Von einer geringfügigen Beschäftigung bzw. einem Minijob ist die Rede, wenn das monatliche Gehalt eine Grenze von 538 Euro (vor Januar 2024: 520 Euro) nicht überschreitet. Daher werden Arbeitsverhältnisse dieser Art nicht selten als 538-Euro-Jobs bezeichnet. Eine geringfügige Beschäftigung ist für Arbeitnehmer sowohl steuer- als auch versicherungsfrei.
Berechnen Sie hier kostenlos Ihr Mutterschaftsgeld!
Auch wenn sich Minijobs zumindest diesbezüglich von Arbeitsverhältnissen in Vollzeit unterscheiden, profitieren auch „Minijobber“ vom sogenannten Mutterschutz. Dieser sorgt in Deutschland dafür, dass erwerbstätigen (werdenden) Müttern eine spezielle Fürsorge zuteilwird, die beispielsweise mit einem besonderen Kündigungsschutz oder einer finanziellen Unterstützung einhergeht.
Kurz & knapp: Mutterschaftsgeld bei einem Minijob
Ja, auch bei einem Minijob wird Mutterschaftsgeld gezahlt.
Je nachdem, wie sie versichert sind, können geringfügig Beschäftigte Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (maximal 13 Euro pro Kalendertag) oder dem Bundesversicherungsamt (einmalige Zahlung von bis zu 210 Euro) beanspruchen.
Ein Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wird im Minijob nur dann fällig, wenn das durchschnittliche kalendertägliche Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist einen Betrag von 13 Euro (also mehr als 390 Euro monatlich) überstieg.
Demzufolge besteht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld auch im Minijob. Wo geringfügig Beschäftigte diese finanzielle Leistung beantragen können und wann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei einem 538-Euro-Job zahlen muss, klären wir im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Mutterschaftsgeld: Wo geringfügig Beschäftigte den Antrag stellen müssen
Wie bereits erwähnt, gibt es Mutterschafts- bzw. Mutterschutzgeld auch im Minijob. Bei letzterem handelt es sich jedoch um einen Ausdruck, der oft fälschlicherweise gebraucht wird.
Je nachdem, welche Art der Krankenversicherung vorliegt, müssen Sie das Mutterschaftsgeld im Minijob bei einer anderen Stelle beantragen:
- Sind Sie gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen. Sie erhalten in diesem Fall bis zu 13 Euro pro Kalendertag.
- Wenn Sie jedoch familienversichert oder privat versichert sind, müssen Sie sich an das Bundesversicherungsamt wenden. Das Mutterschaftsgeld für Minijobber beträgt hier einmalig maximal 210 Euro.
Wird ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld im Minijob fällig?
Sobald Ihr durchschnittliches kalendertägliches Nettoentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der gerade genannten Schutzfrist mehr als 13 Euro betrug, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Eine geringfügige Beschäftigung muss dementsprechend im Monat genau oder mehr als 390 Euro netto eingebracht haben.
Ihr Chef ist dann dazu verpflichtet, Ihnen die Differenz zwischen dem eigentlichen Verdienst im Minijob und dem Mutterschaftsgeld zukommen zu lassen. In der Regel können Sie davon ausgehen, dass Sie durch die Zahlung von Arbeitgeberzuschuss und Mutterschaftsgeld im Minijob auf Ihr ursprüngliches Gehalt kommen.
Schließlich sollen Ihnen keine finanziellen Nachteile aufgrund Ihrer Schwangerschaft entstehen.
Olga meint
12. August 2024 at 0:24
Moin moin,
Ich habe eine Frage über Mutterschutzgeld
Ich habe Volzeit Arbeit und Minijob.
KK bezahlt 13 €
9,95 von Volzeit
3.05 von Minijob.
Arbeitgeber von Volzeit bezahlt mir Rest aber er nimmt für Rechnung 13 €.
Und minijob bezahlt gar nichts Rest Mutterschutzgeld .
Ich weiß nicht genau, was ist richtig
Help mey plys.
Luise meint
2. Februar 2022 at 21:13
Guten Abend,
ich war bis Dez. 2021 in Teilzeit beschäftigt. Einkommen immer um die 1200€ netto. von Januar – März 2022 bin ich als Minijobber auf 450€ Basis im gleichen Unternehmen angestellt. Mein Mutterschutz hat Mitte Januar begonnen.
Laut dem Artikel müsste ich dann den Arbeitgeberzuschuss in Höhe von ca. 810€ Monatlich bekommen, da der ja aus den 3 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes berechnet wird. Sehe ich das richtig? In der Gehaltsabrechnung vom Januar habe ich nur Geld für die ersten 17 Tage des Monats von AG bekommen. Von der KK habe ich noch gar nichts bekommen.
Anmerkung: bin Studentin und damit studentisch versichert.
Lololo meint
8. Oktober 2022 at 16:42
Was soll denn studentisch versichert sein?
Ich habe auch studiert, bis zu einem gewissen Alter gab es bei der gesetzlichen KV einen Studententarif, danach durfte ich ganz normal meine KV bezahlen, wie jeder andere auch 😅 Und die 170 im Monat waren nicht wenig, weshalb ich neben dem Vollzeitstudium immer nebenbei gejobbt habe. Also was dieses „studentisch versichert“ sein soll, das darf man mir gerne erklären.
Ansonsten meine Frage:
Wer familienversichert ist bekommt gar nichts außer einmal 200 Euro für die gesamten 14 Wochen Einkommensausfall? Das ist ja wirklich unfassbar!
Milena meint
6. Januar 2022 at 18:57
Ich arbeite im Vollzeit und dazu noch Minijob auf 300€.
Werde ich nur Vollzeit-Gehalt als Mutterschaftsgeld erhalten? Ohne die 300€?
TATJANA meint
5. Februar 2021 at 8:43
Guten Morgen ,ich bin Schwanger und meine Vertragsverhältnis endet ende juni bei Mini job .Geburtstag in 21 August .besteht die Möglichkeit das ich auch Eltern Geld bekomme und so weiter…. LG
Doris G. meint
17. November 2020 at 11:25
Für mich ist das Ganze auch etwas undurchsichtig.
Von März 2014 bis September 2019 hab ich Vollzeit gearbeitet und immer alles schön bezahlt. Aufgrund des beruflichen Feststeckens haben wir uns dann dazu entschieden das ich Vollzeit studiere. Nach dem ersten Semester wollte ich dann zusätzlich noch arbeiten, Covid Krise war dann angekommen und so konnte ich erst mit Juni 2020 starten (450€ Job, aufgeteilt in 13 Gehälter).
Heißt, ich habe monatlich keine 390€ raus, aber theoretisch ja schon ein 13tes Gehalt. Von dem ich mich auch schon frage ob ich dieses bezahlt bekommen werde, weil dieses bereits in meinen Mutterschutz fällt. Familienversichert bin ich dann natürlich auch noch. Das bedeutet ich habe beim Vollzeit arbeiten schön brav bezahlt, habe dann für 450€ gearbeitet, bin aber durch 13tes Gehalt auch nicht Anspruchsberechtigt für den AG Zuschuss und gucke komplett durch die Finger? Außer das ich mit 210€ Maximalbeitrag, Einmalzahlung 14 Wochen auskommen soll? Interessant zu behaupten man sollte keinen finanziellen Nachteil haben :-/
Sabrina F. meint
20. Mai 2020 at 21:29
Ich habe einen 450€ Job, mein Monatsgehalt liegt immer über 390€. Nun bin ich gesetzlich versichert, allerdings beitragsfrei, da über das bayerische Familiengeld. Mir wurde mitgeteilt, dass ich von der Krankenkasse nichts bekomme, da ich nur einen Minijob habe. Und das Bundesversicherungsamt sagt ich bekomme nichts, da ich nicht familienversichert oder privat versichert bin, sondern gesetzlich. Die Krankenkasse sagt auch, da ich beitragsfrei bin, bekomme ich nichts, da ich auch nichts einzahle. Ist das korrekt? Mein Arbeitgeber zahlt übrigens den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Bin etwas ratlos. Bekomme jetzt quasi 14 fast kein geld.
Sabrina meint
9. August 2022 at 13:44
Darf ich nachfragen ob das jetzt tatsächlich so gelaufen ist, dass du nichts bekommen hast. Habe den gleichen Fall ….. Lg
Paulina meint
28. Februar 2020 at 13:18
Ich bin auf Vollzeit angestellt, klar das ich das Geld von der kk und dem AG kriege, ich habe aber zusätzlich noch einen minijob, woher Krieg ich dann die Zahlung von mutterschaftsgeld oder kriegt man das dann nicht?
Bettina meint
24. September 2019 at 17:06
Ich arbeite ganz normal als Arbeitnehmer und habe zusätzlich einen Minijob 450€ bekomme ich von dem Minijob Arbeitgeber auch Mutterschaftsgeld, wo muss man das beantragen?
Katrin meint
9. September 2019 at 13:14
Ich bin auf Vollzeit angestellt, klar das ich das Geld von der kk und dem AG kriege, ich habe aber zusätzlich noch einen minijob, woher Krieg ich dann die Zahlung von mutterschaftsgeld oder kriegt man das dann nicht?
Stefanie meint
24. Juni 2019 at 15:42
Hallo,
ich habe eine Frage zum Arbeitgeberzuschuss.
Ich bin in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis und verdiene 450 Euro im Monat. Da ich nicht selbst, sondern gesetzlich familienversichert bin, erschließt sich mir nicht ganz die Höhe des Arbeitgeberzuschusses. Ist es so, dass obwohl ich die 13 Euro pro Kalendertag von der Krankenkasse nicht erhalte, diese trotzdem in der Berechnung abgezogen werden? Das würde einen Arbeitgeberanteil von 2 Euro pro Tag bedeuten, also 60 Euro im Monat. (450×3= 1350 ÷90= 15 -13= 2) Im Vergleich zu meinen sonstigen 450 Euro ein Witz. Habe ich das richtig verstanden?
arbeitsrechte.de meint
27. Juni 2019 at 16:44
Hallo Stefanie,
wenn Sie wissen möchten, in welcher Höhe sich der Arbeitgeberzuschuss in Ihrem Fall bewegt, können Sie den Mutterschaftsgeldrechner nutzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heidi F. meint
14. März 2019 at 10:21
Das soll gerecht sein? Ich geh für 385 € arbeiten. Bekomm deshalb kein AG Zuschuss und auch nur einmalig Mutterschaftsgeld in Höhe von 210€ für die 6 Wochen vor Geburt. Und dann der Satz: Schließlich sollen Ihnen keine finanziellen Nachteile aufgrund Ihrer Schwangerschaft entstehen.
Familienfreundliches Land, sag ich da nur. Absolute Sauerei, geringfügig Beschäftigte so zu benachteiligen. Ich habe schon 2 Kinder und geh deshalb weniger arbeiten…
S.J meint
18. März 2019 at 4:51
Hallo
Genau so sehe ich das auch. Ich bekomme ebenfalls 385 netto raus und bin familienversichert. Bloß weil ich mir keine private KV leisten kann bin ich jetzt der Depp vom Staat. Es ist wirklich erbärmlich dass Minijobber mit familienversicherung und unter 390 netto so behandelt werden. Und ich bezahle die RV Beträge anteilig selbst.
Ich bin doch genau so voll schwanger wie die andern und kriege das wenigste. Gibt es Teilschwangerschaften? Wäre mir neu. Ich fühle mich in meinem recht als Mensch sehr verletzt. Das Mutterschutzgesetz verbietet mir ja arbeiten zu gehen.Und jetzt soll ich dafür nur 210 Euro bekommen weil ich “ geschützt“ werde. Sorry Mutterstaat aber das ist doch eher eine Bestrafung. Hat das Bundersversicherungsamt denn seine Kasse nicht aufgefüllt mit den vielen Steuern die man hier zahlt? Ach Moment : die sind ja leer mussten doch unsere Besucher in Deutschland bezahlen.
Danke Mutterstaat!