Von zu Hause aus arbeiten. Sich die Zeit frei einteilen. Kein lästiger Arbeitsweg und kein ständiges Im-Stau-Stehen. Ein Nebenjob von zu Hause bietet viele Vorteile, vor allem wenn Beschäftigte womöglich Personen daheim pflegen müssen. Die Gründe für einen Nebenverdienst von zu Hause aus sind vielfältig.
Wie gestaltet sich das Arbeitsverhältnis bei einem Nebenjob von zu Hause aus? Gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage und welche Aspekte des Arbeitsalltags greift diese auf? Zahlreiche Fragen spuken den meisten durch den Kopf, wenn sie sich mit dem Thema der Heimarbeit beschäftigen.
Kurz & knapp: Nebenjob von zu Hause
Informationen dazu, was einen Nebenjob von zu Hause aus eigentlich ausmacht, erhalten Sie hier.
Ja. § 2 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) zufolge besteht auch bei Nebenjobs in Heimarbeit ein gesetzlicher Urlaubsanspruch.
Hier finden Sie nützliche Tipps, die Sie beherzigen sollten, wenn Sie einen Nebenjob in Heimarbeit ausüben.
Im folgenden Ratgeber finden Sie Informationen darüber, ob Sie einen Urlaubsanspruch haben, wie der Arbeitsschutz aussieht und ob es einen Kündigungsschutz gibt, wenn Sie einen Nebenjob zuhause ausüben.
Inhalt
Heimarbeit: Der Nebenjob von zu Hause aus
Grundsätzlich beschreibt die Heimarbeit eine erwerbsmäßige Tätigkeit. Diese findet in den eigenen vier Wänden statt oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte. Zudem erfolgt die Heimarbeit im Auftrag eines Gewerbetreibenden oder eines Zwischenmeisters. Überwiegend wird diese Form der Arbeit allein geleistet. In früheren Zeiten wurden nicht selten auch Familienmitglieder eingebunden. Insbesondere im 19. Jahrhundert entwickelte sich die sogenannte moderne Hausindustrie, bei der einzelne Produktionsvorgänge – wie Näharbeiten – ausgelagert wurden.
Der Nebenjob definiert ein Arbeitsverhältnis, das neben dem eigentlichen Hauptberuf besteht. Häufig wird der Begriff als Synonym für eine geringfügige Beschäftigung beziehungsweise einen Minijob verwendet.
Ist also von einem Nebenjob die Rede, den Sie von zu Hause ausüben, können damit unterschiedliche Tätigkeiten gemeint sein. Es ist unter anderem möglich, dass Sie den Nebenjob dauerhaft von zu Hause ausüben oder nur zeitweise wegen besonderer Umstände. Daran wird deutlich, dass das Bild dieses Typus von Beschäftigung nicht eindeutig und konkret gezeichnet werden kann.
Gesetzliche Grundlage für Nebenjobs von zu Hause
Prinzipiell gelten für eine Nebentätigkeit Beschränkungen dahingehend, dass diese nicht mit dem Hauptberuf kollidieren darf. Das bezieht sich sowohl auf einen möglichen Interessenkonflikt als auch auf die zeitliche Komponente. Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Sie nicht mehr als zehn Stunden am Tag arbeiten. Darüber hinaus gelten innerbetriebliche Verordnungen, etwaige Tarifverträge sowie bestimmte Klauseln im Arbeitsvertrag, die einen Nebenverdienst einschränken oder gar vollkommen verbieten.
Üben Sie Ihren Nebenjob als Heimarbeit aus, gilt das Heimarbeitsgesetz, oder kurz: HAG. Dieses regelt den Schutz der Menschen, die einer erwerbsmäßigen Beschäftigung in der eigenen Wohnung nachgehen. Dabei geht dieses Gesetz natürlich über den Nebenjob, welchen Sie von zu Hause aus nachgehen, hinaus.
Der Gesetzgeber hat sich damit der wirtschaftlichen sowie sozialen Spezifika dieser Form der Arbeit angenommen. Schwerpunkt hierbei ist die besondere Schutzbedürftigkeit, vor allem im Hinblick auf die Vergütung, den Arbeitsschutz und die soziale Absicherung, die in erster Linie im Zusammenhang mit Krankheit, Kurzarbeit, Kündigung oder Insolvenz greifen soll.
Seit 1951 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Heimarbeitsgesetz. Es soll die Arbeitnehmer in dieser besonderen Situation vor Arbeitgebern schützen, die sich über die sonst geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen leicht hinwegsetzen könnten.
Laut Gesetz muss derjenige, der einem Nebenjob von zu Hause nachgeht, sich nicht um die Verwertung des Arbeitsergebnisses kümmern und auch nicht in die Situation gebracht werden, dieses in irgendeiner Form zu vermarkten. Daraus ergibt sich, dass auch der Lohn nicht dadurch verdient werden muss.
Handelt es sich demnach um eine unselbständige Heimarbeit, die Sie als Nebenjob zuhause ausüben, befinden Sie sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.
Daraus ergibt sich wiederum, dass Sie Anspruch auf spezielle Leistungen haben. Die sind durch das HAG geregelt. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind jedoch nur die gesetzlichen Mindestanforderungen, die an eine solche Tätigkeit gestellt werden sollten. Spezifikationen werden dann im individuellen Arbeitsvertrag vereinbart. Dazu zählt unter anderem, ob der Arbeitnehmer mit einem Nebenjob von zu Hause die Hilfs- und Rohstoffe selbst beschaffen muss.
Übrigens: Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, eine unselbständige Heimarbeit beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen. Des Weiteren müssen diejenigen, die derartige Nebenjobs vergeben oder Zwischenmeister sind, Heimarbeitslisten führen. Dort sind für ein halbes Kalenderjahr alle Beschäftigten einzutragen. Dabei ist darauf zu achten, dass solche Tabellen gut sichtbar ausgehängt werden. Auch dem Gewerbeaufsichtsamt sind diese zur Verfügung zu stellen.
Entgeltzahlung für den Nebenjob von zu Hause
Wie erwähnt, sollte die Vergütung für den Nebenjob, den Sie von zuhause aus vollführen, sich nicht aus dem eigenen Verkauf ergeben. Gemäß HAG ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen den Heimarbeiter ordnungsgemäß und verhältnismäßig zu entlohnen. Dies passiert in der Regel nach bindenden Festsetzungen als Mindestentgelte je Stunde oder je bearbeitetes Stück.
Daneben können Sie je nach Vereinbarung Anspruch auf folgende Leistungen haben:
- Urlaubsentgelt oder ein zusätzliches Urlaubsgeld nach § 12 Bundesurlaubsgesetz
- Feiertagsgeld nach § 11 Entgeltfortzahlungsgesetz
- Zuschlag zur wirtschaftlichen Sicherung im Falle einer Erkrankung
- Heimarbeits- oder Unkostenzuschlag nach § 10 Entgeltfortzahlungsgesetz
Ebenso ist eine Jahressonderzahlung sowie eine vermögenswirksame Leistung möglich, wenn ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt.
Allgemeinverbindliche Mindestentgelte werden für alle Bereiche der Heimarbeit durch die sogenannten Heimarbeitsausschüsse festgelegt. Die Entlohnung kann auch durch Tarifverträge geregelt sein. In jedem Falle gilt: Die festgelegten Entgelte dürfen nicht unterschritten werden. Damit dies eingehalten wird, sind Entgeltprüfer von den Landesbehörden einzusetzen.
Nebenjob für zuhause: Haben Sie Anspruch auf Urlaub?
Prinzipiell haben Sie Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der beruflichen Tätigkeit, auch wenn Sie Ihren Nebenjob von zu Hause ausüben. Explizite Erwähnung finden Personen aus dem Bereich der Heimarbeit in § 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG):
[…] Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; für den Bereich der Heimarbeit gilt § 12.“
Entsprechend der Bestimmungen des BUrlG finden für die Beschäftigten in einem Nebenjob, der von zu Hause ausgeübt wird, auch all jene Paragraphen ihre Anwendung bezüglich des generellen Urlaubsanspruches, der Dauer, dem Zeitpunkt des Erholungsurlaubs, dem Verbot einer Erwerbstätigkeit in diesem Zeitraum und einer möglichen Erkrankung.
Welche Bestimmungen nicht gelten, finden Sie im § 12 BUrlG. Dies betrifft unter anderem die Zahlung des Urlaubsentgelts. Denn gemäß § 12 Abs. 1 BUrlG heißt es dazu:
[…] bei einem Anspruch auf 24 Werktage ein Urlaubsentgelt von 9,1 vom Hundert des in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. April des folgenden Jahres oder bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verdienten Arbeitsentgelts vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ohne Unkostenzuschlag und ohne die für den Lohnausfall an Feiertagen, den Arbeitsausfall infolge Krankheit und den Urlaub zu leistenden Zahlungen.“
Zusätzlich zum Urlaubsentgelt kann der Arbeitgeber ein Urlaubsgeld individuell festlegen. Entscheidet dieser sich dafür, muss er all seinen Angestellten ein solches zahlen; unabhängig davon, ob die Personen in Teil- oder Vollzeit beschäftigt sind oder der Nebenjob von zu Hause erfolgt.
Übt ein Jugendlicher einen Nebenjob von zu Hause aus ist das Jugendarbeitsschutzgesetz anzuwenden. Daraus ergeben sich vor allem im Hinblick auf den Urlaubsanspruch ein paar andere Regelungen als für Beschäftigte über 18 Jahren.
Gibt es eine geregelte Arbeitszeit bei Nebenjobs für zuhause?
Grundsätzlich bietet eine Reglementierung der Arbeitszeit eine Form des Arbeitsschutzes. Nachgewiesenermaßen sinkt die Leistungsfähigkeit und steigt die Fehler- sowie Unfallquote, umso länger Personen einer Beschäftigung nachgehen. Wird die Arbeit nicht regelmäßig unterbrochen, hat dies zudem gesundheitliche Folgen. Daraus können sich wiederum Einbrüche in der Produktivität ergeben.
Doch das Arbeitszeitgesetz ist auf einen Nebenjob, der von zu Hause ausgeübt wird, nicht anwendbar. Das HAG legt lediglich fest, dass der Auftraggeber beziehungsweise derjenige, der Heimarbeit ausgibt, ökonomisch mit der Arbeitszeit umzugehen hat. Gemäß § 10 HAG dürfen bei der Ausgabe und Abnahme der Leistungen oder Arbeitsergebnisse keine unnötigen Zeitversäumnisse auftreten.
Zudem muss eine gleichmäßige Verteilung der Tätigkeiten erfolgen, damit es weder zu einer Unter- noch zu einer Überforderung einzelner Beschäftigter kommt (§ 11 HAG).
Wenn Sie die Heimarbeit als Nebenjob zum eigentlichen Hauptberuf ausüben, sollten Sie darauf achten, dass Sie die maximale Arbeitszeit pro Tag nicht überschreiten. Zwar wird dies nicht wie die Entgeltzahlung überprüft, aber im Hinblick auf eine zeitliche Kollision oder Überschneidung ist dies natürlich untersagt. Wenn Sie den Pflichten Ihrer Hauptbeschäftigung uneingeschränkt nachkommen können, ist Ihnen die Zeitgestaltung des Nebenjobs von zuhause aus vollkommen selbst überlassen.
Kündigungsschutz bei einem Nebenjob von zu Hause?
Ähnlich wie bei der Arbeitszeit greifen die „normalen“ arbeitsrechtlichen Regelungen bei einem Nebenjob, der von zu Hause erfolgt, auch beim Kündigungsschutz nicht. Denn ausschlaggebend dabei ist, dass der Heimarbeiter kein Arbeitnehmer ist. Denn er unterliegt nicht dem Direktionsrecht des Auftraggebers und ist nicht in einen Betrieb eingegliedert. Aufgrund der wirtschaftlichen Abhängigkeit sind sie ähnlich einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig. Deshalb sind Sie auch mit Blick auf die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung sozialversicherungspflichtig.
Das Kündigungsschutzgesetz ist aus dem genannten Grund auf Personen, die einen Nebenjob von zu Hause ausüben, nicht anwendbar. Dennoch sind Sie nicht schutzlos, wenn Sie auf diese Art und Weise Geld verdienen.
Folgende Eckdaten sollten Sie bezüglich der Kündigung bei einem Nebenjob von zu Hause beachten:
- Eine Kündigung bedarf keiner sozialen Rechtfertigung.
- Der Kündigungsschutz umfasst nach § 29 HAG bestimmte Kündigungsfristen, an die sich der Arbeitnehmer als auch der Auftraggeber halten müssen.
- Die Fristen stehen im Verhältnis zur Beschäftigungsdauer und sind an die in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch festgehaltenen Zeiträume angelehnt.
Die Wandlung der Heimarbeit: Was bedeutet das für den Nebenjob von zu Hause?
Nebenjobs in Form von Heimarbeit müssen nicht das allseits bekannte Kugelschreiber-Zusammenbauen sein. Sie sind vielfältig und sprechen mittlerweile Arbeitnehmer aus allen Gesellschaftsschichten an. Im folgenden Abschnitt möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich einen Nebenjob suchen und diesen von zu Hause ausüben möchten.
In den letzten Jahrzehnten ist die Zahl derjenigen gesunken, die von zu Hause aus arbeiten. Zeitweise gab es einen massiven Einbruch auf diesem Sektor. Mittlerweile hat sich diese Negativ-Entwicklung wieder stabilisiert und vor allem in den vergangenen Jahren sind die Zahlen stagniert.
Doch nicht nur in der Quantität gab es einige Veränderungen, sondern auch im Hinblick darauf, welche Tätigkeiten als Heimarbeit angeboten werden. Denn vor allem einfache Tätigkeiten sind nur noch selten gefragt wie etwa das bereits angesprochene Zusammenbauen von Kugelschreibern oder das Befüllen von Wundertüten. Für derartige Arbeitsprozesse wird immer weniger gezahlt. Dabei steigt gleichzeitig der Anspruch an die Qualität selbst und darauf diese entsprechend zu sichern. Damit lohnt es sich für einige Branchen nicht mehr, überhaupt noch Heimarbeit anzubieten.
Das Basteln, Sortieren, Zusammenbauen und Montieren ist im Bereich Nebenjobs, die von zu Hause aus erledigt werden, nahezu verschwunden. In der Regel haben Maschinen diese Tätigkeiten übernommen. Heutzutage verdienen die meisten das Geld eher online als Spieletester, Clickworker oder als Verkäufer bei ebay sowie auf anderen Portalen.
Im Zuge dieser Entwicklung wirkt der Begriff „Heimarbeit“ jedoch eher altmodisch und überholt. Zunehmend ist eher vom Clickworking, Bloggen , Programming oder Ähnlichem die Rede.
Dabei haben folgende Nebenjobs von zu Hause die Nase ganz vorn:
- Lektor und Übersetzer
- Texter
- Tester für Apps
- Spieletester
- Baby- und Tiersitter
- Untervermietung von Wohnungen oder einzelnen Räumen
- Produkttester
- Usability-Tester (Bewerten von Websites)
- bezahlte Umfragen
Tipps: Worauf sollten Sie achten, wenn Sie einen Nebenjob von zuhause ausüben?
Zwar ist die Heimarbeit gesetzlich geregelt, dennoch wird nicht selten die Seriosität derartiger Nebenjobs in Frage stellt. Um sicherzugehen, mit einem vertrauenswürdigen Auftraggeber einen Vertrag abzuschließen, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:
- Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, nicht in Vorkasse zu gehen oder eine Bearbeitungsgebühr zahlen zu müssen.
- Gehen Sie nicht auf unkonkrete Angebote für Nebenjobs von zu Hause ein. Wird Ihnen das große Geld versprochen für wenig Aufwand, sollte Sie die Stellenausschreibung skeptisch in Augenschein nehmen.
- Machen Sie bestenfalls ein paar Recherchen zum zukünftigen Unternehmen.
- Gibt es Prüfsiegel, sollten auch diese genauer beleuchtet werden.
- Finden Sie Bewertungen, lohnt sich auch ein aufmerksamer Blick.
Mit diesen Tipps können Sie viele unseriöse Angebote auf jeden Fall erkennen. Daneben ist es ratsam, auch andere Faktoren zu beachten und näher zu beleuchten. Denn auch Ihr eigenes Auftreten und Ihr Umgang mit der Tätigkeit spielt eine Rolle. Nehmen Sie die Beschäftigung ernst. Zudem bedenken Sie, dass Schwarzarbeit hohe Strafen nach sich zieht.
Des Weiteren ist es vor allem bei kleinen Arbeiten von zuhause, die als Nebenjob ausgeübt werden, wichtig, dass die Bezahlung der Tätigkeit entspricht.
Nutzen Sie die Vorteile, die sich durch einen Nebenjob zu Hause aus bieten wie die flexible Zeiteinteilung. Darüber wie lange und wann Sie arbeiten möchten, sollten Sie sich also auch schon bei der Jobsuche Gedanken machen. Im Optimalfall können Sie sich dies zeitlich eigenständig einteilen.
Olga meint
21. März 2021 at 15:32
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren, darf ich als Wäscherin von zuhause in einer Mietwohnung arbeiten? Was soll ich in diesem Fall beachten?