FAQ: Niederlassungserlaubnis ist abgelaufen
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Die Karte, auf der sie gespeichert ist (eAT-Karte), läuft jedoch nach maximal 10 Jahren ab. Ist die Karte der Niederlassungserlaubnis abgelaufen, ist das Reisen weiterhin möglich. Sie benötigen jedoch einen gültigen Reisepass und müssen diesen, sowie den alten und die abgelaufene eAT-Karte mit sich führen.
Dieser Aufenthaltstitel gilt unbefristet. Das bedeutet, dass die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich nicht an Gültigkeit verlieren kann. In der Regel kann die Niederlassungserlaubnis also nicht abgelaufen sein; anders als der Pass oder die Karte, die diesen Aufenthaltstitel ausweist.
Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Ist die Karte (eAT-Karte) abgelaufen, hat das daher grundsätzlich keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Aufenthaltstitels. Sie können weiterhin arbeiten und reisen. Allerdings benötigen Sie einen aktuellen Reisepass. Da Reisepass und eAT-Karte die gleiche Gültigkeitsdauer haben, sollten Sie beides rechtzeitig erneut beantragen, bevor die Dokumente auslaufen.
Inhalt
Was ist eine abgelaufene Niederlassungserlaubnis?
Ist der Aufenthaltstitel abgelaufen, kann das für viele Menschen, die in Deutschland leben und arbeiten, eine herausfordernde Situation darstellen. Diese Erlaubnis ist entscheidend für Ihren rechtlichen Aufenthalt in Deutschland und kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben haben. In diesem Ratgeber erklären wir, wann die Niederlassungserlaubnis ablaufen kann und was Sie in Bezug auf das Reisen und Arbeiten beachten sollten sowie welche Schritte Sie unternehmen können.
Grundsätzlich gibt Ihnen nur ein gültiger Aufenthaltstitel das Recht, sich legal in der Bundesrepublik aufzuhalten und hier auch zu arbeiten. Ist dieser abgelaufen, sollten Sie sich darum bemühen, einen neuen zu beantragen oder müssen unter Umständen ausreisen. Doch gilt das auch für die Niederlassungserlaubnis? Wie lange ist eine Niederlassungserlaubnis gültig? Diese bietet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, sodass sie grundsätzlich nicht ablaufen kann.
Und trotzdem stellen sich viele die Frage: Was passiert, wenn meine Niederlassungserlaubnis abläuft? Ein Grund dafür liegt darin, dass zwar der Aufenthaltstitel an sich unendlich gültig ist, aber die Ausweisdokumente, wie der Reisepass oder die Karte, auf der das Aufenthaltsrecht gespeichert ist (eAT) ablaufen können.
Niederlassungserlaubnis: Elektronische Karte ist abgelaufen, und nun?
Auf dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT-Karte) sind verschiedene Daten gespeichert, wie z.B. Reisepassnummer, Gültigkeit des Passes und der Aufenthaltstitel. Diese Karte ist maximal 10 Jahre gültig. Doch was passiert dann mit der Gültigkeit der Niederlassungserlaubnis? Ist die eAT-Karte abgelaufen, ändert das nichts an der Gültigkeit des Aufenthaltstitels an sich. Sie müssen lediglich eine neue Karte beantragen.
Doch ist das Reisen mit abgelaufener Karte der Niederlassungserlaubnis möglich? Mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht können Ausländer einfach verreisen. Bis zu sechs Monaten dürfen Sie mit diesem Aufenthaltstitel reisen. Dauert der Aufenthalt außerhalb Deutschlands länger, könnte Ihnen der Titel entzogen werden. Aber wie ist das Reisen mit abgelaufener eAT-Karte? Gilt die Niederlassungserlaubnis, wenn die Karte abgelaufen ist und Sie reisen wollen? Ja, die Gültigkeit ist weiterhin gegeben. Sie müssen jedoch folgende Dokumente mit sich führen, damit Sie Deutschland unbeschwert trotz abgelaufenem elektronischem Aufenthaltstitel verlassen können:
- abgelaufene eAT-Karte
- abgelaufenen Reisepass
- neuen Reisepass
Damit Sie unbeschwert in Deutschland ein- und ausreisen können, dürfen nicht beide Dokumente (Pass und Karte) ungültig sein. Den Reisepass müssen Sie bereits neu beantragt haben und den aktuellen erhalten haben. Vernichten Sie den alten dabei nicht. Seine Nummer steht noch in der Karte der Niederlassungserlaubnis, sodass Sie ihre Identität und vor allem Ihre Aufenthaltserlaubnis mit den alten Dokumenten in Kombination mit dem neuen aktuellen Reisepass nachweisen können.
Was passiert mit der Niederlassungserlaubnis, wenn der Pass abgelaufen ist?
Ein Pass ist zwar eine Voraussetzung für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis. Jedoch erlischt der Aufenthaltstitel nicht, wenn der Reisepass ausläuft. Werden Sie allerdings nicht aktiv und bemühen sich um einen neuen Pass, nachdem Sie über die Folgen eines ungültigen Passes belehrt wurden, kann nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG der Aufenthaltstitel widerrufen werden. Empfehlenswert ist es also, schnell zu handeln, wenn Ihnen die Behörde einen solchen Hinweis erteilt und quasi die „Niederlassungserlaubnis zu verlängern„. Allerdings bleiben die Vorrechte der Niederlassungserlaubnis, wenn der Reisepass abgelaufen ist; jedenfalls überwiegend. Sie dürfen weiterhin arbeiten und innerhalb Deutschlands reisen. Die Bundesrepublik verlassen können Sie jedoch erst wieder, wenn Sie den neuen Pass erhalten.
Die Gültigkeitsdauer von Reisepass und eAT-Karte sind grundsätzlich gleich. Daher müssen beide Dokumente nach Ablauf neu beantragt werden, eines erneuten Antrags auf eine Niederlassungserlaubnis bedarf es nicht. Die Reisepassnummer ist auf der Karte gespeichert, sodass es sich anbietet, den Pass zuerst zu erneuern. Am Besten tun Sie das einige Wochen vor dem Ablaufdatum. Im Anschluss können Sie von der Ausländerbehörde eine neue Karte bekommen. Die Behörde überträgt die Niederlassungserlaubnis auf die eAT-Karte.
Für eine neue Karte zum elektronischen Aufenthalt benötigen Sie folgende Unterlagen:
- alte eAT-Karte mit Zusatzblatt
- biometrisches Passfoto
- alter und neuer Reisepass
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