Arbeitnehmer verbringen unter der Woche die meiste Zeit des Tages am Arbeitsplatz – zumindest wenn Sie vollzeitbeschäftigt sind. Das heißt: Häufig sitzen Sie mindestens acht Stunden vor ihrem Rechner, backen Brote oder beraten Kunden in Kleidungsgeschäften. Gemäß Arbeitsrecht erhalten sie für die Erfüllung ihrer übertragenen Aufgaben eine Vergütung, die sie für die aufgewendete Zeit quasi entschädigt.
Kurz & knapp: Mitarbeiterüberwachung
Mitarbeiter dürfen nur auf Basis der gesetzlichen Vorgaben wie z. B. dem Bundesdatenschutzgesetz überwacht werden. Häufig ist das Ganze nur erlaubt, wenn die betroffenen Mitarbeiter im Vorfeld ihre Zustimmung dazu gegeben haben.
Aus welchen Gründen Arbeitgeber unter anderem beschließen, ihre Mitarbeiter zu überwachen, lesen Sie hier. Einer der häufigsten Gründe ist wohl die Überprüfung der Arbeitszeit.
Halten sich Arbeitgeber nicht an die Bestimmungen des Gesetzgebers, müssen Sie schlimmstenfalls mit Freiheitsstrafen rechnen.
Inhalt
Spezifische Informationen zur Mitarbeiterüberwachung:
Ob sie dabei die nötige Sorgfalt an den Tag legen und alles mit rechten Dingen zugeht, bezweifelt so mancher Arbeitgeber und lässt seine Arbeitnehmer deshalb überwachen. So kann die eigene Karriere schneller einen Dämpfer erleben, als gewünscht.
In diesem Zusammenhang gilt es zu klären: Wie weit darf ein Unternehmen bei der Mitarbeiterüberwachung gehen? Welche Maßnahmen müssen Arbeitnehmer akzeptieren und wo wird der Bogen vom Chef überspannt? Informationen zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie in diesem Artikel. In ihm wird auch detailliert aufgeführt, was das Bundesdatenschutzgesetz zur Beauftragung Dritter bei der Überwachung von Mitarbeitern sagt.
Schlagzeilen rund um die Mitarbeiterüberwachung
Dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nicht vertrauen und sie deshalb manchmal auch – ohne ihr Einverständnis nur auf Verdacht hin – kontrollieren und ausspionieren, ist vielen Menschen in Deutschland wohl bewusst. Schließlich gingen schon einige solcher Skandale der illegalen Mitarbeiterüberwachung durch die Presse.
- LIDL
Bundesweite Bekanntheit in Sachen Arbeitsplatzüberwachung erlangte der Lebensmittel-Discounter LIDL in der Vergangenheit. Über Jahre sammelte das Unternehmen anlasslos Informationen darüber, wie sich seine Mitarbeiter am Arbeitsplatz verhielten.Dabei wurde auch nicht davor zurückgescheut, den einen oder anderen Detektiv einzusetzen, um zu aufzuzeichnen, wann wer wie lange auf der Toilette war und welche Mitarbeiter in einer besonderen Beziehung zueinander standen.
Sie setzten dabei neben quasi unsichtbaren Kameras auch Sprachaufnahmegeräte ein, um Vorgänge sehr konkret zu dokumentieren. Unnötig zu sagen, dass die Arbeitnehmer in diese Aktion nicht eingeweiht waren.
Auch die Deutsche Bahn ist in der Vergangenheit bereits wegen der breiten Überwachung ihrer Mitarbeiter auffällig geworden. 2009 deckten Journalisten auf: Hier kam es nicht nur zur Überwachung hochrangiger Arbeitnehmer, sondern auch ihrer Ehepartner, die anschließend an private Ermittler weitergeleitet wurden.Durch die Spiegelung der Festplatten der betroffenen Mitarbeiter, die Überprüfung ihrer Kontobewegungen und die Weitergabe von Daten aus dem persönlichen Bereich wurde gegen die geltenden Datenschutz-Bestimmungen verstoßen, da sie ohne Einverständnis übermittelt wurden. Begründet wurden diese Maßnahmen damit, die Korruption im Unternehmen reduzieren zu wollen.
Im Kreis Braunschweig nahm die Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz in einer Media-Markt-Filiale skurrile Formen an. Hier drohte – nach Angaben der Braunschweiger Zeitung – die Geschäftsführung an, bei Mitarbeitern einen Gentest durchführen zu lassen. Anlass dieses Schreibens war eine regelmäßig verunreinigte Toilettentür, die für erhitzte Gemüter sorgte.
Welchem Zweck folgt die Überwachung am Arbeitsplatz?
Aus den geschilderten Berichten geht hervor: Zur Mitarbeiterüberwachung greifen Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Gründen.
- Manche Firmen wollen überprüfen, ob Arbeitnehmer tatsächlich ihre Arbeitszeit einhalten und ihre Pausen nicht über Gebühr ausdehnen.
- Andere zielen darauf ab, den genauen Aufenthaltsort ihrer Mitarbeiter zu bestimmen, was gerade bei Personen im Außendienst interessant ist. Doch auch krank feiernden Mitarbeitern kann so auf die Spur gekommen werden.
- In bestimmten Unternehmen ist Diebstahl von Firmeneigentum ein großes Thema. Weshalb Bestände schwinden, kann durch die Überwachung der Mitarbeiter ebenfalls herausgefunden werden.
- Benutzt der Arbeitnehmer den zur Verfügung gestellten Internetanschluss tatsächlich nur für dienstliche Zwecke oder liest er tagtäglich Zeitung anstatt zu arbeiten? Auch das kann durch die Mitarbeiterüberwachung erforscht werden.
- Und schließlich ist gerade in Dienstleistungsberufen die Qualität der Beratung in der Regel von hoher Relevanz. Wie freundlich und kompetent dabei mit den Kunden umgegangen wird, steht bei so mancher Überwachung im Fokus.
Welche Formen der Überwachung von Mitarbeitern gibt es?
Das Verhalten von Arbeitnehmern kann auf ganz verschiedenen Wegen ausspioniert werden. Zurückgegriffen wird dabei von Unternehmen und beauftragten Detekteien in der Regel auf die technischen Möglichkeiten.
Schließlich sind Kameras und Mikrophone in den letzten Jahren immer kleiner und damit schwerer erkennbar geworden.
Ein Klassiker, der häufig auch nicht bei der Mitarbeiterüberwachung fehlt, ist die gute alte Beobachtung – auch Observation genannt. Durch gezieltes Hinschauen und an die Fersen heften, kann so mancher als arbeitsunfähig gemeldete Arbeitnehmer oder Langfinger überführt werden.
Videoüberwachung – ist das rechtens?
Eine besonders effiziente Art und Weise der Mitarbeiterüberwachung stellt die Aufzeichnung von Geschehnissen im Büro oder Lagerräumen dar. Schließlich muss keine Person engagiert werden, welche Mitarbeitern auf Schritt und Tritt folgt. Die Kameras schneiden mit, wer was wann mit wem im überwachten Bereich getan hat.
Unterschieden werden muss zwischen der:
- öffentlichen und offensichtlichen Videoüberwachung, durch für alle gut sichtbare Kameras
- und der verdeckten Aufzeichnung durch quasi unsichtbare Geräte
Mitarbeiter per Kameraüberwachung zu beobachten, erlaubt das Recht in Deutschland nur unter ganz bestimmten Umständen, denn: Durch die Aufzeichnung wird das Persönlichkeitsrecht des Überwachten deutlich tangiert und gegebenenfalls sogar beeinträchtigt.
Hierzulande ist der Datenschutz ein großes Thema. Grundsätzlich gilt: In Räumen, die öffentlich zugänglich sind, in denen also nicht nur Mitarbeiter verkehren, darf eine Überwachung per Videokamera stattfinden, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen kann und es gleichzeitig auch keine milderen Mittel gibt.
Verdächtigt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht zu haben bzw. eine Straftat begangen zu haben, dann darf unter denselben Voraussetzungen, allerdings nur kurz und ausnahmsweise, eine heimliche Videoüberwachung vorgenommen werden.
Bestimmte Räume sind immer von einer Mitarbeiterüberwachung ausgenommen. Dabei handelt es sich um:
- die Toiletten
- Umkleideräume
- Schlafräume
- die sanitären Anlagen
Die GPS-Überwachung am Arbeitsplatz
Das Global Positioning System (GPS) ist in vielerlei Hinsicht eine wirklich sinnvolle Technik. Es lokalisiert Sportler und schneidet mit, welchen Weg sie zurückgelegt haben, Autofahrer können sich dank GPS-basierter Navigationsgeräte an unbekannten Orten orientieren und finden immer den richtigen Weg. Diese Vorteile haben auch schon Arbeitgeber registriert und setzen das System unter anderem dazu ein, die Auslieferung von Waren zeitlich zu optimieren.
Doch darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter so überwachen? Schließlich sind alle zurückgelegten Wege so unmittelbar nachvollziehbar. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht Informationen, die eine Verbindung zwischen Personen und Standorten ziehen, als personenbezogene Daten an. Diese unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz, da eventuell ein Bewegungsprofil hieraus erstellt werden könnte.
Obacht: Was hier nicht mitgeschnitten werden darf, ist unter anderem, wann ein Fahrer eine Pause eingelegt hat und wie schnell er gefahren ist.
Bevor ein Arbeitgeber sich zum Einsatz einer solchen Maßnahme entschließt, gilt es deshalb, die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gegen die Interessen eines Unternehmens abzuwägen.
Die PC-Überwachung durch den Arbeitgeber
Arbeiten Sie in einem Büro und überwiegend am Schreibtisch, wissen Sie: Bei der täglichen Arbeit juckt es so manches Mal in den Fingern, einem als besonders spannenden Artikel zu folgen und die eigene Neugier zu befriedigen. Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages haben Sie sich jedoch dazu verpflichtet, Ihren Pflichten nachzukommen, die – je nach ausgehandelten Konditionen – manchmal auch besagen: Die Nutzung des Internets zu privaten Zwecken ist unzulässig.
Nicht jeder Arbeitgeber verlässt sich dabei auf Ihr Wort bzw. Ihre Unterschrift, sondern greift der Sicherheit halber zur Mitarbeiterüberwachung. Doch darf man Mitarbeiter am PC überwachen?
Wichtiges Stichwort in diesem Zusammenhang ist die informationelle Selbstbestimmung von Arbeitnehmern. Sie besagt: Es ist Ihrem Chef untersagt, Ihre Tätigkeiten rund um die Uhr am Arbeitsplatz zu kontrollieren.
Um nachvollziehen zu können, wozu Sie Ihren Arbeits-PC den lieben langen Tag so einsetzen, können sich Arbeitgeber ganz verschiedener Maßnahmen bedienen.
- Es kann auf Ihren Computer ein Programm gespielt werden, dass in einem bestimmten Zyklus einen Screenshot erstellt (Spionagesoftware).
- Der Browserverlauf, in dem besuchte Websites und die entsprechende Uhrzeit gespeichert wird, kann nach Feierabend eingesehen werden.
Grundlegend ist zu unterscheiden, ob ein Arbeitsvertrag oder eine Dienstvereinbarung die private Nutzung des Internets erlaubt. Dürfen Sie beispielsweise in der Pause den Computer nutzen, um persönliche E-Mails abzurufen oder Online-Portale zu besuchen, muss er unbedingt das Fernmeldegeheimnis berücksichtigen. Die Mitarbeiterüberwachung wird von den in § 88 Telekommunikationsgesetz aufgeführten Vorgaben beschränkt.
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: […] Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.“ (§ 87 BerTG).
Kontrolle am Arbeitsplatz – Mitarbeiter abhören
Wie grundsätzlich fast immer in der Mitarbeiterüberwachung gilt: Der Arbeitnehmer muss seine Zustimmung erteilen oder ein Gesetz muss die gewünschten Maßnahmen genehmigen. Nur dann darf Ihr Chef eine Überwachung starten – und das sowohl inhaltlich als auch die Metadaten betreffend (also wann der Anruf ein- oder ausging, wie lange er gedauert hat etc.).
Wollen Arbeitgeber die Telefonnutzung überwachen, stehen sie vor weniger großen Hürden bei der Erfassung und Speicherung von Metadaten als bei der Auswertung der Gesprächsinhalte.
Denn: Prinzipiell unterliegen telefonische Gespräche der Vertraulichkeit des Wortes. Ihrem Chef kann es demnach untersagt sein, Sie zu belauschen bzw. das Gesprochene aufzunehmen.
Ob Sie als Arbeitnehmer daher mit einer Überwachung Ihrer am Telefon geführten Gespräche rechnen müssen, geht unter anderem aus den Konditionen in Ihrem Arbeitsvertrag hervor. Wer das Arbeitstelefon auch zu privaten Zwecken nutzen darf, muss bei Gesprächen mit dem Partner oder Kindern nicht mit einem Zuhörer rechnen. Doch ausreizen sollten Sie dieses Privileg nicht: Wer häufig und ausgiebig telefoniert und darüber seine Arbeit vernachlässigt, muss damit rechnen, eine außerordentliche Kündigung serviert zu bekommen.
Welche Konsequenzen drohen, wenn die illegale Mitarbeiterüberwachung auffliegt?
Stellt sich heraus, dass sich ein Arbeitgeber unrechtmäßig der Mitarbeiterüberwachung bedient hat, um seine Arbeitnehmer auszuspionieren, können die Betroffenen auf ganz unterschiedliche Ahndungen bestehen.
- Wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt nicht öffentliche personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall muss mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro gerechnet werden. Es ist eine bis zu zweijährige Freiheitsstrafe zu befürchten, wenn die Tat vorsätzlich und gegen eine Vergütung ausgeführt wurde bzw. hierdurch der Überwachte geschädigt werden sollte.
- Wegen der unerlaubten Video- oder Telefonüberwachung können Mitarbeiter nämlich vor ein Arbeitsgericht ziehen, um Schmerzensgeld wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte einzufordern.
- Zeichnet eine Videokamera, die zur Mitarbeiterüberwachung montiert wurde, widerrechtlich auch Tonspuren auf, so handelt es sich um eine Straftat. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für diesen Verstoß eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Das gilt sowohl für jene, die nicht öffentliche Gespräche aufnehmen als auch solche, die diese Aufnahmen weiterreichen. Auch der Versuch ist bereits strafbar, da die Vertraulichkeit des Wortes hierdurch verletzt wird.
Sind Sie einer unzulässigen Mitarbeiterüberwachung zum Opfer gefallen? Das können Sie tun
Der Computer verhält sich nicht mehr wie gewohnt oder es gibt bei Ihren Telefonaten ein Knacken in der Leitung? Wenn sich bei Ihnen mit der Zeit ein ungutes Gefühl einschleicht und Sie glauben, vom Arbeitgeber überwacht zu werden, dann können diese Tipps hilfreich sein:
- Nehmen Sie Kontakt zum Betriebsrat auf, wenn das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, über einen solchen verfügt. Er weiß über etwaige Überwachungsmaßnahmen in der Regel Bescheid und gibt Ihnen Auskunft.
- Alternativer Ansprechpartner kann auch der Datenschutzbeauftragte des Betriebs sein.
- Auch die Bundesländer haben Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bestimmt. Mit Ihren Fragen können Sie sich deshalb an diese Stellen wenden.
- Und schließlich steht natürlich auch immer ein im Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt zur Verfügung. Dieser informiert Sie über Ihre Möglichkeiten, die erlittenen Verletzungen Ihrer Persönlichkeitsrechte wieder gutmachen zu lassen.
Rene meint
20. Oktober 2018 at 16:04
Hallo zusammen,
ich arbeite in einem großen Call Center für Mindestlohn.
Auftraggeber ist ein großer Internetprovider.
Die Kontrolle der Mitarbeiter erfolgt lückenlos am PC. Gesprächszeiten, Pausen, Folgeanrufe des Kunden, alles wird statistisch erfasst. Natürlich auch Gesprächsaufzeichnung. Die volle Kontrolle, nur Kameras sind nicht installiert. Daraus ergeben sich dann diverse Möglichkeiten für den ArbArbeitgeber Druck gegenüber den Angestellten aufzubauen.
Der Druck kommt natürlich vom Internetprovider und alle sind dem hilflos ausgeliefert, man will den Auftraggeber ja nicht verlieren.
Der Betriebsrat ist so gut wie chancenlos.
Würdet ihr einen Anwalt aufsuchen oder was ist mir sonst noch möglich?
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 11:21
Hallo Rene,
Sie können sich gegebenenfalls an einen Anwalt wenden. Gewerkschaftsmitglieder können auch die Beratung durch ihre Gewerkschaft in Anspruch nehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Freeso meint
16. Oktober 2018 at 7:40
Moin,
mein vorgesetzter gibt vor jede minute der arbeitszeit mit einer app zu tracken, Sodass ich jetzt 07:30 – 07:35 recherche angebe, aber auch wann ich zur toilette gehe. wann ich den pc anschalte. usw.
Wie genau ist mein vorgesetzter dazu berechtigt? Was darf mein vorgesetzter genau von mir fordern?
Welche Gesetze greifen oder greifen in diesem fall nicht?
Beste gruesse
(Bitte keinen Link zu dieser Seite posten und schreiben dass die thematik komplex ist.)
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:32
Hallo Freeso,
wir bieten keine Rechtsberatung an. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Smurf meint
2. Oktober 2018 at 17:03
Auf unserer Mitarbeitertoilette soll demnächst, mit dem Hinweis auf Hygiene, eine Liste eingeführt werden in die sich jeder Eintragen muss wer die Toilette benutzt.
Kann ich diesen Eintrag verweigern bzw. ist sowas überhaupt zulässig?
Kindler meint
28. September 2018 at 16:52
Hallo,
Ich bin im Außendienst tätig und nun möchte mein Arbeitgeber Einsicht in meinen Kalender haben, wo ich bin und bei wem.
Ist das zulässig?
arbeitsrechte.de meint
18. Oktober 2018 at 15:43
Hallo Kindler,
dies ist maßgeblich von den Vereinbarungen in Ihrem Vertrag und Ihrem Betrieb abhängig. Lassen Sie die Rechtslage ggf. von einem Anwalt prüfen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Frank meint
11. September 2018 at 11:32
Hallo zusammen,
es geht in meiner Frage genau um den Sachverhalt der unzulässigen Arbeitnehmerüberwachung.
In dem Callcenter in dem ich tätig bin, werden permanent die Dauer, die Lage und die gesamte Zeit der Toilettengänge jedes einzelnen Callcenteragenten aufgezeichnet und somit überwacht und ausgewertet. Auch verhält es sich so, dass es immer wieder von Vorgesetzten in Mitarbeitergesprächen angesprochen wird, die Toilettenpausen seien ja zu lange. Es wird also in die Persönlichkeitsrechte des einzelnen Mitarbeiters eingegriffen, indem man ein internes Bewegungsprofil für Toilettengänge erstellt.
Gibt es hier bereits Gerichturteile zu oder klare gesetzliche Regelungen?
arbeitsrechte.de meint
4. Oktober 2018 at 11:39
Hallo Frank,
wir haben die wichtigsten Regelungen in unserem Ratgeber zur Mitarbeiterüberwachung zusammengefasst. Sie finden dort auch spezifische Ratgeber zu besonderen Themen aus diesem Bereich.
Die Rechtslage hierzu ist sehr komplex und kompliziert ist, auch weil dabei verschiedene Gesetze eine Rolle spielen. Die Rechtslage zu Ihrem geschilderten Sachverhalt dürfen wir hier nicht darstellen, da dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank W. meint
9. August 2018 at 17:47
Hallo,
Ich stehe kurz vor einem Arbeitgeberwechsel (Kündigung ist bereits erfolgt) und habe jetzt mitbekommen, dass vor meinem Ausscheiden bereits E-Mails an mich auch schon in Kopie an meinen Chef gehen, ohne dass ich davon informiert wurde. Rausgekommen ist es eher durch Zufall. Darf mein Chef das.
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
23. August 2018 at 14:32
Hallo Frank W.,
Mitarbeiter dürfen nur auf Basis der gesetzlichen Vorgaben wie z. B. dem Bundesdatenschutzgesetz überwacht werden. Häufig muss die Mitarbeiterüberwachung von den Betroffenen genehmigt werden. Wie sich dies in Ihrem Fall konkret gestaltet, können wir jedoch nicht beurteilen. Bitte fragen Sie hierzu gegebenenfalls einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silke meint
24. Juli 2018 at 12:47
Hallo,
darf ein Arbeitgeber eines Handwerksunternehmens heimlich, also ohne Zustimmung der Mitarbeiter, Fotos machen um zu kontrollieren, wer welche Abfälle produziert um ggf den Lohn zu kürzen und zu sehen, wer wie lange für was benötigt?
Danke!
arbeitsrechte.de meint
10. August 2018 at 16:46
Hallo Silke,
eine derartige Überwachung, wie Sie sie beschreiben, ist in der Regel nur in Ausnahmefällen zulässig. Wir empfehlen Ihnen, den Fall von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Carola meint
12. Juli 2018 at 19:05
Liebes arbeitsrechte.de Team,
mein Chef hat mir kürzlich mitgeteilt, dass er mich auf dem Weg zur Arbeit (in meinem Auto) gesehen hätte und es sogar Fotos davon gäbe. Ist es erlaub, dass er einfach ein Foto von mir macht? Er wolle mir damit meine Arbeitszeit nachweisen!!
arbeitsrechte.de meint
17. Juli 2018 at 9:41
Hallo Carola,
normalerweise ist eine solche Vorgehensweise nicht erlaubt. Da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Emmi meint
6. Juli 2018 at 14:47
Ein Freund möchte vom Arbeitsrecht in das Strafrecht wechseln. Ist das überhaupt möglich oder muss er wieder eine Spezialisierung durchlaufen? Wusste gar nicht, dass das Abhören der Mitarbeiter belangt werden kann.
arbeitsrechte.de meint
9. Juli 2018 at 11:33
Hallo Emmi,
in diesem Fall sollte Ihr Freund einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen oder direkt das Gespräch mit seinem Arbeitgeber suchen. Pauschal können wir Ihnen dazu keine Antwort geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Moritz F. meint
4. Juli 2018 at 7:52
Guten Morgen,
in Rahmen von Umstrukturierungen soll ich nun einer Abteilung in einem anderen Standort, meine Arbeit so im Detail beschreiben, dass ich sogar die nötigen Tastenkombinationen beschreiben soll.
Ich befürchte nun, dass man mich so überwachen möchte und mir evtl. meinen Arbeitsplatz wegnehmen könnte, wenn man bis ins kleinste Detail weiß, wie mein Job zu machen ist.
Ich bin ja bereit Auskunft zu geben,
aber muss ich da jedes Detail preisgeben?
Gruss Moritz
arbeitsrechte.de meint
9. Juli 2018 at 10:28
hallo Moritz,
leider liegen uns zu wenig Informationen vor, um diesen Sachverhalt zu beurteilen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, den besten Umgang mit der Situation zu finden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sascha meint
3. Juli 2018 at 16:59
Guten Tag,
darf die Geschäftsführung meines betriebes zugriff auf mein whats app haben bzw. soziale netzwerke haben. Mein chef hat mich heute gebeten mein profilbild zu ändern?
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
4. Juli 2018 at 14:30
Hallo Sascha,
normalerweise handelt es sich dabei um Ihre Privatangelegenheit. Ein Anwalt kann Ihnen zu diesem Thema weitere Informationen zukommen lassen und Ihnen genau erklären, was Ihr Arbeitgeber darf und was nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine St. meint
30. Juni 2018 at 11:01
Hallo,
Ich arbeite seit kurzem als Objektleiterin in einer Gebäudereinigungsfirma und nutze einen Firnenwsgen mit 1% Regelung. Der Wagen ist mit GPS ausgestattet, was ich auch unterschreiben musste. Jetzt habe ich per Zufall gesehen, das im Büro einer Mitarbeiterin ein riesengroßer Bildschirm hängt, wo alle Fahrzeuge drauf zu sehen sind. Es wird also während der gesamten Bürozeit (und mit Sicherheit auch darüber hinaus) permanent zur Sicht gestellt, wo sich wer aufhält! Jeder, der dieses Büro betritt, kann den Bildschirm einsehen. Ist das zulässig? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Danke!
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 10:28
Hallo Sabine,
mit dieser Frage sollten Sie sich dringen an ein Anwalt für Arbeitsrecht wenden, da wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Corinna meint
14. Juni 2018 at 21:48
Hallo,
Ich arbeite in einer Abteilung wo ca. Täglich 100 Fälle eingehen, die von ca. 5 Mitarbeitern bearbeitet werden. Manche Fälle sind umfangreicher vom Zeitaufwand, was man aber bei einem Datenbank Abruf nicht sehen kann, wie lange wer an einem Fall gearbeitet hat. Es kommt vor, dass ich an einem Tag 20 und am anderen nur 10 schaffe. Ist es rechtens, dass die Chefin eine Abfrage der Datenbank machen darf, wo sie sieht wieviele Fälle welcher Mitarbeiter bearbeitet hat und dies dann als Entlassungsgrund nimmt, weil man weniger schafft wie andere. Ist die Abfrage der Datenbank nach Mitarbeiternamen überhaupt zulässig?
Vielen lieben Dank
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 13:14
Hallo Corinna,
inwieweit dieses Vorgehen zulässig ist, können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tony meint
8. Juni 2018 at 7:51
Eine kurze Frage.
Es gibt alle drei Monate ein Monitoring, dabei werden Zahlen Daten Faklten dem Mitarbeiter übergeben. Was nun auch passiert ist, das in einem Kundensystem in dem ich Einträge zu Beratung etc mache, diese vom Vorgesetzten durchgelesen und z.b. beanstandet werden. Ist dieses zulässig.
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 17:21
Hallo Tony,
das ist mitunter davon abhängig, ob Sie eine Einverständniserklärung dazu abgegeben haben. Lassen Sie Ihren Fall am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht betrachten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom meint
26. Mai 2018 at 10:50
Ich arbeite auf einer Tankstelle die gerade Komplet modernisiert wurde.
Im unseren Laden wurden insgesamt 4 Kameras installiert, wobei zwei nur mich und die Kasse Filmen, eine den hinteren Bistrobereich wo ich Brötchen und Co. Zubereiten darf.
Nur eine Kamera filmt den Rest des kleinen Shops.
Das das ganze aufgezeichnet wird finde ich zwar nicht so toll, aber Sicherheit geht nun mal vor.
Auch wenn wir Mitarbeiter nicht gefragt wurden sind.
Mir gefällt es nur nicht, daß unser Überwachnungsystem auch fernüberwach werden kann, ohne daß wir Mitarbeiter etwas davon mitbekommen.
Also unsere Tankstellenzentrale kann jederzeit auf alle Kameras (Live Bild sowie auch Aufzeichnung) übers Internet zugreifen.
Ich fühle mich zu jederzeit beobachtet, und ich finde es nicht in Ordnung das unsere Tankstellenzentrale diese Macht auf unsere Videoüberwachnung hat und es ihr möglich ist jederzeit uns zu beobachten, ohne daß wir etwas davon mitbekommen.
Darf meine Firma dies überhaupt?
Macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten, falls meine Firma sich weigert den fernzugriff zu unterbinden?
Ich möchte ungern einen Anwalt einschalten, wenn ich nur geringe erfolgschancen habe.
Einen Betriebsrat oder gar einen Datenschutzbeauftragten gibt es in unserer Firma nicht.
arbeitsrechte.de meint
1. Juni 2018 at 11:43
Hallo Tom,
ob es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten, können wir schlecht beurteilen. Denn die Frage zu klären, ob und welche Erfolgschancen bestehen, ist ja gerade die Aufgabe eines Rechtsanwalts. Manche Anwälte bieten ein kostenloses Erstgespräch an. Außerdem können Menschen mit geringerem Einkommen Beratungshilfe beantragen. Diese kostet 15 Euro. Die Anwaltskosten entfallen dann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
18. Mai 2018 at 14:17
Guten Tag,
mein Chef lässt auf Dienstreisen durch Vertraute notieren, welcher Mitreisende
eine durch den Arbeitgeber bezahlte Mahlzeit verzehrt hat. Also zum Beispiel das
Frühstück im Hotel.
Darf er das veranlassen?
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2018 at 8:59
Hallo Peter,
eine Überwachung der Mitarbeiter ist in der Regel nicht zulässig. Sie können sich an einen Anwalt für Arbeitsrechte wenden, wenn Sie Bedenken wegen des beschriebenen Verhaltens haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex meint
12. Mai 2018 at 9:50
Darf mein Abteilungsleiter mich ständig mit seinen Augen beobachten. Also er steht auf einer Treppe und guckt genau in meine Richtung so daß ich mich beobachtet fühle. Damit man immer das Gefühl hat das man beobachtet wird
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2018 at 13:38
Hallo Alex,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, ob Ihr Abteilungsleiter sich hier richtig verhält, kann Ihnen deshalb nur ein Anwalt sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Callagentin meint
21. April 2018 at 23:03
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite in einem Callcenter ohne Betriebsrat. Wie merke ich als Telefonistin, ob ich von den Vorgesetzten heimlich abgehört werde? Manchmal hallt es in der Leitung – könnte dies ein Hinweis auf das sogenannte Silent Monitoring sein (oder sind es einfach nur Störungen)?
Falls ich tatsächlich heimlich abgehört werde oder meine Gespräche gar aufgezeichnet werden – wie kann ich das nachweisen, wenn ich dagegen vorgehen möchte?
Eine Zustimmung für heimliches Mithören habe ich nicht gegeben.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 13:00
Hallo Callagentin,
wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstößt, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann Sie in Ihrer Situation beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Franzi meint
28. März 2018 at 12:45
Hallo,
darf mein Abteilungsleiter von mir verlangen, dass ich mein Email-Postfach uneingeschränkt ihm freigebe, damit er alle meine Emails lesen kann?
danke für eure Hilfe
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 9:59
Hallo Franzi,
das hängt sehr vom Einzelfall ab. In der Regel gibt der Arbeitsvertrag Aufschluss darüber. Lesen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, ob hierzu eine Vereinbarung getroffen wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel meint
26. März 2018 at 11:13
Hallo zusammen.
Ich arbeite in einem Versandhaus in der Kommission. Wir haben das Gefühl das wir dauerhaft über das System Kontrolliert werden ob wir tatsächlich am Kommissionieren sind oder anderen Tätigkeiten nachgehen.
Um verständlich zu machen was ich damit meine, ich bin auf die Toilette gegangen (Dauer hin und zurück vielleicht 3-4 Minuten) , kam wieder und hatte einen Anruf, wieso ich nicht weiter arbeiten würde.
Ca 1 Stunde später mussten leere Paletten weggeräumt und mit Behältern aufgefüllt werden. (Dauer ca 10 Minuten) wo wieder das Telefon klingelte und gefragt wurde wieso keine Bewegung herrscht.
Ist dies rechtens oder sollte ich mich damit an den Betriebsrat wenden?
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 8:53
Hallo Daniel,
da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen sich an den Betriebsrat zu wenden. Wenn noch Unsicherheit herrscht, können Sie sich vorab auch kurz von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marianne K. meint
23. März 2018 at 13:46
Darf unser Geschäftsführer und Firmeninhaber alle emails der Mitarbeiter lesen, bzw. sich weiterleiten lassen? Wenn ja, was darf er alles sehen?
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 15:44
Hallo Marianne,
wenn keine private Nutzung der Geräte gestattet wurde, kann der Arbeitgeber eine detaillierte Protokollierung fordern. Ob sich Ihre Situation noch innerhalb der gesetzlichen Vorschriften bewegt, kann jedoch nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
thomas st. meint
6. Februar 2018 at 15:52
hallo…..darf eine angestellte einen mitarbeiter heimlich dazu veranlassen die pausenzeiten zu überwachen und gegebenenfall zu notieren und zu melden? ich denke das dies nicht von der Geschäftsführung abgesegnet worden ist. ist dies rechtens oder muss man sich das gefallen lassen zumal keine pausenüberschreitung vorgekommen ist.
danke
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 12:17
Hallo Thomas,
eine heimliche Überwachung ist nicht erlaubt und kann in manchen Fällen sogar strafrechtlich verfolgt werden. Ob Ihr Fall so einzuordnen ist, kann jedoch nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jessy meint
14. November 2017 at 20:09
Hallo
Ich Wollte nach fragen ob es erlaubt ist das die Kollegen zwei ander so gut wie immer beobachten bei der Arbeit?
arbeitsrechte.de meint
8. Januar 2018 at 11:24
Hallo Jessy,
ein solches Verhalten ist normalerweise nicht erlaubt. Wir würden Ihnen empfehlen, in einem solchen Fall das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Timo meint
14. November 2017 at 11:05
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte nur einmal nach dem Stand dieser Seite fragen. Im genaueren eher die Frage,
ob es viele Änderungen ihrer Seite geben werden muss, wenn am 25. Mai 2018 die neue BDSG in Kraft tritt?
arbeitsrechte.de meint
8. Januar 2018 at 11:00
Hallo Timo,
wir orientieren uns bereits jetzt an der DSGVO.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
carla meint
20. Oktober 2017 at 13:14
Frage: Ich arbeite als Außendienstmitarbeiter und habe mit Kunden viel Kontakt. Die Themen sind sehr technisch meistens, daher kontaktiere ich meine Kunden meistens per Mail. Ab und zu Per Telefon. Mein Chef zählt die Telefonate meiner Kollegen und von mir und protokolliert sie, ohne uns darüber vorher zu informieren. Wir haben das erfahren, weil er ein Meeting mit dem Chef über ihn hatte, und eine andere Mitarbeiterin uns davon erzählt hat. Außerdem analysiert er unsere Persönlichkeiten, bewertet sie und macht Statistiken, ohne das wir es vorher wussten. Er diskutiert solche Daten mit dem Chef über ihn. Darf er so was machen?
arbeitsrechte.de meint
11. Dezember 2017 at 11:21
Hallo Carla,
Mitarbeiterüberwachung ist nur nach Zustimmung der Betroffenen erlaubt. Sollten Sie Zweifel haben, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder Datenschutz.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de