Kurz & knapp: Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren
Eine Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren kann erteilt werden, wenn der Antragsteller bestimmte Qualifikationen, beispielsweise das Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn, oder besondere Lebensumstände wie eine familiären Lebensgemeinschaft innerhalb Deutschlands aufweisen kann. In welchen Fällen es noch möglich ist, eine Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren zu erhalten, erfahren Sie hier.
Welche Voraussetzungen Sie für einen unbefristeten Aufenthaltstitel und das dauerhafte Arbeiten in Deutschland erfüllen müssen, hängt von Ihrer Lebenssituation und beruflichen Voraussetzungen ab. In der Regel müssen Sie in der Regel Deutschkenntnisse, einen gesicherten Lebensunterhalt und ausreichenden Wohnraum nachweisen.
Für Menschen mit Asylberechtigung, Schutzberechtigte und Resettlement-Flüchtlinge gelten für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis eigene Voraussetzungen. Wenn ein Antragsteller aus dieser Personengruppe die deutsche Sprache auf Niveau C1 beherrscht und seinen Lebensunterhalt zum größten Teil selbst bestreiten kann, ist es möglich, bereits nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Welche Kriterien Asylberechtigte darüber hinaus noch erfüllen müssen, können Sie unten im Ratgeber nachlesen.
Inhalt
Niederlassungserlaubnis: Wann reichen 3 Jahre?
Die Niederlassungserlaubnis ist einer von zwei unbefristeten Aufenthaltstiteln, die Angehörige aus Drittstaaten in Deutschland erhalten können. In den meisten Fällen ist hier ein vorheriger rechtmäßiger Aufenthalt von 5 Jahren in der Bundesrepublik obligatorisch. Wie so oft bestätigen Ausnahmen jedoch die Regel; und bei der Niederlassungserlaubnis gilt das gleich in einer ganzen Reihe von Fällen. Hier erfahren Sie, wann Sie die Niederlassungserlaubnis bereits nach kürzeren Zeiträumen erhalten können und für wann zusätzlich andere Voraussetzungen gelten.
Für folgende Personengruppen ist es möglich, die Niederlassungserlaubnis bereits nach 3 Jahren erfolgreich zu beantragen:
- Als ausländischer Beamter, der für einen deutschen Dienstherrn tätig ist.
- Fachkräfte, die seit 3 Jahren einen Aufenthaltstitel innehaben, über eine akademische oder berufliche Ausbildung verfügen, einen Arbeitsplatz und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen und mindestens 36 Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen konnten.
- Ein Selbständiger, der in der Lage ist, den eigenen Lebensunterhalt und unter Umständen den der Familienangehörigen zu sichern.
- Familienangehörige von Deutschen, wenn sie seit 3 Jahren über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
- Familienangehörige von ausländischen Personen mit unbefristetem Aufenthaltstitel: In einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit dem Inhaber einer Niederlassungserlaubnis kann der Ehegatte die Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren erhalten, wenn er mindestens 20 Stunden pro Woche arbeitet.
In folgenden Fällen kann die Niederlassungserlaubnis unter Umständen bereits nach einem kürzeren Zeitraum und/oder anderen Bedingungen ausgehändigt werden:
- Antragsteller mit deutscher Berufsausbildung oder deutschem Hochschulabschluss können die Niederlassungserlaubnis bereits nach 2 Jahren erhalten, wenn sie einen Abschluss und seit mindestens 24 Monaten einen Aufenthaltstitel als Fachkraft haben und in die Rentenversicherung einzahlen konnten.
- Inhaber der Blauen-Karte-EU können die Niederlassungserlaubnis entweder nach 27 oder sogar bereits nach 21 Monaten erhalten, wenn ihre Sprachkenntnisse hierfür ausreichend sind, sie einer Arbeit nachgegangen sind und in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
- Angehörige von ausländischen Personen: Bei Ehegatten in einer ehelichen Gemeinschaft genügt es, wenn der Ehegatte in die Rentenversicherung einzahlt und über eine Berufsausübungserlaubnis verfügt.
- Kinder mit ausländischen Eltern: Wenn ein Kind zum Zeitpunkt seines 16. Geburtstages seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erhält es im Anschluss die Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren für Asylberechtigte: Was sind die Voraussetzungen?
Menschen mit einem Anspruch auf Asyl können eine Niederlassungserlaubnis in der Regel nach 5 Jahren erhalten. Bei besonders guten Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau C1 oder höher) kann sich dieser Zeitraum allerdings auf 3 Jahre verkürzen. Ansonsten gelten die folgenden Kriterien:
- Regulärer Aufenthalt in Deutschland seit mindestens 5 Jahren. Die Zeit des Asylverfahrens wird hier in der Regel mit eingerechnet.
- Überwiegend gesicherter Lebensunterhalt
- Deutschkenntnisse auf A2-Niveau oder höher
- Ausreichender Wohnraum
- Erlaubnis für die dauerhafte Berufsausübung (dieser Punkt gilt auch als erfüllt, wenn der Ehegatte entsprechende Erlaubnisse vorweisen kann)
- Grundwissen über deutsche Kultur und Gesellschaft
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat nicht mitgeteilt, dass Gründe für Rücknahme des Aufenthaltstitels vorliegen
- Keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den Antragsteller
Für subsidiär Schutzberechtigte gelten die regulären, allgemeinen Voraussetzungen für Drittstaats-Angehörige: Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren, 60 gezahlte Rentenversicherungsbeiträge, gesicherter Lebensunterhalt und Wohnraum, Sprachkenntnisse auf B1-Niveau, Wissen über deutsche Kultur, grundsätzliche Straffreiheit und Vorlage der erforderlichen Erlaubnisse zur Berufsausübung.
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