Nach einem anstrengenden Arbeitstag in den wohlverdienten Feierabend gehen, das stellt für so manchen Arbeitnehmer den Höhepunkt des Tages dar. Doch nicht für alle endet der Arbeitstag auch tatsächlich am Ende des Tages, denn in vielen Gewerben wird auch nachts gearbeitet.
Kurz & knapp: Nachtzuschlag
Der Nachtzuschlag ist keine Pflicht. § 6 Abs. 5 ArbZG schreibt jedoch vor, dass der Arbeitgeber entweder einen angemessenen Zuschlag zahlen oder bezahlte freie Tage als Ausgleich für Nachtarbeit gewähren muss. Ein Anspruch kann sich aber aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben.
Nachtschichtzuschläge betragen normalerweise 25 Prozent, können aber auch auf 30 Prozent erhöht werden, wenn der Betroffene dauerhaft nachts arbeitet.
Diese Frage regelt § 2 Abs. 3 und 4 ArbZG: Hierfür muss der Arbeitnehmer regelmäßig mindestens zwei Stunden während der Nachtzeit arbeiten. Nur dann zahlt der Arbeitgeber ggf. einen Nachtzuschlag. Eine genaue Erläuterung lesen Sie hier.
Inhalt
Spezifische Informationen zum Nachtzuschlag:
Nachtarbeiter werden häufig einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt. Denn nicht nur, dass sie ihrer Arbeit ohne Tageslicht nachkommen müssen, die nächtliche Aktivität stört auch den natürlichen Biorhythmus des Körpers und ist deshalb gesundheitsschädlicher als das Arbeiten in der Tagesschicht. Außerdem leiden Familien- und Sozialleben darunter, wenn der Angestellte regelmäßig die Nacht durcharbeiten muss und den Tag verschläft.
Nachtarbeitern wird deshalb eine Zulage gezahlt, die die Strapazen ausgleichen soll. Dies ist der sog. Nachtschichtzuschlag oder einfach der Nachtzuschlag. Der folgende Ratgeber verrät Ihnen alles, was Sie zum Nachtzuschlag wissen müssen.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz zur Nachtarbeit?
Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist ein Gesetz zum Arbeitsschutz und regelt die zulässige Arbeitszeitgestaltung. Neben Mindestruhepausen, Arbeitsruhe und der Anzahl der täglichen Arbeitsstunden behandelt es auch Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge.
Die Nacht- bzw. Schichtarbeit und der Nachtzuschlag werden im § 6 der ArbZG behandelt. Dieser besagt u. a. dass:
- die tägliche Arbeitszeit für Nachtarbeiter nicht länger als 8 Stunden sein darf.
- die Arbeitszeit auf 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von 4 Wochen bzw. eines Kalendermonats die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit weiterhin 8 Stunden beträgt.
- Nachtarbeiter das Recht haben, sich alle drei Jahre in regelmäßigen Zeitabständen arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Ab einem Alter von 50 Jahren kann diese Untersuchung sogar jährlich erfolgen. Die Kosten werden vom Arbeitgeber getragen.
- Nachtarbeiter unter bestimmten Umständen eine Versetzung auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz verlangen können.
- Nachtarbeitern entweder ein angemessener Freizeitausgleich oder ein gesetzlicher Nachtzuschlag auf das Bruttogehalt zusteht, sofern es keine anderweitige tarifvertragliche Ausgleichsregelung gibt.
- die Nachtarbeit ihre Gesundheit gefährdet und dies arbeitsmedizinisch festgestellt wurde, oder
- sie ein Kind unter zwölf Jahren oder einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen betreuen müssen.
Außerdem dürfen keine dringenden betriebsbedingten Umstände der Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz entgegenstehen. Ansonsten ist eine Vereinbarung zwischen dem Personal- oder Betriebsrat und dem Arbeitgeber zu treffen.
Nachtzuschlag: Ab wie viel Uhr gibt es eine Zulage für die Nachtschicht?
Aber ab wie viel Uhr gibt es Nachtzuschlag bzw. ab wann gilt eine Beschäftigung als Nachtarbeit?
In Deutschland berechtigt Arbeit, die zwischen 23 und 6 Uhr ausgeübt wird, zum Erhalt der Nachtschichtzulage. Einzige Ausnahme stellen hier Bäckereien und Konditoreien dar: Für diese wird die Nachtarbeit in der Zeit von 22 bis 5 Uhr definiert. Der Nachtzuschlag ist für Bäcker jedoch der gleiche wie für Arbeitnehmer in anderen Gewerben. Dies ist im § 2 des Arbeitszeitgesetzes festgeschrieben.
Sobald ein Arbeitnehmer regelmäßig mehr als zwei Stunden während dieses Zeitraums arbeitet, gilt seine gesamte Tätigkeit als Nachtarbeit und es muss Nachtzuschlag gezahlt werden. Das heißt, dass ein Angestellter, der z. B. von 18 Uhr bis 2 Uhr morgens seiner Tätigkeit nachgeht, bereits Nachtarbeit leistet. Der Zuschlag wird allerdings nur für die drei Arbeitsstunden gezahlt, die in der Nachtzeit liegen.
Für wen besteht ein Nachtarbeitszeitverbot?
Nicht allen Angestellten ist es erlaubt, zu den Nachtzeiten zu arbeiten. So sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz ein generelles Beschäftigungsverbot für Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr vor. In vielen Einzelbranchen gelten jedoch Ausnahmen von dieser Regelung für Jugendliche ab 16 Jahren.
Nach dem alten Gesetz zum Mutterschutz war es auch werdenden und stillenden Müttern untersagt, zwischen 20 Uhr und 6 Uhr zu arbeiten. Gemäß der Änderung dieses Gesetzes vom 1. Januar 2018 kann eine werdende Mutter nun auf eigenen Wunsch von 20 Uhr bis 22 Uhr arbeiten, sofern keine medizinischen Gründe vorliegen, die dagegen sprechen. Da diese Arbeitszeit aber noch nicht unter die Definition von Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes fällt, erhalten die Frauen hierfür keinen Nachtzuschlag.
Muss der Arbeitgeber Nachtzuschlag zahlen?
Arbeitnehmer haben gesetzlich das Recht auf eine Vergütung von Nachtarbeit – selbst, wenn dieser Ausgleich nicht im tariflichen Arbeitsvertrag geregelt ist. Bei diesem Ausgleich muss es sich aber nicht zwingend um einen Nachtarbeitszuschlag handeln.
Statt Nachtschichtzulagen zu zahlen, kann ein Arbeitgeber seinen Nachtarbeitnehmern auch einen Freizeitausgleich gewähren. Dies bedeutet, dass dem Angestellten für die nächtlichen Arbeitsstunden eine angemessene Zahl vergüteter freier Tage zusteht.
Der Arbeitgeber darf selbst entscheiden, ob er seinen Nachtarbeitern einen Nachtzuschlag zahlt, freie Tage einräumt oder beide Ausgleichsmöglichkeiten miteinander kombiniert.
Wie hoch ist der Nachtzuschlag?
Viele Arbeitgeber stellen sich die Frage, wie der Nachtzuschlag zu berechnen ist. Der Zuschlag wird für jede Stunde Nachtarbeit geleistet und richtet sich deshalb nach dem Bruttolohn pro Stunde.
Generell betragen die Zuschläge bei Nachtarbeit 25 Prozent des Bruttostundenlohns und sind zwischen 20 und 6 Uhr steuerfrei.
Wird die Arbeit zwischen 0 und 4 Uhr geleistet, sind sogar Zuschläge von 40 Prozent steuerfrei. Dies ist darin begründet, dass der Gesetzgeber diese Zeiten als besonders belastend ansieht.
Es gibt Ausnahmen, in denen die Höhe der Zulage anders berechnet wird. Diese werden im Folgenden aufgelistet:
- Im Tarifvertrag ist eine andere Berechnung für den Nachtzuschlag vereinbart worden.
- Stellt die Nachtarbeit eine spürbar geringere Arbeitsbelastung dar als die Arbeit während des Tages, kann der Nachtdienstzuschlag auch geringer ausfallen. Dies kann z. B. bei einem Bereitschaftsdienst der Fall sein.
- Bei einer erhöhten Belastung aufgrund von Dauernachtschicht können auch Zuschläge in Höhe von 30 Prozent des Bruttostundenlohns gezahlt werden.
Inwieweit eine geringere oder höhere Arbeitsbelastung bei der Nachtarbeit besteht und ob der gesetzliche Nachtzuschlag dementsprechend verringert oder erhöht werden kann, wird in erster Linie von einem Arbeitsgericht beurteilt.
Ob Kraftfahrer, Pflege oder Gastronomie: Der Nachtzuschlag ist für alle gleich
Die Höhe der tarifungebundenen Nachtzuschläge wurde in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts konkretisiert. Dieses hatte im April 2014 den zustehenden Nachtzuschlag für einen Lkw-Fahrer festgelegt. Dessen Nachtzuschlag als Berufskraftfahrer belief sich zunächst auf 11 Prozent und später 20 Prozent, die ihm von seinem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber gezahlt wurden. Der Lkw-Fahrer empfand diese Zuschlagshöhe als nicht angemessen und verlangte einen Nachtzuschlag von 30 Prozent aufgrund der erhöhten Belastung durch die Dauernachtarbeit. Er erhielt Recht.
Mit diesem Urteil regelte das BAG nicht nur die Nachtzuschläge für Lkw-Fahrer, sondern fällte eine grundsätzliche Entscheidung, die sich auf alle anderen Gewerbe übertragen lässt: Der Nachtzuschlag in der Pflege ist demnach der gleiche wie der Nachtzuschlag im Baugewerbe – sofern es keine anderweitige tarifvertragliche Regelung gibt.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet in der Gastronomie und erhält Nachtzuschlag. Er beginnt am 26. Dezember (2. Weihnachtstag) um 23 Uhr seine Schicht, die am 27. Dezember – einem regulären Werktag – um 8 Uhr morgens endet. In dieser Zeit erhält er:
- für die Arbeitszeit von 23 bis 0 Uhr: 150 % Feiertagszuschlag und 25 % Nachtzuschlag
- für die Arbeitszeit von 0 bis 4 Uhr: 150 % Feiertagszuschlag und 40 % Nachtzuschlag pro Stunde
- für die Arbeitszeit von 4 bis 6 Uhr: 25 % Nachtzuschlag pro Stunde
- für die Arbeitszeit von 6 Uhr bis 7 Uhr: keine Zuschläge
Besteht auch bei Mindestlohn Anspruch auf Nachtzuschlag?
Mit einem Urteil vom September 2017 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass als untere Basis für Nachtzuschläge der Mindestlohn gilt. Wird im Tarifvertrag eine geringere Stundenvergütung als der gesetzliche Mindestlohn vereinbart, kann diese nicht als Berechnungsgrundlage für den Nachtzuschlag herangezogen werden. (Az. 10 AZR 171/16)
In dem vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin einen Tarifvertrag erhalten, der einen Stundenlohn von 7 Euro und einen Nachtzuschlag von 25 Prozent des Bruttostundenlohns festschreibt. Der gesetzliche Mindestlohn betrug zu diesem Zeitpunkt (also im Jahr 2015) 8,50 Euro. Die Arbeitnehmerin klagte die Differenz ein, die sich zwischen ihrem erhaltenen Nachtzuschlag und dem Nachtzuschlag, wie er auf Grundlage des Mindestlohns berechnet worden wäre, bestand. Sowohl das Arbeitsgericht Bautzen als auch das Sächsische Landesarbeitsgericht gaben ihr Recht und verurteilten die beklagte Arbeitgeberin zur Differenzzahlung. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte mit seinem Grundsatzurteil diese Entscheidung.
G.v.K. meint
30. Oktober 2023 at 17:31
Hallo!
Die Aussage (ganz oben):
„Der Nachtzuschlag ist keine Pflicht.“
ist ja wohl schlicht und einfach widersprüchlich zur direkt folgenden Aussage:
„§ 6 Abs. 5 ArbZG schreibt jedoch vor, dass der Arbeitgeber entweder einen angemessenen Zuschlag zahlen oder bezahlte freie Tage als Ausgleich für Nachtarbeit gewähren muss.“
Gruß
Roman meint
13. April 2024 at 20:37
nicht direkt widersprüchlich, entweder Zuschlag oder freie Tage schreibt das Gesetz vor.
K.S meint
15. März 2023 at 21:04
Hallo
meine Frage ich arbeite 1-2 Mal in der Woche von 21 – 3 Uhr ( Freitag und Samstag)Spielothek, auf 520 € Basis. .
Steht mir da ein Nachtzuschlag usw. zu
Mfg
P.B. meint
13. November 2022 at 18:21
hallo liebes taem,
ich habe 2,5 an einer tankstelle gearbeitet. immer ab 4:30.
das sind ja jetzt keine 2 stunden am Stück aber ich habe immer diese schicht gemacht, mehr als 48 tage an einem Stück. steht mir da die zulage zu oder nicht?
liebe grüße
Ole meint
7. September 2022 at 6:34
Moin,
darf mein AG die Gesamtmenge an Nachtzuschlag begrenzen? Derzeit bekomme ich maximal 1200 pro Jahr als Zuschlag. Darf er das?
bernd6366 meint
22. August 2022 at 16:31
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Feiertagszuschlag bei Nachtarbeit. Gemäß §2 Abs. 1 EFZG muss bei einer, wegen eines Feiertags unter der Woche, ausfallenden Nachtschicht (Dreischichtbetrieb) das Arbeitsentgeld bezahlt werden das man erhalten hätte wenn die Arbeit nicht ausgefallen wäre. Ist damit der normale Stundenlohn zuzüglich Nachtzulage gemeint und auch die Feiertagszulage ?
Wir arbeiten in der Nachtschicht von 22:00 Uhr bis kommenden Morgen um 6:00 Uhr. Ist z.B. am Donnerstag ein Feiertag so sind 2 Nachtschichten betroffen, zum Einen die von Mittwoch 22:00 bis Donnerstag (Feiertag) 6:00 Uhr und zum Zweiten vom Donnerstag 22:00 Uhr bis Freitag 6:00 Uhr.
Laut Haustarifvertrag wird ein Feiertagszuschlag nur bezahlt wenn man mit der Nachtschicht am Feiertag beginnt, also in dem Beispiel von Donnerstag auf Freitag. Arbeitet man jedoch in den Feiertag hinein, also von Mittwoch auf Donnerstag, erhält man keinen Feiertagszuschlag.
Also lässt unser Arbeitgeber uns von Mittwoch auf Donnerstag, 6 Stunden am Feiertag, arbeiten ohne, gemäß Haustarifvertrag, einen Feiertagszuschlag zahlen zu müssen und die Schicht von Donnerstag auf Freitag, welche laut Tarifvertrag zuschlagspflichtig wäre, fällt aus und wird mit dem durchschnittlichen Stundenlohn der letzten 3 Monate, also nicht einmal mit voller Nachzulage, vergütet.
Obwohl wir also 6 Stunden an einem Feiertag arbeiten erhalten wir, dank Haustarifvertrag, keine Feiertagszulage.
Ist das so gesetzeskonform ?
Danke im Voraus.
Jens meint
19. Dezember 2021 at 1:53
Hallo,
Ich arbeite alle 3wochen in der Nachtschicht von 22.30-5.30uhr und erhalte 25% Nachtzuschlag. Ich arbeite in der Metallindustrie und mein Arbeitgeber ist nicht tarifvertraglich gebunden.
Ist die Höhe des Nachtzuschlags zwischen 0-4uhr nicht 40%? Ist die Höhe des Nachtzuschlags für Arbeitnehmer in der Metallindustrie arbeitsrechtlich geregelt?
Mit freundlichen Grüßen
Jens
Daniel meint
9. September 2021 at 10:56
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Angestellter und im Büro in der Versanddisposition tägig, arbeite nicht im Schichtbetrieb. Durch Umstrukturierungen ist es für mich selber besser, schon um 5 Uhr morgens anstatt um 6 Uhr zu eginnen. Mein Arbeitgeber hat bisher die Zeiten von 5 – 6 Uhr manuell in unserem Zeiterfassungssystem manuell nachgetragen. Plötzlich steht die Zeit von 5 – 6 Uhr infrage. Es heißt man müsse mir evtl. Nachtzuschlag zahlen. Das will ich ja nicht, ich möchte nur früher anfangen und dann auch früher gehen 15:15 Uhr anstatt 16:15 Uhr. Können Sie mir da bitte weiterhelfen? Ich will freiwillig um 5 Uhr anfangen, keinerlei Zulagen und nur die Zeit eingetragen haben, will nicht 1 Std. umsonst arbeiten.
Sascha meint
1. September 2021 at 20:05
Hallo,
ich arbeite in 3 Schicht mit einem Festgehalt. Nach der Nachtschicht werden meistens 4 Tage frei eingeräumt plus den Rest Tag der Nachtschicht. Steht mir dennoch der Zuschlag zu und/oder darf der Arbeitgeber mir die freien Tage kürzen?
SH meint
21. Februar 2021 at 19:06
Hallo! Meine Frage wäre: Ich möchte in der Betreuung (als Betreuer) in einer Wohngruppe anfangen.Bekomme 11,60 Euro Stundenlohn.Mache dann 7 Tage Nachtdienst a 10 Stunden und dann7 Tage frei.Nachtzuschläge werden keine gezahlt da Sie ein Verein sind.Ist das rechtens oder kann Ich auf Nachtzuschläge bestehen.
Gruß
MaLo meint
10. Januar 2021 at 17:14
Schönen guten Tag! Ich bin Vorarbeiter bei einem Lohnbeschichtet (Pulver/Nasslack/KTL) und ich arbeite seit Anfang 2017 alle 2 Wochen von 4uhr morgens bis 13:30uhr. Ich stehe um 2:40uhr auf und muss um 3:20uhr zu Hause los fahren. Die festgelegte Arbeitszeit ist (Frühschicht 5-13:30uhr) und (Spätschicht 13:30-22uhr) steht mir ein Nachtschichtzuschlag für diese 2std. zu? Mein Arbeitgeber ist nicht Tarifgebunden! Kann ich für diese 20std. im Monat rückwirkend (seit Januar 2017) die Nachtschichtzuschläge einklagen?
Gruß M.L.
J.E. meint
29. Dezember 2020 at 2:36
Hallo,
Ich arbeite in der Dispo eines Transportunternehmens und alle 2 Wochen in der Nachtschicht von 21 Uhr bis 6 Uhr des weiteren habe ich dann bevor ich in die Nachtschicht gehe das Wochenende davor von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 21 Uhr Bereitschaft und dann ab Sonntag 21 Uhr Nachtschicht! Kann mir da vlt jemand sagen wie das Vergütet werden müsste!?
Vielen Dank…..
J.E.
Thomas G. meint
4. November 2020 at 13:23
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu den Nachtzuschlägen.
Ich arbeite in der Pflege in einem Krankenhaus (privater Träger). Unserer Tarifvertrag zieht einen Zuschlag für Nachtarbeit von 1,50 € pro Stunde (in der Zeit von 20.00 bis 06.00Uhr) vor. Habe ich durch die aktuelle Rechtsprechung einen Anspruch auf 25% Zuschlag während der Nachtarbeit? Und würde dieser Zuschlag schon ab 20.00Uhr gelten, oder erst ab 23.00Uhr? Die 1,50€ sind ja nicht mal 10%. Ich arbeite in Wechselschicht.
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Patrick meint
4. Dezember 2020 at 11:55
Hallo,
In meinen Beruf als LKW Fahrer wird mir der Nachtzuschlag ab den 12. Arbeitsmonat ausgezahlt, von 00:00-04:00 Uhr. Ich bin einer der wenigen Mitarbeiter in der Firma der keinen ganzen Nachtzuschlag von 20:00-04:00 Uhr bekommt. Ist es in der Regel möglich dass wir verschiedene Anschprüche auf Nachtzuschlag haben, obwohl alle einem Tarifvertrag unterliegen? Kann ich von meinem Arbeitgeber nach Erklärung fragen?
Jürgen C. meint
29. Oktober 2020 at 13:53
Sehr geehrtes Team,
meine Schicht ist von 12:00 – 0:00 bekomme hier keine Nachtschichtzulage?,
weil ich nicht in den 2 Std. von 23:00 – 1:00 liege.
Wenn die Schicht von 13:00 – 1:00 wäre sind dann 2Std. Nachtschichtzulage zu erwarten?
Seidel meint
28. September 2020 at 14:08
-Ich arbeite als Zeitungszusteller von Mo-Sa je 1 Stunde.Steht mir Nachtzuschlag zu?
Aydan meint
28. Juni 2020 at 21:33
Moin.Ich arbeite bei der [edit. v. d. Red.] als LKW-Fahrer.Meine Arbeitszeit ist von Montag bis Samstag.am Montag fange ich um 6:20 AM an.Ich möchte jemanden fragen, der mit dem Preis für Nachtarbeit vertraut ist?danke im voraus
Werner meint
3. Juni 2020 at 13:21
MA bekommt Gehalt
Hallo,
ein MA arbeitet normalerweise in der Nachtschicht von Sonntag Abend bis Freitag morgens.
Wenn am Donnerstag ein Feiertag ist und der MA am Mittwoch Abend seine letzte Nachtschicht macht,
hat er nur 4 Tage gearbeitet – seinen Feiertag hatte er frei – .
Muss für die Zeit von Mittwoch 00.00 Uhr bis Donnerstag (Feiertag) 5.00 Uhr Feiertagszuschlag gezahlt werden? Und wenn ja, wie hoch?
Wenn der MA trotz Feiertag kein frei bekommt und 5 Tage arbeitet, was muss man ihm dann bezahlen?
Danke für die Hilfe
Brotkutscher meint
18. Mai 2020 at 20:30
Hallo. Meine Kollegen und ich fahren für eine Bäckerei welche keinen Tarifvertrag oder ähnliches hat. Wir bekommen zwar Nachtzuschlag sowie Sonn bzw. Feiertagszuschlag allerdings wird dieser nur nach Mindestlohn bezahlt. Der Arbeitgeber wurde darauf angesprochen und wir bekamen die Antwort das man dies so machen dürfe und nix mit dem Bruttolhn der etwas höher wie der aktuelle Mindestlihn ist zu tun hat. Bereitschaftszeiten werden gar nicht bezahlt. Kann das so richtig sein bzw. gibt es dafür irgendwo ein Gesetz zum nach lesen? Danke im Vorraus
Melanie meint
12. Mai 2020 at 0:32
Guten Abend
Ich arbeite als Dauernachtwache in der Altenpflege in einer WG. 7 Tage Nachtschicht und danach 7 tage frei. Im Dienstplan steht, dass ich von 21-00 Uhr normalen Dienst habe und danach als Bereitschaft da sein soll bis um 7. 2 std soll ich Pause haben, was aber nicht geht kann hier ja nicht weg. Kann ich obwohl ich die 7 Tage frei habe noch Nachtzuschlag verlangen? Bekomme auch kein Zuschlag für Feiertage oder sonntage
Stefan L. meint
17. Februar 2020 at 10:54
Guten Tag, kurz zu ihrer Information:
ich arbeite als Zeitungszusteller von 3.00Uhr bis 6.00 Uhr von Montags bis Samstag. Danach dann als Briefzusteller bei gleicher Firma auf selbige Tour, mit einer knapp täglich 40 Stundenwoche.Meine Zeitungstour in Nacht ist mit 156 Minuten berechnet.
Ich erhalte jetzt ab 1.Januar laut Mindestlohngesetz 9.35 Euro. Nachtzuschlag 10%
nun die eigentliche Frage: Ich war 3 Wochen durchgehend krank. Nun habe ich festgestellt , das mir nur anteilig der Nachtzuschlag bezahlt wurde, für die erste Woche im Januar, als ich noch gearbeitet hatte. Danach wurde ich krank.
Ist das rechtens, das mir nur anteilig der Nachtzuschlag für die Zeit berechnet wurde, in der ich gearbeitet habe?
Ich denke, es gilt auch bei Krankheit die volle Weiterzahlung des Nachtzuschlags, oder etwa nicht?
Oder gibt es für die Zustellbranche andere Regelungen? Finde auch den Nachtzuschlag sehr niedrig oder ist das unterste Grenze 10%,Nachtzuschlag erlaubt.die der Arbeitgeber mindestens zahlen sollte.
Vielen Dank für ihre Antwort.
MfG S.
Gaev meint
6. Januar 2020 at 0:07
Ich arbeite in der häuslichen Intensivpflege nur im Nachtdienst.
18:00-6:00
Hatte jetzt zwei verschiedene Arbeitgeber.
Der eine hat im Vertrag stehen „an Feiertagen wird nur der höhere Zuschlag gezahlt“ = meine Nachtzuschläge von 25% bzw 40% wurden gegen die Feiertagszuschläge 125% ausgetauscht.
DARF DAS?? (es wurde NICHT wie hier beschrieben, 25% bzw 40% PLUS 125% gezahlt)
Der andere Arbeitgeber addiert die Nachtzuschläge und Feiertagszuschläge wie hier wohl beschrieben, jedoch behauptet er, Nachtzuschläge dürften erst ab 22:00Uhr gezahlt werden. Bis dato hat mir jeder andere Arbeitgeber die Nachtzuschläge schon ab 20:00Uhr gezahlt. (20:00-24:00 + 4:00-6:00=25% und 0:00-4:00=40%)
WAS IST GESETZLICH ERLAUBT (ich meine erlaubt, nicht verpflichtend)
Gregor meint
18. März 2020 at 11:58
Hallo habe ich eine frage.
Ich arbeite Nachtschicht von 21.30 bis 6.30 meine frage ob Arbeitgeber muss mich nachzuschläge und Feiertagzuschlag zahlen. Obwohl in Tarifvertrag steht nur die höchste zum zahlen. Wer hat recht?
Vielen Dank
Susanne meint
22. November 2019 at 2:18
Hallo!
Ich hätte eine Frage zur kurzarbeit und Nachtschichtzuschläge.
Ich bin seit 20 Jahren im Betrieb und arbeite schon immer Nachtschicht zu 25%. Jetzt hat der Arbeitgeber kurzarbeit angemeldet und da sich jetzt die tariflichen Arbeitsstunden verringer, verringert sich auch der Brutto Lohn. Nun hat der Arbeitgeber den Faktor für die Berechnung der Zuschläge dem jetzigem Brutto Lohn angepasst. Darf er das, oder wäre dies eine Lohn kürzung?
Für die tatsächliche geleistet Arbeit, bekomme ich ja immer noch mein normaler Gehalt, also müssten davon doch auch die 25% errechnet werden.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Lg Susanne
Erik meint
1. November 2019 at 19:50
Hallo
Vielen Dank erstmal für die Info, diese Website fand ich auf der Suche nach Infos bisher am informativsten.
Ich lese mir gerade all dieses Wissen an, weil ein Bekannter von mir bei [Name v. Red. entfernt] arbeitet, und wohl nur 15% Nachtzuschlag bekommen soll.
Ich weiß nicht inwiefern das rechtens ist, aber er hat auch keine festen Schichten, also kann es sein, dass er nicht genug arbeitet, damit ihm der Nachtzuschlag zusteht? Er hat auch gerade erst angefangen, also kann ich das nicht gut beurteilen.
Außerdem habe ich mehrere Artikel von 2014 gefunden, in denen es darum geht, dass [Name v. Red. entfernt] nicht genug bezahle, und trotz Kritik auch nichts daran geändert habe. Ist das noch aktuell, oder haben sie sich als Arbeitgeber geändert?
Daniel meint
15. Juli 2019 at 13:10
Guten Tag,
auch ich habe eine Frage zum Nachtzuschlag. Gilt die o.g. Regelung ebenso für den Fall, dass man lediglich vier (von vier) Tage(n) gearbeitet hat? Oder reicht diese Anzahl noch nicht aus?
Liebe Grüße
Daniel
Daron meint
11. April 2019 at 3:29
Hi zusammen, eine Frage. Ich arbeite seit 2 Jahren in der Dauernachtschicht von 22-6 Uhr. Ich kann demnächst für 3-4 Monate ins Ausland gehen um einen neuen Standort zu eröffnen. Behalte ich trotzdem den Nachtschichtzuschlag? Vielen Dank
Kiki meint
5. März 2019 at 8:40
Ich bin über einen personaldienst in einem Hotel angestellt. Ich habe habe den hotelchef gefragt wie die Bezahlung läuft, weil ich das Gefühl hatte, das nicht alles gedeckt ist. Er konnte mir nicht wirklich weiterhelfen und meinte ich müsse mich an meinen direkten Chef wenden. Ich bekomme 15% Zuschlag von 0-6 Uhr aber nicht ab 23, das wäre ja laut dem Artikel schon der erste Fehler, oder? Und ich mache zwar auch Bereitschaftsdienst und checke ein und aus, doch bin auch an der bar tätig, und backe in der küche und Decke die Tische ein, sollten es dann nicht 25% sein? Mein Urlaub wird so viel ich weiß bezahlt, bin aber nicht wirklich sicher. Krank wurde jedoch bezahlt. Ich habe leider meinen Chef noch nicht gesehen, sondern bin über eine Freundin eingestellt, die ihn aber auch kaum sieht, alles läuft per Telefon… Wenn ich ihm mal fragen auf WhatsApp stelle erklärt er alles eher kriptisch. Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, denke schon über job wechseln nach, wieder nachtschicht, aber mehr in der nähe, da Ich ca.20 Stunden im Monat mit Fahren verbringe. Weiß aber nicht ob mein jetziger Job im Vergleich besser oder schlechter abschneidet als bei anderen. Ich bekomme so 800 netto raus für 70 Stunden Arbeit wenn alles, kann natürlich auch sein dass alles passt und ich falsch liege hätte nur gerne Aufklärung. LG kiki
arbeitsrechte.de meint
6. März 2019 at 9:18
Hallo Kiki,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine einzelfallbezogenen Rechtsfragen beantworten dürfen. Bei derart vielen Unklarheiten kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de