Kurz & knapp: Kosten der Niederlassungserlaubnis
Wie hoch bei einer Niederlassungserlaubnis die Kosten ausfallen, hängt vor allem vom Antragsteller ab. So ergibt sich eine Preisspanne von 22,80 bis 147 Euro. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Eine Befreiung von den Gebühren ist bei einer Niederlassungserlaubnis gemäß Aufenthaltsverordnung (AufenthV) unter anderem bei Asylberechtigte und Resettlement-Flüchtlinge vorgesehen.
Eine Verlängerung der Niederlassungserlaubnis ist nicht notwendig. Allerdings muss spätestens nach 10 Jahren der elektronische Aufenthaltstitel als Nachweis des Aufenthaltsrechts erneuert werden. Dies kostet aktuell 67 Euro.
Inhalt
Wie hoch fallen bei der Niederlassungserlaubnis die Gebühren aus?
Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel gemäß Aufenthaltsgesetz (AufenthG), der den dauerhaft rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. Wollen ausländische Staatsbürger, die die notwendigen Anforderungen erfüllen, dieses Aufenthaltsrecht erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden.
Dabei gehen die Beantragung und Erteilung der Niederlassungserlaubnis mit Kosten einher. Wie hoch die Gebühren für die Niederlassungserlaubnis ausfallen, ergibt sich aus § 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV):
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147 Euro
- Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124 Euro
- Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen: 113 Euro
Bei Kindern mit einem eigenständigen Aufenthaltsrecht halbiert sich gemäß § 50 AufenthV der reguläre Gebührensatz. In einem solchen Fall geht die Niederlassungserlaubnis mit Kosten in Höhe von 56,60 Euro einher.
Ebenfalls von Vergünstigungen profitieren türkische Staatsangehörige. Bei ihnen entspricht die Gebühr den Ausgaben für die Ausstellung eines Personalausweises. Somit erhebt die Ausländerbehörde abhängig vom Alter folgende Kosten:
- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 Euro
- Ab der Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 Euro
Nicht zuletzt entstehen unter anderem für Asylberechtigte und Resettlement-Flüchtlinge bei der Beantragung der Niederlassungserlaubnis keine Kosten. Die Befreiung von den Gebühren ergibt sich aus § 52 AufenthV.
Wichtig! Unterstützt Sie auf dem Weg zur Niederlassungserlaubnis ein Anwalt, können zusätzliche Kosten anfallen. Abhängig von den individuellen Umständen und dem geplanten Vorgehen, müssen Sie mit Ausgaben in vierstelliger Höhe rechnen.
Niederlassungserlaubnis verlängern: Entstehen Kosten?
Durch die Niederlassungserlaubnis erhalten ausländische Staatsbürger ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Eine Verlängerung ist bei diesem Aufenthaltstitel daher prinzipiell nicht vorgesehen. Anders gestaltet sich dies aber beim Nachweis – dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Hierbei handelt es sich um eine Plastikkarte, die Auskunft über persönliche Daten, biometrische Merkmale und Bestimmungen für das Aufenthaltsrecht enthält.
Vor allem um sicherzustellen, dass das Lichtbild möglichst aktuell ist, muss der elektronische Aufenthaltstitel spätestens alle 10 Jahre erneuert werden. Im Zuge dessen entstehen bei der Niederlassungserlaubnis erneut Kosten. Diese belaufen sich auf 67 Euro.
Haben Sie einen neuen Reisepass erhalten, ist es zudem sinnvoll, die neue Reisepassnummer in die Niederlassungserlaubnis zu übertragen. Die Kosten liegen auch in diesem Fall bei 67 Euro.
Achtung! In der Regel fallen für Änderungen am Nachweis der Niederlassungserlaubnis weitere Kosten an. Denn neben der Gebühr, die die Ausländerbehörde erhebt, werden auch aktuelle, biometrische Lichtbilder benötigt.
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