Informationen rund um die Berechnung der Mutterschutzfrist
Eine Schwangerschaft kann das Leben ganz schön auf den Kopf stellen. Um Arbeitnehmerinnen während dieser besonderen Phase zu unterstützen, hat der Gesetzgeber in Deutschland den sogenannten Mutterschutz geschaffen. Die Vorschriften dazu befinden sich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und beinhalten mitunter ein Kündigungsverbot sowie Entgeltersatzzahlungen für Mitarbeiterinnen, die ein Kind erwarten.
Aber ab wann befinden sich werdende Mütter im Mutterschutz und für wie lange? Können sie ihre individuelle Mutterschutzfrist möglicherweise selbst berechnen? Und wie funktioniert die Berechnung vom Mutterschutz genau? Antworten auf all diese Fragen finden Sie im vorliegenden Ratgeber.
Inhalt
Kurz & knapp: Mutterschutz berechnen
Möchten Sie den Start Ihrer Mutterschaftszeit berechnen, benötigen Sie den vom Frauenarzt ermittelten Geburtstermin. Von diesem Datum ziehen Sie einfach sechs Wochen ab. An diesem Tag beginnt Ihr Mutterschutz.
Um das Ende der Mutterschutzfrist zu berechnen, addieren Sie acht Wochen zum Geburtstermin hinzu. Bei Mehrlings-, Frühgeburten oder der Entbindung eines behinderten Kindes müssen Sie zwölf Wochen aufrechnen. Sind Sie sich unsicher, können Sie Ihre Mutterschutzfrist mit diesem Rechner herausfinden.
Wird Ihr Kind früher geboren, werden die jeweiligen Tage einfach an den Mutterschutz nach der Geburt angehängt. Kommt es später zur Welt als erwartet, verlängert sich die Mutterschutzfrist entsprechend um die Tage, die seit dem errechneten Termin vergangen sind.
Nutzen Sie den Mutterschutz-Rechner!
Mutterschutzfristen berechnen: Wie funktioniert das?
Dem MuSchG zufolge beginnt die Mutterschutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Schwangere Beschäftigte dürfen in dieser Zeit ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen, wenn sie das wünschen. Sie sind demzufolge nicht dazu verpflichtet. Überstunden, Nachtarbeit oder schwere körperliche Arbeiten sind jedoch grundsätzlich verboten.
Anders verhält es sich nach der Geburt: Hier gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Die Schutzfrist dauert nach der Entbindung in der Regel noch acht Wochen lang an. Sie benötigen dementsprechend den vom Frauenarzt ermittelten Geburtstermin, um den Mutterschutz zu berechnen. Diesen müssen Sie ohnehin Ihrem Arbeitgeber mitteilen, damit dieser Ihre Mutterschutzzeiten berechnen kann.
Um zu verdeutlichen, wie Sie bei der Berechnung vom Mutterschutz vor und nach der Geburt vorgehen müssen, hier ein Beispiel:
- Ihr Geburtstermin ist der 15. Juni 2020.
- Gehen Sie sechs Wochen zurück, ergibt sich daraus der 4. Mai 2020. An diesem Datum beginnt Ihre Mutterschaftszeit.
- Um das Ende vom Mutterschutz zu berechnen, addieren Sie acht Wochen zum ermittelten Geburtstermin. Somit wären Sie beim 10. August 2020.
In diesem Fall wären Sie also vom 4. Mai bis zum 10. August im Mutterschutz. Natürlich kann es vorkommen, dass Ihr Baby vor oder nach dem errechneten Entbindungstermin das Licht der Welt erblickt. Wird es früher geboren als erwartet, werden die entsprechenden Tage an die Zeit nach der Geburt angehängt. Bei einem späteren als dem zunächst angenommenen Geburtstermin berechnen Sie den Mutterschutz nach der Entbindung einfach neu, indem Sie acht Wochen an das tatsächliche Datum anfügen.
Mutterschutz: Infos zur Berechnung bei Früh- und Mehrlingsgeburten
Haben Sie eine Frühgeburt, Mehrlinge oder ein behindertes Baby zur Welt gebracht, spricht der Gesetzgeber Ihnen nicht nur die regulären acht, sondern insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz zu. Dies sollten Sie bedenken, wenn Sie in den gerade beschriebenen Fällen das Ende vom Mutterschutz berechnen möchten.
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