Kurz & Knapp: Niederlassungserlaubnis und Ausbildung
Wenn Sie während einer Ausbildung in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis beantragen wollen, müssen Sie u.a. in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren sein, ihren Lebensunterhalts sichern können und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Weitere Bedingungen können Sie hier nachlesen.
Haben Sie die Ausbildung erfolgreich beendet, erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis auf Antrag, wenn Sie einen Aufenthaltstitel für mindestens 2 Jahre besaßen, einen Arbeitsplatz nachweisen können, mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung geleistet haben und ausreichende Deutschkenntnisse aufweisen.
Die Ausbildungsduldung ermöglicht die Ausübung einer Ausbildung in Deutschland, gibt allerdings keinen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung erfordert zusätzlich zu den Voraussetzungen für die Ausbildungsduldung die Sicherung des Lebensunterhalts. Vorteil von dem Aufenthaltstitel ist, dass er in dem Zeitraum der Gültigkeit vor Abschiebung schützt.
Inhalt
Was ist die Niederlassungserlaubnis in der Ausbildung?
Die Niederlassungserlaubnis ist für viele Menschen, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren, ein wichtiger Schritt in Richtung langfristiger Aufenthalt und beruflicher Perspektive. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zur Niederlassungserlaubnis nach und in der Ausbildung, welche Bedingungen und Voraussetzungen gelten und welche Optionen Sie haben.
Die Niederlassungserlaubnis für die Ausbildung – die Voraussetzungen
Wenn Sie in Deutschland studieren oder eine Ausbildung absolvieren wollen, sollten Sie stets an die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis denken. Doch kann man während der Ausbildung überhaupt eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Grundsätzlich ja, wenn Sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Was Sie dafür vorweisen müssen, führt § 9 Absatz 2 AufenthG auf.
Folgende Voraussetzungen benötigen Sie für einen solchen Antrag:
- in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Leistung von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für mindestens 60 Monate oder von Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
- kein Entgegenstehen von Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
- Erlaubnis zur Beschäftigung, sofern Sie Arbeitnehmer sind
- Besitz der Erlaubnisse für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit
- Verfügung über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Grundkenntnisse der Recht- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- Verfügung über ausreichend Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen
Wichtig! § 9 Abs. 3 Satz 2 AufenthG gibt eine Erleichterung für die Niederlassungserlaubnis für Auszubildende oder Studenten. Danach müssen diese Personengruppen die Voraussetzung, dass sie mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben müssen, nicht erfüllen. Der Nachweis der Altersvorsorge entfällt also. Ihre finanzielle Sicherheit müssen sie allerdings trotzdem beweisen. Für die Niederlassungserlaubnis bei einer Ausbildung ist diese Bedingung erfüllt, wenn der Lebensunterhalt einschließlich einem ausreichenden Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestritten werden kann. Das BAföG zählt dabei nicht zu den öffentlichen Mitteln.
Das Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung
Unter Umständen kann auch ein Visum erforderlich sein, wenn Sie eine Berufsausbildung in Deutschland absolvieren wollen. Im Unterschied zur Niederlassungserlaubnis, gibt das Visum eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Die Bedingungen für die Erteilung des Visums nach § 16g AufenthG sind ein konkreter Ausbildungsplatz in Deutschland, der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen und die Sicherung des Lebensunterhalts. Haben Sie die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, können Sie weitere 18 Monate in Deutschland bleiben, um eine qualifizierte Beschäftigung zu suchen. Dafür müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG beantragen.
Die Niederlassungserlaubnis nach der Ausbildung: Antragstellung
Eine weitere Möglichkeit für einen Aufenthaltstitel im Anschluss an die Ausbildung bietet die Niederlassungserlaubnis. Die Niederlassungserlaubnis nach der Ausbildung ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der es Ausländern ermöglicht, dauerhaft in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Diese Erlaubnis ist besonders relevant für Menschen, die eine Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und hier bleiben möchten, um in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis nach der Ausbildung sind:
- Abschluss der Ausbildung: Sie müssen Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Dies gilt sowohl für schulische als auch für betriebliche Ausbildungen.
- Aufenthaltstitel für 2 Jahre: Sie sollten für mindestens 2 Jahre einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft (mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung) oder als Forschender besitzen)
- Arbeitsplatz: Der Nachweis eines Arbeitsverhältnisses ist erforderlich.
- Rentenversicherung: Es besteht die Pflicht, mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung geleistet zu haben.
- Kenntnisse der deutschen Sprache: In der Regel müssen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, oft wird das Niveau B1 gefordert.
Der Antrag auf Niederlassungserlaubnis nach Ausbildung muss bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
Ist eine Ausbildungsduldung ein Aufenthaltstitel?
Neben dem Visum zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Menschen nach § 16g AufenthG und der Niederlassungserlaubnis existiert die Ausbildungsduldung.
Die Ausbildungsduldung ist kein regulärer Aufenthaltstitel, sondern eine vorübergehende Regelung für Personen, die sich in einer Ausbildung befinden, aber keinen legalen Aufenthaltstitel haben. Diese Duldung ermöglicht es, die Ausbildung fortzusetzen, schützt jedoch nicht vor einer Abschiebung. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann jedoch eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
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