Nach einem anstrengenden Arbeitstag in den wohlverdienten Feierabend gehen, das stellt für so manchen Arbeitnehmer den Höhepunkt des Tages dar. Doch nicht für alle endet der Arbeitstag auch tatsächlich am Ende des Tages, denn in vielen Gewerben wird auch nachts gearbeitet.
Kurz & knapp: Nachtzuschlag
Der Nachtzuschlag ist keine Pflicht. § 6 Abs. 5 ArbZG schreibt jedoch vor, dass der Arbeitgeber entweder einen angemessenen Zuschlag zahlen oder bezahlte freie Tage als Ausgleich für Nachtarbeit gewähren muss. Ein Anspruch kann sich aber aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben.
Nachtschichtzuschläge betragen normalerweise 25 Prozent, können aber auch auf 30 Prozent erhöht werden, wenn der Betroffene dauerhaft nachts arbeitet.
Diese Frage regelt § 2 Abs. 3 und 4 ArbZG: Hierfür muss der Arbeitnehmer regelmäßig mindestens zwei Stunden während der Nachtzeit arbeiten. Nur dann zahlt der Arbeitgeber ggf. einen Nachtzuschlag. Eine genaue Erläuterung lesen Sie hier.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Nachtzuschlag:
Nachtarbeiter werden häufig einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt. Denn nicht nur, dass sie ihrer Arbeit ohne Tageslicht nachkommen müssen, die nächtliche Aktivität stört auch den natürlichen Biorhythmus des Körpers und ist deshalb gesundheitsschädlicher als das Arbeiten in der Tagesschicht. Außerdem leiden Familien- und Sozialleben darunter, wenn der Angestellte regelmäßig die Nacht durcharbeiten muss und den Tag verschläft.
Nachtarbeitern wird deshalb eine Zulage gezahlt, die die Strapazen ausgleichen soll. Dies ist der sog. Nachtschichtzuschlag oder einfach der Nachtzuschlag. Der folgende Ratgeber verrät Ihnen alles, was Sie zum Nachtzuschlag wissen müssen.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz zur Nachtarbeit?
Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist ein Gesetz zum Arbeitsschutz und regelt die zulässige Arbeitszeitgestaltung. Neben Mindestruhepausen, Arbeitsruhe und der Anzahl der täglichen Arbeitsstunden behandelt es auch Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge.
Die Nacht- bzw. Schichtarbeit und der Nachtzuschlag werden im § 6 der ArbZG behandelt. Dieser besagt u. a. dass:
- die tägliche Arbeitszeit für Nachtarbeiter nicht länger als 8 Stunden sein darf.
- die Arbeitszeit auf 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von 4 Wochen bzw. eines Kalendermonats die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit weiterhin 8 Stunden beträgt.
- Nachtarbeiter das Recht haben, sich alle drei Jahre in regelmäßigen Zeitabständen arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Ab einem Alter von 50 Jahren kann diese Untersuchung sogar jährlich erfolgen. Die Kosten werden vom Arbeitgeber getragen.
- Nachtarbeiter unter bestimmten Umständen eine Versetzung auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz verlangen können.
- Nachtarbeitern entweder ein angemessener Freizeitausgleich oder ein gesetzlicher Nachtzuschlag auf das Bruttogehalt zusteht, sofern es keine anderweitige tarifvertragliche Ausgleichsregelung gibt.
- die Nachtarbeit ihre Gesundheit gefährdet und dies arbeitsmedizinisch festgestellt wurde, oder
- sie ein Kind unter zwölf Jahren oder einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen betreuen müssen.
Außerdem dürfen keine dringenden betriebsbedingten Umstände der Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz entgegenstehen. Ansonsten ist eine Vereinbarung zwischen dem Personal- oder Betriebsrat und dem Arbeitgeber zu treffen.
Nachtzuschlag: Ab wie viel Uhr gibt es eine Zulage für die Nachtschicht?
Aber ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag bzw. ab wann gilt eine Beschäftigung als Nachtarbeit?
In Deutschland berechtigt Arbeit, die zwischen 23 und 6 Uhr ausgeübt wird, zum Erhalt der Nachtschichtzulage. Einzige Ausnahme stellen hier Bäckereien und Konditoreien dar: Für diese wird die Nachtarbeit in der Zeit von 22 bis 5 Uhr definiert. Der Nachtzuschlag ist für Bäcker jedoch der gleiche wie für Arbeitnehmer in anderen Gewerben. Dies ist im § 2 des Arbeitszeitgesetzes festgeschrieben.
Sobald ein Arbeitnehmer regelmäßig mehr als zwei Stunden während dieses Zeitraums arbeitet, gilt seine gesamte Tätigkeit als Nachtarbeit und es muss Nachtzuschlag gezahlt werden. Das heißt, dass ein Angestellter, der z. B. von 18 Uhr bis 2 Uhr morgens seiner Tätigkeit nachgeht, bereits Nachtarbeit leistet. Der Zuschlag wird allerdings nur für die drei Arbeitsstunden gezahlt, die in der Nachtzeit liegen.
Für wen besteht ein Nachtarbeitszeitverbot?
Nicht allen Angestellten ist es erlaubt, zu den Nachtzeiten zu arbeiten. So sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz ein generelles Beschäftigungsverbot für Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr vor. In vielen Einzelbranchen gelten jedoch Ausnahmen von dieser Regelung für Jugendliche ab 16 Jahren.
Nach dem alten Gesetz zum Mutterschutz war es auch werdenden und stillenden Müttern untersagt, zwischen 20 Uhr und 6 Uhr zu arbeiten. Gemäß der Änderung dieses Gesetzes vom 1. Januar 2018 kann eine werdende Mutter nun auf eigenen Wunsch von 20 Uhr bis 22 Uhr arbeiten, sofern keine medizinischen Gründe vorliegen, die dagegen sprechen. Da diese Arbeitszeit aber noch nicht unter die Definition von Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes fällt, erhalten die Frauen hierfür keinen Nachtzuschlag.
Muss der Arbeitgeber Nachtzuschlag zahlen?
Arbeitnehmer haben gesetzlich das Recht auf eine Vergütung von Nachtarbeit – selbst, wenn dieser Ausgleich nicht im tariflichen Arbeitsvertrag geregelt ist. Bei diesem Ausgleich muss es sich aber nicht zwingend um einen Nachtarbeitszuschlag handeln.
Statt Nachtschichtzulagen zu zahlen, kann ein Arbeitgeber seinen Nachtarbeitnehmern auch einen Freizeitausgleich gewähren. Dies bedeutet, dass dem Angestellten für die nächtlichen Arbeitsstunden eine angemessene Zahl vergüteter freier Tage zusteht.
Der Arbeitgeber darf selbst entscheiden, ob er seinen Nachtarbeitern einen Nachtzuschlag zahlt, freie Tage einräumt oder beide Ausgleichsmöglichkeiten miteinander kombiniert.
Wie hoch ist der Nachtzuschlag?
Viele Arbeitgeber stellen sich die Frage, wie der Nachtzuschlag zu berechnen ist. Der Zuschlag wird für jede Stunde Nachtarbeit geleistet und richtet sich deshalb nach dem Bruttolohn pro Stunde.
Generell betragen die Zuschläge bei Nachtarbeit 25 Prozent des Bruttostundenlohns und sind zwischen 20 und 6 Uhr steuerfrei.
Wird die Arbeit zwischen 0 und 4 Uhr geleistet, sind sogar Zuschläge von 40 Prozent steuerfrei. Dies ist darin begründet, dass der Gesetzgeber diese Zeiten als besonders belastend ansieht.
Es gibt Ausnahmen, in denen die Höhe der Zulage anders berechnet wird. Diese werden im Folgenden aufgelistet:
- Im Tarifvertrag ist eine andere Berechnung für den Nachtzuschlag vereinbart worden.
- Stellt die Nachtarbeit eine spürbar geringere Arbeitsbelastung dar als die Arbeit während des Tages, kann der Nachtdienstzuschlag auch geringer ausfallen. Dies kann z. B. bei einem Bereitschaftsdienst der Fall sein.
- Bei einer erhöhten Belastung aufgrund von Dauernachtschicht können auch Zuschläge in Höhe von 30 Prozent des Bruttostundenlohns gezahlt werden.
Inwieweit eine geringere oder höhere Arbeitsbelastung bei der Nachtarbeit besteht und ob der gesetzliche Nachtzuschlag dementsprechend verringert oder erhöht werden kann, wird in erster Linie von einem Arbeitsgericht beurteilt.
Ob Kraftfahrer, Pflege oder Gastronomie: Der Nachtzuschlag ist für alle gleich
Die Höhe der tarifungebundenen Nachtzuschläge wurde in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts konkretisiert. Dieses hatte im April 2014 den zustehenden Nachtzuschlag für einen Lkw-Fahrer festgelegt. Dessen Nachtzuschlag als Berufskraftfahrer belief sich zunächst auf 11 Prozent und später 20 Prozent, die ihm von seinem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber gezahlt wurden. Der Lkw-Fahrer empfand diese Zuschlagshöhe als nicht angemessen und verlangte einen Nachtzuschlag von 30 Prozent aufgrund der erhöhten Belastung durch die Dauernachtarbeit. Er erhielt Recht.
Mit diesem Urteil regelte das BAG nicht nur die Nachtzuschläge für Lkw-Fahrer, sondern fällte eine grundsätzliche Entscheidung, die sich auf alle anderen Gewerbe übertragen lässt: Der Nachtzuschlag in der Pflege ist demnach der gleiche wie der Nachtzuschlag im Baugewerbe – sofern es keine anderweitige tarifvertragliche Regelung gibt.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet in der Gastronomie und erhält Nachtzuschlag. Er beginnt am 26. Dezember (2. Weihnachtstag) um 23 Uhr seine Schicht, die am 27. Dezember – einem regulären Werktag – um 8 Uhr morgens endet. In dieser Zeit erhält er:
- für die Arbeitszeit von 23 bis 0 Uhr: 150 % Feiertagszuschlag und 25 % Nachtzuschlag
- für die Arbeitszeit von 0 bis 4 Uhr: 150 % Feiertagszuschlag und 40 % Nachtzuschlag pro Stunde
- für die Arbeitszeit von 4 bis 6 Uhr: 25 % Nachtzuschlag pro Stunde
- für die Arbeitszeit von 6 Uhr bis 7 Uhr: keine Zuschläge
Besteht auch bei Mindestlohn Anspruch auf Nachtzuschlag?
Mit einem Urteil vom September 2017 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass als untere Basis für Nachtzuschläge der Mindestlohn gilt. Wird im Tarifvertrag eine geringere Stundenvergütung als der gesetzliche Mindestlohn vereinbart, kann diese nicht als Berechnungsgrundlage für den Nachtzuschlag herangezogen werden. (Az. 10 AZR 171/16)
In dem vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin einen Tarifvertrag erhalten, der einen Stundenlohn von 7 Euro und einen Nachtzuschlag von 25 Prozent des Bruttostundenlohns festschreibt. Der gesetzliche Mindestlohn betrug zu diesem Zeitpunkt (also im Jahr 2015) 8,50 Euro. Die Arbeitnehmerin klagte die Differenz ein, die sich zwischen ihrem erhaltenen Nachtzuschlag und dem Nachtzuschlag, wie er auf Grundlage des Mindestlohns berechnet worden wäre, bestand. Sowohl das Arbeitsgericht Bautzen als auch das Sächsische Landesarbeitsgericht gaben ihr Recht und verurteilten die beklagte Arbeitgeberin zur Differenzzahlung. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte mit seinem Grundsatzurteil diese Entscheidung.
Bettina meint
21. Februar 2019 at 14:37
Hallo ich hätte gerne mal eine Frage. Ich bin gelernte Arzthelferin und Arbeite seit Septemper 2018 in einem Gesundheitsressort im Nachtdienst. Der Dienst ist im großen und ganzen keine Herausforderung. Zu meinen Aufgaben gehören Türen und Fenster kontrollieren und alles abzuschließen, in seltenen Fällen habe ich medizinische Dinge zu tun. Hin und wieder mal Blutdruckkontrolle usw. Ich habe auch ein Zimmer in dem ich mich ab 23 Uhr (oder auch später, kommt darauf an ob noch Gäste an der Bar sitzen) zurückziehen kann und auch schlafen ist erlaubt. Manchmal wird man in der Nacht rausgeklingelt, wegen irgendeinem medizinschen Vorkommnis oder nächtliche Heimkehrer. Ich bin als 450 Euro Kraft angestellt, allerdings ohne schriftlichen Vertrag (Arbeitgeber meint, man brauch das nicht) ich arbeite 5 Nächte im Monat. Nun meine Frage: habe ich ein Recht auf Nachtzuschlag und Feiertagszuschlag. Die Chef-Etage meint nein. Zwei meiner Kollegingen die fest Angstellt sind, bekommen fürs Wochenende Zuschläge, ich finde das etwas unfähr, denn ich mache das gleiche wie sie. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Bettina
arbeitsrechte.de meint
22. Februar 2019 at 17:46
Hallo Bettina,
dies sollten Sie direkt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
2. April 2019 at 16:07
Hallo
Ich möchte frage wie hocj meine Nachtzulage ist. Ich arbeite von mo-fr in der zeit von 21.00 uhr
Bis 4.30 uhr in der Gebäuderreinigung und möchte wissen ob ich 25% Oder 40% bekomme und hoffe auf eine baldige Antwort
Habiba meint
28. Oktober 2022 at 23:48
Ich habe Zeit fierjahten als flegehilferin nachtdienst ab 10Uhr bis 6Uhr Morgen arbeitet,Zeit zwei Monaten meine lohngehalt 14%
hoher geworden aber meine ausschlafen Tag abgeschafen,ob es ist gesetzlichen rechtig???
Anke meint
26. Januar 2019 at 7:20
Sehr geehrtes Team,
ich arbeite in einem Internat (gültig ist der TV-L).
Im Anschluß an einen Dienst von
16:15 Uhr bis 00:00 Uhr schließt sich eine
Nachtbereitschaft vor Ort (Schlafmöglichkeit im Bett im Büro)
bis 6:00Uhr an (Freizeitausgleich 15% von einer Stunde wird dafür gewährt).
Ab 6:00 – 8:15Uhr ist wieder Vollarbeit.
Meine Fragen:
1. Steht mir der Nachtzuschlag laut TV-L (20%) auch in der Zeit von 00:00 – 06:00 Uhr zu?
2. Steht mir der Sonntagszuschlag laut TV-L (25%) auch in der Nacht von Samstg auf Sonntag zu?
3. Darf ich nach einer solchen Schicht, die um 8:15 endet, wieder ab 15:00 Uhr zum Dienst herangezogen werden (Ruhezeit nur 6,75 Stunden)?
arbeitsrechte.de meint
30. Januar 2019 at 9:24
Hallo Anke,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich mit Ihren Fragen jedoch ggf. an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bojana meint
25. Januar 2019 at 9:44
Ich arbeite als LKW-Fahrer, meine Arbeitszeit ist von 19:10 bis 16:00 Uhr. Der Arbeitgeber zahlt mir 25% und 40% für die Nachtarbeit. Während der Arbeitszeit mache ich eine 45-minütige Pause, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Arbeitgeber ziehen 45 Minuten von der Zählung der Nachtarbeit ab und lehnen es ab, einen Tagessatz von mehr als 8 Stunden für eine Pause von 45 Minuten zu berechnen. Hat er das Recht zu verweigern?
arbeitsrechte.de meint
30. Januar 2019 at 9:13
Hallo Bojana,
im Allgemeinen gilt eine Pause nicht als Arbeitszeit. Sie wird also in der Regel auch nicht vergütet.
Ob Ihr Arbeitgeber das Recht hat zu verweigern, dürfen wir nicht beurteilen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können jedoch bei einem Anwalt nachfragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
22. Januar 2019 at 19:42
Hallo.
Ich arbeite nachts als Zeitungsfahrer von 23:45 Uhr bis 04:30 Uhr und möchte gerne wissen, ob ich nun 30% oder 40% Nachtzuschlag verlangen darf für den Zeitraum von 00:00 Uhr bis 04:00 Uhr?
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht nicht. Ob ich unter einen Tarif falle, weiß ich auch nicht.
Darf ich die Nachtzuschläge rückwirkend einfordern, da ich diese nicht bezahlt bekommen habe?
Vielen Dank im Voraus.
Michael
arbeitsrechte.de meint
23. Januar 2019 at 12:01
Hallo Michael,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maik meint
10. Januar 2019 at 12:22
Hallo
Ich habe da mal eine Frage:
Darf der Arbeitgeber der schon über Jahre hinweg 40 % nachzuschlagen gezahlt hat einfach auf 30 % kürzen ??
In Tarif Vertrag steht auch alles so drin.
Ich habe auch noch nichts unterschrieben oder der gleichen.
Was können wir alle Mitarbeiter dagegen tun ? Streik ?
Danke
arbeitsrechte.de meint
16. Januar 2019 at 8:15
Hallo Maik,
Sie können sich von einem Anwalt juristisch beraten lassen oder sich an Ihre Gewerkschaft wenden. Wir bieten diese Beratung hingegen nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Olaf meint
12. November 2018 at 11:53
Hallo
Irgendwie scheinen sie bei der ersten Frage um den heißen Brei herumzureden.
Immer der Hinweis auf einen Anwalt.
Es sollte für diese Frage eigentlich eine richtige Antwort geben ohne den verweiß auf einen Anwalt.
Frage. Darf ein Tarifvertrag die gesetzlichen Vorgaben und Gesetze unterwandern?
Ich habe letztens gelesen das in einem Tarifvertrag der Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden darf als es das Gesetz oder die Rechtsprechung erlauben.
Da würde eigentlich heisen das wenn in einem Tarifvertrag steht 15% Zuschläge für Nachtarbeit in der Rechtsprechung vom BAG aber steht 25% sind angemessen das dieser Passus von 15% im Vertrag dann Null und Nichtig wäre. Anders wöre es wohl wenn der Tarifvertrag zu Kunsten des Arbeitnehmers eine Höhere Vergütung für Nachtarbeit beinhalten würde dann wäre es Regelkonform und nicht zu beanstanden.
Fox meint
27. Juli 2020 at 1:37
Genau das ist auch mein Problem. Wie kann ein Tarifvertrag über dem Gesetz stehen?
City1 meint
17. Oktober 2018 at 23:32
Hallo zusammen, ich arbeite bei einem Taxiunternehmen auf dem Land und dort dann jeweils zusätzlich zur regulären Arbeitszeit 2 Nachtschichten, die aber überwiegend in Bereitschaft bestehen, da ja heutzutage in diesem Gewerbe nachts nicht wirklich viel los ist. Hat vielleicht jemand mit dieser Problematik Erfahrungswerte?
Rik meint
8. Oktober 2018 at 14:12
Sehr geehrten Arbeitsrechte,
Ich arbeite seit 2 Jahren als studentische Aushilfe in einer Halle. Als ausländischer Student darf ich nur 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ich habe unterschiedliche Dienste, auch am Wochenende, Spätdieste usw. Für Dienste ab Montag bis Donnerstag bekomme ich 9.50 pro Stunde ohne Nachtzuschläge. Am Fr.,Sa.,So bekomme ich 10.50 ohne Nachtzuschläge. Ich bekomme weder Urlaubstage noch Urlaubsgeld noch Krankengeld. Ich habe eine Rahmenvereinbahrung mit der Firma und fülle jeden Arbeitstag einen Tagesvertrag aus. Was wird die Anklage gegen meinen Arbeitsgeber kosten? Lohnt es sich die nächste Zeit eine Rechtschutzversicherung abzuschlißen?
Ludger meint
7. Oktober 2018 at 14:36
Ich lese immer nur : in der Regel werden 25-40% Nachtzuschlag bezahlt.
Da ich im Zeitungsvertrieb arbeite (zwischen 01:30-08:00) interessiert mich diese Thematik schon, zumal ich nur 10% erhalte.
Diese 10% sind zur Zeit als Mindestzuschlag gesetzlich vorgeschrieben. Höhere Zahlungen sind freiwillig.
Das ist mein Informationsstand heute.
—————————————————-
Gibt es Änderungen im BAB welche die höheren (wie hoch auch immer) Zuschläge gesetzlich und somit bindend festschreiben ???
Tatjana meint
4. September 2018 at 4:12
Hallo.
Muss Arbeitgeber bei krankenschein auch Nachtzuschläge zahlen.
Markus meint
22. August 2018 at 12:46
Hallo..
werden die 25% oder auch 30% nachtzuschlag auf jede einzelne stunde berechnet oder immer auf die gesamten geleisteten stunden?
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 16:04
Hallo Markus,
in der Regel ist der Aufschlag im Arbeitsvertrag vereinbart.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Böttcher meint
21. August 2018 at 4:58
Ich befinde mich in einem Angestellten Verhältniss. Aus Personalknappheit müssen wir Führungskräfte auch Nachtarbeit Leisten. Mein Arbeitgeber ist aber der Meinung, das er kein Nachtzuschlag für uns zahlen muss. Begründung: Es sei mit dem Gehalt bereits abgegolten. Aber die Arbeitszeitregelung im Unternehmen sieht für Angestellt vor, von 7 bis 19 Uhr kann gearbeitet werden.
Muss er nun Nachtzuschläge zahlen?
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 14:53
Hallo Böttcher,
ob in Ihrem Fall der Nachtzuschlag zu zahlen ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andres a. meint
20. Juli 2018 at 17:14
Meine Arbeitgeber Hotel, zahlt mir nur einen teil von meine nacht stunden mit Nachtzuschlag, und keine zuschlag für sonntags
Kärcher meint
20. Juli 2018 at 10:43
Sehr geehrten Arbeitsrechte,
Ich fange um 23 Uhr an zu arbeiten und um 2 Uhr morgens endet meine Schicht,von 23:00 erhalte ich 25% des Zuschlags und von 00.00 Uhr bis 02.00 Uhr 40%, – ist das recht?, mein Kollege beginnt um 2.00 Uhr – erhält er auch 40% des Zuschlags bis 4.00 Uhr (pro Stunde) oder nur 25%?
die regel Nachtzuschläge von 20:00 bis 00:00 – 25%, von 00:00 bis 04:00 – 40%
Mit Freundlichen Grüßen
Siegmar
arbeitsrechte.de meint
30. Juli 2018 at 10:19
Hallo Siegmar,
ob die Zuschläge im rechtlichen Rahmen liegen, kann nur ein Anwalt exakt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Patrick meint
27. Juni 2018 at 22:11
Hallo,
ich habe knapp 10 Monate nur Nachtschicht gehabt. Ich wurde aber immer nur mit 15% vergütet.
Meine Frage jetzt ist, kann ich es im Nachhinein noch nachzahlen lassen, wenn ich meinem Chef die Lohnzettel ( Abrechnungen) vorlege.
arbeitsrechte.de meint
4. Juli 2018 at 13:03
Hallo Patrick,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nico B. meint
27. Juni 2018 at 16:40
Hallo, ich arbeite als Fahrer in einer Bäckerei also nur Nachtarbeit, meine Frage hab ich auch ein Anrecht auf Nachtzuschläge
Mfg
arbeitsrechte.de meint
4. Juli 2018 at 12:57
Hallo Nico B.,
normalerweise steht Arbeitnehmern für die Nachtarbeit ein Nachtzuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG zu. Weiterhin kann sich ein solcher Anspruch aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Wie sich das Ganze in Ihrem individuellen Fall verhält, sollten Sie von einem Anwalt prüfen lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcel meint
25. Juni 2018 at 3:27
Hallo liebes Arbeitsrecht Team!
eure Seite war zu dem Thema mit am informativsten, danke dafür.
Ich arbeite in Form eines Minijobs schon seit 2 Jahren im Hotel als Nachtportier. Gelten die Regelungen auch für geringfügig Beschäftigte? Wenn dem so wäre, hätte mir mein Chef über diese Zeit 2000 Euro vorenthalten! Ist dieses Geld grundsätzlich denn einklagbar?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 8:17
Hallo Marcel,
wenn Sie erfahren wollen, ob Ihr Arbeitsverhältnis rechtens ist, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Ihren Fall individuelle beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wladi. R. meint
22. Juni 2018 at 18:13
Hallo,
Ich arbeite von 20:30 bis 6 Uhr in Pflegebereich. Mein Nachtzuschlag ist 1,51 Euro für jede Stunde(14,6 Euro für Nacht). Könnten sie mir erklären wie viel soll mein Arbeitgeber bezahlen wenn durchschnitliche Stundengehalt 15 Euro beträgt. Als Dauernachtwache sollte ich 30% erhöhung habe, das bedeutet von 23 bis 6 Uhr mindestens 5 euro pro Stunde ( 35 Euro für Nacht)? Unterschied ist 20 Euro.
arbeitsrechte.de meint
27. Juni 2018 at 14:13
Hallo Wladi R.,
§ 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besagt hierzu folgendes:
Ob und welcher Zuschlag Ihnen zusteht, kann und darf nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcel meint
21. Juni 2018 at 10:59
Hallo, ich bin Kraftfahrer und arbeite in Wechselschicht…Eine Woche Tagschicht, dann eine Woche Nachtschicht. Laut MTV bekomme ich aber nur 5 Euro für den Nachteinsatz. Finde ich aber sehr wenig. Ist das gerechtfertigt, oder macht es Sinn einen Anwalt aufzusuchen?
MfG
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 14:29
Hallo Marcel,
ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation am besten einschätzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matthias meint
17. Juni 2018 at 13:05
Ich arbeite in der Hotellerie dauerhaft in der Nachtschicht immer von 22.30uhr bis 7uhr 173h im Monat. Es wurde damals ein Festgehalt festgelegt. Leider bin ich darauf eingegangen denn wenn ich von meinen Bruttolohn mal den gesetzlichen Nachtzuschlag abziehe der ja dadurch entfällt, würde ich unter Mindestlohn verdienen. Kommt aber noch besser. Ab Mai wird rückwirkend zum 1. April eine Gehaltserhöhung von 3% fällig. Da ich aber ein Festgehalt habe wird mir diese im Vergleich zu meinen Kollegen in der Tagschicht verwehrt. Diese erhalten nun wenn Sie mich vertreten sowohl mehr Grundgehalt als auch mehr Nachtzuschläge. Ich fühle mich als Arbeiter 2. Klasse. Ein Freizeitausgleich erhalte ich auch nicht. Mir ist klar das ein Festgehalt diese die Zuschläge ausschließt aber ist es rechtens mich in dieser Tariferhöhung auszunehmen?
Matze82
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 15:18
Hallo Matthias,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden und Ihre Ansprüche genau zu prüfen. Denn eine Benachteiligung sollte (mit vergleichbaren Arbeitnehmern) eigentlich nicht stattfinden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rene K. meint
2. Juni 2018 at 9:53
Guten tag.ich arbeite im bäckereiverkauf und fange ca 3-4 mal im monat schon um 3 bzw 4 uhr morgens an.stehen mir für die wenigen stunden auch der nachtzuschlag zu?
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 12:28
Hallo Rene,
eine Form von Ausgleich, steht für Nachtarbeit zu. Wie dieser gestaltet ist, wird in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Situation einschätzen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Raphael R. meint
23. Mai 2018 at 7:37
Sehr geehrte Damen und Herren.
Erstmal vielen Dank für die ganzen Infos hier auf dieser Seite. Meine Frage ist folgende:
Ich arbeite bei einer Zeitarbeit in der Pflege (Intensiv-Station) und habe dort ein Stundenlohn von 30 Euro. Wenn ich gelegentlich Nachtdienst mache, was nicht immer vor kommt, bekomme ich fest 15%, dies wären: 4,50 Euro zusätzlich zu meinen 30 Euro.
Ist dies nicht zu wenig, wenn hier sogar von Mindestlohn bzw. 25-30% die Rede ist?
Mich verwirrt / macht unsicher, dass ich halt nicht immer im ND arbeite, sondern mal Früh, mal Spät mal Nacht und es über die Zeitarbeit eher in 450 Euro Job ist.
Gelten da andere Regeln?
Meine weitere Frage ist:
Wie sieht es mit Samstags, Sonntags und Feiertags Zuschlag aus? Gibt es dort auch Regeln?
Bei meinem Hauptjob im Krankenhaus sieht es wie folgt aus:
Bei der Zeitarbeit (450 Euro Job) so:
Samstag: 7,5%
Nacht: 15%
Sonntag: 50%
Krankenhaus Job (19 Euro/h):
Samstag: 0,64 Euro / h
Nacht: 15%
Sonntag: 25%
Liebe Grüße & vielen Dank.
Rarus
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2018 at 11:23
Hallo Rarus,
das Gesetz sieht einen angemessenen Zuschlag für die Arbeit vor. Eine angemessene Höhe wird in der Regel bei 25% Zuschlag angesetzt. Eine Entscheidung kann im Einzelfall leider immer nur eine gerichtliche Verhandlung bringen. Daher empfiehlt sich der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
David K. meint
24. August 2020 at 14:40
Irritiert mich auch, weil der Tarifvertrag wohl eine andere Berechnung erlaubt. Bedeutet dies, dass es ein Mix zwischen den z.B. o.g. 15% sind und einem Freizeitausgleich oder darf der Tarifvertrag die 25% unterschreiten?
Erik meint
14. Mai 2018 at 14:18
Seid froh überhaupt etwas zu bekommen … Ich bin im Internationalen Transport tätig und erhalte weder Auslandsspesen, Nachtzulagen noch sonstige Zuschläge wie Sonn- und Feiertag. In Deutschland alles freiwillig sagt der Chef und kann er sich nicht leisten. Wir haben weder Arbeitsvertrag noch Tarifliche bindungen und 20 Tage Urlaub. Alles im Gehalt mit drin höre ich regelmässig … Auch Anrufe bei diversen Behörden wie Zoll, LS Abt. Arbeitsschutz mal eine Kontrolle diesbezüglich durchzuführen blieben bisher fruchtlos …
Hans-Bernhard L. meint
23. Mai 2018 at 13:34
Arbeitsleistung ohne Arbeitsvertrag gibt es grundsätzlich nicht; wer gegen Entgelt arbeitet, tut dies zumindest aufgrund eines mündlichen Arbeitsvertrages. Jeder Arbeitnehmer hat aber einen gesetzlichen und einklagbaren Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag; dieser muss zwingend enthalten:
1. die persönlichen Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
2. Beginn- und – nur bei befristeten Arbeitsverhältnissen – Enddatum des Vertrages
3. Ort der – ersten – Arbeitsstelle
4. Höhe des Arbeitslohnes.
Wenn ein solcher Arbeitsvertrag – ggfls. nach arbeitsgerichtlichem Urteil – vorliegt, können die gesetzlichen Zusatzansprüche wie Nachtzuschlag pp. durchgesetzt werden.
Nitsche meint
5. Mai 2018 at 17:05
Ich habe 8 Monate in einer spielhalle gearbeitet Vollzeit somit auch einige Schichten bis nachts 1 uhr ohne Zuschläge oder mehr Urlaubstage kann ich meinen Chef auf Zuschläge im Nachhinein verklagen er meint in Deutschland gäbe es so was nicht
Bin seit dem 31.03.18 nicht mehr dort beschäftigt
arbeitsrechte.de meint
9. Mai 2018 at 14:55
Hallo Nitsche,
Arbeitnehmer können für Nachtarbeit in der Regel einen Nachtzuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG verlangen. Außerdem können sich Ansprüche auf Zuschläge aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wittenberg meint
4. März 2018 at 15:07
Ich arbeite im Wachgewerbe. Da werden aber nur 5% Nachtschichtzuschlag gezahlt, mir Hinweis auf den Tarifvertrag. Kann/darf der Tarifvertrag gesetzliche Richtlinien untergraben?
arbeitsrechte.de meint
19. März 2018 at 12:19
Hallo Wittenberg,
Arbeitsverträge müssen gesetzliche Vorschriften einhalten. Besteht der Verdacht, dass dies bei Ihnen nicht der Fall ist, sollten Sie den Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
HFC meint
2. April 2019 at 16:02
Eine weitere Frage zur Nachtschicht/Nachtarbeit
Wer ist beispielsweise für die Beleuchtung wie Kopflampe/Taschenlampe zuständig?
Ein Beispiel Nachtbaustellen auf der Autobahn(welche meistens ausgeleuchtet sind) oder beispielsweise für Arbeiten im Gleis wo nicht alles ausgeleuchtet/beleuchtet ist
Laut Baustellenverordnung/Arbeitsstättenverordnung muss ein Arbeitsplatz ausreichen Aus/Beleuchtet sein
Weiter gesehen was den Arbeitsschutz betrifft, muss der Arbeitgeber Kopflampen/Handlampen zur Unfallminimierung dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen?
Wir Arbeiten/laufen im Gleis und meistens ist keine Beleuchtung vorhanden (Bahnhöfe, etc ausgenommen dort sind meistens fest installiert Leuchtmittel)
wital555 meint
6. Oktober 2022 at 11:33
Hallo HFC,
also die DB Netz AG stellt ihren eigenen MA (Signalmechaniker, Gleisbauer, Planern die nachts die Baustelle begleiten, etc.) Kopflampen zu Verfügung. Auch, soweit ich weiß, die DB Fahrwegdienste stellt den Sakras die Kopflampen zur Verfügung.
Marschall meint
7. Oktober 2019 at 15:44
Hallo , wird die Nachtzulage in Studenzahlung mit verechnet ??
Also ich arbeite von 23:00 bis 6:00 Uhr Zeitungaustragen
7 Std. meine Frage ist ich Arbeite jede Nacht 6-7 Stunden ist bei meiner Abrechnung die Nachtzulage extra zuberechnen oder kommt die mit den Stunden zusammen.
Nachzulage ist doch Steuerfrei
Marc meint
18. Juli 2018 at 14:10
Hallo Wittenberg,
der Tarifvertrag kann die Gesetze von Bund und Ländern nicht aushebeln. Grundsätzlich ist es so, dass in der Zeit von 23 Uhr bis morgens 6 Uhr ein Zuschlag von 25 % fällig wird. Es gibt meines Wissens Arbeitgeber, die ganz gerne mal eigene Klauseln in den Arbeitsvertrag aufnehmen, wie z.B. „alle Zuschläge sind im Grundlohn“ enthalten. Schlichtweg nichtig. Zieht man nämlich diese angeblich enthaltenen Zuschläge ab, kommt man schnell darauf, dass der Arbeitgeber den Tariflohn unterschreitet. Auch entschuldigt man das Nichtzahlen der Zuschläge immer mal damit, dass man ja einen Freizeitausgleich gewährt. Grundsätzlich ist dies möglich, aber nur dann, wenn dieser Ausgleich ähnlich wie der Urlaub, bezahlt wird. Ich habe selbst viele Jahre als Disponent gearbeitet und ich weiß sehr wohl, wie Angebote kalkuliert werden. Deshalb erstaunt es mich nicht wirklich, dass bei den meisten Arbeitnehmern kaum 50 % von dem ankommen, was sie tatsächlich erwirtschaften.