Kurz & knapp: Niederlassungserlaubnis und erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland müssen Antragsteller eine Reihe von Dokumenten vorlegen, die ihre persönliche, finanzielle und rechtliche Situation darlegen. Dazu zählen z. B. Identitätsnachweise wie ein Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktueller Aufenthaltstitel. Mehr finden Sie in diesem Abschnitt.
Nein. Da eine Niederlassungserlaubnis eine unbegrenzte Gültigkeit hat, kann sie grundsätzlich nicht ablaufen. Sie müssen diese also auch in der Regel nicht verlängern. Wann Sie allerdings (bspw. als Student oder Auszubildender) spezifische Unterlagen für die Niederlassungserlaubnis einreichen müssen, die zusätzlich zu den regulären verlangt werden, erfahren Sie hier.
Fehlen Ihnen Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragstellung, sollten Sie zunächst die Ausländerbehörde kontaktieren. Oftmals akzeptiert die Behörde alternative Nachweise (z. B. etwaige Bürgschaften bei fehlenden Nachweisen zu Ihrem Gehalt und anderem Einkommen). Hat Ihr Vermieter Ihnen bspw. noch keinen schriftlichen Mietvertrag ausgestellt, können Sie diesen mitunter nach Absprache auch nachträglich einreichen.
Inhalt
Grundsätzliche Unterlagen – was braucht man für eine Niederlassungserlaubnis?
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel in Deutschland, der es Personen aus Nicht-EU-Ländern ermöglicht, sich dauerhaft in Deutschland aufzuhalten und zu arbeiten. Wer eine solche beantragen möchte, muss nicht nur einige Voraussetzungen erfüllen (bspw. seinen Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können), sondern auch erforderliche Dokumente vorlegen. Im Folgenden sind die grundsätzlich für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis notwendigen Unterlagen einmal für Sie zusammengefasst:
- ein vollständig ausgefülltes Formular der Ausländerbehörde, um die Niederlassungserlaubnis zu beantragen (sofern ein eigener formloser schriftlicher Antrag nicht ausreicht)
- ein aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm) zur Ausstellung der Niederlassungserlaubniskarte
- aktuelle Identitätsnachweise (bspw. ein Reisepass, ein Personalausweis oder eine Geburtsurkunde)
- Ihr Mietvertrag als Nachweis für ausreichend Wohnraum gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 9 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
- einen Nachweis zur Krankenversicherung (entweder eine Bestätigung des Versicherungsschutzes bei gesetzlichen Versicherten oder Zahlungsnachweise per Kontoauszug bei Privatpatienten)
- Sprachkenntnisnachweise zum B1-Niveau in Deutsch (Ausnahmen sind bspw. für Menschen mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft und einem mindestens 5 Jahre bestehenden Aufenthaltstitel möglich – diese benötigen nur ein A2-Niveau)
- einen Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung eines Integrationstests gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 8 des AufenthG
- etwaige Nachweise zur Altersvorsorge (bspw. von der Deutschen Rentenversicherung oder vergleichbaren Institutionen, falls Sie dort ähnliche Ansprüche geltend machen)
Wichtig: Falls Sie einen Integrationskurs besucht haben, können Sie Bescheinigungen zum erfolgreichen Bestehen des Kurses und der Abschlussprüfungen einreichen. Gleiches gilt für den Bezug von Sonderleistungen wie z. B. Kindergeld oder Elterngeld. Erhalten Sie diese Leistungen, müssen Sie in jedem Fall einen Nachweis in Form eines Bescheids den für die Niederlassungserlaubnis wichtigen Unterlagen beifügen.
Welche Dokumente sind für die Niederlassungserlaubnis in Sonderfällen nötig?
Im Kontext der für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis notwendigen Unterlagen können je nach Antragsteller zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Zu diesen Sonderfällen zählen unter anderem die folgenden:
Arbeitnehmer
- Einkommensnachweise wie Kontoauszüge und Lohnabrechnungen zur Bestätigung, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 des AufenthG selbst finanzieren können (sind Sie erwerbsunfähig, müssen Sie das mit einem ärztlichen Attest und einem Gutachten der Agentur für Arbeit nachweisen)
- Ihr Arbeitsvertrag
- gegebenenfalls eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, die nicht älter als 14 Tage ist und Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis bestätigt
- gegebenenfalls einen Bescheid zum Bezug von Wohngeld oder Bürgergeld, damit überprüft werden kann, ob Ihr Lebensunterhalt zu 51 % oder mehr aus Ihren eigenen finanziellen Mitteln besteht
Wichtig: Sind Sie selbstständig bzw. freiberuflich tätig, setzt die Ausländerbehörde grundsätzlich voraus, dass Sie den Steuerbescheid des vorhergehenden Kalenderjahres und einen vollständig ausgefüllten Prüfungsbericht einreichen, der bspw. mit einem Steuerberater erstellt wurde. Weitere für die Niederlassungserlaubnis wichtige Unterlagen können ein Auszug aus dem Handelsregister, Ihre Steueridentifikationsnummer, Ihr Gewerbeschein und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sein.
Auszubildende und Studenten
- Ihr Ausbildungsvertrag bzw. Ihre Immatrikulationsbescheinigung (ein Arbeitsvertrag ist hier nicht erforderlich)
- gegebenenfalls ein BAB-Bescheid (wenn Sie Berufsausbildungsbeihilfe erhalten) oder Nachweis dafür, dass Sie BAföG beziehen
Studenten und Auszubildende können auch etwaige Zwischenzeugnisse einreichen, um die Wahrscheinlichkeit einer positiven Beurteilung durch die Ausländerbehörde zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis zu erhöhen. Unterlagen wie Einkommens- oder Wohngeldnachweise werden hingegen erforderlich, falls Sie neben dem Studium bzw. der Ausbildung einen Minijob haben oder zusätzlich Wohngeld beziehen.
Wichtig ist, dass alle Angaben im Ihrem Antrag wahrheitsgemäß sind und Sie frühzeitig das Gespräch mit der Behörde suchen, wenn Ihnen bestimmte geforderte Dokumente fehlen – andernfalls kann das eine Verzögerung oder sogar eine Ablehnung Ihres Antrags bedeuten.
Kommentar hinterlassen