhalte.
Denn: Prinzipiell unterliegen telefonische Gespräche der Vertraulichkeit des Wortes. Ihrem Chef kann es demnach untersagt sein, Sie zu belauschen bzw. das Gesprochene aufzunehmen.
Ob Sie als Arbeitnehmer daher mit einer Überwachung Ihrer am Telefon geführten Gespräche rechnen müssen, geht unter anderem aus den Konditionen in Ihrem Arbeitsvertrag hervor. Wer das Arbeitstelefon auch zu privaten Zwecken nutzen darf, muss bei Gesprächen mit dem Partner oder Kindern nicht mit einem Zuhörer rechnen. Doch ausreizen sollten Sie dieses Privileg nicht: Wer häufig und ausgiebig telefoniert und darüber seine Arbeit vernachlässigt, muss damit rechnen, eine außerordentliche Kündigung serviert zu bekommen.
Welche Konsequenzen drohen, wenn die illegale Mitarbeiterüberwachung auffliegt?
Stellt sich heraus, dass sich ein Arbeitgeber unrechtmäßig der Mitarbeiterüberwachung bedient hat, um seine Arbeitnehmer auszuspionieren, können die Betroffenen auf ganz unterschiedliche Ahndungen bestehen.
- Wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt nicht öffentliche personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall muss mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro gerechnet werden. Es ist eine bis zu zweijährige Freiheitsstrafe zu befürchten, wenn die Tat vorsätzlich und gegen eine Vergütung ausgeführt wurde bzw. hierdurch der Überwachte geschädigt werden sollte.
- Wegen der unerlaubten Video- oder Telefonüberwachung können Mitarbeiter nämlich vor ein Arbeitsgericht ziehen, um Schmerzensgeld wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte einzufordern.
- Zeichnet eine Videokamera, die zur Mitarbeiterüberwachung montiert wurde, widerrechtlich auch Tonspuren auf, so handelt es sich um eine Straftat. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für diesen Verstoß eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Das gilt sowohl für jene, die nicht öffentliche Gespräche aufnehmen als auch solche, die diese Aufnahmen weiterreichen. Auch der Versuch ist bereits strafbar, da die Vertraulichkeit des Wortes hierdurch verletzt wird.
Sind Sie einer unzulässigen Mitarbeiterüberwachung zum Opfer gefallen? Das können Sie tun
Der Computer verhält sich nicht mehr wie gewohnt oder es gibt bei Ihren Telefonaten ein Knacken in der Leitung? Wenn sich bei Ihnen mit der Zeit ein ungutes Gefühl einschleicht und Sie glauben, vom Arbeitgeber überwacht zu werden, dann können diese Tipps hilfreich sein:
- Nehmen Sie Kontakt zum Betriebsrat auf, wenn das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, über einen solchen verfügt. Er weiß über etwaige Überwachungsmaßnahmen in der Regel Bescheid und gibt Ihnen Auskunft.
- Alternativer Ansprechpartner kann auch der Datenschutzbeauftragte des Betriebs sein.
- Auch die Bundesländer haben Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bestimmt. Mit Ihren Fragen können Sie sich deshalb an diese Stellen wenden.
- Und schließlich steht natürlich auch immer ein im Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt zur Verfügung. Dieser informiert Sie über Ihre Möglichkeiten, die erlittenen Verletzungen Ihrer Persönlichkeitsrechte wieder gutmachen zu lassen.
Sabrina meint
18. Oktober 2017 at 11:51
Hallo,
in der Firma meines Mannes (kleine Druckerei) wurden unangekündigt über Nacht Kameras instaliert. Die Kameras wurden so installiert, dass sie direkt auf den Mitarbeiter schauen und nicht auf die Maschinen. Ist das erlaubt? Es gibt keinen BR.
Vielen Dak vorab für eine kurze Info
arbeitsrechte.de meint
8. Dezember 2017 at 9:00
Hallo Sabrina,
grundsätzlich ist die Videoüberwachung von Mitarbeitern nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Einen guten Überblick hierzu gibt unser Ratgeber über die Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
Eine Beurteilung der Rechtslage zu Ihrem Fall dürfen wir nicht vornehmen. Dies käme einer Rechtsberatung gleich, zu der wir nicht berechtigt sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Erik meint
18. Oktober 2017 at 11:35
Hallo,
ist es legal ein Deutschland ein Programm wie Crossover Worksmart auf dem Arbeitsplatz-PC zu installieren? Es wird als Produktivitätstool verkauft. Das Programm erfasst jeden Tastenanschlag, jede Mausbewegung, jeden Programmaufruf und erstellt regelmäßig Screenshots. Man kann damit praktisch jede Sekunde nachvollziehen, was an dem PC gemacht wurde.
Danke,
Erik
arbeitsrechte.de meint
8. Dezember 2017 at 8:50
Hallo Erik,
konkrete Aussagen zur Rechtmäßigkeit des von Ihrem Arbeitgeber verwendeten Tools können wir nicht machen, weil wir nicht zur Rechtsberatung befugt sind. im Zweifelsfall kann Ihnen hier ein Rechtsanwalt weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Betriebsrat meint
18. Oktober 2017 at 8:56
Hallo,
unser Geschäftsführer hat an verschiedenen Stellen im Betrieb neue Kameras zu Testzwecken installieren lassen. Hier wurden bereits erste Aufnahmen durchgeführt und aufgezeichnet. Dies wurde nicht mehr dem vorhandenen Betriebsrat abgestimmt.
Der für den Konzern zuständige und vom Vorstad bestellte Datenschutzbeauftrage war hier wohl darüber informiert, sieht jedoch keine Problembereiche dabei. Auch er hat das BR-Gremium im Vorfeld nicht über diese Maßnahme informiert.
Wir vom Betriebsrat haben den unverzüglichen Abbau der Kameras gefordert, was auch von der Geschäftsführung umgesetzt wurde.
Wir sehen hier eine trotzdem grobe Pflichtverletzung des Datenschutzgesetzes und würden dies gerne nicht so ohne weiteres auf sich beruhen lassen.
Wie sollten wir im Nachhinein reagieren?
arbeitsrechte.de meint
7. Dezember 2017 at 13:02
Hallo Betriebsrat,
zeigt Ihr Vorgesetzter sich uneinsichtig, sollten Sie sich anwaltliche Unterstützung besorgen. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass es hierbei nicht datenschutzkonform zugeht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manu meint
17. Oktober 2017 at 8:53
Hallo und Guten Tag,
Mich beschäftigt eines, unsere Vorarbeiterin passt auf wie ein Schiesshund,dass wir uns beim rauchen aus und einstechen. Selbst raucht sie auch,und geht am Tag ein bis zweimal rauchen,ohne sich auszustempeln. Hat diese Sonderrechte?
Liebe Grüsse
Manu
arbeitsrechte.de meint
6. Dezember 2017 at 17:50
Hallo Manu,
das müssen Sie mit Ihrem Chef klären. Wir haben keine Einsicht in die Arbeitsverträge. Grundsätzlich sollten aber die gleichen Rechte für alle gelten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
IMK meint
29. September 2017 at 21:07
Hallo,
in welchem Rahmen dürfen Firmen aus der Finanzbranche private Kontenbewegungen der Mitarbeiter überwachen?
Viele Grüße
IMK
arbeitsrechte.de meint
21. November 2017 at 13:50
Hallo IMK,
dies erscheint uns zunächst einmal seltsam. Um sicherzugehen und sich professionell zu diesem Thema beraten zu lassen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sebastian meint
26. September 2017 at 17:32
Hallo,
ich habe gesehen das in unserem Unternehmen die Login Zeiten der Arbeiter überwacht werden. Das heißt man sieht dort genau wann sich wer an welchem PC ein- bzw. ausgeloggt hat. Dieses Protokoll wird seit Jahren automatisch geführt. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag nirgends zugestimmt das mein Computer auf diese Weise überwacht werden kann. Zudem gibt es bei uns eine „Vertrauensbasierte Arbeitszeit“, dort wird beschrieben das die Gleitzeit wirklich nur auf Vertrauen basiert und stempeln oder Ähnliches nicht nötig ist.
Mich würde interessieren ob diese Art von Überwachung rechtens ist.
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
13. November 2017 at 16:03
Hallo Sebastian,
grundsätzlich sollte diese Art der Überwachung nichts rechtens sein. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, der das Ganze einer genauen Überprüfung unterziehen kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom Tom meint
14. September 2017 at 22:03
Hallo,
unsere Firma (ca. 200 Mitarbeiter, KEIN Betriebsrat) hat vor ca. 2 Jahren alle Firmenwagen (ca. 60) mit GPS ausgestattet. Mitarbeiter (ca 25), welche einen Firmenwagen haben und einen Geldwerten Vorteil nach der 1%-Regelung bezahlen, haben einen „Privatfahrt-Kippschalter“ eingebaut bekommen um zwischen Privat- und Dienstfahrt umschalten zu können. Darüber wurde in einer recht kleinen Runde kurz informiert, wir mussten nichts unterschreiben etc. – Privatfahrten seien privat. Die Daten werden über einen externen Dienstleister (2-Mann Firma) erfasst und die Daten unserem Unternehmen über eine Programmier-API über das Internet zur Verfügung gestellt (automatisches Baustellenbuchen und so…….). So weit so gut…jedoch habe ich einen kurzen Blick auf die Software (Web-Interface) nehmen können:
– Privatfahrten werden nur aus steuerlichen Gründen als solche gekennzeichnet – es werden komplette Bewegungsprofile erstellt, auch in der Freizeit, an Wochenenden, Urlaub etc.
– Benötigt der AG nicht meine Einverständniserklärung, wenn meine (auch privaten) GPS-Daten von externen Firmen verarbeitet werden sollen?
– Es werden Geschwindigkeiten (Durchschnitt, Min, Max (auch Grenzwert-Warnmeldungen!(mehr als 120 km/h z.B.))) über die gesamten Steckenabschnitte, Standzeiten, Startort, Zielort etc erfasst
– Im Webinterface gibt es eine Google Maps Schnittstelle, in der jedes Fahrzeug in Echtzeit überwacht werden kann. Den Fahrzeugen wurde dabei reale Nachname des Mitarbeiters verpasst, keine interne Personalnr o.ä..
– Gestartet werden kann das Fahrzeug nur über einen RFID-Chip, der vor dem eingebauten GPS-Modul gehalten werden muss. Dadurch erfolgt eine Zuweisung RFID -> PersonalNr -> Mitarbeitername
– Einige Mitarbeiter (Bereichs- und Projektleiter) in der Firma haben Zugriff auf alle (auch private) Bewegungsdaten aller Fahrzeuge! Das wurde keinem betroffenen Mitarbeiter bisher mitgeteilt!
Ist das alles so rechtens?
Viele Grüße und vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
1. November 2017 at 11:11
Hallo Tom Tom,
bitte wenden Sie sich mit diesen Fragen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hanna meint
9. September 2017 at 19:02
Guten Tag,
darf ein Chef sich über Arbeitszeiten seiner Angestellten in anderen Betrieben informieren?
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2017 at 10:39
Hallo Hanna,
da es sich dabei, wie Sie schon sagen, um „seine“ Angestellten handelt, darf er sich natürlich über deren Arbeitszeiten informieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maike meint
5. September 2017 at 19:26
Hallo,
ich arbeite in der Gastronomie, wenn wir etwas Essen möchten können wir uns einfach etwas in der Küche bestellen, wie viel wir essen dürfen wurde nicht geregelt aber es wurde gesagt es ist umsonst. Das war auch 5 Monate lang kein Problem aber seit kurzem hat sich rausgestellt, dass der Koch dazu beauftragt wurde heimlich Listen zu führen wie viel ich esse und das wird jetzt von meinen Trinkgeld abgezogen. Ist das erlaubt?
arbeitsrechte.de meint
2. Oktober 2017 at 16:08
Hallo Maike,
ein solches „Ausspionieren“ ist für gewöhnlich nicht zulässig. Weisen Sie ihren Chef daraufhin. Ansonsten hilft Ihnen auch ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia B. meint
29. August 2017 at 21:17
Hallo,
muss ich meinem Vorgesetzten mündlich mitteilen wenn ich meinen Schreibtisch für einen betrieblichen Gang in eine andere Abteilung verlasse? z.B. 45 min abwesend
Kann mein Vorgesetzter von mir verlangen dass ich mein schnurloses Telefon mitnehme und so erreichbar bin oder muss ich ihm mitteilen wo ich hingehe?
Wo stehen hierzu arbeitsrechtliche Informationen?
Vielen Dank
mfg
Claudia
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 15:51
Hallo Claudia B.,
Regelungen dieser Art obliegen normalerweise allein dem Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ronald meint
18. August 2017 at 21:33
Hallo, seit kurzer Zeit wird von uns im Kundendienst verlangt, daß die Stundenzettel vom Kunden mit genauer Zeitangabe versehen werden. Also nicht nur die Arbeits und Fahrzeit sondern auch noch mit genauer Zeitangabe. Mit der Begründung, der Kunde müßte sonst nicht zahlen. Trotz der seinigen Unterschrift. Ich würde sagen, daß kommt einer unnötigen Überwachung gleich. Kann ich das verweigern?
arbeitsrechte.de meint
11. September 2017 at 10:43
Hallo Ronald,
diese Angelegenheit sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. Von ihm erhalten Sie eine professionelle Rechtsberatung, wie Sie sich in einem solchen Fall verhalten sollten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank meint
2. August 2017 at 8:40
Hallo,
darf mein Chef von mir eine tägliche Minuten genaue Auflistung aller meiner Tagestätigkeiten verlangen? Und das rückwirkend und bis er es widerruft? Und zusätzlich eine Vorhersage meiner noch kommenden Tätigkeiten mit Zeitaufwand dazu. Mann muss dazu sagen, dass ich jeden Tag 8h Arbeitszeit schreiben muss vom Vertrag her, egal wie viel auf dem Tisch liegt. Es ist keine planbare Arbeit sondern täglich wechselnde und schwer vorhersagbare Tätigkeiten.
Danke!
arbeitsrechte.de meint
18. August 2017 at 14:49
Hallo Frank,
der Arbeitgeber ist grundsätzlich weisungsbefugt und darf ggf. auch eine explizite Darstellung der von seinem Mitarbeiter erbrachten beruflichen Einzelleistungen einfordern. Ob dies in Ihrem Fall ggf. zu weit geht, kann Ihnen ein Anwalt oder der Betriebsrat erläutern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
A.Na meint
27. Juli 2017 at 22:36
Ich befinde mich im urlaub und wurde am letzten Arbeitstag fristgerecht zum 31.8. gekündigt mit unwideruflicher freistellung, angeblich aus betrieblichen gründen.
Meine frage zum thema, dürfen die neuenbkollegen meine mail-adresse weiter verwenden?
Ich soll ausserdem über die kündigung stillschweigen gegenüber den kollegen bewahren…darf er das verlangen?
arbeitsrechte.de meint
14. August 2017 at 11:17
Hallo A.Na,
die weitere Nutzung Ihrer (ehemaligen) E-Mail-Adresse kann unter Umständen rechtens sein, dazu muss die Weiternutzung jedoch normalerweise betrieblich notwendig sein, was im Einzelfall geprüft werden müsste. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Kommunikationsfluss mit Kunden sonst unterbrochen werden würde. Die Pflicht, Stillschweigen über die Kündigung zu bewahren, kann sich aus dem Arbeitsvertrag heraus ergeben. Sie sollten sich also das entsprechende Dokument durchlesen und ggf. Rücksprache mit einem Anwalt für Arbeitsrecht halten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
friedel meint
27. Juli 2017 at 15:41
Hallo Tem von Team von Arbeitsrechte.de,
ich arbeite in einem Großraumbüro, dieses ist nur per Keycard zu betreten, also nicht öffentlich.
Dort gibt es eine Kamera im Gang zum Ein/Ausgang, 2 Kameras im Großraumbüro und eine im Gang zu den WCs.
Verlässt jmd. seinen Schreibtisch muss er sich vorher mit einem Code für den Grund des Verlassens im System abmelden.
Loggt sich also z.B. jmd. mit dem Grund „Sozialpause“ für einen WC Gang ab, kann exakt kontrolliert werden ob der Mitarbeiter wirklich zum WC geht oder z.B. für ein privates Telefongespräch (z.B. mit seinem kranken Kind zu hause) kurz das Büro verlässt. Einen Code für private Norfälle gibt es natürlich nicht 😉
Ist diese Art der Überwachung zulässig?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
14. August 2017 at 10:36
Hallo friedel,
diese Frage sollten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht klären lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Janusz meint
26. Juli 2017 at 19:18
Unser Betriebsleiter hat unserem Teamleiter bei Einstellung in das Unternehmen die Anweisung gegeben ein Buch zu führen wo alle geführten Gespräche auch Gespräche die strittig wurden zu protokollieren um diese dann gegen uns zu verwenden, das man nach über 20 Jahren Betriebs Zugehörigkeit einen Grund findet uns los zu werden.
Ist das überhaupt erlaubt?
arbeitsrechte.de meint
14. August 2017 at 10:24
Hallo Janusz,
dies klingt unserer Meinung nach nicht rechtens. Um sicherzugehen, würden wir Ihnen empfehlen, das Ganze mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Esma meint
24. Juli 2017 at 23:24
Hallo ich hätte da mal eine Frage mein stellvertretender Schichtleiter hat meine raucherpausen bzw Toilettenpausen alles ins Dienstbuch notiert ist das rechtens darf er das machen?
( ich war 3 min nicht auf meinem Arbeitsplatz selbst das hat er aufgeschrieben!)
arbeitsrechte.de meint
7. August 2017 at 9:58
Hallo Esma,
es verstößt normalerweise gegen die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern, wenn der Chef jegliche Toilettengänge protokolliert. Da Raucherpausen jedoch nicht vergütet werden müssen, könnte hier etwas anderes gelten. Um Klarheit zu haben, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marc meint
20. Juli 2017 at 22:24
Hallo,
Im Beratungsgewerbe:
Darf ein Vorgesetzter einen Mitarbeiter ohne dessen Einwilligung z.t. auch ohne dessen Wissen zum Zweck der Leistungsüberprüfung, andere Mitarbeiter anweisen diesen zu beobachten und zu bewerten? Hierbei wird dem Beobachteten das Ergebnis der Leistungsüberprüfung vorenthalten.
Wo ist dabei die Grenze erreicht und wann kann man hier schon von Mobbing sprechen bzw. wann wurden hier die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen beeinträchtigt?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
3. August 2017 at 10:49
Hallo Marc,
in diesem Fall sollten Sie sich entweder an den Betriebsrat wenden (falls vorhanden) oder einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
P. S. meint
9. Juli 2017 at 12:08
Hallo,
darf der Chef aus seinem Büro, mit den Kameras die im Verkaufsraum stehen (eine über den Kassenbereich und eine die den ganzen Verkaufsraum überwacht) dazu auch benutzen um evtl. andere Mitarbeitern dazu aufzufordern im Verkaufsraum zu gehen und dort, wenn mehrere Kunden stehen, diese zu bedienen..? Oder auch die Mitarbeiter einen Kamera livescreen vom Verkaufsraum haben damit sie sehen können ob gerade mehr Kunden warten und diese dann zu bedienen.?
arbeitsrechte.de meint
24. Juli 2017 at 12:35
Hallo,
in diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Kamerabilder allein verwandt werden, um die Auslastung im Geschäft zu prüfen. Der Arbeitgeber ist weisungsbefugt und kann die Angestellten je nach Auslastung in unterschiedlichen Bereichen einteilen (je nach arbeitsvertraglichen Regelungen). Die Kamera ersetzt dabei den eigenen Aufenthalt im Verkaufsraum. Befürchten Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz, wenden Sie sich ggf. an den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Unternehmens oder Landes, um weitere Informationen einzuholen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steve meint
22. Juni 2017 at 18:57
Darf der Abteilungsleiter in meinem Arbeitsbreich fragen wo ich so lange gewesen bin
nach dem ich auf Toilette war?
Oder darf er Kontrollieren ob ich genau die 15 Minuten Früchstückspause einhalte?
Und darf er fragen wo ich so lange gewesen bin wenn ich Arbeit für den anderen Bereich
abgeben muss?
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 12:40
Hallo Steve,
Fragen sind ihm sicherlich gestattet, er muss allerdings nicht auf eine wahrheitsgemäße Antwort hoffen. Wenden Sie sich ggf. an den Betriebsrat oder einen Anwalt, um Ihre Rechte in Bezug auf diese Vorgänge prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Philipp meint
23. Mai 2017 at 15:41
Darf der Administrator den Vorgesetzten per Mail darüber informieren welcher Arbeitnehmer auf welcher Seite surft und daher ein wenig Datenverkehr verursacht? hierbei werden Informationen übermittelt welcher Arbeitnehmer auf welchen Seiten wieviele Anfragen und Datenvolumen verbraucht hat. Es ist erlaubt in den Pausenseiten das Internet privat zu nutzen. Ferner wird nicht darüber aufgeklärt dass solche Informationen überhaupt gesammelt werden.
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2017 at 14:18
Hallo Philipp,
nach herrschender Rechtssprechung haben Arbeitgeber in Ausnahmefällen das Recht dazu, den Browserverlauf ihrer Mitarbeiter – auch ohne deren Zustimmung – zu überprüfen, um beispielsweise ein Fehlverhalten festzustellen, welches eine Kündigung rechtfertigen würde. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für die Beurteilung Ihres Falls.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreea meint
8. März 2017 at 19:55
Darf ein Vorgesetzter von Teammitgliedern verfasste Protokolle „korrigieren“, ohne den Verfasser darüber zu informieren und ohne die Änderungen kenntlich zu machen? Dabei handelt es sich um Protokolle von Teamsitzungen. Diese werden abwechselnd von Teammitgliedern verfasst und an den Vorgesetzten geschickt, welcher sie wiederum an alle Teammitglieder weiterleitet. Nun ist mehreren Personen aufgefallen, dass ihre Protokolle vom Vorgesetzten überarbeitet wurden und erst danach an alle weitergeleitet wurden. Darauf angesprochen meint der Vorgesetzte, dass es üblich sei, dass Vorgesetzte Protokolle korrigieren. Nur falsche Aussagen würden gestrichen werden bzw. richtiggestellt werden.
Danke
arbeitsrechte.de meint
13. März 2017 at 11:47
Hallo Andreea,
dies sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Betriebsratmg meint
14. Februar 2017 at 3:10
Hi , an unseren Schweissrobtern ist eine Software drauf gespielt worden , wodurch unsere Bereichsleiter auf jeden zugreifen können und sehen genau wann er lief und wann nicht, da wir teilweise kurze Programme haben und die Anlagen nicht durchgehend laufen lassen können ist jetzt die Frage ob die sagen dürfen dann und dann stand sie und dann und dann lief der Roboter, das ist in meinen Augen Mitarbeiterüberwachung oder ? Also können die genau sehen was man wann und wie lange gemacht hat , lieben Gruss
arbeitsrechte.de meint
20. Februar 2017 at 10:36
Hallo Betriebsratmg,
grundsätzlich dürfen Arbeitsnachweise nicht verweigert werden, da diese als arbeitsvertragliche Nebenpflicht angesehen werden. Ohne Einverständnis Ihrerseits darf der Arbeitgeber jedoch nicht übermäßige Kontrollen durchführen. Dabei muss immer eine Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter und den schutzwürdigen Rechtsgütern des Unternehmens erfolgen. Haben Sie das Gefühl, dass die Überwachung unrechtmäßig ist, kontaktieren Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihren Fall im Detail analysieren und einschätzen, ob die Kontrollen noch rechtmäßig sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anna meint
13. Februar 2017 at 20:27
Darf der Chef einen mit Bild und Ton überwachen im Gastronomie Bereich ?
Und wenn es unzulässig ist an wen wendet man sich da wenn es keinen Betriebsrat oder ähnliches gibt ?
arbeitsrechte.de meint
20. Februar 2017 at 10:11
Hallo Anna,
grundsätzlich darf Videoüberwachung am Arbeitsplatz nicht ohne Ihre Einverständnis erfolgen. Sprechen Sie Ihren Chef darauf an. Dabei wird gegen geltendes Persönlichkeitsrecht verstoßen, wenn Sie vorher nicht eingewilligt haben. Gibt es keinen Betriebsrat oder Datenschutzbeauftragten, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden, die für Ihr Bundesland zuständig ist:
Baden-Württemberg | Telefon: 0711 / 615 541 0
Bayern | für privaten Bereich | Telefon: 0981 / 531 300
Bayern | für öffentlichen Bereich | Telefon: 089 / 212 672 0
Berlin | Telefon: 030 / 138 890
Bremen | Telefon: 0471 / 596 180 04
Brandenburg | Telefon: 033203 / 356 0
Hamburg | Telefon: 040 / 428 544 040
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Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M. Hill meint
22. November 2016 at 13:12
darf die Geschäftsleitung, Schilder mit meinem Nahmen an Maschinen anbringen für
die ich die Verantwortung tragen soll, aber Hinz und Kunz daran arbeiten ???
Zumal dies ohne meine Einwilligung geschieht ???!!!
Verantwortung im Sinne: Ordnung, Sauberkeit, Funktion und Werkzeug
arbeitsrechte.de meint
1. Dezember 2016 at 9:34
Hallo Herr Hill,
im Sinne des Datenschutzes sind die Interessen des Arbeitgebers gegen die schützwürdigen Interessen des Arbeitnehmer abzuwiegen. Ob dies im beschriebenen Fall angemessen berücksichtigt wurde, bringen Sie bei einem Rechtsanwalt in Erfahrung. Dieser berät Sie ausführlich zu Ihren Rechten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M. Franke meint
13. November 2016 at 13:06
Muß ich nach Arbeitsende immer wieder meinen Spintschlüssel abgeben?
arbeitsrechte.de meint
14. November 2016 at 10:12
Hallo Frau Franke,
für gewöhnlich stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen persönlichen Spint und den dazugehörigen Schlüssel leihweise für die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses zur Verfügung. Aus praktischen Gründen dürfen viele Arbeitnehmer daher über den Schlüssel verfügen. Wie es in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird, können Sie in der Regel Ihrem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entnehmen.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Kevin meint
3. Januar 2019 at 8:35
Guten Morgen,
Ich arbeite in einem Altenheim in dem es an den eingeängen und am Fahrstuhl Kameras gibt, diese sind da und jeder weiß davon.
Um Weihnachten herum kam es zu einem Diebstahl im Unternehmen und der Chef schaut sich die Aufzeichnungen der Kamera an. Dabi stellt er fest das einige Mitarbeiter ohne zu Stempeln Rauchen waren und das handys während des dienstes benutzt wurden. Es sind auch Bewohner und Angehörige da die Kameras auch in den Fluren hängen. Müssen die MA die sich „falsch“ verhalten haben jetzt Konsequenzen fürchten ?